Arbeitsgruppe FPH Offizin

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1 Arbeitsgruppe FPH Offizin Kontrolle und Organisation der Weiter- und Fortbildung FPH in Offizinpharmazie (Anbieter, Veranstaltungen, Absolventen, Teilnehmer) Neuschaffung und Überarbeitung der Weiterbildungsprogramme und deren Anhänge im Bereich Offizinpharmazie o Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie o Fähigkeitsausweise FPH (Phytotherapie, Heimbetreuung, Qualitätszirkel, netcare, Nutztierpharmazie, Impfen und Blutentnahme) Beurteilung von Gesuchen um Anerkennung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildnern mit anschliessender Antragstellung an die KWFB (Kommission für Weiter- und Fortbildung) Kontrolle der Fortbildung der FPH Titel Träger Ca. 8 Offizinapotheker aus der ganzen Schweiz, Weiter-/Fortbildungsveranstalter, Vorstand pharmasuisse, Vertreter der kantonalen Verbände 3 4 ganztägige Sitzungen pro Jahr in Bern-Liebefeld Rundmails: 1 2 mal/monat Untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität Beratend für die Kommission für Fort- und Weiterbildung (KWFB) und den Vorstand pharmasuisse Permanente eingesetzte Kommission

2 Validierungsausschuss der FPH Offizin Kontrolle und Validierung der Weiter- und Fortbildungsangebote. Enge Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe FPH Offizin Gemeinsames Erarbeiten von Empfehlungen zu diversen Diskussionspunkten im Bereich der Fortbildung zu Handen der FPH Offizin Kontrolle der Fortbildungsveranstaltungen mittels Qualitäts-Kontrollen oder direkter Besuche von Veranstaltungen Zusammensetzung Ca. 5 Offizinapotheker aus allen Landesteilen Zeitaufwand: ca. 4 5 Sitzungstage in Bern-Liebefeld Der Ausschuss untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität und ist der Arbeitsgruppe FPH Offizin unterstellt Es handelt sich um eine beratende, ständige Kommission

3 Ausschuss Weiterbildung der FPH Offizin Weiterentwicklung der Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie und deren Veranstaltungen Anpassungen von Reglementen und Strukturen betreffend Weiterbildung Offizinpharmazie Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsveranstaltern Überprüfung der Qualität der Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie und deren Veranstaltungen Gemeinsames Erarbeiten von Empfehlungen zu Handen der Arbeitsgruppe FPH Offizin Mitarbeit bei Weiterbildungskurswochen 4-5 Offizinapotheker FPH aus der ganzen Schweiz Zeitaufwand: ca. 4 5 Sitzungstage in Bern-Liebefeld oder an den jeweiligen Weiterbildungsstandorten Der Ausschuss Weiterbildung untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität und ist der Arbeitsgruppe FPH Offizin unterstellt Es handelt sich um eine beratende, ständige Kommission

4 Prüfungskommission der FPH Offizin Plant, gestaltet und bewertet die Fachapothekerprüfung der Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie Bewertet die Diplomarbeiten der Weiterbildung FPH in Offizinpharmazie und die Arbeiten im Rahmen der Fähigkeitsausweise Organisation und Durchführung der Fachapothekerprüfungen Bewertung der Diplomarbeiten FPH Offizin und Fähigkeitsausweise Die Mitgliederzahl ist variabel und umfasst ca. 7 Mitglieder inkl. Präsident Die Prüfungskommission wird punktuell von externen Co-Experten unterstützt bei Bewältigung der mit der Prüfung verbundenen Aufgaben Zeitaufwand Präsenzpflicht in der Kommission: 4 Sitzungen (5 Tage/Jahr) in Bern-Liebefeld Prüfung mit Vor- und Nachbereitung (3 Tage am Stück/Jahr) in Bern-Liebefeld Zeitaufwand extern/zuhause: Korrekturen der Diplomarbeiten, der Arbeiten für Fähigkeitsausweise, Vorbereitung der Prüfungen (variabel, 1 3 Tage) Die Prüfungskommission untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität Weiter untersteht sie der Arbeitsgruppe FPH Offizin Die Kommission hat exekutive und konzeptionelle Funktionen, sie ist ständig eingesetzt Bemerkungen Bedingung um Mitglied der Prüfungskommission zu werden: FPH-Titel.

5 Arbeitsgruppe Assistenzjahr und Famulatur (AGAF) Lerninhalte der Famulatur und des Assistenzjahrs erarbeiten und anpassen Austausch der Verantwortlichen der Regionalen Aufsichtskommissionen der Universitäten Tätigkeiten Planung, Supervision und Qualitätskontrolle des Assistenzjahr und der Famulatur Organisation der Ausbildnerkurse Assistenzjahr Regionale Aufsichtskommissionen + asep + ASEP + GSASA und Studienkoordinatoren Zwei Sitzungen pro Jahr in Bern-Liebefeld Aufwand Zuhause vor allem für die Verantwortlichen der Regionalen Aufsichtskommission Die Kommission untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität Die ständige Kommission hat beratenden Charakter

6 Arbeitsgruppe pharmactuel pharmactuel ist ein seit 2002 FPH-anerkanntes Programm. Bereits über 1'600 Abonnenten erwerben mit pharmactuel jährlich FPH-Fortbildungspunkte und bringen ihre Fachkenntnisse auf den aktuellsten Stand. Das Programm bietet drei Module: 1. Persönliche Fortbildung Jeder Abonnent erhält jährlich sechs pharmactuel-hefte zu Themen, die in direktem Zusammenhang mit der praktischen Offizinarbeit stehen. In jedem Heft befindet sich ein Fragebogen, welcher von den Abonnenten beantwortet und anschliessend zur Korrektur an pharmasuisse gesandt werden kann. Der korrigierte Fragebogen wird den Abonnenten retourniert und ergibt bei mindestens 70 % richtigen Antworten 20 FPH-Kreditpunkte. 2. Regionale Fortbildung Zurzeit werden von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe jährlich etwa 35 Regionalkonferenzen in verschiedenen Regionen der Schweiz organisiert. Diese finden in der Regel abends statt. Die Daten der Regionalkonferenzen werden jeweils im pharmajournal, pharma30 sowie im Internet publiziert. Für pharmactuel-abonnenten ist der Preis reduziert. Pro Abend werden den Teilnehmern je nach Dauer der Konferenz gemäss FPH-Reglement Kreditpunkte angerechnet. 3. Nationale Fortbildung Jedes Jahr organisiert die Arbeitsgruppe pharmactuel ein ganztägiges Symposium zu einem aktuellen bzw. zukunftsorientierten Thema. Für pharmactuel Abonnenten ist der Eintritt kostenlos. An dieser Veranstaltung nehmen jeweils zahlreiche Apotheker aus der ganzen Schweiz teil. Für den Besuch des ganzen Tages werden 50 FPH-Kreditpunkte erteilt. Organisation der Regionalkonferenzen Themen der pharmactuel-hefte festlegen (Kleingruppe) Organisation des Jährlichen Symposiums (Kleingruppe) Zusammensetzung Offizinapotheker Zeitlicher Aufwand 1x im Jahr treffen sich alle Mitglieder am Vortag des Symposiums Eine Kleingruppe trifft sich 3 mal pro Jahr um das Symposium und die Fortbildungshefte zu planen (3 5 Personen) Die Kommission untersteht der pharmasuisse-abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität Ständige Arbeitsgruppe

7 Aufsichtskommission QMS Apotheke Die Aufsichtskommission QMS Apotheken ist ein Ausschuss, der 1 x pro Jahr einen ganzen Tag zusammensitzt und die Arbeit des QMS-Teams der pharmasuisse Abteilung Wissenschaft, Bildung und Qualität überprüft. Die Sitzung findet in der Geschäftsstelle von pharmasuisse statt. Der Hauptzweck besteht darin, dass die Mitglieder der Kommission überprüfen, ob im Projekt QMS-Apotheke von pharmasuisse alle Arbeiten konform und unbefangen vorgenommen wurden. Die erarbeiteten Resultate und allfälligen Nicht- Konformitäten werden danach der Leitungskommission QMS zur Beurteilung vorgelegt (Leitungskommission setzt sich zusammen aus dem Präsidenten pharmasuisse und der Abteilungsleiterin Wissenschaft, Bildung und Qualität) Stichprobenartige Überprüfung von 5% aller Auditberichte des vergangenen Jahres die Mitglieder müssen das Programm QMS-Apotheke von pharmasuisse gut kennen. Sie sollten in einer unabhängigen QMS-Apotheke arbeiten. Die Gruppe setzt sich aus 3 Personen zusammen: o 1 Mitglied aus dem Vorstand von pharmasuisse (=Präsidentin) o 2 Mitglieder aus externen QMS-Apotheken 1 x pro Jahr einen Tag Sitzung in Bern-Liebefeld Aufwand zu Hause minim (Protokoll lesen) Die Aufsichtskommission hat nur beratende Funktionen und keine Entscheidungsgewalt! Die Aufsichtskommission ist Teil des nicht exekutiven Managements. Bemerkungen Die Kommission kann nur unter den folgenden Voraussetzungen einen jungen Kollegen aufnehmen: Erfahrung und Wissen über das Programm QMS-Apotheke müssen vorhanden sein um einen sinnvollen Beitrag in dieser Kommission leisten zu können

8 Technische Kommission QMS Die technische Kommission QMS ist eine Gruppe von QMS-Experten (12 14 Personen), die alle 3 bis 4 Jahre zusammenkommt, um das ganze QMS-System zu überarbeiten und zu verbessern. Dabei werden die Kriterien des QMS auf Aktualität überprüft und angepasst, allenfalls aus dem Katalog gestrichen oder neu hinzugefügt. Tätigkeiten/zeitlicher Aufwand: alle 3 bis 4 Jahre findet eine Überarbeitung statt. Es finden 2 bis 3 ganztätige Sitzungen in der Geschäftsstelle von pharmasuisse statt: o es werden Arbeitsgruppen gebildet, die sich um einzelne Themen kümmern und Neuerungen und Verbesserungen ausarbeiten. o dadurch entsteht u.u. auch Arbeit zu Hause die Mitglieder müssen sich im Bereich Qualitätssicherung auskennen und einen Bezug zur Apothekenpraxis haben. Mitglieder: o 1 Mitglied aus dem Vorstand von pharmasuisse (=Präsidentin) o Abteilungsleiterin Wissenschaft, Bildung und Qualität von pharmasuisse o Projektleiterin von QMS o 1 Experte QMS (mind. Lead-Auditor) o 5 Offizinapotheker aus QMS-Apotheken o 4 QMS-Auditoren o 1 Kantonsapotheker o 1 Apotheker aus dem Ausland Die technische Kommission ist Teil des nicht-exekutiven Managements

9 Verhandlungsdelegation LOA Der Hauptzweck der Verhandlungsdelegation ist die Aushandlung von Tarifverträgen für die Schweizer Pharmazie mit den Krankenversicherern und den Privatversicherungen, damit eine gesamtschweizerisch einheitliche Abgeltung der Leistungen der Apotheker gewährleistet ist. Nationale Verträge sind wichtig, um zu verhindern, dass jede Interessensgruppe Übereinkünfte trifft, mit denen die anderen Apothekergruppen unter Druck gesetzt werden können. Durch die Wahrung einer gewissen Einheit ist die Schweizer Pharmazie bei den Gesprächen mit den Partnern einflussreicher. Aufgabe der Verhandlungsdelegation ist auch die Koordination der Gespräche zur Abgeltung für die Qualitätszirkel und Leistungen für Altersheime. Es gibt kein Idealprofil; Voraussetzung ist gute Kenntnisse der Arbeit in der Apotheke, um beurteilen zu können, ob die Abgeltung für die im Zusammenhang mit einer Leistung erbrachte Arbeit angemessen ist. Es handelt sich um eine ständige Kommission, die je nach Verhandlungsphase 2 bis 10 Sitzungen jährlich erfordert, gegen Verhandlungsende auch mehr, abhängig von der Intensität der Gespräche. Die Arbeit zu Hause besteht darin, das Protokoll der letzten Sitzung durchzusehen und sich auf die nächste Sitzung vorzubereiten (ca. 2 Stunden). In der Regel erfolgen die Vorbereitung, Rollenverteilung und das «Fine Tuning» 1 bis 2 Stunden vor der Sitzung mit unseren Partnern. Die Verhandlungsdelegation steht unter der direkten Verantwortung des pharmasuisse- Präsidenten. Das Sekretariat wird durch den Generalsekretär geführt. Die Unterlagen und Analysen werden von der pharmasuisse-abteilung Politik und Wirtschaft erstellt. Es handelt sich um eine ständige Kommission, deren Zusammensetzung vom Vorstand vorgeschlagen und von der Delegiertenversammlung gutgeheissen wird. Der Präsident und der Vorstand beschliessen über ihre Struktur abhängig von den Verhandlungsbedürfnissen. Die Kommission spielt hauptsächlich eine exekutive Rolle, muss aber in gewissen Fällen auch Entscheide fällen, den Gegebenheiten entsprechend und immer innerhalb definierter Rahmenbedingungen.

10 Wissenschaftlicher Beirat des pharmajournals Anpassung des wissenschaftlichen Niveaus der Beiträge im pharmajournal an die Bedürfnisse seiner Leser (hauptsächlich Offizinapotheker) Themen vorschlagen, die im pharmajournal behandelt werden sollen Neue Rubriken vorschlagen Autoren empfehlen Auf das gute wissenschaftliche Niveau der publizierten Artikel achten Kritische Lektüre des pharmajournals und Beurteilung des Inhaltes (25 Ausgaben jährlich) Ca. 8 Apotheker aus den Bereichen Offizin, Spital, Administration und Professoren der Universitäten Teilnahme an zwei Versammlungen jährlich in Bern-Liebefeld Konsultativkomitee. Der Entscheid über die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird durch den Chefredaktor des pharmajournals und den Leiter der Abteilung Kommunikation und Marketing getroffen.

11 Kommission Berufsentwicklung und Qualitätsgruppe Pharma-Assistentinnen Die Verordnung über die berufliche Grundbildung der Pharma-Assistentinnen definiert in Abschnitt 10 eine Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität. Sie ist ein strategisches Organ mit Aufsichtsfunktion und ein zukunftgerichtetes Qualitätsgremium nach Art. 8 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung, BBG. Es handelt sich um eine Kommission welche nicht ausschliesslich aus Apothekern besteht. In dieser Kommission vertreten die Apotheker den Berufsstand und tauschen sich mit den zuständigen Personen der verschiedenen Interessengruppen aus. Sie passt den Bildungsplan den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen laufend mindestens aber alle 5 Jahre an. Dabei trägt sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung Rechnung. Die Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone. Falls nötig beantragt sie dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Änderungen der Verordnung über die berufliche Grundbildung der Pharma-Assistentinnen. 3 Apotheker und 2 Pharmaassistentinnen, welche die Berufsanliegen repräsentieren 3 Vertreter der Berufsfachschulen Mindestens 1 Vertreter vom Bund 1 Vertreter der Kantone 1 bis 3 Tagessitzungen in Bern-Liebefeld Die Kommission Berufsentwicklung und Qualitätsgruppe Pharma-Assistentinnen ist eine unabhängige Kommission.

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