Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben

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1 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben ASI 8.04 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN

2 Themenübersicht 1. Anwendungsbereich 5 2. Allgemeines 5 3. Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen 6 4. Flüssiggasflaschen (z.b. Dimensionierung Versorgungsanlage) 7 5. Aufstellung von Flüssiggasanlagen 11 (z.b. Flaschen, Schutzbereiche) 6. Montage und Benutzung von Flüssiggasanlagen Druckregelgeräte mit Sicherheitseinrichtungen gegen 16 unzulässig hohen Druckanstieg 6.2 Montage des Druckregelgerätes und der 20 Schlauchleitung an die Flüssiggasflasche 6.3 Rohr-, Schlauchleitungen Schlauchbruchsicherungen Thermische Absperreinrichtungen Übersicht erforderlicher Sicherheitseinrichtungen Gasverbrauchseinrichtungen (Gasgeräte), 29 Absperreinrichtungen 6.8 Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung Brand- und Explosionsschutz (Dichtheitsprüfung, 32 Feuerlöscher, Zonen) 6.10 Mangel, Manipulationen 34 2 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

3 7. Einsatz von Heizstrahlern, Katalytöfen Benutzung von Terrassenheizstrahlern, Gasfackeln Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Anhängefahrzeugen Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken Lüftungsöffnungen im Fahrzeuginnenraum Benutzung von Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche Wechsel von Flüssiggasflaschen Lagern von Flüssiggasflaschen Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus stationären Behältern Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Fässern Einsatz von Einwegbehältern (Gaskartuschen) Prüfungen Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Kraftfahrzeugen Betriebsanweisung Unterweisung Fazit Einschlägige Regelungen für die Verwendung von Flüssiggas 64 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 3

4 Anhang 1: Muster einer Betriebsanweisung 65 Flüssiggas-Flaschenanlagen Anhang 2: Muster einer Betriebsanweisung 66 Terrassenheizstrahler Anhang 3: Muster einer Betriebsanweisung 67 Wechsel von Flüssiggasflaschen Anhang 4: Muster einer Betriebsanweisung Flüssiggasanlagen 68 mit stationären Behältern Anhang 5: Muster eines Unterweisungsnachweises 69 Anhang 6: Beispielhafte 11-kg-Flaschenanlagen im Freien 70 bzw. in Marktständen Anhang 7: Beispielhafte 11-kg-Flaschenanlagen in Räumen 71 bzw. in Gebäuden Anhang 8: Beispielhafte 33-kg-Flaschenanlagen im Freien 72 bzw. in Marktständen Anhang 9: Beispielhafte 33-kg-Flaschenanlagen in Räumen 73 bzw. in Gebäuden Anhang 10: Beispielhafte Flüssiggasanlage in Fahrzeugen 74 Anhang 11: Beispielhafte Flüssiggasanlage mit Versorgung 75 aus stationären Behältern Anhang 12: Merkblatt Sichere Benutzung von 76 Flüssiggas-Flaschenanlagen 4 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

5 1. Anwendungsbereich Diese Arbeits-Sicherheits-Information (ASI) gibt Ihnen Informationen zum sicheren Betreiben von Flüssiggasanlagen auf Märkten, Volksfesten sowie in Fahrzeugen und in stationären Betrieben. Dabei handelt es sich z. B. um Betriebe des Schaustellergewerbes sowie um Marktstände, Hähnchengrillwagen, Imbisse, Gaststätten, Hotels und Backbetriebe. Die nachfolgenden Hinweise dienen der sachgemäßen und sicheren Verwendung von Flüssiggas, insbesondere zur regelgerechten Montage von Gasgeräten, Leitungen, Ausrüstungsteilen (z. B. Sicherheitseinrichtungen) an Flüssiggasflaschen, der Benutzung von Flüssiggasanlagen sowie der Beförderung von Flüssiggasflaschen. Wie Sie sicherlich wissen, spielt die Gefährdungsbeurteilung bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz eine besondere Rolle. Sie ist zur Abschätzung der Risiken notwendig, die im Unternehmen bzw. Betrieb auftreten können. Auch dabei kann Ihnen diese ASI weiterhelfen. Weiterführende Anforderungen sind den einschlägigen Regelungen zu entnehmen, z. B. Flüssiggasanlagen zum Anwärmen, Schrumpfen, Abbrennen, Flüssiggasanlagen in Laborräumen oder Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor (Treibgasanlagen). 2. Allgemeines Flüssiggas ist schnell verfügbar und mobil einsetzbar. Wegen dieser Eigenschaften wird es auf Märkten, Volksfesten sowie in Fahrzeugen und in stationären Betrieben häufig verwendet. Hier werden Flüssiggasanlagen mit verschiedensten Gasgeräten, wie z. B. Herde, Grillgeräte, Kocher, Mandelbrenner, Crêpe-Backgeräte, Fritteusen, Heizstrahler, Katalytöfen oder Terrassenheizstrahler benutzt. Flüssiggas besitzt jedoch auch Eigenschaften, die zwingend eine fachgerechte Verwendung erforderlich machen. Unfälle sowie Besichtigungen durch Aufsichtspersonen zeigen immer wieder, dass bereits grundlegende Informationen oftmals unbekannt sind und rechtliche Anforderungen nicht eingehalten werden. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 5

6 3. Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen Die für die Sicherheit relevanten Eigenschaften von Flüssiggas (Propan oder Butan bzw. deren Gemische) lassen sich wie folgt zusammenfassen: Flüssiggas ist in der Gasphase ein brennbares Gas, das mit Luft bzw. Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden kann (Abb. 1), Abb. 1: Voraussetzungen für das Zustandekommen von Flüssiggasexplosionen Flüssiggas-/Luft-Gemisch ist bereits bei einem Flüssiggasanteil von circa 2 Vol.-% explosionsfähig, da Flüssiggas im gasförmigen Zustand ungefähr doppelt so schwer wie Luft ist, sinkt es zu Boden und kann sich in Bodenvertiefungen (z. B. Kanäle, tiefer gelegene Räume) ansammeln, Flüssiggas ist farblos und damit unsichtbar, reines Flüssiggas ist geruchlos; daher wird ihm eine geringe Menge eines Geruchsstoffes beigemischt (Odorierung), damit ausgeströmtes Gas bereits weit unterhalb der unteren Explosionsgrenze festgestellt werden kann, der Druck in den Flüssiggasflaschen ist temperaturabhängig (z. B. für Propan ca. 8 bar bei 20 C bzw. ca. 13 bar bei 40 C); starkes Erwärmen der Behälter kann zu einem Flüssiggasaustritt aus dem Sicherheitsventil oder Bersten des Behälters führen, 6 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

7 die Volumenzunahme beim Verdampfen von 1 l flüssigem Propan beträgt ca. 260 l gasförmiges Propan. Bei normalem (atmosphärischem) Druck und normaler Temperatur ist Flüssiggas gasförmig. Es lässt sich aber durch geringe Druckerhöhung verflüssigen und ist dann in einem Behälter (z. B. Flüssiggasflasche) in der flüssigen und gasförmigen Phase vorhanden. Die Siedetemperatur - die Temperatur beim Übergang der flüssigen in die gasförmige Phase - liegt bei Propan unter Atmosphärendruck bei -42,1 C. Daher ist eine Gasentnahme bei Temperaturen unterhalb 0 C möglich. Also kann bei kaltem Wetter nur Propan (handelsübliches Propan) eingesetzt werden. Butan kann auf Grund seiner physikalischen Eigenschaften nur für Umgebungstemperaturen bis ca. 0 C eingesetzt werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind immer die bei der Benutzung von Flüssiggasanlagen entstehenden flüssiggasspezifischen Gefährdungen zu betrachten, insbesondere: Brand- und Explosionsgefährdung (z. B. Gasaustritt beim Flaschenwechsel, bei beschädigten Schlauchleitungen, undichten Verbindungen, fehlender oder schadhafter Zündsicherung), Berühren heißer Oberflächen an Gasgeräten und Verbrennungen an offenen Flammen, Einatmen gesundheitsschädlicher Gase (z. B. bei unzureichender Be- und Entlüftung der Aufstellungsräume) und Hautkontakt mit austretendem Flüssiggas (Flüssigphase), z. B. beim Flaschenwechsel. 4. Flüssiggasflaschen (z. B. Dimensionierung Versorgungsanlage) Es werden verschiedene Flaschengrößen eingesetzt, vorrangig mit 5 kg und 11 kg Flüssiggasfüllung ( Kleinflaschen bis 14 kg Flüssiggasfüllung), 33 kg Flüssiggasfüllung ( Großflaschen ). ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 7

8 Der Inhalt der Flüssiggasflasche (z. B. voll, teil entleert) kann durch Wiegen auf einer Waage festgestellt werden. Flüssiggasflaschen sowie auch stationäre Behälter und Fässer enthalten in der Regel ausschließlich Propan (nach DIN 51622). Eine rechtlich vorgegebene Farbkennzeichnung von Flüssiggasflaschen gibt es in Deutschland nicht. Die farblich (rote) Kennzeichnung der Flüssiggasflaschen basiert auf einer Industrie-Vereinbarung. Zumeist ist die Flüssiggasflasche auf der ganzen Flasche (Abb. 2) oder zumindest durch Anstrich des Flaschenfußes (Abb. 4) rot gekennzeichnet. Auch findet man z. B. orange oder grau gekennzeichnete Flüssiggasflaschen. Es werden überwiegend Flüssiggasflaschen aus Stahl produziert und eingesetzt. Jedoch gibt es auch Flüssiggasflaschen in Leichtbauweise mit deutlich reduziertem Gewicht, z. B. aus Aluminium oder aus Kunststoff. Ein weiterer Vorteil der durchsichtigen Kunststoffflasche ist die visuelle Füllstandskontrolle. Gasgeräte dürfen nur mit Flüssiggas aus der Gasphase betrieben werden. Die Gasentnahme darf also nur aus aufrecht stehenden Flüssiggas- bzw. Brenngasflaschen erfolgen. Daher ist es verboten, Gasgeräte an Treibgasflaschen oder an liegende Brenngasflaschen anzuschließen. Hinweis: Flüssiggasflaschen mit 11 kg Füllgewicht werden auch als Treibgasflaschen für speziell angetriebene Fahrzeuge (z. B. Gabelstapler) verwendet. Zur Vermeidung der Verwechslung mit den für Brennzwecke eingesetzten Flüssiggasflaschen sind in der Regel die Treibgasflaschen zum Schutz des Ventils mit einem 270 -Kragen ausgerüstet (Abb. 2). Bei Treibgasflaschen erfolgt die Entnahme grundsätzlich aus der Flüssigphase. 8 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

9 33-kg Flasche 11-kg Flasche 5-kg-Flasche Treibgasflasche (mit Kragen); nur zum Einsatz für speziell angetriebene Fahrzeuge Abb. 2: Flüssiggasflaschen (Brenngasflaschen) ohne Ventilschutzkappe Da jedoch auch Brenngasflaschen mit Kragen ausgestattet sein können, ist eine abschließende Erkennung - Brenngasflasche oder Treibgasflasche - auf den Gefahrgutaufklebern der Flüssiggasflaschen (Abb. 3) möglich. Hinweis Flüssiggas (bei Treibgasflaschen Hinweis Treibgas ) Abb. 3: Gefahrgutaufkleber mit Hinweis Flüssiggas für eine Flüssiggasflasche (Brenngasflasche) ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 9

10 Bei der Wahl der Flaschengröße (z. B. 5-kg-, 11-kg- oder 33-kg-Flasche) spielt die Verdampfungsleistung eine entscheidende Rolle. 5-kg-, 11-kg- und 33-kg-Flaschen haben jeweils unterschiedliche Verdampfungsleistungen. Damit die benötigte Gasmenge mit dem erforderlichen Druck zur Verfügung steht, sind insbesondere die Anschlusswerte der Gasgeräte, die Betriebsdauer und die Außentemperatur zu berücksichtigen. Richtwerte zu Entnahmeleistungen aus Flüssiggasflaschen können aus Tabelle 1 abgelesen werden. Entnahmeart bzw. Belastungsmöglichkeit in kg/h Flaschengröße 5 kg 11 kg 33 kg Kurzzeitig bzw. bei stoßweiser Entnahme (ca. 20 Min.) 1,0 kg/h 1,5 kg/h 3,0 kg/h Periodisch bzw. bei 50% Unterbrechungen 0,5 kg/h 0,8 kg/h 1,8 kg/h Dauerentnahme 0,2 kg/h 0,3 kg/h 0,6 kg/h Tabelle 1: Richtwerte zur möglichen Gasentnahme aus der Gasphase von Flüssiggasflaschen (Stahlflaschen) Die Umrechnung der Leistungsdaten am Gasgerät (Angabe zumeist in kw) in kg/h Flüssiggas kann wie folgt vorgenommen werden: Der Heizwert von 1 kg Propan entspricht 12,87 kwh, also 12,87 kwh/kg. Beispiel: Für ein Gasgerät mit einer Nennwärmebelastung von 7,5 kw ist ein Flüssiggasverbrauch von ca. 0,6 kg/h erforderlich (7,5 kw : 12,87 kwh/kg = 0,6 kg/h). Die für dieses Beispiel benötigte Gasmenge kann bei Dauerentnahme eine Flüssiggasflasche mit 33-kg-Füllgewicht oder eine Zweiflaschenanlage, bestehend aus 2 Flüssiggasflaschen mit jeweils 11-kg-Füllgewicht und automatischen Zuschaltern, zur Verfügung stellen. Bei kühler Witterung und insbesondere bei Entnahme großer Gasmengen kann schnell der Punkt erreicht werden, an dem die Flüssigkeit ( flüssige Phase ) die Siedetemperatur unterschreitet und eine weitere Verdampfung bzw. Gasentnahme nicht mehr möglich ist. Durch Austausch einer dann irrtümlich als leer angesehenen Flasche kann sich bei nicht vollständig geschlossenem Flaschenventil eine gefährliche Situation ergeben. Infolge Wärmezufuhr durch die Umgebungsluft setzt die Verdampfung wieder ein und gasförmiges Flüssiggas tritt unkontrolliert bzw. unbemerkt aus. So ereigneten sich bereits einige Unfälle mit schweren Personenschäden. 10 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

11 Eine Unterkühlung, sichtbar durch Reif oder Vereisung an der Flasche, ist z. B. durch ausreichend dimensionierte Versorgungsanlagen (einzelne Flaschen mit größerem Inhalt oder Mehrflaschenanlagen) zu vermeiden. Eine Flüssiggasflasche mit Reifansatz zeigt Abb. 4. Vereisungen, die infolge zu hoher Gasentnahme an Flüssiggasflaschen entstanden sind, sind nur durch langsames Auftauen zu beseitigen. Zum Auftauen können z. B. warmes Wasser oder Heißluft verwendet werden, wobei die Erwärmung des Flüssiggases in der Flasche maximal 40 C betragen darf. Unzulässig sind Zündgefahren wie z. B. offenes Feuer, glühende Gegenstände und Wärmestrahler. Abb. 4: Flüssiggasflasche mit Reifansatz; Flasche mit nicht geeignetem Druckregelgerät und unzureichende Aufstellung (verbotene Aufstellung im Verkehrsweg, Stolperstellen durch Schlauchleitungen) Da Flüssiggas bei der Verdampfung eine erhebliche Wärmemenge verbraucht, kann es zu Kälteverbrennungen kommen, wenn Flüssiggasspritzer auf die Haut des Menschen treffen und dort verdampfen. Bei Gefahr von Kälteverbrennungen (z. B. beim Füllen von Treibgastanks) sind Schutzhandschuhe aus Leder zu tragen. In den Regelwerken werden Flüssiggasflaschen als ortsbewegliche Druckgeräte oder auch als Druckgasbehälter bezeichnet. 5. Aufstellung von Flüssiggasanlagen (z. B. Flaschen, Schutzbereiche) Flüssiggasanlagen bestehen aus der Versorgungsanlage (z. B. Flüssiggasflasche, stationärer Flüssiggasbehälter), den Ausrüstungsteilen (z. B. Druckregelgeräte, Schlauchbruchsicherungen, thermische Absperreinrichtungen), ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 11

12 den Leitungen (Rohr- bzw. Schlauchleitungen) und dem Gasgerät (z. B. Grill, Kocher, Heizstrahler). Die Flüssiggasanlagen sind so aufzustellen, dass sie nicht öffentlich zugänglich oder die Sicherheits-, Regeleinrichtungen und Stellteile an der Versorgungsanlage (z. B. Flaschenabsperrventil, Hauptabsperreinrichtung) gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert sind. Dies kann z. B. durch verschließbare Flaschenschränke (Abb. 5), verschließbare Schutzhauben (Abb. 6) oder ständige Beaufsichtigung erreicht werden. Ständige Beaufsichtigung bedeutet, dass sich mindestens ein Betriebsangehöriger immer in der Nähe der Flüssiggasanlage aufhält. Abb. 5: Verschließbarer Flaschenschrank mit Lüftungsöffnung Abb. 6: Beispielhafte Schutzhaube Flaschenschränke und Schutzhauben müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen, z. B. aus verzinktem Stahlblech. Flaschenschränke sind mit je einer Lüftungsöffnung im Boden- und Deckenbereich von 1/100 der Grundfläche, mind. jedoch 100 cm², zu versehen. 12 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

13 Aufstellung von Flüssiggasflaschen: Flüssiggasflaschen müssen aufrecht stehend und standsicher aufgestellt werden. Eine standsichere Aufstellung der Flüssiggasflaschen ist gegeben, wenn die Aufstellfläche eben ist und Flüssiggasflaschen gegen Umfallen gesichert sind, z. B. durch Ketten. Grundsätzlich sind Flüssiggasflaschen im Freien oder in einem besonderen Aufstellungsraum aufzustellen, z. B. in einem Raum mit ausreichendem Luftwechsel. Arbeitsräume sollten nach Möglichkeit nicht als Aufstellungsorte gewählt werden. Wenn jedoch Flüssiggasflaschen in Arbeitsräumen (z. B. Stände, Zelte, Küchen) aufgestellt werden, dürfen sich dort bis 500 m³ sowie für jede weitere 500 m³ Rauminhalt grundsätzlich eine Flüssiggasflasche mit einem zulässigen Füllgewicht bis 33 kg oder zwei Flüssiggasflaschen mit einem zulässigen Füllgewicht bis jeweils 14 kg befinden. Zum Beispiel zwei angeschlossene Flüssiggasflaschen mit jeweils 11-kg-Füllgewicht oder eine angeschlossene Flüssiggasflasche und eine Reserveflasche mit jeweils 11-kg-Füllgewicht. Unabhängig davon, ob die Flüssiggasflaschen voll, teil entleert oder entleert sind. Bei Bedarf von mehr Flüssiggasflaschen sind diese außerhalb der Arbeitsräume aufzustellen, z. B. im Freien in verschließbaren Flaschenschränken. Es dürfen höchstens 8 Flüssiggasflaschen zur gleichzeitigen Gasentnahme angeschlossen werden. Die Flüssiggasflaschen sind so aufzustellen, dass sie gegen unzulässige Erwärmung geschützt sind. Eine unzulässige Erwärmung des Flüssiggases in der Flasche ist bei mehr als 40 C anzunehmen. Mindestabstände für Flüssiggasflaschen von 0,7 m zu Heizgeräten können ausreichend sein. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 13

14 Um zum Entleeren angeschlossener Flüssiggasflaschen ist ein ausreichender Schutzbereich einzuhalten, in dem sich z. B. keine Kelleröffnungen und -zugänge, Kanaleinläufe ohne Flüssigkeitsverschluss, Zündquellen, offene Flammen sowie brennbaren Stoffe (z. B. Fette, Öle, brennbare Flüssigkeiten, Verpackungsmaterial) befinden dürfen. Bei Entnahme aus der Gasphase sind die Schutzbereiche ausreichend bemessen, wenn bei einer Einzelflasche und Batterien mit 2-6 Flaschen folgende Abmessungen mindestens eingehalten werden (Abb. 7): Abb. 7: Schutzbereiche für Flüssiggasflaschen (Einzelflasche und Batterien mit 2-6 Flaschen), bei Entnahme aus der Gasphase 14 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

15 Eines Schutzbereiches bedarf es grundsätzlich nicht bei Einzel-Flüssiggasflaschen mit einem zulässigen Füllgewicht bis 14 kg, wenn die Flüssiggasflasche mit Gasgeräten verbunden sind, deren offene Flammen sich innerhalb der in Abb. 7 genannten Abstände befinden (z. B. Infrarotstrahler - Abb. 25) und um Flaschenschränke. Beispiel: Bei Entnahme aus der Gasphase sind die Schutzbereiche für Mehrflaschenanlagen mit 2 bis 6 Flaschen im Freien ausreichend bemessen, wenn mindestens folgende Abmessungen eingehalten werden (Abb. 8): Abb. 8: Schutzbereiche für Mehrflaschenanlagen mit 2 bis 6 Flaschen im Freien: 0,5 m um jede Anschlussstelle und kegelförmig bis zum Boden, am Boden r = 1 m ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 15

16 Bei der Benutzung von Flüssiggasanlagen kann gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten. Diese Bereiche müssen in Zonen eingeteilt werden. Zum Beispiel tritt beim Flaschenwechsel an Mehrflaschenanlagen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auf. Informationen sowie Beispiele zur Zoneneinteilung sind unter de, Wissen Kompakt Flüssiggasanlagen, verfügbar. 6. Montage und Benutzung von Flüssiggasanlagen 6.1 Druckregelgeräte mit Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässig hohen Druckanstieg Gasgeräte dürfen nur mit einem gleichmäßigen, auf das jeweilige Gerät abgestimmten Arbeitsdruck (in der Regel 50 mbar) benutzt werden. Dies wird durch die Verwendung eines Druckregelgerätes erreicht. Druckregelgeräte regeln den Flüssiggasdruck, der je nach Temperatur der Flüssigkeit (Flüssigphase) mehrere bar betragen kann, auf den Arbeitsdruck der Gasgeräte (in der Regel 50 mbar) herab. Auch arbeiten die Geräte nur dann mit dem größten Wirkungsgrad und einer einwandfreien Verbrennung, wenn sie stets mit einem gleichmäßigen Druck versorgt werden (ausreichende Verbrennungsluftversorgung vorausgesetzt). Druckregelgeräte bis 100 mbar, werden als Niederdruckregelgeräte, über 100 mbar bis 4 bar, werden als Mitteldruckregelgeräte bezeichnet. Flüssiggasanlagen, bei denen die Gasgeräte dem Flaschen- bzw. Behälterdruck nicht ohne Druckregelgerät standhalten, müssen mit Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässig hohen Druckanstieg ausgerüstet sein. Handelsübliche Gasgeräte (50 mbar) halten in der Regel dem Druck vor dem Druckregelgerät, also dem Flaschen- bzw. Behälterdruck (Druck ca. 8 bar bei 20 C), nicht stand. Deshalb muss zusätzlich zum Druckregelgerät noch eine Sicherheitseinrichtung vorhanden sein. Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässig hohen Druckanstieg sind z. B. Druckregelgeräte mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung (z. B. Abb. 9, 10). Sie dürfen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben grundsätzlich nur bis zu einer maximalen Entnahmemenge von 1,5 kg/h eingesetzt werden. Überdrucksicherheitseinrichtungen begrenzen den Anschlussdruck der Gasgeräte auf einen unkritischen Wert. Druckregelgeräte mit Sicherheitsabsperrventil (SAV) und Sicherheitsabblaseventil (PRV) (Abb. 11, 13) mit Abblaseleitung ins Freie. Sie sind vorzugsweise bei Entnahmemengen von mehr als 1,5 kg/h einzusetzen. Zum Beispiel bei 33-kg-Flaschenanlagen, stationären Behälteranlagen und Brenngastanks. 16 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

17 SAV sind Einrichtungen, die im normalen Betrieb geöffnet (betriebsbereit) sind. Sie haben die Aufgabe, den Gasstrom selbsttätig abzusperren, sobald der Druck in dem abzusichernden System einen bestimmten Ansprechdruck erreicht. SAV öffnen sich nach dem Sperren nicht selbsttätig. Die Wiederinbetriebnahme des SAV ist gemäß den Herstellerangaben auszuführen. Das SAV entspricht der vormals eingesetzten Sicherheitsabsperreinrichtung, es wurde lediglich der Begriff geändert. PRV sind Einrichtungen, die im üblichen Betrieb geschlossen (betriebsbereit) sind. Ihre Aufgabe ist es, einen Gasstrom aus der druckführenden Leitung über das Sicherheitsabblaseventil selbsttätig freizugeben, sobald der Druck in dem abzusichernden System den Ansprechdruck steigend erreicht. PRV schließen wieder selbsttätig, wenn der Druck unter den Ansprechdruck fällt. Das Sicherheitsabblaseventil (PRV) entspricht dem vormals eingesetzten Leckgassicherheitsabblaseventil bzw. der Sicherheitsabblaseeinrichtung (SBV), es wurde lediglich der Begriff geändert. Flügelmutter Abb. 9: Beispielhaftes Niederdruckregelgerät für Kleinflaschenanlagen bis 14 kg Füllgewicht mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 17

18 Sichtanzeige (grün: Normalbetrieb, rot: Unzulässig hoher Druck) Kombinationsanschluss (Sechskantmutter) Abb. 10: Beispielhaftes Niederdruckregelgerät mit Kombinationsanschluss für 5-kg-, 11-kg-, 33-kg-Flaschen bis zu einer maximalen Entnahmemenge von 1,5 kg/h mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung sowie Sichtanzeige Sichtanzeige (Abb. 12) Abb. 11: Beispielhaftes Niederdruckregelgerät mit SAV und PRV (50 mbar, 4 kg/h) für Einflaschenanlagen mit einem Füllgewicht von 33 kg sowie höhenverstellbarer Abstützvorrichtung Abstützvorrichtung 18 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

19 Sichtanzeige Abb. 12: Sichtanzeige (grün: Normalbetrieb, rot: Gaszufuhr unterbrochen) Umschaltventil Niederdruckregelgerät mit SAV und PRV Hochdruckschlauch (Druckklasse bar) mit Haltegriff Abb. 13: Beispielhaftes Niederdruckregelgerät mit SAV und PRV (50 mbar, 4 kg/h) für Zweiflaschenanlagen mit einem Füllgewicht von jeweils 33 kg sowie Hochdruckschlauch mit Haltegriff, Umschaltventil (optional) ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 19

20 6.2 Montage des Druckregelgerätes und der Schlauchleitung an die Flüssiggasflasche Auf Grund der verschiedenen Dichtsysteme der Absperrventile ist zu unterscheiden zwischen Flüssiggasflaschen-Absperrventilen für Flaschen mit 5 und 11 kg Füllgewicht (auch Kleinflaschenventile genannt) und solchen Flaschen mit 33 kg Füllgewicht, auch Großflaschenventile genannt. Kleinflaschen bis 14 kg Füllgewicht (also z. B. Flüssiggasflaschen mit 5 kg und 11 kg Füllgewicht) haben ein Absperrventil, bei dem sich ausgangsseitig ein Gummidichtring im Entnahmestutzen befindet und zur Ausrüstung des Ventils gehört (Abb. 14). Gegen den Dichtring erfolgt die Abdichtung, wenn ein Druckregelgerät mit Flügelmutter (Abb. 9, 14) an das Absperrventil gedrückt bzw. angeschlossen wird.! In jedem Fall muss vor Anschluss des Druckregelgerätes der Zustand des Dichtrings im Flaschenabsperrventil auf richtigen Sitz und Unversehrtheit kontrolliert werden. Gummidichtring Flügelmutter Dichtung (aus Aluminium) Abb. 14: Abb. 15: Absperrventil 11-kg-Flasche mit Absperrventil 33-kg-Flasche und Hoch- Gummidichtring im Entnahmestutzen druckschlauch mit Dichtring aus Aluminium und Druckregelgerät Flügel- und Rändelmutter an Druckregelgeräten (Abb. 14, 23) sind nur von Hand - ohne Werkzeug - zu verbinden. Flüssiggasflaschen mit 33 kg Füllgewicht haben ein Absperrventil mit einer am Ausgangsanschluss metallischen Flachdichtfläche, also keinen Dichtring. Zur Abdichtung des Anschlusses am Absperrventil ist ein Dichtring aus Aluminium (Abb. 15) oder Kunststoff notwendig. Dieser muss in einem einwandfreien Zustand und selbsthaltend in der Anschlussarmatur eingesetzt sein, also z. B. im Druckregelgerät oder im Hochdruck- 20 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

21 schlauch. Vor dem Aufschrauben der Sechskantmutter auf das Absperrventil muss geprüft werden, ob der Dichtring vorhanden und unbeschädigt ist. Die herstellerseitigen Empfehlungen zum Austausch der Dichtringe sind zu beachten. Da - wie beschrieben - die verschiedenen Dichtsysteme unterschiedlich arbeiten, dürfen die Anschlüsse für beide Flaschentypen (33 kg und 5 kg/11 kg) nicht vertauscht werden. Druckregelgeräte mit eingangsseitigem Kombinationsanschluss (Abb. 10, 16) können an Flüssiggasflaschen mit 5 kg, 11 kg und 33 kg Füllgewicht angeschlossen werden. Sie dürfen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben grundsätzlich jedoch nur bis zu einer maximalen Entnahmemenge von 1,5 kg/h eingesetzt werden. Unabhängig vom Dichtsystem der Flasche muss der Dichtring am Druckregelgerät mit Kombinationsanschluss immer vorhanden und unbeschädigt sein (Abb. 16). Die herstellerseitigen Empfehlungen zum Austausch der Dichtringe sind zu beachten. Abb. 16: Beispielhaftes Druckregelgerät (mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung) mit Kombinationsanschluss sowie Dichtring - Einsatz nur mit Dichtring, unabhängig vom Dichtsystem der Flasche (z. B. 5-kg-, 11-kg-, 33-kg-Flasche) Dichtring Nach der Herstellung der Anschlussverbindung (Absperrventil/Druckregelgerät bzw. Absperrventil/Hochdruckschlauch) muss diese vorsichtig bei geöffnetem Flüssiggasflaschen-Absperrventil und geschlossener Geräteabsperrarmatur auf Dichtheit geprüft werden. Die Dichtheitsprüfung ist unter Betriebsdruck mit einem schaumbildenden Mittel (z. B. Lecksuchspray) durchzuführen, Abb. 17. Betriebsdruck besteht bei geöffnetem Absperrventil der Flüssiggasflasche und geschlossener Absperrarmatur des Gasgerätes. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 21

22 ! Die Dichtheit darf niemals mit offenem Feuer geprüft werden. Abb. 17: Dichtheitsprüfung mittels Lecksuchspray 6.3 Rohr-, Schlauchleitungen Gasgeräte sind grundsätzlich nur unter Verwendung von für Flüssiggas geeigneten Rohrleitungen anzuschließen (Abb. 18). Geeignet sind Rohrleitungen, die den chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen standhalten und erforderlichenfalls korrosionsgeschützt sind. Für Flüssiggas geeignete Rohrleitungen sind z.b. Leitungen aus Kupfer nach DIN EN 1057, geschweißtem Stahl, nahtlosem Stahl und nichtrostendem Stahl. Anstelle von Rohrleitungen dürfen auch Schlauchleitungen verwendet werden, u.a. bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen (z.b. Anlagen in fliegenden Bauten) oder beim Vorliegen besonderer betriebstechnischer Gründe (z.b. Gasgeräte, die zu Reinigungszwecken bewegt werden müssen). Rohrleitung Absperreinrichtung (Schnellschlussventil) Abb. 18: Crêpe-Backgerät mit Anschluss an eine Rohrleitung und Absperreinrichtung 22 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

23 Schlauchleitungen müssen den chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen standhalten. Zum Beispiel sind zwischen dem Absperrventil der Flüssiggasflasche und dem Druckregelgerät ausschließlich Schlauchleitungen der Druckklasse 30 ( 30 bar) einzusetzen, Abb. 13. Zwischen dem Druckregelgerät und dem Gasgerät können auch Schlauchleitungen der Druckklasse 10 oder 6 ( Betriebsdruck 10 bar oder 6 bar) verwendet werden, z. B. Abb. 25, 26. Hinweis: Durch die europäische Harmonisierung ersetzen Schlauchleitungen der Druckklasse 10 die Schlauchleitungen der (nationalen) Druckklasse 6. Schlauchleitungen der Druckklasse 6 können jedoch bis zum Austausch (in der Regel nach 8 Jahren - siehe Abschnitt 16) eingesetzt werden. Schlauchleitungen sind so zu verlegen, dass sie gegen chemische, thermische und mechanische Beschädigungen von außen geschützt sind. Schlauchleitungen dürfen grundsätzlich nicht durch Wände, Decken, Böden oder dergleichen verlegt werden. Wenn bei Verlegung von Schlauchleitungen auf Fußböden in Arbeitsbereichen mit Schlauchbeschädigungen gerechnet werden muss, sind hier Schläuche für besondere mechanische Beanspruchung zu verwenden. Zur Gewährleistung eines dichten Anschlusses sind vorzugsweise festeingebundene Schlauchleitungen mit Überwurfmutter (für z. B. die Montage an Druckregelgeräten) bzw. Überwurfmutter und Schneidringverschraubung (für z. B. die Montage an Rohrleitungen) einzusetzen (Abb. 19). Überwurfmutter Schneidringverschraubung Abb. 19: Festeingebundene Schlauchleitung mit Überwurfmutter und Schneidringverschraubung Schlauchleitungen dürfen grundsätzlich nicht länger als 0,4 m sein. Abweichend hiervon dürfen Schlauchleitungen länger als 0,4 m verwendet werden, wenn besondere betriebstechnische Gründe vorliegen und besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und die Schlauchleitungen so kurz wie möglich sind. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 23

24 Ein besonderer betriebstechnischer Grund ist z. B. die Aufstellung an ständig wechselnden Standorten bzw. in fliegenden Bauten. Eine besondere Sicherheitsmaßnahme gegen Gasaustritt ist z. B. die Verwendung von Schlauchbruchsicherungen (Abb. 21, 22, 26). Hinweise zu Schlauchbruchsicherungen siehe Abschnitt 6.4. Für einen flexiblen Anschluss der Gasgeräte können auch Schlauchleitungen mit Edelstahl-Geflecht verwendet werden (Abb. 20). Voraussetzung ist jedoch, dass diese Schlauchleitungen für Flüssiggas (Gasphase) geeignet sind sowie den chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen standhalten. Zudem müssen die Gassteckdosen die Gaszufuhr automatisch unterbrechen bzw. verriegeln, wenn die Schlauchleitung gezogen wird. Der abgebildete Kunststoffdrehgriff ermöglicht ein kontrolliertes Schließen bzw. Öffnen der Verbindung. Gassteckdose Kunststoffdrehgriff Abb. 20: Beispielhafte Edelstahl-Geflecht-Schlauchleitung mit Kunststoffdrehgriff und Gassteckdose 6.4 Schlauchbruchsicherungen Schlauchbruchsicherungen müssen auf das Gasgerät und das Druckregelgerät bezüglich des Nenndurchflusses (z. B. 1,5 kg/h) und Betriebsdruckes (z. B. 50 mbar) abgestimmt sein. 24 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

25 Zusätzlich sind bei der Auswahl einer Schlauchbruchsicherung die von dem Hersteller festgelegten Einbaulagen, Schlauchleitungsinnendurchmesser und Schlauchleitungslängen zu beachten. Schlauchbruchsicherungen verhindern den Gasaustritt bei Beschädigung oder Lösen der Schlauchleitung und schließen den Gasdurchgang ab, sobald der Nenndurchfluss um 10 % überschritten wird. Dadurch reagieren sie jedoch nicht auf geringe Leckraten (z. B. Nagelspitze in der Schlauchleitung), welche unterhalb des Nenndurchflusses liegen. Manuelle Öffnung Abb. 21: Beispielhafte Schlauchbruchsicherungen (50 mbar, 1,5 kg/h); Abb. oben: Automatische Öffnung Abb. unten: Manuelle Öffnung ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 25

26 Sichtanzeige Schlauchbruchsicherung Abb. 22: Beispielhaftes Druckregelgerät mit Überdrucksicherheitseinrichtung, Sichtanzeige sowie integrierter Schlauchbruchsicherung (50 mbar, 1,5 kg/h) 6.5 Thermische Absperreinrichtungen Um einen Gasaustritt in Folge von hohen Temperaturen (z. B. Brand) zu verhindern, müssen in Gasleitungsanlagen in Räumen (in z. B. Gaststätten, Imbiss-, Backbetrieben) grundsätzlich thermische Absperreinrichtungen (TAE) verwendet werden. In z. B. Marktständen oder in Fahrzeugen sind thermische Absperreinrichtungen rechtlich nicht zwingend gefordert. Beispielhafte thermische Absperreinrichtungen siehe Abbildungen 23 und 24. Bei einer Temperatur von ca. 100 C beginnt ein Lotwerkstoff zu schmelzen. Der vorgespannte Schließkegel wird dadurch gelöst und mittels Feder auf den Ventilsitz gedrückt. Die Gaszufuhr ist unterbrochen. Rändelmutter Abb. 23: Beispielhaftes Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung und thermischer Absperreinrichtung (TAE) TAE 26 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

27 TAE Abb. 24: Beispielhaftes Schnellschlussventil mit thermischer Absperreinrichtung (TAE) Nach dem Ansprechen muss das Bauteil mit der thermischen Absperreinrichtung ( Abb. 23, 24) ausgetauscht werden. Einsatz: Wenn sich die gesamte Flüssiggasanlage (Flasche, Leitungen, Gasgerät etc.) im gleichen Raum befindet, ist z. B. ein Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung und thermischer Absperreinrichtung (Abb. 23) ausreichend. Sollte jedoch die Flüssiggasflasche im Freien und das Gasgerät im Raum aufgestellt sein, so muss nur in der Gasleitungsanlage im Raum eine thermische Absperreinrichtung, wie z. B. Abbildung 24 darstellt, installiert werden. 6.6 Übersicht erforderlicher Sicherheitseinrichtungen In diesem Abschnitt sind die in den Abschnitten 6.1, 6.4 und 6.5 beschriebenen bzw. erforderlichen Sicherheitseinrichtungen kompakt zusammengestellt. a) bei Anschluss an Rohrleitungen und Schlauchleitungen bis maximal 0,4 m: Sicherheitseinrichtung gegen unzulässig hohen Druckanstieg, z. B. Druckregelgeräte mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung (Abb. 25), Druckregelgeräte mit SAV und PRV (Abb. 11, 13) ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 27

28 Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung Abb. 25: Erforderliche Sicherheitseinrichtungen (hier: Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung) für die Benutzung von Gasgeräten mit Schlauchleitungen bis maximal 0,4 m (Beispiel: Infrarotstrahler), Betrieb im Freien b) bei Anschluss an Schlauchleitungen länger als 0,4 m: Sicherheitseinrichtung gegen unzulässig hohen Druckanstieg (siehe a) und Schlauchbruchsicherung (Abb. 21, 22, 26) Schlauchbruchsicherung Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung Abb. 26: Erforderliche Sicherheitseinrichtungen (hier: Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung und Schlauchbruchsicherung) für die Benutzung von Gasgeräten mit Schlauchleitungen länger als 0,4 m (Beispiel: Hockerkocher), Betrieb im Freien 28 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

29 c) bei Gasleitungsanlagen in Räumen: Zusätzlich zu a) und b) müssen bei der Verlegung von Rohr- oder Schlauchleitungen in Räumen (in Gebäuden) thermische Absperreinrichtungen verwendet werden (Abb. 23, 24). 6.7 Gasverbrauchseinrichtungen (Gasgeräte), Absperreinrichtungen Es dürfen grundsätzlich nur Gasgeräte mit einem Eingangsdruck von 50 mbar benutzt werden. Die ab dem in Verkehr gebrachten Gasverbrauchseinrichtungen (Gasgeräte und Ausrüstungsteile, wie z. B. Schlauchbruchsicherungen) müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein (Abb. 27). Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller oder der Einführer, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Produkt zutreffenden europäischen Richtlinien entspricht. Bei den Gasverbrauchseinrichtungen ist in jedem Fall eine EG-Baumusterprüfung erforderlich, welche von einer zugelassenen Prüfstelle durchzuführen ist. Abb. 27: CE - Zeichen Abb. 28: Typenschild am Gasgerät mit Angaben, u. a. CE- Zeichen mit Kennnummer Das Gasgerät oder das Typenschild des Gerätes muss die CE-Kennzeichnung mit der Kennnummer der Stelle (z. B. CE 0085), die bei der Produktüberwachung eingeschaltet wurde, zusammen mit den nachstehenden Beschriftungen tragen (Abb. 28): Name und Kennzeichen des Herstellers, Handelsbezeichnung des Gasgerätes, ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 29

30 ggf. Art der Stromversorgung, Gerätekategorie. In der dem Gasgerät beiliegenden EG-Baumuster-Konformitätserklärung sichert der Hersteller zu, dass das Produkt mit dem Baumuster übereinstimmt und das die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen eingehalten sind. Hinweis Mit dem CE-Zeichen und der EG-Baumuster-Konformitätserklärung wird bescheinigt, dass das Gasgerät den einschlägigen Regelungen entspricht. Aber nur den grundlegenden Anforderungen zum Bau und zur Ausrüstung des Gasgerätes (nicht zu betrieblichen Aspekten). Denn nur die Einhaltung der Anforderungen zum Bau und zur Ausrüstung wird in der Richtlinie gefordert. Folglich muss also immer noch vor dem Kauf eines Gasgerätes geprüft werden, ob das Gasgerät den nationalen betrieblichen Anforderungen entspricht. Zum Beispiel dürfen Gasgeräte ohne Zündsicherung grundsätzlich nur im Freien benutzt werden - und nicht in Räumen. Gasverbrauchseinrichtungen, die vor dem in Verkehr gebracht worden sind, müssen eine DVGW-Zulassung haben (DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v.). Gasverbrauchseinrichtungen ohne CE-Kennzeichnung bzw. DVGW-Zulassung dürfen in der Europäischen Gemeinschaft bzw. Bundesrepublik Deutschland nicht eingesetzt werden, da die Einhaltung der o. g. Anforderungen nicht nachgewiesen ist. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung auf dem Gasgerät muss der Hersteller in deutscher Sprache eine Anleitung für den Installateur beifügen, Bedienungs- und Wartungsanleitung für den Benutzer beifügen und auf dem Gerät sowie auf seiner Verpackung die geeigneten Warnhinweise anbringen. Auch müssen die für gewerbliche Zwecke gesondert in den Verkehr gebrachten Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen (z. B. Druckregelgeräte, Schlauchbruchsicherungen), welche in eine Gasverbrauchseinrichtung eingebaut oder zu einer solchen zusammengebaut werden, die o. g. Anforderungen erfüllen. 30 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

31 Zündsicherung: Zur sicheren Benutzung der Flüssiggasanlage müssen gefährliche Ansammlungen von unverbranntem Gas in dem Gasgerät und in deren Aufstellungsräumen (Stände, Zelte, Fahrzeuge etc.) vermieden sein. Dies kann z. B. durch eine Zündsicherung erreicht werden (Abb. 29); denn die Zündsicherung sperrt die Gaszufuhr zum Brenner, wenn die Gasflamme erlischt. Thermoelement der Zündsicherung Abb. 29: Bräter mit am Brennerrohr anliegender Zündsicherung Die Gaszufuhr muss leicht unterbrochen werden können. Dies kann durch Betätigen mit einer vor dem Gasgerät eingebauten und leicht zugänglichen Absperreinrichtung erreicht werden. Wenn sich die Flüssiggasflasche im gleichen Raum mit dem Gasgerät befindet, kann als Absperreinrichtung z. B. das Absperrventil der Flüssiggasflasche (Abb. 30) dienen. Sollte sich jedoch die Versorgungsanlage (z. B. Flüssiggasflasche) im Freien befinden und das Gasgerät im Raum aufgestellt sein, so ist vor dem Gasgerät im Raum z. B. ein Schnellschlussventil (Abb. 24) zu installieren. Außerbetriebnahme von Gasgeräten: Zum Arbeitsschluss, bei längeren Arbeitsunterbrechungen, bei Störungen oder in Gefahrfällen ist die Gaszufuhr zu den Geräten zu unterbrechen. Dafür sind die Ventile der Flüssiggasflaschen zu schließen (rechts herum), Abb. 30. Abb. 30: Schließen des Absperrventils der Flüssiggasflasche Da Gasgeräte grundsätzlich nur aus der Gasphase betrieben werden dürfen, ist Flüssiggas nur aus aufrecht stehenden Flüssiggasflaschen (Brenngasflaschen) zu entnehmen. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 31

32 Zum sicheren Zünden müssen geeignete Gasanzünder, z. B. Piezozünder, zur Verfügung stehen und benutzt werden. Gasgeräte sollten grundsätzlich nur unter Aufsicht benutzt werden. Hinweise zur sicheren Benutzung sind der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehmen. 6.8 Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung Bei der Verbrennung von Flüssiggas ist ein großer Luft- bzw. Sauerstoffbedarf erforderlich. Um eine vollkommene Verbrennung zu erreichen, werden pro 1 kg Flüssiggas (Propan) ca. 12 m³ Luft benötigt. Wird der Flamme nicht genügend Frischluft zugeführt, verbrennt das Gas nur unvollständig. Es kann sich insbesondere giftiges Kohlenmonoxid (CO) bilden. Vergiftungsgefahr infolge Kohlenmonoxidbildung kann auch entstehen, wenn verschmutzte, falsch eingestellte oder schadhafte Gasgeräte benutzt und die Verbrennungsprodukte nicht gefahrlos ins Freie abgeführt werden. Also ist immer eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung und gefahrlose Abgasabführung zu gewährleisten. Zu berücksichtigen sind hierbei die einschlägigen Installationsvorschriften und die Angaben der Gasgeräte-Hersteller. 6.9 Brand- und Explosionsschutz (Dichtheitsprüfung, Feuerlöscher, Zonen) Dichtheitsprüfungen an Flüssiggasanlagen können z. B. mit einem schaumbildenden Mittel (z. B. Lecksuchspray, Abb. 17) oder mittels in der Flüssiggasanlage integriertem Manometer (Abb. 31) erfolgen. Dichtheitsprüfungen mittels Lecksuchspray sind unter Betriebsdruck durchzuführen. Betriebsdruck besteht bei geöffnetem Absperrventil der Flüssiggasflasche und geschlossener Absperrarmatur des Gasgerätes. Bei Dichtheitsprüfungen mit in der Flüssiggasanlage integriertem Manometer ist wie folgt vorzugehen: Das Flaschenabsperrventil ist zunächst zu öffnen, die Absperrarmatur des Gasgerätes bleibt geschlossen. Am Manometer kann nun der momentane Flaschendruck abgelesen werden. Das Flaschenabsperrventil ist zu schließen. Jetzt darf der angezeigte Gasdruck am Manometer während der Prüfzeit nicht abfallen. Fällt der Druck ab, muss die gesamte Flüssiggasanlage auf die undichte Stelle hin geprüft werden. Für Druckregelgeräte in der Ausführung mit Manometer (Abb. 31) sind die herstellerseitigen Angaben in der Bedienungsanleitung - u. a. zur Prüfzeit - zu beachten. In der Regel genügt eine Wartezeit von 2 Minuten für den Temperaturausgleich sowie eine Prüfzeit von 10 Minuten. 32 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

33 Abb. 31: Beispielhaftes Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung und Manometer zur Dichtheitskontrolle Die geeignete Dichtheitsprüfung ist für den Einzelfall zu ermitteln und festzulegen. Dichtheitsprüfungen dürfen nur von hierzu unterwiesenen und beauftragten Personen ausgeführt werden. Bei Verdacht auf Undichtigkeiten müssen mögliche Zündquellen sofort beseitigt werden. Wenn durchführbar, sind die geöffneten Flaschenventile unverzüglich abzusperren. Die für Propan benötigte Zündtemperatur von ca. 510 C kann bereits durch eine brennende Zigarette gegeben sein. Solange es ohne Gefahr möglich ist, sind die Flüssiggasflaschen aus den brandgefährdeten Bereichen zu entfernen oder mit Wasser zu kühlen. Die Feuerwehr ist auf das Vorhandensein von Flüssiggasflaschen im Brandbereich oder dessen Nähe aufmerksam zu machen. Auch sind ggf. zusätzlich regionale Anforderungen zu berücksichtigen, welche mit dem örtlich zuständigen Brandschutz abzustimmen sind. Für das Löschen von Flüssiggasbränden (Brandklasse C) sind geeignete und zugelassene Feuerlöscher bereitzustellen und zu benutzen, z. B. Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver (nach DIN EN 3). Wenn bei der Benutzung von Flüssiggasanlagen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, müssen diese Bereiche in Zonen eingeteilt und ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Informationen sowie Beispiele zur Zoneneinteilung sind unter Wissen Kompakt Flüssiggasanlagen verfügbar. In der Regel sind bei der Benutzung von Mehrflaschenanlagen, Flüssiggasanlagen mit stationären Behältern und Fässern Zonen vorhanden. Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen sind Zonen im Bereich von Einflaschenanlagen (wenn das Druckregelgerät direkt an das Flaschenabsperrventil angeschlossen ist) und beim Lagern von Flaschen nicht erforderlich. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 33

34 6.10 Mangel, Manipulationen Tritt bei Flüssiggasanlagen ein Mangel auf, der zu einer Gefährdung führen kann, ist die Flüssiggasanlage solange der weiteren Benutzung zu entziehen bzw. stillzulegen, bis der Mangel behoben ist. Gefährdungen können z. B. bei Undichtigkeiten an Verbindungsstellen, beschädigten Leitungen und defekter Zündsicherung am Gasgerät vorliegen. Ventile von Gasgeräten (z. B. an Grillgeräten in Hähnchengrillwagen, Abb. 32) können durch Ablagerungen wie Fett, Schmutzpartikel schwergängig sein ( verkleben ). Dann besteht die Gefahr, dass der anfangs gedrückte Knebel (Regelknopf) nicht mehr vollständig bzw. selbsttätig zurückfährt. Es kann unkontrolliert unverbranntes Gas entweichen. Die leichte Gangbarkeit der Ventile sollte arbeitstäglich vor jeder Benutzung geprüft werden. Erforderlichenfalls sind die Ventile zu reinigen bzw. die Ablagerungen zu entfernen. Manipulationen, z. B. an Sicherheitseinrichtungen, sind strengstens verboten. Sie können zu schweren Unfällen führen und Rechtsfolgen (u. a. Bußgelder, Regressansprüche) nach sich ziehen. Zum Beispiel kann bei manipulierten Ventilen bzw. überbrückten Zündsicherungen unkontrolliert Gas austreten und somit Brand- und Explosionsgefahr entstehen (Abb. 32). Manipulierte Ventile Abb. 32: Grillgerät eines Hähnchengrillwagens mit manipulierten Ventilen 7. Einsatz von Heizstrahlern, Katalytöfen Flüssiggasbetriebene Heizstrahler und Katalytöfen werden zum Heizen bzw. Erwärmen von z. B. Ständen, Zelten und Räumen häufig benutzt. Diese Geräte dürfen aber grundsätzlich nur als Zusatz- und Übergangsheizung bzw. Teilbeheizung eingesetzt werden. 34 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

35 Sicherheitseinrichtungen: Heizstrahler und Katalytöfen sind immer mit einem Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung zu betreiben. Werden Katalytöfen und Heizstrahler in Räumen bzw. in Gebäuden eingesetzt, ist zusätzlich noch eine thermische Absperreinrichtung erforderlich. Diese Einrichtung sperrt im Brandfall die Gaszufuhr selbsttätig ab. Sicherheitseinrichtungen wie Flammenüberwachungseinrichtung (Zündsicherung) und Raumluft-Überwachungseinrichtung (Atmosphärenwächter) sind vom Hersteller bereits bauseitig installiert. Beispielhafte Sicherheitseinrichtungen am Beispiel eines Katalytofens beim Betrieb in Räumen: Abb. 33: Katalytofen mit Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung und thermischer Absperreinrichtung Weitere Anforderungen sind die Einhaltung der vom Hersteller in der Bedienungsanleitung angegebenen Mindestabstände zu brennbaren Stoffen (in der Regel mindestens 1 m), Mindestabstände zu Wärmequellen (in der Regel mindestens 0,7 m) und Anforderungen zum erforderlichen Raumvolumen. Verbrennungsluftversorgung, Abgasabführung: Katalytöfen und Heizstrahler dürfen nur im Freien oder in gut belüfteten Ständen, Zelten oder Räumen benutzt werden. Bei Frischluftmangel verbrennt das Gas sonst nur unvollständig und es bildet sich giftiges Kohlenmonoxid (CO). Wenn die Räume gut belüftet sind, können die Abgase über die Raumluft abgeführt werden. Wann ist aber ein Raum gut belüftet? ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 35

36 Beispiel Infrarotstrahler: Die Benutzung in Wohn-, Büro-, Kellerräumen oder dergleichen ist grundsätzlich verboten! Der Aufstellungsraum muss in der Regel je 1 kw Nennwärmebelastung des Strahlers ein Volumen von mind. 20 m³ haben und gut belüftet sein. Bei einem handelsüblichen Infrarotstrahler mit einer Nennwärmebelastung von 4,3 kw (Abb. 34) ist also ein Raumvolumen von mindestens 86 m³ erforderlich. Beispiel Katalytofen: Abb. 34: Infrarotstrahler im Freien Die Benutzung in z. B. Schlaf-, Badezimmern oder in Kellerräumen ist grundsätzlich verboten! Der Aufstellungsraum muss gut belüftet sein und grundsätzlich ein Volumen von mindestens 40 m³ aufweisen. Je nach Leistung des Ofens kann ein deutlich größeres Raumvolumen von mehr als 40 m³ erforderlich sein. Heizgeräte zur Bautrocknung sind zumeist sehr leistungsstark und benötigen deshalb einen extrem hohen Luftaustausch. Insbesondere deshalb dürfen diese Geräte nur zur Bautrocknung eingesetzt werden - und nicht zur Beheizung von Zelten etc. Absperreinrichtung: Zur Außerbetriebnahme der Geräte (z. B. Arbeitsschluss, Wechsel der Flüssiggasflasche) muss immer das Flaschenventil der Flüssiggasflasche fest geschlossen werden (Drehrichtung rechts!). Nur dann schaltet das Gerät vollständig ab und beim Flaschenwechsel kann kein unverbranntes Gas aus der Flasche entweichen. 8. Benutzung von Terrassenheizstrahlern, Gasfackeln Um ein angenehmes Klima bei kühlen Temperaturen zu schaffen, werden flüssiggasbetriebene Terrassenheizstrahler oder Gasfackeln (Abb. 35) in den unterschiedlichsten Ausführungen eingesetzt. 36 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

37 Eine Vielzahl dieser Geräte ist im Auslieferungszustand nur für den privaten Einsatz ausgerüstet. Aus diesem Grund muss der Benutzer für gewerbliche Bereiche oftmals weitergehende Anforderungen umsetzen. Diese sind die in dem Abschnitt 6.6 beschriebenen Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Druckregelgeräte mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung, aus Platzgründen empfiehlt sich hier eine Ausführung mit 90 -Abgang (Abb. 36), Schlauchbruchsicherungen (Abb. 36) bei Einsatz von Schlauchleitungen, die länger als 0,4 m sind. Zusätzlich müssen alle Terrassenheizstrahler und Gasfackeln mit einer Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein bzw. benutzt werden, welche die Gaszufuhr zum Brenner unterbricht, wenn das Gerät umkippt. Diese Sicherheitseinrichtung schließt bei gefährlicher Neigung die Gaszufuhr selbsttätig ab; nach dem Aufstellen des Gerätes wird die Gaszufuhr automatisch wieder geöffnet. Durch die Sicherheitseinrichtung wird vermieden, dass Flüssiggas unkontrolliert über die Leitung zum Brenner gelangen kann. Entsprechende Sicherheitseinrichtungen sind z. B. (nachrüstbare) Gas-Kippschutzventile (Abb. 36) im Bereich des Flaschenkastens oder herstellerseitig integrierte Neigungsschalter mit Magnetventil oder Gas-Kippschutzventile im Bereich der Brenner. Abb. 35: Abb. links: Terrassenheizstrahler Abb. rechts: Gasfackel ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 37

38 Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung (mit 90 -Abgang) Schlauchbruchsicherung Gas-Kippschutzventil Abb. 36: Sicherheitseinrichtungen (Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung, Gas- Kippschutzventil, Schlauchbruchsicherung) an Terrassenheizstrahlern und Gasfackeln Zur sicheren Benutzung ist u. a. noch zu berücksichtigen, dass eine ausreichende Standsicherheit der Geräte auch unter den möglichen Windeinflüssen - mit den Gewichten der Flüssiggasflasche (voll bzw. teil entleert) - gewährleistet bleibt, die Flüssiggasflasche nicht direkt auf dem Fußboden stehen darf, entsprechend der Unterlagen des Herstellers die zu beachtenden Mindestabstände zu brennbaren Materialien, wie z. B. Markisen, eingehalten werden, der Gasschlauch nicht mit scharfen Kanten in Berührung kommen darf, eine wirksame Belüftung des Flüssiggasflaschen-Aufstellungsraumes durch Öffnungen in seinem unteren und oberen Teil vorhanden ist, die Belüftungsöffnungen nicht verdeckt werden dürfen, das Absperrventil der Flüssiggasflasche bei eingestellter Flasche leicht zugänglich und bedienbar bleibt, 38 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

39 die Inbetriebnahme nur gemäß den Herstellerangaben erfolgt (Regulierknopf in der Regel in Position Flammenkleinstellung bzw. kleines Flammensymbol stellen). Terrassenheizstrahler und Gasfackeln dürfen nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen bzw. Zelten betrieben werden. Gut belüftete Räume sind Räume, wenn mindestens 25 % der Umschließungsfläche offen sind, wobei die Umschließungsfläche die Summe aller Wandflächen ist. Der Betrieb in einem geschlossenen Raum ist verboten. 9. Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Anhängefahrzeugen 9.1 Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken Anzahl angeschlossener und bereitgehaltener Flüssiggasflaschen: In Fahrzeugen bzw. Anhängefahrzeugen (nachfolgend Fahrzeuge genannt) dürfen maximal 4 Flüssiggasflaschen mit je bis zu 14 kg zulässigem Füllgewicht oder maximal 2 Flüssiggasflaschen mit je bis zu 33 kg zulässigem Füllgewicht benutzt werden. Ausnahme: Feldkochherde dürfen mit maximal 4 Flüssiggasflaschen mit je bis zu 33 kg zulässigem Füllgewicht benutzt werden. Die Unterbringung der Flüssiggasflaschen in Fahrzeugen ist wie folgt vorzunehmen: Grundsätzlich in nur von außen zugänglichen Kästen oder Schränken (Abb. 37), die eine ausreichende Feuerwiderstandsfähigkeit haben und so dicht ausgeführt sind, dass kein Flüssiggas in den Fahrzeuginnenraum gelangen kann, in denen sich keine Zündquellen befinden, die in ihrer Unterseite oder unmittelbar über der Bodenoberfläche ausreichend große Lüftungsöffnungen haben, die direkt ins Freie führen (Abb. 39) oder außerhalb des Fahrzeuginnenraumes. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 39

40 Kasten (Schrank) Abb. 37: Von außen zugänglicher Kasten (Schrank) für Flüssiggasflaschen Ausnahme: Nur eine Flüssiggasflasche und eine zur Reserve angeschlossene oder bereitgehaltene Flüssiggasflasche mit einem jeweiligen Füllgewicht bis 14 kg dürfen in vom Fahrzeuginnenraum aus zugänglichen Kästen oder Schränken untergebracht werden. Die oben genannten Anforderungen an z. B. die Feuerwiderstandsfähigkeit, die Lüftungsöffnungen der Kästen und Schränke sowie die Dichtheit der Kästen oder Schränke zum Fahrzeuginnenraum bleiben unberührt. Gestaltung Kästen oder Schränke: Kästen oder Schränke müssen eine ausreichende Feuerwiderstandsfähigkeit haben. Durch eine entsprechende Wärmedämmung (z. B. feuerhemmende Baustoffe) allseitig im Innern der Kästen oder Schränke zum Fahrzeug hin kann dies ermöglicht werden. Die Forderung nach ausreichender Feuerwiderstandsfähigkeit ist grundsätzlich erfüllt, wenn durch eine Brandeinwirkung vom Fahrzeug aus, für eine Zeit von mind. 20 Minuten durch die im Kasten oder Schrank eingebaute Flüssiggasflasche oder den Brenngastank keine zusätzlichen Gefährdungen ausgehen. Die Forderung nach ausreichender Feuerwiderstandsfähigkeit schließt die ein. Durchführung von Rohrleitungen sowie Bohrungen etc. in die Kästen oder Schränke, Befestigung bzw. Anbringung der Kästen oder Schränke an den Fahrzeugaufbau und Ausführung der Lüftungsöffnungen 40 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

41 Eine bestimmte Feuerwiderstandfähigkeit der von außen zugänglichen Klappe bzw. der Tür oder des Bodenbereiches der Kästen oder Schränke ist nicht zwingend erforderlich. Besteht jedoch die Gefahr einer Unterfeuerung oder dergleichen, sind im Bodenbereich ebenfalls Materialien mit ausreichender Feuerwiderstandsfähigkeit (vgl. Wände, Decke) und ggf. Lüftungsbausteine, Brandschutzklappen einzusetzen. Alle eingesetzten Materialien zur Wärmedämmung und zur Abdichtung müssen die oben genannten Brandschutzanforderungen gewährleisten. Zusätzlich ist auch das Materialverhalten gegenüber betriebsbedingten Einflüssen zu berücksichtigen, wie u. a. das Aufnahmeverhalten gegenüber Feuchtigkeit, Nässe (z. B. durch Spritzwasser während der Fahrt), die Beständigkeit gegenüber Chemikalien (z. B. durch Reinigungsmittel wie Säuren und Laugen). Lüftungsöffnungen in Kästen oder Schränken mit mindestens 1 % der Bodenoberfläche - jedoch nicht kleiner als 100 cm² Öffnung - sind ausreichend. Die Mindestgröße der Lüftungsöffnungen darf, z.b. durch Flüssiggasflaschen, nicht verringert werden (Abb. 39). Flüssiggasflaschen müssen aufrecht stehend gesichert werden. Die Sicherung ist mittels Halterungen (z. B. Spannvorrichtungen) vorzunehmen, Abb. 38. Die Halterungen müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Spannvorrichtung Abb. 38: Von außen zugänglicher Kasten (Schrank) für Flüssiggasflaschen mit beispielhaften Möglichkeiten der Sicherung - Sicherung im oberen und unteren Bereich ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 41

42 Rohrleitungen, -verbindungen und Schlauchleitungen: Werkstoffe für Rohrleitungen sowie Rohrverbindungen sind unter besonderer Berücksichtigung der fahrzeugtypischen Beanspruchungen wie z. B. Vibrationen, Schwingungen, Erschütterungen auszuwählen. Geeignete Werkstoffe sowie zulässige Arten von Rohrverbindungen sind den einschlägigen Regelungen zu entnehmen. Im Leitungssystem befindliche Verschraubungen, Übergänge etc. sind leicht zugänglich zu verlegen. Dies bedeutet, dass z. B. Dichtheitsprüfungen und Kontrollarbeiten an Verschraubungen oder Übergängen ohne den Gebrauch von Werkzeugen zur Demontage von Fahrzeugteilen möglich sind. Schlauchleitungen dürfen grundsätzlich nicht durch Wände, Decken, Böden oder dergleichen verlegt werden. Absperreinrichtungen: Die Gaszufuhr zum Gasgerät muss leicht unterbrochen werden können. Bei angeschlossenen Flüssiggasflaschen in von außen zugänglichen Kästen oder Schränken ist dies durch das Vorhandensein und Betätigen einer leicht zugänglichen Absperreinrichtung im Fahrzeuginnenraum gewährleistet (z. B. Schnellschlussventil, Abb. 18). Jedes Gasgerät muss einzeln abgesperrt werden können. Alternativ kann die Installation einer Absperreinrichtung für alle Gasgeräte ausreichend sein. Vor dem Befördern von Flüssiggasanlagen bzw. des Verfahrens der Fahrzeuge sind die Absperreinrichtungen der Flüssiggasflaschen (z. B. Flaschenventile) und Gasgeräte zu schließen. Dies gilt nicht, wenn Geräte während der Beförderung mit Gas versorgt werden müssen und Sicherheitsmaßnahmen getroffen sind. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen sind z. B. die Verwendung von automatisch wirkenden Abschalteinrichtungen, die im Falle eines unfallbedingten Leitungsabrisses die Gaszufuhr unterbrechen. Immer einzuhalten sind zusätzlich die in den vorherigen Abschnitten genannten grundlegenden Schutzmaßnahmen wie u. a. ausreichende Dimensionierung der Versorgungsanlage (Abschnitt 4), geeignete Aufstellung der Flüssiggasanlage, z. B. Sicherung gegen unbefugten Zugriff Dritter, Einhaltung der Schutzbereiche (Abschnitt 5), Vorhandensein eines Druckregelgerätes mit Sicherheitseinrichtung gegen unzulässig hohen Druckanstieg (Abschnitt 6.1), 42 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

43 Anforderungen zu Rohr-, Schlauchleitungen sowie Schlauchbruchsicherungen (Abschnitte 6.3, 6.4, 6.6), Anforderungen an Gasverbrauchseinrichtungen (Abschnitt 6.7). Hinweis: In Fahrzeugen dürfen Heizanlagen mit einem Eingangsdruck von 30 mbar benutzt werden. Weiterführende bzw. zusätzliche Anforderungen, z. B. zur Versorgung von Flüssiggas aus Brenngastanks oder zu den sog. Tankflaschen, sind den einschlägigen Regelungen zu entnehmen. 9.2 Lüftungsöffnungen im Fahrzeuginnenraum Im Innenraum von Fahrzeugen und Anhängefahrzeugen, in denen Gasgeräte benutzt werden (z. B. in Verkaufsfahrzeugen, Wohnwagen mit Heizungsanlagen), müssen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (durch ausströmendes Flüssiggas), gesundheitsgefährliche Abgas/Luft-Gemische und Sauerstoffmangel vermieden sein. Deshalb muss der Fahrzeuginnenraum von Fahrzeugen und Anhängefahrzeugen durch ausreichend bemessene Lüftungsöffnungen be- und entlüftet sein. Ausreichend sind grundsätzlich zwei ständig offene Lüftungsöffnungen mit mindestens 1 % der Bodenfläche, jedoch nicht kleiner als jeweils 100 cm² Öffnung, die sich in gegenüberliegenden Wänden und in unterschiedlicher Höhe, wobei sich eine Öffnung in Fußbodennähe und eine Öffnung knapp unterhalb der Decke, befinden sollten ( Querlüftung, Abb. 39). Nicht ausreichend ist als alleinige Lüftungsöffnung die (geöffnete) Verkaufsklappe des Fahrzeuges. Die Verkaufsklappe ist über Nacht und in der Regel zumeist auch während vorbereitender Tätigkeiten (noch) geschlossen. Es fehlt also immer eine Lüftungsöffnung im Bodenbereich. Und bei vorbereitenden Tätigkeiten mit Betrieb der Gasgeräte bei geschlossener Verkaufsklappe ist vermutlich der erforderliche Luftwechsel keinesfalls gewährleistet. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 43

44 Lüftungsöffnung Lüftungsöffnung Abb. 39: Erforderliche Lüftungsöffnungen im Fahrzeuginnenraum mit Gasgeräten ( Querlüftung) und im Aufstellungsraum der Flüssiggasflaschen Empfohlene Mindestgrößen von Lüftungsöffnungen in Abhängigkeit der Gasgeräte und deren Anschlusswerte sind Tabelle 2 zu entnehmen. Zwei ständig offene Lüftungsöffnungen mit jeweils mindestens 100 cm² Öffnung bleiben jedoch unberührt. Gasgeräte Anschlusswert Lüftungsöffnung Kochgeräte mit offener Flamme je 100g/h 50 cm² Geräte (ausgenommen Kochgeräte) über 50 g/h Frischluft direkt aus dem Freien; Abgase direkt ins Freie Tabelle 2: Empfohlene Mindestgrößen von Lüftungsöffnungen Ist ein ausreichender Austausch der Raumluft durch die natürliche Be- und Entlüftung über die Lüftungsöffnungen nicht gewährleistet, sind technische Lüftungsmaßnahmen erforderlich. 44 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

45 Die Lüftungsöffnungen müssen während der Benutzung der Gasgeräte vollständig offen gehalten werden. Insbesondere beim Kochen mit offener Flamme ist die zusätzliche Öffnung der Dachluke oder eines Fensters zu empfehlen. Alle Lüftungsöffnungen sind regelmäßig zu reinigen. 10. Benutzung von Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche Unter Berücksichtigung der grundlegenden Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 6 müssen bei der Benutzung von Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche zusätzlich besondere Schutzmaßnahmen (Abb. 40) eingehalten sein. Diese sind insbesondere: Aufstellen der Flüssiggasflaschen immer über Erdgleiche, in der Regel Anschluss nur über Rohrleitungen (Schlauchleitung mit einer Länge von maximal 0,4 m direkt nach dem Druckregelgerät ist zulässig), grundsätzlich Vorhandensein einer technischen Lüftung im Aufstellungsraum des Gasgerätes mit Gewährleistung eines mindestens 1,5-fachen Luftwechsels/Stunde und Kopplung des Gasgerätes mit der technischen Lüftung. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 45

46 Abb. 40: Beispielhafte Flüssiggasanlage mit Gasgerät im Raum unter Erdgleiche 46 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

47 11. Wechsel von Flüssiggasflaschen Zum Zeitpunkt eines Wechsels der Flüssiggasflasche ist von einem Gasaustritt auszugehen. Daher sind für den Zeitraum des Flaschenwechsels Zündquellen (z. B. offenes Feuer oder im Nahbereich befindliche Geräte mit offenen Flammen) im Umkreis von mind. 0,5 m um die zu lösende Verbindungsstelle (Flaschen-Absperrventil bzw. Druckregelgerät oder Hochdruckschlauch) zu vermeiden. Das Absperrventil der zu wechselnden Flüssiggasflasche ist zuerst zu schließen (Drehrichtung rechts!). Die Überwurfmutter des Druckregelgerätes (bei z. B. Kleinflaschenanlagen) bzw. des Hochdruckschlauches (bei z. B. Großflaschenanlagen) ist vorsichtig zu lösen (Drehrichtung rechts). Nach dem Abschrauben des Druckregelgerätes bzw. des Hochdruckschlauches ist das Flüssiggasflaschen-Absperrventil zu schützen, z. B. mittels der Ventilverschlussmutter (Abb. 41) und der Ventilschutzkappe (Abb. 42). Dies gilt auch für entleerte Flüssiggasflaschen. Ventilverschlussmutter Abb. 41: Flüssiggasflaschen-Absperrventil mit aufgeschraubter Ventilverschlussmutter Ventilschutzkappe Abb. 42: Flüssiggasflasche mit Ventilschutzkappe Vor dem Anschluss der Flüssiggasflasche sind das Vorhandensein und der Zustand des Dichtringes zu kontrollieren (Abschnitt 6.2 mit den Abb. 14, 15, 16). Nach der Herstellung der Anschlussverbindung und vor Inbetriebnahme der Flüssiggasanlage muss die Anschlussverbindung (Flaschen-Absperrventil/Druckregelgerät bzw. Flaschen-Absperrventil/Schlauchleitung) unter Betriebsdruck, also bei geöffnetem Flüssiggasflaschen-Absperrventil und geschlossener Geräteabsperrarmatur, auf Dicht- ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 47

48 heit geprüft werden z. B. mittels einem schaumbildenden Mittel wie Lecksuchspray (Abb. 17). Hinweis: Nicht vollständig geschlossene Flaschenventile führten insbesondere beim Flaschenwechsel bereits zu zahlreichen Unfällen mit schweren Körperverletzungen und hohen Sachschäden. In der Regel befindet sich in entleerten Flüssiggasflaschen immer noch soviel Gas, das bei nicht vollständig geschlossenem Flaschenventil unkontrolliert entweichen und eine gefährliche Situation bewirken kann. 12. Lagern von Flüssiggasflaschen Als Lagern gilt, wenn Flüssiggasflaschen in Vorrat gehalten werden. Als Lagern gilt nicht, wenn Flüssiggasflaschen als Reservebehälter zum Entleeren angeschlossen sind oder zum baldigen Entleeren bereitgehalten werden. Flüssiggasflaschen dürfen nicht gelagert werden in Verkehrswegen (z. B. Treppenräumen, Fluren, Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen, Durchfahrten, engen Höfen, Garagen) sowie grundsätzlich nicht in Räumen unter Erdgleiche (z. B. Kellerräume, -flure). Allgemeine Schutzmaßnahmen für das Lagern in Räumen und das Lagern im Freien: Keine öffentliche Zugänglichkeit des Lagers möglich, Ventile der Flüssiggasflaschen schützen, z. B. mit Verschlussmutter (Abb. 41) und Schutzkappe (Abb. 42), Flaschen stehend lagern, Flaschen gegen Umfallen oder Herabfallen sichern (z. B. ebene Aufstellfläche, Sicherung mittels Ketten, Bügel oder durch formschlüssige Aufstellung), keine Zündquellen innerhalb der Schutzbereiche vorhanden, Einhaltung von Schutzabständen zu tiefer gelegenen Räumen und Bereichen wie Gruben, Kanäle ohne Flüssigkeitsverschluss, Kelleröffnungen, Flaschen gegen zu hohe Erwärmung schützen, z. B. Einhaltung Mindestabstände von 0,7 m zu Heizgeräten etc. (eines besonderen Schutzes gegen Sonneneinstrahlung bedarf es nicht) und Vorhandensein von Schildern wie z. B. Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten (Abb. 43), Zutritt für Unbefugte verboten (Abb. 44), Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre (Abb. 45). 48 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

49 Abb. 43: Abb. 44: Abb. 45: Schild P 02 Feuer, Schild P 06 Zutritt für Schild W 21 Warnung vor offenes Licht und Unbefugte verboten explosionsfähiger Rauchen verboten Atmosphäre Lagern im Freien: Innerhalb der Schutzbereiche dürfen sich z. B. keine Zündquellen, keine tiefer gelegenen Bereiche und keine brennbaren Stoffe befinden. Die Abmessungen der Schutzbereiche sind dem Abschnitt 5 zu entnehmen, insbesondere Abb. 7 und 8. Der Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken. Der Schutzbereich darf an höchstens 2 Seiten durch mindestens 2 m hohe öffnungslose Schutzwände aus nicht brennbaren Baustoffen eingeengt sein. Wenn von benachbarten Anlagen und Einrichtungen eine Gefährdung wie z. B. Brand- und Explosionsgefahr ausgehen kann, ist ein Schutzabstand von mindestens 5 m einzuhalten. Der Schutzabstand kann jedoch durch eine 2 m hohe Schutzwand aus nicht brennbaren Baustoffen ersetzt werden. Abb. 46: Odrnungsgemäßes Lagern im Freien ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 49

50 Zu den oben genannten allgemeinen Schutzmaßnahmen sind für das Lagern in Räumen weitere Anforderungen zu beachten, u. a.: Keine tiefer gelegenen Räume, Bereiche wie Kanäle ohne Flüssigkeitsverschluss, Kelleröffnungen im Lager vorhanden, ausreichende Be- und Entlüftung gewährleistet, z. B. technische Lüftung mit zweifachem Luftwechsel/Stunde oder natürliche Lüftung mit direkt ins Freie führende Lüftungsöffnungen von insgesamt 1/100 der Bodenfläche ( in der Regel Querlüftung), keine Brandlasten wie Papier, Fette, Öle vorhanden Fußboden grundsätzlich aus nicht brennbaren Materialien und Trennung der Lagerräume von angrenzenden Räumen durch mindestens feuerhemmende Bauteile (F 30). Alle für das Lagern im Freien und das Lagern in Räumen genannten Schutzmaßnahmen gelten grundsätzlich auch für entleerte Flaschen. 13. Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus stationären Behältern Stationäre Flüssiggasbehälter werden oberirdisch (Abb. 47) bzw. halboberirdisch aufgestellt oder erdgedeckt eingelagert. Zur sicheren Benutzung sind Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Bei ober- und halboberirdisch aufgestellten Flüssiggasbehältern im Freien sind dies z. B.: Keine Aufstellung des Behälters auf Verkehrswegen oder Rettungswegen, Schutz vor mechanischer Beschädigung, ggf. Anfahrschutz, Behälter ausreichend umlüftet, Zugänglichkeit des Behälters durch einen Abstand von in der Regel mindestens 1 m zu Gebäuden, Wänden etc., Schutzabstand von mindestens 5 m zu offenen Schächten, Kanälen, Kelleröffnungen oder dergleichen, Schutz der Armaturen am Behälter gegen Eingriff Unbefugter, 50 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

51 Schutzabstand von mind. 5 m vor Brandlasten wie z. B. brennbaren Stoffen (Benzin, Fette, Öle), Holzschuppen etc., Beachtung der Gefahrenhinweise am Behälter wie Vermeidung von Zündquellen, Beachtung des Alarmplanes, z. B. zu treffende Maßnahmen im Brandfall. Brand- und Explosionsschutz: Während des Befüllvorganges des Behälters tritt Gas aus. Daher sind in den explosionsgefährdeten Bereichen ( Zonen ) Zündquellen während des Befüllvorganges verboten, z. B. durch entsprechende Kontrolle des Arbeitsumfeldes. Der explosionsgefährdete Bereich kann durch bauliche Maßnahmen an maximal zwei Seiten eingeschränkt werden, z. B. öffnungslose, mind. einseitig verputzte Wände oder andere, schwadenhemmende Abtrennungen aus nicht brennbaren Baustoffen. Bei ober- und halboberirdisch aufgestellten Flüssiggasbehältern im Freien betragen die explosionsgefährdeten Bereiche in der Regel 1 m um das Füllventil des Behälters mit einem kegelförmigen Raum bis zum Boden, am Boden Radius r = 3 m (Abb. 47). Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass der Behälter ein Fassungsvermögen < 3 t besitzt, die Entnahme aus der Gasphase erfolgt und der Behälter nur wenige Male pro Jahr befüllt wird. Zone 2 bedeutet: Es handelt sich um einen Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen (wie Flüssiggas) normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. Abb. 47: Oberirdischer Flüssiggasbehälter mit Zone 2: 1 m um das Füllventil und kegelförmig bis zum Boden, am Boden r = 3 m ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 51

52 Weiterführende Anforderungen, z. B. zum Einsatz von erdgedeckten Flüssiggasbehältern oder der Aufstellung von Behältern in Räumen, sind den einschlägigen Regelungen zu entnehmen. Anhang 11 zeigt eine beispielhafte Flüssiggasanlage mit erforderlichen Sicherheitseinrichtungen. In den Regelwerken werden stationäre Flüssiggasbehälter als Druckgeräte oder auch als Druckbehälter bezeichnet. 14. Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Fässern Zur Versorgung von Flüssiggas können Fässer eingesetzt werden. Die Vorteile der Fässer sind insbesondere die mobile Energieversorgung mit großem Fassungsvermögen, hohe Entnahmeleistungen, keine Unterbrechung der Gaszufuhr durch Flaschenwechsel sowie platzsparende Aufstellung. Die nachfolgenden Schutzmaßnahmen beschreiben grundlegende Anforderungen zur sachgemäßen und sicheren Benutzung. Die geeigneten Schutzmaßnahmen sind entsprechend den am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen festzulegen. Allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere: Sicherung gegen unbefugten Zugriff Dritter (Abschnitt 5), Einhaltung der Schutzbereiche um das Fass (Entnahme aus der Gasphase, Aufstellung im Freien): Es muss ein Schutzbereich mit der Höhe h = 0,5 m und dem Radius r = 2 m eingehalten werden. Wenn die Einhaltung des Schutzbereiches durch z. B. benachbarten Kraftfahrzeugverkehr (Abb. 48) nicht gewährleistet werden kann, kann das Fass in einen sog. Flaschenschrank aufgestellt werden (Abb. 49). Bei Einsatz eines Flaschenschrankes bedarf es um den Flaschenschrank im Außenbereich grundsätzlich keines Schutzbereiches mehr, Vorhandensein eines Druckregelgerätes mit Sicherheitseinrichtung gegen unzulässig hohen Druckanstieg (Abschnitt 6.1), Erdung des Fasses, Vorhandensein einer Absperreinrichtung der gesamten Flüssiggasanlage, Vorhandensein entsprechender Warnhinweise. 52 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

53 Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Gefahr des Anfahrens (Fass bzw. Imbiss/Marktstand/Fahrzeug) durch Kraftfahrzeuge oder dergleichen: Vorhandensein eines geeigneten Anfahrschutzes (Anmerkung: Der Stahlrahmen um das Fass kann nicht als Anfahrschutz dienen, da er fest mit dem Fass verbunden ist), Vorhandensein einer Rohrbruchsicherung, Vorhandensein einer ca. 1-1,5 m langen flexiblen Leitung (z. B. Schlauchleitung mit Edelstahl-Geflecht) im Rohrleitungssystem zwischen Fass und Imbiss (anstatt einer durchgehenden Rohrleitung). Schutzmaßnahmen beim Befüllen des Fasses am Betriebsort: Während des Befüllvorganges des Fasses tritt Gas aus. Daher sind in den explosionsgefährdeten Bereichen ( Zonen ) Zündquellen während des Befüllvorganges zu vermeiden, z. B. durch entsprechende Kontrolle des Arbeitsumfeldes. Die Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz sind gemäß Abschnitt 13 analog zu beachten. Können innerhalb der explosionsgefährdeten Bereiche ( Zonen ) Zündquellen durch z. B. Kraftfahrzeugverkehr während des Befüllvorganges nicht vermieden werden, ist die Befüllung des Fasses außerhalb des Kraftfahrzeugsverkehrs durchzuführen, z. B. vor oder nach dem Parkplatzbetrieb. In diesem Fall ist dem Flüssiggas-Versorgungsunternehmen dies in Form einer schriftlichen Anweisung oder dergleichen aufzugeben. Abb. 48: Beispielhaftes Flüssiggas-Fass (hier: Fass mit einem Füllgewicht von 320 kg ca. 10-fache Kapazität einer 33-kg-Flasche) mit fehlendem Anfahrschutz sowie Schutzbereiche nicht eingehalten ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 53

54 Abb. 49: Flüssiggas-Fass mit Schutzmaßnahmen (z. B. Anfahrschutz, Flaschenschrank) 15. Einsatz von Einwegbehältern (Gaskartuschen) Gaskartuschen sind Einwegbehälter. In Gaskartuschen wird Gas (Flüssiggas) unter Druck aufbewahrt. In der Regel sind die Gaskartuschen mit Butan-Propan oder nur mit Butan gefüllt. Die Gaskartuschen werden vom Hersteller einmalig befüllt und sind nach der Entleerung nicht wieder befüllbar. 54 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

55 Die Anstechkartusche wird durch einen Dorn geöffnet (Abb. 51). Dadurch entsteht eine unverschließbare Einstichöffnung. Im Gegensatz dazu besitzt die Ventilkartusche ein Entnahmeventil, das nur öffnet, wenn ein passender Anschluss montiert wird (Abb. 50). Abb. 50: Beispielhafte Ventilkartusche Abb. 51: Beispielhafte Anstechkartusche Der wesentliche Unterschied im Gebrauch besteht darin, dass die Anstechkartusche nach dem Einsetzen in ein Verbrauchsgerät bis zur vollständigen Entleerung im Gerät verbleiben muss. Bei einer vorzeitigen Trennung vom Verbrauchsgerät ( Trennung der teilentleerten Kartusche vom Verbrauchsgerät) entweicht das in der Kartusche befindliche Gas sofort durch die nicht wieder verschließbare Einstichöffnung. Kartuschen mit Entnahmeventil können dagegen auch teilentleert vom Verbrauchsgerät getrennt werden. Das Entnahmeventil in der Kartusche schließt sich bei der Trennung vom Verbrauchgerät selbsttätig. Der große Vorteil der Ventilkartusche gegenüber der Anstechkartusche ist also ein flexiblerer und sicherer Einsatz. Beim Umgang mit Gaskartuschen sind spezifische Gefährdungen zu betrachten, insbesondere: Flüssiggas dehnt sich bei Wärmeeinwirkung stark aus. In geschlossenen Behältern ohne Überdruckventil, wie z. B. Kartuschen, kann eine Überhitzung zum Bersten der Kartusche und damit zur schlagartigen Freisetzung des überhitzten Flüssiggases führen. Kartuschen dürfen nicht über 50 C erwärmt werden. Sie dürfen also nicht ungeschützt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Auch bei Arbeiten im Freien ist das mitunter schwer zu verhindern. Gaskartuschen sind dünnwandige Einwegbehälter, welche durch ihre Bauart bedingt nur begrenzten mechanischen Beanspruchungen widerstehen. Unter rauen Bedingungen ist z. B. durch Schlag oder Stoß mit der Beschädigung der Kartusche oder der Verbindung zwischen Kartusche und Verbrauchsgerät zu rechnen. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr. Einwegkartuschen mit Entnahmeventil besitzen am Kopfteil in der Regel ein Außengewinde. Das Außengewinde wird in das Innengewinde des Verbrauchsgerätes eingeschraubt. Es ist beim Einschrauben darauf zu achten, ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 55

56 die Verbindung gemäß Herstellerangaben, zumeist nur handfest, anzuziehen. Hierbei ist ausschließlich die Kartusche zu drehen, da über einen längeren Hebelarm des Verbrauchsgerätes ein wesentlich höheres Drehmoment erreicht werden könnte. Anstechkartuschen haben häufig eine reine Butanfüllung. Die Siedetemperatur bei Butan beträgt ca. 0 C bei Atmosphärendruck. Also ist bei kalter Witterung eine Entnahme, selbst bei geringem Propananteil, kaum bzw. nicht möglich. Es besteht dann bei angestochenen Kartuschen die Gefahr, dass die irrtümlich als leer angesehene Kartusche vom Verbrauchsgerät getrennt wird und Gas aus der offenen Kartusche unkontrolliert bzw. unbemerkt entweicht. Beim Einsatz von Anstechkartuschen wird bzw. soll durch die im Verbrauchsgerät befindliche Dichtung die Systemdichtheit hergestellt werden. Insbesondere kann bei einem häufigen Kartuschenwechsel die Gefahr bestehen, dass die Dichtung im Verbrauchsgerät nicht mehr mittig sitzt, herausfällt oder an der Kartusche haften bleibt. Wenn dies nicht bemerkt wird, ist beim Einsetzen einer neuen Anstechkartusche keine Systemdichtheit vorhanden und Gas strömt aus. Gas kann auch unkontrolliert ausströmen, wenn z. B. das Preisetikett auf der mittigen Kopffläche der Anstechkartusche aufgebracht ist und dadurch die formschlüssige Systemdichtheit nicht gewährleistet werden kann.! Austretendes Gas kann bei handelsüblichen Kartuschen ca. 4 m³ explosionsfähige Atmosphäre erzeugen. Grundlegende Schutzmaßnahmen: Die Flüssiggasversorgung aus Flüssiggasflaschen ist der Versorgung aus Gaskartuschen vorzuziehen, bei der Entscheidung für den Einsatz von Gaskartuschen sind grundsätzlich nur Ventilkartuschen einzusetzen, die herstellerseitigen Informationen aus der Betriebsanleitung der Geräte etc. sind zwingend zu beachten. Vorwiegend der festgelegte Einsatzbereich wie ggf. ausschließliche Benutzung im Freien oder in gut belüfteten Räumen und Informationen zu Ersatzkartuschen (z. B. vom Hersteller freigegebene Kartuschen; da unterschiedliche - nicht austauschbare - Bauformen von Kartuschen erhältlich sind), für den Einsatz unter rauen Bedingungen, wie z. B. bei Schaustellerarbeiten, sind Gaskartuschen in der Regel nicht geeignet. 56 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

57 16. Prüfungen Flüssiggasanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme von hierzu befähigten Personen zu prüfen. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Flüssiggasanlagen zu überzeugen (u. a. Dichtheitsprüfung, ausreichende Frischluftzuführung, gefahrlose Abgasabführung). Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Flüssiggasanlage verfügt. Prüfungen an einem neuen Standort (z. B. auf Märkten, Volksfesten): Auf Grund besonderer Beanspruchungen, den ständig wechselnden Einsatzorten und des oftmals rauen Betriebes kann es erforderlich sein, dass die Flüssiggasanlage nach der Montage an einem neuen Standort und vor Inbetriebnahme von einer hierzu befähigten Person zu prüfen ist. Unter der Voraussetzung, dass Einflaschen-Flüssiggasanlagen bis maximal 33-kg- Flüssiggasfüllung aus geprüften Einzelteilen (wie z. B. Druckregelgerät, Sicherheitseinrichtungen, Leitungen) bestehen, bestimmungsgemäß zusammengebaut (u. a. Vollständigkeit der erforderlichen Bauteile) wurden, sachgemäß transportiert wurden und einer Sichtkontrolle auf augenscheinliche Mängel unterzogen wurden, können die erforderlichen Prüfungen an einem neuen Standort vor Inbetriebnahme durch geeignete, unterwiesene und beauftragte Personen durchgeführt werden. Der Prüfumfang umfasst insbesondere die Dichtheitsprüfung der Flüssiggasanlage. Die Dichtheitsprüfung umfasst vorwiegend die zur Beförderung gelösten Verbindungsstellen nach dem Zusammenbau. Dichtheitsprüfungen können z. B. mit einem schaumbildenden Mittel (Lecksuchspray) erfolgen (Abb. 17). Mehrflaschen-Flüssiggasanlagen sind hinsichtlich der Versorgungsanlage, häufig aber auch hinsichtlich der Verbrauchsanlage komplexer aufgebaut. Somit kann es erforderlich sein, dass Mehrflaschen-Flüssiggasanlagen an einem neuen Standort durch eine befähigte Person zu prüfen sind. Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann jedoch im begründeten Einzelfall bei einfachen Mehrflaschen-Flüssiggasanlagen die Prüfung durch eine geeignete, unterwiesene und beauftragte Person ausreichend sein. Zum Beispiel wenn die einzelnen Bauteile der Verbrauchsanlage ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 57

58 (Leitungen, Druckregelgeräte, Sicherheitseinrichtungen) fest am bzw. im Fahrzeug installiert sind und zum Verfahren des Fahrzeuges an einen neuen Standort lediglich die Flüssiggasflaschen von den Schlauchleitungen demontiert bzw. an einem neuen Standort die Schlauchleitungen an die Flüssiggasflaschen montiert werden. Diese Tätigkeiten sind praktisch vergleichbar mit dem routinemäßigen (arbeitstäglichen) Austausch einer entleerten Flüssiggasflasche ( Flaschenwechsel ). Wiederkehrende Prüfungen: Flüssiggasanlagen sind wiederkehrend durch eine befähigte Person zu prüfen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen zu ermitteln und festzulegen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik haben sich folgende Prüffristen bewährt: Stationäre Anlagen Ortsveränderliche Anlagen, Anlagen in fliegenden Bauten Anlagen mit Gasgeräten unter Erdgleiche Anlagen in Fahrzeugen und Anhängerfahrzeugen Mind. alle 4 Jahre Mind. alle 2 Jahre Mind. einmal jährlich Mind. alle 2 Jahre Tabelle 3: Fristen wiederkehrender Prüfungen Im Ergebnis der Prüfung wird insbesondere die Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Aufstellung festgestellt. Zum Prüfumfang gehören u. a. die Prüfung auf Vollständigkeit der erforderlichen Bauteile und Sicherheitseinrichtungen, deren ordnungsgemäßen Zusammenbau, ausreichende Frischluftzuführung, gefahrlose Abgasabführung, Einhaltung der Schutzbereiche und Schutzabstände, Funktionsfähigkeit der Zündsicherung des Gasgerätes sowie eine Brennprobe. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren. Prüfhinweise zu stationären Flüssiggasbehältern: An stationären Flüssiggasbehältern (Abb. 47, Anhang 8) sind zusätzliche, verbindlich vorgeschriebene Prüfungen durchzuführen. Diese Prüfungen hat der Arbeitgeber zu veranlassen. Flüssiggasbehälter müssen von befähigten Personen (bp) und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden. Hinweise zu Prüfungen am Beispiel eines in der Praxis typischen Flüssiggasbehälters siehe Tabelle ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

59 Annahme: Der Behälter ist in Serie gefertigt; die Ausrüstung ist im Baumuster enthalten und die Prüfung einer Anlage der Serie ist durch eine ZÜS erfolgt; keine Einbauten wie z. B. Heizungen sind im Behälter vorhanden; oberirdische Behälter-Aufstellung im Freien; Inhalt < 3 t; Entnahme aus der Gasphase. Prüfung vor Inbetriebnahme (Aufstellungsprüfung) Fristen wiederkehrender Prüfungen Äußere Prüfung Innere Prüfung Festigkeitsprüfung ZÜS/bP 2 Jahre (bp) 10 Jahre (ZÜS) 10 Jahre (ZÜS) Tabelle 4: Prüfhinweise zu Flüssiggasbehältern Muster-Prüfbescheinigungen für Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen und Anhängefahrzeugen: BGG 935 Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen, für stationäre, ortsveränderliche Flüssiggasanlagen sowie Anlagen in fliegenden Bauten: BGG 937 Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden durch befähigte Personen (Sachkundige) nach 33 UVV Verwendung von Flüssiggas (BGV D34) sind z. B. über Wissen Kompakt Flüssiggasanlagen verfügbar. Austausch von Anlagenteilen: Anlagenteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, sind spätestens nach 8 Jahren auszuwechseln. Entsprechende Anlagenteile sind z. B. Druckregelgeräte, Schlauchbruchsicherungen, Schlauchleitungen, Absperreinrichtungen. Ein Austausch ist nicht erforderlich, wenn die ordnungsgemäße Beschaffenheit durch eine befähigte Person bestätigt worden ist. Zusätzliche Anforderungen sind den Betriebsanleitungen der Hersteller zu entnehmen. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 59

60 17. Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Kraftfahrzeugen Bei jeder Beförderung von Flüssiggas - unabhängig von der Menge und auch bei leeren oder vermeintlich leeren Flaschen - sind immer Maßnahmen zu ergreifen, um das Austreten von Flüssiggas zu verhindern. In diesem Abschnitt werden - auf Grund der verschiedensten möglichen Gefahrgutbeförderungen (z. B. Stoffe, Menge) und den daraus resultierenden Anforderungen - die für die Beförderung von und zu Märkten, Volksfesten oder dergleichen relevanten Bestimmungen aus den Vorschriften zusammengefasst. Es sind hierbei grundsätzlich zwei Beförderungen zu unterscheiden: a. Beförderungen von Flüssiggasflaschen, die Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchführen. Darunter fallen z. B. Lieferungen für und Rücklieferungen von fliegenden Bauten zum sofortigen Verbrauch, und b. wenn die Flüssiggasflaschen dort noch gelagert werden, handelt es sich nicht mehr um eine Beförderung in Verbindung mit der Haupttätigkeit, sondern um eine Versorgungsfahrt. Versorgungsfahrten sind auch z. B. Beförderungen von Flüssiggasflaschen von der Abfüllstation oder Verkaufsstelle zu einem Lager. Gemeinsame Bestimmungen (a. und b.) bei Beförderung bis max. 333 kg Flüssiggas: Sofern keine anderen gefährlichen Güter (z. B. Benzin, Diesel, Reinigungsmittel, Gase) gleichzeitig befördert werden, beträgt die höchstzulässige Menge je Fahrzeug in beiden Fällen maximal 333 kg Flüssiggas (Nettomasse). Dies sind bis zu 10 Flüssiggasflaschen mit jeweils 33 kg Füllgewicht (10 x 33 kg = 330 kg Flüssiggas) oder 30 Flüssiggasflaschen mit jeweils 11 kg Füllgewicht (30 x 11 kg = 330 kg Flüssiggas). Die Flüssiggasflaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren. Dies gilt auch beim Einsatz für einen Transportbehälter. Die Druckregelgeräte sind von den Flüssiggasflaschen zu entfernen. Die Absperrventile (Flaschenventile) der Flüssiggasflaschen sind zu schließen und mit der Ventilschutzkappe zu sichern (Abb. 42). Bei der Beförderung von Flüssiggasflaschen in Schutzkisten ist eine Ventilschutzkappe nicht erforderlich. 60 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

61 Unzulässige Erwärmung ist zu vermeiden. Der Fahrzeugführer und weitere Beteiligte müssen unterwiesen sein. Insbesondere während der Beförderung und bei den Ladearbeiten sind das Rauchen sowie der Umgang mit Feuer und offenem Licht in der Nähe des Fahrzeuges und in dem Fahrzeug verboten. Die Flüssiggasflaschen müssen vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein (Abb. 52). Abb. 52: Kennzeichnung Flüssiggasflasche (Gefahrgutaufkleber) Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Flüssiggasflaschen müssen grundsätzlich eine ausreichende Belüftung (Zu- und Abluft) haben. Daher ist die Beförderung von Flüssiggasflaschen in einem offenen PKW-Anhänger oder Fahrzeugen, die bereits durch ihre Bauart mit ausreichenden Lüftungsöffnungen ausgestattet sind, der Beförderung in geschlossenen Fahrzeugen vorzuziehen. Die normale Belüftung im PKW reicht in der Regel nicht aus. Daher sollte die Beförderung in einem PKW nur ausnahmsweise und kurzzeitig unter Beachtung besonderer Schutzmaßnahmen erfolgen. Schutzmaßnahmen bezüglich der Lüftung können ausreichend sein, wenn das Lüftungsgebläse auf Außenzuluftzufuhr und höchste Stufe eingeschaltet ist. Wenn jedoch eine Belüftung des Fahrzeuges nicht möglich bzw. nicht ausreichend ist, müssen die Ladetüren der Fahrzeuge mit der Aufschrift Achtung, keine Belüftung, vorsichtig öffnen versehen werden, wobei die Buchstaben mind. 25 mm hoch sein müssen. Die Flüssiggasflaschen sind unmittelbar vor Beginn der Beförderung in den PKW zu la- ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 61

62 den und unverzüglich nach Beendigung der Beförderung aus dem Fahrzeug zu nehmen, da bei abgestelltem Fahrzeug die Durchlüftung in der Regel nicht gegeben ist. Zusätzliche Bestimmungen bei Versorgungsfahrten bis max. 333 kg Flüssiggas (ohne Beförderung weiterer gefährlicher Güter): Es muss mindestens ein geeigneter Feuerlöscher, z. B. Pulverlöscher mit ABC- Löschpulver (nach DIN EN 3), mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg mitgeführt werden (Prüffristen Feuerlöscher beachten). Der Fahrzeugführer muss geschult (unterwiesen) sein und einen Nachweis mit sich führen. Weitere Beteiligte müssen unterwiesen sein. Der Motor des Kraftfahrzeuges ist beim Be- und Entladen abzustellen. Flüssiggasflaschen dürfen nicht mit Versandstücken, die als explosiv oder explosionsgefährlich gekennzeichnet sind, zusammen in ein Fahrzeug verladen werden. Versandstücke mit Flüssiggas sollten aus hygienischen Gründen nicht zusammen mit Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel befördert werden. Das Öffnen von Flüssiggasflaschen durch den Fahrzeugführer oder Beifahrer ist verboten. Bei einer Beförderung ohne Übergabe an Dritte (z. B. Schaustellerkollege) ist grundsätzlich kein Beförderungspapier erforderlich. Bei allen Beförderungen über 333 kg Flüssiggas (auch Haupttätigkeit) sind weitere zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. ADR-Führerschein, Beförderungspapier, Unfallmerkblatt (Schriftliche Weisungen), Kennzeichnung des Fahrzeugs, zusätzliche Feuerlöscher, zu ergreifen. Weiterführende Informationen sind der BGI 590 Sichere Beförderung von Gasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße sowie der BGI 649 Ladungssicherung auf Fahrzeugen zu entnehmen. 18. Betriebsanweisung Zur sicheren Benutzung von Flüssiggasanlagen sind neben technischen Schutzmaßnahmen auch organisatorische Maßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten erforderlich. Die Maßnahmen und das Verhalten müssen im voraus durchdacht und in einer Betriebsanweisung festgelegt sein. 62 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

63 Durch den Arbeitgeber ist für jede Flüssiggasanlage eine Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache aufzustellen, in der alle für die sichere Benutzung erforderlichen Angaben enthalten sein müssen, z. B. Angaben über Aufstellung, Inbetriebnahme, Stillsetzung, Verhalten bei Störungen, Verhalten bei Gefahr- oder Brandfällen, erforderliche Prüfungen, sachgemäße Installation, erforderliche Schutzmaßnahmen. Muster von Betriebsanweisungen siehe Anhänge 1, 2 und 3. Auch sind die von den Herstellern der Gasgeräte und Ausrüstungsteilen mitgelieferten Bedienungs- und Wartungsanleitungen zu beachten. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten bekannt zu machen. Sie muss für die Beschäftigten am Betriebsort jederzeit zugänglich sein. Die Beschäftigten haben die Betriebsanweisung zu beachten. 19. Unterweisung Flüssiggasanlagen dürfen nur von Beschäftigten benutzt werden, die in der Benutzung dieser Anlagen unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen. Das gilt ebenso für den Wechsel von Flüssiggasflaschen. Die Unterweisungspflicht obliegt dem Arbeitgeber. Muster eines Unterweisungsnachweises siehe Anhang 4. Auch zur Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Kraftfahrzeugen sind nur beauftragte und unterwiesene Personen einzusetzen. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. 20. Fazit Diese Broschüre enthält grundlegende Informationen und zu beachtende Anforderungen zur sachgemäßen und sicheren Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in Fahrzeugen und in stationären Betrieben. Ebenso zur Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Kraftfahrzeugen. Damit eine Flüssiggasanlage sicher betrieben werden kann, muss sich der Arbeitgeber bzw. Unternehmer - auf Grund der Komplexität der Problematik - in der Regel fachkundig beraten lassen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenossenschaft, die Ihnen auch gerne (kostenlose) Beratung vor Ort anbietet. Nutzen Sie diesen Service. ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 63

64 21. Einschlägige Regelungen für die Verwendung von Flüssiggas Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen Betriebssicherheitsverordnung Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt TRBS 1203 Befähigte Personen TRG 280 Betreiben von Druckgasbehältern TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Unfallverhütungsvorschrift Verwendung von Flüssiggas (BGV D34) BGR 104 Explosionsschutz-Regeln BGI 590 Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße BGI 649 Ladungssicherung auf Fahrzeugen BGG 935 Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen BGG 937 Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden durch befähigte Personen (Sachkundige) nach 33 UVV Verwendung von Flüssiggas (BGV D34) Wissen Kompakt Flüssiggasanlagen Das Nachschlagewerk zu Ihrer Sicherheit: Die BGN bietet Ihnen kompaktes Wissen zur Thematik Flüssiggasanlagen an. Hier finden Sie alles Wissenswerte zu den einzelnen Themen übersichtlich zusammengestellt. 64 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

65 Anhang 1: Muster einer Betriebsanweisung Flüssiggas-Flaschenanlage ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 65

66 Anhang 2: Muster einer Betriebsanweisung Terrassenheizstrahler 66 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

67 Anhang 3: Muster einer Betriebsanweisung Wechsel von Flüssiggasflaschen ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 67

68 Anhang 4: Muster einer Betriebsanweisung Flüssiggasanlagen mit stationären Behältern 68 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

69 Anhang 5: Muster eines Unterweisungsnachweises ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 69

70 Anhang 6: Beispielhafte 11-kg-Flaschenanlagen im Freien bzw. in Marktständen 70 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

71 Anhang 7: Beispielhafte 11-kg-Flaschenanlagen in Räumen bzw. in Gebäuden ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 71

72 Anhang 8: Beispielhafte 33-kg-Flaschenanlage im Freien bzw. in Marktständen 72 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

73 Anhang 9: Beispielhafte 33-kg-Flaschenanlage in Räumen bzw. in Gebäuden ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 73

74 Anhang 10: Beispielhafte Flüssiggasanlage in Fahrzeugen 74 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

75 Anhang 11: Beispielhafte Flüssiggasanlage mit Versorgung aus stationären Behältern ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 75

76 Anhang 12: Merkblatt Sichere Benutzung von Flüssiggas-Flaschenanlagen Merkblatt Sichere Benutzung von Flüssiggas-Flaschenanlagen Die nachfolgenden Anforderungen sind eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte aus den einschlägigen Vorschriften und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In jedem Fall sind die erforderlichen Maßnahmen vor Ort auf die zu betrachtende Flüssiggasanlage abzustimmen. 1. Organisation 1.1 Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert 1.2 Zoneneinteilung durchgeführt und Explosionsschutzdokument erstellt 1.3 Betriebsanweisung am Arbeitsplatz vorhanden 1.4 Unterweisung der Beschäftigen durchgeführt und dokumentiert 1.5 Prüfbescheinigung am Arbeitslatz vorhanden 1.6 Nur geprüfte Flüssiggasanlagen benutzen 1.7 Feuerlöscher mit geeignetem Löschmittel (z. B. Brandklassen A, B,C) bereitgestellt. 2. Aufstellung Flüssiggasanlage 2.1 Nicht öffentlich zugänglich oder 2.2 Sicherheits-, Regeleinrichtungen und Stellteile an der Versorgungsanlage (u. a. Flaschenabsperrventil, Druckregelgerät) gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert; z. B. durch verschlossenen Flaschenschrank oder verschlossene Schutzhaube oder 2.3 Ständige Beaufsichtigung; z. B. durch einen Beschäftigten 3. Dimensionierung Flaschenanlage 3.1 Maximal 8 Flaschen zur gleichzeitigen Gasentnahme angeschlossen 3.2 Ausreichend dimensioniert gemäß den unterschiedlichen Entnahmeleistungen der Flaschengrößen mit 5, 11, 33 kg Füllgewicht; z. B. einzelne Flasche mit entsprechend großem Inhalt oder Mehrflaschenanlage 4. Aufstellung Flaschen 4.1 Flaschen aufrecht stehend angeschlossen 4.2 Standsicher; z. B. ebene Aufstellfläche und gegen Umfallen gesichert 4.3 Gegen zu hohe Erwärmung (> 40 C) geschützt 4.4 Mindestabstände von 0,7 m zu Heizgeräten etc. eingehalten 4.5 Flaschenabsperrventile leicht zugänglich erreichbar 76 ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten

77 5. Aufstellung Flaschen im Freien 5.1 Schutzbereiche eingehalten - innerhalb der Schutzbereiche keine Zündquellen, keine tiefer gelegene Bereiche, keine brennbaren Stoffe vorhanden 5.2 Bei Aufstellung in Flaschenschränken: - Flaschenschrank aus nicht brennbarem Material, z. B. verzinktes Stahlblech - Flaschenschrank mit Lüftungsöffnungen im Boden- und Decken- Schutzbereich Flüssiggasflasche bereich von mind. 100 cm² - Flaschenschrank verschlossen - Keine Zündquellen im Flaschenschrank vorhanden (z. B. elektr. Heizlüfter) 6. Aufstellung Flaschen in Arbeitsräumen, z. B. Stände, Zelte, Küchen 6.1 Max. zwei Flaschen bis jeweils 14 kg Füllgewicht pro 500 m³ Raumvolumen oder 6.2 Max. eine Flasche bis 33 kg Füllgewicht pro 500 m³ Raumvolumen 6.3 Schutzbereiche eingehalten - siehe Abschnitt Aufstellung Flaschen in Fahrzeugen bzw. Anhängefahrzeugen 7.1 Max. 4 Flaschen bis jeweils 14 kg Füllgewicht oder 7.2 Max. 2 Flaschen bis jeweils 33 kg Füllgewicht 7.3 Flaschen in von außen zugänglichen Kästen oder Schränken untergebracht oder 7.4 Max. eine Flasche und eine Ersatzflasche bis jeweils 14 kg Füllgewicht in vom Fahrzeuginnenraum aus zugänglichen Kästen oder Schränken untergebracht 7.5 Ausreichende Sicherung der Flaschen gewährleistet, z. B. mittels Spannvor richtungen 7.6 Zusätzliche Anforderungen bei Aufstellung in Kästen oder Schränken Kästen, Schränke mit ausreichender Feuerwiderstandsfähigkeit Kästen, Schränke dicht zum Fahrzeuginnenraum Lüftungsöffnungen im Bodenbereich von mind. 100 cm² Keine Zündquellen vorhanden 8. Druckregelgeräte mit Sicherheitseinrichtungen 8.1 Arbeitsdruck mittels Druckregelgerät auf Gasgerät abgestimmt, i. d. R. 50 mbar oder 8.2 Bei Heizanlagen in Fahrzeugen: Bei Einsatz von 30 mbar-heizanlagen Arbeits druck mittels Druckregelgerät auf 30 mbar reduziert ASI Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten 77

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