Digitalisierung der Personenstandsregister im Stadtarchiv Bad Neuenahr-Ahrweiler - Ein pragmatischer Ansatz
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- Hennie Kirchner
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1 Digitalisierung der Personenstandsregister im Stadtarchiv Bad Neuenahr-Ahrweiler - Ein pragmatischer Ansatz Steffen Schütze Tel , steffen.schuetze@aw-online.de
2 Gliederung 1. Ausgangslage/Analyse Digitalisierungsprojekt Herausforderung Indizierung 4. Ausblick/Planungen des Stadtarchivs OpenAccess im Web Angebote für Genealogen im Netz 4.2. Mittel, Wege und Probleme
3 Umfang der Registerbände 2010 Standesamt Ahrweiler Registerbände und 3 Namensverzeichnisse Standesamt Bad Neuenahr Registerbände und 4 Namensverzeichnisse Standesamt Heimersheim Registerbände und 2 Namensverzeichnisse Standesamt Bad Neuenahr-Ahrweiler Registerbände Gesamtumfang 489 Registerbände und 9 Namensverzeichnisse
4 Abriss zur Entwicklung des Personenstandswesen Einführung der Zivilstandsregister in den linksrheinischen Gebieten durch Verordnung vom 12. Floréal VI ( ) Code civil 1803 zivile Standesregister und Ehe-Bücher Königreich Preußen Gesetz vom ( in Kraft) außer in den linksrheinischen Gebieten Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom am in Kraft (DVO vom ) Gesetz über den Personenstand vom Verzahnung durch Hinweise ab 1920 auf Heirat der Eltern und Geburt Kindes VO zum Reichspersonenstandsgesetz vom (Preußen) VO über standesamtliche Hinweise vom Personenstandsgesetz vom ( in Kraft) 2. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes vom (Wandernde Familienbuch am Wohnort) in Kraft
5 Gliederung der Standesamtsüberlieferung Standesamt Geburten Heiraten Sterbefälle Dezennaltabellen/ Namensverzeichnisse Sammelakten/Belege
6 Struktur der Register
7 2. Umfang der Digitalisate/Images 2012 Standesamt Bad Neuenahr Datensätze Standesamt Ahrweiler Datensätze Standesamt Heimersheim Datensätze Standesamt Bad Neuenahr-Ahrweiler Datensätze Gesamt alle Standesämter Datensätze
8 Kosten Sicherungsverfilmung der Register Mikrofilme a ,00 Externe Mikroverfilmung Mikrofilme ca. 2900,00 Gesamtkosten der Mikroverfilmung 60 Mikrofilme ca. 3500,00 Eigendigitalisierung mit Hilfskräften Kostenneutral außer Stromkosten, Wartungskosten Scanner und Computer
9 Benutzung durch Genealogen / / / / / / / Anfragen Benutzer 2010/ /2012
10 Nutzen der Digitalisierung - Bestandserhaltung und Sicherung - Kundenfreundliche Benutzung im Lesesaal - Schnelle Kommunikation mit Nutzern per - Grundvoraussetzung für einen 24-Stunden-Lesesaal im Web - Arbeitszeitersparnis durch entfallene Magazin- und Kopierarbeiten - Vereinfachung der Recherche und Verringerung der dazu nötigen Arbeitszeit - Vereinfachung der Indizierung durch schnellen Abgleich von Urkunden
11 3. Probleme bei der Indizierung Verschiedene Namenschreibweisen (Standardisierung nötig) Abweichung bei Vornamen (Ehe, Geburtsurkunden der Kinder ) Fehlerhafte Einträge und ab 1958 keine Angaben über Eltern in Heirats- und Sterbeurkunden Familienzusammenhänge sind nicht mehr nachvollziehbar Hinweise erst seit 1920/1935 (VO über standesamtliche Hinweise vom ) Heiraten und Sterbefälle sind bei Beurkundung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches kaum oder nicht recherchierbar
12 Vorteile der Indizierung - Schnellere Recherche - Familienzusammenhänge werden deutlich - Ergänzung von Angaben durch kombinierte Recherche in GHS und Verbindung der Akte durch Verweise Nutzung des Web 2.0 Überregionale Ergänzung von Angaben
13 Erfassung eines Geburtseintrags
14 Erfassung eines Heiratseintrags
15 Erfassung eines Sterbeeintrags
16 4.1. Webangebote für Genealogen 1. Family-Search und Ancestry 2. Landesarchiv Baden-Württemberg und Personenstandsarchiv Hessen 3. Frankreich Beispiel Rennes 4. Polen 5. Kirchenbuchportal 6. Matricula
17 4.2. Bereitstellung der Unterlagen im Internet - OpenAccess Kundenfreundlicher 24-Stunden- Lesesaal Nutzung des Web 2.0 mit seinen Kooperationsmöglichkeiten Mitarbeit vieler Interessenten bei der Indizierung Verringerung der Arbeitsaufwands für Recherchen auf ein Minimum (Anfragen durch Bürger und Erbenermittler, die eine Beglaubigung benötigen)
18 Datenschutzrechtliche Fragen 1. Offenbarungsverbot für Adoptionen und Transsexualität 2. Hinweise in Heiratsurkunden auf Geburt und Ehe von Kindern 3. Religion bei Hinweisen in Eheurkunden bis Totgeburten und unnatürliche Fälle in Sterbeurkunden Beteiligte Dritte 5. Todesursachen in Sterbeurkunden
19 Adoption 1758 BGB 1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
20 5 Offenbarungsverbot - Transsexuellengesetz ab 1. Januar 1981 in Kraft 1) Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, daß besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
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