Geltungsbereich und Umfang der Auftraggeberhaftung

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1 Kap 2 Geltungsbereich und Umfang der Auftraggeberhaftung 2.1 Sachlicher Geltungsbereich Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich um ein Sonderhaftungsrecht im Baubereich. Erfasst sind nur Bauleistungen nach 19 Abs 1a UStG. Darunter sind alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung bzw Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Gleiches gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen und umfasst nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen. Zu den Bauwerken zählen daher sämtliche Hoch- und Tiefbauten (zb Straßen, Tunnels) und mit dem Erdboden fest verbundene Anlagen wie Kraftwerke oder Silos. Zu den Bauwerken gehören weiters Fenster und Türen, Bodenbeläge und Heizungsanlagen, aber auch Einrichtungsgegenstände, wenn sie mit einem Gebäude fest verbunden sind wie zb Gaststätteneinrichtungen. Unter den Begriff der Reinigung von Bauwerken fällt nicht nur die Bauendreinigung, sondern jede Säuberung von Räumlichkeiten oder Flächen, die Teil eines Bauwerkes sind. Zu den Bauleistungen gehört daher zb die Reinigung von Gebäuden, Fassaden, Fenstern, Swimmingpools, Kanälen (Behebung von Verstopfungen, Kanalspülung usw), Straßen und Parkplätzen (Schneeräumung, Straßenkehrungen, Straßenwaschungen usw). Bei einer einheitlichen Leis- 17

2 Kap 3 Durchgriffshaftung auf übergeordnete Unternehmen 3.1 Kettenhaftung bei Umgehungsgeschäften Grundsätzlich kann die Haftung nur den unmittelbar übergeordneten Auftraggeber treffen. Eine Haftung könnte in der Praxis durch Zwischenschaltung weiterer Unternehmen leicht umgangen werden: Auftraggeber A Firma X Auftragnehmer B Beispiel: Der Auftraggeber A erteilt formell den Auftrag an die Firma X, die ihrerseits den Auftrag an das Unternehmen B weitergibt. Von den auf dem Beitragskonto der Firma B gemeldeten 100 Dienstnehmern wird der Auftrag erfüllt. Die Firma X ist nur eine Scheinfirma, ohne Betriebsmittel, ohne Dienstnehmer, ohne einen tatsächlich vorhandenen Geschäftsführer. Die Geltendmachung einer Haftung gegenüber der Firma X für Beitragsrückstände der B-GmbH ist von Anfang an chancenlos. Die Haftung des auftraggebenden Unternehmens erstreckt sich daher ausnahmsweise auch auf jedes weitere beauftragte Unternehmen, wenn die Auftragserteilung als Rechtsgeschäft anzusehen ist, das darauf abzielt, die Haftung zu umgehen. Welche Rechtsgeschäfte als Umgehungsgeschäfte qualifiziert werden, wird sich in den künftigen Gerichtsverfahren zeigen. Bislang gibt es noch keine Judikatur zu diesem Thema. Der Grund dafür liegt im Umstand, dass der Krankenversicherungsträger nachweisen muss, dass darauf abgezielt wurde, die 28

3 Kap 4 Geltendmachung der Haftung 4.1 Zeitpunkt der Inanspruchnahme Bei der Auftraggeberhaftung ist zunächst entscheidend, an welchem Kalendertag die Erfüllung des Werkvertrages erfolgte. 30 Beispiel: Die auftraggebende A-GmbH hat am 1.3. den Werklohn von ,-- an die auftragnehmende B-GmbH bezahlt. Obwohl die B-GmbH zu diesem Zeitpunkt nicht in der HFU-Liste aufgeschienen ist, wurde kein 20%-iger Teilbetrag an das Dienstleistungszentrum überwiesen. Der zuständige Krankenversicherungsträger erlangt in der Folge Kenntnis von der Werklohnzahlung. Er kann die Haftung gegenüber der A-GmbH erst dann geltend machen, wenn er gegen die B-GmbH wegen der Beitragsrückstände bereits erfolglos Exekution geführt hat, oder bei der B-GmbH ein Insolvenztatbestand nach 1 IESG vorliegt. Bei den in 1 IESG angeführten Insolvenztatbeständen handelt es sich insbesondere um folgende Sachverhalte: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines Sanierungsverfahrens (mit oder ohne Eigenverwaltung); Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens; Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, weil die juristische Person oder Personengesellschaft bereits aufgelöst und das Vermögen verteilt wurde; Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, weil die Löschung im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit erfolgte; Die Zurückweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, weil mangels feststellbaren Betriebsortes, gewöhnlichen Aufenthaltes oder Vermögens im Inland kein österreichisches Gericht zuständig ist.

4 Kap 6 Haftungsbefreiung durch Zahlung von 20% des Werklohnes 6.1 Aufteilung des Werklohnes Eine Haftung entfällt, wenn das auftraggebende Unternehmen 20% des Werklohnes (Haftungsbetrag) gleichzeitig mit der Leistung des Werklohnes an das bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichtete Dienstleistungszentrum überweist. Auftraggeber 80% Auftragnehmer 20% Sozialversicherung Um sich auch von der Haftung für lohnabhängige Abgaben zu befreien, sind weitere 5% des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum anzuweisen, das diesen Betrag an die Finanzbehörden weiterleitet. Auftraggeber 75% Auftragnehmer 20% Sozialversicherung 5% Finanzbehörde Die Überweisung des Haftungsbetrages wirkt auch schuldbefreiend gegenüber dem Auftragnehmer. 6.2 Praktische Durchführung über das Dienstleistungszentrum Ein auftragnehmendes Unternehmen kann bei mehreren Krankenversicherungsträgern über Beitrags- 37

5 Folgende Eingaben sind im Falle einer Einzahlung für einen Auftragnehmer gültig: Zeile 1 Zeile 2 Zeile 3 oder Zeile 3 AGH, AGH-SV oder AGH-LSt (gibt an, ob der Betrag 25%, 20% oder 5% der Rechnung entspricht) AG:9-stellige DGNR des Auftraggebers (bzw Name) + AGUID:UID-Nummer des Auftraggebers AN:9-stellige DGNR des Auftragnehmers (bzw Name) + ANUID:UID-Nummer des Auftragnehmers (bzw ANSTNR:Finanzamt-/ Steuernummer des Auftragnehmers) AN:10-stellige VSNR + v des Auftragnehmers + ANUID:UID-Nummer des Auftragnehmers Zeile 4 ReDat: Rechnungsdatum + ReNr: Rechnungsnummer des Werklohnes Die Feldbezeichnungen vor der Information müssen mit einem Doppelpunkt abgeschlossen werden. Gültige Bezeichnungen sind somit: AG hier folgt die DGNR des Auftraggebers bzw der Name AG (zb oder AG:Schmidt GmbH) AN hier folgt die DGNR des Auftragnehmers bzw der Name (zb AN: oder AN:Müller OEG) oder AN die VSNR des Auftragnehmers + v (zb AN: v) AGUID hier folgt die UID des AG (zb AGUID:ATU ) ANUID hier folgt die UID des AN (zb ANUID:ATU ) ANSTNR hier folgt die Finanzamt/Steuernummer des Auftragnehmers (zb ANSTNR:12/ ) ReDat Rechnungsdatum (zb ReDat: ) ReNr Rechnungsnummer (zb ReNr:1234/2015) 40

6 ! Achtung Die Anträge auf Aufnahme oder Wiederaufnahme in die Liste sind nicht bei den für das Beitragskonto zuständigen Gebietskrankenkassen, sondern beim Dienstleistungszentrum einzubringen. Ansonsten kann es durch die Übermittlung der Anträge an das Dienstleistungszentrum zu einer Verzögerung bei der Entscheidung über die Aufnahme in die HFU Liste kommen. Über einen Antrag ist innerhalb von acht Wochen zu entscheiden. Bei einem unvollständigen bzw fehlerhaften Antrag beginnt diese Frist erst ab Ergänzung bzw Richtigstellung. Insbesondere darf bei einem Antrag auf Erstaufnahme nicht auf die Beilage der Nachweise für die dreijährige Bautätigkeit vergessen werden, ansonsten wird der Antrag vom Dienstleistungszentrum zur Ergänzung retourniert. Auch bei Anträgen, die statt direkt an das Dienstleistungszentrum an eine Kasse gesendet wurden, beginnt die Frist erst mit Einlangen des übermittelten Antrages beim Dienstleistungszentrum Voraussetzungen beim Erstantrag auf Aufnahme in die Liste Stellt ein Unternehmen erstmals einen Antrag auf Aufnahme in die Liste, muss nachgewiesen werden, dass mindestens drei Jahre lang Bauleistungen nach 19 Abs 1a des Umsatzsteuergesetzes 1994 erbracht wurden. Der Grund liegt unter anderem darin, dass es sich bei der Liste um eine Weiterentwicklung der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt. Ein gewisser Beobachtungszeitraum ist daher erforderlich. Außerdem wurde in den Erläuterungen auch darauf hingewiesen, dass viele Bauunternehmen innerhalb von drei Jahren in Konkurs gehen. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass zb der Firmenmantel einer GmbH, die bisher als Gaststätte tätig war, neu übernommen und plötzlich 200 Eisenbieger angemeldet werden. 56

7 ! Hinweis Wichtiger Hinweis für natürliche Personen, die ihr Unternehmen als eingetragenes Unternehmen führen: Eine Eintragung in die HFU Liste ist nur mit dem Namen der natürlichen Person möglich. Der Name des eingetragenen Unternehmens scheint in der HFU Liste nicht auf. Damit der Auftraggeber den Einzelunternehmer auf der HFU Liste findet, empfiehlt es sich, die Geschäftspartner rechtzeitig darüber zu informieren, unter welchem Namen man auf der HFU Liste geführt wird. 9.2 Möglichkeit der Anweisung von AGH- Zahlungen auch für Auftragnehmer ohne Dienstgebernummer Das auftraggebende Unternehmen hat ab die Möglichkeit, auch für Unternehmen ohne Dienstgebernummer den Haftungsbetrag haftungsbefreiend an das Dienstleistungszentrum abzuführen. Handelt es sich beim auftragnehmenden Unternehmen um eine natürliche Person ohne Dienstnehmer, welche bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versichert ist, so werden die eingelangten Haftungsbeträge an diesen Versicherungsträger weitergeleitet und auf dem Beitragskonto des auftragnehmenden Unternehmens verbucht. Verfügt der Auftragnehmer nicht über eine Dienstgebernummer und handelt es sich dabei auch nicht um eine nach dem GSVG versicherte natürliche Person, so kann der Haftungsbetrag nach schriftlicher Antragstellung binnen fünf Jahren ab Einlangen der Zahlung direkt vom Dienstleistungszentrum an den Auftragnehmer bzw die Auftragnehmerin ausbezahlt werden. (siehe Tz 6.3 und 7.2) Da durch die Gesetzesänderung nun für jeden Auftragnehmer der Haftungsbetrag haftungsbefreiend an das Dienstleistungszentrum angewiesen werden 61

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