Verordnung des EVD über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten
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- Bernd Schulz
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1 Verordnung des EVD über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 20 Absatz 6 des Landwirtschaftsgesetzes 1, verordnet: Art. 1 Zollbegünstigungen 1 Für Waren nach dem Anhang der Einfuhrverordnung Saatgetreide und Futtermittel vom 7. Dezember mit Ursprung in den Freizonen von Hochsavoyen und der Landschaft Gex beträgt der Zollansatz 94 Prozent des Normalansatzes. 2 Für die Ölsaaten im Anhang 1, die zur Speise-, Futter- oder anderen Ölherstellung verwendet werden, liegt der Zollansatz der für die anteilsmässige Berechnung massgebenden Ölschrote oder -kuchen 13 Franken je 100 kg unter dem Normalansatz. Art. 2 Ausbeuteziffern von Verarbeitungsprodukten Die Ausbeuteziffern von ölhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Verarbeitungsprodukten sind in den Anhängen 1 und 2 festgelegt. Art. 3 Zollnachzahlung 1 Liegt bei einem Verarbeitungsbetrieb im Durchschnitt eines Kalenderjahres die Menge der im Anhang 2 aufgeführten Waren, welche nicht zu Futterzwecken verwendet werden, unter den Ausbeuteziffern, so ist der massgebende Zoll für die fehlende Menge nachzuzahlen. 2 Die Eidgenössische Zollverwaltung entscheidet über die Nachzahlung auf Grund der Meldungen der Verarbeitungsbetriebe oder der von ihr veranlassten Kontrollen in den Verarbeitungsbetrieben. Art. 4 Vorbehalt für Zollnachzahlung Entsteht bei der Verarbeitung ein Minderwert, so wird die Zollnachzahlungspflicht entsprechend dem Minderwert des Futtermittels reduziert. SR SR 910.1; AS SR ; AS
2 Art. 5 Vollzug Die Eidgenössische Zollverwaltung vollzieht diese Verordnung. Art. 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. 7. Dezember 1998 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Couchepin
3 Ausbeuteziffern von ölhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen Anhang 1 (Art. 2) Zolltarifnummer 3 Warenbezeichnung Belastung beim Import Ausbeute pro 100 kg Rohware in Prozent Öl/Fett Basis Raffinat Extraktionsschrot/ Presskuchen Andere Schalenfrüchte, frisch, getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet: Haselnüsse: in der Schale: 2120 zur Ölgewinnnung 87,5 ohne Schale: 2220 zur Ölgewinnnung 87,5 Walnüsse: in der Schale: 3120 zur Ölgewinnnung 62,5 ohne Schale: 3220 zur Ölgewinnnung 62, Getreidekeime, ganz, gequetscht, in Flocken oder gemahlen: zur Herstellung von Ölen oder Fetten zu Speisezwecken oder zu technischen Zwecken: Maiskeime: 3011 für Extraktionswerke für Presswerke Weizenkeime andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte: Sojabohnen, auch geschrotet: 0023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet: in der Schale: 1023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen geschält oder geschrotet: 2023 durch Extraktion durch Pressen 39,5 55,5 3 SR Anhang 3236
4 Zolltarifnummer Warenbezeichnung Belastung beim Import Ausbeute pro 100 kg Rohware in Prozent Öl/Fett Basis Raffinat Extraktionsschrot/ Presskuchen durch Extraktion durch Pressen 39,5 55, Kopra: 0023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Leinsamen, auch geschrotet: 0023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Rübsen- oder Rapssamen, auch geschrotet: 0023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Rapssamen: 0056 durch Extraktion durch Pressen Sonnenblumensamen, auch geschrotet: ungeschält: 0023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen geschält: 0053 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen
5 Zolltarifnummer Warenbezeichnung Belastung beim Import Ausbeute pro 100 kg Rohware in Prozent Öl/Fett Basis Raffinat Extraktionsschrot/ Presskuchen Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch geschrotet: Palmnüsse und Palmkerne: 1023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Baumwollsamen: 2023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Rizinussamen: 3023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Sesamsamen: 4023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Senfsamen: 5023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Saflorsamen: 6023 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen
6 Zolltarifnummer Warenbezeichnung Belastung beim Import Ausbeute pro 100 kg Rohware in Prozent Öl/Fett Basis Raffinat Mohnsamen: 9114 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Sheanüsse: 9214 durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen durch Extraktion durch Pressen Extraktionsschrot/ Presskuchen 3239
7 Ausbeuteziffern von Verarbeitungsprodukten Anhang 2 (Art. 2 und 3 Abs. 1) Zolltarifnummer 4 Warenbezeichnung Belastung beim Import in Prozenten des Zollansatzes zu Futterzwecken Mindestabsatz kg/100 kg zu anderen als zu Futterzwecken (Ausbeuteziffer) Unterschreitung mit Ansatz von Zolltarif-Nr.... belasten Hülsenfrüchte, ganz, unbearbeitet: 1012, 1019 Zu technischen Zwecken , 2019 Zur Herstellung von Nahrungsmitteln 3112, , , , , , , Weizen und Mengkorn, denaturiert: 1050, 9050 Zu technischen Zwecken , Roggen, denaturiert: 0050 Zu technischen Zwecken Gerste: 0030 Spitzmalz oder zur Herstellung von Spitzmalz 0040 Zur Herstellung von Kaffee Ersatzmitteln 0061 Zur menschlichen Ernährung Zu technischen Zwecken Hafer: 0031 Zur menschlichen Ernährung Zu technischen Zwecken Mais: 9021 Zur menschlichen Ernährung Zu technischen Zwecken Reis: 1090 Reis in Strohhülse (Paddy-Reis) zur industriellen Verarbeitung zu Fertigreis für die menschliche Ernährung 2090 Reis, geschält (Cargo-Reis oder Braunreis) zur industriellen Verarbeitung zu Fertigreis für die menschliche Ernährung SR Anhang 3240
8 Zolltarifnummer Warenbezeichnung Belastung beim Import in Prozenten des Zollansatzes zu Futterzwecken Mindestabsatz kg/100 kg zu anderen als zu Futterzwecken (Ausbeuteziffer) Unterschreitung mit Ansatz von Zolltarif-Nr.... belasten Körnersorghum: 0029 Zur menschlichen Ernährung Zu technischen Zwecken Buchweizen: 1029 Zur menschlichen Ernährung Zu technischen Zwecken Hirse: 2029 Zur menschlichen Ernährung Zu technischen Zwecken Kanariensaat: 3020 Zur menschlichen Ernährung Zu technischen Zwecken Anderes Getreide: Triticale: 9029 Zur menschlichen Ernährung Zu technischen Zwecken anderes: 9059 Zur menschlichen Ernährung Zu technischen Zwecken Getreidekörner, geschält, zur menschlichen Ernährung: 2120 Von Gerste: Von Hafer: Von Hirse: Malz, auch geröstet: 1012, 2012 Zur menschlichen Ernährung , Sojabohnen, auch geschrotet: 0091 Zur Herstellung von Nahrungsmitteln Samen, Früchte und Sporen, zu technischen Zwecken: 2912 Von Wicken und Lupinen Tamarindenkerne
9 Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer. 3242
10 Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer. 3243
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