Europäische Wasserrahmenrichtlinie

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1 Europäische Wasserrahmenrichtlinie Anhörung der Öffentlichkeit im Zuge der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Freistaat Thüringen

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3 Geleitwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Verbesserung der Gewässer als natürlicher Lebensund Erlebensraum für Tiere, Pflanzen und den Menschen sowie die Sicherung unserer Flüsse und unseres Grundwassers als wertvolle Ressourcen sind das erklärte Ziel der Gewässerpolitik des Freistaates Thüringen. Dies ist auch Anliegen der Ende 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der zufolge bis Ende 2015 der gute Zustand der Gewässer erreicht werden soll. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben fügt sich dabei nahtlos in unser Bestreben ein, eine intakte Umwelt in Thüringen zu bewahren und unsere Gewässer nachhaltig zu verbessern. Wie bei vielen anderen EU-Umweltrichtlinien spielt dabei immer die Akzeptanz und die Transparenz bei der Umsetzung eine entscheidende Rolle. Daher möchte ich Sie zu Ihrer Mitarbeit aufrufen! Das zentrale Instrument zur Erreichung des guten Zustands des Grundwassers und der Oberflächengewässer ist der Bewirtschaftungsplan. Dieser wird Ende 2009 erstmals in Kraft treten. Mit dem darin enthaltenen Maßnahmenprogramm sollen möglichst viele Gewässer bis 2015 den guten Zustand erreichen. Dies ist ein ambitioniertes und anspruchsvolles Ziel, dass in einem sehr eng gefassten Zeitrahmen umzusetzen ist! Dabei möchte ich Sie zur Mithilfe aufrufen! Die Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht jeder einzelnen Bürgerin, jedem einzelnen Bürger und den gesellschaftlichen Interessengruppen, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen. Bei der Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes können Sie in drei Anhörungsphasen jeweils sechs Monate zu den ausgelegten Dokumenten Stellung nehmen. Wir starten nun die erste Phase der Anhörung mit der Veröffentlichung des Zeitplans und des Arbeitsprogramms und geben Ihnen einen Überblick über die zu treffenden Anhörungsmaßnahmen. Der Zeitplan und das Arbeitsprogramm stellt dabei eine Art Fahrplan bis zur Aufstellung des Bewirtschaftungsplans dar. Ich möchte die erste Phase der Anhörung nutzen, um Sie über Ihre Möglichkeiten der Beteiligung bei der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans zu informieren. Die nachfolgenden Seiten geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie selbst und über die Inhalte des Bewirtschaftungsplans. Anschließend erhalten Sie Informationen über die einzelnen Phasen der Anhörung und über den Inhalt der jeweiligen Anhörungsdokumente. Sie erfahren, wie und wo Sie Ihre Stellungnahme abgeben können und wie diese im Gesamtprozess berücksichtigt wird. Der Bewirtschaftungsplan wird nach seinem In-Kraft- Treten Ende 2009 die Richtschnur für die Entwicklung unserer Gewässer für die folgenden sechs Jahre sein. Ich möchte Sie zur aktiven Mitarbeit aufrufen. Ihre Meinung ist sehr wichtig! Dr. Volker Sklenar Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 1

4 Was ist die Wasserrahmenrichtlinie und welche Ziele verfolgt sie? Grundsatz und Ziel Der Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und uns Menschen sowie als Trinkwasserreservoire gewinnt auf europäischer Ebene immer mehr an Bedeutung. Die Europäische Union hat daher ihre Gewässerschutzpolitik neu ausgerichtet und Ende 2000 die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik kurz Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet. Die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie wurden im Wasserhaushaltsgesetz und im Thüringer Wassergesetz auf rechtliche Grundlagen gestellt. Danach ist die zentrale Forderung die Erreichung des guten Zustandes für alle Gewässer, also des Grundund Oberflächenwassers innerhalb von 15 Jahren nach In-Kraft-Treten. Bäche, Flüsse und Seen Die Oberflächengewässer sollen bis 2015 einen guten ökologischen und einen guten chemischen Zustand erreichen. Das Ziel ist, dem natürlichen Zustand hinsichtlich der chemischen und biologischen Qualität der oberirdischen Gewässer so nahe wie möglich zu kommen. Die Abbildung 1 gibt einen Überblick über die neuen Umweltziele. des guten ökologischen Zustands. Auch die in den Gewässern lebenden Pflanzen werden zur Beurteilung herangezogen. Im guten ökologischen Zustand entsprechen die Lebensgemeinschaften weitgehend denen von natürlichen und unbelasteten Gewässern. Der gute chemische Zustand ist erreicht, wenn alle definierten Qualitätsnormen für Schadstoffkonzentrationen eingehalten werden. Betroffen sind sowohl Schwermetalle wie Cadmium oder Quecksilber als auch eine Vielzahl von organischen Verbindungen, wie z. B. Pflanzenschutzmittel. Damit ist eine vollkommene Neubewertung unserer Oberflächengewässer notwendig. Bisher flossen lediglich einige Kleinlebewesen, die so genannte Saprobie und chemische Parameter in die Zustandsbeschreibung der Oberflächengewässer ein. Grundwasser Das Umweltziel für das Grundwasser ist die Erreichung des guten chemischen und des guten mengenmäßigen Zustands bis zum Jahr 2015, wie es in Abbildung 2 dargestellt ist. Abbildung 2: Umweltziel Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln steht dabei im Vordergrund der Ermittlung. In den kommenden Jahren werden für weitere Schadstoffe im Grundwasser Qualitätsnormen festgelegt. Abbildung 1: Umweltziel Oberflächengewässer Das Vorkommen einer artenreichen und gewässertypischen Lebensgemeinschaft von Fischen und Kleintieren ist dabei die wichtigste Voraussetzung für das Erreichen Ein guter mengenmäßiger Zustand ist dadurch gekennzeichnet, dass die Menge des entnommenen Grundwassers geringer ist, als die Menge des Grundwassers, die sich natürlicherweise wieder neu bildet. 2

5 Berücksichtigung der Nutzungen Unsere Gewässer sind durch vielfältige Nutzungen wie zum Beispiel Hochwasserschutzdeiche geprägt. Für diese unterschiedlichen Nutzungen waren und sind Maßnahmen an unseren Gewässern notwendig, die zwangsläufig die natürlichen Eigenschaften der Flüsse, Seen und des Grundwassers verändern. Die Auswirkungen, die aus den Nutzungen der Gewässer resultieren, sind in vielen Fällen nicht mehr rückgängig zu machen. Dies wird bei den Zielen berücksichtigt. Der gute Zustand ist daher für einige Gewässer oder Gewässerabschnitte weder bis zum Jahr 2015 noch darüber hinaus zu erreichen. Umweltziele Die Erreichung der vorgenannten Umweltziele soll für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser bis Ende 2015 forciert werden. Da dies ein sehr ambitioniertes Ziel ist, sind Ausnahmemöglichkeiten durch eine zeitlich verzögerte Erreichung und ggf. eine Absenkung der Umweltziele des guten Zustandes vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass technische Gründe, unverhältnismäßige Kosten oder die natürlichen Bedingungen keine schnellere Erreichung des Ziels zulassen, ist die Möglichkeit einer Fristverlängerung über das Jahr 2015 hinaus möglich. Ferner ist eine Abminderung der Umweltziele möglich, wenn die natürlichen Bedingungen oder die menschlichen Nutzungsansprüche eine Erreichung des guten Zustandes unmöglich oder unverhältnismäßig teuer machen. Weiterhin bestehen Sonderregelungen für erheblich durch menschliche Nutzungsansprüche umgestaltete Oberflächengewässer. Für diese künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer ist anstelle des guten ökologischen Zustandes das gute ökologische Potenzial zu erreichen. Dieses definiert sich über die umsetzbaren Maßnahmen, ohne die notwendigen Nutzungen aufzugeben. Bei der Festlegung des Potenzials für den jeweiligen Bereich werden die durch die vorhandenen Nutzungen (z. B. Hochwasserschutz) vorgegebenen Grenzen der ökologischen Entwicklung berücksichtigt. Die neue Bezugsgröße Der Grundsatz der Wasserrahmenrichtlinie sieht eine einzugsgebietsbezogene Bewirtschaftung, nach so genannten Flussgebietseinheiten vor. Das Einzugsgebiet umfasst dabei die gesamte Fläche, deren Oberflächenabfluss über Ströme, Flüsse oder eventuell auch Seen dem Meer zufließt sowie das Grundwasser. In Deutschland ergaben sich die zehn Flussgebietseinheiten Donau, Rhein, Maas, Ems, Weser, Elbe, Oder, Schlei/Trave, Warnow/Peene und Eider. Der Freistaat Thüringen hat Anteile an den zwei internationalen Flussgebietseinheiten Elbe (Saale, Unstrut) und Rhein (z. B. die Mainzuflüsse Steinach und Milz) sowie an der nationalen Flussgebietseinheit Weser (Werra, Leine). Grenzen von Landkreisen, Bundesländern oder andere Verwaltungsgrenzen dürfen der Bewirtschaftung des Einzugsgebietes als Ganzem nicht entgegenstehen. Die Abbildung 3 und die Abbildung 4 veranschaulichen den Anteil des Freistaats Thüringen an den Flussgebietseinheiten in Deutschland. Abbildung 3: Thüringer Anteil an den Flussgebietseinheiten, Quelle: UBA Abbildung 4: Thüringer Einzugsgebiete an den Flussgebietseinheiten 3

6 Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind die Mitgliedstaaten zur Koordinierung eines einzigen internationalen bzw. im Fall der Weser eines nationalen Bewirtschaftungsplans verpflichtet. Der Bewirtschaftungsplan ist neben dem Maßnamenprogramm das zentrale Dokument bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die Gründung nationaler Geschäftsstellen in den Flussgebietseinheiten dient der deutschlandweiten Umsetzung dieser Aufgaben. Überregionale Ziele und Vorgaben werden auf diesen Ebenen im Konsens festgelegt. Der Freistaat Thüringen ist in den Geschäftsstellen der Elbe, der Weser und des Rheins vertreten. Die fachliche Bewirtschaftung und die Planung erfolgt hingegen im Freistaat selbst. Die Ergebnisse werden nach Beendigung der Planaufstellung in regionalen, nationalen bzw. internationalen Arbeitsgremien zusammengeführt. Bestandsaufnahme und Messprogramme Als einer der ersten Schritte bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurde im Jahr 2004 die Bestandsaufnahme durchgeführt. Mit ihr liegt nunmehr eine flächendeckende Analyse zum aktuellen Zustand unserer Gewässer in Thüringen vor. Auf dieser Grundlage werden in den Jahren 2006 und 2007 Messprogramme durchgeführt, die der endgültigen Einstufung des Gewässerzustandes aufgrund neuer Bewertungsverfahren dienen. Ein wichtiger Schritt im Rahmen der Bestandsaufnahme war die Einteilung unserer Gewässer in sinnvoll zu bewirtschaftende Einheiten, die so genannten Wasserkörper. Diese bilden die kleinste Bewirtschaftungseinheit. Das bedeutet, dass an jedem Wasserkörper zu prüfen ist, ob der gute Zustand erreicht wird. Beispielhaft ist in Abbildung 5 ein Wasserkörper dargestellt. Abbildung 5: Oberflächenwasserkörper Erlbach 4 Im Freistaat Thüringen wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme 114 Oberflächenwasserkörper und 74 Grundwasserkörper vorläufig abgegrenzt. Im Ergebnis der Bestandsaufnahme war für jeden Wasserkörper abzuschätzen, ob die Umweltziele bereits 2004 erreicht werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 für den Freistaat Thüringen sind in Abbildung 6 und Abbildung 7 dargestellt. Abbildung 6: Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 für Fließgewässer in Thüringen Abbildung 7: Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 für das Grundwasser in Thüringen Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zeigen, dass die Mehrzahl der Oberflächenwasserkörper den Anforderungen eines guten Gewässerzustands nicht gerecht werden. Ursachen hierfür sind unter anderem der geringe Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen, die Nährstoffeinträge von Phosphor und Stickstoff aus der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der Strukturmangel (z. B. Begradigung, technischer Verbau etc.) unserer Gewässer. Die stofflichen Belastungen sind im Ergebnis der Bestandsaufnahme als weniger problematisch zu sehen. Im Grundwasser spielen vor allem die Einträge aus der landwirtschaftlichen Nutzung eine wesentliche Rolle. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme finden Sie im Bericht Flüsse, Seen, Grundwasser Zustand 2004, der Ihnen im Internet unter zur Verfügung steht.

7 Was ist der Bewirtschaftungsplan, was ist das Maßnahmenprogramm? Bewirtschaftungsplan Der Bewirtschaftungsplan ist das zentrale Dokument bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Er muss alle 6 Jahre neu aufgestellt werden und dient für diesen Zeitraum als Richtschnur, der bei allen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen zu berücksichtigen ist. In der nachfolgenden Abbildung 8 ist der Turnus der Wasserrahmenrichtlinie dargestellt. Abbildung 8: Turnus der Wasserrahmenrichtlinie Die Angaben, die der Bewirtschaftungsplan enthalten muss, sind in der Anlage 3 des Thüringer Wassergesetzes aufgeführt. Diese umfassen im Wesentlichen: eine allgemeine Beschreibung der Flussgebietseinheit, eine Zusammenfassung der wichtigen Belastungen von Oberflächengewässern und Grundwasser, konkrete Umweltziele incl. Fristen für jeden Wasserkörper, eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse, die zur Zielerreichung vorgesehenen Maßnahmen, die Ergebnisse der Information und Anhörung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans. Alle wesentlichen im Rahmen der Richtlinienumsetzung zu leistenden Arbeiten, also z. B. Bestandsaufnahme und Bewertung der Gewässer sowie die Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms, werden im Bewirtschaftungsplan dokumentiert. Für die gesamte Flussgebietseinheit ist jeweils ein Plan aufzustellen und zu veröffentlichen. Maßnahmenprogramm Verfehlt ein Wasserkörper den guten Zustand, müssen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um die Umweltziele zu erreichen. Maßnahmen können z. B. die Durchführung von Gewässerrenaturierungen, die Festlegung von weitergehenden Anforderungen für Abwassereinleitungen oder die Aushandlung von Umweltübereinkommen mit Industriebetrieben sein. Alle Maßnahmen sind im so genannten Maßnahmenprogramm zusammenzufassen. Nach der Umsetzung des Maßnahmenprogramms wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Diese erfolgt in Form einer Überwachungsmessung, die anschließend nach den deutschlandweit geltenden Verfahren ausgewertet wird. Wurde danach der gute Zustand in einem Wasserkörper erreicht, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Ist das Gegenteil der Fall, so sind im erneuten Turnus von sechs Jahren geeignete Maßnahmen zu identifizieren und in das Maßnahmenprogramm aufzunehmen. Aufstellung im Freistaat Thüringen Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme sowie der aktuellen Messergebnisse wird der Zustand jedes Wasserkörpers im Freistaat Thüringen ermittelt. Diese basiert ausschließlich auf technisch-wissenschaftlichen Grundlagen. Verfehlt ein Wasserkörper den guten Zustand, gilt es kosteneffiziente und umsetzbare Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten. Zur Identifizierung dieser Maßnahmen hat der Freistaat Thüringen in Zusammenarbeit mit dem Umweltforschungszentrum Halle/Leipzig ein Verfahren zur Unterstützung der Entscheidungsfindung entwickelt. Die Abbildung 9 stellt die Vorgehensweise vereinfacht dar. Abbildung 9: Verfahren zur Maßnahmenidentifizierung Zur besseren Verständlichkeit wird das Verfahren anhand eines stark vereinfachten Beispiels erläutert. 5

8 Nach dem in Abbildung 9 dargestellten Verfahren wird aus den Messergebnissen der Zustand abgeleitet. Aufgrund der ausgewerteten Messergebnisse stellt sich beispielsweise heraus, dass die für einen Wasserkörper typischen Fischarten nicht vorkommen bzw. ganz fehlen. Damit ist das Umweltziel des guten ökologischen Zustands verfehlt. Nach den rechtlichen Rahmenbedingungen sind nun Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel in Zukunft zu erreichen. Im genannten Beispiel wird das Fehlen der typischen Fischarten auf die mangelnde Durchwanderbarkeit aufgrund der vielen Bauwerke im Gewässer (z. B. Wehre) zurückgeführt. Zur Beseitigung dieses Defizits könnten Fischaufstiegshilfen an geeigneten Wehranlagen errichtet werden. Wie viele Bauwerke durchgängig zu gestalten sind, wird durch vorher fachlich abgeleitete Zielwerte definiert. Da zum Beispiel aus Kostengründen nicht alle Maßnahmen im ersten Umsetzungsturnus realisiert werden können, muss eine Priorisierung erfolgen. Nach dieser stehen die Maßnahmen fest, die mit dem aktuellen Bewirtschaftungsturnus umgesetzt werden sollen. Diese priorisierten Maßnahmen werden dann in das Maßnahmenprogramm übernommen. Zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans könnten Sie dann im Rahmen einer Anhörung Ihre Stellungnahme abgeben. Zur Erprobung dieses Verfahrens startete der Freistaat Thüringen im Juli 2005 ein Pilotprojekt, die Modellbewirtschaftung. Ziel der Modellbewirtschaftung war es, für fünf Oberflächenwasserkörper sowie für die dazu gehörigen Grundwasserkörper einen Modellbewirtschaftungsplan aufzustellen und Erfahrungen für die landesweite Umsetzung zu sammeln. Die Modellbewirtschaftung wird im April 2007 unter Beteiligung der direkt betroffenen Öffentlichkeit abgeschlossen. Sofern die Ergebnisse des Pilotprojekts hinsichtlich der Plausibilität, Akzeptanz und Umsetzbarkeit als praktikabel eingeschätzt werden, soll das entwickelte Verfahren bei der landesweiten Aufstellung des Bewirtschaftungsplans zum Einsatz kommen. Wer stellt den Plan auf? Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms erfolgt durch die Wasserwirtschaftsverwaltung des Freistaats Thüringen. Dabei wird auf langfristige Planungen, wie zum Beispiel auf die Abwasserbeseitigungskonzepte der Zweckverbände und Kommunen oder auf die Gewässerentwicklungskonzepte von Gewässerunterhaltungsverbänden zurückgegriffen. Diese verfügbaren Planungen werden ausgewertet und bei der Auswahl von möglichen Maßnahmen, sofern sie der Erreichung des guten Zustands dienen, in das Maßnahmenprogramm integriert. In dieser Phase findet eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Maßnahmenträgern statt. Wer setzt die Maßnahmen um und wie werden diese finanziert? Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den dafür Zuständigen oder den Verursacher. Sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Abwassersituation notwendig sein, sind diese vom Abwasserbeseitigungspflichtigen durchzuführen. Die Gewässerunterhaltungspflichtigen sind für die Umsetzung strukturverbessernder Maßnahmen verantwortlich. Für die Gewässer 1. Ordnung (große Fließgewässer) ist dies der Freistaat Thüringen. Für die Gewässer 2. Ordnung (kleinere Gewässer) sind dies die Gemeinden bzw. die Gewässerunterhaltungsverbände. Weitere Maßnahmenträger sind zum Beispiel die Landwirtschaft sowie die Anlagenbesitzer an Gewässern. Zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind große finanzielle Anstrengungen erforderlich. Der Freistaat Thüringen berücksichtigt dies durch eine Neuausrichtung der Förderinstrumente im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten. Werden mit dem Bewirtschaftungsplan automatisch alle darin genannten Maßnahmen genehmigt? Nein. Im Bewirtschaftungsplan wird lediglich eine Maßnahmenvorauswahl getroffen. Die notwendigen Detailplanungen werden im Nachgang hierzu durchgeführt und von den zuständigen Behörden geprüft. Danach werden diese, sofern eine Genehmigung erforderlich ist, unter nochmaliger Beteiligung der Öffentlichkeit angegangen. Der Bewirtschaftungsplan wird am in Kraft treten und für die Behörden in Thüringen als verbindlich erklärt werden. 6

9 Die Philosophie der Anhörung Arten der Beteiligung und Information Bisher haben wir Sie mit dem regelmäßig erscheinenden Informationsbrief, mit der Ausstellung, über den Internetauftritt des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt sowie über die Medien über den Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie informiert. Zur frühzeitigen Abstimmung sowie zur Suche des offenen Dialogs mit den Betroffenen wurden ein landesweites und drei regionale Gremien ins Leben gerufen. Gemeinden, Interessensverbände und Vereine wurden durch die regional stattfindenden Gewässerforen und überregional durch den Gewässerbeirat in die Umsetzung integriert. Eine Übersicht über die Mitglieder gibt Abbildung 10. Abbildung 10: Beteiligte in Beirat und Foren Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt richtete den Gewässerbeirat zur frühzeitigen Einbindung der landesweiten Interessengruppen und Verbände als beratendes Gremium der obersten Wasserbehörde ein. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gewässerbeirates zählen die Information der Beteiligten über den Umsetzungsprozess, die Erörterung wesentlicher Umsetzungsschritte sowie die Konfliktlösung und Verknüpfung der Tätigkeiten mit Bezug zum Gewässerschutz. Die Gewässerforen sind Informationsplattformen zur Vernetzung der regionalen Tätigkeiten sowie zur Erörterung von konkreten Problemstellungen und deren Lösungsmöglichkeiten in den Regionen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Beide Gremien bilden eine solide Basis für die Anhörung der Öffentlichkeit. Anhörungsphasen Nun befinden wir uns am Beginn der Anhörung der breiten Öffentlichkeit. In den drei Anhörungsphasen, die den Aufstellungsprozess des Bewirtschaftungsplanes begleiten, haben Sie nach dem Thüringer Wassergesetz jeweils sechs Monate Zeit, Ihre Stellungnahme zu dem aktuellen Anhörungsdokument abzugeben. Dies wird jeweils von Dezember bis Juni möglich sein. Die nachfolgende Abbildung 11 veranschaulicht dies. Abbildung 11: Anhörungsphasen 1. Phase Zeitplan und Arbeitsprogramm Die erste Phase der Anhörung beginnt am mit dem Zeitplan und dem Arbeitsprogramm. Damit wird auch eine Veröffentlichung zu den geplanten Anhörungsmaßnahmen erfolgen. Mit dem Zeitplan und dem Arbeitsprogramm werden Ihnen die notwendigen Schritte bis zur Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes veranschaulicht. Schon hierzu können Sie Ihre Stellungnahme bis zum abgeben. 2. Phase wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen Ende 2007 folgt die zweite Phase der Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen. Darin wollen wir Ihnen verdeutlichen, welche fachlichen Schwerpunkte der Freistaat Thüringen bei der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans setzt. Dies könnte zum Beispiel die Wiederherstellung der Durchgängigkeit bzw. die Verringerung der Nährstoffeinträge in unsere Gewässer sein. Die Anhörung endet am Phase Entwurf des Bewirtschaftungsplans Die wohl wichtigste und für Sie aussagekräftigste dritte Anhörungsphase beginnt am Ab diesem Zeitpunkt können Sie zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Ihre Stellungnahme abgeben und dabei sehen, welche konkreten Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands an unseren Gewässern geplant sind. Die Anhörung endet am

10 Anhörungsdokumente der Flussgebietseinheiten Da die Bewirtschaftung unserer Gewässer nun nach Flussgebietseinheiten erfolgt, wird für diese jeweils ein Anhörungsdokument erstellt. Aufgrund der Anteile an den Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein bedeutet dies, dass im Freistaat Thüringen eine Anhörung zu drei Dokumenten erfolgt. Dies betrifft die Anhörungsphasen 1 und 2. Für die Aufstellung des Entwurfes zum Bewirtschaftungsplan (Phase 3) plant der Freistaat Thüringen, die Anhörungsdokumente der drei Flussgebietseinheiten in einem Dokument zu vereinen. Die Anhörungsdokumente der einzelnen Flussgebietseinheiten werden diesem Dokument als Anlage beiliegen. Inhaltlich werden die Unterlagen des Freistaats Thüringen die größte Detailtiefe besitzen und daher für Sie auch am interessantesten sein. Wo finden Sie die Anhörungsunterlagen? Im Thüringer Staatsanzeiger wird eine Bekanntmachung die Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm einleiten. Die Anhörungsdokumente werden zudem auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt unter thueringen.de zur Verfügung gestellt. Zur Einsicht liegen die Anhörungsdokumente bei folgenden Stellen aus: 1. Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Weimarplatz 4, Weimar, poststelle@tlvwa.thueringen.de 2. Staatliches Umweltamt Sondershausen, Am Petersenschacht 3, Sondershausen, poststelle@suasdh.thueringen.de 3. Staatliches Umweltamt Erfurt, Hallesche Straße 19, Erfurt, poststelle@suaerfurt.thueringen.de 4. Staatliches Umweltamt Gera, Herrmann-Drechsler-Straße 1, Gera, poststelle@suagera.thueringen.de 5. Staatliches Umweltamt Suhl, Weidbergstraße 30, Suhl, poststelle@suasuhl.thueringen.de oder 6. Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Beethovenstraße 3, Erfurt, poststelle@tmlnu.thueringen.de Welche Mindestanforderungen stellen wir an Ihre Stellungnahme? Ihre Stellungnahme kann schriftlich auf dem Postweg oder per eingehen. Für letzteres ist eine elektronische Signatur nicht erforderlich. Die Stellungnahme kann auch zur Niederschrift bei einem Staatlichen Umweltamt oder beim Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgen. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Hinweise zu gewährleisten, benötigen wir folgende Angaben in Ihrer Stellungnahme: Vor- und Nachname sowie die Adresse oder Name und Adresse Ihres Verbandes oder Ihrer Institution, die Sie vertreten oder Bezeichnung Ihrer Handelsfirma bzw. Name und Sitz bei juristischen Personen. Wohin richten Sie Ihre Stellungnahme? Ihre Stellungnahme können Sie, unabhängig auf welche Flussgebietseinheit Sie sich beziehen, an die vier Staatlichen Umweltämter oder an das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Weimarplatz Weimar poststelle@tlvwa.thueringen.de richten. Was passiert, nachdem Sie Ihre Stellungnahme abgegeben haben? Ihre Stellungnahme wird von den zuständigen Stellen geprüft, ausgewertet und soweit geeignet, berücksichtigt. Auf den Internetseiten der Flussgebietseinheiten wird hierüber zusammenfassend über die Ergebnisse der Anhörung zum Zeitplan- und Arbeitsprogramm und zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen berichtet. Diese werden in Form einer überarbeiteten Fassung auf den folgenden Internetseiten veröffentlicht. Flussgebietsgemeinschaft Elbe: Flussgebietsgemeinschaft Weser: und Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins: Über die Berücksichtigung Ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans werden Sie durch den überarbeiteten Bewirtschaftungsplan, der zum veröffentlicht wird, informiert. 8

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12 Titelbild: Masse bei Masserberg (Thüringen), TMLNU Broschürenbilderzeile: Falko Behr Herausgeber: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt TMLNU Pressesprecherin, Öffentlichkeitsarbeit Beethovenstraße Erfurt Telefon: (03 61) Telefax: (03 61) poststelle@tmlnu.thueringen.de Internet: Ansprechpartner: Holger Diening Leiter der Koordinierungsstelle Europäische Wasserrahmenrichtlinie Telefon: (03 61) Telefax: (03 61) holger.diening@tmlnu.thueringen.de Redaktion: Patrik Heinzel Referat 44: Wasserbau, Gewässerschutz, Flussgebietsmanagement Telefon: (0361) Telefax: (0361) patrik.heinzel@tmlnu.thueringen.de Stand: November

13 Europäische Wasserrahmenrichtlinie Anhörung der Öffentlichkeit im Zuge der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans Die Verbesserung der Gewässer als natürlicher Lebens- und Erlebensraum für Tiere, Pflanzen und den Menschen sowie die Sicherung unserer Flüsse und unseres Grundwassers als wertvolle Ressourcen sind das erklärte Ziel der Gewässerpolitik des Freistaates Thüringen. Dies ist auch Anliegen der Ende 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, der zufolge bis Ende 2015 der gute Zustand der Gewässer erreicht werden soll. Das zentrale Instrument zur Erreichung des guten Zustands des Grundwassers und der Oberflächengewässer ist der Bewirtschaftungsplan. Mit dem zu Grunde gelegten Maßnahmenprogramm sollen möglichst viele Gewässer bis 2015 diesen Zustand erreichen. Der Bewirtschaftungsplan wird nach seinem In-Kraft-Treten Ende 2009 die Richtschnur für die Entwicklung unserer Gewässer für die folgenden sechs Jahre sein. Wir befinden uns am Beginn der Anhörung der Öffentlichkeit, die in drei Phasen stattfindet. Wir starten jetzt mit der Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm. Die erste Phase der Anhörung beginnt am mit dem Zeitplan und dem Arbeitsprogramm. Damit werden Ihnen die notwendigen Schritte bis zur Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes veranschaulicht. Schon hierzu können Sie Ihre Stellungnahme bis zum abgeben. Dies stellt das aktuelle Anhörungsdokument dar. Ende 2007 wollen wir mit den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen verdeutlichen, welche fachlichen Schwerpunkte der Freistaat Thüringen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne setzt. Die Anhörung endet am Die wohl wichtigste und für Sie aussagekräftigste dritte Anhörungsphase beginnt zum Ab diesem Zeitpunkt können Sie zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Ihre Stellungnahme abgeben und dabei sehen, welche konkreten Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands an unseren Gewässern geplant sind. Die Anhörung endet am Der endgültige Bewirtschaftungsplan wird am in Kraft treten und für die Behörden in Thüringen als verbindlich erklärt werden. Die Anhörungsdokumente zum Zeitplan und Arbeitsprogramm werden auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt unter zur Verfügung gestellt. Zur Einsicht liegen die Anhörungsdokumente bei folgenden Stellen aus: 1. Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Weimarplatz 4, Weimar, 2. Staatliches Umweltamt Sondershausen, Am Petersenschacht 3, Sondershausen, 3. Staatliches Umweltamt Erfurt, Hallesche Straße 19, Erfurt, 4. Staatliches Umweltamt Gera, Herrmann-Drechsler-Straße 1, Gera, 5. Staatliches Umweltamt Suhl, Weidbergstraße 30, Suhl oder 6. Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Beethovenstraße 3, Erfurt Wohin richten Sie Ihre Stellungnahme? Ihre Stellungnahme richten Sie bitte, unabhängig auf welche Flussgebietseinheit Sie sich beziehen, an die vier Staatlichen Umweltämter oder an das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Weimarplatz Weimar poststelle@tlvwa.thueringen.de Ihre Stellungnahme muss schriftlich auf dem Postweg oder per eingehen. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Hinweise zu gewährleisten, benötigen wir folgende Angaben in Ihrer Stellungnahme: Vor- und Nachname sowie die Adresse oder Name und Adresse Ihres Verbandes oder Ihrer Institution, die Sie vertreten oder Bezeichnung Ihrer Handelsfirma bzw. Name und Sitz bei juristischen Personen. Auf der oben angegebenen Internetseite finden Sie auch eine Informationsbroschüre, die Ihnen die Anhörung und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie genauer erläutert. Wir rufen Sie zur aktiven Mitarbeit auf. Ihre Meinung ist sehr wichtig! Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Freistaat Thüringen

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