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1 Newsletter vom Zur Vorbereitung des neuen Schuljahres Seite - Instrumentenwahl Klasse Bildung der neuen Gruppen für Klasse 3 Gruppengröße - Instrumentenrückgabe Wartung und Reparaturen 2 - neue Ausleihe von Instrumenten Klasse 3 - Beschaffung fehlender Instrumente überzählige Instrumente - Organisation des Unterrichts in Klasse 3 und Bewertung des JeKi-Unterrichts in den Zeugnissen, JeKi-Urkunden - Qualitätsoffensive Unterrichtsdialoge - spezielle Informationen auch für die Schulleitungen 3 o JeKi-Modell o Finanzierung des JeKi-Unterrichts o Zuweisung der Unterrichtsmittel o Einstellungen und Arbeitsverträge 4 o Kooperationsverträge o Funktionszeiten für Koordinatorinnen, Unterrichtsdialoge - Zusammenfassende Agenda: Erforderliche Rückmeldungen Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier erhalten Sie einen umfangreichen Newsletter zur Vorbereitung des neuen Schuljahres, aber die meisten von Ihnen sind damit längst an der Arbeit. Vieles kann wie in den Vorjahren laufen, Änderungen beschränken sich auf das Notwendigste. Da es aber doch immer wieder personelle Veränderungen bei den Koordinatorinnen und den Schulleitungen gibt, fasse ich die grundlegenden Informationen über Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen hier zusammen. Mehrmals gibt es Querverweise auf frühere Newsletter; diese finden Sie bei auf der Unterseite Newsletter. Der Absatz Infos für Schulleitungen wendet sich speziell an die Schulleitungen und konzentriert sich auf Punkte, die für die Schulorganisation von Wichtigkeit sind; bitte besprechen Sie die dortigen Punkte mit Ihrer Schulleitung. Mit freundlichen Grüßen, Theo Huß Instrumentenwahl Klasse 2 Für die Instrumentenwahl kann wie bisher der Muster-Elternbrief und der Muster-Wahlzettel aus Newsletter 01/2010 verwendet werden, sie stehen im Archiv der JeKi-Website auch als Word-Dokument zum Reinschreiben zur Verfügung. verschiedene Instrumente auf dem Wahlzettel erschweren später die Gruppenbildung und führen dazu, dass sich für einzelne Gruppen zu wenig Kinder melden; das geht meistens zu Lasten der Blasinstrumente. Bildung neuer Gruppen für Klasse 3 Gruppengröße Erfahrungshinweis: Wenn Sie planen, das Instrumentenangebot der Schule auszuweiten, müssen die Auswirkungen auf die anderen Instrumentengruppen bedacht werden. Zu viele Es gilt weiterhin die Durchschnittsgröße von 7 Kindern pro Gruppe. Bei der Bildung der Gruppen wird der ganze Jahrgang betrachtet. Da es nur selten glatt aufgeht, dürfen KESS-1- und Impressum: Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg, Felix-Dahn-Straße 3, Hamburg, Behördenpost: 745/5026, Fax: Leitung: Theodor Huß, theodor.huss@bsb.hamburg.de, Tel: Assistenz: Cornelia Kunze, cornelia.kunze@bsb.hamburg.de, Tel: 638 Andreas von Minden, andreasvon.minden@bsb.hamburg.de, Tel: 632

2 KESS-2-Schulen diesen Durchschnitt eher unterschreiten, KESS-3- bis -6-Schulen müssen ihn im Zweifelsfall auch mal leicht überschreiten (es gelten die neuen KESS-Faktoren). Bei den Förderschulen wird verfahren wie bisher. Da die Gruppen erhebliche finanzielle Auswirkungen hat, bedarf vor allem die Unterschreitung des Durchschnittswerts der Zustimmung der JeKi-Leitung. Es werden für den Unterricht nur Gelder bzw. WAZe zugewiesen, die auf einer solchen Zustimmung beruhen. Wenn es besondere Gründe für die Abweichung von diesen Grundsätzen gibt, bitte ich um rechtzeitige Rücksprache. Beispiel 1: Eine Schule mit 72 Kindern im Jahrgang 3 ist bei KESS-Faktor 2 vierzügig und kann 11 Gruppen bilden; bei KESS-Faktor 4 ist sie 3-zügig und kann 10 Gruppen bilden. Beispiel 2: Eine Schule mit 37 Kindern bildet als KESS-2-Schule 6 Gruppen, als KESS-4-Schule 5 Gruppen. Das Formular Bestätigung der Gruppenzahl Schuljahr 2013/14 finden Sie am Ende dieses Newsletters, bitte schicken Sie es vor der endgültigen Gruppeneinteilung, spätestens aber bis an Fax Einigen Koordinatorinnen habe ich zu diesem Punkt schon mündlich Auskunft gegeben, bitte füllen Sie das Formular trotzdem aus, damit ich eine Unterlage habe. Instrumentenrückgabe Wartung und Reparaturen Das Verfahren im vergangenen Jahr hat gut geklappt. Wir verfahren nach dem gleichen Muster, wie es in Newsletter 06/2012 beschreiben ist. Denken Sie daran, dass alle zurückgegebenen Blasinstrumente (außer Blockflöten) zwingend zur Wartung müssen. Auch die Instrumente, die nicht ausgeliehen sind, sondern nur in der Schule benutzt werden, z.b. in Jahrgang 2, müssen bei Bedarf gewartet werden. Alle Wartungs- und Reparaturrechnungen werden wieder von den Schulen vorgestreckt, dann an die JeKi-Leitung gefaxt. Die Zuweisungen erfolgen dann gesammelt. Bitte versuchen Sie, die Wartungen etwa zu den Herbstferien abzuschließen. Wenn Instrumentallehrkräfte sich an den Wartungsarbeiten beteiligen (z.b. in größerem Umfang Saiten austauschen), können dadurch ausgefallene Unterrichtsstunden kompensiert werden. Ggf. kann die Instrumentallehrkraft der Schule dafür eine Rechnung schreiben; einen Stundensatz von 25,- halte ich dabei für angemessen. Die Instrumentallehrkräfte sollen aber keine typischen Instrumentenbauerarbeiten ausführen (z.b. Ausbeulen von Posaunenzügen). Neue Ausleihe von Instrumenten Klasse 3 Hier können Sie auf Newsletter 12/2012 zurückgreifen. Word-Dokumente des Leihscheins und von Ausleihlisten finden Sie auf der JeKi- Website, Unterseite Instrumente. Hinweise zu Haftungsfragen finden Sie in Newsletter 06/2011, Seite 3. Aufkleber für Instrumente (mit Schulnamen) erhalten Sie auf Anfrage von Andreasvon.Minden@bsb.hamburg.de. Beschaffung fehlender Instrumente überzählige Instrumente Wir sind dabei, eine neue Liste mit Instrumentenempfehlungen zu erarbeiten; diese wird sich aber nicht grundlegend von der letztjährigen Liste unterscheiden. Das Formular zur Beantragung der erforderlichen Investitionsmittel finden Sie am Ende dieses Newsletters. Insgesamt sollten sich Neubeschaffungen dieses Jahr aber in überschaubarem Rahmen halten und die vorhandenen Instrumente dürften in der Regel noch nicht verschlissen sein. Es ist aber durchaus möglich, auch Ergänzungen der Unterrichtsmittel zu beschaffen wie mobile CD- Player, Notenständer etc. Verbrauchsmaterial wie Saiten, Rohrblättchen, Noten, Unterrichtsliteratur für die Lehrkräfte, Playback-CDs etc. werden nicht aus Investitionsgeldern bezahlt, sondern aus Betriebsmitteln. Eine Betriebsmittelzuweisung erfolgt in den Sommerferien (Höhe der Zuweisung: der Schüler in Klassenstufe 3 x 15,-). Es wird vorkommen, dass hier und da Instrumente überzählig sind (z.b. durch Veränderungen des Wahlverhaltens). Wenn absehbar oder wahrscheinlich ist, dass diese Instrumente später wieder gebraucht werden, bleiben sie in der Schule; vorher Wartungsbedarf prüfen, sorgfältig einlagern. Wenn es sich um größere Stückzahlen handelt oder die Instrumente wahrscheinlich längerfristig nicht gebraucht werden, wird die JeKi-Leitung benachrichtigt (Zahl, genaue Modell- und Größenangabe). Wir prüfen Tauschmöglichkeiten zwischen den Schulen. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 03 / 2013 vom Seite 2/10

3 Organisation des Unterrichts in Kl. 3 und 4 Beispiele für die Organisation des Gruppenunterrichts finden sich in Newsletter 02/2010 auf S Diese will ich den Schulen nochmal ans Herz legen. Weniger bewährt haben sich Modelle, bei denen alle JeKi-Stunden eines Jahrgangs in einer einzigen Unterrichtsstunde parallel stattfinden (erfordert zu viele Lehrkräfte und Räume) oder bei denen nur innerhalb der Klassen die Gruppen gebildet werden (zwingt viele Kinder in Zweit- und Dritt-Wünsche und erzeugt dadurch Widerstand). Bewertung des JeKi-Unterrichts in den Zeugnissen, JeKi-Urkunden Wie bisher soll der JeKi-Unterricht in den Zeugnissen der Kinder und in den sonstigen Leistungsrückmeldungen berücksichtigt werden. Dazu sollen auch die Instrumentallehrkräfte ihren Beitrag leisten. Die entsprechenden Hinweise und Bewertungsbögen finden Sie in Newsletter 08/2011, als Word-Dokument auch auf der Unterseite JeKi-Unterricht unserer Website. In Kürze verschicken wir auch wieder die vorgedruckten JeKi-Urkunden in der Schülerzahl der Klasse 4, die dann zusammen mit den Zeugnissen ausgegeben werden sollen. Qualitätsoffensive Unterrichtsdialoge Wie auf dem Koordinatorinnentreffen im vergangenen Februar dargestellt, wollen wir den fachlichen Austausch zwischen den Instrumentallehrkräften und den schulischen Lehrkräften zu didaktischen und methodischen Fragen verstärken. Dazu sollen die Koordinatorinnen in möglichst allen JeKi-Schulen die Instrumentallehrkräfte in ihrem Unterricht besuchen und anschließend auf der Grundlage eines Beobachtungsbogens ein Gespräch über den Unterricht führen. Dazu können die JeKi-Schulen 0,5 oder 1 WAZ zusätzliche Funktionszeit zweckgebunden für diese Unterrichtsbesuche beantragen, je nach geplantem Umfang der Unterrichtsbesuche. Den Antrag für diese Funktionszeit finden Sie auf S. 5 dieses Newsletters, weitere Hinweise zu den Gesprächen sowie den dazu gehörigen Beobachtungsbogen finden Sie im Newsletter 01/2013. Bei der Planung des kommenden Schuljahres sollte berücksichtigt werden, dass die Koordinatorin es dann auch zeitlich einrichten kann, solche Unterrichtsbesuche durchzuführen (z.b. eine Freistunde während der JeKi- Zeiten). Bitte achten Sie dabei selbst auf ein angemessenes Verhältnis von Zeitaufwand und gewährter Funktionszeit. Spezielle Informationen auch für die Schulleitungen der JeKi-Schulen JeKi-Modell Mancherorts ist das JeKi-Modell ein wenig in Vergessenheit geraten: JeKi ist ein schulischer Schwerpunkt, deshalb haben die JeKi-Kinder in allen Jahrgangsstufen 2-stündigen Musikunterricht; 8 Stunden von Klasse 1 4. Das war der Konsens bei der Ausschreibung des Projekts. In Jahrgang 2 ist davon eine Stunde das Kennenlernen der Instrumente, das sich über 30 Wochen des Schuljahres mit geteilter Klasse oder mit Tandemunterricht erstreckt. In Jahrgang 3 und 4 findet die eine der beiden Musikstunden im Klassenverband als allgemein bildender Musikunterricht statt, die andere Musikstunde ist die JeKi-Stunde in den Instrumentengruppen. Finanzierung des JeKi-Unterrichts Die zusätzlichen Finanzmittel für das JeKi- Programm finanzieren allen Personalbedarf, der über die im vorigen Absatz genannten 8 Stunden hinausgeht, also die Teilung bzw. das Tandem in Jahrgang 2 und die über die Klassenzahl hinausgehende Gruppenzahl in Jahrgang 3 und 4. Die Schule sind also auch an der Finanzierung des Gruppenunterrichts beteiligt, aber nicht mehr, als auch für normalen Musikunterricht aufgewendet werden müsste. Der Finanzierungsanteil der Schulen kommt entweder dadurch zustande, dass auch schulische Musikfachkräfte JeKi-Unterricht erteilen oder dadurch, dass schulische WAZe an die Instrumentallehrkräfte gegeben werden. Zuweisung der JeKi-Unterrichtsmittel Auf S. 7 dieses Newsletters finden Sie ein Formular mit der Überschrift Personalplanung JeKi 2013/14 Teil 1 Unterrichtsplanung. Damit wird vor allem erhoben - welche Lehrkraft - wieviel JeKi-Untericht - in welchem Vertragsverhältnis macht. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 03 / 2013 vom Seite 3/10

4 Diese Angaben sind die Grundlage für die Zuweisung der erforderlichen Unterrichtsmittel. Sie müssen der JeKi-Leitung bis zum vorliegen. Die Zuweisung der erforderlichen Mittel erfolgt in Geld (für die Kooperationskräfte) oder in Form von WAZ in die Bedarfsseite von KSP (für die angestellten JeKi- Lehrkräfte und für Funktionszeiten). Es wird vorrangig Geld zugewiesen, höchstens aber der Betrag, der tatsächlich gebraucht wird. Wenn in der Schule wenig oder kein JeKi-Unterricht durch schulische Lehrkräfte gemacht wird, kann es nötig sein, dass auch angestellte JeKi- Lehrkräfte aus schulischen WAZen finanziert werden; wenn in einer Schule außerdem fast alle externen Lehrkräfte über Kooperationsvertrag arbeiten, kann es nötig sein, durch Kompetenz plus Lehrer-WAZe in Geld umzuwandeln, damit die Rechnungen bezahlt werden können. Rufen Sie zur näheren Beratung in diesen Fragen gerne die JeKi-Leitung an. Einstellungen Arbeitsverträge Auf S. 8 dieses Newsletters finden sie ferner das Formular Personalplanung JeKi 2013/14 Teil 2 Einstellungsverfügung. Alle JeKi- Instrumentallehrkräfte, die das wollen, werden als Angestellte der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt und tauchen entsprechend in PPS auf. Das Formular muss für jede vorhandene oder neue angestellte JeKi- Lehrkraft ausgefüllt werden. Zu Ihrer Erleichterung muss nicht mehr der Arbeitsumfang ausgerechnet werden, das machen wir künftig zentral für alle; wichtig ist aber, dass Sie diese Formulare rechtzeitig und vollständig liefern. Kooperationsverträge Da die Musiker meist Mitglied der Künstlersozialkasse sind, wollen sie oft nicht als Angestellte beschäftigt werden; für diese Fälle wird ein Kooperationsvertrag mit einer Musikschule oder dem Konservatorium abgeschlossen. Das Vertragsmuster finden Sie ebenfalls am Ende dieses Newsletters. Bei 6 wird maximal die Zahl 36,50 eingetragen. Achtung: Es ist unzulässig, einen Honorarvertrag zwischen der Schule und dem Musiker direkt abzuschließen, weil Unterricht nicht auf Honorarbasis erteilt werden darf. Funktionszeiten für die Koordinatorinnen, Unterrichtsdialoge Wie in den vergangenen Jahren werden den JeKi-Schulen je zwei WAZ als Funktionszeit für die Koordination zugewiesen. Ich wiederhole hier auch die Bitte von Landesschulrat Rosenboom, diese Funktionszeit aus schulischen Mitteln um 1 WAZ aufzustocken; der Arbeitsaufwand der Koordinatorinnen rechtfertigt und erfordert dies. Außerdem haben alle JeKi-Schulen im Schuljahr 2013/14 die Möglichkeit, zur Verstärkung des inhaltlichen und methodischen Austauschs mit den Instrumentallehrkräften auf Antrag 1 WAZ zusätzliche Funktionszeit zu erhalten, die zweckgebunden für Besuche der Koordinatorinnen im Unterricht der Instrumentallehrkräfte und Gespräche über didaktische und methodische Fragen ( Unterrichtsdialoge ) zu verwenden sind. (Der Antrag ist im Formular auf S. 5 enthalten.) Zusammenfassende Agenda für die Koordinatorinnen: Rückmeldungen an die JeKi-Leitung Was? Womit? Wann? Gruppeneinteilung neue Klasse 3 bestätigen lassen S. 5 Vor endgültiger Gruppeneinteilung, spätestens Beantragung WAZ für did. und method. Austausch S. 5 spätestens mit Instrumentallehrkräften ( Unterrichtsdialoge ) Beantragung von Investitionsmitteln für Instrumente S. 6 Bei Bedarf; auch Anfang des Schuljahres möglich Personalplanung JeKi Teil 1 und Teil 2 S. 7 und (Termineinhaltung zwingend erforderlich!) Kooperationsverträge abschließen (diese Formulare S. 9 und 10 Bis Ende des Schuljahres nicht an die Programmleitung schicken!) Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 03 / 2013 vom Seite 4/10

5 JeKi Schuljahr 2013/14 - Bestätigung der Gruppenzahl - Beantragung WAZ für Unterrichtsdialoge Die beiden folgenden Anträge können bei Bedarf auch getrennt voneinander gestellt werden. Schule Koordinatorin Mailanschrift für Rückantwort Tel. für Rückfragen Gruppenzahl im Jahrgang 3 für das Schuljahr 2013/14 Bitte vor der endgültigen Gruppeneinteilung an faxen, spätestens Sie erhalten umgehend eine Bestätigungsmail. Klassen in Jahrgang 3 im Schuljahr 2013/14: Gesamtzahl der Kinder in diesen Klasse (schon feststehende Seiteneinsteiger eingeschlossen): für diesen Jahrgang geplanten JeKi-Gruppen: Anmerkungen zur Gruppenbildung: Datum / Unterschrift JeKi-Koordinatorin Datum Unterschrift Schulleitung Beantragung WAZ für die Qualitätsoffensive Unterrichtsdialoge Schuljahr 2013/14 Bis spätestens faxen. Hierzu wird keine Bestätigungsmail verschickt, die Zuweisung erfolgt zusammen mit den anderen WAZ-Zuweisungen in KSP. Für die Durchführung von Unterrichtsbesuchen im Rahmen der Qualitätsoffensive Unterrichtsdialoge beantragen wird die Zuweisung einer Funktionszeit von 1,0 WAZ 0,5 WAZ. Datum / Unterschrift JeKi-Koordinatorin Datum Unterschrift Schulleitung Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 03 / 2013 vom Seite 5/10

6 Antrag auf Geldzuweisung für die Instrumentenbeschaffung JeKi 2013 Bitte das Formular aus dem Jahr 2012 nicht mehr verwenden. Name der Schule Leitzeichen Name der koordinierenden Lehrkraft Mailadresse Lehrkraft für Rückfragen / Datenpflege (bitte leserlich!) Telefonnummer für Rückfragen Der folgende Antrag enthält voraussichtlich alle Beschaffungen für das Schuljahr 2013/14 Folgende Instrumente und Zubehörteile sollen beschafft werden: Anzahl Bezeichnung/Hersteller/Modell (auch Zubehörteile ausdrücklich nennen) Wir können noch nicht alles auflisten, es folgt noch ein weiterer Antrag. geplante Lieferfirma Preis mit MWSt. f. Klassenstufe Datum, Unterschrift Schulleitung Summe: Ab hier nicht mehr ausfüllen. Formular an faxen. Keine Angebote beilegen. Antwort kommt per Mail. Falls ein Vergabevermerk erforderlich ist, erhalten Sie das Formular unaufgefordert. Prüfvermerk der JeKi-Leitung An V : HHJ 2013 Titel aus MR /1 in MR / Schul-Nr. Betrag Datum, Unterschrift, B / Huß Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 03 / 2013 vom Seite 6/10

7 Gruppen Schuljahr 2013/14 schulische Kraft Angestellter Koop.- Vertrag Gruppen Schuljahr 2013/14 schulische Kraft Angestellter Koop.- Vertrag geplante Stundenzahl dieser Lehrkraft in Kl. 2 schulische Lehrkraft angestellte JeKi-Lehrkraft Kooperationsvertrag Personalplanung JeKi 2013/14 Wenn das Blatt nicht ausreicht, bitte kopieren. Schule Teil 1 Unterrichtplanung Koordinatorin Mailadresse Koordinatorin (wenn geändert) Klasse 2 Der JeKi-Unterricht wird von folgenden Lehrkräften durchgeführt (auch schulische Lehrkräfte nennen): Bitte geben Sie bei der Stundenzahl für Klasse 2 nicht die wöchentliche Stundenzahl an, sondern die Stunden, die von der Person im ganzen Schuljahr unterrichtet werden soll (das ganze Schuljahr hat 38 Wochen, in Klasse 2 wird JeKi aber nicht in allen Wochen unterrichtet). Name, Vorname Telefonnummer für Rückfragen (wenn geändert) Instrument/ Tandem? Status der Lehrkraft Klasse 3 Der JeKi-Unterricht wird von folgenden Lehrkräften durchgeführt (bitte alle nennen, auch wenn die Personen schon für Klasse 2 genannt wurden; auch schulische Kräfte nennen): Instrument Klasse 4 Der JeKi-Unterricht wird von folgenden Lehrkräften durchgeführt (bitte alle nennen, auch wenn die Personen schon für Klasse 2 oder 3 genannt wurden; auch schulische Kräfte nennen): Instrument Für alle JeKi-Lehrkräfte, die als Angestellte beschäftigt werden, muss nun das Blatt Personalplanung Teil 2 ausgefüllt werden. Kooperationsverträge werden zwischen den Schulen und den Kooperationspartnern direkt abgeschlossen, bitte geben Sie hier zur Information noch die Kooperationspartner an: Musikschule: Lehrkräfte von dieser Musikschule: Wochentage JeKi-Unterricht in Jahrgang 2: 3: 4: Dieses Blatt bis Fr zusammen mit den Formularen Teil 2 Einstellungsverfügung an Fax schicken. Falls nicht alle Planungen abgeschlossen sind, trotzdem schicken, aber die unklaren Punkte nennen und rasch nachliefern. Datum, Unterschrift Koordinatorin Übertragen und geprüft, B Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 03 / 2013 vom Seite 7/10

8 Personalplanung JeKi 2013/14 Teil 2 Einstellungsverfügung Dieses Blatt für jede angestellte JeKi-Instrumentallehrkraft der Schule einzeln ausfüllen, bei Bedarf kopieren. Bis ausgefüllt an die Programmleitung JeKi, Fax faxen. Name, Vorname Geburts- Telefon der Lehrkraft datum Schule Mail Falls bekannt: Lehrkraft wird auch an folgenden Schulen beschäftigt: geplante Dauer: ganzes Schuljahr oder von. bis Ausfüllhinweise: Dieses Blatt muss für jede JeKi-Lehrkraft ausgefüllt werden, die an der Schule auf Angestelltenbasis arbeitet, auch wenn sich der Unterrichtseinsatz der Lehrkraft gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Für feste schulische Lehrkräfte und für Kräfte über Kooperationsvertrag muss es nicht ausgefüllt werden. Bitte füllen Sie nur einen der drei folgenden Kästen aus; wählen Sie, welcher Fall für die oben genannte Lehrkraft gilt: a) Die o.g. Lehrkraft ist bereits unbefristet beschäftigt und soll im Schuljahr 2013/14 gemäß Personalplanung Je- Ki/Teil 1 weiter beschäftigt werden, ich bitte um Überprüfung des Vertragsumfanges und ggf. Anpassung. Hinweis: Nach Unterschrift an JeKi-Programmleitung faxen. Wenn Sie nicht wissen, ob die Lehrkraft, die Sie weiterbeschäftigen wollen, bereits unbefristet beschäftigt ist, füllen sie Kasten b) aus. Datum, Unterschrift Schulleitung b) Die Lehrkraft ist bisher befristet beschäftigt und soll im Schuljahr 2013/14 weiterbeschäftigt werden (befristet oder unbefristet). Hinweis: PR beteiligen, dann an JeKi-Programmleitung faxen. Beachten Sie auch die Hinweise auf dieser Seite unten. An den Personalrat mit der Bitte um Zustimmung zur Weiterbeschäftigung; Arbeitsumfang Zustimmung Stellungnahme PR: gemäß Personalplanung JeKi-Teil 1. Bitte Hinweise unten Ablehnung (mit schr. Begründung) beachten. Datum, Unterschrift Schulleitung Datum, Unterschrift PR c) Die Lehrkraft soll an o.g. Schule neu eingestellt werden. Hinweis: PR beteiligen, dann an JeKi-Programmleitung faxen. Straße, Hausnummer der Lehrkraft PLZ, Ort An den Personalrat mit der Bitte um Zustimmung zur Einstellung. Arbeitsumfang gemäß Personalplanung JeKi Teil 1. Bitte Hinweise unten beachten. Stellungnahme PR: Zustimmung Ablehnung (mit schr. Begründung): Lehrkraft an JMS? Ja Nein Datum, Unterschrift Schulleitung Datum, Unterschrift PR Raum für ergänzende Mitteilungen an die Programmleitung JeKi: Informationen für die Schulleitung und den Personalrat zu den Fällen b und c: Mit der obigen Verfügung wird die Einstellung der Lehrkraft an der genannten Schule veranlasst. Befristete Einstellungen erfolgen in der Regel vom bis für das Schuljahr 2013/14. Lehrkräfte, die bereits seit 2 Jahren befristet beschäftigt sind oder die bereits ein anderes unbefristetes Arbeitsverhältnis mit der FHH haben (z.b. an einer anderen Schule oder an der JMS), werden unbefristet beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgt nach der Eingruppierungsrichtlinie Lehrer; Lehrkräfte mit einem Diplom für den Unterricht auf ihrem Instrument oder vergleichbarer Qualifikation werden nach E 10 eingruppiert, Lehrkräfte ohne einen entsprechenden Studienabschluss werden i.d.r. nach E 6 eingruppiert. Der Arbeitsumfang bemisst sich nach dem in Personalplanung JeKi Teil 1 angegebenen Unterrichtseinsatz: 1 Wochenstunde entspricht 2,90 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (1,35 WAZ). Bei nicht kontinuierlichem Einsatz wird der Arbeitsumfang entsprechend proportional ermittelt. Jede Lehrkraft erhält außerdem eine A-Zeit von 0, 54%. Die Stellungnahme des Personalrats kann bei Bedarf nachgereicht werden. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 03 / 2013 vom Seite 8/10

9 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Kooperationsvertrag Jedem Kind ein Instrument 2013/14 Zwischen der Schule (im Folgenden Schule genannt) vertreten durch die Schulleiterin / den Schulleiter Anschrift und dem Kooperationspartner (im Folgenden Musikschule / Konservatorium genannt), vertreten durch die Leitung Herrn / Frau Anschrift wird folgender Vertrag geschlossen: Dieses Vertragsformular ersetzt die Formulare aus den Schuljahren Die Musikschule / das Konservatorium bietet an der Schule im Rahmen des Programms Jedem Kind ein Instrument das folgende musikpädagogische Angebot an: Schuljahr 2012/13 falls schon bekannt: Lehrkraft des Kooperationspartners (Name, Vorname, falls noch nicht bekannt: NN) Instrument 2. Klasse Instrumentenvorstellung (i.d.r. 15 Std. pro Klasse und Instrument) oder Tandem (i.d.r. 30 Stunden im Jahr) Stunden Klassen im Jahr 3. Klasse Instrumentalgruppe, (i.d.r. 38 Wochen im Jahr) Gruppen Stunden im Jahr 4. Klasse Instrumentalgruppe, (i.d.r. 38 Wochen im Jahr) Gruppen Stunden im Jahr 2 Die Musikschule / das Konservatorium und die Leiterin bzw. der Leiter der Schule vereinbaren einen Stundenplan. Bei Krankheit der eingesetzten Fachkraft sorgt die Musikschule / das Konservatorium nach Möglichkeit für angemessenen Ersatz. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der genannten Dauer des Angebots unberührt. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 03 / 2013 vom Seite 9/10

10 3 Kooperationsvertrag Jedem Kind ein Instrument S. 2 Die Schule stellt die erforderlichen Räume und Instrumente zur Verfügung. Zur Durchführung gehört das Bereitlegen, Stimmen und das fachgerechte Aufräumen der Instrumente. In Ausnahmefällen kann das Angebot nach Absprache zwischen Schule und Musikschule / Konservatorium an außerschulischen Lernorten stattfinden. 4 Das Angebot findet in der Verantwortung einer Lehrkraft der Schule statt. Der Inhalt des Angebots wird mit der Schulleiterin / dem Schulleiter der Schule bzw. mit einer von ihr / ihm beauftragten Person abgestimmt und erfolgt in Anlehnung an die Ziele des JeKi-Unterrichts in Hamburger Schulen. Die Kooperationspartner nehmen an den erforderlichen Besprechungen teil, sie informieren die Schule über den Fortgang der Arbeit, auch bezüglich einzelner Kinder, sie nehmen aber nicht an Zeugniskonferenzen teil. Der Kooperationspartner wird zu den Sitzungen der schulischen Gremien eingeladen, wenn Fragen des Arbeitsvorhabens Jedem Kind ein Instrument behandelt werden. Die Musikschule / das Konservatorium erbringt ihre / seine Dienstleistung im Rahmen einer schulischen Veranstaltung. Insoweit obliegen der Schulleiterin / dem Schulleiter gegenüber der Musikschule / dem Konservatorium Weisungs- und Aufsichtsrechte. Gelegentliche Unterrichtsbesuche von Vertretern der Projektgruppe Jedem Kind ein Instrument oder von Beauftragten der wissenschaftlichen Begleitung von Jedem Kind ein Instrument sind möglich. Solche Besuche dienen nicht der Bewertung der eingesetzten Kraft, sondern der Beobachtung des gesamten Arbeitsvorhabens. 5 Die Musikschule / das Konservatorium bestätigt, dass die eingesetzten Kräfte fachlich qualifiziert und für den Einsatz in einer Schule persönlich geeignet sind. Die Musikschule setzt zur Wahrung der Kontinuität nach Möglichkeit innerhalb eines Angebotsblocks dieselbe Kraft ein. Sofern der Auftragnehmer Honorarkräfte beauftragt, hat er zu gewährleisten, dass diese weder in seinen Betrieb eingegliedert sind, noch seinen Weisungen unterliegen. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass ihm für die eingesetzten Personen bis zum Beginn der Tätigkeit erweiterte Führungszeugnisse vorliegen. Die Schule erstattet der Musikschule / dem Konservatorium die Kosten in Höhe von Euro.. pro Stunde (45 Minuten), Teilabrechnungen sind möglich. Damit sind alle Unkosten des Kooperationspartners abgegolten. Die Musikschule / das Konservatorium verpflichtet sich, den eingesetzten Kräften ein Honorar von derzeit Euro pro Stunde zu zahlen. 6 Ort, Datum Unterschrift Schulleiterin / Schulleiter Ort, Datum Unterschrift Leiterin / Leiter Musikschule / Konservatorium Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 03 / 2013 vom Seite 10/10

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