Beschluss Festbeträge für Arzneimittel nach 35 SGB V
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1 Beschluss Festbeträge für Arzneimittel nach 35 SGB V Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemäß 35 Abs. 5 SGB V die Festbeträge überprüft und gemeinsam und einheitlich ( 213 Abs. 2 SGB V) beschlossen, die Festbeträge für die nachfolgenden sgruppen mit ausschließlich en Arzneimitteln nach 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 SGB V wie folgt anzupassen:
2 sgruppe: Ammoniumbituminosulfonat ,91 g topische Darreichungsformen Einreibung, Salbe p = 0, w 0, ,592211
3 sgruppe: Butylscopolamin ,35 Stück rektale Darreichungsformen Suppositorien p = 0, w 1, , mit w = wi / wsp
4 sgruppe: Hydroocobalamin ,16 Stück parenterale Darreichungsformen Ampullen p = 0, w 0, ,817797
5 sgruppe: Ibuprofen ,93 g topische Darreichungsformen Creme, Gel p = 0, w 1, , mit w = wi / wsp
6 sgruppe: Nachtkerzensamenöl ,38 Stück orale Darreichungsformen standardisiert auf Gamolensäure Kapseln p = 0, w 0, ,820823
7 sgruppe: Pankreatin ,79 Stück oder g magensaftresistente polydisperse Darreichungsformen Granulat, Kapseln, Kapseln magensaftresistent, Mikrotabletten, Beutel, Mikropellets p = 0, w 0, ,836844
8 sgruppe: Paracetamol ,46 Stück Suppositorien p = 0, w 0, ,795601
9 sgruppe: Troerutin ,95 Stück orale Darreichungsformen, normal freisetzend Dragees, Kapseln, Tabletten, Filmtabletten p = 0, w 0, ,798549
10 sgruppe: Acetylsalicylsäure und Kombinationen von Acetylsalicylsäure mit Antacida bzw. Puffersubstanzen 2 näquivalenzfaktor 100 Wirkstoff Äquivalenzfaktor (wäf = : Äquivalenzfaktor) 90 Stück 10,22 Acetylsalicylsäure 1 orale Darreichungsformen, verzögert freisetzend magensaftresistente Kapseln, magensaftresistente Tabletten, mikroverkapselte Tabletten, Retardtabletten p = 0, wäf 0, ,902183
11 sgruppe: Filmbildner ,05 g oder ml Filmbildner mit Konservierungsmittel Augengel, Augentropfen, Augentropfen/Augensalbe- Kombipackung p = 0, ,631915
12 sgruppe: Filmbildner ,87 g oder ml Filmbildner ohne Konservierungsmittel Augengel, Eindosisgel, Augensalbe, Eindosispipetten p = 0, ,736940
13 sgruppe: H1-Antagonisten 9B näquivalenzfaktor - Wirkstoff Äquivalenzfaktor (wäf = : Äquivalenzfaktor) 20 g 4,26 Bamipin ca. 2 % Chlorphenoamin ca. 1,5 % Clemastin ca. 0,04 % Dimetinden ca. 0,1 % Diphenhydramin ca. 1-2 % Pheniramin ca. 1,25 % Tripelennamin ca. 2 % Antihistaminika, topische Darreichungsformen Creme, Gel, Salbe, Puder, Stifte p = 0, ,831655
14 sgruppe: Ophthalmika, vasokonstriktorisch näquivalenzfaktor - Wirkstoff Äquivalenzfaktor (wäf = : Äquivalenzfaktor) 10 ml 4,41 Antazolin ca. 0,1 % Naphazolin ca. 0,03-0,1 % Oymetazolin ca. 0,026 % Phenylephrin ca. 0,12-2 % Tetryzolin ca. 0,05 % Tramazolin ca. 0,0632 % weitere Ophthalmika, vasokonstriktorisch Augentropfen, Eindosispipetten p = 0, ,385053
15 Für die hier aufgeführten Festbeträge und für die Festbeträge der jeweiligen n- und Packungsgrößenkombinationen der entsprechenden sgruppe, die sich durch Multiplikation des festgesetzten es für die mit dem Ergebnis der zugehörigen ergeben, gilt das folgende Anpassungsverfahren an den Apothekenverkaufspreis mit MwSt.: Der rechnerisch ermittelte wird an den nächstmöglichen sich aus der Arzneimittelpreisverordnung in der bis zum geltenden Fassung ergebenden Apothekenverkaufspreis mit MwSt. angeglichen. Bei gleichem Abstand gilt der höhere Apothekenverkaufspreis mit MwSt. Die Festbeträge gelten vom 1. Juni 2008 an. Die Beschlüsse der Spitzenverbände der Krankenkassen und ihre Begründungen können beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Kronprinzenstraße 6, Essen, eingesehen werden.
16 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Sozialgericht Berlin, Invalidenstraße 52, Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Siegburg, den 7. April 2008 AOK-Bundesverband Dr. Reichelt i. V. Kesselheim i. V. Jann Bundesverband der Betriebskrankenkassen Dr. Demmer Bundesverband der Innungskrankenkassen Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen i. V. Weber i. V. Stadié Verband der Angestellten- Arbeiter-Ersatzkassen- Krankenkassen e. V. Verband e. V. Gabler Ballast Knappschaft i. V. Stadié
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