Korrekturgrundsätze der IGS. Sprachrichtigkeit:

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1 Korrekturgrundsätze der IGS Sprachrichtigkeit: Da es sich bei Rechtschreibfähigkeiten um eine Schlüsselqualifikation handelt, ist die Beobachtung der Lernentwicklung in diesem Bereich Aufgabe aller Lehrkräfte und alller Fächer. (Vgl. Hinw eise zur Handhabung des Erlasses zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schw ierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, RdErl. D. MK v (SVBl. 11/2005 S. 560) VORIS 22410) Alle Lehrkräfte korrigieren die Sprachrichtigkeit und verwenden einheitliche Korrekturzeichen, die den SchülerInnen bekannt sind/ bzw. diesen zur Kenntnis gebracht werden (s. u. Korrekturzeichen). Eine Fehlerkorrektur in der Sekundarstufe I wird nur durch die Fächer Deutsch und die Fremdsprache bewertet. Grundsätzlich wird bei der Korrektur zwischen zählbaren und nicht zählbaren Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit unterschieden. Zählbare Fehler werden z.b. durch einen Strich nach dem Korrekturzeichen gekennzeichnet. z.b.: R I für einen Rechtschreibfehler, Folgefehler R () Zu den zählbaren Fehlern im Bereich der Sprachrichtigkeit gehören Rechtschreib-, Grammatik-, Zeichensetzungs- und Satzbaufehler. Mehrfache Verwechslung der Konjunktion dass mit dem Relativ- oder Demonstrativpronomen das ist kein Wiederholungsfehler. Wird darüber hinaus kein Komma gesetzt, ist dies sowohl als Zeichensetzungs- als auch Grammatikfehler zu werten. Werden bei einem eingeschobenen Nebensatz keine Kommas gesetzt, gelten die fehlenden Kommas als ein Fehler. Auch zu viel gesetzte Kommas gelten als Fehler. Fehler, die nicht dem Bereich der allgemeinen Sprachrichtigkeit zuzuordnen sind, sind Ausdrucksfehler. 1

2 Nur für die Sek II Diese Regelungen gelten für alle Fächer Bei gehäuften Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form einer Klausur wird folgende Formulierung zur Begründung eines Punktabzuges verwendet: Nach EB- AVO-GOFAK 9.11 wird wegen gehäufter Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit 01 bzw. 02 Punkt (e) abgezogen. (s. u. Auszug aus dem Erlass) Wird auf einen Punktabzug verzichtet, muss dies ebenfalls begründet werden. Formulierungsmöglichkeit (KH): Nach EB-AVO-GOFAK 9.11 wird 01 Punkt/ kein Punkt abgezogen. Zur Erläuterung: Ein Großteil der Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit entstammt einer Fehlerkategorie ( ), daher wird auf einen Abzug von ( ) Punkten verzichtet Die Fehlerzahl gilt als Richtwert und ist nach Art/Zahl der Verstöße zu bewerten und in Relation zur Wortzahl zu setzen Wiederholungsfehler werden nur einmal gewertet In Klausuren ist es nicht ausreichend, Zeichen wie + für gut oder - für nicht gelungen am Rand zu vermerken, sondern es sollen wertende Randbemerkungen vorgenommen werden, die die Vorzüge und Mängel der Ausführungen der SchülerIn kennzeichnen. Abschlussarbeiten im Fach Deutsch in der Sek I: Bezüglich der Abschlussarbeiten in den Deutsch - Z-Kursen wird empfohlen, auf das Punktesystem der Sek II (s. u. Punktesystem)³ zurückzugreifen, um so einen im Vergleich zur Sek II modifizierten Punktabzug wegen gehäufter Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit vornehmen zu können. Ein Punktabzug kann vorgenommen werden bei mehr als 7 Fehlern pro in normaler Schriftgröße beschriebener Seite. Mehr als 01 Punkt wird nicht abgezogen. Formulierungsmöglichkeit (KH): In der Arbeit sind gehäufte Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit feststellbar. Diese werden bei der Bewertung mindernd miteinbezogen. Bei der Entscheidung über einen Punktabzug soll ebenso wie in der Sek II nicht nur ein quantifizierendes Verfahren angewandt werden. (s. dazu auch u. 2

3 EB-AVO-GOFAK 9.11: ( ) Bei der Entscheidung über einen Punktabzug ist ein nur quantifizierendes Verfahren nicht sachgerecht. Vielmehr sind Zahl und Art der Verstöße zu gewichten und in Relation zu Wortzahl, Wortschatz und Satzbau zu setzen. ( ) ) ² Darüber hinaus sollen wertende Randbemerkungen vorgenommen werden, die die Mängel und Vorzüge der Ausführungen der SchülerIn kennzeichnen. Für die Abschlussarbeiten in den G-Kursen ist das oben beschriebene Verfahren nicht relevant, da in der Regel ein Punktesystem vom Kultusministerium vorgegeben wird. EB-AVO-GOFAK 9.11 Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg: Die Referentin oder der Referent kennzeichnet am Rande jeder Arbeit Vorzüge und Mängel, so dass die Grundlage der Bewertung erkennbar wird. Ein Gutachten, das sich auf die Randvermerke bezieht, ist anzufügen. (Anm.: Dies bezieht sich nur auf das Abitur) Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von einem Punkt oder zwei Punkten bei der einfachen Wertung. Als Richtwerte sollen gelten: Abzug eines Punktes bei durchschnittlich fünf Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite; Abzug von zwei Punkten bei durchschnittlich sieben und mehr Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite. Bei der Entscheidung über einen Punktabzug ist ein nur quantifizierendes Verfahren nicht sachgerecht. Vielmehr sind Zahl und Art der Verstöße zu gewichten und in Relation zu Wortzahl, Wortschatz und Satzbau zu setzen. Wiederholungsfehler werden in der Regel nur einmal gewertet. Ein Punktabzug muss ebenso wie in Grenzfällen ein Verzicht auf Punktabzug begründet werden. Unübersichtliche Textstellen werden nicht bewertet. Entwürfe können ergänzend zur Bewertung nur herangezogen werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift etwa drei Viertel des erkennbar angestrebten Gesamtumfangs umfasst. Quelle:, Anm.: KH 3

4 Liste der Korrekturzeichen Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf die Anerkennung ihres oder seines individuellen Lernstandes und Lernfortschrittes. Daher muss das Aufzeigen von Fehlern und damit der orthografischen Fähigkeiten nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch schülerbezogen und lernprozessorientiert erfolgen und die jeweiligen Kompetenzen fördern. Es muss daher auch das Alter und die jeweilige Niveaustufe, auf der jeder einzelne Schüler arbeitet, berücksichtigt werden. Das Ziel ist eine sukzessive und prozessorientierte Sensibilisierung für einen richtigen Gebrauch der deutschen Sprache. Grundsätzlich gilt, dass Fehlerzeichen die in Klammern stehen, bedeuten, dass es sich um einen Wiederholungsfehler handelt. Jeder Fehler geht nur ein Mal mit in die Bewertung ein. Die folgenden Korrekturzeichen dienen der Vereinheitlichung, sodass sprachliche und inhaltliche Mängel für Schüler eindeutig ausgewiesen werden. Sie stellen lediglich eine Auswahl dar. Nicht jedes Zeichen muss bei der Korrektur zwingend verwendet werden. Sowohl der Umfang der verwendeten Zeichen als auch deren Auswahl hängt vom jeweiligen Fach und der jeweiligen Altersstufe ab. Sprachlich-formale Mängel Zeichen A Gr R Sb ul W Bedeutung Ausdruck A (Wdh) Wiederholung A (ugs) Umgangssprache A (b:...)vorschlag für einen treffenderen Ausdruck Grammatik GrT = Tempusfehler GrK = Kasusfehler GrM = Modusfehler GrN = Numerusfehler Rechtschreibfehler Satzbau unleserlich ausgelassenes Wort Falsches Wort, Wort zu viel (lexikalischer Fehler) 4

5 Z St Zit Zeichensetzung Stil Zitierweise Inhaltliche Mängel Aufb Bl Bgr Bz Def F Fsp In Log T ug uv WdhI Zh Aufbau fehlender Beleg Falsche / fehlende Begründung Bezug (auch zu sprachlichen Mängeln (z.b. Das Mädchen sie (statt es))) Falsche Definition Form Fachsprache Inhalt Logik Thema ungenau unvollständig Wiederholung Inhalt Zusammenhang Fachspezifische Zeichen Mathematik: Zeichen Bedeutung Erläuterung richtig Richtige Lösungswege und Ergebnisse. FR folgerichtig Lösungsweg ist fehlerhaft, das Ergebnis wurde dann damit aber richtig berechnet. f falsch Falsche Lösungswege und Ergebnisse. 5

6 Fs Fachsprache Fachbegriffe fehlen oder wurden falsch verwendet. R Gr Z Rechtschreibung Grammatik Zeichensetzung Rechtschreibfehler werden angezeigt, aber nicht bewertet. Grammatikfehler werden angezeigt, aber nicht bewertet. Zeichensetzungsfehler werden angezeigt, aber nicht bewertet. Fachspezifische Zeichen Latein: Zeichen Bedeutung Erläuterung T Tempus N M K Vok Gv Zv P Numerus Modus Kasus Vokabel Genus verbi Zeitverhältnis Person Konstr Konstruktion Ein Konstruktionsfehler liegt vor bei Nichterkennen satzwertiger Konstruktionen und/oder ganzer Satzstrukturen. Bz Beziehung Ein Beziehungsfehler liegt vor bei Verstoß gegen die KNG- Kongruenz, NG-Kongruenz, S-P Kongruenz, bei falscher Zuordnung von Genitivattrib uten, Adverbialen und Pronomina und bei Nichtbeachtung einer geschlossenen Wortstellung. Fu Funktion Ein Funktionsfehler liegt vor bei Nichterkennen von Prädikativa, Steigerungsformen und ihrer Semantik, Kasusfunktionen, besonderen Tempusfunktionen und durch den Kontext semantisch festgelegten Partizipialkonstruktionen. ausgelassenes Wort 6

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