Yachtpilot 2010/2011 Ergänzung 2012
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- Angela Schuler
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1 Yachtpilot 2010/2011 Ergänzung 2012 Liebe Wassersportler, liebe Skipper, die ausdruckbaren Ergänzungen zum Yachtpiloten 2010/2011 können an der gestrichelten Hilfslinie ausgeschnitten und einfach auf die jeweilige Seite geklebt werden. Herausgeber und Verlag wünschen allen Nutzern eine erlebnisreiche Wassersportsaison Hamburg, im Januar 2012 Der Herausgeber 6 Yachtpilot_2011.indd :39:26 Uhr
2 A 30 Seenotrettungsdienst Deutschland Ein fahrlässig ausgelöster Seenotruf bzw. nicht rechtzeitig beendeter Seenotfall kann zu einer außerordentlich kostspieligen Angelegenheit für den Verursacher werden. Die Betriebskosten und die damit zu erwartenden Schadenersatzforderungen liegen bei einem Handelsschiff mittlerer Größe bei mehreren tausend Euro pro Stunde. A 30 Seenotrettungsdienst Deutschland Für die Durchführung, Leitung und Koordinierung der Such- und Rettungsmaßnahmen (Search and Rescue SAR) im Seenotfall ist die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) mit Sitz in Bremen zuständig. Ihr Einsatzgebiet umfasst die Deutsche Bucht und die westliche Ostsee. Die Gesellschaft, organisiert in der Form eines eingetragenen Vereins, finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Das Emblem der Gesellschaft, unverändert seit dem Jahr 1867, zeigt auf weißem, schwarz umrandetem Grund ein rotes Kreuz, das sogenannte Hansekreuz. Bereits im Mittelalter wurde es als Schutzsymbol auf Schiffen verwendet. Für Koordinierungsaufgaben bei Seenotfällen ist die Einsatzzentrale (MRCC Maritime Rescue Co-ordination Centre Seenotleitung Bremen) zuständig. Diese ist Tag und Nacht besetzt, sodass die Alarmierung jederzeit über diese Stelle erfolgen kann. Alarmierung Die Alarmierung der Seenotleitung (MRCC) Bremen erfolgt über: Küstenfunkstelle Bremen Rescue Radio (MMSI ): UKW-Kanäle 16 und 70, zur Lage der abgesetzten Stationen siehe N 20/Seite 392 Tel. 0049(0) Mobil (nur eingeschränkt nutzbar, Details siehe Seite 42) Inmarsat-C Grenzwelle: 2182 und 2187,5 khz (über Lyngby Radio) Weitere Kommunikationsmöglichkeiten: Fax 0049(0) Telex MRCC D mail@mrcc-bremen.de Im Notfall sind der Seenotleitung mindestens folgende Informationen zu übermitteln: Schiffsname, Position, Art der Havarie/Notfallbeschreibung in Kurzform, Zahl der Personen an Bord, Beschreibung der Situation und des Umfeldes (Landmarken, Schiffe, Seezeichen etc.). Seenotrettungsfahrzeuge der DGzRS Die DGzRS unterhält (Stand: 2012) auf 54 Stationen eine Flotte von 61 modernen Rettungsfahrzeugen im Bereich der deutschen Nord- und Ostseeküste. Die Seenotleitung 41 Yachtpilot_2011.indd :39:09 Uhr
3 E Schiffsführung und Nautik E 34 Verhalten nahe Bohr- und Förderanlagen und Windparks Allgemeines Neben den seit Jahrzehnten bekannten Bohr- und Förderanlagen für Erdöl und -gas entstehen in Nord- und Ostsee eine Vielzahl von Offshore-Anlagen, die erneuerbare Energie liefern werden. Allen voran sind die großen Windparks zu nennen. Aber auch Wellenkraftwerke und Gezeitenturbinen werden verstärkt erprobt. Wie bei den Bohr- und Förderanlagen sollte aber das Durchfahren solcher Gebiete von Sportbooten gemieden werden. Windenergieanlagen sind im Einzelfall mit Schutzräumen für Schiffbrüchige ausgestattet. Bezeichnung Die Bezeichnung von Offshore-Anlagen ist durch die IALA international einheitlich geregelt. Die Anlagen sind üblicherweise durch Feuer, Schallsignale und Racons bezeichnet, die meist den Morsebuchstaben Uniform verwenden. In den Seekarten findet man die Kennzeichnungen gemäß Karte 1/INT 1. Insbesondere im Umfeld der Windparks muss mit nicht oder nur unzureichend kartierten Unterwasserkabeln gerechnet werden. Navigation Im Umfeld von Offshore-Anlagen ist eine Hörwache auf UKW Kanal 16 für die Berufsschifffahrt vorgeschrieben und auch für Sportboote ratsam. Grundsätzlich sind Offshore-Anlagen in sicherem Abstand zu passieren. Die Sicherheitszone international üblich sind mindestens 500 m darf, abgesehen von Notfällen, nicht verletzt werden. Ob und wann eine Sicherheitszone von der Sport- und Kleinschifffahrt doch passiert werden kann, regeln ggf. lokale Bestimmungen. Für die Gebiete mit deutscher Zuständigkeit finden sich Regelungen auch in den Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) unter Ein zusätzliches Sicherheitsrisiko stellen die vielen und häufig unzureichend kartierten Unterwasser-Starkstromkabel dar, die zu unberechenbaren Ablenkungen der Magnetkompasse führen. Von der Nutzung von magnetgeregelten Selbststeueranlagen wird im Umfeld von Windparks dringend abgeraten. Zwischen Öl- und Gasfeldern sowie in Seegebieten mit zahlreichen Offshore-Anlagen können Sicherheitswege, Ankerplätze u. Ä. eingerichtet werden, die nach Möglichkeit von Offshore-Anlagen freigehalten und in Seekarten eingetragen werden; dabei werden nicht immer alle Einzelheiten der Anlagen dargestellt. Der Bereich der Development Areas (Erschließungsgebiete), die in den Seekarten eingetragen sind, sollte von der durchgehenden Schifffahrt gemieden werden, da hier Versorgungsschiffe, Arbeitsfahrzeuge und/oder Taucher arbeiten können. Sicherheit Für die sichere Passage eines Seegebietes mit umfangreichen Offshore-Anlagen kommt der Reiseplanung eine noch höhere Bedeutung zu, als sie sie sowieso schon hat: Hohes Verkehrsaufkommen, schwierige Ortungsmöglichkeiten von kleinen Fahrzeugen, navigatorische Unsicherheiten (z. B. unbemerkte magnetische Ablenkungen), 278 Yachtpilot_2011.indd :38:08 Uhr
4 E 40 Morsezeichen enge Fahrwasser und die verschiedenen Belange von Transportschifffahrt, Offshore- Industrie, Fischerei und Sportschifffahrt machen das Segeln in diesem Umfeld besonders anspruchsvoll. Moderne Technik (GPS, AIS, Kartenplotter u. a.) kann helfen, diese Herausforderung zu bestehen. Richtig angewandt, ergänzt sie sinnvoll die traditionelle Seemannschaft. E 40 Morsezeichen T M N O G K D CH Ö Q Z Y C X B E A I W R U S J P Ä L Ü F V H 279 Yachtpilot_2011.indd :38:08 Uhr
5 N 01 Buchstabiertafel und Morsealphabet Ziffer und Schlüsselwort Aussprache des Zeichen Schlüsselwortes 8 OKTOEIGHT OCK-TO-ÄIT 9 NOVENINE NO-WEH-NAINER Komma/Dezimal DECIMAL DEH-SSI-MAL Punkt STOP SSTOPP Anmerkung: Jede Silbe soll gleich betont werden. Morsezeichen T M N O G K D CH Ö Q Z Y C X B E A I W R U S J P Ä L Ü F V H 381 Yachtpilot_2011.indd :39:57 Uhr
6 Q 04 Funkzeugnisse für den Seefunkdienst/GMDSS und Binnenschifffahrtsfunk Für das Bedienen z. B. von Satelliten-Seenotfunkbaken (Sat-EPIRB), Radartranspondern, NAVTEX-Empfängern etc. ist der Besitz eines Funkzeugnisses nicht erforderlich. Voraussetzungen für den Erwerb eines Seefunkzeugnisses sind u. a. Vollendung des 18. Lebensjahres für den Erwerb des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC), Vollendung des 15. Lebensjahres für den Erwerb des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC). Prüfungsstellen Prüfungsstellen für das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) und das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) sind die von der Zentralen Verwaltungsstelle im DSV eingerichteten Prüfungs ausschüsse. Kontakt: ZVSt im DSV, Gründgensstraße 18, Hamburg, Tel Ergänzungsprüfung Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können durch eine Ergänzungsprüfung das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erwerben. Anpassungsprüfung Inhaber eines anerkannten ausländischen UKW-Seefunkzeugnisses (z. B. britisches SRC) können durch die Anpassungsprüfung das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben. Gültigkeitsdauer Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) und das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) sind unbefristet gültig. Das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC) und das Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker (ROC) sind dagegen nur fünf Jahre gültig; ihre Gültigkeitsdauer kann jedoch verlängert werden. (Hinweis: Der Erwerb eines neuen GOC oder ROC ist daher für Wassersportler nicht vorgesehen.) Umtausch Der Umtausch gültiger Funkzeugnisse ist für die Sportschifffahrt nicht erforderlich, da die bisher erworbenen Funkzeugnisse weiterhin gültig bleiben. Ersatzausfertigung Die Stelle, die die Urschrift eines Seefunkzeugnisses ausgestellt hat, fertigt auf Antrag eine Zweitschrift aus, d. h., für das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) und das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) ist die Zentrale Verwaltungsstelle im DSV zuständig. Kontakt: ZVSt im DSV, Gründgensstraße 18, Hamburg, Tel Entziehung eines Seefunkzeugnisses Ein Seefunkzeugnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber in gefährdender Weise gegen Vorschriften des Seefunkdienstes verstoßen hat. 433 Yachtpilot_2011.indd :40:31 Uhr
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