OR /2017-D. White Paper OR1 StreamConnect II System IEC WHITE PAPER

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1 OR /2017-D White Paper OR1 StreamConnect II System IEC WHITE PAPER

2 Vorwort KARL STORZ stellt mit diesem Dokument dem Betreiber Informationen für die Integration des OR1 STREAMCONNECT II Systems in das IT-Netzwerk des Betreibers zur Verfügung. Dieses Dokument unterliegt Änderungen gemäß des sich entwickelnden Erkenntnisstandes und ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden, da die Rahmenbedingungen, die Installationen und der Betrieb des Netzwerkes in der Verantwortung des Betreibers liegen. Der Betreiber muss daher Schutz, Sicherheit und Verfügbarkeit des IT-Netzwerkes durch ein eigenes Risikomanagement nach DIN EN sicherstellen. Einleitung Das OR1 STREAMCONNECT II System ermöglicht eine komfortable Video- und Audiokommunikation zwischen dem OP und einem oder mehreren Arbeitsplätzen (z. B. Arztzimmer oder Hörsälen) innerhalb eines Krankenhauses. Im Zentrum des Systems steht das Krankenhausnetzwerk (LAN), an welches folgende Teilnehmer per Netzwerkkabel angeschlossen sind: 1. ein oder mehrere OPs/Zonen (bis zu 42) 2. der OR1 STREAMCONNECT II Server 3. die OR1 STREAMCONNECT II Anwender-PCs/Kontrollstationen (bis zu 32). Auf der Kontrollstation wird die OR1 STREAMCONNECT II HD Software installiert. Diese Software kommuniziert direkt mit dem OR1 STREAMCONNECT II Server. Der OR1 STREAMCONNECT II Server wird über einen speziellen Administrationsmodus der OR1 STREAMCONNECT II HD Software konfiguriert. Der Anwender loggt sich mittels eines für ihn angelegten Benutzernamens und Passwortes in das System ein. Jeder dieser Anwender-PCs ist ein Arbeitsplatz im Krankenhaus (z. B. Arztzimmer, Hörsaal o. ä.), welcher an das gleiche LAN wie der OR1 STREAMCONNECT II Server angeschlossen sein muss. Es ist also möglich, einen Video-/Audiostream z. B. aus einem OP des Krankenhauses in bis zu 32 Arztzimmer, Hörsäle oder weitere Räume im Klinikum zu übertragen. Beim OR1 STREAMCONNECT II System handelt es sich nicht um ein Medizinprodukt im Sinne der Medizinprodukterichtlinie (MPG). Das OR1 STREAMCONNECT II System ist nicht für die Diagnostik zugelassen.

3 2 3 Systemübersicht OR1 MPEG Encoder Nr. 1 bis max. Nr. 42 Kontrollstation Nr. 1 bis max. Nr. 32 LAN OR1 STREAMCONNECT II Server Hinweis: Die Darstellung ist eine von vielen Konfigurationsmöglichkeiten. Die dargestellte Hardware kann in ihrem Aussehen variieren.

4 Systemvoraussetzungen für die Kontrollstation Die Kontrollstation ist nicht im Lieferumfang enthalten. Als Kontrollstation dient ein bestehender PC aus dem Krankenhausnetzwerk, auf welchen die OR1 STREAMCONNECT II HD Software aufgespielt wird. Das zu installierende Softwarepaket enthält folgende Komponenten:.NET 3.5 Deutsches Language Pack für.net OR1 Player und OR1 Talkback (OCX, ActiveX-Komponenten) OR1 STREAMCONNECT II HD Software-Applikation (EXE) Der bestehende PC muss folgende Systemvorausetzungen erfüllen: Mindestanforderung Arbeitsplatz für S-Video Signalübertragung PC - min. 1,5 GHz Prozessor - min. 512 MB RAM - min. 10 GB Harddisk Betriebssystem - Windows XP (SP3), Windows 7 (32 Bit oder 64 Bit) oder Windows 10 (32 Bit oder 64Bit) Software -.NET Framework Windows Installer 3.1 Monitor - empfohlene Auflösung: 1280 x min. Auflösung: 1024 x 768 Für die Nutzung der Applikation und um das Video anzuzeigen wird der VLC-Player (Version 2.2.4) benötigt Für die Talkback-Funktion wird eine Soundkarte benötigt Mindestanforderung Arbeitsplatz für DVI-D Signalübertragung 1080p50/p60 PC - min. Intel 3.00 GHz oder min. Intel Core GHz - min. 4 GB RAM - min. 10 GB Harddisk Betriebssystem - Windows XP (SP3), Windows 7 (32 Bit oder 64 Bit) oder Windows 10 (32 Bit oder 64 Bit) Software -.NET Framework Windows Installer 3.1

5 4 5 Grafikkarte - eine Grafikkarte mit GDDR3 Video-Speicher, z. B. nvidia GeForce 8600GT mit 256 MB Videospeicher Monitor - empfohlene Auflösung: 1280 x 1024 und 1920 x min. Auflösung: 1024 x 768 Für die Nutzung der Applikation und um das Video anzuzeigen wird der VLC-Player (Version 2.2.4) benötigt Für die Talkback-Funktion wird eine Soundkarte benötigt Netzwerklast Es gibt keine 100% richtige Antwort bezüglich der benötigten Bandbreite. Es hängt sehr stark vom zu übertragenden Videobild ab (z. B. benötigt eine Übertragung mit vielen bewegten Bildern eine höhere Bandbreite als ein statisches Bild). Daher kann hier nur eine Richtlinie an die Hand geben werden; eine definitiv gültige Tabelle gibt es nicht. Für ein HD-Streaming sollte man mindestens eine Bandbreite von 6 Mbit/s ansetzen, idealerweise 10 Mbit/s oder höher Für ein S-Video-Streaming sollte man eine Bandbreite von 4 Mbit/s ansetzen, idealerweise 6 Mbit/s oder höher Streaming Netzwerkanforderungen MULTICASTING ist nur in modernen, Multicast-fähigen Netzwerkumgebungen möglich. Wenn MULTICAST für den Netzwerkverkehr verwendet wird, sind die folgenden Anforderungen für die Netzwerke obligatorisch und müssen auch von der Netzwerkverwaltung unterstützt werden. Geschaltete Netzwerke: Minimum Layer3 Netzwerk-Support von IGMPv2, möglicherweise IGMPv3 Geroutete Netzwerke: Zusätzlicher Support eines Multicast-Routing-Protokolls (PIM-DM, DVMRP, PIM-SM oder andere) Sowohl das Netzwerk als auch die Vernetzungsgeräte müssen konfiguriert werden, um den Multicast-Traffic sicherzustellen KARL STORZ ist nicht verantwortlich für den Aufbau und die Konfiguration des Netzwerks. Wenn erforderlich, kann KARL STORZ einen beratenden Support für den Aufbau einer Multicast-fähigen Netzwerkstruktur vorschlagen (Beratungsvertrag bzw. Support). Für KARL STORZ OR1 STREAMCONNECT II Server und Clients werden die folgenden Betriebssysteme für IGMPv2 Netzwerke unterstützt: Windows 2000, Windows 2000 Server, Windows 2003 Server [Microsoft Patch und ein zusätzliches Registry-Setting sind erforderlich], WinXP (nur mit ServicePack2) Die folgenden Betriebssysteme werden für IGMPv3 Netzwerke unterstützt: WinXP, Windows 2003 Server Anmerkung: Ein UNICAST-Betrieb ist grundsätzlich möglich, muss jedoch immer separat betrachtet und geplant werden.

6 Streaming Netzwerkempfehlung Klasse-D-Adressen: sind nur für den privaten Gebrauch zugelassen. Allgemeine Schwierigkeiten bei Verwendung von IGMP-Snooping: Solange kein IGMP-Client auf den Multicast-Traffic eines IGMP-Senders zugreift und empfängt, wird das Netzwerk geflutet. Lösungen: Verwenden Sie Join Own Multicast mit jedem IGMP-Sender oder starten Sie einen Client/Receiver, bevor Sie einen Multicast-Sender starten Multicast-Adressen, mit denen IGMP-Snooping nicht funktioniert, d. h. das Netzwerk wird immer geflutet (Cisco und HP): x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Hintergrundinformationen: Im Bereich von x sind Multicast-Adressen für verschiedene Multicast-Routing-Protokolle reserviert. Wenn jemand diese filtern und benutzen würde, funktioniert das Routing nicht mehr. Weitere Informationen: Wenn ein IGMP-Sender versehentlich eine Multicast-Abfrage an eine der oben genannten Adressen sendet, wird es zu Problemen kommen. Diese Adressen, die standardmäßig von jedem Switch-Port zugänglich sein sollten, werden in diesem Fall als ein Eintrag in die CAM-Tabelle des Switches hinzugefügt und von diesem Augenblick an wird diese Multicast-Gruppe nur an diesen einen speziellen Client weitergeleitet (GMP-Receiver). Dies ist sogenanntes ungewolltes und illegales IGMP-Snooping. Das Problem liegt darin, dass die Standard-Kommunikation des Multicast-Routing-Protokolls und die Multicast- Routinen blockiert werden.

7 6 7 Weitere Informationen: Die ersten neun Bits einer Multicast-Adresse werden ignoriert, wenn sie auf einer MAC- Adresse abgebildet ( mapped ) werden. Aufgrund dieser Tatsache besteht ein sogenannter 32:1 Overlap, d. h. es gibt immer 32 Multicast-Adressen, die in gleicher Weise nach einem Switch suchen. Beispiele: Das erste Byte ( ) wird niemals berücksichtigt Wenn das zweite Byte gesetzt wird, ist es wichtig, es nicht mit der exakten numerischen Differenz von 128 zu setzen, da der Switch den Unterschied zwischen und nicht erkennen kann Wenn Probleme mit dem Befehl leave group (Gruppe verlassen) in einer Cisco-Routing- Umgebung auftreten (der auf gesendet wird), fragen Sie bitte danach, ob die Netzwerk-Administratoren das Protokoll HSRP verwenden (Cisco Failover). Dieses Protokoll kann auch auf kommunizieren und es können daher Probleme auftreten. Die Adressen x haben eine TTL = 1. Von x an wird die TTL nicht ausdrücklich definiert. Probleme: In einer gerouteten Umgebung kann es passieren, dass ein schlechter Layer 2/3-Switch die TTL = 1 auf TTL = 0 ändert. In einer solchen Situation funktionieren die Multicast-Routing-Protokolle nicht mehr. Cisco- und HP-Switches ändern die x Adresse nicht SAPs: Alle unsere Encoder verwenden SAPv1, d. h., sie alle senden eine SAP-Ankündigung an die Multicast-Adresse :9875. Der Source-Port wird jedoch nicht definiert. Um Konflikte bei der Verwendung von Multicast-Adressen zu vermeiden, benutzen Sie bitte immer private Adressen und achten Sie darauf, dass weitere Multicast-Adressen aus den Bereichen x.x, x. und x.x nicht im Netzwerk vorhanden sind. IP-Adressen Für die Installation des OR1 STREAMCONNECT II Systems müssen vom Betreiber für folgende Komponenten Adressen zur Verfügung gestellt werden: OR1 STREAMCONNECT II Server - Statische IP-Adresse ohne DHCP - Sub-Netz-Maske - Standard-Gateway Je OR1 MPEG-Encoder-System - Multicast-Adresse - Port - Statische IP-Adresse ohne DHCP - Sub-Netz-Maske - Standard-Gateway

8 Firewall-Einstellungen Folgende Ports müssen bei den Firewall-Einstellungen berücksichtigt werden: Portfreischaltung für FTP und HTTP Freischaltung Port 6002 und 6007 bei Verwendung des Netzwerkprotokoll TCP Freischaltung Port 6003 bei Verwendung des Netzwerkprotokoll UDP Lizenzierungsmodell Für das OR1 STREAMCONNECT II System können folgende Lizenzen erworben werden. Die erworbenen Lizenzen sind OR1 STREAMCONNECT II Serverbezogen und auf diesem als Datei hinterlegt. OR1 STREAMCONNECT II Zonen-Lizenz Diese Lizenz dient zur Freischaltung einer Zone, d. h. eines OR1 MPEG-Encoder-Systems. Es können maximal bis zu 42 Zonen/OR1 MPEG-Encoder-Systeme in das OR1 STREAMCONNECT II System integriert werden. Diese Lizenz wird je Zone einmal benötigt. OR1 STREAMCONNECT II Gerätesteuerung-Lizenz Diese Lizenz dient zur Freischaltung der Gerätesteuerungsfunktion im OR1 STREAMCONNECT II System für AV system NEO und Foundation Systemen. Mit Hilfe der Gerätesteuerungsfunktion können bis zu 6 Signalquellen im OP von der Kontrollstation aus gesteuert werden. Die Steuerungsfunktion wird nur einmal benötigt, unabhängig davon wie viel AV system NEO und Foundation Systeme in das Gesamtsystem OR1 STREAMCONNECT II integriert sind. OR1 STREAMCONNECT II Overview-Lizenz Diese Lizenz dient zur Freischaltung der Nutzung einer IP-Kamera-Übersicht als Einzelansicht oder Mehrfachansicht. Bis zu 15 IP-Kameras können gleichzeitig über das OR1 STREAMCONNECT II System betrachtet werden. Diese Lizenz wird einmal benötigt. Anmerkung: Die OR1 STREAMCONNECT II HD Software unterliegt keinem Lizenzierungsmodell, d. h. die OR1 STREAMCONNECT II HD Software kann auf beliebig vielen Kontrollstationen installiert werden. Anwender-Berechtigungen Für die Arbeit mit dem System sind keine Haupt- oder Administratorenrechte notwendig. Administratorenrechte sind über eine vorinstallierte Administratoren-Rolle vergeben. Die dafür notwendigen Passwörter können dem Betreiber zur Verfügung gestellt werden. Die Administration der einzelnen Anwender erfolgt durch den Krankenhausadministrator. Das Passwort wird vom Anwender selbst erstellt. Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb von 120 Sekunden, wird die Software automatisch beendet.

9 8 9 Fernwartung Grundsätzlich ist für die Fernwartung ein Netzwerkzugang erforderlich, welcher das Gerät mit dem Netzwerk der Klinik verbindet. KARL STORZ stellt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Datenschutzgesetzes des betreffenden Bundeslandes sicher, dass externe Zugriffe explizit nur auf dem betroffenen Gerät stattfinden. Bei dem zugreifenden Personenkreis handelt es sich ausschließlich um eigens dafür geschultes und entsprechend unterwiesenes Personal der Firma KARL STORZ, die diese Einweisung und Handlungsweise schriftlich bestätigt haben. KARL STORZ garantiert, dass keine patientenbezogenen Inhalte für Servicezwecke verwendet, kopiert oder in einer anderen Form eingesetzt werden. KARL STORZ setzt den Betreiber vor einem Fernzugriff telefonisch oder schriftlich (per mit Bestätigungsanforderung) über einen notwendigen Fernzugriff in Kenntnis. Die dabei erforderlichen Modalitäten, Verfahrensweisen, die erforderlichen Kontaktpersonen usw. stimmt KARL STORZ im Vorfeld mit dem Betreiber ab. Diese Vereinbarungen werden schriftlich niedergelegt. Für den eigentlichen Zugang von extern auf das Gerät sind drei Varianten möglich: 1. Fernzugriff per Teamviewer Als Standard bietet KARL STORZ die Möglichkeit der Fernwartung über die Software Teamviewer. Eine solche Fernwartung muss explizit seitens des Betreibers freigegeben werden. Die Anforderungen der Teamviewer-Software können unter eingesehen werden. 2. Fernzugriff per VPN Bei dieser Form des Fernzugriffs wird eine Verbindung vom KARL STORZ Servicezentrum auf einen dedizierten Zugangsrechner in der Klinik per VPN etabliert. Von diesem Zugangsrechner aus wird anschließend über die in der Klinik gebräuchlichen Werkzeuge/Applikationen auf die Geräte zugegriffen. Für diese Form des Zugriffs wird ein klinik-interner Zugangsrechner (sofern nicht bereits aufgrund bestehender Servicezugriffe für andere Lieferanten existent) nebst Einwahldaten bzw. -modalitäten benötigt. Einwahldaten bzw. -modalitäten sind im Vorfeld zwischen dem Betreiber und KARL STORZ abzustimmen und schriftlich niederzulegen. 3. Individuell geregelter Fernzugriff Bestehen seitens der Klinik spezielle Richtlinien und/oder Vorgaben, welche nicht wie unter 1 und 2 beschrieben abgedeckt werden, kann eine individuelle Regelung des Fernzugriffs in Betracht gezogen werden. Eine Machbarkeit ist beidseitig im Vorfeld sicherzustellen. KARL STORZ hält dabei die entsprechenden Datenschutzgesetzgebungen der Bundesländer ein.

10 Patch-Management Auf dem OR1 STREAMCONNECT II Server läuft ein eigenes Operating System (RTOS Real Time Operating System). Regelmäßige Patches sind nicht notwendig. Die Kontrollstation ist ein bestehender PC im Krankenhausnetzwerk und wird vom Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Installation von Sicherheitspatches für das Betriebssystem ist möglich. Schadsoftware-Abwehr Auf dem OR1 STREAMCONNECT II Server läuft ein eigenes Operating System (RTOS Real Time Operating System). Dieses Operating System ist nur auf diesem Board mit der speziellen Server-CPU lauffähig. Das Operating System führt speziell für diesen Controller kompilierte Programme aus und ist deshalb sozusagen immun gegen Virenangriffe. Die Kontrollstation ist ein bestehender PC im Krankenhausnetzwerk und wird vom Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Installation und der Betrieb von Software zur Abwehr von Schadsoftware ist möglich. Diese Software muss seitens des Betreibers so konfiguriert sein, dass sie den Betrieb des OR1 STREAMCONNECT II Systems nicht einschränkt. Datenschutz/-sicherung Zur Laufzeit des OR1 STREAMCONNECT II Server werden keine Daten verändert, daher ist eine zyklische Datensicherung nicht notwendig. Nach der Inbetriebnahme des OR1 STREAMCONNECT II Systems kann vom Servicetechniker eine entsprechende Sicherungsdatei erzeugt werden. Diese Datei kann bei einem OR1 STREAMCONNECT II Server-Tausch auf das neue Gerät aufgespielt werden. Der OR1 STREAMCONNECT II Server bietet keine Möglichkeit, Daten zu speichern. Das OR1 STREAMCONNECT II System bietet die Möglichkeit, Videostreams lokal auf der Kontrollstation zu speichern. Konformitätsbewertung Die Urkunde zur Konformitätsbewertung können Sie über folgende Adresse beziehen: KARL STORZ SE & Co. KG Postfach Tuttlingen/Deutschland

11 10 11 Willkommen in der Zukunft der Endoskopie Haben Sie Fragen zum KARL STORZ OR1 StreamConnect II System? Das OR1 -Team berät Sie gerne. KARL STORZ SE & Co. KG Projekt-Team OR1 Dr.-Karl-Storz-Straße Tuttlingen/Deutschland Telefon: Telefax: Web: Es wird empfohlen, vor der Verwendung die Eignung der Produkte für den geplanten Eingriff zu überprüfen.

12 KARL STORZ SE & Co. KG Dr.-Karl-Storz-Straße 34, Tuttlingen/Germany Postfach 230, Tuttlingen/Germany Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) OR /2017/EW-D

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