Grenzbelastung für Futtermittel, Ölsaaten und Getreide

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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Pflanzliche Produkte Grenzbelastung für Futtermittel, Ölsaaten und Getreide Rechtliche Verbindlichkeit Das vorliegende Dokument ist ein Hilfsmittel für eine optimale Markttransparenz. Es enthält Angaben aus Rechtserlassen. Rechtsverbindlich sind jedoch in jedem Fall die Inhalte der Rechtserlasse. Legende (siehe auch letzte Seite): LM = Lebensmittel (Speiseöl); FM = Futtermittel; ZA = Zollansatz; Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nichtlebende Tiere der Kapitel 1 oder 3, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet: - - Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen Garnelenschalen, auch gemahlen, zu Futterzwecken Waren aus Fischen oder aus Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nichtlebende Tiere des Kapitels 3: Kleinfische (ausgenommen frische, gesalzene oder gefrorene Fische), Krebs- und Weichtiere, auch gemahlen, zu Futterzwecken - - andere Tierblut andere Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt: Guarbohnen, zu Futterzwecken Andere Gemüse, frisch oder gekühlt Zuckermais, zu Futterzwecken Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, oder anders zerkleinert oder in Pulverform, aber nicht weiter zubereitet: Zuckermais, zu Futterzwecken Trockene Hülsenfrüchte, ausgelöste, auch geschält oder zerkleinert: - Erbsen (Pisum sativum): - - ganz, unbearbeitet zu technischen Zwecken (10% v ) Kichererbsen: - - ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.): - - Bohnen der Arten Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek: ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) Bern, Seite 1 von 20

2 - - Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis): ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris): ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) Bambara-Erdnüsse (Erderbsen) (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea): ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) Augenbohnen (Kuhbohnen) (Vigna unguiculata): ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) Linsen: - - ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) Puffbohnen, Saubohnen oder Dicke Bohnen (Vicia faba var. major) und Pferdebohnen oder Ackerbohnen (Vicia faba var. equina, Vicia faba var. minor): - - ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) Straucherbsen (Cajanus cajan): - - ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) ganz, unbearbeitet: zu technischen Zwecken (10% v ) Seite 2 von 20

3 Wurzeln von Maniok, Maranta oder Salep, Topinambur, Süsskartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücke zerteilt oder agglomeriert in Form von Pellets: - Wurzeln von Maniok: Süsskartoffeln: Yamswurzeln (Dioscorea spp.): Taro (Colocasia spp.): Yautia (Xanthosoma spp.): Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet: - Haselnüsse (Corylus spp.): - - in der Schale: zur Ölgewinnung (87.5% v ) a - - ohne Schale: zur Ölgewinnung (87.5% v ) a - Walnüsse: - - in der Schale: zur Ölgewinnung (62.5% v ) a - - ohne Schale: zur Ölgewinnung (62.5% v ) a Früchte, getrocknet, andere als solche der Nrn bis 0806; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels: Steinobst, anderes, ganz: Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels: - - von Schalenfrüchten der Nrn oder 0802: mehr als 50 Gewichtsprozent Mandeln und/oder Walnüsse enthaltend: Haselnüsse und/oder Walnüsse enthaltend, zu Futterzwecken Haselnüsse und/oder Walnüsse enthaltend, zu Futterzwecken mehr als 40 Gewichtsprozent ganze Pflaumen und gesamthaft nicht mehr als 20 Gewichtsprozent Aprikosen und/oder Kernobst enthaltend: Früchte der Nrn bis enthaltend, zu Futterzwecken Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen: Getreide: Weizen und Mengkorn: - Hartweizen: Seite 3 von 20

4 zur Aussaat anderer: anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer zu technischen Zwecken (10% v ) zur Aussaat anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) andere zu technischen Zwecken (10% v ) Roggen: zur Aussaat R - zur Aussaat, zu Grünschnittzwecken ( R ) anderer: anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer zu technischen Zwecken (10% v ) Gerste: zur Aussaat Spitzmalz oder zur Herstellung von Spitzmalz (50% v ) a zur Herstellung von Kaffee-Ersatzmitteln (3% v ) zur menschlichen Ernährung: innerhalb des Zollkontingents (Nr. 28) eingeführt (GG) (23% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) andere zu technischen Zwecken (15% v ) Hafer: zur Aussaat anderer: zur menschlichen Ernährung innerhalb des Zollkontingents (Nr. 28) eingeführt (GG) (18% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer zu technischen Zwecken (25% v ) Mais: zur Aussaat anderer: zur menschlichen Ernährung innerhalb des Zollkontingents (Nr. 28) eingeführt (GG) (25% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer zu technischen Zwecken (10% v ) Reis: Seite 4 von 20

5 - Reis in Strohhülse (Paddy-Reis): anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer Reis, geschält (Cargo-Reis oder Braunreis): anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer Reis, geschliffen oder halbgeschliffen, auch poliert oder glasiert: anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer Bruchreis: anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer Körnersorghum: zur menschlichen Ernährung zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (50% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderes zu technischen Zwecken (3% v ) Buchweizen, Hirse und Kanariensaat; anderes Getreide: - Buchweizen: zur menschlichen Ernährung zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (50% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer zu technischen Zwecken (3% v ) Hirse: zur menschlichen Ernährung zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (50% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) andere zu technischen Zwecken (3% v ) Kanariensaat: zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (50% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) andere zu technischen Zwecken (3% v ) Fonio (Digitaria spp.): zur menschlichen Ernährung zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (50% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer zu technischen Zwecken (3% v ) Quinoa (Chenopodium quinoa): zur menschlichen Ernährung Seite 5 von 20

6 zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (50% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) andere zu technischen Zwecken (3% v ) Triticale: zur Aussaat anderer: zur menschlichen Ernährung zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (50% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderer zu technischen Zwecken (10% v ) anderes Getreide: zur menschlichen Ernährung zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (50% v ) anderes Getreide des Kapitels 10 enthaltend (G) anderes zu technischen Zwecken (3% v ) Mehl von Weizen oder Mengkorn: - zu Futterzwecken Quellmehl anderes Mehl von Getreide, anderes als von Weizen oder Mengkorn: - Mehl von Mais: anderes: - - von Triticale: von Roggen: Quellmehl anderes von Reis: anderes: Grütze, Griess und Agglomerate in Form von Pellets, von Getreide: - Grütze und Griess: - - von Weizen: Hartweizengriess in Behältnissen von mehr als 5 kg: von Mais: von anderem Getreide: von Roggen, Mengkorn oder Triticale von Hafer von Reis Seite 6 von 20

7 von anderem Getreide Agglomerate in Form von Pellets: - - von Weizen: von Roggen, Mengkorn oder Triticale: von anderem Getreide: Getreidekörner, anders bearbeitet (z.b. geschält, gequetscht, in Flocken, gerollt, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Nr. 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, in Flocken oder gemahlen: - Körner, gequetscht oder in Flocken: - - von Hafer: von anderem Getreide: von Weizen, Roggen, Mengkorn oder Triticale von Gerste von anderem Getreide anders bearbeitete Körner (z.b. geschält, gerollt, geschnitten oder geschrotet): - - von Hafer: zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (60% v ) von Mais: von anderem Getreide: von Weizen, Roggen, Mengkorn oder Triticale von Hirse zur menschlichen Ernährung (R ) (50% v ) von Gerste zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall (R) (60% v ) von anderem Getreide Getreidekeime, ganz, gequetscht, in Flocken oder gemahlen: zur Herstellung von Ölen oder Fetten zu Futterzwecken von Weizen (einschliesslich Dinkel), Roggen, Mengkorn oder Triticale andere Mehl, Griess, Pulver, Flocken, Granulat und Agglomerate in Form von Pellets, von Kartoffeln: - Mehl, Griess und Pulver: Flocken, Granulat und Agglomerate in Form von Pellets: Seite 7 von 20

8 Mehl, Griess und Pulver von trockenen Hülsenfrüchten der Nr. 0713, von Sagomark oder von Wurzeln oder Knollen der Nr und von Erzeugnissen des Kapitels 8: - von trockenen Hülsenfrüchten der Nr. 0713: von Sagomark oder von Wurzeln oder Knollen der Nr. 0714: von Erzeugnissen des Kapitels 8: Malz, auch geröstet: - nicht geröstet: - - nicht zerkleinert: zur menschlichen Ernährung (R ) (53% v ) anderes: geröstet: - - nicht zerkleinert: zur menschlichen Ernährung (R ) (53% v ) anderes: Stärke; Inulin: - Stärke: - - Weizenstärke: Maisstärke: Kartoffelstärke: Maniokstärke (Cassavestärke): andere Stärke: Reisstärke andere Inulin: Sojabohnen, auch geschrotet: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 17 / FM = 78) a durch Pressen (LM = 13 / FM = 82) a durch Extraktion (FM = 78) a durch Pressen (FM = 82) a zur Herstellung von Nahrungsmitteln (10% v ) Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet: - - in der Schale: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung Seite 8 von 20

9 a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 35 / FM = 50) a durch Pressen (LM = 30 / FM = 55) a durch Extraktion (FM = 50) a durch Pressen (FM = 55) a - - geschält, auch geschrotet: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 43 / FM = 52) a durch Pressen (LM = 39.5 / FM = 55.5) a durch Extraktion (FM = 52) a durch Pressen (FM = 55.5) a Kopra: zu Futterzwecken, andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a - - zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 58 / FM = 37) a durch Pressen (LM = 54 / FM = 41) a durch Extraktion (FM = 37) a durch Pressen (FM = 41) a Leinsamen, auch geschrotet: zu Futterzwecken, andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a - - zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 35 / FM = 60) a durch Pressen (LM = 30 / FM = 65) a durch Extraktion (FM = 60) a durch Pressen (FM = 65) a Rübsen- oder Rapssamen, auch geschrotet: - Rübsen- oder Rapssamen mit geringem Gehalt an Erucasäure: - - Rübsensamen: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 37 / FM = 58) a durch Pressen (LM = 32 / FM = 63) a durch Extraktion (FM = 58) a durch Pressen (FM = 63) a - - Rapssamen: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 42 / FM = 53) a durch Pressen (LM = 37 / FM = 58) a Seite 9 von 20

10 durch Extraktion (FM = 53) a durch Pressen (FM = 58) a - - Rübsensamen: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 37 / FM = 58) a durch Pressen (LM = 32 / FM = 63) a durch Extraktion (FM = 58) a durch Pressen (FM = 63) a - - Rapssamen: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 42 / FM = 53) a durch Pressen (LM = 37 / FM = 58) a durch Extraktion (FM = 53) a durch Pressen (FM = 58) a Sonnenblumensamen, auch geschrotet: - ungeschält: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 40 / FM = 45) a durch Pressen (LM = 34 / FM = 51) a durch Extraktion (FM = 45) a durch Pressen (FM = 51) a - geschält: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 45 / FM = 50) a durch Pressen (LM = 40 / FM = 55) a durch Extraktion (FM = 50) a durch Pressen (FM = 55) a Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch geschrotet: - Palmnüsse und Palmkerne: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 42 / FM = 53) a durch Pressen (LM = 37 / FM = 58) a durch Extraktion (FM = 53) a durch Pressen (FM = 58) a - Baumwollsamen: Seite 10 von 20

11 , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 20 / FM = 75) a durch Pressen (LM = 15 / FM = 80) a durch Extraktion (FM = 75) a durch Pressen (FM = 80) a - Rizinussamen: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 45 / FM = 50) a durch Pressen (LM = 40 / FM = 55) a durch Extraktion (FM = 50) a durch Pressen (FM = 55) a - Sesamsamen: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 50 / FM = 45) a durch Pressen (LM = 45 / FM = 50) a durch Extraktion (FM = 45) a durch Pressen (FM = 50) a - Senfsamen: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 20 / FM = 75) a durch Pressen (LM = 15 / FM = 80) a durch Extraktion (FM = 75) a durch Pressen (FM = 80) a - Saflorsamen (Carthamus tinctorius): , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 25 / FM = 70) a durch Pressen (LM = 20 / FM = 75) a durch Extraktion (FM = 70) a durch Pressen (FM = 75) a - Melonensamen: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 50 / FM = 45) a durch Pressen (LM = 45 / FM = 50) a durch Extraktion (FM = 45) a durch Pressen (FM = 50) a Seite 11 von 20

12 - - Mohnsamen: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 40 / FM = 55) a durch Pressen (LM = 35 / FM = 60) a durch Extraktion (FM = 55) a durch Pressen (FM = 60) a Sheanüsse: , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 35 / FM = 60) a durch Pressen (LM = 30 / FM = 65) a durch Extraktion (FM = 60) a durch Pressen (FM = 65) a , andere als solche zur Ölgewinnung zur Ölgewinnung: a zur Herstellung von Speiseöl: durch Extraktion (LM = 50 / FM = 45) a durch Pressen (LM = 45 / FM = 50) a durch Extraktion (FM = 45) a durch Pressen (FM = 50) a Mehl von Ölsaaten oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl: - von Sojabohnen: anderes: Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat: - Samen von Zuckerrüben: von Wicken und Lupinen: zu technischen Zwecken (10% v ) Tamarindenkerne: zu technischen Zwecken (10% v ) Johannisbrot, Algen, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Pulverform; Fruchtkerne und Fruchtsteine und andere pflanzliche Waren: - Algen: Mehl, zu Futterzwecken Zuckerrüben: Seite 12 von 20

13 Johannisbrot (carob): Johannisbrotkerne andere Zuckerrohr: Zichorienwurzeln: Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder agglomeriert in Form von Pellets: Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder agglomeriert in Form von Pellets Stroh, unverarbeitet andere Kohlrüben, Runkelrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch agglomeriert in Form von Pellets: - Mehl und Agglomerate in Form von Pellets, von Luzerne: Heu, roh andere Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Dattelkerne, Erzeugnisse und Abfälle davon sowie Guarsplits, zu Futterzwecken Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; zubereitete Speisefette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs: Schweinefett (einschliesslich Schweineschmalz) und Geflügelfett, anderes als solches der Nrn oder 1503: - Schweineschmalz: roh anderer anderes Schweinefett: roh anderes anderes: roh anderes Fette von Tieren der Rindvieh-, Schaf- oder Ziegengattung, andere als solche der Nr. 1503: - Talg: roh anderer weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen (62% v ) Seite 13 von 20

14 roh andere Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch in anderer Weise zubereitet: zu Futterzwecken Fette und Öle und ihre Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - Fischleberöle und ihre Fraktionen: Fette und Öle und ihre Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle: Fette und Öle und ihre Fraktionen, von Meeressäugetieren: Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschliesslich Lanolin: - Wollfett, roh: Andere tierische Fette und Öle und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - zu Futterzwecken weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen roh andere Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - rohes Öl, auch entschleimt: Fraktionen mit einem Schmelzpunkt, der über demjenigen des Sojaöls liegt: Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - rohes Öl: Fraktionen mit einem Schmelzpunkt, der über demjenigen des Erdnussöls liegt: Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - nicht behandelt: Andere ausschliesslich aus Oliven gewonnene Öle und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, und Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Nr. 1509: zu Futterzwecken Seite 14 von 20

15 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - rohes Öl: Fraktionen mit einem Schmelzpunkt, der über demjenigen des Palmöls liegt: Sonnenblumenöl, Safloröl oder Baumwollsamenöl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - Sonnenblumenöl oder Safloröl und ihre Fraktionen: - - rohe Öle: Fraktionen mit einem Schmelzpunkt, der über demjenigen des Sonnenblumen- oder Safloröls liegt: Baumwollsamenöl und seine Fraktionen: - - rohes Öl, auch von Gossypol befreit: Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl oder Babassuöl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen: - - rohes Öl: Fraktionen mit einem Schmelzpunkt, der über demjenigen des Kokosöls (Kopraöl) liegt: Palmkernöl oder Babassuöl und ihre Fraktionen: - - rohe Öle: Fraktionen mit einem Schmelzpunkt, der über demjenigen des Palmkernoder Babassuöls liegt: Rüböl, Rapsöl oder Senföl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - Rüb- oder Rapsöl mit geringem Gehalt an Erucasäure und ihre Fraktionen: - - rohe Öle: rohe Öle: Seite 15 von 20

16 Andere pflanzliche Fette und andere fette pflanzliche Öle (einschliesslich Jojoba-Öl) und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert: - Leinöl und seine Fraktionen: - - rohes Öl: Maisöl und seine Fraktionen: - - rohes Öl: Rizinusöl und seine Fraktionen: Sesamöl und seine Fraktionen: - - rohes Öl: Getreidekeimöl: Jojoba-Öl und seine Fraktionen: Tungöl (Holzöl) und seine Fraktionen: Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet: - tierische Fette und Öle und ihre Fraktionen: pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen: Margarine; geniessbare Mischungen oder Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels, ausgenommen geniessbare Fette und Öle und ihre Fraktionen der Nr. 1516: - Margarine, ausgenommen flüssige Margarine: Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, ausgenommen solche der Nr. 1516; nicht geniessbare Mischungen oder Zubereitungen: - nicht geniessbare Mischungen pflanzlicher Öle: Sojaöl, epoxidiert: Andere Zucker, einschliesslich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), fest; Zuckersirupe ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert: Seite 16 von 20

17 - Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, auf die Trockensubstanz bezogen, von weniger als 20 Gewichtsprozent: - - fest: chemisch rein: mit einem Gehalt an Fructose, auf die Trockensubstanz bezogen, von 10 Gewichtsprozent oder mehr Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, auf die Trockensubstanz bezogen, von 20 Gewichtsprozent oder mehr, jedoch weniger als 50 Gewichtsprozent, ausgenommen Invertzucker: - - fest: andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, auf die Trockensubstanz bezogen, von mehr als 50 Gewichtsprozent, ausgenommen Invertzucker: - - in Sirupform: andere, einschliesslich Invertzucker und andere Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, auf die Trockensubstanz bezogen, von 50 Gewichtsprozent: - - fest: Invertzucker Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker: Kakaoschalen, Kakaohäutchen und andere Kakaoabfälle: zu Futterzwecken Back- oder Konditoreiwaren und ähnliche Waren: - - Brot und andere gewöhnliche Backwaren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen, Honig, Eiern, Fett, Käse oder Früchten: nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: Paniermehl Hefen (lebend oder nichtlebend); andere nichtlebende einzellige Mikroorganismen (ausgenommen Vaccine der Nr. 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform: - lebende Hefen: - - andere als Backhefe (Presshefe): nichtlebende Hefen; andere nichtlebende einzellige Mikroorganismen: - - nichtlebende Hefen: andere nichtlebende einzellige Mikroorganismen: Zubereitungen zum Herstellen von Gewürzsaucen und zubereitete Gewürzsaucen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet und Senf: Senfmehl, auch zubereitet, zu Futterzwecken Mehl, Pulver und Agglomerate in Form von Pellets, von Fleisch, Schlachtnebenprodukten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; Grieben: Seite 17 von 20

18 - Mehl, Pulver und Agglomerate in Form von Pellets, von Fleisch oder Schlachtnebenprodukten; Grieben: Grieben andere Mehl, Pulver und Agglomerate in Form von Pellets, von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren: Kleie und andere Rückstände vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten, auch agglomeriert in Form von Pellets: - von Mais: von Weizen: von anderem Getreide: - - von Reis: von Hülsenfrüchten: Rückstände von der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle von der Zuckergewinnung, Treber und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch agglomeriert in Form von Pellets: - Rückstände von der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände: Kartoffelprotein mit einem auf die Trockensubstanz berechneten Proteingehalt von nicht mehr als 30 Gewichtsprozent andere ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle von der Zuckergewinnung: Treber und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien: Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch zerkleinert oder agglomeriert in Form von Pellets: zu Futterzwecken Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch zerkleinert oder agglomeriert in Form von Pellets: zu Futterzwecken Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch zerkleinert oder agglomeriert in Form von Pellets, ausgenommen solche der Nrn oder 2305: - aus Baumwollsamen: aus Leinsamen: aus Sonnenblumensamen: aus Rübsen- oder Rapssamen: - - aus Rübsen- oder Rapssamen mit geringem Gehalt an Erucasäure: Seite 18 von 20

19 aus Kokosnüssen oder Kopra: aus Palmnüssen oder Palmkernen: aus Maiskeimen: Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenprodukte der für die Tierfütterung verwendeten Art, auch agglomeriert in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen: - zu Futterzwecken Eicheln und Rosskastanien Trauben-, Apfel- und Birnentrester Rückstände von der Gewinnung von Kaffee- oder Kamillenextrakt von Maispflanzen andere Zubereitungen der für die Tierfütterung verwendeten Art: - - Tierfutter, melassiert oder gezuckert; Backfutter: für Tiere der Rindvieh-, Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Pferdegattung sowie für Kaninchen und Hausgeflügel (S) - - Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren, unvermischt, auch eingedickt oder in Pulverform: für Tiere der Rindvieh-, Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Pferdegattung sowie für Kaninchen und Hausgeflügel: Milch- oder Molkepulver enthaltend (S) kein Milch- oder Molkepulver enthaltend: Zubereitungen aus Mineralstoffen, auch mit Zusatz von Spurenelementen, Vitaminen oder medizinischen Wirkstoffen (S) andere (S) Eiweissstoffe; Erzeugnisse auf der Grundlage modifizierter Stärken; Klebstoffe; Enzyme Dextrine und andere modifizierte Stärken: zu Futterzwecken Leime: zu Futterzwecken Appretur- oder Ausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen, der in der Industrie verwendeten Art: auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten: zu Futterzwecken technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination Stearinsäure: zu Futterzwecken Ölsäure: zu Futterzwecken zu Futterzwecken Seite 19 von 20

20 Legende LM / FM R S G GG Ausbeuteziffern für den Lebensmittelbereich (Speiseöl) resp. Futtermittelbereich in % (Anhänge 2 und 3, Verordnung über Zollbegünstigungen, Ausbeuteziffern und Standardrezepturen; RS ) Zollerleichterungen deren Zollansatz auf Vorschlag des BLW durch das Eidg. Finanzdepartement genehmigt wird (Zollerleichterungsverordnung; RS ) Zubereitete Tierfutter, deren Grenzbelastung mittels Standardrezeptur festgelegt wird (Anhang 3, Verordnung über Zollbegünstigungen, Ausbeuteziffern und Standardrezepturen; RS ) Getreidemischungen deren Grenzbelastung gemäss Art. 28 Abs. 5 Agrareinfuhrverordnung (RS ) festgelegt wird Grobgetreide gemäss Art. 6 Abs. 5 und 6 sowie Anhang 1 Teil 15 Agrareinfuhrverordnung (RS ) Seite 20 von 20

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