Amts- KURIER. So schön kann der Winter sein. Allen ein glückliches, frohes und gesundes Jahr.

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1 11. Jahrgang Freitag, den 03. Januar 2014 Nr. 01 Amts- KURIER Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Gemeinden Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt Dömitz. So schön kann der Winter sein Foto: Marina Möller Allen ein glückliches, frohes und gesundes Jahr.

2 2 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Telefonverzeichnis und Sprechzeiten Amt Dömitz-Malliß Goethestraße 21, Dömitz FB Bau und Friedhof: Slüterplatz 6 zentrale Einwahl: Fax: Fax FB Bau und Friedhof: mail@amtdoemitz-malliss.de Web: Öffnungszeiten Verwaltung: Dienstag Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr von 13:00-17:30 Uhr von 09:00-12:00 Uhr von 13:00-15:30 Uhr Ortsteil Tewswoos Frau Drewes 4. Donnerstag im Monat von 15:00-18:00 Uhr in der Feuerwehr Gemeinde Neu Kaliß Herr Thees mittwochs von 16: Uhr im IBZ, Alter Postweg 90 Gemeinde Malliß Frau Gäth dienstags von 16:00-18:00 Uhr im Gemeindebüro in der FFw Gemeinde Herr Holter mittwochs Malk Göhren /20333 von 14:30-16:30 Uhr im Gemeindehaus Kooperatives Bürgerbüro: Montag Dienstag Donnerstag Freitag von 09:00-12:00 Uhr von 13:00-15:00 Uhr von 09:00-12:00 Uhr von 13:00-18:00 Uhr von 09:00-12:00 Uhr von 13:00-18:00 Uhr von 09:00-12:00 Uhr Gemeinde Herr Schranck Nach Vereinbarung Grebs-Niendorf Gemeinde Karenz Herr Pagung Nach Vereinbarung Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Sprechstunde des Amtsvorstehers Jeweils am Dienstag, in der Zeit von 15:30 Uhr - 17:30 Uhr führt der Amtsvorsteher, Burkhard Thees, in der Amtsverwaltung, Raum 33, eine Sprechstunde durch. Gerne können Termine unter abgestimmt werden. Sprechzeiten der Bürgermeister des Amtes Dömitz-Malliß Gemeinde/Stadt Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort Telefon Stadt Dömitz Frau Vollbrecht dienstags von 15:30-18:00 Uhr im Seniorenclub, Slüterplatz 6 Ortsteil Rüterberg, Frau Vollbrecht Nach telefonischer Ortsteil Heidhof, Vereinbarung unter Ortsteil Polz oder Gemeinde Vielank Frau Drewes 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15:00-18:00 Uhr im Gemeindebüro Ortsteil Woosmer Frau Drewes 2. Donnerstag im Monat von 15:00-18:00 Uhr in der Feuerwehr Rufbus Dömitz - Dannenberg Der Rufbus verkehrt nach telefonischer Voranmeldung, mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit unter (Fa. Christ). Schiedsstelle des Amtes Dömitz-Malliß Schiedsfrau Kristina Beutner Hohe Luft Woosmer Termine nach Vereinbarung unter / (ab 18 Uhr erreichbar) AmtsKurier Februar 2014 Redaktionsschluss Erscheinen Bitte senden Sie rechtzeitig Ihre Beiträge an: Karrass@amtdoemitz-malliss.de. (Textbeiträge max. 850 Zeichen -ohne Leerzeichen-)

3 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 3 w Herzlichen Glückwunsch Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute übermitteln die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen Stadt Dömitz Frau Ilse Frohloff am zum 82. Geburtstag Frau Marlies Boikat am zum 71. Geburtstag Frau Margarete Lalla am zum 86. Geburtstag Herr Oskar Mietling am zum 76. Geburtstag Herr Manfred Schönwald am zum 75. Geburtstag Herr Helmut Frießlich am zum 73. Geburtstag Herr Horst Hibinsky am zum 76. Geburtstag Frau Marianne Jauert am zum 80. Geburtstag Frau Irmgard Schüning am zum 79. Geburtstag Frau Elsa Petersen am zum 77. Geburtstag Herr Peter Dähn am zum 74. Geburtstag Herr Josef Neumann am zum 74. Geburtstag Frau Gerda Bioletti am zum 85. Geburtstag Frau Else Buck am zum 93. Geburtstag Frau Annemarie Köhn am zum 82. Geburtstag Frau Kristina Modersitzki am zum 70. Geburtstag Frau Hilda Patzelt am zum 87. Geburtstag Herr Klaus-Dieter Piel am zum 71. Geburtstag Frau Edith Michaelis am zum 80. Geburtstag Herr Rudolf Patzelt am zum 85. Geburtstag Herr Julius Pischel am zum 73. Geburtstag Frau Emma Weltz am zum 87. Geburtstag Herr Willy Schmeißer am zum 81. Geburtstag Frau Helga Kurkowski am zum 75. Geburtstag Frau Waltraut Soth am zum 76. Geburtstag Herr Eginhard Hein am zum 71. Geburtstag Frau Elisabeth Hopp am zum 81. Geburtstag Frau Elisabeth Aue am zum 93. Geburtstag Herr Adolf Jethon am zum 74. Geburtstag Herr Dieter Trümper am zum 76. Geburtstag Herr Hans-Jürgen Westphal am zum 78. Geburtstag Herr Günter Vonsien am zum 84. Geburtstag Herr Herbert Baier am zum 84. Geburtstag Frau Resa Gösicke am zum 73. Geburtstag Frau Maria Bohnsack am zum 76. Geburtstag Ortsteil Groß Schmölen Herr Heinz Schwemm am zum 79. Geburtstag Frau Dagmar Rogge am zum 71. Geburtstag Herr Günther Schmädt am zum 82. Geburtstag Ortsteil Heidhof Frau Edith Lüder am zum 73. Geburtstag Herr Anton Jerschabek am zum 70. Geburtstag Frau Ursula Tügel am zum 76. Geburtstag Ortsteil Klein Schmölen Frau Ursula Wolff am zum 84. Geburtstag Herr Richard Montag am zum 84. Geburtstag Frau Hilde Markmann am zum 82. Geburtstag Herr Robert Kleininger am zum 79. Geburtstag Frau Renate Rust am zum 76. Geburtstag Ortsteil Polz Herr Erich Stamer am zum 80. Geburtstag Frau Ingrid Freitag am zum 70. Geburtstag Herr Günther Neef am zum 75. Geburtstag Frau Gisela Stamer am zum 75. Geburtstag Frau Ursel Mühlsteph am zum 77. Geburtstag Frau Edda Sohst am zum 74. Geburtstag Frau Christina Behnke am zum 71. Geburtstag Frau Christa Schoschies am zum 77. Geburtstag Herr Hubert Schlaffke am zum 74. Geburtstag Ortsteil Rüterberg Herr Horst Haul am zum 74. Geburtstag Herr Lothar Behrens am zum 73. Geburtstag Herr Peter Scheffold am zum 70. Geburtstag Frau Elke Mayer am zum 74. Geburtstag Gemeinde Grebs-Niendorf Ortsteil Grebs Frau Ida Killisch am zum 82. Geburtstag Frau Helga Rusbült am zum 77. Geburtstag Ortsteil Menkendorf Frau Elfriede Stappenbeck am zum 76. Geburtstag Ortsteil Niendorf a.d.r. Frau Hanna-Lore Mau am zum 77. Geburtstag Frau Christa Gaethke am zum 77. Geburtstag Frau Charlotte Warnke am zum 84. Geburtstag Frau Rosemarie Wolf am zum 75. Geburtstag Ortsteil Schlesin Herr Horst Jürgens am zum 79. Geburtstag Gemeinde Karenz Frau Elfriede Höffler am zum 82. Geburtstag Frau Elfriede Lüth am zum 82. Geburtstag Frau Elfriede Helm am zum 74. Geburtstag Herr Thomas Eckardt am zum 71. Geburtstag Herr Heini Wullner am zum 70. Geburtstag Herr Johann Kipper am zum 80. Geburtstag Herr Gerhard Axmann am zum 83. Geburtstag Herr Holger Grützmacher am zum 72. Geburtstag Gemeinde Malk Göhren Herr Bernhard Golesha am zum 74. Geburtstag Frau Inge Holter am zum 76. Geburtstag Frau Edith Möller am zum 80. Geburtstag Ortsteil Liepe Herr Horst Albs am zum 75. Geburtstag Gemeinde Malliß Frau Margarete Hasse am zum 94. Geburtstag Frau Hannelore Wengorz am zum 70. Geburtstag Frau Brigitte Sips am zum 74. Geburtstag Herr Lothar Wunschik am zum 70. Geburtstag Frau Inga Dankowski am zum 74. Geburtstag Herr Bernd Przygodda am zum 70. Geburtstag Frau Edda Gabert am zum 72. Geburtstag Frau Herta Flachsmeier am zum 85. Geburtstag Frau Emmi Hinrichs am zum 75. Geburtstag Herr Rudolf Weigelt am zum 74. Geburtstag Frau Ilse Borchers am zum 94. Geburtstag Frau Erika Hallmann am zum 76. Geburtstag Herr Hans Köhn am zum 89. Geburtstag Frau Adelheid Mannek am zum 77. Geburtstag Herr Otto Krause am zum 71. Geburtstag

4 4 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Ortsteil Bockup Herr Horst Schwarz am zum 73. Geburtstag Herr Erwin Symanzik am zum 75. Geburtstag Ortsteil Conow Frau Christa Madaus am zum 79. Geburtstag Frau Hannelore Diehn am zum 71. Geburtstag Frau Renate Dalchow am zum 74. Geburtstag Frau Hilde Leonhardt am zum 73. Geburtstag Herr Ingo Kleinert am zum 70. Geburtstag Herr Robert Richter am zum 83. Geburtstag Frau Helma Eckstein am zum 70. Geburtstag Frau Heidemarie Jahnke am zum 70. Geburtstag Herr Herbert Stade am zum 78. Geburtstag Frau Annaliese Hamann am zum 79. Geburtstag Gemeinde Neu Kaliß Frau Margot Piede am zum 72. Geburtstag Herr Friedolf Behnke am zum 70. Geburtstag Frau Dorette Schult am zum 76. Geburtstag Herr Heinz Mahnke am zum 77. Geburtstag Herr Peter Ziska am zum 76. Geburtstag Frau Irma Rossol am zum 75. Geburtstag Frau Hildegard Fischer am zum 70. Geburtstag Herr Günter Janzen am zum 86. Geburtstag Frau Ilse Krischker am zum 83. Geburtstag Herr Gerhard Viebrock am zum 82. Geburtstag Frau Rosemarie Hantke am zum 74. Geburtstag Frau Waltraut Renkawitz am zum 75. Geburtstag Herr Dieter Möller am zum 76. Geburtstag Frau Ursula Hinz am zum 77. Geburtstag Herr Wolfgang Preuß am zum 79. Geburtstag Ortsteil Heiddorf Herr Heinz Pustan am zum 76. Geburtstag Frau Elke Kretschmann am zum 73. Geburtstag Herr Wolfgang Helinski am zum 72. Geburtstag Frau Ursula Grabert am zum 76. Geburtstag Herr Dieter Finck am zum 74. Geburtstag Frau Waltraud Clasen am zum 71. Geburtstag Frau Else Strzalek am zum 85. Geburtstag Frau Ursula Grote am zum 79. Geburtstag Frau Christel Thiel am zum 74. Geburtstag Herr Gustav Wittenburg am zum 84. Geburtstag Herr Hans Franck am zum 74. Geburtstag Frau Brunhilde Schulenburg am zum 85. Geburtstag Frau Ursel Finck am zum 72. Geburtstag Herr Günter Steinfatt am zum 75. Geburtstag Herr Horst Möller am zum 80. Geburtstag Frau Magda Loch am zum 88. Geburtstag Frau Ilona Schuldt am zum 83. Geburtstag Ortsteil Kaliß Frau Rosemarie Hinrichs am zum 74. Geburtstag Frau Erika Reinholdt am zum 86. Geburtstag Gemeinde Vielank Herr Werner Klarfke am zum 72. Geburtstag Herr Guna Constabel am zum 74. Geburtstag Herr Gerd Holst am zum 72. Geburtstag Ortsteil Alt Jabel Herr Wolfgang Niebelschütz am zum 74. Geburtstag Herr Fritz Nack am zum 80. Geburtstag Ortsteil Neu Jabel Frau Hanne-Lore Müller am zum 82. Geburtstag Ortsteil Tewswoos Frau Grete Leverenz am zum 77. Geburtstag Herr Egon Holter am zum 75. Geburtstag Herr Hans Böckmann am zum 76. Geburtstag Frau Friedel Bäu am zum 82. Geburtstag Ortsteil Woosmer Herr Karl Kallies am zum 83. Geburtstag Frau Linda Kallies am zum 80. Geburtstag Frau Ingrid Wegner am zum 74. Geburtstag Frau Inge Gooth am zum 75. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch Informationen/Aktuelles Stammtisch für junge Multiple-Sklerose Betroffene Am 06.Januar 2014 findet um 19:00 Uhr der Stammtisch für junge Multiple-Sklerose Betroffene und Angehörige im Alter von Jahre im Hotel Erbprinz, Schweriner Straße 38, in Ludwigslust statt. Dieses monatliche Treffen führt Betroffene und ihre Angehörigen zusammen, um Erfahrungen im Alltag sowie Umgang mit dieser heimtückischen Krankheit auszutauschen. Der Stammtisch ist ein freiwilliger Kreis Betroffener und deren Angehöriger unter dem Dach der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft. Dieser Treff findet regelmäßig jeden 1. Montag im Monat statt. Helmut Möller,Tel , Mitglied der DMSG-MV, steht als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung

5 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 5 Wahlhelfer für die Wahl 2014 gesucht Am Sonntag, den 25. Mai 2014 finden zeitgleich die Europa- und Kommunalwahlen statt. Im Einzelnen werden 1. das europäische Parlament 2. der Kreistag 3. die Stadt- bzw. Gemeindevertretungen und 4. die Bürgermeister gewählt. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist die Gemeindewahlbehörde auf die Unterstützung einer großen Anzahl von ehrenamtlichen Helfern angewiesen. Da alle Kandidaten für die Kommunalwahl nicht in einem Wahlorgan (Wahlausschuss und Wahlvorstand) tätig werden dürfen, hoffen wir auf viele Freiwillige zur Mitarbeit. Durch die Mitarbeit in einem Wahlorgan können Sie dazu beitragen, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen. Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, Beisitzer für den Wahlausschuss und Beisitzer für die Wahlvorstände zu benennen. In diesem Zusammenhang wird auf 74 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V hingewiesen. 1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), 2. Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe), 3. einzelne Personen, die sich selbst als Bewerber vorschlagen (Einzelbewerber) eingereicht werden. Wählergruppen munter werden! Bereits zu den Kommunalwahlen 2009 wurden zahlreiche Wählergruppen in den einzelnen Gemeinden gegründet. Diese Wählergruppen können ihre Arbeit wieder aufnehmen und geeignete Wahlvorschläge aufstellen. Es können sich aber auch neue Wählergruppen bilden. Dazu beschließt die neue Wählergruppe eine Satzung und wählt einen Vorstand. Entsprechende Beispiele für Satzungen und Unterstützung sind in der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß erhältlich. Die Bewerber von Wählergruppen oder Parteien werden entweder auf einer Mitgliederversammlung aller wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder von einer Vertreterversammlung aufgestellt. Die Versammlung wählt in geheimer und schriftlicher Abstimmung die dort vorgeschlagenen Bewerber. Jeder Teilnehmer ist vorschlagsberechtigt, jedem Bewerber ist Zeit zu geben, sich und sein Programm vorzustellen. Besetzung der Wahlausschüsse und Wahlvorstände Neben der Erarbeitung und Aufstellung von Wahlvorschlägen können die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auch Beisitzer für den Wahlausschuss und Beisitzer für die Wahlvorstände vorschlagen. So sind sie aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Jahre 2014 beteiligt. Falls Sie uns mit Ihrer Mitarbeit unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an die Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in Dömitz, per Telefon oder per Fax an die Nummer Sie können auch eine an: annerose.schult@amtdoemitzmalliss.de senden. Weber Gemeindewahlbehörde Wahlbewerber gesucht! Die Kommunalwahl wird als verbundene Wahl mit den Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 durchgeführt. Es ist wieder an der Zeit, die Sitze in den Gemeindevertretungen neu zu besetzen und die ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen. Dazu werden Wahlbewerber benötigt. Als Wahlbewerber kann ein wahlberechtigter Einwohner einer Gemeinde, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, vorgeschlagen werden. Die Wahlvorschläge können durch Weber Gemeindewahlbehörde Wichtige Information zum SEPA- Lastschriftverfahren Aufgrund der Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ist es erforderlich, die bisherigen Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umzuwandeln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn uns eine gültige Ermächtigung vorliegt. Wo das nicht der Fall ist, wurden den entsprechenden Abgabepflichtigen Schreiben zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat zugeschickt. Diese sind unbedingt unterschrieben an uns zurück zu senden. Sollte dies versäumt worden sein, besteht die Möglichkeit, der Neuerteilung des SEPA-Lastschriftmandats, wenn Sie auch weiterhin Ihre Abgaben abbuchen lassen möchten. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit dem Abgabenbescheid für Ihre Amtskasse Impressum Amtskurier Dömitz-Malliß Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: Tel.: / Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Von Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Foto Elbbrücke/Titel: Stadt Dömitz, Foto Reuterstein/Titel: H.-J. Bötefür, Vertrieb: SVZ. Unverlangt eingesandtes Text- u. Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Amtsverwaltung Dömitz-Malliß Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich, zum 1. Freitag/Monat Exemplare Gemäß 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

6 6 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Weitergabe und Veröffentlichungen Sind Ihre Dokumente noch gültig? von Alters- und Ehejubiläen Aufgrund des Landesmeldegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LMG) vom 30. Januar 2007 (GVOBl. M-V S. 34), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461) darf die Meldebehörde nach 36 (zu 22 MRRG) Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an den Amtskurier oder andere Pressestellen, an Parteien und Wählergruppen oder Religionsgesellschaften nur dann erteilen, wenn der Betroffene nicht Widerspruch eingelegt hat. Nach 39 LMG hat die Meldebehörde auf das Recht des Betroffenen, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen, mindestens einmal jährlich hinzuweisen. Wenn Sie also nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Daten weitergegeben werden, füllen Sie untenstehenden Widerspruch aus und senden ihn an das Bürgerbüro in Dömitz, Goethestraße 21. Personen, die bereits von ihrem Widerspruch Gebrauch gemacht haben, brauchen nichts zu unternehmen. Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre gem. 36 Landesmeldegesetz (LMG) Name, Vorname Geb.-Name Geb.-Datum Anschrift Übermittlungssperre gem. 36 LMG: An Adressbuchverlage ( 35 Abs. 3 LMG) dürfen mein Name und meine Anschrift nicht weitergegeben werden Wenn ich ein Altersjubiläum (z. B. 80. Geburtstag) begehe, darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden ( 35 Abs. 2 LMG) Wenn wir ein Ehejubiläum (z. B. goldene Hochzeit) begehen, darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden ( 35 Abs. 2 LMG) An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften ( 32 Abs. 2 LMG) Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Datenübermittlung gemäß 58 Wehrpflichtgesetz Haben Sie schon mal die Gültigkeit Ihres Ausweisdokuments überprüft? Wenn nicht, dann sollten Sie dies umgehend tun, denn 10 Jahre können schnell vorbei sein. Um einem event. Bußgeld zu entgehen, sollten Sie sich mit der Beantragung nicht all zu viel Zeit lassen. Wenn Sie also einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen müssen, benötigt das Bürgerbüro Ihr altes Dokument, sowie ein aktuelles Passbild. (Frontalansicht) Für die neuen Dokumente fallen folgende Gebühren an: Personalausweis bis zum 22,80 EUR (Dauer ca Lebensjahr Wochen) Personalausweis ab dem 28,80 EUR (Dauer ca Lebensjahr Wochen) vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR (Sofort) (Gültigkeit 3 Monate) Reisepass bis zum 37,50 EUR (Dauer ca Lebensjahr Wochen) Reisepass ab dem 59,00 EUR (Dauer ca Lebensjahr Wochen) Kinderreisepass 13,00 EUR (Sofort) (bis zum 12. Lebensjahr) Sollten Sie noch Fragen zur Beantragung und Ausstellung haben, steht Ihnen das Bürgerbüro - Frau Wilke (Tel ), Frau Giencke (Tel ) und Frau Schumann (Tel ) gern zur Verfügung. Ehrenamt-Stiftungserlass des Ministerpräsidenten Mecklenburg Als Dank und Anerkennung für Bürgerinnen und Bürger, die sich im Land M-V durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit besonders verdient gemacht haben, stiftet der Ministerpräsident eine Ehrennadel. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in einer bedeutenden selbständigen Leistung bestehen und mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sein. Die ehrenamtliche Tätigkeit soll mindestens über 10 Jahre erbracht worden sein. Es besteht für alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, Anregungen zur Verleihung der Ehrennadel an die Mitglieder der Landesregierung zu richten. Sofern diese den Vorschlag für begründet halten, leiten sie diesen mit entsprechender Begründung an den Ministerpräsidenten weiter. Sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, können Sie Ihre Anregung auch über unser Amt, zu Händen des Amtsvorstehers, einreichen. LVB Widerspruch gegen die Internetauskunft ( 34 Abs. 1a LMG) Keine Weitergabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen vorgesehenen Anstimmungen ( 35 Abs. 1 LMG). Datum, Unterschrift (für Antrag Nr. 3 sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich) Wenn Sie den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre ausgefüllt und unterschrieben beim Bürgerbüro abgegeben haben, wird automatisch Ihr Geburtstag nicht mehr in der Geburtstagliste im Amtskurier veröffentlicht. Oh Tannenbaum!

7 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 7 Auch in diesem Jahr wurden wieder wunderschöne Tannenbäume aus den Gärten der Stadt und der Ortsteile zur weihnachtlichen Ausstattung unseres Elbestädtchens gespendet. Mit Hilfe des Bauhofes kamen die Bäume auf unseren Weihnachtsmarkt und in andere öffentliche Bereiche. Wir bedanken uns auf das Herzlichste bei Fam. Fred Hempel aus Polz, Fam. Edwin Huth aus Polz, Fam. Adolf Schulz aus Dömitz, Fam. Heinz Jahncke aus Klein Schmölen und dem Forstamt Conow Revier Heidhof für die schönen Tannenbäume. Für den weihnachtlichen Schmuck an der Tanne auf dem Weihnachtsmarkt Dömitz sorgten wieder die Kinder der DRK KITA Regenbogenland Dömitz, auch dafür unseren herzlich Dank. Foto und Text: Dömitz-Information Nach dem Film Die verlorene Zeit eine zweite Filmdokumentation, die unseren Lebensraum für uns im Weiteren einen Bekanntheitsgrad und Interesse bringt. Ein blinder Held - die Liebe des Otto Weidt Dokumentarfilm Deutschland 2014 Verkauf eines Wohngrundstückes in Dömitz Die Stadt Dömitz bietet folgendes Wohngrundstück in Dömitz zum Verkauf an: Lage: Dömitz, Geschwister-Scholl-Straße 5 a Grundstücksfläche: 221 qm Wohnfläche: ca. 60 qm Mindestgebot: ,- EUR Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte sowie weiterem Nebengelass bebaut. Das Wohngebäude ist unterkellert und mit einer Erdgasheizung ausgerüstet. Zusätzlich können die Wohnräume über Einzelöfen beheizt werden. Im Erdgeschoss befinden sich ein Wohnraum und das Badezimmer, im Obergeschoss zwei Wohnräume und die Küche - bei einer Gesamtwohnfläche von ca. 60 qm. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über einen zentralen Kanalanschluss. Der Gebäudebestand befindet sich insgesamt in einem modernisierungsbedürftigen Zustand. In den Hauptrollenn: Otto Weidt - Edgar Selge und Alice Licht - Henriette Confurius ARD Das Erste - Sendetermin Montag :45 Uhr Weihnachtsmarkt in Malliß Weitere Informationen erhalten Sie im Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, Dömitz, Ansprechpartner Frau Harnack, Telefon , Zimmer 28. An diese Anschrift richten Sie auch bitte die Kaufgebote. Einen besinnlichen Abschluss der gesellschaftlichen Aktivitäten bot auch in diesem Jahr der Mallißer Weihnachtsmarkt. Für Alt und Jung, Groß und Klein wurden es kurzweilige Stunden vor der großen Bühne in der Sporthalle oder im Speisesaal, wo das geheimnisvolle Märchenland viele Überraschungen, nicht nur für Kinder bot. Manch ein Erwachsener hatte eine harte Nuss zu knacken beim Lösen des Märchenrätsels aus der Neuzeit. Foto: S. Harnack Von Interesse: Dieser Film entstand auch bei uns in Alt- und Neu- Kaliß, Statisten und Orte, die vom Medienscout Andrea Giesel, hier mit Hilfe der Dömitz- Information gefunden wurden sind zu entdecken. Die Filmarbeiten haben einige Tage unseren Alltag hier mit neuen Erfahrungen bereichert. Schwer wieder zu erkennen waren auch die kleinen Feen und Trolle, die das Märchenland verließen. Währenddessen gab es Pop und Rock von der Hauptbühne auf die Ohren der Marktbesucher. Neben der Präsentation des essbaren Marien Stollens und des Fotokalenders 2014 gab es Bewährtes aus Pfanne, Backform und Becher für das leibliche Wohl von den Vereinen, Schulklassen und den Mitgliedern des Gewerbevereins. Man kann sagen: vom Eröffnungsprogramm der beiden Mallißer Schulen bis zur Auslosung der Gewinner der Tombola - eine vierstündige, runde Sache. Text und Foto: C. Borchers

8 8 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Die Beheizung erfolgt über eine Gas-Zentralheizung, der Kulturraum kann auch zusätzlich über einen Ofen beheizt werden. Verkauf eines Wohngrundstückes in Raddenfort Weitere Informationen erhalten Sie im Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, Dömitz, Ansprechpartner Frau Harnack, Telefon , Zimmer 28. An diese Anschrift richten Sie auch bitte die Kaufgebote. Die Gemeinde Neu Kaliß bietet folgendes Wohngrundstück in Raddenfort zum Verkauf an: Lage: Grundstücksgröße: Mindestgebot: Raddenfort, Straße der Genossenschaft 7 ca qm EUR Das ca qm große Grundstück liegt in der Dorfmitte und ist mit einem eingeschossigen Wohnhaus und einem Nebengebäude bebaut. In dem Gebäude befinden sich eine Mietswohnung sowie ein Kulturraum mit Küche und Toilette. Das Mietsverhältnis für die Wohnung ist zu übernehmen. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, kann aber zum Wohnraum umgebaut werden. Der Gebäudebestand befindet sich insgesamt in einem modernisierungsund sanierungsbedürftigen Zustand. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine biologische Kleinkläranlage, welche 2006 neu gebaut wurde. Foto: S. Harnack Freiwillige Feuerwehr Weihnachtsbaum verbrennen Die Freiwillige Feuerwehr Polz lädt am Sonnabend, den ab 17 Uhr ein, die Weihnachtsbäume hinter dem Feuerwehrgebäude zu verbrennen. Die Kameraden werden ab 15:00 Uhr die Weihnachtsbäume einsammeln, also rechtzeitig abschmücken und an die Straße legen. Alle Einwohner des Ortes sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Gelungener Informationsstand der FFW Malliß Wann: , ab 17 Uhr Wo: FF Polz Freiwillige Feuerwehr Malk Göhren Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Malk Göhren wünschen allen Einwohnern der Gemeinde Malk Göhren ein frohes und gesundes neues Jahr Die Freiwillige Feuerwehr Malk Göhren lädt am Sonnabend, den ab 17:00 Uhr zum Weihnachtsbaumverbrennen auf den Gemeindehof der Gemeinde ein. Für die Ortsteile Neu-Göhren und Liepe werden die Weihnachtsbäume ab 10:00 Uhr und für den Ortsteil Malk Göhren ab 13:00 Uhr eingesammelt. Wer möchte, kann seinen Weihnachtsbaum schon vorher zum Gemeindehof bringen. Zu diesen gemütlichen Abend bei Glühwein und Bratwurst sind alle Einwohner der Gemeinde Malk Göhren recht herzlich eingeladen. Görwitz Ortswehrführer Foto: P. Sturm Auf dem Weihnachtsmarkt am in Malliß hat die FFW Malliß einen Informationsstand zum Thema Rettungskarte angeboten. Nicht nur die beiden Schauwände boten viel Information zum Thema, auch die vielen Gespräche mit den Kraftfahrern sensibilisierten für den Erwerb der Rettungskarte. Die Rettungskarten wurden kostenlos an die Fahrzeughalter ausgegeben. Der ADAC hat uns mit Informationsmaterial und den entsprechenden Aufklebern ausgestattet. Insgesamt wurden an diesem Nachmittag ca. 220 Rettungskarten gedruckt und den Fahrzeughaltern übergeben.

9 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 9 Viele der Interessenten hatten noch nie etwas von einer Rettungskarte gehört und waren überrascht, wie kompliziert eine Rettung nach einem Unfall sein kann. Dies konnte anschaulich durch Informationen der Kameraden der FFW Malliß nahegebracht und erläutert werden. Wir bedanken uns für das Interesse und wünschen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr Wir bedanken uns bei all denen, die unsere Feuerwehr mit ihren Spenden so toll unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt den Firmen der Gemeinde Neu Kaliß, die zu jeder Zeit Kameraden unserer Feuerwehr zu Lehrgängen und bei Einsätzen schnell und unbürokratisch freistellen. Pflügel Schriftwart FFW Malliß Am 11. Januar sammeln wir in der Gemeinde Neu Kaliß die Weihnachtsbäume ein. Wir bitten Sie, Ihre Bäume bis 10:00 Uhr bereitzustellen! Freiwillige Feuerwehr Heiddorf gegründet im Dezember 1924 Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Heiddorf wünschen allen Einwohnern der Gemeinde Neu Kaliß ein frohes und gesundes Jahr Am 31. Januar 2014 werden wir unsere Jahreshauptversammlung durchführen. Eine schriftliche Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung wird jedem Kameraden(-in) in Kürze zugeschickt. Mit kameradschaftlichem Grüßen Der Wehrführer St. Warnk Kinder- und Jugendarbeit ZEBEF Winterferienlager COOLtouren In den kommenden Winterferien bietet der ZEBEF e.v. von Montag, dem bis Freitag, den ein Ferienlager an. In dieser Winterwoche wird dem Namen COOLtouren alle Ehre gemacht. Die Teilnehmer/-innen der Ferienfreizeit werden jeden Tag einen Ausflug machen, um die kalte Jahreszeit bunt und abwechslungsreich zu gestalten. Die Ausflugsziele sind mit kulturellem und altersgerechten Bezug gewählt, so wird z. B. das Flippermuseum in Schwerin und die Vorstellung Das kalte Herz im Mecklenburgischen Landestheater Parchim besucht. Anmeldungen werden telefonisch unter der oder via Mail unter zebef@zebef.de entgegengenommen. Dirk Köhn Projektleiter Soziokultur Mobiles Jugendtouristikzentrum Südwestmecklenburg - Biber Jesse Tours - Ferienlager und Camps 2014 Fußballcamp - werde Fußballstar der Griesen Gegend! In 5 Tagen absolviert ihr 7 Trainingseinheiten, dazu gehören Stationstraining, Technik, Koordination, Ausdauer, Kondition, Ballannahme, Dribbelschule, Kopfball- und Torschusstraining sowie Taktik und Regelkunde. Euch erwartet ein Fußballturnier und die Prüfung für das Fußballabzeichen des DFB. In der verbleibenden Zeit gibt es ein interessantes Freizeitprogramm. Dazu zählen Klettern im Indoor-Sportcenter in Jessenitz, Minigolf, eine Kanutour auf der Sude, ein Grillabend und vieles mehr. Leistungen: 4 Ü/VP, Ferienprogramm mit päd. Betreuung Alter: 8-14 Jahre für Mädchen und Jungen Termine: Preis: 175,00 /Pers. ohne Übernachtung 95,00 /Pers. KITZ Medienkompetenz statt Mediengewalt Werde Medienexperte! Nutzt die Möglichkeit, eure eigene Mediennutzung zu hinterfragen und euch mehr Wissen im sicheren Umgang im Netz anzueignen. Wer kennt meine Daten? Wann mache ich mich strafbar? Instant Messenger - Think before you post! Welche Daten kann ich veröffentlichen? Kaufhaus Internet! Cybermobbing - mit mir nicht! Zocken mit Verstand! Eine tolles Freizeitangebot mit Klettern im Indoor-Sportcenter, Minigolf, einer Kanutour, ein Grillabend und vieles mehr runden das Programm ab. Leistungen: 3 Ü/VP, Ferienprogramm mit päd. Betreuung Alter: Jahre für Mädchen und Jungen Termine: Preis: 135,00 /Pers. ohne Übernachtung 55,00 /Pers. Handpuppenbau und Handpuppenspiel - ein Camp für Kreative! Unter Anleitung einer erfahrenen Puppenspielerin stellt ihr eure eigene Handpuppen aus den verschiedensten Materialien her. In kleinen Gruppen oder auch als Solokünstler schreibt ihr euer erstes kleines Theaterstück und übt für die Aufführung am letzten Camptag. In der verbleibenden Zeit gibt es ein interessantes Freizeitprogramm. Dazu zählen die Total verrückte Olympiade, ein Grillabend, Minigolf, Klettern im Indoor-Sportcenter in Jessenitz und vieles mehr. Leistungen: 4 Ü/VP, Ferienprogramm mit päd. Betreuung Alter: 8-12 Jahre für Mädchen und Jungen Termin: Preis: 165,00 /Pers. ohne Übernachtung 85,00 /Pers. Anmelden können Sie sich ab sofort über unsere Internetseite, Telefon, Handy oder Fax. Alle weiteren Unterlagen senden wir Ihnen dann zu Ihr Ansprechpartner: Herr Dirk Bretschneider JAW e. V. Schloßstraße 2, Lübtheen OT Jessenitz Dorf Telefon: , Telefax: Mobil: info@jawev.de Internet:

10 10 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Herzlich Willkommen ist jeder Interessierte, ob Groß oder Klein, am Tag der offenen Tür Ein großes Dankeschön für die schnelle Hilfe an dem Abend möchte Katrin Gehrke an Tylers Papa, Fionas Onkel Christian, Opa Diddi sowie Janus Papa richten. Ihr seid super! Text und Foto: N. Hufnagel Mein Praktikum in der Kita,,Abenteuerland in Neu Kaliß Eine Woche Praktikum jetzt im November in der Kita Abenteuerland Neu Kaliß war für mich ein Riesenspaß. in unserer Kita Erlebnisland in Klein Schmölen. Am , von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr, können Sie sich in Ruhe unsere Räume anschauen, einmal richtig unser aktives Leben hinter den Kulissen erkunden. Gerne beantworten wir all Ihre persönlichen Fragen bezüglich unserer pädagogischen Arbeit oder auch zum Aufnahmeverfahren, damit Ihr Kind in unserer Kita unser Können und all unsere Liebe erhalten darf. Die größte Freude erfuhr ich, als ich all die Erzieherinnen wiedertraf, die mich schon als Kind betreuten. Besonders spannend fand ich es, mich bei dieser Gelegenheit an meine eigene zurückliegende Kindergartenzeit erinnern zu können. Natürlich konnte ich beim Spielen, Singen und Basteln mit den Kindern auch auf die einst selbst gemachten Erfahrungen zurückgreifen. Auf Ihr Kommen freuen wir uns sehr. Das Erzieherteam der Kita Erlebnisland Sturmschaden in der Kita Kunterbunt Anfang Dezember traute Katrin Gehrke, Vorstand der Elterninitiative der Kita Kunterbunt, ihren Augen kaum! Sturmtief Xaver hinterließ auf dem Außengelände der Kita ein Bild der Verwüstung. Kaputte Sommerspielgeräte lagen überall herum, denn der große Blechschuppen, der im Winter als Spielzeughotel dient, war komplett zerstört. Obwohl es bereits 22:30 Uhr war, standen sofort fleißige Helfer parat, die das Chaos beseitigten. Die Frustration über diesen Verlust ist groß, denn spätestens zum Frühjahr muss ein neuer Schuppen und neues Spielzeug her, was wiederum mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Sollten Sie die Kita in irgendeiner Form unterstützen können und wollen, melden Sie sich einfach unter oder schauen Sie vorbei. Für die schönen Tage, die nette Aufnahme und die freundschaftliche Atmosphäre möchte ich mich beim Team der Kita auf diesem Wege recht herzlich bedanken. Pauline Lüning

11 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 11 Kirchliche Nachrichten Kirchennachrichten Januar 2014 Mittwoch, 1. Januar: 10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst mit Abendmahl 14:00 Uhr Polz Gottesdienst mit Abendmahl 17:00 Uhr Conow Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag: 5. Januar 10:00 Uhr Alt Jabel Gottesdienst mit Kindergottesdienst 10:00 Uhr Conow Gottesdienst 10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst 10:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst Mittwoch: 8. Januar 9:00 Uhr Neu Kaliß Frauenfrühstück 9:30 Uhr Polz Frauentreff/Frühstück 19:00 Uhr Conow Vesper singen 19:30 Uhr Conow Bibelkreis Freitag: 10. Januar 14:30 Uhr Neu Kaliß Seniorennachmittag 16:00 Uhr Conow Konfirmandenunterricht Sonnabend: 11. Januar 9:30 Uhr Alt Jabel Konfirmandenunterricht 9:30 Uhr Conow Christenlehre 17:00 Uhr Polz Gottesdienst Sonntag: 12. Januar 10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst 10:00 Uhr Conow Gottesdienst mit Abendmahl 10:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst 10:00 Uhr Woosmer Gottesdienst Dienstag, 14. Januar: 10:00 Uhr Dömitz Gesprächskreis Haus Elbtalaue Freitag, 17. Januar: 15:00 Uhr Dömitz Konfirmandenunterricht Sonntag: 19. Januar 10:00 Uhr Alt Jabel Gottesdienst mit Kanzeltausch 10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst mit Kanzeltausch 10:00 Uhr Conow Gottesdienst 10:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst mit Kanzeltausch Montag: 20. Januar 14:00 Uhr Grebs Bibelwoche 15:30 Uhr Niendorf Bibelwoche Dienstag: 21. Januar 14:00 Uhr Grebs Bibelwoche 15:30 Uhr Niendorf Bibelwoche Mittwoch: 22. Januar 19:00 Uhr Conow Vesper singen 19:30 Uhr Conow Bibelkreis Donnerstag: 23. Januar 14:00 Uhr Grebs Bibelwoche 15:30 Uhr Niendorf Bibelwoche Freitag: 24. Januar 14:00 Uhr Niendorf Bibelwoche mit Kaffee trinken Sonnabend: 25. Januar 16:00 Uhr Niendorf Gottesdienst Sonntag: 26. Januar 10:00 Uhr Alt Jabel Gottesdienst 10:00 Uhr Conow Gottesdienst 10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst 10:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst Donnerstag: 30. Januar 14:00 Uhr Conow Seniorennachmittag Freitag: 31. Januar 16:00 Uhr Conow Konfirmandenunterricht 19:00 Uhr Conow Filmabend im Pfarrhaus ( Das ultimative Geschenk ) Sonnabend, 1. Februar: 17:00 Uhr Polz Gottesdienst Sonntag: 2. Februar 10:00 Uhr Alt Jabel Gottesdienst 10:00 Uhr Dömitz Gottesdienst 10:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst Mittwoch, 5. Februar Neu Kaliß kein Frauenfrühstück Bibelwoche Neu Kaliß Februar jeweils 19:00 Uhr Katholische Kirchgemeinde Hinweis zur Krankenrunde: Die Krankenrunden beginnen erst im Februar! Mittwoch, :00 Uhr Gottesdienst zum Neujahr Freitag, ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Freitag, ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Freitag, ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Freitag, ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Freitag, ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst mit Kerzenweihe Veranstaltungen Januar :00-13:00 Uhr Winterliche Spurensuche auf dem Elbberg für junge Naturforscher, organisiert vom Biosphärenreservat Boizenburg-Vier :30 Uhr IONTACH, irish musik unlimited im Kino Boizenburg :00-15:30 Uhr Mit der Rangerin unterwegs: Winterwald-Vierwald - Rundwanderung im Naturschutzgebiet Elbhang-Vierwald auf historischen Spuren, organisiert vom Biosphärenreservat Boizenburg-Vier

12 12 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Januar bis :00 Uhr Ausstellung Die Eisenbahnelbbrücke Dömitz - Bau - Nutzung - Zerstörung - Zukunft in der Turmgalerie der Festung Dömitz Plattdeutscher Abend Von t Fischen, Jagen un anner Lögengeschichten im Seniorenclub Dömitz mit den Doemser Plattsnackers un Frünn e. V. Malereiausstellung Sichtbares, Unsichtbares, Fühlbares von Doris Schwarz aus Lomitz in der Hauptwache der Festung Dömitz Zu sehen ist auch ein Zyklus Kalenderblätter Bilder wecken Worte mit Worten von Dieter Straub. Die Ausstellung endet am 19. Januar In der Turmgalerie zeigt das Museum eine Sonderausstellung zum 140jährigen Bestehen eines bedeutenden Brückenbauwerks. In der Ausstellung Die Eisenbahnelbbrücke Dömitz wird sehr anschaulich in Texten und Bildern der Bau, die Nutzung, die Zerstörung und auch die Zukunft der Eisenbahnelbbrücke dokumentiert. Ein Modell der historischen Brücke, gebaut von U. Busacker aus Dömitz, bereichert die Ausstellung. Ausstellung Ein Festungsbesuch mit Museum ist zu jeder Jahreszeit lohnenswert. Zwei unterschiedliche Sonderausstellungen machen diesen Besuch noch interessanter. In der Galerie der Hauptwache gibt die Malerin D. Schwarz aus Lomitz/ Wendland einen kleinen Einblick in ihr künstlerisches Schaffen. In ihren Bildern vereinen sich Farbe und Klang zu einem Ganzen. Sichtbares, Unsichtbares, Fühlbares sehr sehenswert. Text und Foto (Brücke): Festung Dömitz Vereine und Verbände Ausschreibung Stadtmeisterschaften im Hallenfußball Der Dömitzer SV 06 veranstaltet die Stadtmeisterschaften im Hallenfußball, Termin: , 9 Uhr Ort: Sporthalle Elbeweg Teilnehmer: Mannschaften aus den Amt Dömitz-Malliß Alter: ab 16 Jahren Spielstarke: 1:4 Meldung: 30 Minuten vor Turnierbeginn Startgeld 20,-EUR Das spielen in der Halle ist nur mit Turnschuhen mit heller Sohle gestattet. Vorstand DSV 06 Henrichscheit Auszahlung der Jagdpacht in Dömitz Die Auszahlung der Jagdpacht für das Jagdjahr 2013/2014 findet am Samstag, den , in Dömitz, Slüterplatz 6 (Seniorenclub), in der Zeit von 9:00-11:00 Uhr statt. An diesem Tag erfolgt die Auszahlung der Jagdpacht durch die Jagdgenossenschaft Dömitz sowie durch die Stadt Dömitz für Flächen in der Gemarkung Dömitz sowie in der Gemarkung Heidhof, Flur 8. Für die Auszahlung der Jagdpacht bitte den Eigentumsnachweis und gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers mitbringen. Vorstand der JG Dömitz Stadt Dömitz Jagdgenossenschaft Grebs-Menkendorf Die Auszahlung der Jagdpacht an die Mitglieder erfolgt: am Freitag, dem 10. Januar 2014 von 14:00-18:00 Uhr im Bürogebäude der Grebser Landerzeuger GmbH, Niendorfer Str.9 Bei Besitzwechsel die Eigentumsnachweise bitte nicht vergessen. Der Vorstand

13 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 13 50jähriges Schuljubiläum in Malliß Im Rahmen der Festwoche 50 Jahre Schule Malliß vom sind sportinteressierte Altschüler/Innen der Mallißer Schule herzlich eingeladen, um mit den heutigen Schülern und Schülerinnen in der Zeit von 8.00 Uhr bis gegen gemeinsam Sport zu treiben. Die damaligen und jetzigen Sportlehrer freuen sich mit den Mädchen und Jungen der Klassen 5-10 auf gemeinsame Spiele. Der Vorstand des MTV Malliß - Conow von 1919 e.v. wünscht allen Mitgliedern des Vereins ein gesundes, glückliches neues Jahr und weiterhin viel Elan und Spaß beim Sport in den einzelnen Abteilungen. Er dankt auch allen Übungsleitern/Innen und den Sportfreundinnen der Vereinsklause für ihre fleißige Arbeit. Die Wünsche gehen auch an jene, die den traditionsreichen Verein unterstützten und an die Sportfreunde aus nah und fern, die an den ausgeschriebenen Wettkämpfen aktiv teilnahmen, z.b. im Radsport, Tischtennis, Volleyball. Auf der Homepage des Vereins unter sind Trainingszeiten, Fotos usw. einzusehen. Bild und Text: Reiner Erdmann Also, liebe gestandene Frauen und Männer, Sportsachen bereit gelegt und am Dienstag, dem , zur Mallißer Turnhalle kommen! Mitmachen und in Erinnerungen an Schweiß treibende Sportstunden vergangener Jahre schwelgen! Vielleicht findet sich auch manch eine/r an der Sportbestentafel wieder, die von 1968 an geführt wird. Die Namen von zwei Schülerinnen, die einst zur KJS in Schwerin delegiert und dann DDR - oder Europameisterin wurden, findet man auf jeden Fall. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Erdmann, Scheewe Volkssolidarität Neu Kaliß Die erste Mitgliederversammlung der Ortsgruppe Neu Kaliß/Heiddorf/ Raddenfort findet am Donnerstag, dem 23. Januar, um 14:00 Uhr im Seniorenclub Heiddorf statt. Im Mittelpunkt steht die Diskussion zum Arbeitsplan für das Jahr Der Vorstand Kleiner, feiner Adventsmarkt Foto: Erdmann Grüße und Wünsche des MTV Malliß-Conow für das neue Jahr Am 1. Adventswochenende fand, wie schon seit ein paar Jahren, ein kleiner, etwas anderer Adventsmarkt im kleinen Örtchen Hohenwoos statt. In der weihnachtlich geschmückten Scheune des Schultenhof zeigten einige Künstler der Region ihr Können. Es gab handgefertigte Töpferarbeiten, wunderschöne Filzelfen, herrliche Lichterketten und Perlenschmuck, sowie viele Handarbeiten und Weihnachtsbasteleien zu entdecken. Ein besonderes Highlight war in diesem Jahr die Engelecke. Im immer gut besuchten neu gestalteten Scheunencafe gab es eine Krippenausstellung zu bewundern. Für das leibliche Wohl gab es Glühwein, Punsch, deftigen Eintopf, sowie selbst gebackenen Kuchen und Kaffee. Die Kinder zeigten einen Teil ihrer H0-Eisenbahn und backten frische Waffeln. Viele Gäste aus Nah und Fern waren der Einladung gefolgt und wurden nicht enttäuscht. Alle wurden herzlich begrüßt und konnten bewundern, entdecken sowie auch kaufen. Text und Foto: S. Lemke

14 14 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerber Auf einen Wahlvorschlag sind für die Wahlbekanntmachung des Wahlleiters zur Durchführung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in der Stadt Dömitz und den Gemeinden Neu Kaliß, Vielank, Malliß, Grebs-Niendorf, Malk Göhren und Karenz Gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) fordere ich zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Stadt- und Gemeindevertretungen und der jeweiligen Bürgermeister der Stadt Dömitz und der Gemeinden Neu Kaliß, Vielank, Malliß, Grebs-Niendorf, Malk Göhren und Karenz auf und gebe folgende Hinweise: 1. Wahlgebiet Die Wahlgebiete der Stadt Dömitz und der Gemeinden Vielank, Malliß, Neu Kaliß, Grebs-Niendorf, Malk Göhren und Karenz bestehen aus jeweils einem Wahlbereich. Eine Einzelbewerberin, ein Einzelbewerber, eine Partei oder Wählergruppe darf in jedem Wahlbereich nur je einen Wahlvorschlag einreichen. 2. Anzahl der zu wählenden Vertreter Die Anzahl der zu wählenden Vertreter beträgt nach 60 Abs. 2 LKWG M-V für die Stadtvertretung Dömitz = 15; Gemeindevertretung Malliß = 11 Gemeindevertretung Vielank = 11 Gemeindevertretung Neu Kaliß = 13 Gemeindevertretung Grebs-Niendorf = 9 Gemeindevertretung Malk Göhren = 7 Gemeindevertretung Karenz = 7 davon sind bei der Wahl zur Stadtvertretung 14 Stadtvertreter zu wählen; davon sind bei der Wahl zur Gemeindevertretung 10 Gemeindevertreter zu wählen; davon sind bei der Wahl zur Gemeindevertretung 10 Gemeindevertreter zu wählen; davon sind bei der Wahl zur Gemeindevertretung 12 Gemeindevertreter zu wählen; davon sind bei der Wahl zur Gemeindevertretung 8 Gemeindevertreter zu wählen; davon sind bei der Wahl zur Gemeindevertretung 6 Gemeindevertreter zu wählen; davon sind bei der Wahl zur Gemeindevertretung 6 Gemeindevertreter zu wählen. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden verringert sich die Zahl der zu wählenden Vertreter um einen, da der zu wählende Bürgermeister ebenfalls einen Sitz in der jeweiligen Vertretung erhält. 3. Wahlvorschlagsträger Wahlvorschläge können nach 15 LKWG M-V von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern oder -bewerberinnen eingereicht werden. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig. Stadtvertretung Dömitz Gemeindevertretung Vielank Gemeindevertretung Malliß Gemeindevertretung Neu Kaliß Gemeindevertretung Grebs-Niendorf Gemeindevertretung Malk Göhren Gemeindevertretung Karenz zu benennen. höchstens 19 Bewerberinnen und Bewerber; höchstens 15 Bewerberinnen und Bewerber; höchstens 15 Bewerberinnen und Bewerber; höchstens 17 Bewerberinnen und Bewerber; höchstens 13 Bewerberinnen und Bewerber; höchstens 11 Bewerberinnen und Bewerber; höchstens 11 Bewerberinnen und Bewerber Ein Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl darf einen Bewerber enthalten. Dieser darf auch gleichzeitig Bewerber für die Wahl der Stadt- bzw. Gemeindevertretung sein. 5. Anforderung an Form und Inhalt der Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind auf amtlichen Formblättern (Anlage bis 4.2 der LKWO M-V bei Stadt- und Gemeindevertretern und Anlage bis 5.2. LKWO M-V bei Bürgermeistern) einzureichen. Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten. Ein Wahlberechtigter darf in mehreren Wahlvorschlägen eines Wahlgebietes jeweils für die Wahl der Stadt- bzw. Gemeindevertretung und des Kreistages benannt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer die unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung schriftlich erteilt hat. Alle Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag einer Partei bewerben, müssen Mitglieder dieser Partei oder parteilos sein. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vertretungsberechtigten, der Wahlvorschlag einer einzelnen Person muss von ihr selbst persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu bezeichnen. Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber nimmt die Funktion der Vertrauensperson selbst wahr; eine weitere Vertrauensperson für die Einzelbewerbung kann, muss aber nicht benannt werden. Eine Partei oder Wählergruppe hat auf Verlangen der Gemeindewahlleitung die Satzung und einen Nachweis über die demokratische Wahl des Vorstandes vorzulegen. Soweit mit den Wahlunterlagen Bescheinigungen der Wählbarkeit einzureichen sind, dürfen diese am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. 6. Unionsbürger Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nicht Deutsche sind (Unionsbürger), die bei Kommunalwahlen kandidieren wollen, müssen die für Deutsche geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Sie haben ihrer Zustimmungserklärung (Formblatt LKWO M-V) oder ihrem Wahlvorschlag als Einzelbewerbung (Formblatt 4.2 LKWO M-V) eine

15 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 15 Fischereischeinprüfung am 26. Januar 2014 im Amt Dömitz-Malliß Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat beizufügen (Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V). Unionsbürger sind für Kommunalwahlen nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 23 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen, wenn sie bis spätestens zum 2. Mai 2014 (23. Tag vor der Wahl) nachweisen, dass sie mindestens seit dem 18. April 2014 (am Wahltag mindestens 37 Tagen) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben. 7. Formblätter für die Wahlvorschläge Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei vom Gemeindewahlleiter zur Verfügung gestellt. 8. Abgabeort und Einreichungsfrist für Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind spätestens am 13. März 2014 (73. Tag vor der Wahl) bis spätestens 18:00 Uhr beim Gemeindewahlleiter unter folgender Anschrift einzureichen: Amt Dömitz-Malliß Gemeindewahlbehörde Goethestraße Dömitz Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist (13. März 2014) einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. Dömitz, den 03. Januar 2014 Weber Gemeindewahlleiter Gemäß der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. August 2005 (GVOBl. M-V Nr. 13 S. 416), geändert am 11. Juni 2010 (GVOBl. M-V S. 360) und gemäß 67 Absatz 1 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194) findet am Sonntag, dem 26. Januar 2014 um 10:00 Uhr in der Gaststätte zur Torbrücke in Dömitz eine Fischereischeinprüfung statt. Anmeldungen zur Fischereischeinprüfung sind schriftlich bis zum 17. Januar 2014 im Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in Dömitz (Telefon: ) möglich. Anmeldeformulare sind im Amt Dömitz-Malliß (Ordnungsamt oder im Bürgerbüro) oder im Zoo- und Angelgeschäft Peters in der Werderstraße 28 (Hafenzentrum) erhältlich. Für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung ist eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro für Personen über 18 Jahre und für Personen unter 18 Jahre von 15,00 Euro an das Amt Dömitz-Malliß zu entrichten. Zu dieser Fischereischeinprüfung wird ab dem ein entsprechender Lehrgang vom Angelsportverein Früh auf Dömitz von 1922 e. V. durchgeführt. Interessenten können sich zum Lehrgang im Zoo- und Angelgeschäft Peters in der Werderstraße 28 (Hafenzentrum) in Dömitz anmelden. Die Prüfungsgebühr ist bis zum 23. Januar 2014 (Eingang) unter Angabe des Kassenzeichens: FSP 01/2014 (Name des Teilnehmers) auf eines der aufgeführten Konten zu überweisen. Ernennung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Die Stadt Dömitz und die Gemeinden Neu Kaliß, Vielank, Malliß, Grebs- Niendorf, Malk Göhren und Karenz des Amtsbereiches Dömitz-Malliß übertragen nach 1 Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom (GVOBl. M-V 2011, S. 94) die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlausschuss. Da der Amtsvorsteher nach 7 Abs. 3 (Wahlbewerber) LKWG M-V gehindert ist, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahrzunehmen, werden entsprechend der Dringlichkeitsentscheidung des Amtsvorstehers die Leitende Verwaltungsbeamtin und ernannt. Frau Iris Weber zur Gemeindewahlleiterin über Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, Dömitz Frau Annerose Schult zur Stellvertretenden Gemeindewahlleiterin über Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, Dömitz Die Gemeindewahlleiterin und ihre Stellvertreterin bleiben bis zur Neubesetzung im Amt. Gemeindewahlbehörde für die amtsangehörigen Gemeinden ist die Amtsverwaltung Dömitz-Malliß. Dömitz, den 03. Januar 2014 gez. Thees Amtsvorsteher Sparkasse Mecklenburg-Schwerin IBAN: DE BIC: NOLADE21LWL Deutsche Kreditbank Berlin IBAN: DE BIC: BYLADEM1001 Volksbank Osterburg - Lüchow-Dannenberg IBAN: DE BIC: GENODEF1WOT Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Dömitz Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und der 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Dömitz vom 12. Dezember 2013 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Dömitz Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Dömitz vom 06. September 2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. Mai 2006, wird wie folgt geändert: 1. In 4 Absatz 1 wird der Betrag 3,00 EUR je qm durch den Betrag 5,50 EUR je qm ersetzt.

16 16 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Dömitz, den 13. Dezember 2013 gez. Vollbrecht Bürgermeister Dienstsiegel Gemäß 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dömitz geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Grebs-Niendorf Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und der 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Grebs-Niendorf vom 11. Dezember 2013 folgende Satzung erlassen: 1 Allgemeines Die Gemeinde Grebs-Niendorf erhebt eine Zweitwohnungssteuer. 2 Steuergegenstand (1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Gemeinde Grebs-Niendorf. (2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung in melderechtlichem Sinne für seinen persönlichen Lebensbedarf oder dem persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt. (3) Zweitwohnungen sind auch Wohnungen, die auf Erholungsgrundstücken ( 312 bis 315 des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. Juni 1975, GBl. I Nr. 27 S. 465) errichtet worden sind. (4) Dritte und weitere Wohnungen im Gemeindegebiet unterliegen nicht der Zweitwohnungssteuer. (5) Das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer. 3 Steuerpflichtiger (1) Steuerpflichtig ist der Inhaber einer im Gemeindegebiet liegenden Zweitwohnung. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dem die Verfügungsbefugnis über die Wohnung als Eigentümer, Mieter oder als sonstiger Dauernutzungsberechtigter zusteht. Das gilt auch bei unentgeltlicher Nutzung. (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Steuerpflichtig im Sinne dieser Satzung sind nicht Kur- und Feriengäste als Mieter von Ferienhäusern, Wohnungen oder Zimmern, soweit die Nutzungsdauer unter einem Monat liegt. 4 Steuermaßstab/Steuersatz (1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die Wohnung 5,00 EUR je qm. (2) In den Fällen des 5 Abs. 1 ermäßigt sich die Steuer auf den der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag. 5 Entstehung und Ende der Steuerpflicht, Fälligkeit der Steuerschuld (1) Die Steuerpflicht entsteht am 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Inkrafttreten dieser Satzung. Ist eine Wohnung erst nach dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres als Zweitwohnung zu beurteilen, so entsteht die Steuerschuld am ersten Tag des darauf folgenden Kalendervierteljahres. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem der Steuerpflichtige die Wohnung aufgibt. Bei Übernahme einer Zweitwohnung von einem bisher Steuerpflichtigen beginnt die Steuerpflicht mit dem Beginn des auf die Übernahme folgenden Kalendervierteljahres. (2) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. (3) Sind mehrere Personen, die nicht zu einer Familie gehören, gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so kann die Gesamtsteuer durch die Anzahl der Inhaber geteilt und für den einzelnen Inhaber entsprechend anteilig festgesetzt werden. Die Bestimmung des 3 Abs. 2 (Gesamtschuldner) bleibt unberührt. (4) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für die Vergangenheit nachzuzahlende Steuerbeträge werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. 6 Anzeigepflicht (1) Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Gemeinde innerhalb einer Woche anzuzeigen. (2) Der Inhaber der Zweitwohnung ist verpflichtet, der Gemeinde alle erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Steuersatzes gemäß 4 zu machen. 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit eines Steuerpflichtigen leichtfertig 1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder 2. die Gemeinde pflichtwidrig über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile für sich oder einen anderen erlangt. Die Strafbestimmungen bei Vorsatz des 16 KAG M-V bleiben unberührt. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, oder 2. der Anzeigepflicht über Innehaben oder Aufgabe der Zweitwohnung nicht nachkommt. Zuwiderhandlungen gegen 6 sind Ordnungswidrigkeiten nach 17 KAG M-V. (3) Gemäß 17 Abs. 3 KAG M-V kann eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 mit einer Geldbuße bis zu ,- EUR, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- EUR geahndet werden. 8 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Grebs-Niendorf, den 12. Dezember 2013 gez. Schranck Bürgermeister Dienstsiegel Gemäß 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

17 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf , , , ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf , , , ,00 der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf , , , ,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf , , , ,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf ,00 0, , ,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf , , , ,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf , , , ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf , , , ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf , , , ,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 0, , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 300, , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00-300, , ,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 0, ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 0,00 0, ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 0, ,00 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher ,00 EUR auf ,00 EUR 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher ,00 EUR auf ,00 EUR 5 Hebesätze Die Hebesätze bleiben unverändert. 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Der Stellenplan bleibt unverändert. 7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR Der Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug , ,45 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt , ,69 und zum des Haushaltjahres , ,69 Grebs-Niendorf, den gez. Schranck Dienstsiegel Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom bis im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr

18 18 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Gemeinde Karenz den, Der Bürgermeister Einladung Zu der am , um 19:30 Uhr, im Kulturraum der Gemeinde stattfindenden 24. Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 03 Einwohnerfragestunde 04 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung 05 Bestätigung der Tagesordnung 06 Billigung der Niederschrift der 23. Sitzung 07 Bericht des Bürgermeisters mit dem Bericht aus dem Amtsausschuss und dem ZkWAL 08 Anträge und Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung 09 Beschluss zur Abwägung der öffentlichen 0116/13 u. privaten Belange gemäß 1 Abs. 7 u. 1a Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des vorh.bezogenen B-Plan Nr. 2 Hähnchenmast- u. Biogasanlage 10 Billigung Entwurf vorhabensbez B-Plan Nr /13 Hähnchenmast- u. Biogasanlage sowie Beschluss über die öffentl. Auslegung des Entwurf u. Beteiligung der Behörden/TöB u. Nachbargemeinden 3 Abs 2 BauGB 11 Beratung und Beschluss zur Ausweisung eines 0118/13 Windkraftanlageneignungsgebietes im Gemeindegebiet Karenz 12 Bestimmung des Wahltages für die Stichwahl 0119/13 Bürgermeister Entlassung des Bürgermeisters aus dem 0120/13 Beamtenverhältnis 14 Schließen der Sitzung gez. Willfried Pagung Bürgermeister F. d. R. Jan Vorwerg Haushaltssatzung der Gemeinde Karenz für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf EUR EUR EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 263 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 303 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,125 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Karenz, den gez. Pagung Bürgermeister Dienstsiegel ,70 EUR ,70 EUR ,70 EUR

19 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 19 Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom bis im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Gemeinde Malliß den, Der Bürgermeister Einladung Zu der am Donnerstag, dem , um 19:00 Uhr, im Schulungsraum der Feuerwehr Malliß stattfindenden 34. Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Malk Göhren für das Haushaltsjahr 2014 (Hebesatzsatzung) Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S ) geändert worden ist sowie der 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Malk Göhren vom 03. Dezember 2013 folgende Satzung erlassen: 1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Malk Göhren wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 267 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 344 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 316 v. H. 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Malk Göhren, den 11. Dezember 2013 gez. Holter Bürgermeister Dienstsiegel Gemäß 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Malk Göhren geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOP Betreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 03 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung 04 Bestätigung der Tagesordnung 05 Billigung der Niederschrift der 33. Sitzung vom Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Soziales 07 Bericht des Bürgermeisters 08 Einwohnerfragestunde 09 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung 0199/13 der Bürgermeisterin vom über eine üpl zur Mängelbeseitigung 10 Annahme von Spenden 0200/13 11 Bestimmung des Wahltages für die 0205/13 Stichwahl Bürgermeister Anträge und Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung 13 Termine Nichtöffentlicher Teil 14 Allgemeine Informationen 15 Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag 201/13 zum B-Plan Nr. 4 Biogasanlage im Gewerbeund Industriepark Malliß 16 Vereinbarung zur Übertragung von 204/13 Trinkwasser- und Abwasseranlagen im GIP an den ZkWAL 17 Grundstücksangelegenheiten 18 Personalangelegenheiten Öffentlicher Teil 19 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem 0202/13 nichtöffentlichen Teil 20 Beschluss zur Abwägung der öffentlichen u. privaten Belange gemäß 1 Abs. 7 u. 1a Abs. 2 BauGB zum B- Plan Nr. 4 Biogasanlage im Gewerbe- und Industriepark Malliß 21 Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB für 0203/13 den B-Plan Nr. 4 Biogasanlage im Gewerbeund Industriepark Malliß 22 Schließen der Sitzung gez. Brigitte Gäth Bürgermeisterin F. d. R. Mandy Didrich

20 20 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Coppers Spaßseite Visitenkarte Wenn du du die die Buchstaben Bustaben umstellst, umstellst, bekommst bekommst du heraus, du heraus, welchen Beruf die Visitenkartenbesitzerin hat. hat. Viel Viel Erfolg! Erfolg! Hallo Kids, hier bin ich wieder. Hier findet ihr immer alles, was euch Spaß macht. Bis zum nächsten Mal - natürlich in eurem Mitteilungsblatt. Euer Copper! Lesen und schreiben lernen Wusstest du, dass vor etwa 300 Jahren meist nur ganz reiche Leute lesen, schreiben und rechnen konnten? Die Reichen konnten sich Privatlehrer leisten, während die vielen Armen ihre Kinder schon ganz jung zur Arbeit geschickt haben. Das hat sich mit der Einführung der Schulpflicht in Preußen schlagartig geändert. Eine wirkliche Schulpflicht gibt es in vielen Ländern aber immer noch nicht. In einigen Ländern können die Kinder nicht zur Schule gehen, weil die Menschen so arm sind, dass sie ihren Kindern keine Schulbücher, Hefte und Schreibstifte kaufen können. Die Kinder müssen dann daheim bleiben, obwohl der Unterricht selbst nichts kostet.und dann gibt es Länder wie Australien, wo die Kinder so weit weg wohnen, dass man gar keine Klasse zusammenbekommt. Daher lernen diese Kinder heute über das Internet. Also auch wenn Schule mal langweilig ist, verdanken wir der Schulpflicht, dass heute alle Kinder lesen und schreiben lernen können. Von Punkt zu Punkt Wenn du die Punkte in der richtigen Reihenfolge verbindest, kannnst du erkennen, was sich hier versteckt hat. Bilder-Rechnung Jede Zeichnung steht immer für eine bestimmte Zahl. Durch Rechnen und Tüfteln kannst du herausbekommen, welches Bild welche Zahl darstellt. Viel Spaß! Editor s Paradise Hoppies Witz Welche Schrift muss vor allem der Briefträger lesen können? Auflösungen: Rechnung - 4+4=8 2+2=4 4+2=6 6-3=3 Visitenkarte: Redakteurin Die Anschrift.

21 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 21 LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen Röbeler Straße 09, Sietow Tel.: / druckerei@wittich-sietow.de Wir drucken Ihren neuen Briefbogen mit den SEPA-Infomationen Ab 01. Februar 2014 gilt für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren das SEPA-Verfahren. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot! A SEP BIC N/ IBA Schauen Sie uns bei der Handarbeit zu Für Gruppen ab 20 Personen bieten wir geführte Besichtigungen durch unsere Töpferei an. Tel Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin. Werkstätte für salzglasiertes Steinzeug Töpferei Girmscheid Höhr-Grenzhausen Rheinstraße 41 (Stadtteil Höhr gegenüber der Fachhochschule) Telefon / info@girmscheid.de Öffnungszeiten: Mo. - Fr , Sa , ab Uhr WEGBESCHREIBUNG: Von der A 48 aus kommen Sie in den ersten Kreisverkehr, den Sie bitte Richtung Höhr (FH Keramik) verlassen. Am nächsten Kreisverkehr fahren Sie rechts und kommen wieder in einen Kreisel. Hier bitte geradeaus auf die Umgehungsstraße Richtung Vallendar (Fachhochschule). Danach fahren Sie wieder links in den Ort hinein. Am Zebrastreifen gegenüber der Fachhochschule sehen Sie schon unsere Werksverkauf-Infotafel.

22 22 Amtskurier Woche 01 / 03. Januar 2014 Bauen & Wohnen Gemütliche 2-Raum-Wohnung Neu Kaliß, Marktplatznähe, 56 m2, zu vermieten. Infos: ZIMMEREI DACHDECKEREI SCHWARK INNENAUSBAU ENERGIEBERATUNG Dacheindeckungen aller Art Dachklempnerarbeiten Dachkonstruktionen und Fachwerk Einbau von Wärmedämmung Telefon Am Bahnhof 6 schwark-dachbau@t-online.de Telefax Alt Jabel Einbruch - was tun? Ein Plus von über 30 Prozent in nur drei Jahren: Einbrecher schlagen laut Kriminalstatistik immer häufiger zu. In der dunklen Jahreszeit herrscht für sie Hochsaison. Im Winterhalbjahr bis Ende März, wenn es früh dunkel wird, ist der prozentuale Anteil der Fälle deutlich höher, berichtet Kriminaloberrat Michael Schmidt aus Stuttgart. Mehr als Fälle wurden 2012 bundesweit den deutschen Hausratversicherern gemeldet. Ein Einbruch ist immer auch ein Schock. Dennoch heißt es, kühlen Kopf zu bewahren und nichts zu vergessen. Hier wichtige Kompetenz in Verkauf und Vermittlung Immobilien u. Grundstücken Landwirtschafts- u. Waldflächen Wertermittlung von Objekten Fachberatung für Neubau Andreas Timm - Am Sportplatz Tewswoos Tel./Fax / Mobil 0170 / timm@immobilie.de - Gleich Termine fü r Dömitz merken: immer 09:30 12:00 Uhr Wo? Auf dem Slü terplatz Hinweise, mehr unter - Den Einbruch umgehend der Polizei und der Versicherung melden. - In der Wohnung nichts verändern, bis die Polizei eintrifft. - Möglichst Belege über entwendete Gegenstände parat halten und eine Liste des Diebesguts aufstellen. - Bei gestohlenen Fahrrädern Hersteller, Marke und Rahmennummer mitteilen. - Gestohlene Sparbücher, ECund Kreditkarten: Umgehend die Bank informieren und Sperrungen veranlassen.

23 Woche 01 / 03. Januar 2014 Amtskurier 23 Ihr kompetenter Fachmann vor Ort Unverwechselbare Atmosphäre Behagliche Wärme, die sich wie eine wohlige Decke anschmiegt und Seele und Geist zur Entspannung verführt sobald es kühl und dunkel wird, zeigt ein Kamin seine volle Wirkung: Er schafft eine knisternd romantische Atmosphäre mit flackerndem Feuerschein. Was gibt es Schöneres, als nach Hause zu kommen und vor dem Kamin zu entspannen? Dabei ist der Kamin weit mehr als eine Wärmequelle und punktet auch als Design- Highlight. Für jeden Wohnraum gibt es heute das passende Modell, in allen Größen, Formen und Farben. Ofenkacheln gibt es in nahezu jedem Farbton von dezenten Pastelltönen bis zu kräftigen Farben. Ob rustikal, mediterran oder moderne Zurückhaltung: Egal, was das Wohnzimmer vorgibt, der Kamin folgt. Das macht den Kamin zum modischen Accessoire und spiegelt ein modernes Lebensgefühl wider: Bereits jeder dritte Haushalt in Deutschland hat den flammenden Hingucker für sich entdeckt. Foto: Hark.de Transparentes Wohlfühlzimmer Wer das Gefühl von draußen sein auch an trüberen Tagen genießen will, benötigt dafür einen sicheren Unterschlupf, der sich jeder Witterung anpasst. Einfach und flexibel können Terrassen und Balkone zum Beispiel mit Dachsystemen komplett aus Glas nachgerüstet werden. Bei schlechtem Wetter wird das Glasdach komplett verschlossen, sodass man darunter gut geschützt die frische Luft genießen kann. Strahlt die Sonne vom Himmel, lassen sich die Glasscheiben einzeln nach Belieben öffnen. Das Schiebedach für die Terrasse unterstreicht dabei mit seinen filigranen Formen die Architektur des Hauses. (rgz) Wir bieten an: Vollbiologische Kläranlagen für 4 EW ab 2.950,00 einschließlich Einbau (zzgl. Steuer) Wir beraten Sie gern in Fragen Vollbiologische Kleinkläranlagen aus Beton oder Kunststoff Nachrüstung für vorhandene Anlagen Schilfbeetanlagen Wartung Ihrer Kleinkläranlagen Erd- und Tiefbau Polz GmbH Kläranlagen - Zaunbau - Baggerarbeiten - Pflasterungen Dömitzer Straße Polz Telefon

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