Wir ackern für Sie! amtsblatt des Ostalbkreises. Wir machen. Lebensmittel aus der Region. Bauernverband und Landkreisverwaltung starten Imagekampagne
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- Jobst Kalb
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1 amtsblatt des Ostalbkreises 17. März Jahrgang, Nr. 10/11 Ostalb Bauern Wir machen Wir ackern für Sie! Lebensmittel aus der Region Bauernverband Ostalb e.v. Unter diesem Logo präsentieren in den kommenden Wochen Ostalb- Landwirte sich und ihre Betriebe. Ostalb-Bauern Bauernverband und Landkreisverwaltung starten Imagekampagne Ruinöse Preise für Milch und Fleisch, Massentierhaltung und Industrialisierung der Landwirtschaft, Höfesterben diese und viele andere Schlagworte beherrschen die Berichterstattung in den Medien, wenn es um die Landwirtschaft geht. Um die Herausforderungen der heimischen Landwirtschaft einerseits, andererseits aber vor allem die Leistungen der Bauern im Ostalbkreis transparent darzustellen, gaben der Bauernverband Ostalb e. V. und die Landkreisverwaltung vergangene Woche beim Bauerntag in Heubach den Startschuss für eine Imagekampagne. Neun landwirtschaftliche Betriebe werden sich in den kommenden Wochen unter in einer Artikelserie präsentieren. Rund Beschäftigte arbeiten im Ostalbkreis in der Landwirtschaft. Ein Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe wird im Haupterwerb, zwei Drittel werden im Nebenerwerb geführt. Von den rund Hektar Fläche im Landkreis werden Hektar landwirtschaftlich genutzt, davon etwas mehr als die Hälfte in Form von Ackerflächen, der Rest als Dauergrünland. Die überwiegende Anzahl der großen Betriebe hält Milchvieh, gefolgt von Mastschweinen und Zuchtsauen. So ist der Ostalbkreis mit rund Milchkühen in Baden-Württemberg sind es einer der stärksten Landkreise in der Milchviehhaltung. Im Landkreis werden jährlich rund Tonnen Milch produziert, ein erheblicher Wirtschaftsfaktor also. Die Milchpreise sind deshalb für das Einkommen der Landwirte auf der Ostalb sehr wichtig. Unsere Landwirtschaft im Ostalbkreis produziert qualitativ hochwertige Nahrungsmittel, wobei der schonende Umgang mit der Natur und das Tierwohl im Mittelpunkt unserer nachhaltigen Arbeitsweise stehen, betont der Kreisvorsitzende des Bauerverbands, Hubert Kucher. Ein weithin sichtbares Ergebnis landwirtschaftlicher Tätigkeit ist die abwechslungsreiche Kulturlandschaft im Ostalbkreis. Probleme macht den regionalen Landwirten die Globalisierung der Märkte. Die Erfüllung der hohen Standards und die Erwartungen der Gesellschaft verursachen immer höhere Kosten bei gleichzeitig sinkenden Erzeugerpreisen, verdeutlicht Johannes Strauß, Geschäftsführer des Kreisbauernverbands, das Dilemma. Viele Familien werden in Zukunft gezwungen sein, ihre Höfe aufzugeben. Allein in den vergangenen acht Jahren hat sich die Zahl der Schweinehalter im Ostalbkreis nahezu halbiert, vor allem die Zuchtsauenbestände gingen deutlich zurück. Nachdem die Preise über Jahre hinweg schlecht waren, zeigte sich im vergangenen Mai ein Silberstreif am Horizont. Die Preise für Schweinefleisch und Ferkel zogen deutlich an, waren allerdings im Herbst wieder rückläufig und haben sich zwischenzeitlich wieder stabilisiert. Da viele Verbraucher diese Entwicklung nicht sehen und beim Einkauf eine rein wirtschaftliche Entscheidung zugunsten der billigsten Produkte 33
2 treffen, wollen wir gemeinsam mit dem Kreisbauernverband das Image der Landwirtschaft verbessern und unsere Bürgerinnen und Bürger auf die Leistungen unserer Landwirte aufmerksam machen, so Landrat Klaus Pavel. Ziel ist neben einem besseren Bild der Ostalb-Bauern in der Öffentlichkeit, die Konsumenten auch davon zu überzeugen, dass etwa für Milch, Fleisch und Eier aus regionaler Produktion billige Weltmarktpreise nicht machbar sind hochwertige Lebensmittel kosten mehr. Neben dem Konsumverhalten erschwerte besonders im vergangenen Jahr die Witterung den Landwirten das Wirtschaften. Ende Mai kam es im Ostalbkreis zu unwetterartigen Niederschlägen in bislang nicht bekanntem Ausmaß. In den Talauen kam es zu Überschwemmungen, die auf den betroffenen Flächen zu Ausfällen bei der Futterernte führten. Die Nässeperiode blieb auch nicht ohne Auswirkung auf die Getreideerträge. Die Ernte war unterdurchschnittlich und die Getreidepreise waren schlecht, denn in Zeiten liberalisierter Märkte spielt ein Minderertrag in Deutschland oder gar im Ostalbkreis keine preisentscheidende Rolle mehr. Helmut Hessenauer, Leiter des Geschäftsbereichs Landwirtschaft bei der Kreisverwaltung, lässt ergänzend die Entwicklung der Milchviehhalter Revue passieren: Die wirtschaftliche Lage ist auch bei uns hier auf der Ostalb schwierig. Unsere Milchviehhalter haben ein langes Preistal hinter sich. Mitte des vergangenen Jahres lagen die Erzeugerpreise unter 25 cts./kg. Sie waren seit 2014 rückläufig. Selbst die allerbesten Betriebe konnten zu solch niedrigen Preisen nicht mehr kostendeckend produzieren. Glücklicherweise hat mittlerweile der Markt gedreht. Ab September 2016 stiegen die Preise wieder und liegen deutlich über 30 cts./kg. Die Milcherzeugung wurde in allen wichtigen Erzeugungsregionen eingeschränkt und die globale Nachfrage stabilisierte sich. Die niedrigen Erzeugerpreise haben aber auf den Höfen tiefe Spuren hinterlassen. Es gilt jetzt die Liquiditätslücken zu schließen und Reserven aufzubauen. Weil eine funktionierende Landwirtschaft für den Ostalbkreis sowohl wirtschaftlich als auch für die Gestaltung des Lebensraums immens wichtig ist, soll die Imagekampagne Ostalb-Bauern dem Berufsstand der Landwirte wieder zu der Wahrnehmung verhelfen, die er verdient. Nämlich zu einem Berufsstand, der eine qualitativ hochwertige Lebensmittelversorgung gewährleistet, dabei unsere Kulturlandschaft pflegt und der sich neuen Herausforderungen wie der Erhaltung der Biodiversität und dem Klimaschutz stellt. Mit unserer Kampagne wollen wir vorbehaltlos, sachlich und mit einem gesunden Maß an Selbstkritik Verbraucher über den heute erreichten Stand der Landwirtschaft informieren und gleichzeitig für mehr Akzeptanz und Wertschätzung für die Landwirtschaft werben, betonen Pavel und Kucher. INFO: Folgende Landwirte stellen sich und ihre Betriebe in den kommenden Wochen vor: Geflügelhof Beyrle, Aalen-Ebnat Betrieb Holger Drechsel, Essingen-Forst Unterkolbenhof Grözinger, Essingen-Forst Schäfereibetrieb Thomas Kitzinger, Bopfingen Franzenbauer Rudolf Schäfer, Eschach-Vellbach schlatthof Michael Weber, Waldstetten betrieb Martin und Corinna Haas, Ellwangen- Erpfental Zeirenhof Friedemann und Heidrun Zoller, Schechingen Holle-Hof Schöffler, Riesbürg-Pflaumloch AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 34 Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 21. März 2017 Am Dienstag, 21. März 2017, findet um 16:00 Uhr im Kreishaus in Aalen, Kleiner Sitzungssaal, Stuttgarter Straße 41, Aalen, die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung statt. Tagesordnung 1. eröffnung und Begrüßung 2. Bürgerfragestunde 3. Jahresbericht 2016 des Energieberatungszentrums des Energiekompetenz Ostalb e. V. (EKO) 4. Netzentwicklungsplan sachstandsbericht Schieneninfrastruktur im Ostalbkreis 6. ergebnisse und Konsequenzen der ÖPNV- Klausur 7. auswirkungen der Frostschäden im Winter 2016/2017 auf die Kreisstraßen im Ostalbkreis, mündlicher Bericht 8. Umsetzung des Programms Straßenbeläge/ Deckenverstärkung beauftragung der Landkreisverwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe der Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen im Jahr Vergabe der Arbeiten zur Belagssanierung der Kreisstraße 3272 zwischen Waldhausen und Rattenharz 11. Vergabe der Neuverlegung einer Teilstrecke des kreisweiten Backbone-Netzes im Bereich zwischen Eschach und Gschwend-Frickenhofen
3 12. Wiederbestellung von Herrn Werner Vonhoff als Naturschutzbeauftragter für den Ostalbkreis 13. sonstiges / Bekanntgaben 14. Anfragen der Ausschussmitglieder 15. Frageviertelstunde Neufestsetzung der OD-Grenze E (Erschließungsbereich) Oberalfingen/Kellerhaus im Zuge der Kreisstraße 3335 Die Ortsdurchfahrtsgrenze Oberalfingen/Kellerhaus wird im Zuge der Kreisstraße 3335 gemäß 8 Abs. 1 und 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg vom (GBl. S. 330 berichtigt S. 683), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom (GBl. S. 29) mit Wirkung vom bei Station 0,094, Süd- Flucht Gebäude 1/3, rechts, neu festgesetzt. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, Aalen, Widerspruch eingelegt werden. Ellwangen, Landratsamt Ostalbkreis Straßenbau Az.: ii Rechtsverordnung des Landratsamtes Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs) Auf Grund von 4 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. 8 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895) i. V. m. Artikel 27 und 28 der VO (EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165, S. 1) in der jeweils aktuellen Fassung wird verordnet: 1 Kostenpflichtige Tatbestände (1) Für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs werden Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung erhoben. (2) eine Gebührenpflicht besteht für a) die Durchführung der amtlichen Untersuchungen und Kontrollen im Zusammenhang mit Schlachttätigkeiten, insbesondere die Schlachttier- und Schlachtgeflügeluntersuchung, die Untersuchung des Schlachtgeflügels auf die Nämlichkeit und auf Transportschäden, Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchungen einschließlich der Hygieneüberwachung, Probenahme, Beschlagnahme, Nachuntersuchung, Endbeurteilung und Tagebuchführung, der Untersuchung auf Trichinen, der Rückstandsuntersuchungen stichprobenweise und bei Verdacht sowie der bakteriologischen Fleischuntersuchung, soweit diese zur Endbeurteilung erforderlich sind b) schlachttieruntersuchung bei Farmwild, soweit diese nicht in zeitlichem Zusammenhang mit Untersuchungen und Kontrollen nach Buchst. a stehen c) Fleischuntersuchung bei erlegtem Wild d) rückstandsuntersuchungen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan e) Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedsstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum f) Untersuchungen auf bse und Maßnahmen nach der EG-tse-Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung g) sonstige gesetzliche oder von der zuständigen Behörde angeordnete Untersuchungen und Kontrollen h) amtliche Bescheinigungen (insbesondere Genusstauglichkeits- und Schlachtbescheinigungen). 2 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren für die in 1 Abs. 2 genannten Tatbestände ergibt sich aus der Anlage. (2) Wenn das zur Untersuchung angemeldete Tier nicht bereitsteht ( Schlachtausfall ), die Schlachttier- oder Fleischuntersuchung aus Gründen, die der Anmeldende zu vertreten hat, nicht oder nur verzögert durchgeführt werden kann ( Schlachtverzögerung : bei Rindern mehr als 1 Stunde, bei anderen Schlachttierarten mehr als 30 Minuten), wird eine erhöhte Gebühr entsprechend der Anlage zu dieser Verordnung erhoben. (3) kann die Schlachttieruntersuchung und die Fleischuntersuchung nicht im sachlich/zeitlichen bzw. räumlich/örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden, wird die Gebühr nach der Anlage zu dieser Verordnung im Verhältnis 20 zu 80 für die Schlachttier- und die Fleischuntersuchung aufgeteilt. (4) Erfolgen bei Schlachtungen die Untersuchungen und Kontrollen auf Verlangen desjenigen, der diese veranlasst, zu einer Zeit, in der der einschlägige Tarifvertrag hierfür Zuschläge 35
4 vorsieht ( Sonderarbeitszeit zwischen 18:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen nach 15:00 Uhr sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen), wird eine erhöhte Gebühr entsprechend der Anlage zu dieser Verordnung erhoben. 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren (1) die Gebühren entstehen mit Beginn der öffentlichen Leistung. (2) die Gebühren und Auslagen werden mit Bekanntgabe der Gebühren- und Auslagenentscheidung fällig. 4 Inkrafttreten Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2017 in Kraft. 5 Übergangsbestimmungen (1) die Rechtsverordnung des Landratsamts Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs) vom wird mit Wirkung vom aufgehoben. (2) auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen für eine öffentliche Leistung, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung vorgenommen oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurde, ist die Rechtsverordnung des Landratsamts Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum a Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs) vom anzuwenden. Aalen, Landratsamt Ostalbkreis Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Az.: / gez. Klaus Pavel, Landrat 36
5 Anlage zur Rechtsverordnung des Landratsamtes Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs) vom 7. März 2017 Amtliche Untersuchungen 1. Gewerbliche Schlachtungen unter 36 Tieren pro Schlachttag Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit/ohne Trichinenuntersuchung, einschl. Rückstandsuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung Normalarbeitszeit Erhöhte Sonderarbeitszeit 1), Schlachtverzögerung oder Schlachtausfall 1.1 Rind 21,38 32, Schwein mit Trichinenuntersuchung 15,11 19, Schwein ohne Trichinenuntersuchung 11,20 15, Schaf / Ziege 10,23 13, Lamm (bis 12 Monate) 7,00 10,75 2. Gewerbliche Schlachtungen mit 36 und mehr Tieren pro Schlachttag (außer Großbetriebe) Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit/ohne Trichinenuntersuchung, einschl. Rückstandsuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung Normalarbeitszeit Erhöhte Sonderarbeitszeit 1), Schlachtverzögerung oder Schlachtausfall 2.1 Rind 17,11 28, Schwein mit Trichinenuntersuchung 12,09 16, Schwein ohne Trichinenuntersuchung 8,18 12, Schaf / Ziege 8,19 11, Lamm (bis 12 Monate) 7,00 10,75 3. Großbetriebe mit mehr als 3000 Schlachtungen je Kalendermonat im Jahresdurchschnitt Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit/ohne Trichinenuntersuchung, einschl. Rückstandsuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 3.1 Rind 16, Kalb 16, Schwein mit Trichinenuntersuchung 4, Schwein ohne Trichinenuntersuchung 3,78 1) Sonderarbeitszeit: Zeit zwischen 18:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen nach 15:00 Uhr sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen 37
6 4. Hausschlachtung Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit/ohne Trichinenuntersuchung (gesonderte Berechnung einer erforderlichen bakteriologischen Untersuchung bei Bedarf) Normalarbeitszeit ohne Schlachttieruntersuchung (20%-Gebührenermäßigung) Erhöhte Sonderarbeitszeit 1), Schlachtverzögerung oder Schlachtausfall 4.1 Rind 26,40 21,10 37, Schwein mit Trichinenuntersuchung 23,10 18,50 27, Schwein ohne Trichinenuntersuchung 18,40 14,70 22, Ferkel (bis 25 kg) 15,00 12,00 19, Schaf / Ziege 17,40 13,90 21, Lamm (bis 12 Monate) 11,00 8,80 14,80 4,8 Farmwild / Wild 18,90 15,10 23, Bakteriologische Untersuchung, je Untersuchungsprobe (nur im Bedarfsfall, einschl. Laborkosten) 55,56 1) Sonderarbeitszeit: Zeit zwischen 18:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen nach 15:00 Uhr sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen 5. Gesonderte Trichinenuntersuchung 5.1 Untersuchung von Wildschweinproben während der festgelegten Trichinenuntersuchungszeiten *) (einschl. Verwaltungsaufwand) 5.2 Untersuchung von Trichinenproben außerhalb der festgelegten Trichinenuntersuchungszeiten *) (gesonderter Verdauungsansatz) 5.3 Probenentnahme, wenn diese nicht anlässlich der Fleischuntersuchung oder nicht durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgt Gebühr je Untersuchungsprobe 7,00 Gebühr je Ansatz 31,20 a) bei höchstens 5 Tieren 5,40 b) bei 6 und mehr Tieren (ab dem 1. Tier) 2,60 zzgl. Wegstreckenpauschale zu a) oder b) 10,20 *) festgelegte Trichinenuntersuchungszeiten: lt. jeweils aktuellem Verzeichnis der TU-Stellen im Ostalbkreis ( 38
7 6. Schlachtgeflügeluntersuchung im Ursprungsbetrieb 6.1 Mastgeflügel und Suppenhühner bei Bestandsgröße < Tieren Gebühr je Besuch 34, Mastgeflügel bei Bestandsgröße > Tieren 86,65 7. Farmwild und erlegtes Wild (gewerblich) 7.1 Schlachttieruntersuchung Farmwild, Gebühr je angefangene ¼ Stunde 7.2 Fleischuntersuchung Farmwild / erlegtes Wild (bei erlegtem Wild nur im Bedarfsfall) - Normalarbeitszeit 7.3 Fleischuntersuchung Farmwild / erlegtes Wild - Sonderarbeitszeit 12,70 11,67 16,57 8. Sonstige Leistungen 8.1 Amtliche Bescheinigungen Gebühr je Bescheinigung Genusstauglichkeitsbescheinigung 8, Bescheinigung über Genussuntauglichkeit im Schlachtbetrieb 8.2 Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zzgl. Fahrkostenpauschale 4,00 Gebühr je angefangene Viertelstunde 16,45 30, BSE-Untersuchung BSE-Untersuchung in Großbetrieben mit mehr als 3000 Schlachtungen je Kalendermonat im Jahresdurchschnitt Transportkostenpauschale Landratsamt zum Labor 30,00 zzgl. Auslagen für die Laboruntersuchung (nach tatsächl. Anfall, abzgl. EU-Kostenerstattung) BSE-Untersuchung in sonstigen Betrieben und bei Hausschlachtungen Probenahme einschl. der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie Verwaltungsaufwand Gebühr je Probe 30,92 Transportkostenpauschale Landratsamt zum Labor 30,00 zzgl. Auslagen für die Laboruntersuchung (nach tatsächl. Anfall, abzgl. EU-Kostenerstattung) 39
8 Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis. Das Amtsblatt für den Ostalbkreis erscheint in der Regel wöchentlich (freitags). Bezugspreis jährlich 14,80 einschl. Trägerlohn und MwSt. Bekanntmachungen und Beiträge für das Amtsblatt sind an die Pressestelle des Ostalbkreises in Aalen zu senden. Redaktionsschluss ist jeweils dienstags Uhr. Herstellung und Vertrieb: Cicero Opferkuch, Amtsblattverlag, Lerchenweg 3, Neuler. Verantwortlich: Landrat Klaus Pavel, Aalen, Stuttgarter Straße 41, oder Vertreter im Amt. 8.4 Besondere Tätigkeiten der Amtlichen Tierärzte auf Anordnung der Behörde (z.b. Hygieneüberwachung) Gebühr je angefangene ¼ Stunde 8.5 Sonderzeiten zu Gebührenziffern 6. und 8.2 Öffentliche Leistung aus besonderen Gründen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder an Samstagen Öffentliche Leistung aus besonderen Gründen an Sonntagen oder Feiertagen 8.6 Für sonstige Untersuchungen und Kontrollen auf Anordnung der Behörde werden Gebühren und Auslagen nach dem tatsächlichen Aufwand erhoben 12,70 1,25-faches der Gebühr 1,35-faches der Gebühr 40
1 Kostenpflichtige Tatbestände
Rechtsverordnung des Landratsamtes Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung
Mehrg) Untersuchungen auf BSE und Maßnahmen nach der EG-TSE- Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung;
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