ordentlichen Generalversammlung der Tamedia AG

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1 An die Aktionärinnen und Aktionäre der Tamedia AG Zürich, 12. März 2015 Sehr geehrte Damen und Herren Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung der Tamedia AG am Freitag, 17. April 2015, Uhr, ins Kongresshaus, Claridenstrasse 5, 8002 Zürich, einzuladen. Registrierung ab Uhr, Einlass in den Saal ab Uhr. Sie finden in der Beilage ein Formular, das Ihnen Zugriff auf eine elektronische Plattform ermöglicht, über die Sie der unabhängigen Stimmrechtsvertretung Vollmacht und Weisungen erteilen können. In der Versammlung werden wir wie im Vorjahr elektronische Abstimmungsgeräte einsetzen. Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats 1. Jahresbericht, Konzernrechnung und Jahresrechnung 2014 (per 31. Dezember 2014), Berichte der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, die Berichte der Revisionsstelle zur Kenntnis zu nehmen und den Jahresbericht, die Konzernrechnung sowie die Jahresrechnung 2014 zu genehmigen. Der Umsatz von Tamedia stieg um 4.2 Prozent oder 45.4 Mio. Franken auf Mio. Franken. Der Umsatzanstieg durch Veränderungen im Konsolidierungskreis, insbesondere aufgrund der Erstkonsolidierung der Ziegler Druck- und Verlags-AG, von Doodle, home.ch und trendsales.dk, beläuft sich auf 66.9 Mio. Franken, während aus den bestehenden Aktivitäten ein Umsatzrückgang von 21.5 Mio. Franken zu verzeichnen war. Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) stieg um 33.9 Mio. Franken oder 17.2 Prozent auf Mio. Franken. Die EBITDA-Marge erhöhte sich von 18.4 im Vorjahr auf neu 20.7 Prozent. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg um 25.8 Prozent oder 32.9 Mio. Franken und liegt neu bei Mio. Franken. Die EBIT-Marge erhöhte sich von 11.9 im Vorjahr auf neu 14.4 Prozent. Das Ergebnis 2014 liegt mit Mio. Franken um 34 Prozent oder 40.6 Mio. Franken über dem Vorjahreswert von Mio. Franken. Das Stammhaus Tamedia AG weist für das Geschäftsjahr 2014 bei einem Umsatz von Mio. Franken (Vorjahr Mio. Franken) ein Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von 44.8 Mio. Franken (Vorjahr 39.3 Mio. Franken) aus. Das Betriebsergebnis (EBIT) beläuft sich auf 34.5 Mio. Franken (Vorjahr 29.6 Mio. Franken). Durch den höheren Finanzertrag nahm das Ergebnis der Tamedia AG auf Mio. Franken zu (Vorjahr 82.7 Mio. Franken). Die Revisionsstelle Ernst & Young AG, Zürich, empfiehlt in ihren Berichten zuhanden der Generalversammlung, die Konzernrechnung 2014 und die Jahresrechnung 2014 des Stammhauses Tamedia zu genehmigen.

2 2. Verwendung des Bilanzgewinns und Festsetzung der Dividende Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn von Mio. Franken des Geschäftsjahres der Tamedia AG den freien Reserven zuzuweisen und aus den freien Reserven einen Betrag von 47.7 Mio. Franken oder 4.50 Franken pro Aktie als Dividende auszuschütten. Sofern die Generalversammlung diesem Antrag zustimmt, wird die Dividende am 23. April 2015 unter Abzug der Verrechnungssteuer von 35 Prozent ausbezahlt. 3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Unternehmensleitung Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats sowie den Mitgliedern der Unternehmensleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Wahlen (Die Wahlen werden einzeln durchgeführt): 4.1. Wiederwahlen Verwaltungsrat Wiederwahl Pietro Supino als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Dr. Pietro Supino als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl Claudia Coninx-Kaczynski als Mitglied des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Claudia Coninx-Kaczynski als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl Marina de Planta als Mitglied des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Marina de Planta als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl Martin Kall als Mitglied des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Martin Kall als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl Pierre Lamunière als Mitglied des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Pierre Lamunière als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl Konstantin Richter als Mitglied des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Konstantin Richter als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl Iwan Rickenbacher als Mitglied des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Prof. Dr. Iwan Rickenbacher als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung Wiederwahlen in den Ernennungs- und Entlöhnungsausschuss Wiederwahl Pietro Supino als Mitglied des Ernennungs- und Entlöhnungsausschusses Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Dr. Pietro Supino als Mitglied des Ernennungs- und Entlöhnungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen

3 Generalversammlung. Herr Dr. Pietro Supino ist vom Verwaltungsrat als Vorsitzender des Ernennungs- und Entlöhnungsausschusses vorgesehen Wiederwahl Claudia Coninx-Kaczynski als Mitglied des Ernennungs- und Entlöhnungsausschusses Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Claudia Coninx-Kaczynski als Mitglied des Ernennungs- und Entlöhnungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl Martin Kall als Mitglied des Ernennungs- und Entlöhnungsausschusses Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Martin Kall als Mitglied des Ernennungs- und Entlöhnungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung Wiederwahl unabhängige Stimmrechtsvertretung Wiederwahl Gabriela Wyss als unabhängige Stimmrechtsvertreterin Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Dr. Gabriela Wyss, Wyss & Häfeli Rechtsanwälte, Zürich, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. B Ausführungen zur Person Frau Dr. Gabriela Wyss ist Rechtsanwältin und praktiziert seit 1991 im Anwaltsbüro Wyss & Häfeli Rechtsanwälte in Zürich. Sie respektive Wyss & Häfeli Rechtsanwälte unterhalten keinerlei Geschäftsbeziehungen zur Tamedia AG Wiederwahl Martin Basler als Stellvertretung der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Martin Basler als Stellvertretung der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. B Ausführungen zur Person Herr Martin Basler ist seit 1992 Rechtsanwalt und betreibt als Partner Basler Brunner Advokatur Notariat in Zofingen. Er respektive Basler Brunner Advokatur Notariat unterhalten keinerlei Geschäftsbeziehungen zur Tamedia AG Wiederwahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Ernst & Young AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr Generelle Statutenänderung Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten der Tamedia AG im Zusammenhang mit den Neuerungen im Gesellschaftsrecht in einem Beschluss einer generellen Revision zu unterziehen, den beiliegenden Statutenentwurf unverändert als neue, einzig gültige Statuten der Gesellschaft festzulegen und die bisherigen Statuten ausser Kraft zu setzen.

4 Das Inkrafttreten der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) am 1. Januar 2014 erfordert verschiedene Anpassungen der Statuten der Tamedia AG, welche im Wesentlichen nachfolgend umschrieben sind. Neuerungen betreffend Wahlen und Abstimmungen Die Generalversammlung wählt je einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung (Art. 11 Ziff. 2, 4): jedes Mitglied des Verwaltungsrats einschliesslich des Präsidenten (Art. 17), jedes Mitglied des Ernennungs- und Entlöhnungsausschusses (Art. 22), den unabhängigen Stimmrechtsvertreter und dessen Stellvertretung (Art. 13). Die Möglichkeit des elektronischen Fernabstimmens mittels Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist sicherzustellen (Art. 12 Abs. 2). Die institutionelle Stimmrechtsvertretung (Depot- und Organvertretung) ist untersagt (Art. 12 Abs. 4 und Art. 16 Abs. 3 Ziff. 1). Neuerungen betreffend Mandatsbeschränkungen Die Anzahl zulässiger Tätigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Beirats sowie der Unternehmensleitung ist neu in den Statuten festzulegen. Beantragt wird eine nach Funktion unterschiedliche Regelung. Kein Mitglied des Verwaltungsrats kann mehr als zehn zusätzliche Mandate wahrnehmen, wovon nicht mehr als fünf in börsenkotierten Unternehmen (Art. 31 Abs. 1). Kein Mitglied des Beirats kann mehr als zwanzig zusätzliche Mandate wahrnehmen (Art. 31 Abs. 2). Kein Mitglied der Unternehmensleitung kann mehr als fünf zusätzliche Mandate wahrnehmen, wovon nicht mehr als eines in börsenkotierten Unternehmen (Art. 31 Abs. 3). Mandate in Unternehmen, die von Tamedia AG kontrolliert werden oder Tamedia AG kontrollieren, fallen nicht unter die Beschränkung (Art. 31 Abs. 4). Neuerungen betreffend Vergütungsbericht, Ernennungs- und Entlöhnungsausschuss und Vergütung Die Grundsätze über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Ernennungs- und Entlöhnungsausschusses sowie die Einzelheiten zur Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen sind in den Statuten festzulegen. Hinsichtlich Abstimmung über die Vergütung sehen die Statuten eine flexible Lösung vor. Der Verwaltungsrat hat jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen (Art. 21 Abs. 1 Ziff. 6). Der Ernennungs- und Entlöhnungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern (Art. 22). Er unterstützt den Verwaltungsrat unter anderem bei den Nominationen, der Über prüfung der Entlöhnungssysteme und Ziele sowie bei der Vorbereitung der Anträge an die Generalversammlung zu den Vergütungen von Verwaltungsrat, Beirat und Unternehmensleitung (Art. 23). Die jährliche Genehmigung der Gesamtvergütung des Verwaltungsrats und des Beirats sowie der variablen und fixen Vergütung der Unternehmensleitung erfolgt im Voraus oder nachträglich durch die Generalversammlung (Art. 11 Ziff. 7, Art. 26 Abs. 1). Bei einer Genehmigung im Voraus wird der Zusatzbetrag pro Vergütungsperiode für Vergütungen von Mitgliedern der Unternehmensleitung, die nach der Abstimmung der Generalversammlung ernannt oder befördert werden, auf maximal 30% des im Voraus genehmigten Maximalbetrages festgelegt (Art. 26 Abs. 2). Verwaltungsrat und Beirat wird je ausschliesslich eine fixe (Art. 27) und der Unternehmensleitung eine fixe und variable Vergütung (Art. 28 Abs. 1) entrichtet. Als Vergütung kommen Geld, Aktien, Sach- oder Dienstleistungen in Frage (Art. 29). Die variable Vergütung kann aus einer Erfolgs- und/oder Gewinnbeteiligung und/oder einem Langzeit-Bonusplan bestehen (Art. 28 Abs. 2, 3, 4). Neuerungen bzgl. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Die Statuten haben die maximale Dauer oder Kündigungsfrist der Verträge des Verwaltungsrats und der Unternehmensleitung festzulegen. Gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften beträgt die Dauer derzeit ein Jahr.

5 Die maximale Dauer oder Kündigungsfrist der Verträge mit Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Beirats und der Unternehmensleitung beträgt je drei Jahre, sofern und soweit gesetzlich nicht zwingend kürzere Fristen vorgeschrieben sind (Art. 30). Weitere kleinere Anpassungen Anpassungen an das neue Rechnungslegungsrecht (Art. 11 Ziff. 5, Art. 34) Formelle Korrekturen Sämtliche Änderungen der Statuten sind im beiliegenden Vergleich zwischen den neuen und den bisherigen Statuten ersichtlich. 6. Gesamtbeträge der Vergütungen an den Verwaltungsrat, den Beirat für digitale Entwicklung und die Unternehmensleitung 6.1. Gesamtsumme der Vergütung an den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2014 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Gesamtsumme der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 von Franken. Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats besteht ausschliesslich aus einer fixen Vergütung (vgl. Vergütungsbericht, Seite 120 des Geschäftsberichts) Gesamtsumme der Vergütung an den Beirat für digitale Entwicklung für das Geschäftsjahr 2014 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Gesamtsumme der Vergütung an die Mitglieder des Beirats für digitale Entwicklung für das Geschäftsjahr 2014 von Franken. Die Vergütung der Mitglieder des Beirats für digitale Entwicklung besteht ausschliesslich aus einer fixen Vergütung (vgl. Vergütungsbericht, Seite 120 des Geschäftsberichts) Gesamtsumme der fixen Vergütung an die Unternehmensleitung für das Geschäftsjahr 2014 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Gesamtsumme der fixen Vergütung an die Mitglieder der Unternehmensleitung für das Geschäftsjahr 2014 von Franken. Die Gesamtsumme der fixen Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung enthält nebst den Salären und Auslagen/Pauschalspesen auch Vorsorge und Sozialleistungen (vgl. Vergütungsbericht Seite 120 des Geschäftsberichts) Gesamtsumme der variablen Vergütung an die Unternehmensleitung für das Geschäftsjahr 2014 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Gesamtsumme der variablen Vergütung an die Mitglieder der Unternehmensleitung für das Geschäftsjahr 2014 von Franken.

6 Die variable Vergütung besteht aus einer Erfolgs- und/oder Gewinnbeteiligung und/oder einem Langzeit-Bonusplan und enthält auch Vorsorge und Sozialleistungen (vgl. Vergütungsbericht, Seite 120 des Geschäftsberichts). 7 Grundsätze für die Vergütung 2015 Der Verwaltungsrat beantragt, die nachfolgenden Grundsätze für die Vergütung im Geschäftsjahr 2015 zu genehmigen. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, für die Vergütung im Geschäftsjahr 2015 folgende Grundsätze zur Anwendung zu bringen: Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme Vergütungen an Verwaltungsrat, Beirat für digitale Entwicklung und Unternehmensleitung werden vom Verwaltungsrat unter Vorbehalt der Zustimmung der Generalversammlung bestimmt. Für die Festsetzung der Vergütung können Vergleiche mit Wettbewerbern und weiteren vergleichbaren Unternehmen herbeigezogen werden. Um Personen mit den notwendigen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu gewinnen und zu halten, wird darauf geachtet, dass ihnen markt- und leistungsgerechte Entschädigungen angeboten werden. Der Ernennungs- und Entlöhnungsausschuss bereitet die Festsetzung des Entlöhnungssystems für den Verwaltungsrat vor. Die Entschädigungen der Mitglieder der Unternehmensleitung werden innerhalb des vom Verwaltungsrat festgelegten Entlöhnungssystems auf Grundlage der Anträge des Vorsitzenden der Unternehmensleitung durch den Verwaltungsrat festgesetzt. Mitglieder des Verwaltungsrats Die Honorare der Mitglieder des Verwaltungsrats (inklusive des Präsidenten) bestehen ausschliesslich aus einer fixen Entschädigung. Der Verzicht auf einen variablen Lohnbestandteil soll sicherstellen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats ohne Eigeninteressen über das Entlöhnungssystem sowie das Gewinnbeteiligungsmodell der Unternehmensleitung entscheiden können. Präsidium des Verwaltungsrats Das Präsidium des Verwaltungsrats beinhaltet die exekutive Tätigkeit als Verleger. Zusätzlich zum Verwaltungsrat der Tamedia AG präsidiert der Verwaltungsratspräsident in der Regel die Verwaltungsräte derjenigen Tochtergesellschaften, die publizistische Leistungen erbringen. Mit der Ausgestaltung der Funktion als Vollzeitbeschäftigung werden auch Interessenkonflikte mit anderen Tätigkeiten vermieden. Externe Mandate nimmt der Präsident ausschliesslich im Interesse des Unternehmens wahr, und die Honorare dafür fliessen dem Unternehmen zu. Beirat für digitale Entwicklung Der Verwaltungsrat richtet den Mitgliedern des Beirats für digitale Entwicklung ein fixes jährliches Honorar aus. Spesen werden nach Aufwand vergütet. Mitglieder der Unternehmensleitung Die Vergütung an die Unternehmensleitung besteht aus einem Fixteil und umfasst zusätzlich einen variablen Teil, der sich aus einer Erfolgsbeteiligung sowie einer Gewinnbeteiligung zusammensetzt. Die Erfolgsbeteiligung entspricht bei den Mitgliedern der Unternehmensleitung maximal 30 Prozent sowie beim Vorsitzenden der Unternehmensleitung maximal 60 Prozent der fixen Vergütung. Sie wird aufgrund des Ergebnisses der Tamedia-Gruppe und von Zielen der einzelnen Unternehmensbereiche sowie von im Voraus festgelegten quantitativen und qualitativen Zielen bestimmt. Der Anteil des Ergebnisses der Tamedia-Gruppe kann dabei bis zu 25 Prozent, der Anteil der quantitativen Unternehmensbereichs-Ziele bis zu 65 Prozent und der Anteil der persönlichen Ziele bis zu 25 Prozent von insgesamt 100 Prozent betragen. Beim Vorsitzenden der Unternehmensleitung beträgt der Anteil des Ergebnisses der Tamedia-Gruppe 60 Prozent, der

7 Anteil der quantitativen Unternehmensbereichs-Ziele 20 Prozent und der Anteil der persönlichen Ziele ebenfalls 20 Prozent. Die Ziele des Vorsitzenden der Unternehmensleitung legt jährlich der Verwaltungsrat fest. Die Ziele der einzelnen Unternehmensbereiche sowie die persönlichen Ziele der Mitglieder der Unternehmensleitung legt jährlich der Verwaltungsrat auf Antrag des Vorsitzenden der Unternehmensleitung in Abstimmung mit dem Ernennungs- und Entlöhnungsausschuss fest. Quantitative Unternehmensbereichs-Ziele können beispielsweise die Erreichung eines Umsatz- oder Ergebnisziels umfassen. Zur Unterstützung des strategischen Ziels, den Digitalanteil am Unternehmensergebnis weiter auszubauen, hat der Verwaltungsrat mit dem Leiter Digital zusätzlich einen Langzeit-Bonusplan vereinbart. Der Langzeit-Bonusplan sieht eine einmalige Auszahlung vor, wenn das EBITDA- Ergebnis des Unternehmensbereichs Digital, bereinigt um Akquisitions- und Desinvestitionseffekte sowie unter anteilsmässiger Berücksichtigung von Beteiligungen, nach mehreren Geschäftsjahren einen festgelegten EBITDA-Schwellenwert übersteigt. Bei einer Überschreitung werden 2 Prozent des den Schwellenwert übersteigenden Betrages ausgeschüttet, maximal jedoch 1.5 Mio. Franken. Der Verwaltungsrat kann Mitgliedern der Unternehmensleitung eine Gewinnbeteiligung ausrichten. Die Ausrichtung erfolgt in der Regel ab dem zweiten Dienstjahr unter der Voraussetzung, dass die Ergebnismarge (Ergebnis im Verhältnis zum Umsatz) der Tamedia-Gruppe 8.0 Prozent erreicht oder übersteigt. Die Gewinnbeteiligung wird zu 50% in bar ausbezahlt und zu 50% in Aktien zugeteilt. Die Barzahlung der Gewinnbeteiligung erfolgt nach Veröffentlichung des konsolidierten Jahresergebnisses von Tamedia. Die Aktien werden im Rechnungsjahr, in dem der Anspruch erworben wurde, zugeteilt. Die Anzahl zugeteilter Aktien wird anhand des Durchschnittskurses der letzten 30 Tage vor dem 31. Dezember des jeweiligen Rechnungsjahres bestimmt. Die Aktien werden unter der Voraussetzung übereignet, dass das Arbeitsverhältnis des Beteiligten am 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Rechnungsjahr, in dem der Anspruch auf die Aktienzuteilung erworben wurde, nicht zuvor durch den Beteiligten gekündigt wurde. Spesen und Sachleistungen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Unternehmensleitung erhalten monatlich eine Spesenpauschale, die alle Spesen bis zu 50 Franken abdeckt. Darüber hinaus kommen die für alle Mitarbeitenden geltenden Spesenreglemente zur Anwendung. Tamedia stellt keine Firmenwagen zur Verfügung. Für vom Unternehmen freiwillig erbrachte zusätzliche Sachleistungen wie kostenlose Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnemente oder Dienstaltersgeschenke gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Mitarbeitenden. Sozialversicherungen Der Präsident des Verwaltungsrats, der Vorsitzende und die Mitglieder der Unternehmensleitung werden in Übereinstimmung mit den üblichen Sozialgesetzgebungen für Alter, Tod und Invalidität versichert. 8. Diverses Für den Verwaltungsrat Dr. Pietro Supino Präsident Beilagen: Retourcouvert Anmeldekarte mit Vollmachtsformular mit Bestellmöglichkeit Kurzbericht 2014

8 Organisatorische Hinweise Geschäftsbericht, Berichte der Revisionsstelle und des Konzernrechnungsprüfers Der Geschäftsbericht mit dem Jahresbericht, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung per 31. Dezember 2014 sowie die Berichte der Revisionsstelle liegen ab 12. März 2015 am Empfang unseres Gesellschaftssitzes (Tamedia AG, Werdstrasse 21, 8004 Zürich) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf und werden den Aktionären auf Verlangen zugestellt. Der vollständige Geschäftsbericht steht ausserdem auf der Website der Tamedia AG zum Download bereit. Zutrittskarte, Stimmunterlagen und Vertretung Im Aktienbuch als stimmberechtigt eingetragene Aktionärinnen und Aktionäre erhalten zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung eine Anmeldekarte (mit Vollmachtsformular, siehe unten). Wir bitten Sie, uns die Anmeldekarte möglichst vor dem 10. April 2015 zurückzusenden. Dies erleichtert uns die Vorbereitung der Generalversammlung. Die Zutrittskarten und Stimmunterlagen werden nach Erhalt der Anmeldung durch das Aktienregister SIX SAG versandt. Eintritts- und Stimmberechtigung anlässlich der Generalversammlung An der Generalversammlung vom 17. April 2015 können die bis 10. April 2015 mit Stimmrecht eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre teilnehmen. Das Aktienregister wird am 10. April 2015 um 17 Uhr geschlossen. Nichtaktionäre können mittels einer Gästekarte ohne Stimmrecht an der Generalversammlung teilnehmen. Persönliche Teilnahme an der Generalversammlung Für den Zutritt zur Generalversammlung ist die Eintrittskarte zusammen mit den Stimmkarten oder die Gästekarte vor Uhr vorzuweisen. Die Schalter sind ab Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Eintrittskarte nicht von den Stimmkarten abgetrennt werden darf und zusammen mit diesen an den Eintrittsschaltern zur Validierung vorzuweisen ist. Vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung Sollten Sie die Generalversammlung vorzeitig verlassen, sind Sie gebeten, Ihr nicht benutztes Stimmmaterial beim Ausgang vorzuweisen, damit wir die Präsenz korrekt ermitteln können. Vertretung an der Generalversammlung/Vollmachtserteilung Aktionäre, die an der Generalversammlung nicht teilnehmen, können sich durch eine Drittperson, die nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten lassen. Einzelfirmen, Personengesellschaften und juristische Personen können sich durch Unterschriftsberechtigte vertreten lassen, Minderjährige oder Bevormundete durch ihren gesetzlichen oder vormundschaftlichen Vertreter. Das Gleiche gilt für andere Formen der gesetzlichen oder vormundschaftlichen Vertretung. Zusätzlich hat jeder Aktionär die Möglichkeit, seine Aktien durch Frau Dr. iur. Gabriela Wyss, Wyss & Häfeli Rechtsanwälte, Dufourstrasse 95, 8008 Zürich, als unabhängige Stimmrechtsvertretung vertreten zu lassen. Zur Erteilung einer Vollmacht ist das Vollmachtsformular auf der Anmelde- bzw. Eintritts - karte zu verwenden. Gabriela Wyss wird nach den von Ihnen erhaltenen Weisungen stimmen. Bei fehlender schriftlicher Weisung stimmt sie den Anträgen des Verwaltungsrats zu. Sollte Frau Dr. Gabriela Wyss an der Teilnahme der Generalversammlung verhindert sein, kommt Herr Martin Basler, Basler Brunner Advokatur Notariat, Weiherstrasse 1, 4800 Zofingen, als Stellvertreter zum Einsatz. Elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertretung Aktionäre können sich neu an Abstimmungen und Wahlen durch elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertretung beteiligen. Die dazu benötigten Informationen und Login-Daten finden Sie in der Beilage. Die elektronische Teilnahme bzw. allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens am 15. April 2015 um Uhr möglich. Der Grundentscheid des Aktionärs, elektronisch teilzunehmen, kann aus praktischen Gründen einmal bis spätestens 4 Tage vor der Generalversammlung zugunsten einer persön-

9 lichen Teilnahme oder Teilnahme durch eine Drittperson rückgängig gemacht werden. Werden elektronische Vollmachten oder Weisungen erteilt, ist die persönliche Ausübung der Stimmrechte an der Generalversammlung nicht mehr möglich. Weitere Hinweise Parkplätze rund um das Kongresshaus und in den nahen Parkhäusern Hyatt und Bleicherweg sind stark belegt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Sie erreichen das Kongresshaus ab Zürich Hauptbahnhof mit den Tramlinien Nr. 6, 7, 13 (bis Paradeplatz) oder 11 (bis Börsenstrasse).

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