Vorwort. Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg

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1 Vorwort Die in der Broschüre MACH MIT! aufgeführten vielseitigen und attraktiven Schulsportwettbewerbe bieten ein breites Feld, um Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Spiel und Wettkampf die eigenen Möglichkeiten und Grenzen erfahrbar zu machen. Schulsportwettbewerbe sind damit eine unverzichtbare Ergänzungen des Sportunterrichts und eine wesentliche Bereicherung des Schullebens. Dies gilt gerade auch mit Blick auf eine ganzheitliche Bildung und die Vermittlung sozialer und personaler Kompetenzen. Die Broschüre Mach mit verdeutlicht eindrucksvoll die Vielfalt der Möglichkeiten zur Teilnahme an schulischen Wettkämpfen. Das umfangreiche Programm zeichnet sich auch dadurch aus, dass eine enge und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen besteht. Um auch Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen noch mehr Möglichkeiten zur Teilnahme am schulischen Wettkampfsystem zu geben, werden auch für das Schuljahr 2013/14 Wettkämpfe im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS ausgeschrieben. Die besondere Qualität vor allem der Wettbewerbe JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS liegt darin, dass nicht nur Spitzenleistungen ermöglicht werden, sondern alle Schülerinnen und Schüler einbezogen sind. Der Erfolg der angebotenen Wettbewerbe ist ohne das große Engagement der Lehrkräfte nicht möglich. Deshalb danke ich allen Lehrerinnen und Lehrern, die dieses Wettkampfangebot an die Schüler herantragen und mit Leben füllen. Dieser Dank bezieht sich selbstverständlich auch auf alle Helfer, Förderer, Eltern, Vereine, Organisationen, die mit ihrer Einsatzbereitschaft dazu beitragen, dass für die Schülerinnen und Schüler echte schulsportliche Höhepunkte geschaffen werden. Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass sie ihre gesteckten Ziele erreiche können und vielleicht sogar über sich selbst hinauswachsen. Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg 3

2 Inhalt Stiftung Sport in der Schule Baden-Württemberg 8 Allgemeines Ergebnisse im Schuljahr 2012/ Wettbewerbe 18 Allgemeine Startklausel 20 Meldeverfahren und Benachrichtigung der Schulen 21 Austragungsmodus 22 Behandlung von Einsprüchen 23 Finanzielle Regelungen und Abrechnungsverfahren 23 Übersicht Vordrucke 30 Anschriften und Ansprechpartner 31 Anreise mit der Bahn 32 Wettkampfebenen 34 JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) Allgemeiner Meldebogen JTFO 40 Ausschreibungen und Anschriften der Beauftragten Badminton 44 Basketball 52 Fußball 59 Gerätturnen 70 Golf 74 Handball 79 Hockey 85 Judo 90 Leichtathletik 94 Rudern 102 Schwimmen 104 Skilanglauf 108 Tennis 112 4

3 Inhalt Tischtennis 120 Triathlon 125 Volleyball / Beach-Volleyball 128 Ausschreibungen und Anschriften gleichgestellter Sportarten Fechten 132 Radsport 136 Rhythmische Sportgymnastik 138 Rugby 145 Ski alpin 148 Skisprung 152 JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) 155 Ausschreibungen und Kontaktdaten der Ansprechpartner K-Schulen Leichtathletik 156 Schwimmen 162 Tischtennis 164 Rollstuhlbasketball 166 G-Schulen Fußball 168 Leichtathletik 170 Schwimmen 172 Skilanglauf 174 S-Schulen Goalball 178 Skilanglauf 182 Allgemeiner Meldebogen JTFP 186 Landesschulsportfest für Sehbehinderte und Blinde 188 Weitere Schulsportwettbewerbe 190 Bundesjugendspiele 191 Abzeichen der Sportverbände 192 Baden-Württembergische Schulschach-Meisterschaften 198 5

4 Inhalt Spielmobil und Soccercourt 199 Publikationen des Ministeriums 200 Ansprechpartner der Sparkassen 202 Karte Schulamts- und RP-Bezirke 206 Statistik 207 Kalender 208 Weitere Informationen unter Herausgeber: Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik (LIS) im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Edwin Gahai Bearbeitung: Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik (LIS) Anja Haepp, Monika Scharf Gesamtherstellung: Verlag Ungeheuer & Ulmer, Ludwigsburg Um die Lesbarkeit des Textes zu vereinfachen, wird in der Broschüre lediglich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist in allen Fällen die weibliche Form mit eingeschlossen. 6

5 Wissen im Klassenfahrt Eine Reise durch 13 Länder Europas! Wussten Sie schon, dass... ein Tagesausflug in den Europa-Park für Schulklassen schon ab 23,50 * pro Person möglich ist? Sie Ihren Unterricht mit Hilfe der kostenlosen Wissensrallyes spielerisch umsetzen können? sich bei einer mehrtägigen Klassenfahrt ein sehr spannendes Programm im Schwarzwald zusammenstellen lässt? Faszinierende Shows Rasantes Fahrvergnügen Globe Theater in England Winteröffnung ab Europa-Park Freizeitpark & Erlebnis-Resort in Rust bei Freiburg Info-Line *Preis entspricht dem Schulklassenpreis in der Sommersaison Änderungen vorbehalten!

6 Stiftung Sport in der Schule Baden-Württemberg Wichtiges Signal für den Schulsport Stiftung Sport in der Schule Baden-Württemberg Neuer Weg der Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft Zweck der Stiftung ist die Förderung sportpädagogischer Vorhaben im Bereich des außerunterrichtlichen Schulsports in Baden-Württemberg. Insbesondere unterstützt die Stiftung materiell zukunftsweisende Vorhaben, die das verantwortliche Denken und Handeln von Schülern entwickeln und die das ehrenamtliche Engagement der Lehrer und Schüler stärken. Darüber hinaus kann die Stiftung auch besondere Vorhaben auf sportlicher Ebene unterstützen, wie z. B. fächerübergreifende Initiativen. So heißt es in der Satzung der Stiftung Sport in der Schule, die 1996 vom Land Baden-Württemberg zusammen mit dem Sparkassenverband Baden-Württemberg der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Baden-Württemberg, der Handelskette EDEKA und der KELLOGG-GmbH ins Leben gerufen wurde. Sponsoring auf neuen Wegen Mit dieser Stiftung, die ihren Sitz in Stuttgart hat, hat sich das Sportsponsoring durch die Wirtschaft auf einen neuen Weg begeben. Gemeinhin wird Sportsponsoring vor allem mit Spitzensport und Topathleten in Verbindung gebracht. Der Breitensport und erst recht der Schulsport führen diesbezüglich eher ein Schattendasein. Umso bemerkenswerter ist die Stiftung Sport in der Schule, die beispielhaft zeigt, wie im Schulterschluss von Schule und Wirtschaft innovative Ansätze und Konzepte zur Förderung des Schulsports und außerunterrichtlicher Sportaktivitäten realisiert werden können. Die Schrittmacherrolle Baden-Württembergs Schulsport beschränkt sich nicht auf den an den Schulen erteilten Sportunterricht. Will Sport seinen vielfältigen pädagogischen, sozialintegrativen und gesundheitsfördernden Zielsetzungen tatsächlich gerecht werden, bedarf es eines umfassenden Sport- und Bewegungsangebots innerhalb und außerhalb der Schule. Im Ländervergleich nimmt Baden-Württemberg in dieser Beziehung eine Spitzenposition ein. In vielen Bereichen der Sporterziehung leistet das Land wichtige Schrittmacherdienste. Die Vorreiterrolle Baden-Württembergs wird mit der Schulsportstiftung unter Beteiligung der Wirtschaft unter Beweis gestellt. 8

7 Stiftung Sport in der Schule Baden-Württemberg Zielsetzungen der Stiftung Bei ihrer Vorstellung im Jahr 1996 wurde die Stiftung als ein überzeugender Beitrag zur weiteren Bereicherung des schulsportlichen Lebens apostrophiert, da sie die Eigeninitiative von Lehrern, Schülern und Eltern gezielt fördere und damit die Bildung eines motivierenden außerschulischen Sport- Spiel und Bewegungsangebots unterstütze. Mögliche Förderobjekte sind zum Beispiel Sporttreffs, Schulsportklubs oder spezielle Sportarbeitsgemeinschaften. Wichtiges Förderkriterium ist die ehrenamtliche Eigeninitiative der Beteiligten. Die Leistungen der Stiftung umfassen dabei fachliche Beratung, wissenschaftlich-sachliche Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, auf möglichst unbürokratischem Wege gezielte Hilfen zu geben, zum Beispiel durch die Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von Sportgeräten, durch die Übernahme des Honorars für eine Lehrkraft oder Maßnahmen zur Anschubfinanzierung. Dauerbezuschussungen sind ausgeschlossen, schließlich geht es in allererster Linie darum, Kreativität, Zusammenarbeit und vor allem Freiwilligkeit zu fördern Förderrichtlinien 1. Maßnahmenträger Von der Stiftung werden in Baden-Württemberg bevorzugt beispielhafte Maßnahmen durch lokale und regionale ehrenamtliche Gruppierungen im Schulbereich Schülerinitiativen gefördert. Es müssen Maßnahmen bzw. Projekte sein, die gemeinsam von der Stiftung und den Schulen durchgeführt werden. 2. Ehrenamtliches Engagement Grundlagen für jeden Antrag auf Förderung einer Maßnahme ist eigenes Engagement der Beteiligten. Dabei soll im Projektantrag deutlich werden, dass nach einer Förderung durch die Stiftung die Arbeit ohne wesentliche Mittel des Landes weitergeleistet werden kann. 3. Inhaltliche Schwerpunkte Das Kuratorium der Stiftung kann jährlich einzelne inhaltliche Schwerpunkte der Förderung festlegen. 4. Leistungen Die Leistungen der Stiftung können sein: fachliche Beratung, finanzielle Förderung, wissenschaftliche Begleitung. 5. Antragstellung Der Antrag für eine Förderung einer Maßnahme ist schriftlich an die Stiftung zu stellen. Die Geschäftsführung ist auf Wunsch bei der Erstellung der Antragsunterlagen behilflich. 6. Förderungsmöglichkeit Eine Unterstützung materieller Art wird grundsätzlich nicht unbefristet gewährt. Sie setzt eigenes Engagement der Beteiligten voraus. Eine Förderung aus Haushaltsmitteln des Landes schließt eine Förderung aus Mitteln der Stiftung aus. Bei gleichzeitig möglicher Förderung einer Maßnahme aus Haushaltsmitteln hat grundsätzlich die Förderung daraus Vorrang. Vorhaben sollen nicht aus Mitteln der Stiftung gefördert werden, wenn diese Förderung an die Stelle anderer Zuschüsse tritt. Eine Teilförderung durch die Stiftung im Gesamtrahmen einer Maßnahme ist möglich, bedarf jedoch jeweils der Einzelentscheidung der Stiftungsorgane. 7. Leistungen, Zuwendungen Alle Leistungen und Zuwendungen der Stiftung sind freiwillig. Der Umfang und ihre mögliche finanzi- 9

8 Stiftung Sport in der Schule Baden-Württemberg elle Höhe richten sich nah den jeweiligen sachlichen Anforderungen der konkreten Maßnahme. Es ist eine sparsame und sachgerechte Haushaltsführung der Maßnahmenträger zu gewährleisten. 8. Eigenleistungen, Eigenmittel, Zuwendungen Dritter Vor einer Maßnahmenförderung hat der Antragsteller im Rahmen des Finanzierungsplanes deutlich zu machen, dass die von ihm genannten Eigenleistungen, Eigenmittel und/oder Zuwendungen Dritter auch tatsächlich in die zu fördernde Maßnahme eingebracht werden. 9. Bewilligung Jeder Antragsteller erhält über den ihm bewilligten Zuschuss einen Bewilligungsbescheid (die Bewilligung kann unter Aufl agen und Bedingungen erfolgen), der erst dann wirksam werden kann, wenn sich der Empfänger mit den Förderrichtlinien und dem Bewilligungsbescheid schriftlich einverstanden erklärt. Es gilt der Grundsatz, dass eine nachträgliche Finanzierung einer Maßnahme für das laufende Haushaltsjahr nicht möglich ist. 10. Mittelbereitstellung Die Mittel zur Projektförderung werden durch die Stiftung auf Bedarf längstens zwei Monate im Voraus bereitgestellt. Die Stiftung kann verlangen, dass für eine geförderte Maßnahme ein Sonderkonto durch den Antragsteller eingerichtet wird. 11. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis setzt sich aus dem fi nanziellen Nachweis und dem Sachbericht zusammen. Er ist in einfacher Ausführung anzufertigen. Hierzu wird ein entsprechendes Merkblatt der Stiftung erstellt. Die Geschäftsführung kann auf Wunsch des Maßnahmenträgers bei der Zusammenstellung des Verwendungsnachweises behilfl ich sein. Abgabetermin für den Verwendungsnachweis ist, wenn nichts anderes schriftlich geregelt ist, vier Wochen nach Förderungsende der Maßnahme durch die Stiftung. 12. Rückzahlungspfl icht Eine Rückzahlungspfl icht an die Stiftung besteht, wenn Mittel nicht gemäß Antrag genutzt werden, Mittel alsbald nach dem Eingang für fällige Zahlungen nicht verwendet werden und sich neue Finanzierungsquellen ergeben. Im Ausnahmefall regelt hierzu Näheres der Vorstand. Schulen können, entsprechend der ausgeschriebenen Voraussetzungen und Förderrichtlinien, Anträge mit einer Projektbeschreibung stellen. Antragstellung erfolgt an die Anschrift der Stiftung: Stiftung Sport in der Schule c/o Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ministerialrat Karl Weinmann Postfach Stuttgart 10

9 Als Anlaufstelle für Sportler, Trainer, Eltern und Lehrer ist der NADA-Infostand bei den JTFO-Finalveranstaltungen in Berlin einsam-gegen-doping.de

10 Förderer des Schulsports in Baden Württemberg Der Schulsport in Baden-Württemberg ist auf die Unterstützung durch Förderer angewiesen, ohne deren grosszügige Hilfe manche Maßnahmen nicht durchgeführt werden könnten. Förderer der Stiftung Sport in der Schule Projektpartner: 12

11 Förderer der Sportmentorenausbildung Förderer der Aktion Sport- und bewegungsfreundlicher Schulhof Förderer des Landeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Baden-Württemberg 13

12 Bundeswettbewerbe JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA/PARALYMPICS Dank für die Unterstützung den Sponsorpartnern den Förderern der Deutschen Schulsportstiftung den Partnern der Deutschen Schulsportstiftung 14

13 Ergebnisse Schuljahr 2012/2013 Herbstfinale Berlin Septermber 2012 Beach Volleyball WK II Berthold Gymnasium Freiburg 7. Fußball WK II M Joachim-Hahn-Gymnasium Blaubeuren 13. Fußball WK III M Rotteck Gymnasium Freiburg 16. Fußball WK II J Linden Realschule 7. Fußball WK III J Otto-Hahn-Gymnasium Karlsruhe 3. Golf WK II Gymnasium Englisches Institut 1. Hockey WK III M Wilhelmsgymnasium Stuttgart 13. Hockey WK III J Wilhelmsgymnasium Stuttgart 9. Leichtathletik WK II M Hebel Gymnasium Schwetzingen 9. Leichtathletik WK III M Otto-Hahn-Gymnasium Karlsruhe 5. Leichtathletik WK II J Otto-Hahn-Gymnasium Karlsruhe 6. Leichtathletik WK III J Werner Heisenberg Gymnasium Weinheim 6. Rudern WK II a M Friedrich-Hecker-Gymnasium Radolfzell 9. Rudern WK II b M Hans und Sophie Scholl Gymnasium 9. Rudern WK III M Friedrich-Schiller Gymnasium Marbach 14. Rudern WK II a J A. von Humboldt Gymnasium Konstanz 7. Rudern WK II b J Bismarck Gymnasium Karlsruhe 8. Rudern WK II c J Friedrich Schiller Gymnasium Marbach 7. Rudern WK II d J Gymnasium Bammental 9. Rudern WK III J Bismarck-Gymnasium Karlsruhe 9. Schwimmen WK III M Hans-Baldung Gymn. Schwäbisch Gmünd 11. Schwimmen WK IV M Wirtemberg Gymnasium Stuttgart 9. Schwimmen WK III J Hans-Baldung-Gymnasium Schwäbisch Gmünd Schwimmen WK IV J Otto-Hahn-Gymnasium Karlsruhe 9. Tennis WK III M Otto-Hahn-Gymnasium Karlsruhe 2. Tennis WK III J Klettgau Gymnasium Tiengen 7. Triathlon WK III Gymnasium Mengen

14 Winterfinale 2013 in Schonach Skilanglauf WK III J Enztal Gymnasium Bad Wildbad 4. Skilanglauf WK III J Richard-von-Weizsäcker-Gymnasium Baiersbronn Skilanglauf WK III M Enztal Gymnasium Bad Wildbad 6. Skilanglauf WK III M Richard-von-Weizsäcker Gymnasium 11. Skilanglauf WK IV Realschule Titsee-Neustadt 1. Skilanglauf WK IV Enztal-Gymnasium Bad Wildbad 4. Ski Alpin Gymnasium Isny 3. Ski Alpin Anna-Essinger-Gymnasium Ulm 5. Ski Alpin Fürstabt-Gerbert-Schule St. Blasien 6. Ski Alpin Marie-Curie-Gymnasium Kirchzarten 2. Blinde u. Sehbeh Skilanglauf. Blinde u. Sehbeh. Skilanglauf Geistig Beh. Skilanglauf Staatliche Heimsonderschule für Sehbehinderte St. Michael Staatliche Heimsonderschule für Sehbehinderte St. Michael Staatliche Heimsonderschule für Sehbehinderte St. Michael Skisprung Gymnasium Isny 3. Frühjahrsfinale Berlin April Badminton WK II Realschule Kisslegg 13. Badminton WK III Theodor-Heuss-Gymnasium Esslingen 7. Basketball WK II J Urspringschule Schelklingen 2. Basketball WK II M Otto-Hahn-Gymnasium Ludwigsburg 2. Basketball WK III J Otto-Hahn-Gymnasium Ludwigsburg 6. Basketball WK III M Helmholtz-Gymn. Heidelberg 5. Gerätturnen WK IV M Wirtemberg-Gymnasium 1. Gerätturnen WK IV J Gymnasium Remchingen 5. Gerätturnen WK III M Ludwig-Frank-Gymnasium 3. Handball WK II J Leibniz Gymnasium Östringen 6. Handball WK II M Helmholtz-Gymnasium Heidelberg 4. Handball WK III J Alfred-Delp-Realschule 11. Handball WK III M Mörike-Gymnasium Göppingen 8. Tischtennis WK II J Rotteck-Gymnasium Freiburg 4. Tischtennis WK II M Albert-Schweitzer-Gymn. Crailsheim 6. 16

15 Tischtennis WK III J Justinus-Kerner-Gymnasium Heilbronn 4. Tischtennis WK III M Otto-Hahn-Gymnasium Karlsruhe 3. Volleyball WK II J Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg 8. Volleyball WK II M Schickhardt-Gymnasium Stuttgart 6. Volleyball WK III J Graf-Zeppelin-Gymnasium Friedrichshafen 12. Volleyball WK III M Franziskus Gymnasium Mutlangen 11. Rollstuhlbasketball Stephen-Hawking Schule Neckargemünd 2. Tischtennis Stephen-Hawking Schule Neckargemünd 3. Goalball Schloss-Schule Ilvesheim 5. Internationaler Bodenseeschulcup Bregenz September 2012 Leichtathletik III/2 J Werkrealschule Eberbach 4. Leichtathletik III/2 J Bürgerfeldschule Welzheim 8. Leichtathletik III/2 M Längenfeldschule Ehingen 7. Leichtathletik III/2 M Strombergschule Oberderdingen 8. Leichtathletik IV/2 J GHWRS Bad Rappenau 4. Leichtathletik IV/2 J GWRS Gurtweil 6. Leichtathletik IV/2 M Schillerschule Heubach 3. Leichtathletik IV/2 M Theodor-Heuss-Schule Sinsheim 5. Handball WK III/2 J Bärbel von Ottenheim Schule Schwanau 2. Handball WK III/2 J Maria-Viktoria-Schule Ottersweier 5. Rhein-Main-Donau-Schulcup Bayreuth Juni 2013 Schwimmen II J - Schwimmen II M Heimschule Lender Sasbach 2. Schwimmen III/2 J GHWRS Loßburg 3. Schwimmen III/2 M Rupert-Mayer-Schule Spaichingen 2. Gerätturnen II J Wirtemberg Gymnasium Stuttgart 1. Gerätturnen II M Ludwig-Wilhelm-Gymnasium Rastatt 2. Gerätturnen III/1 J Helmholtz-Gymnasium Heidelberg 1. Gerätturnen III/2 J WRS Dietenheim-Illerrieden 1. Gerätturnen III/2 M GHWRS Obrigheim-Aglasterhausen 1. 17

16 JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) kommen im Schuljahr 2013/2014 Wettbewerbe in folgenden Sportarten zur Austragung: Badminton Basketball Fußball Gerätturnen Golf Handball Hockey Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen Skilanglauf Tennis Tischtennis Triathlon Volleyball Beachvolleyball In den folgenden Sportarten, die den JTFO-Sportarten gleichgestellt sind, werden im Schuljahr 2013/2014 ebenfalls Mannschaftswettbewerbe durchgeführt: Fechten Rhythmische Sportgymnastik Ski alpin Radsport Rugby Skisprung 18

17 JUGEND TRAINIERT FÜR PARALMPICS Im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) kommen im Schuljahr 2013/2014 Wettbewerbe in folgenden Sportarten zur Austragung: Für Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Fußball Skilanglauf Leichtathletik Schwimmen Für Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung: Leichtathletik Schwimmen Rollstuhlbasketball Tischtennis Für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen: Skilanglauf Goalball (Demowettbewerb) Für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören: Basketball Die Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. 19

18 Allgemeine Startklauseln Allgemeines Die Teilnehmerzahlen in den einzelnen Sportarten und die Mannschaftsstärken sind entsprechend der Ausschreibung einzuhalten. Ein Schüler ist in einer Sportart für eine Mannschaft startberechtigt. Er kann erst dann in eine andere Mannschaft derselben Sportart überwechseln, wenn seine ursprüngliche Mannschaft ausgeschieden ist oder auf eine weitere Teilnahme an dem Wettbewerb verzichtet hat bzw. wenn der betreffende Wettbewerb beendet ist und wenn es die Altersbegrenzung zulässt. Der Start in zwei Wettkampfklassen an einem Tag ist nicht erlaubt. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung oder ein Betrugsversuch führt zur Disqualifikation der Mannschaft. Zum Landes- bzw. Bundesfinale sind nur die Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören, welche die Mannschaft entsendet. Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Landes- bzw. Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können eine Starterlaubnis für das Landesfinale beim Landesbeauftragten und für das Bundesfinale bei der zuständigen Kultusbehörde für ihre bisherige Schule erhalten. Beim Frühjahrsbzw. Herbstfinale in Berlin darf ein Schüler jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten. Sämtliche in den Ausschreibungen genannten Termine und Austragungsorte der Finalveranstaltungen können sich aus organisatorischen Gründen noch ändern. Den Mannschaften wird der genaue Termin und Austragungsort rechtzeitig bekannt gegeben. JTFO: In allen Sportarten muss die gesamte Mannschaft, welche an dem Wettbewerb teilnimmt, einer Schule angehören. Eine Schule ist dann als selbstständige Schule zu betrachten, wenn Sie eine eigene Schulleitung besitzt. Die Mannschaftsbetreuer tragen dafür Sorge, dass sich jeder teilnehmende Schüler durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen gültigen Schülerausweis mit Bild ausweisen kann. Der Schülerausweis muss Geburtsdatum, Lichtbild neueren Datums, Ausstellungs- oder Bestätigungsdatum des laufenden Schuljahres, Dienstsiegel der Schule und Unterschrift enthalten. Die Mannschaftsbetreuer legen die gültigen Ausweise zu Beginn eines Wettkampfes mit der vom Schulleiter unterschriebenen Teilnehmerliste vor. Der jeweilige Beauftragte entscheidet vor Ort über die Zulassung des Wettkämpfers. Wettkampfklassen: In den Wettkampfklassen II, III und IV gibt es in verschiedenen Sportarten eine schulformbezogene Einteilung in die Wettkampfklassen II/1, III/1 und IV/1 für Gymnasien, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Schulen besonderer Art und sonstigen kombinierten Schulen mit einer Schulleitung. In den Wettkampfklassen II/2, III/2 und IV/2 gibt es in verschiedenen Sportarten ebenfalls eine schulformbezogene Einteilung für Hauptschulen, Sonderschulen sowie Förderstufen an Hauptschulen. 20

19 JTFP: Startberechtigt sind behinderte Schüler in den ausgeschriebenen Wettbewerben der einzelnen Förderschwerpunkte und der jeweiligen Altersklassen. Der Nachweis über den jeweiligen Förderschwerpunkt muss vorliegen. Zu einer Schulmannschaft können auch Schüler mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt gehören, die an anderen Schulen beschult werden. Wenn durch die Teilnahme am Landesfinale eine Qualifikation für das Bundesfinale stattgefunden hat, müssen sie jedoch für diesen Verbund auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein. Ein Schüler darf bei den Bundesfinalveranstaltungen jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft an den Start gehen. Die Teilnehmerzahlen in den einzelnen Sportarten sind in den Wettkampfbestimmungen festgelegt Meldeverfahren und Benachrichtigung der Schulen Die Meldungen der Schulen für die Teilnahme am Wettbewerb erfolgen durch die offiziellen Meldeformulare. Meldebögen in dieser Broschüre oder unter Die Mannschaftsbetreuer werden gebeten, die Schulart ihrer Schule anzugeben, sofern diese nicht bereits in der Anschrift enthalten ist. Alle Meldungen müssen entsprechend der Meldetermine für die einzelnen Sportarten fristgerecht (Poststempel) eingehen. Zu spät eintreffende oder unvollständige Meldungen bleiben unberücksichtigt. Dies gilt auch für die anderen Wettkampfebenen. Ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltungen ist nur dann möglich, wenn die Schulen entsprechend ihrer Meldung an den Wettbewerben auch teilnehmen. Schulen, die aus besonderen Gründen nicht an den Wettkämpfen teilnehmen können, werden gebeten, dies umgehend, spätestens jedoch eine Woche vor dem Wettkampftermin, dem Ausrichter mitzuteilen. JTFO: Die Meldungen sind unter Angabe der in Frage kommenden Wettkampfklassen an die Kreisbeauftragten zu senden. Nach Ablauf der Meldetermine in den einzelnen Sportarten legen die Kreisbeauftragten in Zusammenarbeit mit den RP-Beauftragten die Spiel- und Wettkampfrunden fest. Mit der Mitteilung über den Zeitpunkt des Wettbewerbs und den Wettkampfort erhalten die Schulen auch Hinweise über den Austragungsort und eine Teilnehmerliste (siehe Vordrucke), die zu Beginn der Wettbewerbe vorzulegen ist und aus der Zu- und Vorname und Geburtsdatum der Teilnehmer sowie die Schulzugehörigkeit ersichtlich sein müssen. 21

20 JTFP: Das Meldeverfahren ist für die einzelnen Sportarten individuell geregelt. Wohin Sie den Meldebogen senden, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Ausschreibung. Austragungsmodus JTFO: Auf allen Wettkampfebenen muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft oder von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person betreut werden. In Ausnahmefällen kann die Betreuung auf Kreisebene durch geeignete Mitglieder der SMV erfolgen, die noch nicht volljährig sind. Die Entscheidung darüber liegt beim Schulleiter (vgl. dazu auch 14 Abs. 3 SMV-Verordnung). Wo es in den einzelnen Wettkampfklassen von der Meldezahl her angebracht erscheint, werden die Wettkämpfe auf Kreisebene bis zur Ermittlung des Kreismeisters durchgeführt. In Wettkampfklassen mit geringer Teilnehmerzahl legen die RP-Beauftragten in Zusammenarbeit mit den Kreisbeauftragten den Austragungsmodus fest. Die Regierungspräsidien und die Schulämter werden von den Kreisbeauftragten über den Austragungsmodus informiert. JTFP: Die Schulmannschaften müssen von Lehrkräften bzw. Übungsleitern der kooperierenden Behindertensportvereine betreut werden. Die Anzahl der Betreuer einer Schulmannschaft richtet sich nach der Mannschaftsstärke und ist in der Regel auf 2 Betreuer beschränkt. In begründeten, medizinisch notwendigen Ausnahmefällen kann eine zusätzliche medizinische oder vergleichbare Fachkraft eingesetzt werden. Hierüber entscheidet der Landesbeauftragte JTFP im Einzelfall. JTFO und JTFP: Wettkämpfe auf RP-Ebene werden von den Regierungspräsidien in Zusammenarbeit mit den RP- Beauftragten durchgeführt. Die Landesfinalveranstaltungen werden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport/LIS in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden und Landesbeauftragten veranstaltet. Bundesfinale JTFO und JTFP: In jedem Jahr findet im Frühjahr und Herbst je eine Veranstaltung in Berlin statt. Das Winterfinale wird in einem jährlich wechselnden Wintersportort durchgeführt. Es können nur Schüler an der Finalveranstaltung teilnehmen, die während der gesamten Veranstaltung anwesend sind. Anträge auf Ausnahmeregelungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Gäste oder Schülermentoren, die Mannschaften zusätzlich zu den vorgesehenen Betreuern begleiten wollen, können sich zum Bundesfinale mit einem speziellen Bestellformular auf eigene Rechnung anmelden. Das Formular kann beim LIS angefordert werden. 22

21 Foto- und Filmaufnahmen: Mit der Meldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA oder JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS bestätigt der Schulleiter der jeweiligen Mannschaft mit seiner Unterschrift die Freigabe von Film- und Fotoaufnahmen zur Veröffentlichung. Behandlung von Einsprüchen und Protesten auf Landesebene Bei jeder Wettkampfveranstaltung wird ein Schiedsgericht gebildet, das aus dem Organisator der Veranstaltung und zwei an dem zu behandelnden Einspruch oder Protest nicht unmittelbar beteiligten, bei der Veranstaltung anwesenden Lehrkräften besteht, die der Organisator bestimmt. Dieses Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbewerbe endgültig. Zur Vorbereitung der Entscheidung können alle sachdienlichen Maßnahmen getroffen werden, insbesondere die Beteiligten und bei der Wettkampfveranstaltung anwesenden gehört und Äußerungen des betreffenden Fachverbandes eingeholt werden. Ergeben sich nach Abschluss der Wettkämpfe neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch an das zuständige RP bzw. auf Landesebene an das LIS zu richten. Das RP/LIS berät sich mit dem Schiedsgericht und fällt in Absprache mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die endgültige Entscheidung. Einsprüche und Proteste können nicht zur Wiederholung einer Veranstaltung führen. Bei Fragen der Zulassung zum Bundesfinale entscheidet das LIS in Absprache mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Finanzielle Regelung und Abrechnungsverfahren Die Kostenerstattung im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) sowie anderer ihm durch das Kultusministerium gleichgestellter Wettbewerbe wird wie folgt geregelt: Fahrkosten der Mannschaften 1. Kreisebene Es werden keine Fahrkosten erstattet. Für Wettbewerbe auf Kreisebene dürfen keine JTFO-Fahrkarten bei der DB bestellt werden. Seit Beginn des Schuljahres 1989/90 unterstützen jedoch die Sparkassen des Landes diesen Schulsportwettbewerb durch Zuschüsse zu den Fahrkosten auf Kreisebene. Ansprechpartner der Sparkassen in der Broschüre MACH MIT! ab Seite 202. Der Zuschuss zu den Fahrkosten der einzelnen Teilnehmer erfolgt nach folgender Zonenein- 23

22 teilung (jeweils einfache Fahrt): Zone 1 (3-30 km) 1,55 Euro pro Teilnehmer Zone 2 (31-50 km) 2,60 Euro pro Teilnehmer Zone 3 (über 50 km) 5,15 Euro pro Teilnehmer Dies gilt nur für Sportarten, die auch tatsächlich auf Kreisebene durchgeführt werden. Abgerechnet wird jeweils umgehend nach Beendigung des Wettbewerbes. Die Kreisbeauftragten verschicken die Vordrucke mit den Wettkampfunterlagen an die Schulen oder verteilen die Vordrucke am Wettkampftag an die betreuenden Lehrer. Die Richtigkeit der Angaben im Abrechnungsbogen ist durch Unterschrift des Betreuers und des Schulleiters zu bestätigen. Die vollständig ausgefüllten Abrechungsbögen sind an die jeweiligen Kreisbeauftragten zurückzuschicken. Abrechnungsbögen, bei denen die Abrechnung nicht direkt über die Sparkasse vor Ort erfolgt (siehe Seite 30), reichen die Kreisbeauftragten gesammelt ein an die Stiftung Sport in der Schule Herrn Karl Weinmann Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Postfach Stuttgart 2. RP- und Landesebene (Zwischen- und Endrunden) Den teilnehmenden Mannschaften werden die nach Ausnutzung aller Möglichkeiten der Ermäßigung entstandenen Fahrkosten erstattet. Die Erstattung erfolgt bis einschließlich RP-Ebene über das zuständige Regierungspräsidium und auf Landesebene über das LIS. Die Anreise zu den Wettbewerben hat grundsätzlich mit der DB zu erfolgen. Das Verfahren zum Erwerb der Fahrkarten ist auf Seite 32 genau beschrieben. Liegen triftige Gründe vor, die die Fahrt mit der Deutschen Bahn ausschließen, besteht die Möglichkeit privateigene Kraftfahrzeuge einzusetzen bzw. private Unternehmen (Bus, Privatbahn, ) zu beauftragen. Soll ein Busunternehmen beauftragt werden, muss dies vorab genehmigt werden vom Organisator des Wettbewerbes (Landes- bzw. RP-Beauftragter) oder vom zuständigen RP oder bei Wettbewerben auf Landesebene vom LIS Bei Beauftragung von privaten Unternehmen zur Beförderung ist der Auftraggeber verpflich- 24

23 tet das kostengünstigste Angebot zu ermitteln und dies durch Einreichung von mindestens zwei Angeboten nachzuweisen. Die Fahrkosten für das kostengünstigste Angebot werden erstattet. Auf der Rechnung des Unternehmers wird dieser Sachverhalt mit dem Vermerk der sachlichen Richtigkeit bestätigt. Das zuständige RP bzw. das LIS begleichen die Rechnung direkt an das zuständige Unternehmen. Bei Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeugs ist die Genehmigung des Schulleiters und des für die Durchführung des Wettkampfs zuständigen Beauftragten notwendig. Hinweis: Hinsichtlich der Beförderung von Kindern auf den Vordersitzen wird auf die Bestimmung des 21 Abs. 1a StVO verwiesen: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht. Die Wegstrecken- und ggf. Mitnahmeentschädigung wird gem. 6 Landesreisekostengesetz (LRKG) erstattet. Die Wegstreckenentschädigung betragt pro km 0,25. Die Mitnahmeentschädigung beträgt 0,02 pro km und Person. 3. Bundesebene JTFO: Die Fahrkarten für das Bundesfinale werden den Mannschaften zugeschickt. JTFP: Sollte die Anreise mit der DB nicht möglich sein, entscheidet das LIS in Absprache mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport über die Benutzung anderer Verkehrsmittel. Übernachtungskosten der Mannschaften Ist eine rechtzeitige An- bzw. Abreise vom Wettkampfort nicht möglich, müssen erforderliche Übernachtungen vorher vom zuständigen RP bzw. vom LIS genehmigt werden. Soweit möglich sind für die Übernachtungen Jugendherbergen oder vergleichbare Einrichtungen vorzusehen. Die Übernachtungskosten werden grundsätzlich nur bis max. 25,00 für Ü/F pro Teilnehmer erstattet. Die Kosten für weitere Mahlzeiten können nicht abgerechnet werden. 25

24 Entschädigung der Beauftragten Die Kreis- und Wettkampfbeauftragten können für die Betreuung von bis zu 5 Mannschaften von 6-10 Mannschaften 60,00 pro Schuljahr 130,00 pro Schuljahr erhalten. Jede zusätzliche Mannschaft bis zu einer Anzahl von 80 Mannschaften pro Schuljahr wird mit 10,00 bis zu einem Höchstbetrag von 800,00 pro Schuljahr vergütet. Ab 80 Mannschaften pro Schuljahr erhöht sich der Betrag pro zusätzlicher Mannschaft auf 13,00 bis zu einem Höchstbetrag von 1200,00 pro Schuljahr. Die Landes- bzw. RP-Beauftragten in jeder Sportart können pro Schuljahr bis zu 700,00 als Aufwendungspauschale erhalten. Die Festsetzung der zu erstattenden Beträge erfolgt durch die Regierungspräsidien. Reisekostenvergütung der Beauftragten und Betreuer Beauftragten und Betreuern werden die Reisekosten gem. LRKG vergütet. Dies gilt auch für die Teilnahme an Organisationsveranstaltungen zur Vorbereitung der Wettkämpfe. Bei nicht im öffentlichen Dienst stehenden Personen wird das LRKG entsprechend zu Grunde gelegt. Die Wegstreckenentschädigung beträgt pro km 0,25. Die Mitnahmeentschädigung beträgt 0,02 pro km und Person. Organisationskosten Folgende Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wettkämpfe werden erstattet: 1. Entschädigung für beim Wettkampf eingesetzte Personen: Entschädigung für Schiedsrichter/Kampfrichter oder Turnier- bzw. Wettkampfleiter nach Einsatzdauer incl. Fahrzeit: bis zu 3 Stunden 7, Stunden 10,50 mehr als 7 Stunden 14,00 Entschädigung für Wettkampfhelfer nach Einsatzdauer am Wettkampfort: bis zu 3 Stunden 3, Stunden 5,00 mehr als 7 Stunden 7,00 Entschädigungen werden am Wettkampftag vom Verantwortlichen bar ausgezahlt. 26

25 2. Fahrkosten für beim Wettkampf eingesetzte Personen: Den beim Wettkampf eingesetzten Personen werden Fahrkosten der 2. Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel (DB, Bus, ) erstattet. Bei Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges wird die Wegstreckenentschädigung und Mitnahmeentschädigung gem. 6 Abs. 1 und 3 LRKG ausgezahlt. Fahrkosten werden vom Verantwortlichen am Wettkampftag bar ausgezahlt. 3. Telefongebühren, Portokosten, Bürobedarf Die Höhe der zu erstattenden Telefon- und kostenpauschale wird einheitlich geregelt und auf 30,00 pro Schuljahr festgesetzt. Sollten die Kosten für Telefon und s höher gewesen sein, ist ein Einzelnachweis vorzulegen. Kosten für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände werden nicht erstattet. 4. Sonstige Kosten Die bei der Durchführung der Wettkämpfe anfallenden unabweisbaren Kosten werden gegen Nachweis im notwendigen Umfang erstattet. Abrechnungsverfahren / Vordrucke Die Regierungspräsidien sind für die Abrechnung der RP-Zwischenrunde und der RP-Ebene zuständig. Das LIS ist auf Landesebene zuständig. Alle aktuellen Vordrucke unter oder in dieser Broschüre. Übersicht: Seite 30 der Broschüre. Unvollständig ausgefüllte oder veraltete Formulare werden nicht bearbeitet und nicht zurückgesandt. Verjährung Gem. 3 Abs. 5 LRKG ist der Anspruch auf Reisekostenvergütung nach Ablauf von 6 Monaten erloschen. Gem. 196 Abs. 13 BGB verjähren die Ansprüche von Honoraren nach zwei Kalenderjahren. Statistik: JTFO: Der Vordrucke 8 geht vom Kreisbeauftragten schnellstmöglich zum RP-Beauftragten. Dieser sendet sie zusammen mit den gesammelten Vordrucken an den Landesbeauftragten. Der Landesbeauftragte stellt die Landesstatistik zusammen und übersendet alle Vordrucke an das LIS. Der Vordruck 8 kann für einzelne Sportarten nach Rücksprache mit dem RP-Beauftragten entfallen. 27

26 JTFP: Die Statistikdaten werden vom Landesbeauftragten JTFP zusammengeführt. Urkunden: JTFO: Die Auslieferung der Urkunden erfolgt bei den Tagungen der Regierungspräsidien über das LIS. Für die Beauftragten aus dem RP-Bezirk Stuttgart werden diese Unterlagen per Post versandt. Kleine Reserven lagern beim LIS und können im Einzelfall nachgefordert werden. JTFP: Die Urkunden versendet das LIS auf rechtzeitige Bestellung auf dem Postweg. Versicherungsschutz: Alle im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen JTFO und JTFP durchgeführten Wettbewerbe sind schulische Veranstaltungen. Dies bedeutet, dass für die Schüler auf dem Weg zu und von diesen Wettkämpfen, ohne Rücksicht auf das gewählte Beförderungsmittel, gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch VII besteht. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport weist darauf hin, dass als Voraussetzung für die Teilnahme an allen schulischen Wettkämpfen eine Versicherung für Unfall- und Haftpflicht für die teilnehmenden Schüler zwingend erforderlich ist (z.b. freiwillige Schüler-Zusatzversicherung). Für die betreuenden beamteten Lehrer gelten die beamtenrechtlichen Bestimmungen über die Unfallfürsorge. Lehrer im Angestelltenverhältnis genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bezüglich eines Personenschadens. Bei Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeugs aus organisatorischen Gründen wird den betreffenden Lehrern Dienstunfallschutz gewährt. Für den Ersatz von Sachschäden am privateigenen Kraftfahrzeug von Lehrern gelten die Bestimmungen des 102 des Landesbeamtengesetzes und die dazu ergangenen Richtlinien des Finanzministeriums. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis sind während des offiziellen Veranstaltungsprogramms und auf den damit verbundenen Wegen gesetzlich unfallversichert, wenn sie als Aufsichts- und Begleitperson im Rahmen einer offiziell genehmigten Dienstreise am Wettbewerb teilnehmen. Für sonstige Aufsichts- und Begleitpersonen (z.b. Eltern, ), die im Auftrag der jeweiligen Schulleitung die Schüler betreuen und beaufsichtigen, ist ebenfalls im vorgenannten Umfang gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gegeben. Regelung für Personen, die nicht oder nicht mehr im Schuldienst sind (z.b. Pensionäre): Für diese besteht Versicherungsschutz, wenn sie als Lehrbeauftragte einer Schule dem zuständigen Regierungspräsidium gemeldet sind, oder als Vereinsmitglied im Auftrag eines Sportfachverbandes tätig werden. 28

27 Hinweis: Sachschäden am privateigenen Kraftfahrzeug anderer können in der Regel nicht ersetzt werden. Seit dem Schuljahr 1986/1987 bieten die kommunalen Versicherer bei der Durchführung von außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen u. a. den Eltern, Schülern, Elternvertretern und sonstigen Privatpersonen, welche im Auftrag der Schule Fahrten unternehmen, bei der Benutzung eines privaten PKWs eine Kaskoversicherung für Eltern, Schüler, Elternvertreter und sonstige Privatpersonen an. Der Versicherungsschutz wird mit einer Selbstbeteiligung von 325 Euro bei einem pauschalen Versicherungsbeitrag von 50 Euro pro Schule und Schuljahr gewährt. Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens bis zu Euro. Die Schulen übernehmen die Abwicklung des Melde- und Beitragseinzugsverfahrens. Dabei erklären die einzelnen Schulen zu Schuljahresbeginn im Rahmen der freiwilligen Schüler- und Lehrerversicherung, ob sie für das laufende Schuljahr der Versicherung beitreten wollen. Die einzelnen Fahrten sind vor Antritt der Schule anzumelden und von dieser zu genehmigen. Hierfür muss eine Fahrtenliste geführt werden. Lehrern steht über die kommunalen Versicherer eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung zur Verfügung. Der Beitrag beträgt pro Lehrer und Schuljahr 10 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt 325 Euro. Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall bis zu Euro. Weitere Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen Herr Lutz Reißig WGV-Versicherung Tel / lutz.reissig@wgv.de 29

28 Vordruck 1: Reisekostenrechtliche Abfindung für Mannschaften, Betreuer und Beauftragte auf allen Wettkampfebenen. Der Vordruck wird den Schulen zugesandt oder am Wettkampfort ausgehändigt. Bis RP-Ebene: die Mannschaftsbetreuer werden gebeten, diese Formulare mit dem Fahrkostennachweis an den Sportreferenten des zuständigen Regierungspräsidiums zu senden. Die Abrechnung auf Landesebene erfolgt über das LIS. Vordruck 2: Sammelabrechnungsformular für Schieds- und Kampfrichter, Turnier-/Wettkampfleiter bzw. Wettkampfhelfer. Vordruck 3: Kostenabrechnung der Beauftragten für das Wettkampfwesen Vordruck 4: Nachweis der Portokosten und Telefongebühren Vordruck 5: Antrag auf Gewährung eines Vorschusses für Beauftragte Vordruck 6: Antrag auf Entschädigung als Beauftragter für das Wettkampfwesen. Vordruck 7: Teilnehmerliste: diesen Vordruck erhalten die Mannschaften von den Beauftragten. Der Mannschaftsbetreuer sendet den Vordruck 7 an den jeweiligen Beauftragten, der den Wettkampf durchführt. Der Beauftragte sammelt die Vordrucke und bewahrt sich ein Wettkampfjahr auf. Vordruck 8a und 8b: Teilnehmende Schulen im laufenden Schuljahr 30

29 Ansprechpartner: Allgemeines Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Postfach , Stuttgart Hans-Peter Haag, Tel.: 0711/ Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik (LIS) Reuteallee 40, Ludwigsburg, Fax: 07141/ Monika Scharf, Tel.: 07141/ , Anja Haepp, Tel.: 07141/ , Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstr. 21, Stuttgart Dirk Frenzel, Tel.: 0711/ , Petra Schenk, Tel.: 0711/ , Regierungspräsidium Karlsruhe Hebelstr. 2, Karlsruhe Manfred Reuter, Tel.: 0721/ , Regierungspräsidium Freiburg Eisenbahnstr. 68, Freiburg Bernd Keller, Tel.: 0761/ , Regierungspräsidium Tübingen Keplerstr. 2, Tübingen Axel Ferdinand, Tel.: 07071/ , Christina Holler, Tel.: 07071/ , 31

30 Anreise der Mannschaften mit der Deutschen Bahn (DB) zu JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Wettkämpfen (ohne Kreisfinale) Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sieht in der Benutzung der Deutschen Bahn einen Beitrag zu umweltfreundlichem Verhalten. Folgendes Verfahren wird angewandt. Die Beauftragten geben in ihren Ausschreibungen Hinweise auf die Anreisemöglichkeit mit der Deutschen Bahn. I V Schulen bestellen Fahrkarten spätestens 10 Tage mindestens jedoch 3 Arbeitstage vor Reiseantritt mit dem rechts abgedruckten Bestellschein direkt im Reisezentrum der Deutschen Bahn am Stuttgarter Hauptbahnhof: Stuttgart Hauptbahnhof Hans-Werner Lutz Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Tel.: 0711/ Fax: 0711/ DB-JtfO-Stg@arcor.de I V Tipp: Bestellschein auf DIN A4 vergrößert kopieren, per bestellen oder downloaden von www. lis-in-bw.de. Die Schulen erhalten die erforderlichen Fahrscheine umgehend vom Reisezentrum der Deutschen Bahn. I V Aktuelle Änderungen können mit Herrn Lutz abgesprochen werden. I V Bitte beachten: Nicht benötigte Fahrkarten können nicht erstattet werden. JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA empfiehlt Anreise mit der ANZEIGE Das Studien-, Schulfahrten- und Jugendgruppenprogramm der DEUTSCHEN BAHN: ganz auf deiner Schiene!! Du willst Land und Leute kennenlernen, ohne dass die Kohle auf der Strecke bleibt? Und du willst dabei jede Menge Spaß haben? Zusammen mit deinen Freunden oder Kollegen rein in die tollsten Städte, raus ins Grüne oder einfach mal wieder Meer sehen? Dann ist es höchste Eisenbahn, einmal in unsere Programme reinzuschnuppern. Da ist alles drin, was euch und euren Lehrern zügig auf die Sprünge hilft. Ihr wählt aus, wir organisieren: die Fahrt, den Aufenthalt und das komplette Erlebnis- bzw. Studienprogramm dazu. Unsere Touren und Reisen bringen viel Spaß von Anfang an. Kein Wunder eigentlich: Mit der Bahn wird schon die Fahrt zum unvergesslichen Erlebnis. Mit vollem Komfort, extra viel Platz und einer Bewegungsfreiheit, bei der ihr nicht am Knie vom Nachbarn schon an eure Grenzen stoßt. Klar: So vergeht die Zeit wie im Zug wie im Flug - nur umweltfreundlicher und billiger. Auch klar: In euren Unterkünften erwartet euch kein großer Bahnhof, keine Himmelbetten und auch keine goldenen Wasserhähne - aber die Mehrbettzimmer in den Jugendherbergen, Jugendhotels oder einfachen Touristenhotels sind sauber, gepflegt und preisgünstig. Extra-Wünsche, außerplanmäßige Ideen? Kein Problem. Sagt uns, was ihr wollt, wir kümmern uns drum und präsentieren euch ein Reiseprogramm, auf das ihr ganz bestimmt abfahrt, zugeschnitten auf eure ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen. Ihr seid nicht die ersten: Vor euch haben bundesweit schon über Kunden auf unser Programm gesetzt - und tun es immer wieder. 32

31 Bestellschein für Fahrscheine JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS An: DB Vertrieb GmbH, ReiseZentrum Stuttgart Hbf Arnulf-Klett-Platz 2, Stuttgart Fax: 0711/ Z.Hd.: Hans-Werner Lutz E- Mail: Tel: 0711.:0711/ Baden-Württemberg Schule Schuladresse Telefon-Nr. Fax-Nr. Name des Bestellers Datum Wettkampf Wettkampfebene Ort des Wettkampfes Sportart Zwischenrunde RP Finale Landesentscheid Nicht für Kreisebene! Anzahl der Betreuer / Einzelreisenden: Schülerinnen/Schüler: Gesamtanzahl Reiseplan Datum Von Ort Nach Ort ICE/IC/ NV Abfahrtszeit Zugnummer/n (Hinfahrt) (Rückfahrt) Neu: Die gebuchte Fernverkehrsverbindung mit den zu nutzenden IC/ICE-Zügen wird zukünftig auf die Tickets aufgedruckt und ist verbindlich. Die Tickets gelten nur in den aufgedruckten Fernverkehrszügen. Bitte diesen Umstand bei Planung der Reise( besonders bei der Rückreise) unbedingt beachten. Aus diesem Grunde die Züge für Hin- und Rückfahrt angeben, ansonsten gibt es nur Tickets für den Nahverkehr. Fahrscheine für IC/ICE gibt es erst ab einer Entfernung über 100 km. Fahrscheine innerhalb von Verkehrsverbünden können nicht ausgestellt werden. Fahrscheine werden am Automaten hinterlegt. Auftrags-Nummer für Abholung am Automat Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Besteller Auszufüllen vom DB ReiseZentrum: Stückzahl Zug: ICE - IC/EC - NV Reservierungen Fahrscheine Gesamtwert erstellt am Unterschrift 33

32 Wettkampfebenen bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS RMDC = Rhein->Main-Donau-Cup für Gerätturnen und Schwimmen BSC = Bodenseeschulcup für Handball und Leichtathletik Sportart Jahrgänge JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Kreisebene RP- Ebene Landesfinale Bundesfinale Badminton WK I/gem.+bel u. jünger WK II gem WK II/beliebig WK II Mädchen 1997 u. jünger 1997 u. jünger WK III/gemischt WK III/beliebig WK III/Mädchen WK IV/beliebig WK IV/Mädchen 1999 u. jünger 1999 u. jünger 2001 u. jünger 2001 u. jünger Einsteiger Bis 6. Kl. (max. 2001) GS (WK V) Grundschüler Basketball WK I 1998 u. älter WK II/ WK II/ WK III/ WK III/ WK IV/1 WK IV/2 GS (WK V) 2001 u. jünger 2001 und jünger Grundschüler Fechten WK II WK III Fußball Jungen WK I berufliche Schulen 1993 u. jünger WK I allg. bildende Schulen

33 Sportart Jahrgänge WK II/ Kreisebene RP- Ebene Landesfinale Bundesfinale WK II/ WK III/ WK III/ WK IV/ WK IV/ WK V GS Wettbewerb WK V3-Löwen Cup Grundschüler 2003 u. jünger Mädchen WK I WK II WK III WK IV WK V - GS Wettbewerb WK V - 3-Löwen Cup Grundschüler 2003 u. jünger Gerätturnen WK I offen WK II 1997 u. jünger RMDC WK III/1 Jungen 1999 u. jünger RMDC WK III/1 Mädchen WK III/ RMDC WK IV/ WK IV/2 GS Wettbewerb 2001 u. jünger Grundschüler Golf WK II beliebig WK III/IV beliebig 1999 u. jünger Handball WK I WK II/ WK II/ WK III/

34 Sportart Jahrgänge Kreisebene RP- Ebene Landesfinale Bundesfinale WK III/ BSC WK IV/1 WK IV/2 Jungen GS Wettbewerb J+M+gem u. jünger 2001 u. jünger Grundschüler Hockey Feldhockey WK II WK III WK IV GS-Wettbewerb J+M+gem u. jünger 2003 u. jünger Hallenhockey WK III WK IV GS Wettbewerb J+M+gem u. jünger 2003 u. jünger Judo WK I WK II WK III WK IV GS Wettbewerb Leichtathletik WK I WK II WK III WK III/ BSC WK IV 2001 u. jünger WK IV/ u. jünger BSC GS Wettbewerb 2003 u. jünger Radsport WK I 1995 u. älter WK II WK III

35 Sportart WK IV Jahrgänge 2002 u. jünger Kreisebene RP- Ebene Landesfinale Bundesfinale Rhythm. Sportgymnastik WK I offen WK II offen WK III/1 offen WK III/2 offen Gruppenwettbewerb II offen Gruppenwettbewerb III offen Gruppenwettbewerb IV offen WK IV/1 offen WK IV/2 offen WK V (GS) offen Rudern WK I WK II WK III Rugby WK II WK III WK IV Schwimmen WK I WK II RMDC WK III/ WK III/ u. jünger RMDC WK IV/ WK IV/2 GS Wettbewerb 2000 u. jünger Grundschüler Ski alpin WK II WK III WK IV ab Kl. 5 37

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