Sachplan nukleare Entsorgung. Zur Notwendigkeit einer Korrektur

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1 Regionalkonferenz Zürich NO, 16. Juni 2012 Sachplan nukleare Entsorgung Zur Notwendigkeit einer Korrektur Walter Wildi FACULTE DES SCIENCES, UNVERSITE DE GENEVE Section des sciences de la Terre et de l environnement Institut F.A. Forel Institut des sciences de l environnement

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Sachplan nukleare Entsorgung, Etappe 2 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 4. Vom Wellenberg zum Sachplan?

3 1. Einführung Nukleare Entsorgung Schweiz, Sachplan und mehr: einmalig und «pharaonisch» Voraussichtlich das einzige Projekt zur «dauernden und sicheren Entsorgung» radioaktiver Abfälle im 20. und 21. Jahrhundert. Bisher nie gekannte Mengen toxischer Substanzen in einem geologischen Tiefenlager. Bisher nie gekannte Zeitmassstäbe für menschliche Bauten: Lagerzugänge und Lager müssen während mindestens 150 Jahren für Einlagerung, Überwachung und eventuelle Rückholung nutzbar und gegen Wassereinbrüche gesichert sein. (Gotthard Strassentunnel wird nach 35 Jahren Betrieb total renoviert; mehr als die Hälfte der im 19. und Anfang 20. Jahrhundert betriebenen Minen Europas sind heute überflutet). 3

4 1. Einführung Nukleare Entsorgung Schweiz, Sachplan und mehr: einmalig und «pharaonisch» Das Lager für Hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennstäbe muss einen Einschluss über 1 Million Jahre garantieren (Alter der Pyramide von Cheops: Jahre) 4

5 1. Einführung EKRA: Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle, 2000 Der Wertmassstab der EKRA zur Entsorgung radioaktiver Abfälle In hierarchischer Reihenfolge: Sicherheit für Mensch und Umwelt Gerechtigkeit (Fairness: Generationen-Gerechtigkeit, Kosten/Nutzen- Gerechtigkeit, usw.) Individuelle und gesellschaftliche Akzeptanz 5

6 1. Einführung Ethische (und technische) Ansprüche an das Lagerprojekt Einzig optimale Lösungen sind vertretbar und zulässig* Der übliche Ansatz «alles was nicht verboten ist, ist erlaubt» genügt diesem Anspruch nicht! Optimierung ist in Fragen der nuklearen Sicherheit (im Sinne STSV) ein üblicher Prozess! 6

7 1. Einführung Ethische Ansprüche an Entsorger und verantwortliche Behörden Klares und transparentes Engagement für eine sichere und optimale Lösung Kompetentes Vorgehen, unter Respekt der regionalen Anliegen zur Erreichung der Ziele der Sicherheit Einhaltung der übergeordneten Ansprüche: Vorsorgeprinzip Nachhaltigkeit 7

8 2. Sachplan nukleare Entsorgung, Etappe 2 Sachplan Entsorgung, Resultat Etappe 1: Opalinuston -> das bevorzugte Wirtsgestein Geringe Durchlässigkeit für Wasser (und Gas) Gute Prognostizierbarkeit (meist gute Abbildung in der Reflexionsseismik) Aber: Relativ geringe Mächtigkeit und bautechnisch eher delikat NE-Schweiz -> das bevorzugte Standortgebiet Relativ ruhige geologische Lage Günstige Tiefe des Wirtgesteins Nagra.ch 8

9 2. Sachplan nukleare Entsorgung, Etappe 2 Sachplan Entsorgung, Resultat Etappe 1: Opalinuston -> das bevorzugte Wirtsgestein Geringe Durchlässigkeit für Wasser (und Gas) Gute Prognostizierbarkeit (meist gute Abbildung in der Reflexionsseismik) Offene Lagerkavernen und - Stollen im Oplinuston stellen bei Wassereinbruch ein nicht zu handhabendes Risiko dar! Aber: Relativ geringe Mächtigkeit und bautechnisch eher delikat NE-Schweiz -> das bevorzugte Standortgebiet Relativ ruhige geologische Lage Günstige Tiefe des Wirtgesteins Nagra.ch 9

10 2. Sachplan nukleare Entsorgung, Etappe 2 Sachplan Entsorgung, Etappe 2: 10

11 2. Sachplan nukleare Entsorgung, Etappe 2 Sachplan Entsorgung, Etappe 2: Der Sachplan regelt folgende Fragen: Regionale Partizipation Konkretisieren der Lagerprojekte Provisorische Sicherheitsanalysen Raumplanungs- und Umweltaspekte, raumplanerische Bewertung 11

12 2. Sachplan nukleare Entsorgung, Etappe 2 Sachplan Entsorgung, Etappe 2: Der Sachplan regelt nicht: Konkretes Vorgehen bei der Auswahl von Standorten (insbesondere Oberflächenstandorten) 12

13 2. Sachplan nukleare Entsorgung, Etappe 2 Grundregeln der Standortwahl (Tiefenlager, Lagerzugang und Oberflächenanlagen) a. Zweck, Grundauslegung und Risiken (Betrieb und Störfall) der geplanten Anlage müssen als erstes definiert werden. b. Vor Beginn der eigentlichen Standortwahl müssen die Auswahlkriterien, deren Gewichtung und Benotung festgelegt werden. Harte Kriterien verlangen die Zustimmung der Bewilligungsbehörden, Sozio-ökonomische Kriterien können partizipativ abgeleitet werden. c. Ebenso sind die Spielregeln, der Ablauf des Verfahrens und die Verantwortungen festzulegen. 13

14 2. Sachplan nukleare Entsorgung, Etappe 2 Prozess 1. Zweck und Auslegung der Anlage, provisorische Risikoanalyse Normalbetrieb / Störfall (konventionell + nuklear: Quellterm, Freisetzung, Ausbreitung, Dosen ) 2. Definition der Standortwahlkriterien: a) «Harte Kriterien» (Gesetz, Verordnungen) b) «Weiche» sozioökonomische Kriterien (Festlegung der Gewichtung und Benotung) Möglicher Prozessablauf Akteure Betreiber <- Beurteilung Sicherheitsbehörde Betreiber <- Beurteilung durch Sicherheits- und Bewilligungsbehörde Partizipationsverfahren: Betreiber, Kantone, Regionen, Verbände Auswahl der Standorte der Tiefenanlagen Betreiber (3D Seismik, Sondierbohrungen) <- Beurteilung durch Sicherheits- und Bewilligungsbehörde, Konsultation der Partizipationsgremien 4. Auswahl der Standorte der zugehörigen Oberflächenanlagen, sowie des Lagerzugangs Partizipationsverfahren: Vorschläge durch Betreiber, Bearbeitung durch Partizipationsgremien 14

15 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 a. Das technische Konzept Vorzug Nagra Zufahrtstollen: Grosse Distanz: Durchfahren von Störungen und Grundwasserleitern (Risiko für Wassereinbruch)? Langzeitstabilität, Langzeitunterhalt? Sicherheit bei Störfällen (Feuer)? Nutzungskonflikte (ex. Geothermie)? NTB 11-01, modif. Schächte: Direkter Zugang, Vermeidung von geologischen Störungen (-> geringeres Risiko für Wassereinbruch) Weniger Risiken bei Störfällen Weniger Nutzungskonflikte 15

16 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 a. Das technische Konzept Vorzug Nagra Zufahrtstollen: Grosse Distanz: Durchfahren von Störungen und Grundwasserleitern (Risiko für Wassereinbruch)? Langzeitstabilität, Langzeitunterhalt? Sicherheit bei Störfällen (Feuer)? Nutzungskonflikte (ex. Geothermie)? Die Frage ist nicht ob man die Anlage bauen kann, sondern welches die sicherste Variante mit den besten Lebensaussichten ist! <- Kein Wassereinbruch während 150 Jahren! NTB Risikoanalyse und Variantenstudie drängen sich auf! Schächte: Direkter Zugang, Vermeidung von geologischen Störungen (-> geringeres Risiko für Wassereinbruch) Weniger Risiken bei Störfällen Weniger Nutzungskonflikte 16

17 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 b. Das Vorgehen Risikoanlagen plant man vom innen nach aussen (vom Kern zum Zaun) 17

18 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 b. Das Vorgehen.... und man baut sie von aussen nach innen (vom Zaun zum Kern) 18

19 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 b. Das Vorgehen Wie es heute ist: Oberflächenstandorte Oberflächenstandorte -> Standorte geologisches Tiefenlager 19

20 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 b. Das Vorgehen Wie es heute ist: Oberflächenstandorte Oberflächenstandorte -> Standorte geologisches Tiefenlager Die Verbindung zwischen Tiefenlager und Oberflächenstandorten ist wichtig für die Sicherheit der Anlage. Partizipationsprozess OK, aber unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen! Die Umkehrung des Prozesses (Auswahl der Oberflächenanlagen vor Tiefenlager) bedeutet praktisch einen Vorentscheid (ohne vorherige Risikoanalyse) zu Gunsten eines Zugangsschachtes. (Meines Wissens!) gibt es kein Sicherheitsargument die Oberflächenanlagen als erstes zu platzieren, bevor man den Standort des Tiefenlager festgelegt hat. 20

21 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 c. Oberflächenstandorte auf Grundwasser Vorgeschlagene ZNO- Oberflächenstandorte im Bereich der besten Grundwasservorkommen der NO-Schweiz 21

22 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 c. Oberflächenstandorte auf Grundwasser 20 Vorschläge der Nagra: 20 Standorte im «Gewässerschutzbereich A u» 22

23 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 c. Oberflächenstandorte auf Grundwasser Grundwasserschutz: Gewässerschutzverordnung 111 Gewässerschutzbereich A u 1 Der Gewässerschutzbereich A u umfasst die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete. 2 Ein unterirdisches Gewässer ist nutzbar beziehungsweise für die Wassergewinnung geeignet, wenn das Wasser im natürlichen oder angereicherten Zustand: a.in einer Menge vorhanden ist, dass eine Nutzung in Betracht fallen kann; dabei wird der Bedarf nicht berücksichtigt; und b.die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung an Trinkwasser, nötigenfalls nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren, einhält. 23

24 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 c. Oberflächenstandorte auf Grundwasser Grundwasser: Gewässerschutzverordnung 211 Gewässerschutzbereiche A u und A o 1 In den Gewässerschutzbereichen A u und A o dürfen keine Anlagen erstellt werden, die eine besondere Gefahr für ein Gewässer darstellen; nicht zulässig ist insbesondere das Erstellen von Lagerbehältern mit mehr als l Nutzvolumen und mit Flüssigkeiten, die in kleinen Mengen Wasser verunreinigen können. Die Behörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen gestatten. 2 Im Gewässerschutzbereich A u dürfen keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen..... Der Gewässerschutzbereich A u schützt den Zufluss zu den Grundwasserschutzzonen und stellt die strategische Reserve an regionalen Trinkwasservorkommen dar. 24

25 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 c. Oberflächenstandorte auf Grundwasser Grundwasser: Gewässerschutzverordnung 211 Gewässerschutzbereiche A u und A o 1 In den Gewässerschutzbereichen A u und A o dürfen keine Anlagen erstellt werden, die eine besondere Gefahr für ein Gewässer darstellen; nicht zulässig ist insbesondere das Erstellen von Lagerbehältern mit mehr als l Nutzvolumen und mit Flüssigkeiten, die in kleinen Mengen Wasser verunreinigen können. Die Behörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen gestatten. 2 Im Gewässerschutzbereich A u dürfen keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen..... Namentlich bei einem Störfall (Feuer, Überflutung der Anlage....) können radioaktive Substanzen in die Umwelt und ins Grundwasser gelangen. 25

26 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 c. Oberflächenstandorte auf Grundwasser Grundwasser: Gewässerschutzverordnung 211 Gewässerschutzbereiche A u und A o 1 In den Gewässerschutzbereichen A u und A o dürfen keine Anlagen erstellt werden, die eine besondere Gefahr* für ein Gewässer darstellen; nicht zulässig ist insbesondere das Erstellen von Lagerbehältern mit mehr als l Nutzvolumen und mit Flüssigkeiten, die in kleinen Mengen Wasser verunreinigen können. Die Behörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen gestatten. 2 Im Gewässerschutzbereich A u dürfen keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen..... Es gibt keinen Sicherheitsgrund, Oberflächenanlagen auf Grundwasser zu platzieren. Aus Gründen des Grundwasserschutzes gehören daher nukleare Oberflächenanlagen (insbesondere Heisse Zellen für HAA und Brennelemente) nicht in den Gewässerschutzbereich A u! 26

27 3. Vorschläge der NAGRA in Etappe 2 d. Nuklearanlagen im Dorf ZNO 3 ZNO 4 -> Zonenpläne für Notfallschutz Unmögliche Notfallorganisation für Störfälle (Alarmorganisation, Strahlenschutz) Schutz vor «Einwirkung Dritter» (z.b. Terrorismus) Nutzungsbeschränkungen (Industrie, Spitäler, Schulen) 27

28 4. Vom Wellenberg zum Sachplan? Bilanz: Der Sachplan Entsorgung ist an sich ein gutes Projekt, aber: Das heutige - weitgehend durch die NAGRA inspirierte - Vorgehen, bietet die erwarteten optimalen Garantien nicht. Dies betrifft v.a. den Lagerbetrieb während der Einlagerung, der Überwachung und eventuellen Rückholung: Schutz des Lagers vor Wassereinbruch Schutz des Grundwassers Sicherheit der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung (v.a. bei Störfall) Der Sachplan ist nicht zu Ende gedacht 28

29 Vorschläge zur unmittelbaren Anpassung des Sachplans in Etappen 2 und 3: Neudefinition des Ablauf: 4. Vom Wellenberg zum Sachplan? 1. Standorte für Tiefenlager als erste Priorität 2. Risiko basiertes Variantenstudium für Lagerzugang: Stollen <-> Schächte 3. Risikoanalyse Oberflächenanlagen und Festlegung der Standortwahlkriterien in Abstimmung mit den Akteuren (incl. Regionen) 4. Erst dann: Standortwahl Oberflächenanlagen Die sichere und dauernde Entsorgung der RAA ist ein öffentliches Anliegen und eine Frage des Vertrauens in den Prozess und seine Akteure. Daher: Klärung der Spielregeln (Wissenschaft vor Politik!) und Stärkung der Prozessleitung u. deren Fachkompetenzen (Verstärkung BFE, z.b. über KNS) Stärkung der Partizipation (-> heute die beste Kontrolle des Sachplan Prozesses!) Vorschlag auf Reorganisation der Nagra und Verstärkung deren Kontrolle 29

30 4. Vom Wellenberg zum Sachplan? In Memoriam Asse: das grösste ( rückholbare ) Endlager Deutschlands ersäuft unter dem Zufluss von Wasser und Lauge Begründete Zweifel an Lagerintegrität ab 1964 Einlagerung:

31 4. Vom Wellenberg zum Sachplan? In Memoriam Asse: das grösste ( rückholbare ) Endlager Deutschlands ersäuft unter dem Zufluss von Wasser und Lauge Das Weinland ist nicht Asse, aber: Auch morgen soll dies noch gelten Nur ein optimales Vorgehen kann ein derartiges Debakel verhindern und maximale Sicherheit garantieren Asse war einmal das sicherste Endlager Deutschlands! 31

32 32

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