Zur Strukturreform des SHFV Bereich Gebühren und Ordnungsgelder Nahezu einhellig wurden die Grundsatzaussagen begrüßt, d.h.:
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- Helmuth Seidel
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1 Zur Strukturreform des SHFV Bereich Gebühren und Ordnungsgelder Nahezu einhellig wurden die Grundsatzaussagen begrüßt, d.h.: Seite 16
2 Ordnungsgelder / Gebühren: a.) Transparenz Was sind Ordnungsgelder? Was sind Gebühren? b.) Einheitlichkeit aber landesweit wird für gleichartige Dienstleistungen eine gleich hohe Gebühr erhoben Vergehen der Vereine werden mit Ordnungsgeldern in identischer Höhe belegt es wird in einzelnen Tatbeständen für die Kreise im OG-Bereich eine gewisse Bandbreite gefordert c.) Vereinfachung Seite 17 bisher mehr als 100 Tatbestände im OG-Bereich zukünftig knapp 20
3 Ordnungsgelder / Gebühren: d.) Neuausrichtung ausreichende, zeitgemäße und vereinsfreundliche Finanzierungsgrundlage für den Verband mit seinen Kreisen Streichung der Gebühren für die Genehmigung von Werbung auf Spielkleidung bei gleichzeitiger moderater Erhöhung der Nenngelder e.) Differenzierung nach Spielklassen geringere finanzielle Belastung auf Kreisebene höhere Anforderung auf Verbandsebene Seite 18
4 Unter Berücksichtigung dieser 5 Kernaussagen gilt für die PZE darüber hinaus als elementares, zentrales Zukunftscredo für die Finanzen des Verbandes mit seinen Kreisen: aa) bb) der SHFV und seine Kreise bilden eine Einheit, so dass finanzielle Interessen zum Wohl beider Ebenen nur gemeinsam wahrgenommen werden können bzw. fortentwickelt werden sollten der SHFV als Dienstleister für seine ca. 600 Vereine mit Mitgliedern kann nur dann funktionieren, wenn seine Kreise finanziell in der Lage sind, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Garantiefunktion des Verbandes für seine Kreise cc) Verantwortung nach außen für alle Finanzen in steuerlicher und gemeinnütziger Weise trägt der SHFV auch für seine Kreise Seite 19
5 Das ist der SHFV Aufgabe: Zukunftssicherung für unsere Vereine Nordfriesland Kiel Dithmarschen Flensburg Schleswig Rendsburg- Eckernförde Steinburg Segeberg Neumünster Stormarn Plön Herzogtum Lauenburg Lübeck Ostholstein Funktioniert ein Element nicht, kann der ganze Ball nur schwer rund laufen Seite 20
6 Unter Berücksichtigung dieser Kernaussagen schlägt die Projektgruppe Zukunftsentwicklung vor: Seite 21
7 Nenngelder ab : Unter Beachtung des Vorschlages, dass zeitgleich die Gebühren für die Genehmigung von Werbung auf der Spielkleidung entfallen Altersklasse / Spielklasse Bisher ( ) Kreis (in ) Verband (in ) Junioren / Juniorinnen (Werbung) 25, (Werbung) 35,00 Frauen Kreisebene (ehemals Bezirksklasse) (W) 70,00 Verbandsliga (ehemals Bezirksliga) (W) 100,00 SH-Liga (ehemals Verbandsliga) (W) 230,00 Senioren Kreisklasse Kreisliga (ehemals Bezirksliga) (W) (W) 70,00 / 80,00 (alt / neu) 100,00 Verbandsliga (ehemals BOL) (W) 190,00 SH-Liga (ehemals Verbandsliga) (W) 290,00 Seite 22 Rot = Nenngelder ab
8 Spielabgaben ab : bisher Senioren: Kreisklassen / Kreisliga (BL) 60,00 (60-70) Verbandsliga (BOL) 120,00 (120) SH-Liga (VL) 410,00 (300) Frauen: SH-Liga 50,00 (0) Junioren: alle Klassen / (0) Seite 23
9 Bezug amtliches Mitteilungsblatt gemäß 19 FO Zukünftig: jeder Verein bezieht je Ausgabe 2 Exemplare à 3,- Seite 24
10 Die Projektgruppe Zukunftsentwicklung bittet um Zustimmung zum Vorschlag der Neuordnung im Bereich Nenngelder und Spielabgaben: Seite 25
11 Gebührensätze ab Teil 1: Gebührenart Rechtsgrundlage Verband Kreis 1. Bildung bzw. Auflösung einer Spielgemeinschaft 7 a Spielordnung 2. Spielverlegung Spielordnung 1. Junioren 20,00 2. Senioren 40,00 1.Junioren mit Schiedsrichter ohne Schiedsrichter 5,00 2. Senioren mit Schiedsrichter ohne Schiedsrichter 20,00 3. Freigabe für Seniorenmannschaften 17 Jugendordnung 4. Gerichtsgebühr auf Kreisebene im schriftlichen Verfahren 15 Rechtsordnung im Jugendbereich 15,00 5. Sportgericht (SHFV) im schriftlichen Verfahren 6. Verbandsgericht im schriftlichen Verfahren 15 Rechtsordnung 15 Rechtsordnung 55,00 im Jugendbereich 30,00 100,00 Seite 26 6a. bei mündlichen Verfahren der Punkte 4-6 Zusätzlich, die anfallenden Kosten
12 Gebührensätze ab Teil 2: Gebührenart Rechtsgrundlage Verband Kreis 7. Protest 34 Rechtsordnung 100,00 8. Berufungsgebühr gegen Urteile des Kreisgerichtes 39 Rechtsordnung 9. Berufungsgebühr gegen Urteile des Sportgerichtes bzw. Sportjugendgerichtes 39 Rechtsordnung 100, Aufnahmegebühr 12 Finanzordnung 150, Registrierung/Auflösung/Aufhebung/Verlängerung eines Vertragsspielervertrages 4 Melde- u. Passwesen 125,00 (neu) 12. Abforderung eines Spielerpasses Melde- u. Passwesen 13. Passgebühren Junioren 14. Passgebühren Senioren 5,00 (neu) Seite Sonstige Dienstleistungen Tatsächlicher Aufwand (z.b. Hallenkreismeisterschaft, Fortbildungen etc.) Erstattung der tatsächlich nachweisbaren Aufwendungen
13 Ordnungsgeldkatalog ab Teil 1: I. Tatbestand II. Rechtsgrundlage IIIa. Senior/-in Verband III. Senior/-in Kreis IVa. Junior/-in Verband IVb. Junior/-in Kreis 1. Mannschaftsmeldung verspätet 4 SpO 2. fehlender Schiedsrichter 9 SpO 250,00 250,00 250,00 250,00 3. Nichtantreten* *Zu Punkt 3 und 4: 19,21 SpO SHFV und Kreis Nordfriesland können für den Spielbetrieb mit und gegen Inselvereine Sonderregelungen treffen. / 75,00/ 125,00 Senioren/ A+B+C-Jugend 40,00/ 60,00/ 90,00 Senioren/ A+B+C-Jugend 15,00/ 30,00/ ab D-Jugend abwärts 15,00/ 30,00/ ab D-Jugend abwärts 4. Zurückziehen v. Mannschaften* 19,20 SpO 125,00 Senioren/ A+B+C-Jugend 75,00 Senioren/ A+B+C-Jugend ab D-Jugend abwärts ab D-Jugend abwärts 5. unzul. Spielbetrieb 26,27,38 SpO, 15 JO 75,00 Senioren/ A+B+C-Jugend Senioren/ A+B+C-Jugend 30,00 ab D-Jugend abwärts ab D-Jugend abwärts 6. Spielberechtigung I 55 SpO/ 11 JO - max max 75 - max max 75 Seite Spielberechtigung II 28,29 SpO i. V. m. 9, 17 JO 1 MuP 100,00 100,00 8. Platzaufbau 32 SpO 9. Meldung DFBnet 32 SpO 5,00
14 Ordnungsgeldkatalog ab Teil 2: I. Tatbestand II. Rechtsgrundlage IIIa. Senior/-in Verband III. Senior/-in Kreis IVa. Junior/-in Verband IVb. Junior/-in Kreis 10. Spielabsage n. ordng. 35 SpO 11. Platzdisziplin 37 SpO 100,00 100,00 100,00 100, fehlender Pass 43 SpO i. V. m. 2 MuP 20,00 Senioren/ A+B+C-Jugend 20,00 Senioren/ A+B+C-Jugend ab D-Jugend abwärts ab D-Jugend abwärts - max. 60 pro Spiel - max. 60 pro Spiel - max. 30 pro Spiel - max. 30 pro Spiel 13. Passmängel/Fehler im Pass 43 SpO i. V. m 2 MuP 14. Spielbericht nicht bzw. nicht rechtzeitig eingesandt 43 SpO 15. Spielberichtsvorlage mangelhaft 43 SpO Seite Fehlverhalten Schiri 7/8/17 SRO 17. sonstige Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen 1 SpO 47 Satzung 20,00 50,00 20,00 50,00
15 Ferner sollte gelten: Gebühren / Ordnungsgelder sind Fixgrößen, die nicht durch weitere Bearbeitungsgebühren / Verwaltungsgelder etc. ergänzt werden sollten!!! Ob Ordnungsgelder / Gebühren erhoben werden, entscheidet das jeweils zuständige Gremium!!! Wenn Ordnungsgelder erhoben werden, dann nur in den angezeigten Höhen Seite 30
16 Die Projektgruppe Zukunftsentwicklung bittet um Zustimmung zum Vorschlag der Neuordnung im Bereich Gebühren und Ordnungsgelder! Seite 31
17 Seite 32
18 Seite 33
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