KAV Fortbildungstagung Das MedBG heute und morgen Dr. Priska Vonbach Past-Präsidentin GSASA

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1 KAV Fortbildungstagung Das MedBG heute und morgen Dr. Priska Vonbach Past-Präsidentin GSASA

2 Zusatzkenntnisse Weiterbildung FPH in Spitalpharmazie Die Weiterbildung FPH in Spitalpharmazie ermöglicht das Erlangen von spezifischen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten, sozialen Kompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung zur zukünftigen unabhängigen und eigenverantwortlichen Ausübung des Spitalapothekerberufes.

3 Kompetenzkreise Weiterbildung FPH in Spitalpharmazie 1.Patientenorientierte Pharmazie und klinische Dienstleistungen 2.Heilmittelbewirtschaftung 3.Pharmazeutische Herstellung 4.Management 5.Persönliche Kompetenzen

4 Weiterbildung HEUTE Akkreditierte Weiterbildung: Eidg. Fachapothekertitel Spitalpharmazie (3 Jahre) Fähigkeitsausweis FPH klinische Pharmazie (18 Monate) (privatrechtlich)

5 14 Weiterbildungsstätten FPH Spitalpharmazie

6 14 Weiterbildungsstätten klinische Pharmazie

7 Weiterbildung ZUKUNFT Strategie der GSASA Fachapothekertitel Spitalpharmazie besteht aus zwei Fähigkeitsausweisen (klinische Pharmazie und «Logistik/Herstellung»)

8 Künftige Entwicklung der Weiterbildungsprogramme

9 Zusatzkenntnisse Weiterbildung zum Fähigkeitsausweis FPH in klinischer Pharmazie Die Weiterbildung vermittelt dem Apotheker klinische Kenntnisse und Kompetenzen, die es ihm ermöglichen, selbständig klinische Aktivitäten zu entwickeln, sich in ein interdisziplinäres Team, das den Patienten umgibt, zu integrieren und die Kontinuität der medikamentösen Behandlung zu fördern.

10 Kompetenzkreise Weiterbildung zum Fähigkeitsausweis FPH in klinischer Pharmazie 1. Generelle Aspekte und meistern des Arbeitsumfeldes (Gesundheitswesen, klinische Pharmazie, Verhalten und Berufsethik) 2. Risk-Management 3. Medikamentöse Therapie 4. Interdisziplinäre Visiten/Durchsicht der medikamentösen Behandlung 5. Pharmazeutischer Informationsdienst 6. Medikamentenkreislauf 7. Kontinuität der medikamentösen Behandlung 8. Andere Bereiche

11 Problem «Nachwuchs» Gemäss einer Umfrage der GSASA im Jahr 2013 zum Nachwuchsbedarf in den Spitalapotheken sind in den nächsten 10 Jahren genügend Weiterbildungsstellen in der Romandie vorhanden. Hingegen reichen diese in der Deutschschweiz lediglich knapp aus, um die Rentenabgänge der Chefapotheker mit Fachapothekern in Spitalpharmazie zu ersetzen. Sollen auch die übrigen Spitalapothekerstellen mit Fachapothekern besetzt werden, sind eine Verdoppelung der Kapazität und damit zusätzliche Weiterbildungsstätten erforderlich.

12 Bewilligungspflicht gemäss MedBG Gemäss BAG (FAQ zur Revision MedBG) Im Einzelnen bestimmen die kantonalen Behörden, die für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligungen zuständig sind, wann eine Tätigkeit privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung ausgeübt wird und es dafür eine Bewilligung braucht.

13 Fragen seitens GSASA In welchen Fällen wird ein Weiterbildungstitel FPH in Spitalpharmazie verlangt, um eine BAB zur eigenständigen Berufsausübung zu erhalten? Definition eines «Spitals»? Unterscheidung «privat-wirtschaftlich» «öffentlich»? Eigenständige Berufsausübung «Offizin» «Spital»? Unterscheidung Chefapotheker, Stv. Chefapotheker, Leitende Apotheker, sonstige Apotheker BAB zur nicht eigenständigen Berufsausübung?

14 Wichtige Anliegen der GSASA «Harmonisierung» Der Umgang mit dem Erteilen der BAB soll überkantonal geregelt werden. «Kompetenzen» Die Chefapotheker einer Spitalpharmazie brauchen einen Weiterbildungstitel in Spitalpharmazie. Eine eigenständige Berufsausübung mit dem Fachapothekertitel Spitalpharmazie kann nicht in einer Offizinapotheke erfolgen, resp. umgekehrt auch nicht in einer Spitalapotheke mit den Fachapothekertitel Offizinpharmazie. «Gleichbehandlung» Die Anforderungen an Fortbildungsanforderungen für alle Besitzer einer BAB, welche ihren Beruf ausüben, sollen identisch sein.

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