Risikolebensversicherung
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- Calvin Breiner
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1 Risikolebensversicherung GTC DE TL 01 FPDEAXA V1 Produktinformationsblatt (nach 4 VVG-InfoV) Ein Unternehmen der Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind nicht abschließend. Sie dienen dazu, Ihnen einen ersten Überblick über unser Versicherungsprodukt und dessen wesentliche Kriterien zu verschaffen. Gruppe 1) Art des angebotenen Versicherungsvertrags Der Versicherungsvertrag ist eine Risikolebensversicherung im Sinne von Versicherungssparte Nr. 19 aus Anlage 1 zum VAG. Der Vertrag umfasst einerseits einen Risikotodesfallschutz in Form einer Kapitalleistung, die dem Begünstigten im Falle des Todesfalleintritts der versicherten Person während der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird, unabhängig davon, wann, wo und unter welchen Umständen der Tod eingetreten ist. Zum anderen umfasst der Vertrag anstelle des Risikotodesfallschutzes eine vorgezogene Todesfallleistung in Form einer Kapitalleistung, die dem Versicherten im Falle des Eintritts einer schweren Krankheit im Endstadium der versicherten Person während der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird. 2) Beschreibung der versicherten und der ausgeschlossenen Risiken Der Versicherungsvertrag versichert das Todesfallrisiko und das Risiko einer schweren Krankheit im Endstadium der versicherten Person bis zum Ablauf der Versicherungsperiode, die auf die Vollendung des 75. Lebensjahres des Versicherten folgt. Die versicherte Person muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens das 18. Lebensjahr und darf höchstens das 65. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ablauf der Vertragsdauer kommt keine Versicherungsleistung zur Auszahlung. Nähere Angaben zur Gesundheitserklärung entnehmen Sie bitte den 7.2 und 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 3) Angaben zur Prämienhöhe, zur Fälligkeit und zum Zeitraum, für den die Prämie zu entrichten ist, und zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung Die Höhe der Versicherungsprämie bemisst sich nach der Höhe der von Ihnen gewählten Versicherungssumme und dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erreichten Lebensalter des Versicherten sowie der Unterscheidung zwischen dem Nichtraucher- und dem Rauchertarif. Da uns diese Angaben erst durch Sie mitgeteilt werden, können nähere Aussagen hierzu an dieser Stelle nicht gemacht werden. Genaue Angaben über die Prämienhöhe erhalten Sie im Versicherungsantrag und in den Besonderen Versicherungsbedingungen. Die Versicherungsprämien sind monatlich fällig und während der gesamten Laufzeit des Vertrages zu entrichten. Weitere Ausführungen zur Prämienhöhe und deren Zahlweise entnehmen Sie bitte 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im Falle einer verspäteten oder unterbliebenen Prämienzahlung gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Nähere Einzelheiten zum Zahlungsverzug entnehmen Sie bitte 6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 4) Hinweise auf im Vertrag enthaltene Leistungsausschlüsse Hinweise auf die im Vertrag enthaltenen Leistungsausschlüsse finden Sie unter 7.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 5) Hinweise auf bei Vertragsschluss zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung Für unseren Entschluss, den Versicherungsvertrag mit Ihnen zu schließen, ist es erforderlich, dass Sie uns wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu unseren gestellten Fragen machen. Die Falschangabe über Umstände oder das Verschweigen von Umständen, die für den Vertragsabschluss von Bedeutung sein können, kann dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere Ausführungen zu Ihren Obliegenheitspflichten vor Vertragsabschluss entnehmen Sie bitte 2.6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 6) Hinweise auf während der Vertragslaufzeit zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung Damit Ihr Vertrag stets Ihrer jeweiligen Situation angepasst bleibt, ist uns jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (Wohnsitzwechsel, Ehestand usw.) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Änderung Ihrer Korrespondenzanschrift teilen Sie uns bitte unverzüglich mit, damit eine fortwährende Kommunikation mit Ihnen gewährleistet bleibt. Eine Nichtbeachtung der Obliegenheitspflichten während der Vertragslaufzeit kann zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. 7) Hinweise auf bei Eintritt des Versicherungsfalls zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung Der Eintritt des Todesfalls der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. Zur Klärung des Vorliegens unserer Leistungspflicht können wir die Vorlage von Unterlagen einfordern. Die weitere Abwicklung des Versicherungsfalls ist ebenfalls an das Vorliegen bestimmter Unterlagen geknüpft. Die Verletzung dieser Obliegenheitspflichten kann zu einem Wegfall unserer Leistungspflicht führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte 7.3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 8) Angabe von Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses und endet mit Eintritt des Leistungsfalls, der Kündigung des Versicherungsvertrags oder mit Beendigung der Vertragslaufzeit. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den 2.1 und 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 9) Hinweis zu den Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages Sie können den Versicherungsvertrag jedes Jahr mit Wirkung zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Nähere Angaben zur Beendigung des Vertrages finden Sie unter 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. PIB-P-AB
2 ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN Versicherungsbedingungen Bezug nehmen. Versicherungsfall: Tod des Versicherten bzw. Eintritt einer schweren Krankheit im Endstadium im Sinne dieser Versicherungsbedingungen beim Versicherten. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Versicherungsnehmer: natürliche Person, die den Versicherungsvertrag Der vorliegende Vertrag unterliegt dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Er wird mit FamilyProtect geschlossen. FamilyProtect S.A. untersteht der Kontrolle der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) 61 Rue Taitbout Paris cedex 09 Frankreich. abschließt und sich verpflichtet, die Ver- sicherungsprämien zu entrichten. In den vorliegenden Versicherungsbedingungen bezeichnet der Begriff Sie den Versicherungsnehmer. 1 DER VERTRAG Die Vertragsbeziehungen mit FamilyProtect S.A. kommen auf Der Versicherungsvertrag ist ein Lebensversicherungsvertrag auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes und insbesondere den Todesfall gemäß Sparte 19 von Teil A des Anhangs zum VAG. Es dessen 7 zustande. gelten die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Auf den vorliegenden Vertrag findet das deutsche Recht und insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Anwendung. Er besteht aus einem Produktinformationsblatt, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen inklusive den vorvertraglichen Informationen, FamilyProtect S.A. verpflichtet sich, sich während der gesamten Vertragslaufzeit der deutschen Sprache zu bedienen. Der Versicherungsnehmer erklärt sich hiermit einverstanden. DEFINITIONEN Versicherter: in den Besonderen Versicherungsvertragsbedingungen bezeichnete natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, welche im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls mindestens 18 Jahre alt ist. Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ablauf der Versicherungsperiode, die auf die Vollendung des 75. Lebensjahres des Versicherten folgt. Der Versicherte den Besonderen Versicherungsbedingungen sowie dem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Vertrag garantiert dem vom Versicherungsnehmer benannten Begünstigten im Falle des Todes des Versicherten, sofern dieser vor dem Ende der Versicherungsperiode eintritt, die auf die Vollendung des 75. Lebensjahres des Versicherten folgt, die Auszahlung der Versicherungssumme unabhängig von Zeitpunkt, Ort, Ursache sowie Umständen des Todes vorbehaltlich der Bestimmungen von 7 der vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Mindestversicherungssumme beläuft sich auf ,00. muss bei Vertragsschluss mindestens 18 Jahre und weniger als Im Falle des durch einen Flugzeugabsturz unmittelbar herbeigeführten Todes des Versicherten erhöht sich die vereinbarte Ver- 66 Jahre alt sein. Versicherter ist ferner die Person, welche die durch den Versicherer im Falle einer erlittenen schweren sicherungssumme um das Vierfache. Im Falle des durch einen Krankheit im Endstadium im Sinne dieser Versicherungsbedingungen zu zahlende Versicherungssumme erhält. führten Todes des Versicherten erhöht sich die vereinbarte Ver- Verkehrsunfall oder durch ein Zugunglück unmittelbar herbeige- Versicherer: FamilyProtect S.A., dem französischen Versicherungsgesetz sicherungssumme um das Zweifache. (Code des assurances) unterliegendes Ver- Für den Fall einer Krankheit im Endstadium garantiert der Vertrag sicherungsunternehmen mit ladungsfähiger Anschrift in der versicherten Person, sofern diese Krankheit vor dem Ablauf Paris, 21 Avenue Matignon, Frankreich, Aktiengesellschaft des des Versicherungsvertrags eintritt, die vorgezogene Auszahlung französischen Rechts mit einem Stammkapital von , der vereinbarten Versicherungssumme unabhängig von Zeitpunkt, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nr Ort, Ursache sowie Umständen der Krankheit vorbehaltlich der Die Hauptgeschäftstätigkeit ist das Lebensversicherungsgeschäft. Bestimmungen von 7 der vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Mindestversicherungssumme beläuft Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen, die sich auf ,00. nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagen- Die vereinbarte Versicherungssumme finden Sie in den Besonderen Versicherungsbedingungen. sicherungssysteme und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03. März 1997 Eine Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen über Systeme für die Entschädigung der Anleger fallen, bestehen und den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) ist ausgeschlossen. nicht. In den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen bezeichnet der Begriff wir/uns den Versicherer. Die Vertragssprache ist Deutsch. Mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verpflichtet sich FamilyProtect S.A., während der gesamten Vertragslaufzeit die Kommunikation in der Begünstigter: Person, welche die durch den Versicherer im Falle deutschen Sprache zu führen. des Todes des Versicherten zu zahlende Versicherungssumme erhält. Der Begünstigte ist, sofern der Versicherte gegenüber Für die den Versicherungstarif und das Aufsichtsrecht betreffenden dem Versicherer nicht schriftlich einen anderen Begünstigten benennt, der überlebende Ehegatte des Versicherten, sofern dieser Regelungen gelten die Bestimmungen des französischen Rechts. nicht vom Versicherten getrennt lebt noch von ihm geschieden 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES ist, der Lebensgefährte oder eine mit dem Versicherten in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Person bzw. bei Fehlen 2.1 ABSCHLUSS DES VERTRAGES einer solchen die Kinder des Versicherten oder, sofern solche nicht vorhanden sind, die gesetzlichen Erben. Für die Vertragsanbahnung zwischen FamilyProtect und den Versicherungsnehmern gelten die Regelungen für den Abschluss von Versicherungssumme: Betrag, der dem/(n) Begünstigten im Versicherungsverträgen mittels Fernkommunikationsmitteln, wie Falle des Todes des Versicherten oder der versicherten Person sie sich insbesondere aus 7 VVG ergeben. im Falle ihrer schweren Krankheit im Endstadium im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gezahlt wird. Vertrag: der individuell mit dem Versicherten geschlossene Versicherungsvertrag, auf welchen die vorliegenden Allgemeinen Der Abschluss des Vertrages mittels Fernkommunikationsmitteln kann auf drei verschiedene Arten zustande kommen, nämlich auf dem Postweg, im Wege des Telemarketings oder übers Internet. Der Versicherungsnehmer willigt ein, dass sein Vertrag vor dem 1
3 Ablauf der in 2.2 bezeichneten Widerrufsfrist in Kraft tritt, welche Jahre. mit dem Empfang der Vertragsdokumente (Besondere Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung aus dem Vertrag verlangt werden kann und der inklusive vorvertraglicher Informationen sowie Widerrufsbelehrung) zu laufen beginnt. Anspruchsteller von den den Leistungsanspruch begründenden Umständen und unserer Person als leistungspflichtiger Versicherer Haben wir Sie auf Ihren Wunsch hin fernmündlich kontaktiert, Kenntnis erlangt bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. kann der Versicherungsvertrag auf Ihr Verlangen telefonisch Die Verjährung des Leistungsanspruchs aus dem Versicherungsvertrag ist nach seiner Anmeldung bei uns bis zu dem geschlossen werden. Wir werden zu diesem Zweck und mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis einen Mitschnitt des Telefongesprächs mit Ihrer Willenserklärung zum Abschluss des Vertrags Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht. anfertigen. Gemäß gesetzlicher Bestimmungen sind unsere Informationspflichten Ihnen gegenüber vor einem telefonischen Vertragsabschluss ALLGEMEINE STEUERLICHE ERLÄUTERUNGEN eingeschränkt, sofern Sie ausdrücklich auf die Mitteilung der weiteren Informationen während des Telefongesprächs verzichtet haben. Sie werden allerdings im Laufe des Telefonats Die allgemeinen steuerlichen Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich späterer Änderungen während der Vertragslaufzeit und lediglich zu informativen Zwecken. Der Versicherungsnehmer und die von uns darüber informiert, dass Ihnen auf Ihren Wunsch Begünstigten sind gehalten, sich in Steuerfragen an ihren Steuer- hin weitere Informationen mitgeteilt werden können. berater zu wenden, um sich über die von ihren persönlichen Verhältnissen abhängige Besteuerung zu informieren. Die vorvertraglichen Informationen gehen Ihnen in diesem Fall unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrags in Form Die Lebensversicherungssummen unterliegen der Erbschaft- und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu. Schenkungsteuer. Abhängig von dem zwischen Versichertem und Eine Verletzung unserer Informationspflicht hindert den Vertragsabschluss allerdings nicht. Es gelten in diesem Fall die gesetz- gegebenenfalls Freibeträge in Anspruch genommen werden. Begünstigtem bestehenden Verwandtschaftsverhältnis können lichen Regelungen zum unter 2.2 dargelegten Widerruf FALSCHE ANGABEN 2.2 WIDERRUFSRECHT Sie können den Abschluss des vorliegenden Vertrages kostenfrei und ohne Begründung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Die Angaben des Versicherungsnehmers und des Versicherten sind Grundlage des Vertrages, welcher nach Wirksamwerden deshalb nicht mehr angefochten werden kann. Die 19 und 157 Vertragsunterlagen (Besondere Versicherungsbedingungen, VVG bleiben unberührt. Allgemeine Versicherungsbedingungen inklusive vorvertragliche Der Versicherungsnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Informationen, Widerrufsbelehrung) widerrufen. dass unabhängig vom Vorliegen eventueller Nichtigkeitsgründe wir Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Zu diesem Zweck können Sie in Textform, beispielsweise durch vom Vertrag zurücktreten können, falls falsche Angaben gemacht oder Angaben zurückgehalten werden. Im Falle des Unterlassens von Angaben oder im Falle des Vorliegens Brief, oder Telefax, Ihren Widerruf an FamilyProtect S.A. unzutreffender Angaben seitens des Ver- FamilyProtect Kundenservice Postfach Bamberg - Fax: kundenservice@familyprotect.com mit folgendem Inhalt senden: sicherungsnehmers oder des Versicherten können wir den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen, soweit dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten lediglich Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, es sei denn, wir hätten den Vertrag trotz Ich, der/die Unterzeichnende, Herr/Frau, wohnhaft, erkläre hiermit den Widerruf des Versicherungsvertrages mit der Nr, Kenntnis hierüber gegebenenfalls zu anderen Bedingungen welchen ich am in geschlossen habe. Datum, Unterschrift. geschlossen. Bitte beachten Sie, dass im Falle Ihres wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz so betrachtet wird, als wäre er nicht geschlossen worden. Die von Ihnen geleistete Versicherungsprämie zahlen wir Ihnen spätestens 30 Tage nach dem Eingang Ihres Widerrufs zurück. 2.3 BENENNUNG DES BEGÜNSTIGTEN In Ihrem Antrag auf Vertragsabschluss können Sie den oder die Begünstigten benennen. Im Falle der absichtlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht seitens des Versicherungsnehmers oder des Versicherten ist unser Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern wir den Vertrag trotz Kenntnis der nicht angezeigten Umstände gegebenenfalls zu anderen Bedingungen geschlossen hätten DATENSCHUTZ Die von FamilyProtect S.A. anlässlich eines Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages erhaltenen Informationen sind für die Bearbeitung des Antrags des Versicherungsnehmers notwendig. Sie können später jederzeit Änderungen in der Person des Begünstigten durch einfachen Brief, welcher Datum und Unterschrift ent- Dies gilt nicht für Informationen, deren Abgabe mit dem Hinweis der Freiwilligkeit gekennzeichnet ist. halten muss, vornehmen. Änderungen in der Person des oder der Begünstigten werden jeweils Gegenstand eines Nachtrags zum vorliegenden Vertrag. Persönliche, insbesondere medizinische Daten werden von FamilyProtect S.A. zum Zwecke der Verwaltung und der Ausführung des Versicherungsvertrages verarbeitet. Ihre Kontaktdaten können Für den Fall, dass Sie eine oder mehrere Personen uns gegenüber auch zu gewerblichen Zwecken herangezogen werden. Die von unwiderruflich als Begünstigte eingesetzt haben, ist eine spätere Änderung dieser Begünstigungsregelung ausgeschlossen, es sei FamilyProtect S.A. erfassten persönlichen Daten können an unsere denn, der unwiderruflich eingesetzte Begünstigte stimmt dieser Änderung in der Person des Begünstigten zu. Partnerfirmen, die im Rahmen des Vertragsschlusses, der Verwaltung und der Ausführung des Vertrages tätig werden, weitergegeben werden. Sofern die Weitergabe persönlicher Daten in 2.4 VERJÄHRUNG Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums erfolgt, erfolgt Die Regelungen des 15 VVG in Verbindung mit den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen zur Verjährung der 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) finden auf den vorliegenden Vertrag Anwendung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei die Weitergabe im Einklang mit den entsprechenden gesetz- lichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten können ebenfalls anderen Firmen der Firmengruppe AXA sowie an vertraglich an diese gebundene Partnerfirmen weitergegeben werden. 2
4 Entsprechend dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978, in seiner Fassung vom , können Sie auf Ihre persönlichen Daten zugreifen, diese berichtigen lassen oder ihrer Verarbeitung aus legitimen Gründen widersprechen. Hierzu richten Sie bitte eine entsprechende Anfrage an FamilyProtect S.A. FamilyProtect Kundenservice Postfach Bamberg unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse sowie Ihrer Kundennummer. Fügen Sie bitte einen geeigneten Ausweis Ihrer Person bei. Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Kundengewinnung sowie der Überlassung an Dritte zu widersprechen. Wir gewährleisten Ihnen die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten unter Wahrung der Richtlinien über das Arztgeheimnis und den Schutz gesundheitlicher Daten. 2.8 ANWENDBARES RECHT Der vorliegende Vertrag unterliegt deutschem Recht. 2.9 KORRESPONDENZ / STREITFALL Sämtliche Korrespondenz mit dem Versicherer ist an folgende Adresse zu richten: FamilyProtect S.A. FamilyProtect Kundenservice Postfach Bamberg Tel.: Fax: kundenservice@familyprotect.com. Die Vertragsbedingungen werden auf Grundlage Ihrer Angaben erstellt. Damit Ihr Vertrag stets Ihrer jeweiligen Situation angepasst bleibt, ist uns jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnisse (Wohnsitzwechsel, Ehestand usw.) schriftlich unverzüglich anzuzeigen. Sämtliche an Sie gerichtete Korrespondenz wird wirksam an die im Vertrag angegebene bzw. an die uns zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegebene Adresse gerichtet. Anrufung des Kundenservices: Im Falle fortbestehender Uneinigkeit können Sie Ihre Beschwerde an unseren Kundenservice an folgende Adresse richten: FamilyProtect S.A. FamilyProtect Kundenservice Postfach Bamberg - Tel.: Fax: kundenservice@familyprotect.com. Die Beschwerde ist zu begründen. Wir werden Ihnen innerhalb von zehn Tagen eine Eingangsbestätigung zusenden. Ihre Anfrage wird innerhalb von zwei Monaten bearbeitet werden. Anrufung der Schlichtungsstelle: Sollte auch nach Anrufung des Kundenservices weiterhin Uneinigkeit zwischen Ihnen und uns bestehen, können Sie sich kostenfrei an den Versicherungsombudsmann unter folgender Adresse wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin, Der Versicherungsombudsmann ist eine externe und unabhängige Schlichtungsstelle. Den Ablauf des Verfahrens können Sie bei unserem Kundenservice erfragen. Die Anrufung unseres Kundenservices und des Ombudsmanns ist fakultativ. Es bleibt Ihnen unbenommen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für die gerichtliche Verfolgung Ihrer Ansprüche sind die deutschen Gerichte ausschließlich zuständig VERSICHERUNGSAUFSICHT Aufsichtsbehörde der FamilyProtect ist die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) 61 Rue Taitbout Paris cedex 09. Sie können sich bei Beschwerden auch an diese Aufsichtsbehörde oder auch an die deutsche Versicherungsaufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108 in Bonn, Bundesrepublik Deutschland, wenden. 3 3 AB WELCHEM ZEITPUNKT UND FÜR WELCHEN ZEITRAUM WIRD VERSICHERUNGSSCHUTZ GEWÄHRT? Ihr Vertrag ist ab dem Zeitpunkt geschlossen, der in den besonderen Versicherungsvertragsbedingungen genannt ist. Er kommt bei Abschluss per Telefon mit sofortiger Wirkung zustande oder in den anderen Fällen am Folgetag nach Zugang des vollständigen Versicherungsantrags. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Im Zeitpunkt der jährlich wiederkehrenden Fälligkeit der Versicherungsprämie wird der Vertrag stillschweigend für ein weiteres Jahr verlängert, es sei denn, der Vertrag wird durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer gekündigt. Außer im Falle der vorzeitigen Kündigung läuft der Vertrag mit dem Ende der Versicherungsperiode aus, die auf die Vollendung des 75. Lebensjahres des Versicherten folgt. 4 KÜNDIGUNG 4.1 WENN SIE DEN VERTRAG KÜNDIGEN WOLLEN: Sie können den Vertrag jedes Jahr mit Wirkung zum Ende der Versicherungsperiode durch Erklärung gegenüber dem Versicherer kündigen. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Die Kündigung des Vertrages erfolgt: mittels einfachen Briefes an folgende Adresse: FamilyProtect S.A. FamilyProtect Kundenservice Postfach Bamberg. Die Kündigung muss Ihren Namen, Vornamen, Versicherungsvertragsnummer sowie Datum und Unterschrift enthalten; telefonisch gegenüber dem Kundenservice unter der in den Besonderen Versicherungsvertragsbedingungen angegebenen Telefonnummer. Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Kündigung mit Wirkung zum Ende der Versicherungsperiode keine Folgeprämien mehr zu leisten haben. Allerdings werden Ihnen die bereits gezahlten Versicherungsprämien nicht zurückerstattet. Anstatt der Kündigung können Sie für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen. Voraussetzung hierfür ist das Erreichen einer Mindestversicherungsleistung. Sie wird auf der Grundlage der in Frankreich geltenden anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode errechnet. Diese garantierte Mindestversicherungsleistung wird bereits mit Zahlung der ersten Versicherungsprämie erreicht und beträgt 5 % der eingezahlten Versicherungsprämien. Für den Fall der Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung wird die Versicherungsleistung auf der Grundlage der geleisteten Prämienzahlungen neu berechnet. Über die Höhe der garantierten Mindestversicherungsleistung informieren wir Sie in einem gesonderten Schreiben, sobald uns Ihre Bitte auf Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung in der Regel mit finanziellen Nachteilen verbunden ist. In der Anfangsphase der Vertragslaufzeit ist wegen der Verrechnung der auf den Vertrag entfallenden Kosten nur eine geringe prämienfreie Versicherungssumme vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen aufgrund der benötigten Risikokosten im Verhältnis zu den geleisteten Prämienzahlungen nur geringe Mittel für die Bildung einer prämienfreien Versicherungssumme zur Verfügung. Sollten Sie einmal Schwierigkeiten mit der Zahlung Ihrer Versicherungsprämie haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
5 $ 4.2 WENN WIR DEN VERTRAG KÜNDIGEN WOLLEN: Wir haben unsererseits ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag zum jährlich wiederkehrenden Fälligkeitszeitpunkt zu kündigen. In diesem Fall finden die unter 4.1 aufgeführten Regeln über die Beitragsfreistellung Anwendung. Die Kündigung wird zum Ende der Versicherungsperiode, in deren Verlauf sie erklärt wurde, wirksam. Der Vertrag endet mit dem Tod des Versicherten bzw. mit der Zahlung der vorgezogenen Todesfallleistung, ohne dass es hierfür einer weiteren Rechtshandlung bedarf. 5 WAS BEINHALTEN DIE VERSICHERUNGSPRÄMIEN? WIE WERDEN SIE BEZAHLT? a) Die Höhe der Versicherungsprämien unterscheidet sich nach dem Nichtraucher- und dem Rauchertarif. Die Prämien werden jährlich in der Weise berechnet, dass sie exakt die versicherten Garantien decken und die mit dem Vertrag verbundenen Kosten berücksichtigen. Sie werden monatlich gezahlt und sind während der gesamten Laufzeit des Vertrages fällig. Die erste Versicherungsprämie des Vertrages bemisst sich nach der Höhe der gewählten Versicherungssumme und dem erreichten Lebensalter des Versicherten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sie finden Ihre individuellen Angaben zur Versicherungssumme im Todesfall oder im Krankheitsfall im Endstadium, zur Prämienhöhe und zur Vertragsdauer im Versicherungsantrag und in den Besonderen Versicherungsbedingungen. Danach wird die Versicherungsprämie zu jedem jährlichen Fälligkeitszeitpunkt auf Grundlage des erreichten Alters des Versicherten sowie des zu diesem Zeitpunkt versicherten Kapitals berechnet. Bei Abschluss des Vertrages nach dem 25. des laufenden Monats wird sie zusammen mit der Monatsprämie des Folgemonats abgebucht. b) Der Versicherer bucht auf Grundlage der ihm erteilten Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren die monatlichen Prämien zu den in der Versicherungsbestätigung angegebenen Zeitpunkten vom Konto des Versicherungsnehmers ab. Bei Kartenzahlung bucht der Versicherer auf Grundlage der ihm bei Vertragsschluss übermittelten Bankverbindung die monatlichen Beiträge zu den in der Versicherungsbestätigung angegebenen Zeitpunkten vom Konto des Versicherungsnehmers ab. 6 WAS WIRD AUS DEM VERTRAG, WENN DER VER- SICHERUNGSNEHMER DIE ZAHLUNG DER VERSICHERUNGS- PRÄMIEN EINSTELLT? Wenn der Versicherer den Ausfall der Zahlung einer Prämie oder einer Teilprämie feststellt, richtet er mit einfachem Brief ein Erinnerungsschreiben an den Versicherungsnehmer, in welchem er diesen an die Folgen eines Zahlungsverzugs erinnert. Der Versicherungsnehmer verfügt sodann über eine Frist von 40 Tagen, um die Zahlung der überfälligen Prämien zu bewirken. Sofern nach Ablauf dieser Frist der Beitrag nicht entrichtet ist, kann der Versicherer den Vertrag gemäß der Bestimmungen des 4.2 kündigen. 7 BEDINGUNGEN UND AUSSCHLUSS VOM VER- SICHERUNGSSCHUTZ WELCHES SIND DIE AUSSCHLUSSGRÜNDE? Der Versicherer versichert das Risiko des Todes unabhängig von Todesursache, Todesumständen oder dem Ort des Todes des Versicherten mit Ausnahme der im Folgenden abschließend aufgeführten Fälle: 4 Tod infolge Selbstmords des Versicherten, sofern dieser weniger als ein Jahr nach Wirksamwerden des Vertrages gemäß 3 erfolgt, es sei denn, der Versicherte hat sich das Leben in einem Zustand geistiger Verwirrung genommen. Im Falle der Erhöhung der Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit stellt der Selbstmord ebenfalls einen Ausschlussgrund für die Zahlung des erhöhten Versicherungsschutzes dar, sofern der Selbstmord innerhalb des ersten Jahres nach Wirksamwerden der Erhöhung stattfindet; Tod als direkte oder indirekte Folge eines Krieges zwischen Staaten oder infolge kriegsähnlicher Handlungen oder infolge Bürgerkrieges; Tod als direkte oder indirekte Folge eines terroristischen Anschlags, von Aufständen, Volksaufständen (d. h. gewalttätigen Demonstrationen, auch wenn sie nicht geplant sind, einer Gruppe von Personen, die von geistiger Agitation, die sich durch Unruhestiftung und Straftaten Ausdruck verschafft, geprägt sind, unabhängig davon, ob es dabei zu Auseinandersetzungen mit den Trägern der öffentlichen Ordnung kommt oder nicht), Arbeitskämpfen (d. h. jedweder kollektive Protest im Rahmen einer Arbeitsbeziehung unabhängig von der Form, in welcher sich dieser ausdrückt), es sei denn, dass der Begünstigte beweist, dass der Versicherte keine aktive Rolle bei diesen Ereignissen gespielt hat; Tod infolge eines Verkehrsunfalls mit einem von dem Versicherten geführten Kraftfahrzeug, sofern dieser: im Zeitpunkt des Unfalls die Grenze des jeweils gesetzlich erlaubten Blutalkoholwerts überschritten hat; sich im Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss von Rauschmitteln befunden hat; Ermordung durch den oder die Begünstigten; Ausübung einer Luftsportart durch den Versicherungsnehmer wie z. B. Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen, Betreiben eines Ultraleichtflugzeugs; berufliche Ausübung eines Wettkampfsports; Tod infolge Vorführung, Akrobatik, Wettkampfs, bei denen es zum Einsatz von Motoren kommt, wie Rallyes, Motorrad- oder Automobilrennen; Tod infolge der direkten oder indirekten Wirkung einer Explosion, Verpuffung, Verstrahlung infolge einer Atomkernspaltung oder -schmelzung. 7.2 WIE LAUTEN DIE GARANTIEBEDINGUNGEN? Der Vertrag kann unter der Voraussetzung geschlossen werden, dass der Versicherte wenigstens das 18. und höchstens das 65. Lebensjahr vollendet hat. Ihr Vertrag wird auf Grundlage Ihrer Angaben erstellt. Der Vollständigkeit halber bitten wir Sie um Überlassung einer Kopie Ihres Personalausweises. Für den Abschluss des Versicherungsvertrages wie auch für die Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Gesundheitserklärung erforderlich. Im Falle des Todes des Versicherten vor dem Ablauf der Versicherungsperiode, welche auf den 75. Geburtstag des Versicherten folgt, wird dem/den vom Versicherungsnehmer benannten Begünstigten die Versicherungssumme unabhängig von Datum, Ort, Ursache und Umständen des Todes des Versicherten ausgezahlt. Im Falle der schweren Erkrankung im Endstadium des Versicherten vor dem Ablauf der Versicherungsperiode, welche auf den 75. Geburtstag des Versicherten folgt, wird dem Versicherten die Versicherungssumme unabhängig von Datum, Ort, Ursache und Umständen der Krankheit des Versicherten ausgezahlt. Anstelle der Versicherungsleistung im Todesfall garantiert der Vertrag eine vorge-
6 zogene Todesfallleistung im Falle einer schweren Krankheit im Endstadium. Auf Ihren Antrag wird bereits vor dem Eintritt des Todes der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, wenn diese während der Versicherungsdauer an einer schweren Krankheit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen erkrankt. Eine schwere Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen ist jede fortschreitende und unheilbare Krankheit, die gemäß medizinischer Feststellung durch den behandelnden Facharzt innerhalb der der medizinischen Prognose folgenden zwölf Monate zum Tode führen wird. Die Einholung einer medizinischen Stellungnahme durch einen weiteren Facharzt ist in Zweifelsfällen möglich. Mit der Zahlung der vorgezogenen Todesfallleistung entfällt der Versicherungsschutz im Todesfall des Versicherten. Für die Bearbeitung des Antrags und die Auszahlung der Versicherungssumme gelten die weiter unten aufgeführten Bestimmungen von UNTER WELCHEN FORMELLEN VORAUSSETZUNGEN ER- FOLGT DIE AUSZAHLUNG DER VERSICHERUNGSSUMME? Der Versicherer behält sich das Recht vor, nach Eingang der Todeserklärung bzw. des Antrags auf vorgezogene Todesfallleistung die für die Bearbeitung des Vorgangs und die Auszahlung der Versicherungssumme erforderlichen Unterlagen zu verlangen. Insbesondere sind folgende Unterlagen im Todesfall zwingend zum Zwecke der Auszahlung der Versicherungssumme vorzulegen: von der Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen ausgestellte Sterbeurkunde; die ausgefüllte und unterzeichnete Todesanzeige auf dem von uns hierfür zur Verfügung gestellten Formularbogen; eine lesbare Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses des oder der Begünstigten; ärztlicher Todesschein mit Angabe der Todesursache; Erbschein, Testament oder Vermächtnis mit Angabe der Rechte der Begünstigten, sofern diese nicht namentlich im Vertrag bezeichnet wurden. Dem Antrag auf vorgezogene Todesfallleistung sind folgende Unterlagen zwingend zum Zwecke der Auszahlung der Versicherungssumme vorzulegen: die vom Versicherten oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgefüllte und unterschriebene Anzeige der schweren Erkrankung im Endstadium; fachärztliche Bescheinigung samt Befunden, aus denen sich ergibt, dass die versicherte Person an einer schweren Krankheit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen leidet. Die vorgenannten Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden: FamilyProtect S.A. FamilyProtect Kundenservice Postfach Bamberg. Beachten Sie bitte: Unterlagen medizinischen Inhalts können mit dem Vermerk Vertraulich zu Händen des Médecin Conseil an die Adresse des Versicherers gesendet werden. Der Versicherte ermächtigt seinen Hausarzt/Facharzt, der Versicherungsgesellschaft den für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Todesschein bzw. die ärztlichen Unterlagen zur Feststellung einer schweren Krankheit im Endstadium im Sinne dieser Versicherungsbedingungen zu überlassen. Die Ermächtigung bezieht sich insbesondere auch auf die Angabe der Todesursache. Der Versicherte befreit von Anfang an alle Ärzte, die ihn behandelt haben, sämtliche Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, die gesetzlichen Krankenkassen sowie grundsätzlich alle Personen, die daran gebunden sind, von der Einhaltung des Arztgeheimnisses. Der Versicherte ermächtigt ebenfalls seine Rechtsnachfolger, auf seine Krankenakten zuzugreifen, und überlässt ihnen die Entscheidung, welche Unterlagen sie als für die Bearbeitung des Schadensfalls 5 erforderlich an den Médecin Conseil der Versicherungsgesellschaft weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass der Schadensfall erst bearbeitet werden kann, wenn sämtliche angeforderten Unterlagen bei uns eingegangen sind. Solange nicht sämtliche Unterlagen eingereicht sind, kann der Schadensfall nicht abgewickelt werden. 8 KANN DER VERSICHERUNGSNEHMER DIE VER- SICHERUNGSSUMME ÄNDERN? Sie können jederzeit einen Antrag auf Erhöhung oder Herabsetzung der in den Besonderen Vertragsbedingungen angegebenen Versicherungssumme stellen. Der Antrag muss schriftlich und in Papierform, versehen mit Datum und Unterschrift an folgende Adresse gerichtet werden: FamilyProtect S.A. FamilyProtect Kundenservice Postfach Bamberg. Jedem neuen Antrag auf Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Gesundheitserklärung beizufügen. Das Formular ist auf Nachfrage bei uns erhältlich. Ein Nachtrag zum Vertrag mit Angabe des Zeitpunkts, an dem die Änderung wirksam wird, wird erstellt. Die Versicherungsprämie wird entsprechend angepasst. Der Versicherungsnehmer erhält jährlich eine Benachrichtigung über den Betrag der Versicherungssumme. Ein Unternehmen der GTC-P-AB Gruppe
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