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1 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz Juni 2014 Infodienst INFODIENST des DES Arbeitskreis ARBEITSKREIS Asyl Rheinland-Pfalz, ASYL RHEINLAND-PFALZ, Ausgabe Nr. AUSGABE 90, November NR. 100, 2011 Juni 2014

2 Impressum Herausgeber: Arbeitskreis Asyl in Rheinland-Pfalz Tel: 0671/ Postfach 2851 Fax: 0671/ Bad Kreuznach info@asyl-rlp.org Koordinierungsgruppe: Malteser Hilfsdienst Mainz Behrouz Asadi Jägerstr Mainz Tel.: / Fax: / Mobil: / Behrouz.Asadi@malteser.org Diakonisches Werk im Kirchenkreis Altenkirchen Kirsten Liebmann, Dipl. Sozarb. Tel.: / Fax: / info@diakonie-altenkirchen.de diakonie.altenkirchen@t-online.de Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Beauftragter für Migration und Integration Jürgen Pirrong Insel Silberau Bad Ems Tel.: / Fax: / juergen.pirrong@rhein-lahn.rlp.de Flüchtlingsrat Mainz Bernd Drüke Kurhausstraße Bad Kreuznach Tel: 0671 / Fax: 0671 / info@asyl-rlp.org Homepage: spunkt@gmx.de AWO Rheinland Fachdienst für Migration und Integration Pierrette Onangolo Leibnizstr Mainz Tel.: / Fax.: / pierrette.onangolo@awo-rheinland. de Pfarramt für Ausländerarbeit Siegfried Pick Postfach Bad Kreuznach Tel.: / Fax: / s.pick@asyl-rlp.org Arbeitsgemeinschaft der Diakonischen Werke Uli Sextro Landesweiter Referent für Flucht, Migration Große Bleiche Mainz Tel.: / Fax: / uli.sextro@evkirchen-diakonie-rlp.de Diakonisches Werk d. ev. Kirchenkreises Koblenz Interkulturelle Dienste Bärbel Liss-Gul Mainzer Str Koblenz Tel.: 0261/ Fax: 0261/ bliss-gul@kirchenkreis-koblenz.de Asyl in Rheinland-Pfalz ist ein Projekt des Europäischen Flüchtlingsfonds. Der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz wird finanziell gefördert vom Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration, Herrn Miguel Vicente und der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL. 2 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort: Das wichtigste in Kürze 2 Residenzpflicht 2.1 Schreiben MIFKJF: Erweiterung der Residenzpflicht 3 Abschiebehaft 3.1 Artikel: Auslaufmodell Abschiebeknast 4 Dublin 4.1 Keine Abschiebungen nach Bulgarien - Brief des AK Asyl RLP an Staatsministerin Alt 4.2 Antwort der Staatsministerin Alt 4.3 Stellungnahme des AK Asyl RLP zur Antwort 4.4 Übersicht Dublin II vs. Dublin III 5 Syrische Flüchtlinge 5.1 Artikel AZ - Aufnahmeprogramm von RLP 5.2 Manipulation der Terminvergabe der Deutschen Botschaft in Beirut 5.3 Merkblatt Syrien des Bundesprogramms 5.4 Artikel zum Kindertransporthilfe des Bundes 6 Bankkonten 6.1 Bericht von Sven Giegold 6.2 Überblick: Bankkonten für Flüchtlinge 7 Abschiebehaft 7.1 Artikel: Kein Verfahren gegen Polizisten 8 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) 8.1 Artikel aus der Wormser Zeitung: Von Willkommenskultur weit entfernt 8.2 Bericht Wormser Wochenblatt: Sozialbetrug an Flüchtlingen? 8.3 Artikel: Worms: Asylbewerber erhalten mehr Geld 9 Berichte aus der Arbeit 9.1 Bericht aus der Zwischenzeit: Inszenierte 9.2 Bericht aus der Allgemeinen Zeitung: Iranische Flüchtlinge in Badenheim 10 Nachruf 9.1 Nachruf auf Heiko Müller, Amnesty International 11 Statistik 9.1 Asylgeschäftsstatistik für den Monat April 12 Termine Seite Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

4 Vorwort Das wichtigste in Kürze Aufnahme von Syrien-Flüchtlingen Inzwischen redet die Bundesregierung von einem neuen Kontingent von Flüchtlingen aus Syrien. Steinmeier hat bei seinem Besuch im Libanon mal die Zahlen nicht im Kopf gehabt und von zusätzlichen Kontingentflüchtlingen gesprochen, was aber das Auwärtige Amt umgehend dementiert hat. In Rheinland-Pfalz sind bisher 800 Flüchtlinge eingetroffen ( siehe den informativen Artikel aus der AZ vom ). Die Aufnahmekontingente wirken faktisch wie ein Baustein zur Abwehr syrischer Flüchtlinge: Wenn der Antrag auf ein Visum gestellt ist, dann warten die Flüchtlinge. Und es passiert nichts. Kriminelle Banden verkaufen im Libanon mit Wissen der Deutschen Botschaft die Termine zur Vorsprache. Die hier lebenden Angehörigen der Flüchtlinge verzweifeln und wissen nicht, wie sie das Überleben im Transit sichern können. Es sind immer noch nicht alle Flüchtlinge aus dem ersten Kontingent eingereist, nach mehr als einem Jahr. Das elend komplizierte Entscheidungs- und Aufnahmeverfahren wirkt faktisch als Maßnahme der Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen. Einfacher scheint nur der Weg über die Verpflichtungserklärung zu gehen. Für das zweite Kontingent gab es für die 5000 Visa insgesamt Anträge. Auch hier passiert wenig. BAMF, Botschaft, Innenministerium prüfen und wählen aus. Wir erneuern unsere Forderung, dass Deutschland Flüchtlinge aufnehmen muss. Die bisherige Regelung ist, wie Integrationsministerin Irene Alt zu Recht formuliert nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Humanität sieht anders aus. Die nächste Innenministerkonferenz 13./14. Juni wird eine Entscheidung über die Höhe der Aufnahmezahlen von Syrern treffen. Asyl in der Gemeinde Die Dublin-Verfahren beschäftigen fast alle in der Flüchtlingsberatung Engagierten. Abschiebungen von Flüchtlingen nach Italien, Bulgarien, Ungarn, aber auch nach Belgien bedeuten für die Betroffenen, dass sie im sozialen Nichts landen. In vielen Fällen sind Flüchtlinge von der Rückführung in andere EU- Länder bedroht, die krank oder traumatisiert sind. Neben dem Kirchenasyl in Mainz gibt es im Bundesland einige Gemeinden, die ein Kirchenasyl beschlossen haben, auch teilweise als so genanntes stilles Kirchenasyl, oder sind unmittelbar davor. Inzwischen sind zwei Kirchenasyle mit Erfolg abgeschlossen und die von der Abschiebung bedrohten Flüchtlinge sind ins nationale Verfahren übernommen worden. Zum Thema Kirchenasyl gibt es einen großen Bedarf an Austausch und Beratung. Deswegen werden wir uns mit diesem Thema im nächsten Plenum am 26. Juni 2014 auseinandersetzen. Termine (siehe auch Seite 43) Plenum in Mainz, Thema Kirchenasyl Uhr, Bonhoeffer-Haus Bad Kreuznach Brennpunkt Syrien die Lage der Flüchtlinge in den Nachbarländern Referentinnen: Latife Abdulaziz, Leiterin Haus des Friedens, Libanon Martina Sabra, Journalistin: Nothilfe reicht nicht aus Massenflucht aus Syrien als Her ausforderung für die Entwicklungszusammenarbeit Uhr, Jugendzentrum AJK, Bad Kreuznach Heinz Ratz und Strom und Wasser sind in Bad Kreuznach im Rahmen der Flüchtlings floß-tour 2014, Thema ist die Situation von Frauen auf der Flucht 4 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

5 Residenzpflicht Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

6 Residenzpflicht 6 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

7 Abschiebungshaft Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

8 Dublin Keine Abschiebungen nach Bulgarien 8 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

9 Dublin Quelle: Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

10 Dublin 10 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

11 Dublin AK Asyl Rheinland-Pfalz * Postfach 2851 * Bad Kreuznach An das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Fr. Staatsministerin Irene Alt Kaiser-Friedrich-Str. 5a Mainz Postfach Bad Kreuznach T: 0671/ F: 0671/ Mail: info@asyl-rlp.org Web: Mai 2014 Überstellungen nach Bulgarien Sehr geehrte Frau Staatsministerin Alt, für Ihr Schreiben vom 15. Mai 2014, in dem Sie Ihren Standpunkt zu Überstellungen im Rahmen des Dublin III Verfahrens nach Bulgarien darlegen, danken wir Ihnen. Sie haben sicherlich Recht, wenn Sie auf die Zuständigkeit des Bundes, und damit auch des Petitionsausschuss des Bundestages, bei sog. 27a AsylVerfG-Bescheiden des BAMF hinweisen. Hierunter fallen Asylsuchende und abgelehnte Asylbewerber aus den jeweiligen Dublin Staaten. Anders verhält es sich jedoch bei den sog. 26 a AsylVerfG-Bescheiden des BAMF. Unter diese Drittstaatenbescheide fallen all jene Personen, die z.b. in Bulgarien einen subsidiären Schutz oder ähnliches erhalten haben. Für sie gelten die Regelungen der Dublin III Verordnung, anders als bei der damaligen Dublin II Verordnung, nicht mehr. Hier werden die betroffenen Menschen aufgrund der sog. Drittstaatenregelung in die jeweilig zuständigen Länder überstellt, ohne dass z.b. auch eine Überstellungsfrist einzuhalten ist. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, ist der Bund nicht mehr zuständig, sondern die Ausländerbehörde als Vollstreckungsbehörde. Damit wäre dann auch der Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages zuständig. Die Situation dieser Menschen in Bulgarien kann man nur als katastrophal bezeichnen. Sie haben regemäßig keine Lebensgrundlage oder perspektive und sind vielfach gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Koordinierungsgruppe: Behrouz Asadi, Flüchtlingsrat Mainz; Bernd Drüke, Flüchtlingsrat Mainz; Kirsten Liebmann, Diakonisches Werk im Kirchenkreis Altenkirchen; Bärbel Liss-Gul, Diakonisches Werk Koblenz; Pierette Onangolo, AWO Rheinland; Siegfried Pick, Pfarrer für Ausländerarbeit, Bad Kreuznach; Jürgen Pirrong, Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Beauftragter für Migration und Integration; Uli Sextro, Arbeitsgemeinschaft der Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz Bankverbindung: Konto-Nr.: 75 Ev. Verwaltungsamt BLZ: Sparkasse Rhein-Nahe (Spendenbescheinigung möglich) Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

12 Dublin In der Anlage übersende ich Ihnen eine Falldokumentation über eine Familie, palästinensische Syrer mit subsidiären Schutz in Bulgarien, die derzeit in Nastätten leben und täglich mit ihrer Rücküberstellung nach Bulgarien rechnen müssen. Das Klageverfahren läuft noch, allerdings ohne Rechtschutz, da dieser durch das zuständige Verwaltungsgericht in Trier wie regelmäßig auch bei anderen Fällen abgelehnt wurde. Hier wurde Seitens der zuständigen Rechtsanwältin eine Petition beim Landtag des Landes Rehinland-Pfalz mit der Bitte eingelegt, die Familie zumindest so lange zu dulden, bis das Verwaltungsgericht in der Hauptsache, was wohl zeitnah geschehen wird, entschieden hat bzw. bis dann das OVG in Koblenz angerufen werden kann. Sehr geehrte Frau Ministerin, in diesen Fallkonstellationen hat das Land durchaus Möglichkeiten, diesen schutzlos gestellten Menschen zu helfen. Und die Problematik ist sicherlich auch nicht nur auf die Zustände in Bulgarien zu beschränken. Wie verzweifelt bisweilen die Menschen auch bei Überstellungen nach Italien sind, zeigt der Vorfall des jungen Mannes, der auf dem Weg zum Flughafen Frankfurt bei 100 km/ h aus dem fahrenden Polizeibus sprang, weil er nicht zurück in das Elend geschoben werden wollte. Wir bitten Sie deswegen recht herzlich, aber auch eindringlich, dafür Sorge zu tragen, dass diese Menschen nicht in eine vielfach ausweglose Lage zurück geschickt werden. Zu einem persönlichen Gedankenaustausch, wie man hier weiter agieren kann, sind wir gerne bereit! Mit freundlichen Grüßen Uli Sextro Anlage Koordinierungsgruppe: Behrouz Asadi, Flüchtlingsrat Mainz; Bernd Drüke, Flüchtlingsrat Mainz; Kirsten Liebmann, Diakonisches Werk im Kirchenkreis Altenkirchen; Bärbel Liss-Gul, Diakonisches Werk Koblenz; Pierette Onangolo, AWO Rheinland; Siegfried Pick, Pfarrer für Ausländerarbeit, Bad Kreuznach; Jürgen Pirrong, Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Beauftragter für Migration und Integration; Uli Sextro, Arbeitsgemeinschaft der Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz Bankverbindung: Konto-Nr.: 75 Ev. Verwaltungsamt BLZ: Sparkasse Rhein-Nahe (Spendenbescheinigung möglich) 12 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

13 Dublin Stand DUBLIN II DUBLIN III Rechtsmittel gegen Dublin-Entscheidungen Kein Eilrechtsschutz Verstößt lt. Verwaltungsgerichte gegen die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie: neu besteht eine 1- Wochen-Frist für Eilanträge. Fristen für das Aufnahmeersuchen Bei Asylantrag in einem anderen Land: beliebig Zeit für Antrag auf Rücküberstellung; ohne Asylantrag hatte das Bundesamt 3 Monate Zeit. Ab Eingang des Eurodac-Treffers: 2 Monate Zeit, die Rücküberstellung durchzusetzen; bei anderen Beweisen: 3 Monate für die Durchsetzung der Rücküberstellung. Verwaltungsorganisation Alle Dublin-Verfahren in Deutschland über die spezialisierten Außenstelle des BAMF in Dortmund. Dublin-Verfahren bei allen Außenstellen (In Hamburg 4 zusätzliche Anhörer dafür). Minderjährige: Definition Familienangehörige und Verwandte Minderjährige müssen mit Familienangehörigen oder Verwandten zusammengeführt werden, wenn dies dem Kindeswohl dient. Staat ist zuständig, in dem sich die Eltern aufhalten Auch wenn noch keine Sachentscheidung getroffen worden ist, werden die Eltern zum Kind überstellt, das in einem anderen Dublin-Staat früher als die Eltern den Asylantrag gestellt hat. Information/Aufklärung Der Vormund gehört ebenfalls zu den Familienangehörigen. Der Minderjährige kann auf Antrag zu Familienangehörigen oder Verwandten (auch zu Geschwistern!) ziehen oder dort bleiben, wo er einen Vormund hat Das Bundesamt muss das Dublin- Verfahren in einem Gespräch erläutern. Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

14 Syrische Flüchtlinge Artikel AZ - Aufnahmeprogramm von RLP Quelle: Allgemeine Zeitung, FLÜCHTLINGE Ministerin Alt: Tropfen auf heißen Stein / Hohe Nachfrage nach Familienzusammenführung MAINZ - Mitte Juni wollen der Bund und die Innenminister der Länder darüber entscheiden, ob und wie viele syrische Flüchtlinge die Bundesländer zusätzlich aufnehmen werden. Bislang gab es zwei Kontingente mit jeweils 5000 Flüchtlingen. Über die Höhe des neuen Kontingents und die Aufteilung soll es nach Informationen dieser Zeitung noch keine Einigung geben, bei den Verhandlungen soll von zusätzlichen Flüchtlingen die Rede sein. Vier Aufnahmeverfahren Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt würde ein weiteres Kontingent sehr begrüßen. Seit Beginn des Krieges in Syrien hat sie immer wieder gefordert, Deutschland müsse mehr Flüchtlinge aufnehmen. Die Menschen, die die beiden Bundeskontingente bisher umfassen, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein und ich wünsche mir, dass der Bund sich in einem dritten Kontingent deutlich hilfsbereiter zeigt, als bisher, sagte Alt im Gespräch mit dieser Zeitung. 792 syrische Flüchtlinge sind seit Ausbruch des Krieges bis zum 31. März 2014 offiziell in Rheinland- Pfalz eingereist. Für 293 weitere Personen gibt es schon eine so genannt Aufnahmezusage. Die Flüchtlinge kommen in unterschiedlichen Verfahren nach Rheinland-Pfalz. Das Asylverfahren: Syrische Flüchtlinge, die auf eigene Faust nach Deutschland einreisen, können wie alle Flüchtlinge einen Asylantrag stellen. Für die Dauer des Asylverfahrens erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung und dürfen zunächst nicht arbeiten. In Rheinland-Pfalz wurden bis zum 30. April dieses Jahres 470 Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt. Aufnahme als Ressetlement-Flüchtling über das erste 5000er-Kontingent: Im März 2013 hat sich Deutschland bereit erklärt, 5000 besonders schutzbedürftige syrische 14 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

15 Syrische Flüchtlinge Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufzunehmen. Die Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen, UNHCR, hat diese Flüchtlinge, meist in Flüchtlingslagern im Libanon, ausgewählt. Diese Flüchtlinge müssen keinen Asylantrag stellen, ihre Aufnahme ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt. Sie erhalten eine Arbeitserlaubnis, dürfen Integrationskurse besuchen und erhalten bei Bedürftigkeit Hartz IV. Die 5000 Menschen werden auf die Bundesländer verteilt, 240 kommen nach Rheinland-Pfalz. Davon sind bislang 177 eingereist, fünf weitere haben eine Zusage. Dieses Kontingent ist also noch nicht ausgeschöpft. Aufnahme über das zweite 5000er-Kontingent: Im Dezember hat Deutschland das Kontingent auf weitere 5000 Flüchtlinge erhöht. Für diese gilt als Aufnahmekriterium primär, dass sie Angehörige in Deutschland haben. Hier lebende Syrer sollen so eine Chance auf Familienzusammenführung haben und können in den Ländern einen Antrag auf Nachzug von Verwandten stellen. Deshalb haben die Länder auch ein Vorschlagsrecht. Es gelten dieselben Aufenthaltsbestimmungen wie beim ersten Kontingent. Auch beim zweiten Kontingent werden Rheinland- Pfalz 240 Menschen zugeteilt. Tatsächlich eingereist sind über dieses Verfahren bislang erst drei Flüchtlinge, für 128 weitere gibt es eine Aufnahmezusage. Hürde: Krankenversicherung Aufnahme über die Aufnahmeanordnung des Landes: Seit September 2013 nimmt Rheinland- Pfalz, wie vier weitere Bundesländer, zusätzliche Flüchtlinge über eine sogenannte Aufnahmeanordnung auf. Im Land lebende Syrer können Verwandte zu sich holen. Sie müssen über eine Verpflichtungserklärung nachweisen, dass alle anfallenden Kosten, auch die Krankenversicherung, von ihnen getragen werden. Nach diesem Verfahren sind bis 31. März 142 Flüchtlinge eingereist, für weitere 163 gibt es bereits eine Aufnahmezusage. Die Krankenversicherung, die privat abgeschlossen werden muss, erweist sich bei diesem Verfahren manchmal als große, weil teure Hürde. Die Ausländerbehörden können deshalb in Härtefällen auch eine Versicherung mit reduziertem Leistungsumfang akzeptieren. Am fehlenden Krankenversicherungsschutz darf eine Aufnahme nicht scheitern, sagt Ministerin Alt. Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

16 Syrische Flüchtlinge Manipulation der Termine der Botschaft 16 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

17 Syrische Flüchtlinge Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

18 Syrische Flüchtlinge 18 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

19 Syrische Flüchtlinge Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

20 Syrische Flüchtlinge Hier das Merkblatt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu dem zweiten Bundesaufnahmeprogramm. Darin sind die wichtigsten Informationen über das Auswahlverfahren und das weitere Vorgehen im Bundesamt kurz zusammengefasst: 20 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

21 Syrische Flüchtlinge Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

22 Syrische Flüchtlinge 22 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

23 Syrische Flüchtlinge Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

24 Bankkonten Bericht Sven Giegold, Mitglied des EU Parlaments Bankkonto für alle: Europa öffnet allen Bürgern eine Tür zum Binnenmarkt Mit ihrem Richtlinienvorschlag Bankkonto für alle (Brüsselsprech: Über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen ) zielt die EU-Kommission darauf ab, den Zugang der Bürger zum alltäglichen Zahlungsverkehr und damit insbesondere zum Europäischen Binnenmarkt zu verbessern. Die Kommission schätzt, dass über 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU kein Bankkonto haben. Der Aufforderung der EU-Kommission, Möglichkeiten und Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger auf ein einfaches Bankkonto zu schaffen, sind bisher nur 12 Mitgliedstaaten nachgekommen. In Deutschland gibt es bisher nur einen Verhaltenskodex der Finanzinstitute, wonach sie solche Konten anbieten wollen. In einem Teil der Bundesländer bieten die Sparkassen ein Bankkonto für jeden an. Außerdem soll der Preisvergleich von Girokonten zukünftig einfacher werden. Darauf haben sich Europaparlament, Rat der Mitgliedstaaten und Kommission heute in den sog. Trilogverhandlungen geeinigt. Das Ergebnis muss noch vom Plenum des Europaparlaments und dem Ministerrat bestätigt werden. Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher und Verhandlungsführer der Grünen im Europaparlament kommentiert das Ergebnis: Heute ist der Zugang für Bürger zum europäischen Binnenmarkt verbessert worden. Über 30 Millionen bisher kontolose EU-Bürger bekommen das Recht, ihre Bankgeschäfte mit einem kostengünstigen Basiskonto zu erledigen. Auch für das Wirtschaftswunderland Europas ist dies ein Durchbruch: Für über eine Million Menschen, die ohne Konto in Deutschland leben, hat Europa heute eine Brücke zum Binnenmarkt gebaut. Besonders auf Grüne Initiative können auch Flüchtlinge, Gaststudierende aus fernen Ländern oder Green- Card-Besitzer über diese Brücke gehen und ein Konto eröffnen. Auch aufenthaltsrechtlich geduldete Menschen haben nun Anspruch auf ein Basiskonto. Das Bankkonto für alle setzt damit dem Flickenteppich aus nationalen Regelungen ein europaweit gültiges Recht auf Teilhabe am Zahlungsverkehr und damit auch am Binnenmarkt entgegen. Das Konto ist für den Alltag bestens gewappnet. Es erleichtert Zahlungsvorgänge wie Lastschriften, Überweisungen oder Daueraufträge und macht Kartenzahlungen möglich. Die Banken können selbst entscheiden, ob sie dem Kunden einen begrenzten Überziehungskredit zur Begleichung der wichtigsten monatlichen Kosten zur Verfügung stellen. Damit leistet das Bankkonto für alle einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des von der SEPA-Richtlinie etablierten einheitlichen Eurozahlungsraums. 24 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

25 Bankkonten Den Vorschlag der Kommission zur Schaffung von Internetseiten, damit Verbraucher die Preise und Leistungen von Girokonten besser vergleichen können, hat das Parlament weiterentwickelt. Eine wichtige Verbesserung und ein Grünes Anliegen: Beim Vergleich der Kontoangebote sollen die Internetseiten neben Preisen und Leistungen auch berücksichtigen, ob die jeweilige Bank ein Netz aus Zweigstellen und Geldautomaten anbietet. Mitgliedstaaten können Kriterien bestimmen, die einen qualitativen Wettbewerb unter den Kreditinstituten fördern, der Investitionen in Servicequalität und Beratungsleistungen berücksichtigt. Damit ist die Grundlage geschaffen um eine Benachteiligung des stärker serviceorientierten Geschäfts von Sparkassen und Genossenschaftsbanken gegenüber den Direktbanken zu vermeiden. Das Bankkonto für alle ist zudem ein erfreuliches Beispiel für das faktische Initiativrecht des Europaparlaments. Denn es war das Europaparlament, das die EU-Kommission mit dem neuen Instrument des legislativen Initiativberichts zum Jagen tragen musste. Sven Gieogld MdEP twitter: Sven_Giegold // facebook: sven.giegold Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

26 Syrische Flüchtlinge Kindertransporthilfe des Bundes Kunstaktion für die Aufnahme syrischer Flüchtlingskinder Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sucht Privatpersonen in Deutschland, die bereit sind, syrische Flüchtlingskinder bei sich aufzunehmen. Wirklich? Nein. Hinter der Aktion Kindertransporthilfe des Bundes steckt nicht das Ministerium, sondern das Zentrum für politische Schönheit. Wir haben mit den Politkünstlern über ihre Aktion gesprochen. Auf den ersten Blick ist alles da: Bürokratisch anmutende Antragsformulare, salbungsvolle Grußworte der Ministerin und ihres Staatssekretärs, seriös dreinblickende Pressesprecherinnen, Erläuterungen zu angeblichen rechtlichen Grundlagen: Die Website Kindertransorthilfe des Bundes suggeriert detailreich, es gäbe ein breit angelegtes Programm der Familienministerin, das Pflegeeltern für syrische Kinder sucht. Erst auf den zweiten Blick wird klar: Das ist kein vom Himmel gefallenes Nothilfeprogramm, sondern eine politische Kunstaktion. Wir haben Künstler Phillip Ruch vom Zentrum für politische Schönheit die uns drängensten Fragen gestellt: Was wollt Ihr mit der Aktion bewirken? Wir haben für die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm entwickelt. Flüchtlingspolitik in Deutschland verlief bislang so, dass man alles unternahm, um sich nicht der Frage zu stellen, ob Deutschland zu viele oder zu wenige Flüchtlinge aufnimmt. Wir, die Kindertransporthilfe des Bundes, setzen uns bewusst der Frage aus und formulieren eine erste Antwort. Die Antwort ist nicht angenehm, aber besser als gar keine. Warum konzentriert sich Eure Aktion auf die Aufnahme von Flüchtlingskindern? Bloß die Kinder aufzunehmen, die Eltern aber ihrem Schicksal zu überlassen, ist doch für alle Beteiligten schrecklich, oder nicht? Das ist nicht unsere Aktion. Das ist die Geschichte der Kindertransporte von 1938, die sie gerade in Echtzeit auf unserer Seite verfolgen können. Wir haben das adaptiert. Die Kindertransporte waren für alle Beteiligten fürchterlich. Aus den von Ihnen genannten Gründen. Niemand glaubt doch ernsthaft, dass es 1938 für Mütter einfacher war, ihre Kinder ins Unbekannte zu schicken. Da ist Kurt Gutmann, der bei unserer Aktion dabei ist. Sein eigener Bruder, der schon lange vor ihm nach Schottland kindertransportiert wurde, verhinderte die Gelegenheit, dass seine Mutter ausreisen und zu ihnen gelangen konnte. Gutmanns Mutter wurde im KZ Sobibor getötet. Die Kindertransporte sind die Geschichte eines kurzfristigen Risses im Eisernen Vorhang der alliierten Flüchtlingsabwehr ein Riss, der bis heute hoch gefeiert und gepriesen wird, was uns im Zusammenhang mit Frontex und der europäischen Flüchtlingsabwehr viel mehr zu denken geben sollte, als die meisten zunächst meinen, die den Kindertransporten von 1938 huldigen und heute wegsehen. Keine alliierte Regierung war 1938 bereit, deutsch-jüdische Flüchtlinge aufzunehmen. Aber: die Kindertransporte sind auch die Geschichte von der Zerstörung ganzer deutsch-jüdischer Familien. 26 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

27 Syrische Flüchtlinge Ich habe mich jetzt ein ganzes Jahr mit den Kindertransporten auseinandergesetzt. Wenn es eine Lehre gibt, die wir in die Gegenwart mit der Geschichte von 1938 mitnehmen sollten, dann diese: Flüchtlingsabwehr ist in Krisenzeiten für reiche und freie Staaten eine absolute Schande. Wie viele Leute haben sich denn bei Euch schon gemeldet, die bereit wären, Flüchtlingskinder bei sich aufzunehmen? Mit Stand vom Ende des zweiten Tages: über 600 Anrufer, davon mehr als 300 Pflegewillige. Warum habt Ihr als Adressaten Eurer Aktion das Familienministerium gewählt? Beim Thema Asylpolitik ist ja normalerweise das Bundesinnenministerium federführend. Wenn man sich die aktuellen Machtverhältnisse innerhalb der Großen Koalition anschaut, wird man erkennen, dass eine junge Hoffnung aus der SPD und in einem nicht ganz so wichtigen Ministerium genau der richtige Ort ist, um eine solche Initiative zu lancieren, die sich Gabriel oder Steinmeier aus verschiedenen machtarchitektonischen Gründen nicht erlauben. Desweiteren ist innerhalb der SPD-Basis ein ungestillter Durst nach einer internationalen Friedenspolitik zu verzeichnen, die diesen Namen auch verdient. Willy Brandt lebt in den Köpfen weiter. Die SPD muss, um die Bevölkerung einzufangen, Akte politischer Schönheit vollbringen. Seit Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs rufen bei uns verzweifelte Menschen mit syrischen Wurzeln an, die in Deutschland leben und die ihre Angehörigen aus Syrien oder aus dem Flüchtlingselend in den Nachbarstaaten zu sich in Sicherheit bringen wollen. Wie geht ihr damit um, wenn ihr verzweifelte Menschen am Telefon habt, deren Hoffnung ihr letztlich enttäuschen müsst? Derart harte Fälle gab es zwar bislang noch nicht, aber die werden umgehend aufgeklärt. Wir schicken sie an die Medien weiter, die ihre Anliegen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung wesentlich besser und drängender für die deutsche Öffentlichkeit aufbereiten können als unsere historische Blaupause eines Hilfsprojektes. Vielen Dank für das Gespräch und die Aktion! Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

28 Bankkonten Ludwig Kewes Mitglied im Beirat für Migration und Integration im Eifelkreis Bitburg- Prüm Ringstr Eßlingen Tel lkewes@web.de Stand April 2014 Bankkonten für Flüchtlinge - Ein Überblick Die Problematik für Flüchtlinge, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen, umfasst mehrere Aspekte: 1. Die Vorschriften zur Identifizierung der Kunden 2. Die Regelungen zur Beratung der Kunden und der diesbezüglichen Dokumentation 3. Das wirtschaftliche Interesse von Banken an wenig zahlungskräftigen Kunden 4. Die Vergütungsstruktur innerhalb der Banken Dazu soll im Folgenden ein Überblick gegeben werden. (Der Einfachheit halber werden unter Banken Banken und Sparkassen verstanden) Zu 1. Die Vorschriften zur Identifizierung der Kunden Grundlage der folgenden Ausführungen sind: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten Geldwäschegesetz (GwG) vom , Bundestagsdrucksache 16/9038 vom , insbesondere 4 (Durchführung der Identifizierung), sowie die Begründung auf S. 37 der Drucksache ( ) Aufenthaltsgesetz vom ,insbesondere 3, 48, 60a und 78a, ( im- internet.de/aufenthg_2004/ ) Sparkassengesetz des Landes Rheinland- Pfalz vom , insbesondere 2.4 ( =bsrlpprod.psml ) Abgabenordnung (AO) vom , insbesondere ( im- internet.de/bundesrecht/ao_1977/gesamt.pdf ) Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.v. zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eat) als Identifikationsdokument Schreiben des rheinland- pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom an das rheinland- pfälzische Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen zur Eröffnung von Girokonten für Duldungsinhaber und Asylbewerber 28 Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni 2014

29 Bankkonten Im Geldwäschegesetz werden die Banken verpflichtet, u.a. bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung, also auch der Eröffnung eines Kontos, die Identität des Geschäftspartners festzustellen: (3) Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben: 1. bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift,. (4) Zur Überprüfung der Identität des Vertragspartners hat sich der Verpflichtete anhand der nachfolgenden Dokumente zu vergewissern, dass die nach Absatz 3 erhobenen Angaben zutreffend sind, soweit sie in den Dokumenten enthalten sind: 1. bei natürlichen Personen vorbehaltlich der Regelung in 6 Abs. 2 Nr. 2 anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes ( 4, Geldwäschegesetz) Die Abgabenordnung ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Auch hier werden die Banken verpflichtet, die Identität des Kunden zu prüfen: 2) Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überlässt, hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen (Abgabenordnung, 154.2) Diese beiden Regelungen, so sinnvoll sie im Allgemeinen auch sein mögen, bilden für viele Migranten ein entscheidendes Hindernis, ein Konto eröffnen zu können, wenn sie ihre Identität nicht zweifelsfrei darlegen können. Identitätsnachweise für Ausländer Die Frage der Identitätsnachweise ist im Aufenthaltsgesetz wie folgt geregelt 3: Voraussetzung für legalen Aufenthalt ist ein Pass oder ein Passersatz. 48 1) Der Ausländer benötigt einen Pass, Passersatz, Ausweisersatz, Aufenthaltstitel oder Duldung. 2) Ein Ausländer, der einen Pass oder Passersatz weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann, genügt der Ausweispflicht mit der Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel oder die Aussetzung der Abschiebung, wenn sie mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehen und als Ausweisersatz bezeichnet ist. ( 48.2) Pass und Aufenthaltstitel Besitzt der Ausländer einen Pass und einen normalen Aufenthaltstitel als eat (elektronischer Aufenthaltstitel), ist die Identität unproblematisch. Schwierigkeiten kann in diesem Zusammenhang allerdings für Flüchtlinge der Bearbeitungszeitraum mit sich bringen, in dem sie nach einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung auf die Ausgabe ihres in der Bundesdruckerei hergestellten eat warten. Für diesen Zeitraum sollte die Ausländerbehörde einen Ausweisersatz ausstellen, damit z.b. Kindergeld oder Leistungen nach dem SGB II ausgezahlt werden können, denn bei Jobcenter und Kindergeldkasse ist ein Konto Bedingung für die Auszahlung, d.h. Überweisung. Infodienst Asyl in Rheinland-Pfalz, Juni

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