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1 Vertragsrecht im Projekt erweiterte Selbstständigkeit Stand: April 2013 Folie 1

2 Vorraussetzung - Temporärer Vertretungsbedarf aufgrund Erkrankung, Fortbildung, dienstlich bedingte Abwesenheit etc. - Nicht möglich, wenn feststeht, dass der zu Vertretende den Dienst nicht wieder aufnehmen wird - Nicht möglich zur Vertretung von Ruheständlern - Nicht möglich zur Vertretung Verstorbener Folie 2

3 Mutterschutz /Elternzeit Ist eigentlich nicht PES, sondern deckt eher strukturellen Bedarf; Pes-Portal wird nur genutzt wird immer über Kapitel und Titel der ADD bewirtschaftet ab Beginn der Vertragslaufzeit daher ist es sinnvoll, vor Vertragseingabe bereits Kontakt wegen der Bewirtschaftung mit der Schulaufsicht aufzunehmen Folie 3

4 Grundfrage zum Vertragnehmer Personal der Schule? - Beamte oder Beschäftigte (LiB) Mehrarbeit (Beamte o. Vollzeitangestellte); Änderungsvertrag (Angestellte/Teilzeit) Personal von außen? Arbeitsvertrag oder Ehrenamt Folie 4

5 Arbeitsvertrag Vertrag ohne Sachgrund 14 Abs.2 TzBfG KAPOVAZ Vertrag mit Sachgrund 14 Abs. 1 Nr.3 TzBfG = Verträge konkret zur Vertretung des Bedarfs der aufgrund des Ausfalls einer Lehrkraft entsteht Folie 5

6 Kapovaz Vereinbarung der Arbeitsleistung auf Abruf ( 14 II i.v.m. 12 TzBfG) Festlegung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit (ansonsten gelten die Fiktionen des 12 Abs. 1 S. 3 und 4 TzBfG), 3.) Laufzeit: mind. 6 Monate Folie 6

7 -mit Grund zur Einzelpersonenvertretung 14 Abs.1 Nr. 3 TzBfG als Zeitbefristung (z.b. bis zum ) oder als kombinierte Zweck- und Zeitbefristung (Doppelbefristung:... bis zur Rückkehr von X, längstens jedoch bis zum ) Folie 7

8 Vertragsmanagement I Kostenverteilung - Zeitbefristete Verträge bis zu 8 Wochen werden über Kapitel und Titel von PES (Schule) finanziert - Zeitbefristete Verträge über 8 Wochen werden grundsätzlich über ADD finanziert. Es bedarf der Genehmigung der Finanzierung vor Vertragsschluss. - Zeit- und Zweckbefristung bis zu 8 Wochen werden aus Kapitel und Titel von PES (Schule) finanziert Folie - Dateiname: Zeitbefristete Vertragsrecht PES Verträge über 8 Wochen sind 8

9 Vertragsmanagement I Kostenverteilung - Zeit- und zweckbefristete Verträge über 8 Wochen unterliegen wiederum dem Genehmigungsmechanismus durch die ADD. Ggf. werden die Kosten nur für einen Zeitanteil übernommen = Kostensplitting - Kapovaz-Verträge werden immer über Kapitel und Titel PES (Schule) gezahlt - MuSchu/EZ immer über Kapitel und Titel ADD Folie 9

10 Vertragsmanagement II - Möglichst lange Zeiträume erfassen, um den Vertragnehmer über einen insgesamt langen Zeitraum einsetzen zu können (Kettenvertragssperre) - Daher wenn möglich lieber einen Vertrag hinsichtlich der Kostenteilung splitten als zunächst einen Vertrag über Budget der Schule zu schließen um dann zweiten Vertrag über Budget der ADD anzuschließen. Folie 10

11 Nr. Regelung 1 Genehmigung ADD vor Vertragsabschluss für gesamten Vertrag (MUEZ) schleichende Verlängerung: Genehmigung ADD kann 2 nur für ganze Verträge erfolgen Jan Februar März Vertrag über 8 Wochen oder Doppelbefristung länger als 8 Wochen Finanzierung komplett (auch wenn letztlich Vertrag unter 8 Wochen bleibt) ggf. Vertrag 1 (PES) Doppelbefristu ng max. 8 Wo Vertrag 2 mit Genehmigung ADD Finanzierung PES Finanzierung schleichende Verlängerung: grundsätzliche Genehmigung der ADD vor Vertragsabschluss; Übernahme auf ab beliebigem festzulegenden Zeitpunkt, wenn tatsächlich Erkrankung längerfristig wird Vertrag mit Doppelbefristung länger als 8 Wochen Finanzierung PES Finanzierung Folie 11

12 Änderungsvertrag Zur Erhöhung der Stundenzahl eines Beschäftigten während der Laufzeit des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich auf einen bestehenden Vertrag im Rahmen von PES oder GTS, aber auch auf bestehenden ADD-Vertrag wird wie die Arbeitsverträge je nach Laufzeit über kapitel und Titel PES ODER ADD gebucht Folie 12

13 Mutterschutz/Elternzeit richtet sich nach 21 BEEG ist immer aus Kapitel und Titel der ADD zu bezahlen Bedarf an Schule A muss auch an Schule A geregelt werden, kein Verschieben der Gründe Folie 13

14 Ehrenamt Bedeutet die Leistungserbringung ohne Erbringung einer Gegenleistung Denkbar ist nur Aufwandsersatz für tatsächlichen Aufwand wie Fahrt- oder Materialkosten, nicht für den Zeitaufwand Grds. nicht möglich neben dem Beamten-oder Angestelltenverhältnis zum Land Folie 14

15 Mehrarbeit für Beamte oder Vollzeitbeschäftigte über das persönliche Regelstundenmaß geleisteter Unterricht wird bezahlt ab der 4.gehaltenen Stunde, bei TZ- Beamten 73 Abs, 2 LBG ab 1/8 der durchschnittlichen wöchentlichen AZ Beamte in Teilzeit werden bis zum Erreichen der vollen Stelle anteilig Planstelle bezahlt. ( fachliche Themen, Beamte aktiver Dienst, Mehrarbeitsvergütung Quartalsabrechnung Folie 15

16 Personalvertretung 78 Abs. 2 LPersVG - Einstellung, Eingruppierung, Zeit- oder Zweckbefristung, Höher- und Rückgruppierung, Abmahnung wenn beantragt, Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit 18 LGG Schwerbehindertenvertretung Folie 16

17 Freischaltung von Arbeitsverträgen Schule bittet Sachbearbeiter um Freischaltung einer Person für den Abschluss eines Arbeitsvertrages (i.d.r. per Epos-Mitteilung) erforderliche Unterlagen sind beizufügen: Zeugnis des höchsten Bildungsabschlusses (z.b. Staatsexamen, Diplomurkunde) Mitteilung des Fächereinsatzes Sachbearbeiter nimmt die Eingruppierung vor, trägt diese ins Portal ein und schaltet die Person frei. Folie 17

18 Bitte lesen Sie sich die hilfreichen Informationen im Downloadbereich der Portale durch!!! Hier vor allem: das Glossar, aber auch die FAQs im öffentlichen Teil Folie 18

19 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Folie 19

20 Folie 20

21 Honorarvertrag keine Vertretung im Unterricht!!! Abgrenzung Selbständige / unselbständige Tätigkeit - rein projektbezogener Einsatz - nicht weisungsgebunden - bestimmt den Inhalt und die Durchführung seiner Tätigkeit allein - ist nicht abhängig von Vorgaben der Fachlehrer Folie 21

22 Honorarverträge es ist wichtig, dass bei Vertragsabschlüssen rechtlich klar zwischen Honorar- und Arbeitsverträgen unterschieden wird (Achtung: Vertragsnehmer muss sich für die Tätigkeit selber versichern) wird ein Honorarvertrag abgeschlossen, der kein Honorarverhältnis im Rechtssinne ist, handelt es sich um Scheinselbstständigkeit Folge: steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verfahren (auch rückwirkend) mit entsprechenden Geldforderungen Folie 22

23 Projekt Erweiterte Selbstständigkeit Honorarverträge selbstständige Leistung Gestaltungsspielraum des Vertragsnehmers (hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der Leistung) nicht in den Schulbetrieb eingegliedert Schulleitung ist nicht weisungsbefugt trägt selbst die unternehmerische Verantwortung (muss sich selbst versichern) Beschränkung auf einzelne Projekte Arbeitsverträge unselbstständige Leistung Unterricht erfolgt nach den Vorgaben im Lehrplan Leistungserbringung entsprechend Stundenplan den Weisungen der Schulleitung unterworfen abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Landes RLP Vertretung v. Unterrichtsausfall Folie 23

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