Saisoneinweisung KFV Schleswig-Flensburg für Trainer und Betreuer. Herzlich willkommen. 1

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1 Saisoneinweisung KFV Schleswig-Flensburg für Trainer und Betreuer Herzlich willkommen 1

2 Saisoneinweisung für Trainer und Betreuer Begrüßung (Hinweis Amateur-Fußballkampagne) fussball.de neu ab dem speziell für Amateure Allgemeine Arbeitsweise incl. Online Angebote DFB Regeländerungen (Einweisung für die Schiedsrichter am in Gammellund) Nenngelder/Schiedsrichterpauschalen Durchführungsbestimmungen Jugend/Herren/FuM (Punkt-/Pokalspiele) Regelkunde für Trainer und Betreuer Verschiedenes 2

3 Saisoneinweisung für Trainer und Betreuer 3

4 Saisoneinweisung für Trainer und Betreuer 4

5 Saisoneinweisung Wie funktioniert Fußball in SH Mannschaftsmeldungen über den Vereinsmeldebogen im Juni Rahmenterminplan für den Spielbetrieb durch SHFV-Spielausschuss Arbeitstagungen und Staffelsitzungen vor Saisonbeginn Arbeitstagung mit den Fußball- und Jugendobleuten Erstellung Spielpläne in Reihenfolge der Spielklassenebenen Prüfung der Spielpläne durch die Vereine (Spielzeiten, Freitermine) Endgültige Freigabe (Spielpläne sind im DFBnet sichtbar) Durchführungsbestimmungen Saisonstart / Spielbetrieb Spielbericht Online oder Spielbericht incl. Ergebniseingabe Anträge zu Spielverlegungen nur über ElPoFa Genehmigungen der Spielverlegungen (jede Spielverlegung ist kostenpflichtig!!!) 5

6 Saisoneinweisung Allgemeine Arbeitsweise Kommunikation der Trainer/Betreuer mit dem SHFV/KFV immer nur über Fußball-/Jugendobmann Fußballobleute mit dem Spielausschuss bzw. dem Vorstand Jugendobleute mit dem Jugendausschuss Offizieller Weg in Schriftform immer das ElPoFa Verband/KFV mit Trainern/Betreuern Saisoneinweisungen Kurzschulungen Qualifizierungsmaßnahmen Talentförderung 6

7 Saisoneinweisung Allgemeine Arbeitsweise Geschäftsstelle alle Spielberichte, die nicht über das DFBnet erfasst wurden offizieller Schriftverkehr außerhalb ElPoFa allgemeine Fragestellungen Wocheninfo ElPoFa offizieller Weg im Fußball in SH Mails werden immer zugestellt gehen nicht verloren Keine Mails von außen in das ElPoFa Senden/Weiterleitung von Mails an die privaten Adressen möglich Internetadressen

8 Saisoneinweisung Elektronische Postfach ElPoFa Zugang zum ElPoFa nur über Benutzerkennung und Passwort Mails können gesichert nur im internen Bereich der DFBnet Anwendungen zugestellt werden Weiterleitungen funktionieren auch an externe -Adressen (gmx, hotmail, t-online) Mails können nicht von externen -Adressen an das ElPoFa gesendet werden. 8

9 Saisoneinweisung Allgemeine Arbeitsweise 9

10 Saisoneinweisung Allgemeine Arbeitsweise 10

11 Saisoneinweisung fussball.de ab dem

12 Saisoneinweisung fussball.de 12

13 Saisoneinweisung fussball.de 13

14 Saisoneinweisung fussball.de 14

15 Saisoneinweisung fussball.de 15

16 Saisoneinweisung fussball.de 16

17 Saisoneinweisung DFBnet / 17

18 Saisoneinweisung DFBnet / 18

19 Saisoneinweisung DFBnet Videos Video-Schulungen Spielberechtigungslisten V_1A V1B Vor Spielbeginn V_2A V2B V2C Nach Spielende Schiri/Heimverein Spielverlegungen (Rahmenterminplan beachten) 19

20 Saisoneinweisung Satzung Ordnungen - Durchführung SHFV- Satzung incl. Ordnungen (neu Juli 2014) Durchführungsbestimmungen für alle Spielklassen immer vor dem Saisonstart Verband pro Spielebenen für Herren, Frauen, Junioren und Juniorinnen Die Kreisfußballverbände geben jeweils eigene Durchführungsbestimmungen heraus FIFA / DFB-Regelheft 20

21 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Änderungen in Satzung/Ordnungen des SHFV Satzung Rechtsordnung (keine Änderungen) (keine Änderungen) Melde- und Passwesen Amateure und Berufsspieler (Vertrags- und Lizenzspieler) Amateure Nachweis Auslagen bis 249 Euro (normale Wechselfristen) Vertragsspieler, mindestens 250 Euro mtl. (sofortige Freigabe MuP 7c) Gem. 7f bis zum 10 Gewinnpunkte Verlust bei Verstoß Nachweispflicht 21

22 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Änderungen der Spielordnung des shfv 3 Altersklassen 5 Spielklassen 5a Zulassungsbest. Neue 4) Freizeit- und Breitensport Redaktionelle Änderung Schleswig-Flensburg Regelabsteiger die letzten in der Tabelle platzierten Mannschaften. SH-Liga C-Lizenz ist Pflicht 6 Untere Mannschaften Abstieg als zus. Absteiger, wenn nicht Regelabsteiger 9 Schiri-Meldung Verpflichtung für Altherren mit SR-Gestellung 19 Dreimaliges Nichtantr. Gilt als erster Regelabsteiger 21 Nichtantreten 31a Spielfortsetzung 55 Stammspieler 45 Min Wartezeit, Bestätigung SR Spielwertung mit 0:5 Toren, zus. 3 Punkte auch, wenn beide nicht antreten. Wechsel auf freien Sportplatz auf der Sportanlage bei besonderen Ereignissen U23-Regelung nicht mehr für SH-Liga 22

23 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Änderungen in der Spielordnung des SHFV Richtlinien Halle Spielberechtigung gem. 28 SpO Richtlinie für die Sicherheit Komplett überarbeitet der SH-Liga Herren Richtlinien Freizeitfußball Neu!!! Freizeitfußball ab Ü35 Grätschverbot, Gastspielrecht, SG Spielen ohne Spielerpass möglich, wenn keine offiziellen SHFV/DFB- Wettbewerbe 23

24 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Änderungen in Ordnungen des SHFV Jugendordnung 4a Juniorinnen des jüngeren B-Jugendjahrganges können ein weiteres Jahr bei den C-Junioren eingesetzt werden, wenn sie Stützpunkt oder Auswahlspielerinnen des SHFV sind. Sinngemäß gilt dies auch für C- Juniorinnen bei den D-Junioren. Schiedsrichterordnung Ausbildungsordnung Ehrungsordnung (keine Änderungen) (keine Änderungen) (keine Änderungen) 24

25 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Änderungen in der Finanzordnung des SHFV/Ordnungsgeldkatalog Nichtantritt I. Tatbestand II. Rechtsgrundlage IIIa. Senior/-in Verband IIIb. Senior/-in Kreis IVa. Junior/-in Verband IVb. Junior/-in Kreis *Zu Punkt 3 und 4: SHFV und Kreis Nordfriesland können für den Spielbetrieb mit und gegen Inselvereine Sonderregelungen treffen. 3. Nichtantreten* 19,21 SpO 400,00 80,00/ 120,00/ 180,00 200,00 (A,B- Jgd.)/ 150,00 (C-Jgd.)/ 100,00 (ab D-Jugend abwärts) 60,00, 100,00, 160,00 (A,B- Jgd.)/ 40,00, 80,00, 140,00 (C-Jgd.)/ 30,00, 60,00, 100,00 (ab D-Jugend abwärts) 25

26 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Änderungen in der Finanzordnung des SHFV/ Gebührensätze 8Bis zum eines jeden Jahres ist für jede gemeldete Mannschaft zu den Verbandsspielen ein Nenngeld zu zahlen. Junioren-/Juniorinnenmannschaften auf Kreisebene Junioren-/Juniorinnenmannschaften auf Verbandsebene Frauenmannschaften auf Kreisebene Frauenmannschaften auf Verbandsligaebene Frauenmannschaften auf SH-Ligaebene 30,- Euro 50,- Euro 80,- Euro 120,- Euro 250,- Euro Herrenmannschaften der Kreisklassen + Altherrenmannschaften im Pflichtspielbetrieb 100,- Euro Herrenmannschaften der Kreisligaebene Herrenmannschaften auf Verbandsligaebene Herrenmannschaften auf SH-Ligaebene 120,- Euro 220,- Euro 320,- Euro 26

27 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Änderungen in der Finanzordnung des SHFV/ Gebührensätze Neue Passgebühren ab Erstausstellung Junioren/innen 5,00 (bisher 5 ) Vereinswechsel und alle übrigen Passvorgänge im 6,00 (5 ) Juniorenbereich/Juniorinnenbereich Erstausstellung Senioren 12,50 (10 ) Vereinswechsel und alle übrigen Passvorgänge Senioren 15,00 (10 ) Verträge verlängern/beenden/aufheben/etc. 250,00 (175 ) 27

28 Saisoneinweisung - Schiedsrichter Regeländerungen 2014/15 28

29 Saisoneinweisung Regel 4 Ausrüstung der Spieler Grundausrüstung Die vorgeschriebene Grundausrüstung darf keine M politischen religiösen persönliche Slogans Botschaften oder Bilder aufweisen! 29

30 Saisoneinweisung Regel 4 Ausrüstung der Spieler Grundausrüstung Spieler dürfen insbesondere auch keine Unterwäsche mit M politischen religiösen persönliche Slogans Botschaften oder Bilder oder Werbeaufschriften zur Schau stellen! Ausnahme: Herstellerlogos! 30

31 Saisoneinweisung Regel 4 Ausrüstung der Spieler Tragen einer Kopfbedeckung Etwaige KopfbedeckungenM müssen schwarz oder in der Hauptfarbe des Hemdes gehalten sein (vorausgesetzt, die Spieler desselben Teams tragen dieselbe Farbe) müssen der professionellen Erscheinung der Spielausrüstung entsprechen dürfen nicht an das Hemd angemacht sein dürfen weder für den Träger noch für einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (z.b. Öffnungs- /Verschlussmechanismus um den Nacken) dürfen keine Teile aufweisen, die von der Oberfläche abstehen (vorstehende Elemente) 31

32 Saisoneinweisung Regel 4 Ausrüstung der Spieler Tragen einer Kopfbedeckung Entscheidend ist hierbei, dass kein Unterschied mehr gemacht wird zwischen Spielerinnen und Spielern und dass keine Verletzungsgefahr sowohl für den tragenden Spieler als auch für die Gegenspieler besteht. Geeignet ist eine Kopfbedeckung insbesondere dort, wo sie auch medizinische Zwecke erfüllt. Ein Beispiel hierfür ist Torhüter Petr Cech vom FC Chelsea, der aufgrund einer in der Vergangenheit erlittenen Kopfverletzung einen Helm trägt. 32

33 Saisoneinweisung Regel 4 Ausrüstung der Spieler Werbepartner für alle Schiedsrichter im SHFV 33

34 Saisoneinweisung Fairplay Vorstellung Fairplay Projekte im Rahmen von SH kickt fair Spieler übernehmen Verantwortung bei Einwurf und Ab-/Eckstoß Mitmachen können alle!!! aktueller Flyer 34

35 Saisoneinweisung Fairplay-Liga F-Jugend Vorstellung Fairplay Projekte im Rahmen von SH kickt fair Fairplay-Liga in der F-Jugend Ziele/Vorteile der Fair-Play-Liga sind: Kindgerechte Rahmenbedingungen und Sensibilisierung für die eigentlichen Ziele des Kinderfußballs (Mehr) Respekt Gegenspielern und Schiedsrichtern gegenüber Aktive Mitarbeit auf dem Spielfeld Übertragung des Fair-Play-Gedankens auf die Zuschauer Frühe und nachhaltige Förderung sozialer Kompetenzen Individuelle Förderung von Spiel-und Entscheidungsfreude, Kreativität, Mut und Selbstvertrauen 35

36 Saisoneinweisung Fairplay-Liga F-Jugend 1.) Die Fanregel: Die Fans halten sich in einem angemessenen Abstand zum Spielfeld auf (ca. 15m). Um das sicherzustellen, ist die Einrichtung einer speziell angrenzenden Elternfanzone (z.b. durch Flatterband, Hütchen oder Kreidelinien sichtbar gemacht) sinnvoll. Bei der hier genannten Meterzahl handelt es sich lediglich um eine Idealangabe. Die Einhaltung ist abhängig von den örtlichen Begebenheiten. Sollte nur ein geringerer Abstand realisierbar sein, ist der Spielbetrieb auch durchführbar. Wichtig ist, dass der Grundgedanke eines angemessenen Abstandes der Zuschauer/Eltern vom Spielfeldrand gewährleistet ist. 2.) Die Schiedsrichterregel: Die Spiele finden ohne Schiedsrichter statt. Die Kinder sollen selbst entscheiden. 3.) Die Trainerregel: Die Trainer begleiten das Spiel gemeinsam aus der Coachingzone heraus. Der ideale Ablauf: 1. Spielfeldaufbau nach Muster (siehe Anhang) 2. Treffen zum Einlaufen in der Fanzone 3. Spieler und beide Trainer laufen zur Platzmitte ein 4. Eltern/Fans bleiben in der Fanzoneund applaudieren beim Einlaufen 5. Begrüßung durch die Trainer in der Platzmitte 6. Mannschaftsritual und Spielbeginn 7. Nach Spielende Verabschiedung in der Mitte und 8. gemeinsames Verlassen des Spielfeldes 36

37 Saisoneinweisung Fairplay-Liga F-Jugend 37

38 Saisoneinweisung - Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen 2014/15 Herren Herren Pokal Frauen- und Juniorinnen Jugend Jugend Pokal 38

39 Saisoneinweisung Spielbericht Online DFBnet-Kennungen Spielbericht Online Spielverlegungen Anträge für Vereinsadministratoren 39

40 Saisoneinweisung Par 9 Vereine im SHFV mit Punktabzug Kreisliga / VBL NW / SH-Liga keine Kreisliga 2 Polizei SV Flensburg Kreisklassen Roter Stern Flensburg, FSG Ostseeküste 40

41 Saisoneinweisung Schiri-Pauschalen Gleiche SR-Pauschalen wie im letzten Jahr mit einer Ausnahme Kreisliga 1 80 Euro grundsätzlich mit Assistenten Kreisliga 2 50 Euro zur Ausbildung mit Assistenten Kreisklasse A Kreisklasse B 35 Euro 30 Euro A-Jugend 40 Euro B-Jugend 40 Euro Frauen 11er 45 Euro Rückzahlungen der Serie 2013/14 erfolgen bis Ende des Jahres 41

42 Saisoneinweisung Pflege Funktionäre/Trainer/Betreuer Par 4 SpO Teilnahmemeldung Abs. 3 Die Mannschaftsmeldungen der Vereine erfolgen über den DFBnet-Meldebogen. Dort gibt es eine Unterteilung nach Vereinsdaten und Mannschaftsmeldebögen. Bei den Vereinsdaten müssen die Grundinformationen des Vereins angegeben werden. Namentlich haben dabei folgende Meldungen zu erfolgen bzw. sind als vakant zu melden: Offizielle Adresse, Vereinsheim, Spielstätte Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftwart, Geschäftsführer Fußballobmann, Jugendobmann SSSS. Stets aktuelle Kontaktdaten für alle Mannschaften: Für den Spielbetrieb werden für alle Mannschaften die Trainer und Betreuer benötigt. Die Pflege dafür erfolgt ausschließlich durch die Vereine über den DFBnet-Meldebogen. 42

43 Saisoneinweisung Pflege Funktionäre/Trainer/Betreuer 43

44 Saisoneinweisung Pflege Funktionäre/Trainer/Betreuer 44

45 Saisoneinweisung Pflege Funktionäre/Trainer/Betreuer 45

46 Saisoneinweisung Pflege Funktionäre/Trainer/Betreuer 46

47 Saisoneinweisung für fussball.de Spielverlegung 47

48 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Hinweise zu Satzung und Ordnungen des SHFV Melde- und Passwesen Jeder, der am Spielbetrieb teilnehmen will benötigt einen Pass In einem Spieljahr die Spielerlaubnis für einen VereinSS Zweitspielrecht in einem anderen Landesverband nur Kreisebene Neuausstellung Pass (Kopie Geburtsurkunde, wenn nicht vorhanden PAW, Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren) Spielerpass ist Eigentum des SHFV. Abmeldung per Einschreiben, Freigabe Ja/Nein innerhalb 14 Tagen) Abmeldung am Saisonende bis

49 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Hinweise zu Satzung und Ordnungen des SHFV Rechtsordnung Fristen Zustellung ElPoFa beginnen 3 Tage nach Zustellung Sperre Gelb/Rot gilt für das gesamte Wochenende/Spieltag bei Kreisliga und höher zus. weiteres Spiel 49

50 Saisoneinweisung Abrechnung Pokalspiele Spielordnung - Pokalbestimmungen 11 Spielabrechnung bei Pokalspielen Bei Pokalspielen werden vor der Teilung der Reineinnahmen folgende Posten abgesetzt: a) 5 % Verbandsabgabe, b) 20 % Platzkosten einschließlich der Reklamekosten und der Kosten für die zu stellenden Kassierer und Ordner, c) Kosten der Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten, d) Fahrtkosten für die reisende Mannschaft (1,00 Euro pro km unter Berücksichtigung des kürzesten Fahrweges). Von der Restsumme steht beiden Vereinen die Hälfte zu. Fehlbeträge sind im gleichen Verhältnis zu tragen wie Überschüsse. Der SHFV-Frauen-und Mädchenausschuss, der SHFV-Jugendausschuss und die Spielausschüsse der Kreise können in den Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der Pokalrunde abweichende Regelungen treffen. 50

51 Saisoneinweisung Melde- und Passwesen Wechselperioden Abmeldung bis Freigabe Ja Antragseingang bis (Wechselperiode I) Spielberechtigung ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen (alternativ über DFBnet Pass Online) jedoch frühestens ab Abmeldung bis Freigabe Ja Antragseingang nach dem Antragsfrist verpasst! Spielberechtigung ab des folgenden Jahres bzw. maximal 6 Monate, berechnet vom letzten Spiel. Abmeldung bis Freigabe Nein Antragseingang bis zum Spielberechtigung ab bzw. maximal 6 Monate berechnet vom letzten Spiel Die Nichtzustimmung kann durch die Zahlung der entsprechenden Entschädigung ersetzt werden. Achtung! Auch hier ist die Wechselfrist einzuhalten. 51

52 Saisoneinweisung Wechselperiode 1 Wechselperioden Abmeldung nach dem Freigabe Ja Antragseingang bis zum Spielberechtigung ab des folgenden Jahres, maximal 6 Monate berechnet vom letzten Spiel Abmeldung nach dem Freigabe Nein Antragseingang bis zum Spielberechtigung ab des folgenden Jahres, maximal 6 Monate berechnet vom letzten Spiel Beispiel:Jüngere D-bis G-Junioren / Juniorinnen Spieler/Spielerinnen der unter 2.2. genannten Altersklassen, die sich bis zum des Jahres bei ihrem Verein abmelden, oder die sich danach innerhalb von sieben Tagen nach dem letzten angesetzten Pflichtspiel bei ihrem Verein abmelden, erhalten ab dem des Jahres die Spielerlaubnis für alle Pflichtspiele des aufnehmenden Vereins, ohne dass eine Zustimmung zum Vereinswechsel erforderlich ist. 52

53 Saisoneinweisung Einsatzbeschränkungen Wechsel zwischen den Mannschaften einer Altersklasse 11 Beschränkung des sportlichen Einsatzes Der Einsatz der Jugendlichen in der jeweils nächsthöheren Altersklasse ist den Vereinen überlassen. Kein Jugendlicher darf an einem Tag mehr als ein Pflichtspiel austragen, an einem Wochenende nicht mehr als 3 Spiele. Ein Austausch zwischen den Junioren-/Juniorinnenmannschaften der gleichen Altersklasse eines Vereins ist nicht statthaft. Diese Einschränkung gilt nicht für einen Austausch zwischen Juniorenmannschaften eines Jugendfördervereins und Mannschaften von Stammvereinen, welche diesen Jugendförderverein bilden, in der gleichen Altersklasse. Jedoch dürfen aus der Mannschaft des letzten Verbandsspiels bis zu drei Spieler(innen), bei 7-er Mannschaften bis zu zwei Spieler(innen) in der nächstniedrigeren Mannschaft eingesetzt werden. 53

54 Saisoneinweisung Allgemeines 30 Spielabbruch mit und ohne Verschulden Wird ein Spiel ohne Verschulden beider Mannschaften oder der Vereine abgebrochen, so ist es neu anzusetzen, wenn nicht beide Vereine innerhalb einer Frist von drei Tagen übereinstimmend erklären, dass sie auf eine Neuansetzung des Spiels verzichten. In diesem Fall ist das Spiel wie ausgetragen zu werten. Hinweis: Dies gilt u.a. bei Abbruch wegen Gewitter, Schneefall oder Verletzungen 39 Nichterscheinen eines Schiedsrichters Erscheint zu einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, so hat sich der bauende Verein um einen anerkannten, neutralen Schiedsrichter zu bemühen Spielabbruch bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter!!! 54

55 Saisoneinweisung Allgemeines Freier Eintritt für Schiedsrichter SpO 50 Eintrittsgelder freier Eintritt Schiedsrichter und Träger der Silbernen und Goldenen Verbands-Ehrennadel, jeweils mit gültigem Ausweis, sind zum freien Eintritt bei Spielen auf allen Verbandsebenen berechtigt. Entsprechendes gilt für Verbandsmitarbeiter mit gültigem Ausweis für Verbandsspiele in dem Bereich, in dem der Mitarbeiter tätig ist. Für Hallenspiele gilt Nr Bei Hallenspielen haben die veranstaltenden Vereine bzw. der Verband oder die Kreise ein Kontingent von Freikarten für den unter Nr. 2 genannten Personenkreis vorzuhalten. Regelung für Trainer ab C-Lizenz Es ist ungeschriebenes Gesetz bzw. Empfehlung der Verbandes, dass Trainern mit gültiger Lizenz ebenso wie den Schiedsrichtern freier Eintritt gewährt wird aber nicht in der Satzung verankert. 55

56 Saisoneinweisung - Jugendausschuss Freigabe von Jugendlichen Bearbeitung ab sofort über Heinz Marx Bitte Par. 17 der Jugendordnung beachten und mindestens 1 Woche für die Bearbeitung kalkulieren. 56

57 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Hinweise zur Spielordnung des SHFV Anmeldung von Freundschaftsspielen über DFBnet Stichtag Schiedsrichtermeldung ist der Zählschiedsrichter unter Vorbehalt können noch bis zum des Folgejahres gestrichen werden. Schadenhaftung bei Nichtantritt gem. 24 Feldverweis Feldverweis Gelb/Rot Spielerpass bleibt beim Verein Sperre Spieltag ab Kreisliga 2 ein Spiel Sperre bis zum Ablauf des Spieltages. Feldverweis vorl. Sperre an Spieler gebunden nicht an Namen Stammspieler Spiele in weiteren MannschaftenU23, U23, Ü40 A-Jugendspieler nur aufwärts Ausnahmen gelten nicht an den letzten 4/2 Spieltagen! 57

58 Saisoneinweisung - Spielordnung Par 9 Schiedsrichtermeldung SpO Gegen säumige Vereine, die das Schiedsrichtersoll im Sinne von Ziffer 1 nicht erfüllen, sind folgende Maßnahmen einzuleiten: Im ersten Jahr pro fehlendem Schiedsrichter: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 125,00. Im zweiten Jahr pro fehlendem Schiedsrichter: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,00 sowie pro Schiedsrichterfehlbestand (Gesamtheit aller fehlender Schiedsrichter) Abzug von 3 Punkten für die höchstklassigste Mannschaft des Vereins im SHFV. Im dritten Jahr pro fehlendem Schiedsrichter: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 375,00 sowie pro Schiedsrichterfehlbestand (Gesamtheit aller fehlender Schiedsrichter) Abzug von 6 Punkten für die höchstklassigste Mannschaft des Vereins im SHFV. Im vierten Jahr pro fehlendem Schiedsrichter: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 sowie pro Schiedsrichterfehlbestand (Gesamtheit aller fehlender Schiedsrichter) Abzug von 9 Punkten für die höchstklassigste Mannschaft des Vereins im SHFV. Im Falle eines durchgängigen Schiedsrichterfehlbestandes von Zählschiedsrichtern im Sinne von Ziffer 1 erfolgt im vierten Jahr zusätzlich eine Nichtzulassung der untersten Herren- bzw. Frauenmannschaft des säumigen Vereins. Ein Punktabzug gegen bzw. eine Nichtzulassung von Junioren- /Juniorinnenmannschaften des säumigen Vereins ist nicht zulässig. Für den Fall eines Punktabzuges im Sinne von Ziffer b.) bis d.) gegen einen Verein, der in der betreffenden Spielklasse sowohl eine Herren-wie auch Frauenmannschaft am Spielbetrieb gemeldet hat, erfolgt der Punktabzug zu Lasten der Herrenmannschaft. 58

59 Saisoneinweisung Satzung/Ordnungen Hinweise zu Satzung und Ordnungen des SHFV Jugendordnung Einsatz nur in der nächsthöheren Altersklasse Pro Kalendertag Teilnahme an einem Spiel Austausch zwischen den Mannschaften nicht zulässig, jedoch dürfen max. 3 Spieler im nächsten Spiel der nächstniedrigeren Mannschaft eingesetzt werden (7er 2 Spieler) Einsatz im Seniorenbereich grundsätzlich nicht gestattet, Freigabe möglich Spiele gegen Herren-und Frauenmannschaften oder Teilnahme an Seniorenturnieren grundsätzlich nicht gestattet. Schiedsrichterordnung Wiederanmeldung nach längstens 48 Monaten möglich, danach müssen die Leistungen eines Anwärterlehrganges erfüllt werden. Bei Nichtbestehen ist ein neuer Anwärterlehrgang erforderlich. 59

60 Saisoneinweisung Verschiedenes Schiedsrichteranwärterlehrgänge ab 20. September 2014 in Schuby und im Januar 2015 in Flensburg Ehrungsanträge bis zum , wenn die Ehrung im Rahmen des Ehrenamtsabends am stattfinden soll!!! Benennung von Mannschaften bei Spielgemeinschaften Beispiel FC Angeln 02 SG FC Angeln 02 SG FC Angeln 02 2 SS 60

61 Saisoneinweisung - Jugendausschuss Freigabe von Jugendlichen Bearbeitung ab sofort über Heinz Marx Bitte Par. 17 der Jugendordnung beachten und mindestens 1 Woche für die Bearbeitung kalkulieren. 61

62 Saisoneinweisung - Satzungsänderungen Werbung auf der Hose (rechtes Hosenbein) Par. 55 Einsatz in höheren Mannschaften C-Lizenz für Trainer der SH-Liga Ergänzte Sicherheitsrichtlinien SH-Liga Auf- und Abstiegsregelungen seit Januar 2014 (Regelabsteiger und zusätzlicher Absteiger) 62

63 Saisoneinweisung Verschiedenes Schiedsrichteranwärterlehrgänge ab 20. September 2014 und im Januar 2015 Ehrungsanträge bis zum , wenn die Ehrung im Rahmen des Ehrenamtsabends am stattfinden soll!!! Benennung von Mannschaften bei Spielgemeinschaften Beispiel FC Angeln 02 SG FC Angeln 02 SG FC Angeln 02 2 SS 63

64 Saisoneinweisung Qualifizierungsmaßnahmen 64

65 Saisoneinweisung Qualifizierungsmaßnahmen 65

66 Saisoneinweisung Verabschiedung Kurze Pause gleich geht s mit den Regelhinweisen weiter Schleswig-Holstein kickt fair 66

67 Saisoneinweisung Verabschiedung Vielen Dank für Eure Teilnahme Schleswig-Holstein kickt fair 67

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