UMSETZUNGSKONZEPT PARKIERUNG
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- Jakob Lang
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1 UMSETZUNGSKONZEPT PARKIERUNG Version: 1.4 vom 07. Juni 2017
2 Ausgangslage Für das Gebiet Altstadt besteht aktuell ein Parkierungskonzept aus dem Jahr In der Folge wurden im Altstadtgebiet blaue und weisse Parkfelder markiert. Dieses Konzept wurde seither nur punktuell angepasst. Insbesondere wurden vereinzelt Kurzzeitparkplätze geschaffen. Haushalte und Geschäfte im Geltungsbereich der blauen Zone können aktuell für CHF 20.- pro Monat maximal zwei Dauerparkkarten beziehen. Zurzeit sind ca. 50 Dauerparkkarten für Geschäfte und ca. 70 Dauerparkkarten für Haushalte im Umlauf. Obwohl bereits 1996 vorgesehen, gibt es für diese Regelungen bis heute keine allgemeingültige Grundlage in Form eines Reglements. Nach 20 Jahren ist es an der Zeit, die bestehende Regelung zu überprüfen und eine reglementarische Grundlage zu schaffen. Gemäss Festsetzung des Kantonalen Richtplans haben die Gemeinden in regionalen Zentren dafür zu sorgen, dass insbesondere die Parkplätze im Ortszentrum zu bewirtschaften sind. Die SBB führten auf dem Bahnhofplatz Ost vor rund 10 Jahren eine Gebührenpflicht für Ihre Parkplätze ein. Auch nach dem Kauf des Areals durch die Stadt Bischofszell, wird dieser Parkplatz vereinbarungsgemäss von den SBB in eigener Regie bewirtschaftet. 2. Grundlagenerhebung Im Jahr 2015 wurde im Rahmen einer umfassenden Parkplatzerhebung im Untersuchungsperimeter Altstadt (Oberstadt, Unterstadt), Alte Niederbürerstrasse, Bahnhofsgebiet und Obertorplatz folgende Punkte überprüft: Erhebung der öffentlich zugänglichen sowie der privaten und vermieteten Parkfelder nach Art der Parkierungsregelung; Erhebung der Belegung der öffentlich zugänglichen Parkfelder im Perimeter (halbstündliche Nummernschild-Erhebung an verschiedenen Wochentagen); Auswertung und Beurteilung der Belegungsdichte nach Teilgebieten; Abschätzung des Parkfelderbedarfs im Untersuchungsperimeter nach Nutzungen und Teilgebieten, Vergleich mit effektiven Auslastung (Tag / Nacht); Problemanalyse und Massnahmenvorschläge. Folgende Schlussfolgerungen wurden aus der Erhebung gezogen: Die Zahl der Parkfelder im Untersuchungsgebiet ist insgesamt ausreichend; Die weissen Parkfelder ohne Parkzeitbeschränkung sind generell stärker belegt als die Parkfelder in der "Blauen Zone" und die gebührenpflichtigen P+R- Parkfelder beim Bahnhof;
3 - 3 - Örtlich und zeitlich beschränkt treten bei den Langzeitparkplätzen hohe Auslastungen auf. In der "Blauen Zone" stehen immer freie Parkfelder zur Verfügung. Fazit der Grundlagenerhebung Im Vergleich zum theoretischen Bedarf ergaben sich folgende Feststellungen: Das Angebot an Parkfeldern in der "Blauen Zone" entspricht dem Bedarf; Bei den Langzeitparkfeldern besteht tagsüber eher ein Überangebot; Nicht bewirtschaftete Langzeitparkfelder werden teilweise auch durch Kurzzeit-Parkierer belegt, in Bahnhofsnähe (z. B. Obertorplatz) aber auch durch Bahnpendler. Zusätzlich stellten die (auswärtigen) Fachleute fest, dass die «wild» parkierten Fahrzeuge auf dem Hof- und Hirschenplatz das Ortsbild und teilweise auch die Attraktivität für die Fussgänger stören. 3. Problemstellung und Zielsetzung Folgende Zielsetzungen werden mit der zu überarbeitenden Parkierungsregelung auf dem Gebiet der Stadt Bischofszell angestrebt: Eine einheitliche Regelung für das regelmässige Parkieren auf öffentlichem Grund im ganzen Gemeindegebiet; Eine hohe Verfügbarkeit von Parkierungsmöglichkeiten im Zentrum für Anwohner, Besucher und Kunden ist zu gewährleisten; Die Nutzung des Parkfelderangebotes soll räumlich besser verteilt werden (Ausgleich von örtlichen Überhängen des Angebotes und der Nachfrage); Die Vermietung von privaten Parkfeldern und Tiefgaragenplätzen soll im Vergleich zu «Laternengaragen» attraktiver werden. Lokal begrenzte Regelungen haben ein Ausweichen in benachbarte Gebiete zur Folge und sind deshalb zu vermeiden. Die Betrachtung hat über die Altstadt hinaus zu erfolgen. Deshalb soll ein allgemein gültiges Reglement über das gesamte Gebiet der Stadt Bischofszell erlassen werden. 4. Parkierungsreglement Der vorliegende Entwurf des Parkierungsreglements wurde von der Arbeitsgruppe Ruhender Verkehr am , von der Verkehrskommission am und vom Stadtrat an in seiner ersten Fassung verabschiedet. Nach Durchführung des
4 - 4 - Vernehmlassungsverfahrens wurde dieses punktuell korrigiert. Der Stadtrat hat diese Änderungen in seiner Sitzung vom beschlossen. Im aktuellen Entwurf sind die Änderungen gegenüber der ursprünglich verabschiedeten Version gelb markiert. Der Entwurf befindet sich im Anhang dieses Dokuments, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Die Grundsätze des zu erlassenden Parkierungsreglements sind die folgenden: Die öffentlich zugänglichen Parkfelder im Zentrum sollen bewirtschaftet werden. Eine Bewirtschaftung ist aber nicht zwingend mit einer Gebührenpflicht gleichzusetzen; eine solche kann auch in einer Beschränkung der zulässigen Parkierdauer bestehen (z. B. blaue Zone), kombiniert mit der Möglichkeit zur Ausgabe von kostenpflichtigen Dauerparkkarten für Anwohnende; Im Reglement werden die Grundsätze der künftigen Parkierordnung geregelt. Dazu zählen auch die ungefähre Gebührenhöhe für gebührenpflichtige Parkfelder oder für Dauerparkkarten («von bis»). Diese wurden anhand von Vergleichen mit ähnlichen Kleinzentren im Thurgau festgelegt; Innerhalb des angegebenen Bereichs wird die Festlegung der konkreten Höhe der Gebühren an den Stadtrat delegiert, welcher diese in Ausführungsbestimmungen zum Reglement festsetzt. Sollen die Beträge darüber hinaus angepasst werden, müsste dies wiederum der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden; Neu soll das regelmässige Parkieren in der Nacht auf öffentlichem Grund («Laternengaragen») auf dem gesamten Gemeindegebiet für gebührenpflichtig erklärt werden. Eine Gebührenpflicht ist gegeben, wenn ein Fahrzeug innerhalb eines Erfassungszeitraums von drei Monaten anlässlich dreier Kontrollen nach Mitternacht auf öffentlichem Grund parkiert wird (Art. 12 f.); Der Erlös aus den eingenommenen Gebühren ist (wie bisher) zweckgebunden zu verwenden, insbesondere für die Kontrolle der Parkierordnung, die Erstellung von Parkieranlagen oder Massnahmen zur Verkehrsberuhigung (Art. 8 Abs. 2); Die effektive Umsetzung des Reglements ist an den Stadtrat delegiert. Er erlässt Ausführungsbestimmungen zum Reglement, welche z. B. die Festlegung der einzelnen Zonen und Sektoren oder die Modalitäten zur Gebührenerhebung, wie Parkuhren, elektronische Tickets, usw. regelt (Art. 1 Abs. 4, Art. 8 Abs. 1, Art. 10 Abs. 3, Art. 11 Abs. 4). Konkret sollen künftig die folgenden Bewirtschaftungsarten unterschieden werden: Blaue Zonen; Kurzzeitparkierzonen; Langzeitparkierzonen; Parkierverbotszonen; Tagsüber nicht bewirtschaftete Zonen.
5 - 5 - Diese Zonen können in Teilgebiete (Sektoren) unterteilt werden. Die Kompetenz für Anpassungen dieser Unterteilung soll an den Stadtrat delegiert werden, um rasch auf unerwartete oder unerwünschte Entwicklungen reagieren zu können. In allen Gebieten, welche weder mittels Blauer Zone noch mittels Kurz- oder Langzeitparkierzonen bewirtschaftet werden, ist das Parkieren tagsüber gebührenfrei, sofern ein Parkieren überhaupt strassenverkehrsrechtlich erlaubt ist (z.b. auf Nebenstrassen). Für das regelmässige Parkieren in der Nacht auf öffentlichem Grund soll hingegen auf dem gesamten Gemeindegebiet eine so genannte «Laternengaragengebühr» eingeführt werden. Damit soll der Tendenz entgegengewirkt werden, dass privat erstellte Parkfelder und Tiefgaragenplätze unbenützt bleiben und Fahrzeuge in der Nacht auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Wer bereits eine Dauerparkierkarte für Anwohnende oder ansässige Gewerbetreibende gemäss Art. 10 besitzt, ist von dieser Gebühr befreit. Dauerparkierkarten Nach den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung werden folgende Arten von Dauerparkierkarten unterschieden: für Anwohnende und ansässige Gewerbetreibende (Art. 10); für unregelmässige Arbeitseinsätze (Handwerker, Art. 11 Abs. 1); Tagesbewilligungen (Besucher, Art. 11 Abs. 2) Die Modalitäten sind in den Ausführungsbestimmungen zu regeln. Für gemeinnützige Organisationen kann der Stadtrat Ausnahmen bewilligen. Insbesondere kann er für ortsansässige Betriebe spezielle (günstigere) Regelungen treffen (Privilegierung). Schliesslich sind im Parkierungsreglement allgemeine Bestimmungen zur Bewilligung an sich und zu allfälligen Sanktionen vorhanden. 5. Ausführungsbestimmungen Im Rahmen der Vernehmlassung wurde deutlich, dass die Bevölkerung über die gemäss Parkierungsreglement zu erlassenden Ausführungsbestimmungen im Vorfeld der Abstimmung Bescheid wissen möchte. Aus diesem Grund wurde bereits ein erster Entwurf vorbereitet, welcher nach Verabschiedung durch den Stadtrat am im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Bevölkerung kommuniziert wurde. Dieser befindet sich im Anhang dieses Dokuments und es wird darauf verwiesen. Die in der Vernehmlassung vorgebrachten Anliegen wurden soweit möglich und sinnvoll in den Ausführungsbestimmungen berücksichtigt. Aus den Antworten gingen die folgenden wesentlichsten (d.h. wiederholt vorgebrachten) hervor: Dauerparkierkarte für Handwerker muss übertragbar und gratis bzw. günstig sein; Bevorzugung der ortsansässigen (bzw. steuerpflichtigen) Handwerksbetriebe; Aufzeigen der Kosten und der Finanzierung; Flexible Handhabung der Dauerparkierkarten (Anzahl, Sektoren, etc.); PP Bahnhof Ost soll durch die Stadt bewirtschaftet werden; Einführung von Tagesbewilligungen;
6 - 6 - Elektronischer Bezug von Dauerparkierkarten; Keine effektive Reduktion von Parkplätzen. Die weiteren Anliegen wurden in einer separaten Übersicht der eingegangenen Antworten zusammengefasst. Es ist festzuhalten, dass die Stimmberechtigten nicht über die Ausführungsbestimmungen entscheiden werden, sondern ausschliesslich über das Parkierungsreglement. Die Kompetenz zum Erlass der Ausführungsbestimmungen (und einer allfälliger Änderung derselben) liegt allein beim Stadtrat. 6. Zonenübersicht Ein entsprechender Vorschlag für die konkrete Einteilung der verschiedenen Zonen liegt bereits vor und wurde in Form eines Übersichtsplans durch das Büro Widmer AG, Frauenfeld grafisch dargestellt. Dieser befindet sich im Anhang dieses Dokuments (Plan «Parkierungskonzept 2017» vom ). 7. Kosten / Finanzierung Eine Grobkostenschätzung für Erstellung des Parkierungskonzeptes wird unter Punkt 7.1 aufgezeigt. Die zu erwartenden Einnahmen durch Parkiergebühren kann praktisch nicht geschätzt werden, da es an Erfahrungswerten und direkten Vergleichsmöglichkeiten fehlt. Im Folgenden wird auf einzelne für die Umsetzung speziell relevante Positionen konkret eingegangen Parkuhren Basierend auf dem erwähnten Entwurf der Zonenübersicht wurde mit einem Vertreter der Taxomex AG, Dietikon, eine Besprechung zur Ermittlung der ungefähren Anzahl und Art der benötigten Parkuhren sowie der sich daraus ergebenden Kosten durchgeführt. Es ist festzuhalten, dass es sich bei diesen Kosten um eine grobe Übersicht handelt, um dem Anliegen der Bevölkerung an einer transparenten Kommunikation der zu erwartenden Kosten zu entsprechen. Es wurde bis anhin weder ein Auftrag erteilt noch ein entsprechendes Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens durchgeführt. Insofern sind sowohl die Höhe der Kosten sowie die Wahl der Produkte bzw. des Vertragspartners noch als völlig unverbindlich anzusehen. Da das Unternehmen Taxomex AG im Bereich Parkuhren und sonstiger technischer Unterstützung im Rahmen der Bewirtschaftung von Parkierflächen in der Schweiz als führend gilt, erachtete es der Stadtrat als zweckmässig, dieses zur Ermittlung der groben Kosten zu vernehmen.
7 - 7 - Nach der Erfassung der Bedürfnisse und der Analyse der bereits vorhandenen technischen Infrastruktur kommen gemäss Beratung der Taxomex AG zwei Modelle von Parkuhren in Frage: a) Für kleinere Parkplätze: TOM eco - Parkplatz-Nummer-System - Völlig autonom, geringe Unterhalts und Installationskosten - Bis zu 10 Parkierfelder pro Gerät, für PP bis zu 20 Parkierfelder günstiger b) Für grössere Parkplätze: ELITE T - Ticket-System (Print) - Benötigt Strom-Anschluss, daher teurer - Ab 20 Parkierfelder pro Örtlichkeit kostenmässig günstiger TOM eco ELITE T Grobe Übersicht der Installationskosten: Bedarf an Geräten: PP Espenstrasse 1 ELITE PP Obertor 1 ELITE mit 2. Drucker PP Bahnhof West 1 ELITE Laubeggstrasse Grubplatz West Verlorenes Loch Friedhof 2 TOM 2 TOM 2 TOM 1 TOM
8 - 8 - Installationskosten: 3 Parkuhren ELITE CHF / Stk (grobe Aufstellung) 1 Option Doppeldrucker CHF / Stk Parkuhren TOM CHF / Stk Total Parkuhren zzgl. Fundamente / Uhr zzgl. Strom zzgl. Signalisation (ohne Blaue Zone) zzgl. Markierung (ohne Blaue Zone) Total Installationskosten exkl. MwSt Unterhaltskosten: Jährlicher Service ELITE CHF 500 / Uhr Rückstellungen Akkus CHF 200 / Jahr zzgl. Ticket-Rollen zzgl. Stromkosten zzgl. Personalaufwand Werkhof / Stadtpolizei 7.2. ParkingCard Da die aktuell im Gebrauch stehenden Parkkarten (A6 mit Prägestempel) unbestreitbar nicht mehr zeitgemäss sind und dem modernen Auftritt der Stadt Bischofszell wohl nicht mehr genügen, hat die Stadtpolizei im Jahr 2016 bereits Abklärungen im Zusammenhang mit der Einführung eines modernen, elektronischen Systems getätigt. Dieses Anliegen wurde nun auch im Rahmen der Vernehmlassung vorgebracht. Die DigitalParking AG bietet als Schwesterunternehmen der Taxomex AG in diversen Gemeinden und Städten der ganzen Schweiz das Produkt «ParkingPay» an. Vom Autolenker benötigt wird lediglich die kreditkartengrosse «ParkingCard», welche er fix an seiner Windschutzscheibe anbringen kann: Die Nummer auf der Karte ist jeweils zusammen mit dem entsprechenden Kontrollschild registriert. Der Autolenker ist nun in der Lage, via Smartphone oder über die ParkingCard-Plattform auf dem Internet bargeldlos seine Parkiergebühren zu bezahlen oder aber z.b. seine Dauerparkierkarte für Anwohnende und Gewerbetreibende der Stadt Bischofszell zu kaufen und mit seiner ParkingCard auf seinem Fahrzeug verknüpfen zu lassen.
9 - 9 - Vorteile für den Automobilisten: ParkingCard-Plattform Praktisch, einfach, sicher, bargeldlos, ticketlos; Parkgebührenkonto in der ganzen Schweiz inkl. Parkhäuser einsetzbar; Übersichtliche Abrechnung aller bezahlten Parkgebühren (Spesen etc.). Parkieren mit dem Smartphone Kein Suchen und Anstehen an einer Parkuhr, kein Bargeld notwendig; Kein Zurückkehren zum Fahrzeug, um Parkticket zu hinterlegen; Minutengenaues Parkieren (und bezahlen). Dauerparkierbewilligungen Keine Suche einer Ausgabestelle (Öffnungszeiten); Keine herumliegenden Parkkarten auf dem Armaturenbrett; Bezug über Internet und/oder Ausgabestelle. Vorteile für die Stadt: Parkingpay-Plattform (Internet) Eine einzige Plattform für Parkplätze mit Parkuhren / Bewilligungen; Bürger können sich den Gang zur Stadtpolizei sparen. Parkieren mit dem Smartphone Weniger Geld in den Parkuhren, reduziertes Einbruchrisiko; Flexible Tarifgestaltung, minutengerechte Abwicklung mit Start/Stopp-Funktion. Dauerparkierbewilligungen Effiziente Vollzugskontrolle durch elektronische Vignette; Effiziente Abwicklung über Internet und/oder Ausgabestelle; Abwicklung von Parkbewilligungen mit zentralem System. Installationskosten: Konfiguration einmalig exkl. MwSt Markierung pro Zahlstelle CHF 62 / Uhr Vignetten (ParkingCards) CHF 5 / Karte Jährliche Kosten: Basisgebühr: exkl. MwSt Kommission je nach Umsatz: < CHF % < CHF %
10 Verbreitung im Kanton Thurgau und den näheren grösseren Gemeinden: Altnau Amriswil Arbon Frauenfeld Güttingen Kreuzlingen Münsterlingen Romanshorn Weinfelden Gossau Rorschach St. Gallen Flawil Uzwil Wil Ein Vertreter der DigitalParking AG hat das System bei der Stadtverwaltung vorgestellt und das Produkt hat überzeugt. Es ist günstig und weit verbreitet. Rückfragen bei einzelnen Gemeinden haben durchwegs positive Referenzen ergeben. Es könnte allenfalls auch unabhängig vom Parkierungsreglement eingeführt werden. Auch an dieser Stelle ist festzuhalten, dass noch kein Auftrag vergeben wurde und die Kosten, das Produkt und der Lieferant bis hierhin als unverbindlich gelten. 8. Zeitplanung / Etappierung Die zu erwartenden Kosten gemäss Ziffer 7 vorstehend werden für das Jahr 2018 vorsorglich ins Budget aufgenommen. Die Umsetzung erfolgt vorbehältlich der Genehmigung des Parkierungsreglements anlässlich der Gemeindeversammlung vom Planung Erstellung Detailplan mit Parkfelder, Parkuhren und Signalisationen Ausschreibung der Parkuhren, der Fundationen sowie den Signalisationen (Tiefbauarbeiten, Signalisationsmaterial, Markierungsarbeiten) Januar 2018 Februar 2018 Eingang Angebote und Offertvergleich April 2018 Auftragsvergabe Stadtrat Mai 2018
11 Umsetzung Fundationen für Parkuhren und Signalisationen erstellen (inkl. Stromanschluss) 1. Etappe: - Markierung blaue Zone, Kurzzeitparkfelder Altstadt und weisse Parkfelder Sektor Altstadt - Gleichzeitige Montage Signalisation - Inbetriebnahme nach Umsetzung 2. Etappe: - Markierung sämtlicher bewirtschafteten Felder - Gleichzeitige Montage sämtlicher Parkuhren und Signalisationen - Inbetriebnahme nach Umsetzung 3. Etappe: - Markierung sämtlicher blauen Zonen und Parkier verbotszonen im Sektor Umgebung - Gleichzeitige Montage Signalisation - Inbetriebnahme nach Umsetzung Juni bis Juli 2018 Ende August 2018 September 2018 September 2018
Bisher keine analoge Bestimmung. vgl. Art. 2. Bisher keine analoge Bestimmung
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