Newsletter 08 / 2012 vom
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- Hennie Vogel
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1 Newsletter 08 / 2012 vom Personalorganisation JeKi Schuljahr 2012/13 S. 1 Formulare für Angestelltenverträge 3 Formular Kooperationsvertrag 6 Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun kommen endlich die Unterlagen zur vertraglichen Anbindung der JeKi-Instrumentallehrkräfte für das nächste Schuljahr. Der Abstimmungsprozess dazu hat leider ungewöhnlich lange gedauert, die Neuerungen können sich aber sehen lassen: - Wer bereits seit zwei Jahren als angestellte Instrumentallehrkraft für JeKi gearbeitet hat, wird bei einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses unbefristet beschäftigt. Diese Änderung betrifft bis zu 33 Kolleginnen und Kollegen. - Die Vergütung für Unterricht über Kooperationsvertrag wird erhöht, so dass die Kooperationspartner den Lehrkräften künftig ein Honorar von 31,08 zahlen können (bisher 29,70). Diese Änderung betrifft alle Kooperationskräfte. Im Übrigen bleibt das bisherige System bestehen: Wer als Angestellter der Freien und Hansestadt Hamburg arbeiten möchte, bekommt einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Wer keinen Arbeitsvertrag eingehen möchte, kann über einen Kooperationsvertrag mit einer Musikschule arbeiten. Die Arbeitsverträge sind wie bisher in der Regel für das Schuljahr befristet. Etwaige Änderungen des Arbeitsumfanges werden durch eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag geregelt. Wie eingangs angesprochen, erhalten aber JeKi-Lehrkräfte, die bereits seit zwei Jahren befristet beschäftigt sind und nun weiterbeschäftigt werden sollen oder die durch eine neue Befristung diese zwei Jahre überschreiten würden, einen unbefristeten Vertrag. Auch hier werden Änderungen der Arbeitszeit dann durch befristete Nebenabreden geregelt. Eine etwaige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt dann durch Kündigung. In allen Fällen einer befristeten oder unbefristeten Verlängerung des Angestelltenverhältnisses gilt: Die bisherigen Verträge laufen bis , die Anschlussverträge beginnen am ; es gibt keine unschöne Ferienlücke. Alle Arbeitsvertrags-Angelegenheiten werden von der Personalabteilung der BSB geregelt, die Schulen bringen die Vorgänge mit den beiliegenden Formularen (a), (b) oder (c) in Gang. Die Formulare werden von der Schule ausgefüllt, von der Schulleitung unterschrieben und an die Leitung des JeKi- Programms gefaxt; hier wird die Plausibilität geprüft und die A-Zeit eingesetzt. Die Personalabteilung fertigt dann die Verträge aus und schickt sie den Lehrkräften zur Unterschrift. Grundlegende Informationen zu den Vertragsangelegenheiten für Lehrkräfte, die neu bei JeKi anfangen, finden sich in Newsletter 09/2011 auf S Weitere Hinweise für die Schulen zu den einzelnen Formularen: (a) Verfügung für JeKi-Lehrkräfte, die bereits befristet beschäftigt sind Bestehende Fristverträge werden mit diesem Formular verlängert. In der Regel werden die Verlängerungsverträge wiederum befristet bis zum abgeschlossen. Nur, wenn die Lehrkraft bereits zwei Jahre befristet beschäftigt war oder durch einen neuen Fristvertrag diese zwei Jahre überschrei- Impressum: Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg, Felix-Dahn-Straße 3, Hamburg, Behördenpost: 745/5026, Fax: Leitung: Theodor Huß, theodor.huss@bsb.hamburg.de, Tel: Assistenz: Cornelia Kunze, cornelia.kunze@bsb.hamburg.de, Tel: 638 Andreas von Minden, andreasvon.minden@bsb.hamburg.de, Tel: 632
2 ten würde, wird er/sie unbefristet eingestellt; die Leitung des JeKi-Programms überprüft die Befristung und korrigiert ggf. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung des Schulpersonalrats, dazu gibt es ein Feld auf dem Formular. Es müssen keine zusätzlichen Unterlagen der Lehrkräfte mitgeliefert werden. Die Verlängerung bezieht sich auf den bisherigen Arbeitsumfang, wenn außerdem eine Änderung des Arbeitsumfanges erfolgen soll, bitte Formular (b) zusätzlich verwenden. (b) Verfügung Arbeitszeitveränderung JeKi-Lehrkräfte Bitte verwenden Sie dieses Formular, wenn sich für eine bereits beschäftigte JeKi-Lehrkraft (befristet oder unbefristet) der Arbeitsumfang ändert. Den Beschäftigungsumfang errechnen Sie so: In Klasse 3 und 4 entspricht 1 Wochenstunde (das ganze Schuljahr durchgehend) 2,90 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; bitte entsprechend multiplizieren. In Klasse 2 entsprechen 30 Wochen Unterricht verteilt auf das Schuljahr 2,29 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; 15 Stunden im Schuljahr entsprechen 1,14 %, 45 Stunden entsprechen 3,43 %. Änderungen des Arbeitsumfanges, die das ganze Schuljahr gelten, werden immer am wirksam. Es müssen keine weiteren Unterlagen der Lehrkräfte eingereicht werden. Eine Zustimmung des Personalrats ist nicht erforderlich. Wenn die Lehrkraft bisher befristet beschäftigt ist, muss außerdem der Vertrag verlängert werden, dazu bitte zusätzlich Formular (a) verwenden. (c) Einstellungsverfügung Instrumentallehrkräfte Dieses Formular wird für die Einstellung ganz neuer Je- Ki-Lehrkräfte verwendet. In der Regel wird der Vertrag befristet, nur wenn die Lehrkraft bereits einen anderen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg hat (z.b. JMS-Lehrkräfte), wird unbefristet eingestellt. Wenn die Schule die einzustellende Person ausgewählt hat (vgl. dazu auch den Leitfaden Personalauswahl im Newsletter 04/2012) nimmt sie die für den Vertragsabschluss erforderlichen Unterlagen entgegen (Lebenslauf, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Hochschulzeugnis, Familienstandsurkunde, Nachweis über Steuerklasse, ggf. Aufenthaltserlaubnis jeweils Kopien, Schule kann bestätigen, dass Originale vorgelegen haben; außerdem Sozialversicherungsausweis; evtl. fehlende Unterlagen werden angefordert und können nachgereicht werden), füllt Formular (c) aus und holt die Zustimmung des PR ein; bezüglich des Beschäftigungsumfangs gelten die gleichen Werte wie oben für Formular (b) angegeben. (d) Kooperationsvertrag mit einer privaten Musikschule oder dem Konservatorium Wenn eine JeKi-Lehrkraft keinen Arbeitsvertrag eingehen will (z.b. aus Gründen ihrer Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung), kann die Schule mit dem Hamburger Konservatorium oder mit einer privaten Musikschule (nicht JMS) einen Kooperationsvertrag abschließen, diese schließt dann ihrerseits einen Honorarvertrag mi der Lehrkraft und entsendet diese an die Schule. Die Lehrkraft stellt die erbrachten Stunden dem Kooperationspartner in Rechnung, der Kooperationspartner stellt die gelieferten Stunden der Schule in Rechnung. Falls der Bewerber oder die Schule bereits Kontakte zu einer Musikschule hat, kann diese als Kooperationspartner angefragt werden; bei Bedarf hilft die Leitung des JeKi-Programms bei der Suche. Das beiliegende Formular enthält in 5 wichtige Änderungen gegenüber dem Vorjahr; für die Schulen ändert sich dadurch nichts, aber die Kooperationspartner müssen diese Punkte beachten, auch für Lehrkräfte, die bereits im Vorjahr an JeKi-Schulen entsandt worden sind. Deshalb darf das Formular des Vorjahres nicht mehr verwendet werden. Bitte schließen Sie den Vertrag mit der kooperierenden Musikschule oder dem Konservatorium ab. Es werden keine Honorarverträge direkt zwischen Lehrkräften und Schulen abgeschlossen! In 6 wird die Zahl 36,50 eingetragen. Sie brauchen keine Kopie an die Projektleitung zu schicken. Der Vorgang unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats. Mit freundlichen Grüßen, Theo Huß Fotos: JeKi-Jahreskonzert am , Markus Hertrich Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 08/ 2012 vom Seite 2/7
3 Schule: Kapitel: 3100 Grundschule Schulnummer: 3110 Sonderschule 3140 Stadtteilschule (a) Verfügung für JeKi-Lehrkräfte, die bereits befristet beschäftigt sind Beschäftigte/-r: Name Vorname geboren: JEKI-Einsatz ist künftig auch an anderer/-n allgemeinbildender/-n Schule/-n vorgesehen? Welche Schule/-n: ja / nein bzw. löschen Verfügung: Die/der o.g. Beschäftigte wird für die Zeit vom bis befristet beschäftigt. Die/der o.g. Beschäftigte wird ab auf unbestimmte Zeit beschäftigt. Hinweis: Mit diesem Formular wird eine befristete oder unbefristete Verlängerung des Vertrags veranlasst. Eine unbefristete Verlängerung erfolgt, wenn die/der Beschäftigte bereits seit 2 Jahren befristet beschäftigt ist oder durch eine weitere Befristung diese 2 Jahre überschreiten würde. Eine Änderung des Beschäftigungsumfanges ist ein separater Vorgang und wird mit Formular (b) veranlasst, ggf. beide Formulare verwenden. 2. Personalrat zugestimmt abgelehnt (mit schriftlicher Begründung) Datum/Personalrat Zustimmung liegt vor (siehe Anlage) Zustimmung wird nachgereicht 3. Schulleitung an B 52-54/Herr Huß z. w. V. Per Fax an senden. 4. B an BSB, Personalsachgebiet V 434 / V 437 z. w. V. 5. Personalsachgebiet Eingang am: Bisheriger Beschäftigungsumfang (wird ggf. später angepasst): bzw. löschen Datum/B52-54 Datum/Personalsachbearbeiter/-in 6. An Stellenplan V222 Datum/Stellenplan 7. Zurück an Personalsachgebiet V 434 / V 437 a) Eintrag in Übersicht-Jeki bzw. löschen b) z. A. c) Mitversteuerung/Mitversicherung: ja / nein Datum/Handzeichen Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 08/ 2012 vom Seite 3/7
4 Schule: Kapitel: 3100 Grundschule Schulnummer: 3110 Sonderschule 3140 Stadtteilschule (b) Verfügung Arbeitszeitveränderung JeKi-Lehrkräfte Schuljahr 2012/2013: Beschäftigte/-r Name Vorname geboren: JEKI-Einsatz ist künftig auch an anderer/-n allgemeinbildender/-n Schule/-n vorgesehen? Welche Schule/-n: ja / nein bzw. löschen Daten zum künftigen Beschäftigungsumfang (verfügende Schule) Umfang 2. Klasse % Beginn: A-Zeiten ergänzt B 52-54/Herr Huß Umfang 3. Klasse % (Veränderung ab) Umfang 4. Klasse % Hinweis: Mit diesem Formular wird nur eine Veränderung des Beschäftigungsumfangs veranlasst. Eine Verlängerung des Vertrags ist ein davon getrennter Vorgang und wird mit Formular (a) veranlasst. Ggf. beide Formulare verwenden. Verfügung: 1. An B 52-54/Herr Huß z. w. V. Per Fax an senden Beschäftigungsumfang: A-Zeit: Summe: Datum/B An die BSB, Personalsachgebiet V 434 / V 437 z. w. V. bzw. löschen 3. Personalsachgebiet Eingang am: Datum/Personalsachbearbeiter/-in 4. An Stellenplan V222 Datum/Stellenplan 5. Zurück an Personalsachgebiet V 434 / V 437 a) Eintrag in Übersicht-Jeki bzw. löschen b) z. A. c) Mitversteuerung/Mitversicherung: ja / nein Datum/Handzeichen Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 08/ 2012 vom Seite 4/7
5 Schule: Kapitel: 3100 Grundschule Schulnummer: 3110 Sonderschule 3140 Stadtteilschule (c) Einstellungsverfügung Instrumentallehrkräfte JeKi Schuljahr 2012/2013 ab : Beschäftigte/-r Name geboren: Vorname schwerbehindert: ja / nein Straße, Nummer: PLZ, Ort: Telefon tagsüber: Qualifikation: Musikerzieher/-in mit Diplomgrad (Diplom-Musiker): ja / nein Es bestand oder besteht bereits ein Beschäftigungsverhältnis mit der FHH? ja / nein JMS-Lehrkraft? ja / nein JEKI-Einsatz auch an anderer/-n allgemeinbildender/-n Schule/-n vorgesehen? Welche Schule/-n: ja / nein Daten zum künftigen Beschäftigungsumfang Umfang 2. Klasse % Beginn: befristet bis: (fester Einstellungstermin) Umfang 3. Klasse % JMS-Kraft unbefristet Hinweise: Die A-Zeit wird von B ergänzt. Die unbefristete Beschäftigung einer JeKi- Umfang 4. Klasse % Lehrkraft, die bisher befristet beschäftigt war, erfolgt mit Formular (a). Verfügung: 1. An Personalrat der Schule m. d. B. u. Zustimmung (regelmäßig bis ) Hinweis: Die Eingruppierung erfolgt nach der Eingruppierungs-Richtlinie-Lehrer. Bei Vorliegen eines Diploms als Musikerzieher ist dies regelhaft E 10. Musiklehrer oder Musikerzieher mit sonstiger Ausbildung gem. genannter Richtlinie erhalten überwiegend E 9. Musiklehrer ohne entsprechende Ausbildung erhalten E Personalrat zugestimmt abgelehnt (mit schriftlicher Begründung) 3. Schulleitung an B 52-54/Herr Huß z. w. V. Per Fax an Fax senden. Beschäftigungsumfang: A-Zeit: Summe: 4. An die BSB, Personalsachgebiet V 434 / V 437 z.w.v. 5. Personalsachgebiet Eingang am: Ent.Gr.: 6. An Stellenplan V222 E Datum/Personalrat Datum/B Datum/Personalsachbearbeiter/-in Datum/Stellenplan 7. Zurück an Personalsachgebiet V 434 / V 437 a) Eintrag in Übersicht-Jeki b) z. A. c) Mitversteuerung/Mitversicherung: ja / nein Datum/Handzeichen Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 08/ 2012 vom Seite 5/7
6 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Kooperationsvertrag Jedem Kind ein Instrument 2012/13 Zwischen der Schule (im Folgenden Schule genannt) vertreten durch die Schulleiterin / den Schulleiter Anschrift und dem Kooperationspartner (im Folgenden Musikschule / Konservatorium genannt), vertreten durch die Leitung Herrn / Frau Anschrift wird folgender Vertrag geschlossen: Dieses Vertragsformular ersetzt die Formulare aus den Schuljahren 2009 bis Bitte beachten Sie die Änderung in 5, Sätze 3 und 4. 1 Die Musikschule / das Konservatorium bietet an der Schule im Rahmen des Projekts Jedem Kind ein Instrument das folgende musikpädagogische Angebot an: Schuljahr 2012/13 falls schon bekannt: Lehrkraft des Kooperationspartners (Name, Vorname, falls noch nicht bekannt: NN) Instrument 2. Klasse Instrumentenvorstellung (i.d.r. 15 Std. pro Klasse und Instrument) oder Tandem (i.d.r. 30 Stunden im Jahr) Stunden Klassen im Jahr 3. Klasse Instrumentalgruppe, (i.d.r. 38 Wochen im Jahr) Gruppen Stunden im Jahr 4. Klasse Instrumentalgruppe, (i.d.r. 38 Wochen im Jahr) Gruppen Stunden im Jahr 2 Die Musikschule / das Konservatorium und die Leiterin bzw. der Leiter der Schule vereinbaren einen Stundenplan. Bei Krankheit der eingesetzten Fachkraft sorgt die Musikschule / das Konservatorium nach Möglichkeit für angemessenen Ersatz. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der genannten Dauer des Angebots unberührt. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 08/ 2012 vom Seite 6/7
7 Kooperationsvertrag Jedem Kind ein Instrument S. 2 3 Die Schule stellt die erforderlichen Räume und Instrumente zur Verfügung. Zur Durchführung gehört das Bereitlegen, Stimmen und das fachgerechte Aufräumen der Instrumente. In Ausnahmefällen kann das Angebot nach Absprache zwischen Schule und Musikschule / Konservatorium an außerschulischen Lernorten stattfinden. 4 Das Angebot findet in der Verantwortung einer Lehrkraft der Schule statt. Der Inhalt des Angebots wird mit der Schulleiterin / dem Schulleiter der Schule bzw. mit einer von ihr / ihm beauftragten Person abgestimmt und erfolgt in Anlehnung an die Ziele des JeKi-Unterrichts in Hamburger Schulen. Die Kooperationspartner nehmen an den erforderlichen Besprechungen teil, sie informieren die Schule über den Fortgang der Arbeit, auch bezüglich einzelner Kinder, sie nehmen aber nicht an Zeugniskonferenzen teil. Der Kooperationspartner wird zu den Sitzungen der schulischen Gremien eingeladen, wenn Fragen des Arbeitsvorhabens Jedem Kind ein Instrument behandelt werden. Die Musikschule / das Konservatorium erbringt ihre / seine Dienstleistung im Rahmen einer schulischen Veranstaltung. Insoweit obliegen der Schulleiterin / dem Schulleiter gegenüber der Musikschule / dem Konservatorium Weisungs- und Aufsichtsrechte. Gelegentliche Unterrichtsbesuche von Vertretern der Projektgruppe Jedem Kind ein Instrument oder von Beauftragten der wissenschaftlichen Begleitung von Jedem Kind ein Instrument sind möglich. Solche Besuche dienen nicht der Bewertung der eingesetzten Kraft, sondern der Beobachtung des gesamten Arbeitsvorhabens. 5 Die Musikschule / das Konservatorium bestätigt, dass die eingesetzten Kräfte fachlich qualifiziert und für den Einsatz in einer Schule persönlich geeignet sind. Die Musikschule setzt zur Wahrung der Kontinuität nach Möglichkeit innerhalb eines Angebotsblocks dieselbe Kraft ein. Sofern der Auftragnehmer Honorarkräfte beauftragt, hat er zu gewährleisten, dass diese weder in seinen Betrieb eingegliedert sind, noch seinen Weisungen unterliegen. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass ihm für die eingesetzten Personen bis zum Beginn der Tätigkeit erweiterte Führungszeugnisse vorliegen. 6 Die Schule erstattet der Musikschule / dem Konservatorium die Kosten in Höhe von Euro.. pro Stunde (45 Minuten), Teilabrechnungen sind möglich. Damit sind alle Unkosten des Kooperationspartners abgegolten. Die Musikschule / das Konservatorium verpflichtet sich, den eingesetzten Kräften ein Honorar von derzeit Euro 31,08 pro Stunde zu zahlen. Ort, Datum Unterschrift Schulleiterin / Schulleiter Ort, Datum Unterschrift Leiterin / Leiter Musikschule / Konservatorium Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 08/ 2012 vom Seite 7/7
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
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