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1 Vertragsrecht im Projekt Erweiterte Selbstständigkeit Stand: September 2010 Folie 1

2 ALLGEMEINES Am Projekt PES nehmen zwischenzeitlich ca. 730 Schulen von ungefähr 800 möglichen Schulen teil. Viele davon sind auch zugleich GTS. Folie 2

3 Projekt Erweiterte Selbstständigkeit MBWJK - Statistik PL(IFB Boppard) - Vertretungskonzept - Schulungen - Beraterinnen und Berater ADD - Ref Freischaltungen - Eingruppierung - Einstufung - Rechtsrahmen - Verträge PL(LMZ) EDV-technische Beratung Schule OFD / ZBV - Abrechnung PES-Portal - Bewerberdatenbank - Vertragsabschlüsse - Statistik - Vertretungskonzept - Informations- materialien Zuständige Schulaufsicht - Beratung und Unterstützung - Budget Folie 3

4 Voraussetzung - Temporärer Vertretungsbedarf aufgrund Erkrankung, Fortbildung, Mutterschutz/Elternzeit etc. - bis zu 8 Wochen über Kapitel und Titel von PES, Ausnahme Mutterschutz/Elternzeit: immer Kapitel und Titel ADD - ab 8 Wochen über Kapitel und Titel der ADD Folie 4

5 Grundfragen zum Vertragsnehmer Personal der Schule? - Beamte oder Beschäftigte (LiB) Mehrarbeit (Beamte o. Vollzeitangestellte); Änderungsvertrag (Angestellte, Teilzeit) Personal von außen? Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag Folie 5

6 Arbeitsvertrag Vertrag ohne Sachgrund 14 Abs.2 TzBfG KAPOVAZ Vertrag mit Sachgrund 14 Abs. 1 Nr.3 TzBfG Verträge konkret zur Vertretung einer Person Folie 6

7 KOPOVAZ Vereinbarung der Arbeitsleistung auf Abruf Festlegung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit (ansonsten gelten die Fiktionen des 12 Abs. 1 S. 3 und 4 TzBfG), Laufzeit: mind. 6 Monate Folie 7

8 -mit Grund zur Einzelpersonenvertretung als Zeitbefristung (z.b. bis zum ) oder als kombinierte Zweck- und Zeitbefristung (Doppelbefristung:... bis zur Rückkehr von X, längstens jedoch bis zum ) Folie 8

9 Mutterschutz/Elternzeit richtet sich nach 21 BEEG ist immer aus Kapitel und Titel der ADD zu bezahlen Bedarf an Schule A muss auch an Schule A geregelt werden, kein Verschieben der Gründe Folie 9

10 Änderungsvertrag Zur Erhöhung der Stundenzahl eines Beschäftigten während der Laufzeit des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich auf einen bestehenden Vertrag im Rahmen von PES oder GTS, aber auch auf bestehenden ADD-Vertrag wird bislang auf Kapitel, Titel PES gebucht, kann aber mit Zustimmung Schulaufsicht auch auf ADD umgebucht werden Folie 10

11 Mehrarbeit für Beamte oder Vollzeitbeschäftigte über das persönliche Regelstundenmaß geleisteter Unterricht wird bezahlt ab der 4. gehaltenen Stunde Beamte in Teilzeit werden bis zum Erreichen der vollen Stelle anteilig Planstelle bezahlt. ( fachliche Themen, Beamte aktiver Dienst, Mehrarbeitsvergütung Quartalsabrechnung Folie 11

12 Honorarvertrag keine Vertretung im Unterricht!!! Abgrenzung selbstständige / unselbstständige Tätigkeit - rein projektbezogener Einsatz - nicht weisungsgebunden - bestimmt den Inhalt und die Durchführung seiner Tätigkeit allein - ist nicht abhängig von Vorgaben der Fachlehrer Folie 12

13 Honorarvertrag es ist wichtig, dass bei Vertragsabschlüssen rechtlich klar zwischen Honorar- und Arbeitsverträgen unterschieden wird (Achtung: Vertragsnehmer muss sich für die Tätigkeit selber versichern) wird ein Honorarvertrag abgeschlossen, der kein Honorarverhältnis im Rechtssinne ist, handelt es sich um Scheinselbstständigkeit Folge: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verfahren (auch rückwirkend) mit entsprechenden Geldforderungen Folie 13

14 Projekt Erweiterte Selbstständigkeit Honorarverträge selbstständige Leistung Gestaltungsspielraum des Vertragsnehmers (hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der Leistung) nicht in den Schulbetrieb eingegliedert Schulleitung ist nicht weisungsbefugt trägt selbst die unternehmerische Verantwortung (muss sich selbst versichern) Beschränkung auf einzelne Projekte Arbeitsverträge unselbstständige Leistung Unterricht erfolgt nach den Vorgaben im Lehrplan Leistungserbringung entsprechend Stundenplan den Weisungen der Schulleitung unterworfen abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Land RLP Vertretung v. Unterrichtsausfall Folie 14

15 Personalvertretung 78 Abs. 2 LPersVG - Einstellung, Eingruppierung, Zeit- oder Zweckbefristung, Höher- und Rückgruppierung, Abmahnung wenn beantragt, Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit 18 LGG Schwerbehindertenvertretung Folie 15

16 Eingruppierung Erfolgt auf der Grundlage der alten Entgeltordnung BAT, TdL TdL ist strukturiert nach A für Erfüller = alle Personen, die das zweite Staatsexamen haben und B = Personen anderer Ausbildung B ist untergliedert in römisch I-VII, je nach Schulart Folie 16

17 Einstufung innerhalb der Eingruppierung erfolgt die Einstufung - E2 bis E8 = Stufe 1 bis Stufe 6 - E9 bis E 15 = Stufe 1 bis Stufe 5 Einschlägige Berufserfahrung Förderliche Zeiten Folie 17

18 Freischaltung von Arbeitsverträgen Schule bittet Sachbearbeitung um Freischaltung einer Person für den Abschluss eines Arbeitsvertrages (i.d.r. per EpOS-Mitteilung) erforderliche Unterlagen sind beizufügen: Zeugnis des höchsten Bildungsabschlusses (z.b. Staatsexamen, Diplomurkunde) Mitteilung des Fächereinsatzes Sachbearbeitung nimmt die Eingruppierung vor, trägt diese ins Portal ein und schaltet die Person frei. Folie 18

19 Bitte lesen Sie sich die hilfreichen Informationen im Downloadbereich der Portale durch!!! Folie 19

20 Schnittstelle der Zusammenarbeit Schulaufsicht Fachreferat in KO, NW oder TR Schule Personalverwaltung (TR) Referat 31 Für GS und BBS die jeweils zuständigen SB der Schulen Andere Schularten: Gruppe PES/GTS Schößler und Wunderlich für KO+TR Lück und Prümm für NW Folie 20

21 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Folie 21

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