WÄHLEN IM BETRIEB Das Handbuch für Sprengelkommissionen

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1 ooe.arbeiterkammer.at WÄHLEN IM BETRIEB Das Handbuch für Sprengelkommissionen OBERÖSTERREICH BIS OBERÖSTERREICH BIS 31.3.

2 INHALT AK-Wahl Die Wahlbehörden Die Sprengelwahlkommission...4 Zusammensetzung Beschlussfähigkeit Entgelt für Kommissionsmitglieder Wahlzeugen Vorbereitung der Wahlhandlung...6 Wahlpaket abholen Konstituierung und Angelobung Überprüfen des Wahllokals Verbotszone Wahlzeit(en) Die Wahlhandlung...8 Wer darf im Betriebssprengel wählen? Wählen ohne Ausweis Der Wahlvorgang Beurkunden des Wahlablaufes Verwahrung/Rückgabe der Wahlurne(n) und Unterlagen...12 Zwischen Wahlzeiten/Wahltagen Nach Ende der Wahl im Sprengel Muster Wählerliste...13 Muster Abstimmungsverzeichnis...14 Öffentliche Wahllokale...15 Wahlwerbende Gruppen...16 Das Wichtigste auf einen Blick...17 Adressen, Telefonnummern...18 Hauptwahlkommission und zentrales Wahlbüro Zweigwahlkommissionen Impressum

3 AK-WAHL 2014 Wahl statt. Gewählt werden 110 Kammerräte/-innen. Diese bilden die AK-Vollversammlung, das oberste Gremium der AK. Lassen es die Gegebenheiten und die Firmenleitung zu, wird im Betrieb ein Wahllokal (Betriebswahlsprengel) eingerichtet. einem den betrieblichen Erfordernissen angepassten Termin. einer ausgeprägten Filialstruktur oder der Kleinheit des Betrie- erhalten eine Wahlkarte mit sämtlichen Wahlunterlagen nach Hause geschickt, ihre Stimme können sie per Post retournieren. terkammer Linz, in den AK-Bezirksstellen, in der Plus-City Pasching, in der Varena Vöcklabruck, im Salzkammergut Einkaufspark SEP Gmunden, im Max-Center Wels, beim Verein migrare in Linz und am Hauptbahnhof Linz), in denen gewählt werden kann (auch wenn die Wahlkarte verloren gegangen ist!). den sich im Arbeiterkammergesetz (AKG) und in der Arbeiter- Die Wahlbehörden Die vorgeschriebenen Wahlbehörden sind: Hauptwahlkommission, 15 Zweigwahlkommissionen, Sprengelwahlkommissionen. In der AK Linz, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, ist überdies ein 3

4 DIE SPRENGELWAHL- KOMMISSION Unter Sprengelwahlkommission versteht man die Kommissionsmitglieder eines Betriebswahllokals. Zusammensetzung Die Kommission besteht aus der/dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern (davon mindestens eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter). Je nach Anzahl der Wahlberechtigten können auch mehrere Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder bestellt sein. Ersatzmitglieder können ein Mitglied vertreten, müssen sonst aber nicht anwesend sein. Ist die/der Vorsitzende verhindert, vertritt sie/ihn die Stellvertreterin/der Stellvertreter. Sind sowohl Vorsitzende/-r als auch Stellvertreter/-in auf Dauer verhindert, ist entweder das zentrale Wahlbüro in Linz oder die zuständige Zweigwahlkommission unverzüglich zu verständigen (Telefonnummern siehe Seiten 18 und 19). Die/Der Vorsitzende hat für die Einhaltung der Bestimmungen der Wahlordnung zu sorgen. Ebenso für die Aufrechterhaltung nungen haben alle Folge zu leisten., WÄHLEN IM BETRIEB In diesem Handbuch geht es ausschließlich um die Betriebswahl. 4

5 Beschlussfähigkeit Die Kommission ist beschlussfähig, wenn neben der/dem Verzeichnis liegt dem Wahlpaket bei, das jede Kommission erhält. Ersatzmitglieder sind dann stimmberechtigt, wenn sie Kommissionsmitglieder vertreten. Wahlzeugen/-innen (siehe unten) haben kein Stimmrecht. Für die Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden (bzw. der Stellvertreterin/des Stellvertreters) den Ausschlag. Entgelt für Kommissionsmitglieder Die Mitglieder der Sprengelwahlkommission erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung von acht Euro pro Stunde, jedoch maximal 80 Euro pro Tag. Wahlzeugen Jede wahlwerbende Gruppe, die einen gültigen Wahlvorschlag eingebracht hat (siehe Seite 16), kann in jede Sprengelwahlkommission zwei Wahlzeugen/-innen entsenden. Diese müssen sich bei der Vorsitzenden/beim Vorsitzenden mit einem vom Wahlbüro ausgestellten Dokument ausweisen. Wahlzeugen/-innen haben kein Stimmrecht und sie dürfen zende der Sprengelwahlkommission darf Wahlzeugen/-innen, die stören, ausschließen. 5

6 VORBEREITUNG DER WAHLHANDLUNG Wahlpaket abholen Die Wahlmaterialien (Urne, Wählerliste, Stimmzettel usw.) werden für die Sprengelvorsitzenden in ihrer AK-Bezirksstelle bereit gehalten. Sie können dort ab Montag, 17. März 2014, zu den allgemeinen Bürozeiten und/oder nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Konstituierung und Angelobung Für die Mitglieder der Wahlkommission beginnt der Wahltag spätestens eine halbe Stunde vor der festgesetzten Wahlzeit. Die/Der Vorsitzende lässt sich von den Mitgliedern die vom Wahlbüro ausgestellten Berufungsdekrete vorweisen und über- (Verzeichnis der Sprengelbeisitzer/-innen im Wahlpaket) anwe- im Wahlpaket). Die/Der Vorsitzende hat die Mitglieder anzugeloben (Gelöbnisformel im Wahlpaket) und die Wahlkommission für konstituiert zu erklären. Ebenso bestimmt sie/er, welches Mitglied in der Wählerliste die Stimmabgabe abhakt und welches das Abstimmungsverzeichnis führt. Ersatzmitglieder müssen nicht im Wahllokal bleiben, es wird jedoch empfohlen, die Anwesenheit für die übrige(n) Wahl- Überprüfen des Wahllokals Die/Der Vorsitzende sorgt für die Anbringung der Wegweiser und die Kennzeichnung des Wahllokals. Im Wahllokal müssen sowohl die notwendigen Einrichtungs- vorhanden sein. 6

7 Wahlzellen müssen so gestaltet sein, dass ein geheimes Wählen möglich ist (Abtrennung, Sichtschutz...). In der Wahlzelle sind den) gut sichtbar anzubringen und Kugelschreiber aufzulegen. Verbotszone Im Gebäude, in dem das Wahllokal untergebracht ist, und im Umkreis von 30 Metern ab dem Wahllokal ist jede Art der Wahlwerbung verboten. Wahlzeit(en) Die von der Zweigwahlkommission beschlossene(n) Zeit(en) muss (müssen) genau eingehalten werden. Wird die Wahl in mehreren Wahllokalen oder durch ein mobiles Wahllokal durchgeführt, so gilt das genaue Einhalten von Wahlzeit und Wahlort für jedes einzelne Wahllokal. Nur wenn alle in der Wählerliste angeführten Wähler/-innen ihre Stimme abgegeben haben, kann das Wahllokal vorzeitig lieren. 7

8 DIE WAHLHANDLUNG Öffnen des Wahllokals Wahllokal. Betreten werden darf es von den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Sprengelwahlkommission, den Wahlzeugen/-innen, dem Wahlkommissär und dessen Stellvertreterin, den Leitern/-innen der Zweigwahlkommissionen und deren Stellvertretern/-innen, der Leitung des Wahlbüros und Begleitperson, dürfen sich nur während der Stimmabgabe im Wer darf im Betriebsprengel wählen? Zur Wahl zugelassen werden dürfen nur Personen, die auf der Wählerliste stehen. Die Wählerliste ist zuerst nach Betrieben und innerhalb dieser sind die Wahlberechtigten alphabetisch nach Namen geordnet., ACHTUNG! Ist eine Person nicht in der Wählerliste eingetragen, so darf sie/er keinesfalls zur Stimmabgabe zugelassen werden. Auch Wahlberechtigte, die in der Wählerliste mit dem Vermerk Wahlkarte gekennzeichnet sind, dürfen keinesfalls im Betrieb wählen! Sie können ihre Stimme entweder in einem der öffentlichen Wahllokale (in der Arbeiterkammer Linz, in den AK-Bezirksstellen, in der Plus-City Pasching, in der Varena Vöcklabruck, im Salzkammergut Einkaufspark SEP Gmunden, im Max-Center Wels, beim Verein migrare in Linz und am Hauptbahnhof Linz) oder auf dem Postweg abgeben. 8

9 wahlkommissionen sowie das zentrale Wahlbüro (siehe Seiten 18 und 19) gerne zur Verfügung. Wähler-Identifizierung Wähler/-innen haben ihren Namen zu nennen und sich auszuweisen (mit Dokumenten, aus denen die Identität der Wählerin/des Wählers erkennbar wird: Führerschein, Pass, Personalausweis, Dienstausweis oder sonstige Urkunden mit Amtssiegel). Wählen ohne Ausweis Wahlberechtigte, die sich nicht ausweisen können, sind nur dann zur Stimmabgabe zuzulassen, wenn ihre Identität durch zwei Zeugen/-innen (die sich ausweisen können) nachgewiesen wird oder wenn sie zwei Mitgliedern der Sprengelwahlkommission bekannt sind. Die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung einer Wählerin/eines Wählers ist vor der -, TIPP ZUR VERRINGERUNG DES SCHREIBAUFWANDES: Personen, die der Kommission bekannt sind, im Abstimmungsverzeichnis mit * kennzeichnen und in der Niederschrift (siehe Beurkunden des Wahlablaufs/Niederschrift, Seite 11) vermerken: Die mit * gekennzeichneten Wähler/-innen sind der Kommission persönlich bekannt. Nachträgliche Eintragungen in die Wählerliste dürfen weder von der Sprengelwahlkommission noch von einer anderen Behörde durchgeführt werden. 9

10 DER WAHLVORGANG Kommt eine Wählerin/ein Wähler ins Wahllokal, so hakt das von der Vorsitzenden/vom Vorsitzenden dafür bestimmte Kommissionsmitglied den Namen der Wählerin/des Wählers in der Wählerliste ab und nennt die neben dem Wählernamen stehende fortlaufende Nummer jenem Kommissionsmitglied, das für das Führen des Abstimmungsverzeichnisses zuständig ist. Dieses notiert in eine Zeile zuerst die fortlaufende Nummer im Abstimmungsverzeichnis, dann den Namen der Wählerin/ des Wählers und zuletzt die genannte Nummer aus dem Wählerverzeichnis (siehe Muster auf den Seiten 13 und 14). Die Wählerin/Der Wähler erhält von der Vorsitzenden/vom Vorsitzenden ein leeres Kuvert und einen amtlichen Stimmzettel. Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben, das heißt Wähler/-innen dürfen die Wahlzelle nur alleine betreten. Mit einer Ausnahme: Blinde, schwer Sehbehinderte oder gebrechliche Personen können sich von einer selbst gewählten Begleitperson führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen. Nach der Stimmabgabe in der Wahlzelle legt die Wählerin/der Wähler den Stimmzettel in das Kuvert und übergibt dieses der/ Unterlaufen der Wählerin/dem Wähler beim Ausfüllen des Stimmzettels Fehler, so kann sie/er einen weiteren Stimmzettel vom Wähler vor der Kommission zu zerreißen und mitzunehmen. 10

11 BEURKUNDEN DES WAHLABLAUFES Unmittelbar nach Ende der Wahlzeit und nachdem die sich Stimme abgegeben haben, hat die/der Vorsitzende das Wahllokal zu schließen. Nur Mitglieder und Ersatzmitglieder der Kommission sowie Wahlzeugen/-innen dürfen im Wahllokal bleiben. Die Niederschrift - ten muss: Wahlsprengelbezeichnung, Wahllokal, Wahltag, Wahlzeit(en). Namen der anwesenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der Sprengelwahlkommission sowie deren Bankverbindung, da die Auszahlung der Entschädigung für den Wahldienst durch Banküberweisung erfolgt. Beginn und Ende der Wahlhandlung (Uhrzeit). Feststellung der Wähler-Identität durch Zeugen/-innen sowie die Entscheidungen über die Zulassung oder Nichtzulassung von Wählern/-innen bei Zweifeln über die Identität (siehe dazu Die Wahlhandlung/Wählen ohne Ausweis auf Seite 9). Die Anzahl der im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Wähler/-innen. Sonstige Verfügungen oder außergewöhnliche Vorkommnisse. - Vorsitzenden/vom Vorsitzenden in ein Kuvert zu geben, dieses ist zu verschließen und bis zum Ende der Wahl im Betrieb aufzubewahren. 11

12 VERWAHRUNG/RÜCK- GABE DER WAHLURNE(N) UND UNTERLAGEN Zwischen Wahlzeiten/Wahltagen Die/Der Vorsitzende hat für eine sichere Verwahrung der Urne(n) und der übrigen Wahlunterlagen zu sorgen. Dazu eignet sich zum Beispiel ein stabiler, versperrbarer Schrank oder ein abschließbarer Raum wie etwa das Betriebsratsbüro. Die Wahlunterlagen können aber z.b. auch in der AK-Bezirksstelle, einer Polizeidienststelle oder einem Gemeindeamt hinterlegt werden. Wird die Wahlhandlung fortgesetzt, ist zu kontrollieren, ob Nach Ende der Wahl im Sprengel das Abstimmungsverzeichnis unverzüglich an die zuständige Zweigwahlkommission weiterzuleiten., ACHTUNG! Urnen dürfen keinesfalls von der Sprengelkommission geöffnet und die Stimmen ausgezählt werden. Die Auszählung erfolgt ausschließlich durch die Zweigwahlkommission (Bezirkswahlbehörde). 12

13 MUSTER WÄHLERLISTE Zweigwahlkommission: 06 Grieskirchen Wahlsprengel: 22 Fortlauf- Bezeichnung und Standort des Betriebes ende Familien- und Vorname Nummer der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers Geburtsdatum Arbeitnehmer/-in Tag Monat Jahr Anmerkung Max Mustermann GmbH, Musterbau Bergheim 33, 4711 Bergheim 1 Auer Martin Berger Maria Cacic Muhamed Wahlkarte 4 Dorfer Matthias Faber Carl Geier Sebastian Pohn Leopold Wahlkarte 8 Watzinger Walter Wienerberger Gustav Zepezauer Horst

14 MUSTER ABSTIMMUNGS- VERZEICHNIS Zweigwahlkommission: 06 Wahlsprengel: 22 Ort des Wahllokales: Kantine Seite: 1 Fortlauf- Familien- und Vorname ende der Wählerin / des Wählers Nummer (Vornamen ausschreiben) Fortlaufende Nummer in Wählerliste 1 Faber Carl 5 2 Auer Martin 1 3 Gejer Sebastian 6 4 Zepezauer Horst 10 * 5 Watzinger Walter 8 Anmerkung 14

15 ÖFFENTLICHE WAHLLOKALE Alle Arbeiterkammern (Linz und Bezirksstellen) Hauptbahnhof Linz Plus-City Pasching Max-Center Wels Salzkammergut Einkaufspark (SEP) Gmunden Varena Vöcklabruck Verein migrare Linz, Humboldtstraße 49 Wahlzeiten diese der Wahl-Homepage unter ooe.arbeiterkammer.at. 15

16 WAHLWERBENDE GRUPPEN Bei der AK-Wahl 2014 bewerben sich folgende Gruppierungen um Sitze im Parlament der Arbeitnehmer/-innen : Dr. Johann Kalliauer Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer- Freiheitliche Arbeitnehmer 16

17 DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK 1. Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Blinde, schwer sehbehinderte oder gebrechliche Wähler/-innen können sich aber von einer Begleitperson, die sie selbst auswählen können, führen und sich bei der Wahlhandlung helfen lassen. 2. Kommissionsmitglieder sollen darauf achten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen ein barrierefreier Zugang zur Stimmabgabe ermöglicht wird. 3. Von betriebsfremden Kommissionsmitgliedern immer Sprengelbezeichnung achten. 4. Von Wahlzeugen/-innen immer Wahlzeugenausweis verlangen. Sie können auch in mehreren Betriebssprengeln aktiv 5. Kommissionsmitglieder (Ersatzmitglieder), die nicht ange- 6. Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von mehr als der 7. Nur wer auf der Wählerliste aufscheint, darf zur Wahl zugelassen werden! Bei Unklarheiten Wahlbüro kontaktieren! 8. Betriebswähler/-innen mit Vermerk Wahlkarte in der Wählerliste keinesfalls im Betriebswahlsprengel wählen lassen! Diese müssen ihre Wahlkarte per Post an die AK ben. Dasselbe gilt für Briefwähler/-innen. Also: In die Urne eines Betriebswahlsprengels darf keine Wahlkarte rein! 10. Urnen und Wählerlisten zwischen den Wahltagen gesichert bei Polizei oder Gemeindeämtern)! 11. Stimmen nach Ende der Wahl nicht auszählen! 12. Alle Unterlagen sofort nach Ende der Wahl im Sprengel mit zur Zweigwahlkommission in die AK bringen! 17

18 ADRESSEN, TELEFONNUMMERN Hauptwahlkommission und zentrales Wahlbüro für Oberösterreich Arbeiterkammer Linz Volksgartenstraße 40, 4020 Tel. 050/ Zweigwahlkommissionen Zweigwahlkommission 01 Linz-Stadt, Urfahr-Umgebung Arbeiterkammer Linz, Volksgartenstraße 40, 4020 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 02 Braunau Arbeiterkammer Braunau, Salzburger Straße 29, 5280 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 03 Eferding Arbeiterkammer Eferding, Unterer Graben 5, 4070 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 04 Freistadt Arbeiterkammer Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 05 Gmunden Arbeiterkammer Gmunden, Herakhstraße 15 b, 4810 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 06 Grieskirchen Arbeiterkammer Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 07 Kirchdorf Arbeiterkammer Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Tel. 050/

19 Zweigwahlkommission 08 Linz Land Volksheim Traun, Neubauerstraße 11, 4050 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 09 Perg Arbeiterkammer Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 10 Ried Arbeiterkammer Ried, Roseggerstraße 26, 4910 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 11 Rohrbach Arbeiterkammer Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 12 Schärding Arbeiterkammer Schärding, Schulstraße 4, 4780 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 13 Steyr Arbeiterkammer Steyr, Redtenbachergasse 1 a, 4400 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 14 Vöcklabruck Arbeiterkammer Vöcklabruck, Ferd.-Öttl-Str. 19, 4840 Tel. 050/ Zweigwahlkommission 15 Wels Arbeiterkammer Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Tel. 050/

20 WAHLMITARBEITER UND WAHLMITARBEITERINNEN SIND DAS A UND O Vielen Dank, dass Sie für die AK- Wahl eine Funktion übernommen haben. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Nur so erhält die AK den nötigen Rückhalt und kann sich auch weiterhin erfolgreich für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen. Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Medieninhaberin, Herausgeberin und Redaktion: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Ober österreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Telefon: /6906-0, Hersteller: Gutenberg-Werbering Ges.m.b.H., Anastasius-Grün-Straße 6, 4021 Linz Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz: siehe ooe.arbeiterkammer.at OBERÖSTERREICH BIS 31.3.

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