TABELLARISCHER LEBENSLAUF
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- Kajetan Stieber
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1 RHEINISCHE FRIEDRICH-WILHELMS-UNIVERSITÄT BONN DR. IUR. HABIL. BETTINA NOLTENIUS AKADEMISCHE RÄTIN a.z. RECHTSPHILOSOPHISCHES SEMINAR ADENAUERALLEE BONN TEL.: /9137 FAX: BETTINA.NOLTENIUS@UNI-BONN.DE TABELLARISCHER LEBENSLAUF seit 2005 Wissenschaftliche Mitarbeit am Rechtsphilosophischen Seminar (Prof. Dr. Rainer Zaczyk) der Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn Akademische Rätin a. Z. seit 2008 Habilitationsschrift: Die Europäische Idee der Freiheit und die Etablierung eines Europäischen Strafrechts Zum Zusammenhang von freiheitlicher Rechtsverfassung und Strafe Habilitationsvortrag: Heilt die Zeit alle Wunden? Zur Begründung des Instituts der Verfolgungsverjährung im Strafrecht ( 78 Abs. 1 StGB) Venia legendi: Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie Geburt der Töchter Henrike (2005) und Johanne (2010), jeweils mit Elternzeit 2004 Zweite Juristische Staatsprüfung vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Rainer Zaczyk an der Universität Trier Promotion: Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft Ein Beitrag auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre 1999 Erste Juristische Staatsprüfung in Trier Abschluss: Erstes Staatsexamen 2/1999
2 VERÖFFENTLICHUNGEN DISSERTATION Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft Ein Beitrag auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre (2003) Rezension: B. Schmitt, Archiv für Kriminologie 2005, Band 216, S. 116 AUFSÄTZE UND BEITRÄGE IN SAMMELWERKEN - Strafbegründung und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, in: Zabel/Zimmermann (Hrsg.), Grundrechtspolitik und Rechtswissenschaft, Verlag Mohr Siebeck im Erscheinen - Zur Notwendigkeit einer rechtlichen Begründung bei der Übertragung von strafrechtlichen Hoheitsrechten auf Institutionen der Europäischen Union, ARSP 2014 im Erscheinen - Betrug kraft Organisationsherrschaft und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in: Steinberg/Valerius/Popp (Hrsg.), Das Wirtschaftsstrafrecht des StGB. Analysen zur aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung, Nomos-Verlag 2011, S Warum Jura als Studienfach?, unter: - Strafverfahrensrecht als Seismograph der Europäischen Integration. Verfassung, Strafverfahrensrecht und der Vertrag von Lissabon, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) 122, 2010, S Deutsche Strafrechtsgeschichte, in: Julian Krüper (Hrsg.), Grundlagen des Rechts (Nomos Lehrbuchreihe), Baden-Baden 1. Aufl. 2011, 2. Aufl. 2013, S Annäherung an die Rechtsgeschichte, in: Julian Krüper (Hrsg.), Grundlagen des Rechts (Nomos Lehrbuchreihe), Baden-Baden 1. Aufl. 2011, 2. Aufl (gemeinsam mit Stephan Schuster und Sebastian Roßner), S Verhältnismäßige Gerechtigkeit im Strafmaß? Zugleich eine Anmerkung zu LG Itzehoe, Beschluss vom 12. März 2009, HRRS 2009, S Grenzenloser Spielraum des Gesetzgebers im Strafrecht? Bemerkungen zur Inzestentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008, Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) 2009, S Quizsendungen von Neun Live und der Tatbestand des Betrugs, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra) 2008, S Kritische Anmerkungen zum Täter-Opfer-Ausgleich, Goltdammer `s Archiv für Strafrecht (GA) 2007, S Fallbearbeitung im Strafrecht für Studenten (Fortgeschrittenenklausur), Juristische Schulung (JuS) 2006, S
3 - Hitlers Mein Kampf' im Online-Buchhandel - Neue Diskussion um ein altes Thema", Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, September 1999, S. 5-7 TAGUNGSBERICHT UND REZENSION - Grundlagen und Grenzen des Strafens, Drittes Symposium junger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler vom November 2013 an der Goethe-Universität in Frankfurt a. M., in: JZ 2014, 732 ff. - Georg Steinberg, Christian Thomasius als Naturrechtslehrer (Hallesche Schriften zum Recht, Band 22). Verlag Carl Heymanns, Köln, Berlin, München 2005, ARSP Heft , S. 446 VORTRÄGE/AKADEMIEN (AUSWAHL) - Vortrag: Lässt sich Strafrechtszwang gegenüber einzelnen Bürgern auf Europäischer Ebene legitim begründen? Zur Notwendigkeit rechtlicher Begründung im Rahmen unionaler Herrschaftsausübung, im Rahmen der 20. Jahrestagung des Jungen Forums Rechtsphilosophie zum Thema Wozu Recht? vom 4. bis 5. April 2013 in Berlin - Vortrag: Annäherung an den Gegenstand der Rechtswissenschaft im Rahmen der Einladung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bonn zu den Bonner Hochschultagen (2012) - Vortrag: Warum Jura als Studienfach? im Rahmen der Einladung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bonn zu den Bonner Hochschultagen (2011) - Vortrag: Betrug kraft Organisationsherrschaft (mittelbare Täterschaft) in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung an der Universität Köln im Rahmen des Symposiums junger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler zum Thema: Das Wirtschaftsstrafrecht des StGB in der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (2010) - Vortrag: Wann darf Strafe sein? Überlegungen zum Begriff der Strafe anlässlich der Inzestentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008 in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn (2009) - Moderation des Arbeitskreises Aufarbeitung von staatlichem Unrecht Mauerschützenprozesse im Rahmen einer Tagung des Instituts für Grundlagen des Rechts (Universität Leipzig) zum Thema: Strafrecht in der Zeitenwende (2009) - Moderation des Arbeitskreises Einschränkung des Legalitätsprinzips zugunsten von moderierten Konfliktlösungsverfahren im Rahmen einer Tagung des Instituts für Grundlagen des Rechts (Universität Leipzig) zum Thema: Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung (2007) - Vorstellung meines Habilitationsprojekts Freiheitliche Rechtsverfassung und Strafverfahrensrecht in Europa beim DeutschenAnwaltsVerein auf den Petersberger Tagen in Königswinter (2007)
4 - Moderation des Arbeitskreises Öffentliche Daseinsvorsorge im Rahmen einer Tagung des Instituts für Grundlagen des Rechts (Universität Leipzig) zum Thema Die Idee des Sozialstaats conditio sine qua non der Freiheit des Weltbürgers? (2006) FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE DEUTSCHES STRAFRECHT - Materielles Strafrecht: Grundlagen der Strafrechtsdogmatik im Bereich des Allgemeinen und des Besonderen Teils, insbesondere auch Grundsatzfragen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie Grundlagenarbeit zur Strafrechtsbegründung und zum Verhältnis von Verfassungsrecht und Rechtsstrafe - Strafprozessrecht: Insbesondere die Rolle der Staatsanwaltschaft und des Gerichts sowie die Bedeutung der Beschuldigten- und Angeklagtenrechte im Strafverfahren. EUROPÄISCHES (STRAF-)RECHT - Grundlagenfragen zu den Institutionen der Europäischen Union - Das Verhältnis des staatlichen Rechts zum Strafrecht der Europäischen Union sowie Problemstellungen hinsichtlich der Etablierung eines Europäischen Strafrechts und der Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft; Ermittlungsbefugnisse der Europäischen Kommission im Rahmen des Kartellbußgeldverfahrens (Strafrecht im weiteren Sinne). RECHTSPHILOSOPHIE Philosophie des Deutschen Idealismus (Kant, Fichte, Hegel), insbesondere in Bezug auf den Begriff der Freiheit und seine Bedeutung für das Staatsrecht und für internationale Rechtsverhältnisse; staatsphilosophische Entwürfe seit Thomas Hobbes; Rechtsphilosophische Grundsatzfragen, wie z.b. das Verhältnis von Europäischer Integration und staatlicher Souveränität, die Frage nach der Zurechnung fremder Handlungen im Strafrecht (Beteiligungsformen) sowie der Willensfreiheit und das Problem der strafrechtlichen Schuld; soziologische Perspektiven auf das Recht, insbesondere der Rechtsbegriff bei Luhmann. DEUTSCHE STRAFRECHTSGESCHICHTE DER NEUZEIT Die Entwicklungen der Strafrechtspflege und ihrer Wissenschaft in Deutschland sowie der ideengeschichtlichen Hintergrund von staatlichen Rechtsformen und ihrer Bedeutung für das Strafrecht.
5 GREMIENARBEIT UND MITGLIEDSCHAFTEN - Gutachtertätigkeit für den DAAD im Rahmen der Jahresstipendien und Wissenschaftleraustauschprogramme mit Lateinamerika und Afrika (seit 2014) - Mitglied des Wahlvorstandes für die Wahlen zum Fakultätsrat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (2014 und 2012) - Mitglied der Studienreformkommission des Juristischen Fachbereichs der Universität Bonn als Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter (seit 2012) - Stellvertretendes Mitglied des Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschusses als Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter (seit 2011) - Mitglied des Deutschen Hochschulverbandes (seit 2008) - Mitglied bei der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) e.v. Deutsche Sektion (seit 2008) - Mitglied des Fachbereichsrats Rechtswissenschaft an der Universität Trier als Vertreterin der akademischen Mitarbeiter ( ) - Mitglied des Fachausschusses für Studium und Lehre als Vertreterin der akademischen Mitarbeiter an der Universität Trier ( )
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