Konzept auf der Grundlage des Koalitionspapieres CDU/ FDP für die Ministerien

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1 Konzept auf der Grundlage des Koalitionspapieres CDU/ FDP für die Ministerien im Landtag NRW zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Querschnittsaufgabe aller Ministerien) Ausgangssituation Zurzeit arbeitet NRW in 4 Euregios mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten grenzüberschreitend. Es gibt derzeit noch nicht die Form des EVTZ als Organisationsform umgesetzt. Dies hat allerdings die EUREGIO Maas-Rhein zur Zeit auf der Tagesordnung stehen. Die Bezirksregierung Köln hat hierzu die Abstimmungsgespräche vor der Sommerpause geführt. Die jetzige Aufteilung ist wie folgt: Euregio (Sitz Gronau) Münster Kreis Borken Kreis Coesfeld Kreis Steinfurt Kreis Warendorf Provinz Gelderland Provinz Overijssel Euregio Rhein-Wal (Sitz Kleve) Kreis Kleve Nord Limburg Arnheim/Nijmwegen Nord Brabant Euregio Rhein-Maas-Nord (Sitz Mönchengladbach) Düsseldorf Mönchengladbach Krefeld südl. Kreis Kleve Kreis Viersen Rhein-Kreis-Neuss Noord-/Midden-Limburg Euregio Maas-Rhein (Sitz Eupen) Zweckverband Region Aachen mit der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen und den Kreisen Heinsberg, Düren und Euskirchen Provinz Limburg (südlich) NL Provinz Lüttich (B) Provinz Limburg (B) Deutschsprachige Gemeinschaft (B)

2 Die Zuständigkeiten liegen bei den Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Köln im operativen Geschäft. Daneben sind die fachlichen Zuständigkeiten in der Staatskanzlei, im Ministerium für Europa und Bundesangelegenheiten, im Wirtschaftsministerium und in anderen Ministerien in einzelnen Referaten angesiedelt. Forderungen des Koalitionsvertrages Seite Im Koalitionsvertrag wird auf Seite 117 ausgeführt: Wir wollen eine Politik, die das Leben der Menschen und eine wirtschaftliche Betätigung über die Grenze hinweg soweit wie möglich erleichtern. Darin sehen wir eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts. Aufgezeigte Probleme des ITEM-Instituts (Universität Maastricht) für Grenzgänger Das ITEM in Maastricht hat eine Untersuchung im Herbst 2016 veröffentlicht, in dem auf mehr als 60 Problempunkte hingewiesen wurde, die grenzüberschreitende Probleme darstellen und die auf kommunaler, Landes- und/ oder Bundesebene zum Teil oder ganz einer Lösung zugeführt werden könnten, sollten oder müssten. Dazu zählen beispielhaft folgende Probleme: Grenzgänger (wohnhaft in NL, erwerbstätig in D) müssen für Kindergeld jährlich eine Verlängerung mit umfangreicher Dokumentation beantragen. Die Aachener Familienkarte, die verschiedene Ermäßigungen ermöglicht, wird Niederländern und Belgiern, die in Aachen arbeiten und hier Steuern zahlen, nicht gewährt (Problempunkt 19 der ITEM- Liste). Da neben den in Aachen tätigen Arbeitnehmern vermutlich auch die beteiligten Unternehmen, wie die Gastronomie und der Handel, von einer Ausweitung des Nutzerkreises profitieren würden, steht die IHK (auf entsprechende Anfrage) einer solchen grundsätzlich positiv gegenüber. Beispielsweise könnte hier neben dem Wohnsitz die Adresse der ersten Arbeitsstätte als Anknüpfungspunkt gewählt werden. Das Argument der Steuerpflicht verfängt nicht, da für die Entrichtung einer Steuer per se kein Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung besteht. Das Verfahren zur Anerkennung von Zeugnissen darf maximal 4 Monate dauern, kann jedoch erst starten, wenn die betreffende Akte mit den Unterlagen und den Zeugnissen vollständig ist, was bedeutet, das Studienabsolventen aus Maastricht oder Lüttich inzwischen in Deutschland keine entsprechende Erwerbstätigkeit aufnehmen können. (Problempunkt 26 der ITEM-Liste) Deutsche, die in den Nl arbeiten, aber nicht dort wohnen, erhalten keine in den Niederlanden übliche "digitale Identifikation", die zur Nutzung von Online-Behördendiensten erforderlich sind. (Problempunkt 31 der ITEM-Liste) Mit Hilfe einer digitalen Identifikation könnte die Kommunikation zwischen Grenzgängern und Behörden vereinfacht und beschleunigt werden. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sollte nach einer praktikablen Lösung gesucht und dieser Problempunkt weiter verfolgt werden. In der Grenzregion BE/NL/DE wird das Pilotprojekt zur European Disability Card nur in Belgien durchgeführt. Die European Disability Card ermöglicht es behinderten Einwohnern der teilnehmenden Länder, Anspruch auf die gleichen Rechte/ Einrichtungen wie behinderte Einwohner des jeweiligen Landes zu erheben. (Problempunkt 44 der ITEM-Liste)

3 Städte in NRW dürfen sich weigern, Kinder von Grenzgängern, die in DL erwerbstätig sind, einen Kita- Platz zu gewähren. (Problempunkt 45 der ITEM-Liste) Es gibt nur einen beschränkten Informationsaustausch zwischen den Polizeidiensten. (Problempunkt 50 der ITEM-Liste) Alleinerziehende aus den NL, die in DL arbeiten, verlieren bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit das Recht auf niederländisches Kindergeld. (Problempunkt 61 der ITEM-Liste) Grenzgänger (wohnhaft in NL, erwerbstätig in D) mit einer geringfügigen Beschäftigung werden von Krankenversicherungen in den NL und D aufgrund des Prinzips des Landes der Erwerbstätigkeit bzw. einer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nicht angenommen. Diese Grenzgänger haben somit keine Krankenversicherung. (Problempunkt 12 der ITEM-Liste) Familien, die Deutschland wohnen und zwar mit Eltern, die in den Niederlanden erwerbstätig sind und Kindern, die in den NL zur Schule gehen, können die Unterstützung der Jugendfürsorge in den NL nicht in Anspruch nehmen. (Problempunkt 14 der ITEM-Liste) Der niederländische Arbeitnehmer gibt seine Krankmeldung bei der UWV ab. Deutsche Arbeitgeber akzeptieren dies nicht und fordern einen "gelben Schein" von einem deutschen Hausarzt. Niederländische Arbeitnehmer haben aber oft keinen deutschen Hausarzt. (Problempunkt 22 der ITEM-Liste) Deshalb: Forderung nach einer Stabsstelle Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Forderung der FDP im Arbeitskreis Europa zum Koalitionsvertrag war die Schaffung einer Stabsstelle Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die bei der Staatskanzlei oder im Europaministerium angesiedelt ist, um die oben aufgeführten Problempunkte und die jetzt folgend dargestellten Projektpunkte in dieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmen und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger abzuändern. Trotz aller Fortschritte und Erfolge ergeben sich durch nationalstaatliche Grenzen immer wieder Hindernisse und Probleme, die durch eine gezielte Koordination der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Niederlande und Belgien besser überwunden werden können. Viele Projektpartner klagen immer wieder über einen fehlenden Ansprechpartner auch in NRW. Die Zuständigkeiten in der Staatskanzlei, Fachministerium und Bezirksregierungen wäre idealerweise in einer Hand zu koordinieren. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit macht den intensiven Kontakt mit den Kommissaren des Königs der Provinzen Overijssel, Limburg, Gelderland, dem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Den Haag, dem Generalkonsul der Niederlande in Düsseldorf und den Regierungspräsidenten notwendig. Die Niederlande haben dazu einen Beauftragten zur Leitung der grenzüberschreitenden Arbeit beim Minister für Inneres und Königreichsbeziehungen angesiedelt. Um eine Arbeit auf Augenhöhe zu gewährleisten, wäre für NRW (wie in BaWü) ein Beauftragter als Stabstelle beim Chef der Staatskanzlei oder beim Europaminister einzurichten. Die IHK Aachen begrüßt ein solches Vorgehen und erachtet dieses als geeignet, die Transparenz der europapolitischen Aktivitäten der Landesregierung auch gegenüber Partnern zu gewährleisten.

4 Tätigkeit der vergangenen Legislaturperiode: In der Vorlage des Europaausschusses der letzten Legislaturperiode APr 16/1083 vom (SPD/Grüne) heißt es auf Seite 8: Im Benelux-Vertrag steht, dass wir zwei Ziele haben, die Erweiterung der grenz-überschreitenden Zusammenarbeit und die Fortsetzung der Benelux-Zusammenarbeit als Versuchsfeld für die EU. Wir orientieren uns an einem gemeinsamen Arbeitsprogramm. Jetzt treten wir in die letzte Phase unseres gemeinsamen Arbeitsprogramms 2013 bis 2016 ein. Da gibt es konkrete Projekte. Die Aufgabe der Benelux-Union ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Belgien, Niederlande und Luxemburg. Wir wollen die Probleme ausräumen, die durch die Grenzen verursacht sind, und zwar so, dass es zum Nutzen der Bürger und Unternehmen ist. Bezeichnend ist dann jedoch, dass im Januar 2016 SPD und Grüne ihren eigenen Antrag 16/10075 unter dem Titel: Erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen NRW und BENELUX-Staaten fortsetzen zurückgenommen haben. Der CDU-Antrag 16 /14013, mit dem eine Intensivierung gefordert wurde und in dem viele grundsätzliche Ziele aufgeführt wurden, wurde von SPD/Grünen abgelehnt. Im CDU-Antrag steht als letzter Punkt: Gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit muss mehr Transparenz über die europapolitischen Aktivitäten der Landesregierung hergestellt werden. Dafür sind geeignet Konzepte zu entwickeln. Dies ist genau das, was mit der Stabsstelle verfolgt wird. Aktuelle Themen/Maßnahmen für die Region sind unter anderem (neben den Zielen, aus dem Antrag 16/14013) : A Wirtschaft / Arbeitsmarkt / Arbeitsvermittlung a Grenzinfopunkte Der Service für grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung muss deutlich verbessert werden. Dazu ist der Ausbau der Grenzinfopunkte (siehe Aachen, Kerkrade oder Maastricht) und die länderübergreifende digitale Arbeitsvermittlung entlang der gesamten NRW Landesgrenze geboten, da die Gewinnung geeigneter Fachkräfte nach wie vor für die regionale Unternehmerschaft von hoher Bedeutung ist. (Die Arbeitsvermittlung ist laut der IHK nicht Aufgabe der Grenzinfopunkte.)

5 b Auf- und Ausbau eines digitalen Systems der digitalen Arbeitsvermittlung Hierzu sind erste Ansätze da, aber es bedarf weiterer Anstrengungen entlang der gesamten Grenze ein solches einheitliches System einzurichten. Bisher sind diese nur örtlich auf verschiedenen Ebenen rudimentär vorhanden. Schaffung eines landesweit funktionierenden Systems der digitalen Arbeitsvermittlung ist daher für die Grenzregionen ein wichtiger Baustein der Zusammenarbeit, die für die Bürgerinnen und Bürger einen erheblichen Mehrwert hat. Diese Aufgabe muss zentral koordiniert werden und Gespräche mit den Ndl. und B müssen geführt werden. Unterschiedliche Datenschutzbestimmungen müssen diesbezüglich aufeinander abgestimmt werden, weil personenbezogene Daten für die Arbeitsvermittlung eine Rolle spielen. c Umsetzung und Problemlösungssuche der ITEM-Untersuchung (Universität Maastricht) von Herbst 2016 bzw. erweiterte Neuauflage: Sommer 2017 soweit sie den Arbeitsmarkt betreffen. Die Zusammenstellung von ITEM (Universität Maastricht) umfasst insgesamt 61 (Herbst 2016) bzw. 120 (Sommer 2017) Problempunkte in denen es um Rechtsprobleme innerhalb der BENELUX geht, die sich zu Lasten der Bürger auswirken. d INTERREG-Projekt Arbeitsmarkt Deutschland-Niederlande bedarf der zentralen Koordination und Unterstützung. Hier sei auf die Ausarbeitung Grenzen beseitigen, Regionen verbinden, Menschen bewegen Bericht des Aktionsteams grenzüberschreitende Wirtschaft und Arbeit vom verwiesen, außerdem auf die Zwischenbewertung des Service Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung (SGA) mit dem Titel: Auf halbem Wege oder ein guter Start? vom August So ist als Beispiel der Beruf der Erzieherin, des Erziehers zu nennen. Auf deutscher Seite werden viele Erzieherinnen und Erzieher gesucht, jedoch dauert das Anerkennungsverfahren für niederländische Bewerberinnen und Bewerber unverhältnismäßig lange, so dass hier das Interesse der Bewerber schwindet. e grenzüberschreitende Anerkennung von nationalen Bildungsabschlüssen Es bedarf weitere Anstrengungen bei der gegenseitiger Anerkennung von nationalen deutschen, belgischen und niederländischen Bildungsabschlüssen. Hier braucht es geeignete Verfahren für die Zusammenführung und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage Die Anerkennungsverfahren von nationalen Bildungsabschlüssen müssen beschleunigt und unbürokratischer gestaltet werden. Es muss ein Modell grundsätzlich gegenseitiger Anerkennung von Berufsabschlüsse in der BENELUX Region gefunden werden. Im Falle von Ablehnungsbescheiden sind diese künftig zu begründen. f Ausbau von bi- und tri-nationale Berufsabschlüsse Mit den IHK s der gesamten Grenzregion muss ein abgestimmtes Verfahren für biund tri-nationale Berufsabschlüsse geschaffen werden. Es handelt sich dabei um solche Angebote, um im Rahmen einer Ausbildung einen in beiden Ländern

6 gleichwertig anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Mehr grenzüberschreitend verwertbare Berufsabschlüsse werden grundsätzlich auch von der IHK Aachen unterstützt und stehen teilweise bereits zur Verfügung. Damit sie in allen betroffenen Ländern gleich verwertbar sind, sind detaillierte Vergleichbarkeitsprüfungen im Vorfeld erforderlich. Solche Abschlüsse müssen wenn diese von den IHK s und HWK s entwickelt und abgestimmt worden sind, verstärkt in den Berufsschulen der Grenzregionen angeboten werden, Dazu gehört auch die Vermittlung von grenzüberschreitenden Berufspraktika und Aufbaulehrgängen. Aus der Stellungnahme 16/3974 von Dr. Michiel Scheffer, Minister der Provinz Gelderland und Vorsitzender des Begleitausschusses INTERREG Va Deutschland- Niederlande in der Anhörung des Ausschusses vom 3. Juni 2016 geht hervor, dass, dass die Grenzregionen bereits seit Jahren um eine Abstimmung bitten, aber dass die Abstimmung auf nationaler Ebene oder zwischen den Niederlanden und dem Bundesland noch nicht sehr weit gekommen ist. Dennoch gibt es auch positive Entwicklungen. An verschiedenen Orten entlang der Grenze, von Gronau bis Südlimburg wurden bilaterale Grenzinformationspunkte realisiert oder befinden sich in Entwicklung. Dorthin können sich Grenzpendler mit ihren Fragen zu Steuern, sozialer Sicherheit usw. wenden. Ein neuer Schritt dabei ist der Ausbau von Arbeitsvermittlungsstellen, an denen Gemeinden und Arbeitsämter (UWV, Arbeitsagentur) gemeinsam tätig sind. Dieser neue Schritt erfordert auf beiden Seiten die erforderliche Unterstützung. Auf niederländischer Seite verläuft dies über das Aktionsteam, das von staatlicher Seite eingerichtet wurde. Weitere Erklärung zu diesem Abschnitt: Das System der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung (SGA) muss verbessert werden. Erste erfolgreiche Ansätze gibt es, eine optimale Vernetzung scheitert insbesondere aber auch an datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir benötigen eine strukturierte grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung durch Kooperation der deutschen BA bzw. der AA vor Ort mit den entsprechenden Partnern in den NL und in Belgien. Außerdem sollte das System der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung (SGA) mit den Grenzinfopunkten (GIP) vernetzt sein, die sich entlang der gesamten westlichen Grenze zu Belgien und den Niederlanden entwickelt haben und weiter ausgebaut werden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass - obwohl die Grenzinfopunkte (GIP) sehr erfolgreiche Arbeit leisten und zum größten Teil zu staatlichen und Landesthemen (Steuer und Sozialversicherung) beraten - diese auf deutscher Seite ausschließlich durch kommunal/regionale Mittel und durch die EU finanziert werden. Eine Co-Finanzierung durch das Land bzw. durch den Bund erfolgt nicht, auch wenn deren Verwaltungen durch die fachliche Beratung und den Service der GIP entlastet werden. Dabei gibt es auch zunehmenden Beratungsbedarf für sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse. Das sind z.b. Freiberufler und Menschen in der Kreativwirtschaft. Die Niederländer sprechen hier von ZZPlern (zelfstandig zonder personeel, also Selbständige ohne Personal), hier müssen dringend zusätzliche Beratungskapazitäten geschaffen werden. Diese ZZPler und Mikrounternehmen sehen häufig aufgrund ihrer hohen Flexibilität eine besondere Chance in der grenzüberschreitenden Wirtschaft. Das sollte aktiv unterstützt werden. Die Regionalagenturen sind daneben die etablierten und wichtigen Verbindungsstellen zwischen der Landesarbeitspolitik und den Regionen. Interessant ist dabei, dass zwar unter allen Regierungen gesagt wurde, dass die Regionalagenturen auch mal grenzüberschreitend schauen sollen aber eigentlich hierfür bei den 3,5 Stellen der Regionalagenturen bei deren vielfältigem Tagesgeschäft gar kein Raum bleibt und auch keine Kompetenz vorhanden ist. Hier dürfte und sollte ein Ansatz sein, diese auch mit dem Thema der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit weiter zu betrauen.

7 B Bildung a Europaschulen Die Europaschulen wurden in der Legislaturperiode Rüttgers in NRW eingeführt. Ihr Ziel ist die Vorteile eines geeinten Europas aufzuzeigen. Hier müssen Anstrengungen unternommen werden, dies weiter fortzusetzen. b EUREGIO-Profilschulen Die Euregio-Profilschulen sind von den Europaschulen zu unterscheiden. Diese sind vornehmlich in den letzten Jahren in den Grenzregionen entstanden und haben entsprechende Partnerschulen auf der jeweiligen anderen Seite der Grenze. Beginnend mit den Grundschulen gibt es sie jetzt in allen Schulformen. Hierzu fehlt oft das geeignete Lehrmaterial. Es gibt für die Grundschulen der Grenzregion ein entsprechendes Buch Vis à Vis. Dies fehlt jedoch für die anderen Schulformen. Ihr Ziel ist es: die Sensibilität für die Nachbarsprache/-kultur zu verbessern (Linguacluster wird aus INTERREG gefördert und bedarf grenzüberschreitender Ausweitung im Bereich Sprachenkompetenz/Interkulturelle Kompetenz) Es könnte ein abgestimmter Lehreraustausch der jeweiligen Partnerschulen und gemeinsame Klassenfahrten mit der jeweiligen Partnerklasse aus der Partnerschule im Rahmen von Projektwochen durchgeführt werden. Dies muss zentral von Seiten der Landesregierung mit NL und B auf höchster Ebene abgestimmt werden, dann über die Bezirksregierungen koordiniert und vor Ort umgesetzt werden. Hierbei unterstützen die Fachkräfte der Bezirksregierung vor Ort (Beispielhaft: im Zweckverband Aachen koordiniert ½ Stelle mehr als 30 EUREGIO- Profilschulen) Dies gilt es entlang der gesamten Grenze von NRW auszubauen und mit entsprechendem Personal auszustatten. c Berufsschulen Für die Berufsschulen gilt das oben unter (A) ausgeführte. d grenzüberschreitende Schulwahl Als Problem für die Schulwahl in der Grenzregion stellt sich die Neufassung des Runderlasses d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom , der von der SPD/Grünen-Landesregierung den ehemaligen Erlass aus 2005 ersetzte, dar. Nach dem Schulgesetz haben Kinder und Jugendliche, die in Deutschland wohnen, eine deutsche Schule zu besuchen, es sei denn, das aus wichtigem Grund eine Ausnahme nach 34 V Satz 3 SchulG zuzulassen ist. Der Ministeriumserlass aus 2016 (Rot/Grüne-Landesregierung) hat das Ermessen der Verwaltung insoweit eingeschränkt, als darin steht, dass: ein wichtiger Grund nicht alleine in dem Wunsch gesehen werden kann, eine Schule im (grenznahen) Ausland oder eine ausländische oder internationale Schule zu besuchen. Vielmehr ist das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Schulpflicht durch Besuch einer deutschen Schule mit dem Individualinteresse an einer Ausnahme und den nachteiligen Folgen bei ihrer Ablehnung abzuwägen.

8 Bereits in den Koalitionsgesprächen im Mai/ Juni 2017 haben die Vertreter der FDP (Graf Lambsdorf und Pfeil) gefordert, diesen Erlass abzuändern und den 3. Spiegelstrich unter Punkt 2 des Erlasses von 2016 zu streichen. Im Koalitionsvertrag heißt es daher auf Seite 116 : Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, um grenzüberschreitende Kita-Besuche und grenzüberschreitende Schulbesuche (Primar- und Sekundarstufe) zu ermöglichen. Damit ist gemeint, dass die Vorgabe zur Ermessenausübung, die nach dem Runderlass von 2016 von Rot/Grün vorgegeben wurde und die keinen wichtigen Grund in dem Wunsch sah, eine Schule im grenznahmen Ausland zu besuchen ersatzlos zu streichen ist. e Kooperation der Hochschulen in der Grenzregion Die Kooperation zwischen den Hochschulen/Fachhochschulen über die Grenze hinweg, auch im Bereich der digitalisierten Vernetzung bedarf der Koordination, Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich aufgeführt, dass (nach dem Vorbild in Bad- Württ.) eine engere Zusammenarbeit der Fachhochschulen und Hochschulen in der Grenzregion gewünscht und gefördert wird. Hauptziele dabei können sein: - angehende Fach- und Führungskräfte frühzeitig an die Euregio binden, bevor diese die Region verlassen und andernorts studieren - fachliche Kompetenzen in den Hochschulen bündeln und grenzübergreifend anbieten - grenzübergreifendes Bewusstsein bei Studierenden vermitteln - optimale Ausnutzung finanzieller und personeller Ressourcen (aa) Schaffung eines universitären EVTZ in der Region Aachen Dort (Bade-Württ) gibt es seit Anfang 2017 einen EVTZ zwischen den Hochschulen, die dadurch erheblich von EU-Fördergeldern profitieren. Hier sind Gespräche auf höchster Ebene zu führen und erhebliche Anstrengungen in den nachfolgenden Bereichen durchzuführen, damit NRW den Anschluss an die anderen Bundesländer nicht verliert, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit viel weiter sind. (bb) grenzüberschreitende Studiengänge und Studienabschlüsse Einer der Schwerpunkte sollte auch hier sein, grenzüberschreitende Studiengänge an den FH s und Universitäten in den EUREGIO s zunächst zu ermitteln, weiter auszubauen und von Landesseite zu unterstützen Einzelprojekten je Fakultät sind zu ermitteln, aufzuzeigen und digital auch bekannt zu machen, denn dies ist das generelle Problem in NRW, dass überhaupt kein Überblick für Studierende besteht, welche grenzüberschreitenden Studiengänge jetzt bereits bestehen. Erasmus-Projektzusammenschlüsse bzgl. Studentenaustausch weiter von Landesseite aktiv ausbauen und unterstützen sowie digital für alle Studierende bundesweit bekannt machen (cc) grenzüberschreitende Wissenschaftsregion Die Grenzlage der Region Maas-Rhein und die besondere Situation, dass mehrere Hochschulen räumlich sehr nah zusammenliegen, könnten einen Wissenschafts-Hot-Spot entstehen lassen, wenn man es denn will. Dazu gehören grenzüberschreitende Studiengänge, die mit Wollen der Hochschulen weiter geschaffen und ausgebaut werden können. Zu berücksichtigen ist, dass die Studienorganisationen in den drei Ländern sich erheblich unterscheiden, so dass dies in der Praxis zu Problemen führt. Vereinzelt wurden Projekte, wie ein trinationaler Studiengang (FH Aachen, Hogeschool Zyud, Hochscule Hasselt) aus diesem Grund und wegen fehlender Finanzmittel wieder eingestellt, obwohl die Nachfrage da war!

9 Ein Blick in das Bundesland Baden-Württemberg könnte hier helfen: Dort gibt es eine Hochschule der Großregion (süddeutsche Grenzregion), die vielleicht als Vorbild dienen könnte. Mit dem entsprechendem Marketing würden die Universitäten und Fachhochschulen in Maastricht, Lüttich und Aachen europaweit ebenfalls auf dem Gebiet unseres Bundeslandes entsprechend qualifiziert dastehen. Es geht also darum, neue bisher unbekannt Wege zu gehen und dabei - mittlerweile aus vergangenen Projekten - bekannte Probleme zu lösen, um die Region als Wissenschaftsregion im Konzert der europäischen Regionen weiter zu etablieren. Dabei sollte das Ziel sein, eine grenzüberschreitende Wissenschaftsregion auf- und auszubauen und mit dieser um die besten Köpfe zu werben. Nachfolgend einige Zahlen aus der dt. Seite der EUREGIO Maas-Rhein: (1) staatliche Hochschulen RWTH Aachen mit Studierenden (2016/17) und 150 Studiengängen, FH Aachen mit Studierenden (2015) mit 45 Studiengänge, Katholische Hochschule NRW/ Studienort Aachen (kirchlich) mit Studenten und 6 Studiengängen Hochschule für Musik und Tanz Köln / Studienort Aachen mit 150 Studierenden (2016/17) mit 6 Studiengängen (2) private Hochschulen FOM Hochschule/ Studienort Aachen mit 428 Studierenden (2016/17) u. 14 Studiengängen Europäische Fachhochschule (EUFH)/Studienort Aachen mit rund 80 Studierenden (2017) und 9 Studiengängen (3) Forschungszentrum Jülich Zwischen den NL, Belgien und NRW sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden, um einen einheitlichen innovativen, zukunftsfähigen Standard zum Wohle der Studentinnen und Studenten, der KMU sowie der Bürger/innen zu erzielen: Es muss eine zentrale Lenkungsgruppe zur Koordination der Aktivitäten für eine grenzüberschreitende Bildungs-, Innovations- und Wissenschaftsregion auf Ebene der Hochschulen in NRW (bzw. in der Metropolregion Rheinland) auf Landesebene geschaffen werden, die die Gespräche zwischen den Hochschulen in der Region und grenzüberschreitend moderiert, mit dem Ziel einen innovativen modernen grenzüberschreitenden europäischen Hochschulstandort über drei Grenzen hinweg zu entwickeln und auszubauen. Um Spin-Offs der Hochschulen in der Region zu halten und ihnen bestmögliche Unterstützung beim Auf- und Ausbau ihrer Unternehmung zu ermöglichen wäre die Entwicklung einer grenzüberschreitenden Agentur unter Berücksichtigung des Technology-Routings, die in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsfördergesellschaften der Grenzregion optimal und zielgerichtet technologie-orientierte Ausgründungen begleitet von der Vermittlung von Venture Capital bis hin zur Hilfe bei allen bürokratischen Hürden- wünschenswert. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass es in der letzten Interreg-Runde entsprechende Projekte gab, die nicht wirklich gegriffen haben. Hier sind neue Wege zu gehen. Weitere Erklärung zu diesem Unterpunkt: Als Beispiel wird verwiesen auf: die Europäische Konföderation der Oberrheinischen Universitäten (EUCOR), zu der sich 1989 die fünf oberrheinischen Universitäten in Basel, Freiburg, Karlsruhe, Mulhouse und Strasbourg zusammengeschlossen haben. In diesem Rahmen werden zahlreiche Kooperationen im Bereich der Lehre, der Forschung und der institutionellen Zusammenarbeit zwischen den benachbarten Universitäten umgesetzt. Außerdem ist am Oberrhein der erste allein von Universitäten getragene Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Eucor - The European Campus gegründet worden. Die Universitäten Basel, Freiburg, Haute-Alsace und Strasbourg sowie das Karlsruher Institut für Technologie haben am 9. Dezember 2015 die Gründungsdokumente unterzeichnet. Mit dem European Campus wollen die fünf Universitäten die grenzüberschreitende Forschung und Lehre auf eine neue Plattform stellen, um gemeinsam ihre Position im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe und Ideen entscheidend zu stärken. Die Vision des Eucor lautet: Der European Campus ist ein grenzüberschreitender Universitätsverbund, der die Autonomie der Partneruniversitäten wahrt, aber gemeinsam in Deutschland, Frankreich, der Schweiz und Europa als autonomer Antragsteller auftreten darf. Der European Campus bedeutet gemeinsame Professuren, gemeinsames Verwaltungspersonal, gemeinsame Servicestellen, gemeinsame Doktoranden und Studierende, gemeinsame Forschungsprojekte und Abschlüsse. Der European Campus besitzt gemeinsame Forschungsinfrastrukturen und wird zum Magneten für die besten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und internationalen Studierenden. Der European Campus ist ein Modell, das sich auf andere grenzüberschreitende Regionen übertragen lässt.

10 Dieses Beispiel sollte auch für uns in NRW Ansporn sein, zu unseren niederländischen und belgischen Nachbarn eine solche universitäre Zusammenarbeit aufzubauen, zumal die Universitäten und Hochschulen aus Aachen, Jülich, Hasselt, Maastricht, Lüttich in einem Umkreis von 40 km zusammen liegen. C Sicherheit und Zusammenarbeit der Polizei / Katastrophenschutz a weitere Kooperationsvereinbarung Es ist nach dem Koalitionsvertrag geplant, weitere Kooperationsvereinbarungen im Bereich Sicherheit (Bsp. Provinz Gelderland mit dem Kreis Kleve) abzuschließen. Dazu bedarf es der Koordination der grenzüberschreitenden Sicherheitsregionen. Zum Zweck der Förderung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sind in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Zweckverbände gegründet worden. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird maßgeblich von den vier Euregios (Euregio Gronau; Euregio Rhein-Waal, Euregio Rhein-Maas-Nord und Euregio Maas- Rhein) und ihren Mitgliedern mit nordrhein-westfälischer Beteiligung getragen. Eine langjährige gut funktionierende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungswesens auf lokaler / regionaler Ebene gibt es beispielsweise zwischen der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und dem Kreis Heinsberg mit dem GGD Zuid Limburg. Darüber hinaus gibt es mit den Benelux-Staaten eine übergreifende Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit der Hilfsdienste (Senn-Secours). Eine rechtliche Vereinbarung in Form einer untergesetzlichen Protokollerklärung oder eines Rahmenabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Königreich der Niederlande besteht hingegen nicht. (Vorlage 16/3934) b Schaffung eines einheitlichen grenzüberschreitenden Rettungswesens Die Einsatz-/Krisenbewältigung im euregionalen Raum spielt zunehmend eine große Rolle. Daher gibt es gemeinsame Übungen, Veranstaltungen im Bereich Hochwasser, Feuerschutz, Rettungsdienst entlang der gesamten Grenze mit einem einheitlichen Stadndard zu versehen. In Aachen gibt es in Bezug auf den Rettungsdienst schon Ansätze, die von Landesseite geprüft und eventuell für die gesamte Grenzregion nutzbar gemacht werden können. In der Stellungnahme Antwort des Niederländischen Generalkonsulats auf Ihr Ersuchen vom 4. Mai 2016 (Vorlage 16/3966) heißt es: Es fehlt an einer strukturellen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit u.a. durch die fragmentierte Bildung von sogenannten Sicherheitsregionen in den Niederlanden. Die gemeinsamen Projekte der Zusammenarbeit haben eher ein ad hoc Charakter. Von zuständigen Kontaktpersonen fehlt an beiden Seiten der Grenze eine bilaterale aktuelle Datenbank, die professionell verwaltet wird. c Entwicklung eines grenzüberschreitenden Katastrophenschutzes Gemeinsam gibt es das EMRIC-Büro: Der ständige Austausch, Kontakt ist hier angesiedelt und bedarf der Koordination. Hierzu ist insbesondere die Stabsstelle unerläßlich, damit Informationen direkt bei der Landesregierung ankommen.

11 Das Thema Tihange spielt hier natürlich auch eine Rolle. Aus der KLEINEN ANFRAGE der CDU 5036 von 2016 ( Drucksache 16/12675) ergibt sich als ein Beispiel folgendes: Für den Bereich Feuerwehr gilt, wie ein Beispiel aus Kleve zeigt. Dort kann auf Basis einer staatsvertraglichen Vereinbarung die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kleve Löschzug Rindern den Kameraden im benachbarten Millingen aan de Rijn ihre Fertigkeiten bereitstellen. Es fehlt jedoch eine staatsvertragliche Regelung, damit auch die Brandweer Millingen aan de Rijn Gleiches auf deutschem Gebiet darf. Insgesamt ist folgendes zu fordern: Die Kommunen können Vereinbarungen nach eigenem Ermessen abschließen. Dort, wo keine gegenseitige Hilfeleistung auf kommunaler Ebene vereinbart wurde, bleiben jedoch die nationalen bilateralen Vereinbarungen in Kraft. Auf diese können die Kommunen sich im Ernstfall berufen. Dann erfolgt die Anforderung der Hilfeleistung auf dem offiziellen Weg. Die bilateralen Beistandsabkommen müssen weiter operationalisiert werden. Zudem ist bei den Feuerwehren nicht bekannt, welches Hilfeleistungspotenzial im Nachbarland vorhanden ist. Um dies zu ändern, muss ein euregionales Modell entwickelt werden, in dem die euregionale Hilfeleistung bei Großschadensereignissen geregelt ist. Die drei Länder verwenden unterschiedliche Feuerwehreinteilungen. Im Zuge einer effizienten Hilfeleistung ist es wichtig, zu wissen, bei welcher Feuerwehr Unterstützung anzufordern ist und wie die Zuständigkeitsbereiche dort definiert sind. In allen drei Ländern sind die Feuerwehren der jeweiligen Nachbarländer in die Ausrückpläne aufzunehmen. Es muss beurteilt werden, wo sich in der EMR die Anfahrtszeiten durch den Einsatz benachbarter Feuerwehren verkürzen lassen. Weitere Erklärung zu diesem Abschnitt: Wir befinden uns mit unserer Grenzregion zu den Niederlanden und zu Belgien in einer Schengen- Binnengrenze, an der stationäre Kontrollen nicht vorgesehen sind. Davon soll auch nicht abgerückt werden. Trotzdem ist dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger dann Rechnung zu tragen, wenn gerade aufgrund der Grenzsituation erhöhte Kriminalität festzustellen ist. Hierauf müssen Antworten gefunden werden. Als Beispiel sei hier genannt, dass im Bezirk Aachen, also entlang der Kreisgrenzen von Euskirchen, der StädteRegion Aachen und Stadt Aachen sowie der Kreisgrenze Heinsberg (204 km Grenze zu Belgien und den Niederlanden) die Hälfte der 290 Stellen an Bundespolizisten nicht besetzt sind. Bestes Beispiel ist, dass die Einbrüche in der Region Aachen aufgrund verstärkten Kontrollen nach den Terroranschlägen in Frankreich und Belgien erheblich zurückgegangen sind. Hier sind entsprechende Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene zu ergreifen, um die Sicherheit innerhalb der Grenzregion wieder herzustellen. Es gibt keine trilateralen Abkommen im Bereich der regulären medizinischen Hilfeleistung zwischen den Niederlanden, Belgien und Deutschland. Allerdings laufen verschiedene andere Initiativen, wie das Eumed-Projekt, das sich mit der Verletztenverteilung und der rettungsdienstlichen Hilfeleistung bei Großschadensereignissen befasst. Im Rahmen des Projekts Eucrew werden Schulungen, Übungen und Kurse im Bereich der grenzüberschreitenden medizinischen Notfallhilfe entwickelt. Außerdem gibt es Vereinbarungen über den Einsatz des ADAC-Rettungshubschraubers aus Würselen. Diese wurden jedoch bisher nicht in einem Abkommen festgehalten.

12 Außerdem ist das Thema Katastrophenschutz nicht nur in Hinblick auf Tihange ein Thema, mit dem sich die Grenzregionen weiter beschäftigen müssen. Die Klage der StädteRegion müssen unterstützt werden und es muss zu Alternativlösungen kommen, damit die AKW s abgeschaltet werden können. D Energiekooperation mit Belgien/ Solarstromlieferung in die Niederlande a Energiekooperation mit Belgien Zur Lösung des Problems Tihange muß eine Energiekooperation mit Belgien geschlossen werden. Dies wurde bereits in der 2. Plenarsitzung des Landtages gefordert. b Solarstromlieferung in die Niederlande Ein weiteres Problem stellt die Lieferung von Solarstrom in die Niederlande dar. Auf dem Gebiet der Nievelsteiner Sandwerke steht der (derzeit) größte Solarpark in NRW mit Sitz in Herzogenrath. Von niederländischer Seite besteht der Wunsch, Solarstrom zu erwerben. Dies scheitert derzeit ein rechtlichen Bedingungen, die zunächst geändert bzw. angepasst werden müssen. E Abbau bestehender Hemmnisse für KMU im Binnenmarkt Insbesondere bei Gründungen von Niederlassungen im EU-Ausland Angleichung unterschiedlicher Produkt- und Sicherheitsstandards, effektivere Überprüfung auf Einhaltung des EU-Rechts durch NRW-Behörden, einheitliche Regeln für den Online- Handel (ggf. BR-Initiative) F grenzüberschreitender Schienenverkehr / ÖPNV Die Verkehrsinfrastruktur Nordrhein-Westfalens muss europäisch gedacht und geplant werden. Die Seehäfen für Nordrhein-Westfalen sind Antwerpen und Rotterdam, daher muss insbesondere der Gütertransport auf Straße, Wasser und Schiene dieser Ausrichtung gerecht werden. Auch für den Personennahverkehr müssen stärker als bisher die Pendlerströme über Grenzen hinweg berücksichtigt werden Die "Gemeinsamen Agenda zum grenzüberschreitenden Bahnverkehr" Autoren: Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und

13 Verkehr Vorlage 16/ muss weiter vertieft, ausgebaut und mit Leben gefüllt werden. Verschiedene Projekte innerhalb der Grenzregion wurden in der Vergangenheit angestoßen, müssen aber weiter intensiv begleitet werden. Dazu zählen im Bereich Euregio Maas Rhein, der Ausbau der Schienenverbindung der Euregiobahn zwischen Aachen über Herzogenrath nach Eupen und eine schnelle Verbindung zwischen Aachen und Maastricht. Letzteres auch deswegen, um für Studenten und sonstigen Arbeitnehmern eine schnelle Erreichbarkeit sicher zu stellen, um ein grenzüberschreitendes Studium bzw. eine grenzüberschreitende Arbeit attraktiver zu machen. G grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Zeiten der Digitalisierung Die Digitalisierung sollte auch in den vier EUREGIOs der Grenzregion eine größere Berücksichtigung finden, indem ein grenzüberschreitendes Internetprotal geschaffen wird, auf dem belgische, niederländische und deutsche sowie andere Schüler, Abiturienten, Studenten und Auszubildende erfahren, (i) welche bi-nationalen Ausbildungslehrgänge in der Region angeboten werden und welche Anforderungen daran gesetzt werden? Welche Erfahrungen bisherige Absolventen hiermit haben und welche Vorteile eine solche Ausbildung bietet? Welche Betriebe grenzüberschreitende Ausblildungspraktika anbieten etc. (ii) welche bi-nationalen Diplome auf dem Gebiet der Grenzregion im Rahmen einer Ausbildung erworben werden können? (iii) welche grenzüberschreitenden Studiengänge oder grenzüberschreitenden Studienfächer angeboten werden? (iv) wie und in welchem Rahmen die grenznahen Universitäten zusammenarbeiten? (v) ob es ein duales grenzüberschreitendes Studium gibt? Ein solches grenzüberschreitendes Bildungsportal müßte hierzu für die gesamte Grenzregion entwickelt werden. Hier sollten in einer jugendgerechten Sprache und Kommunikation alle wesentlichen Informationen zu grenzüberschreitenden Bildungsangeboten zusammengefasst werden. Diese Aufgabe wäre zentral von der Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu leisten. Gleichzeitig ist ein solches Portal für eine grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung sinnvoll und notwendig. Auch kulturelle grenzüberschreitende Angebote sollten hier aufgeführt werden.

14 H Migration Studentinnen und Studenten werden im Rahmen der grenzüberschreitenden Mobilität mit verschiedenen Hindernissen konfrontiert, u.a. im Hinblick auf Wohnen und Beschäftigungsgenehmigungen. Die Hindernisse sind im europäischen Rahmen abzubauen. Die europäischen Beschlüsse zur Aufnahme von Flüchtlingen sind im Sinne der europäischen Solidarität von allen EU-Mitgliedsstaaten einzuhalten. Die Einhaltung gemeinsamer Regeln sorgt für eine faire Lastenverteilung in der EU und eine menschenwürdige Behandlung der Geflüchteten. Ein Austausch mit niederländischen Vertretern/Experten im Bereich Integration und Flüchtlinge sollte für die nahe Zukunft geplant sein. Der tägliche Grenzüberschritt darf nicht unter die 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen fallen. Dies würde die Mobilität von Grenzgängern aus Drittländern einschränken. I Überarbeitung der EFRE-Rahmenrichtlinie (Erlass) ESF Förderrichtlinie Außerdem muß Europa im Grenzraum erfahrbar gemacht werden, was durch die Projekte in Sachen EFRE und ESF sowie INTERREG oft nur bedingt gelingt. Ich zitiere hier aus einer Studie aus dem Jahr 2013 des Bundesministeriums des Innern, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung Ein Erfahrungsaustausch, in der Karl-Heinz Lambertz, (damaliger) Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und Präsident der AGEG ausführte: Wir haben alle, die wir hier sitzen und mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu tun haben, mehrere Planungsphasen INTERREG hinter uns. Auf diesem Geiet haben wir europaweit Beachtliches geleistet, was anschaulich in den Interact-Datenbanken dargestellt ist. Allerdings haben wir auch viel Unfug getrieben. Zum einen sind da diese grenzüberschreitenden Projekte zu nennen, die aus Schrottideen aller Regionen bestehen. Diese Projekte will dort kein Mensch in Angriff nehmen. Darum bringt man sie durch eine geschickte Verlinkung von Beamten auf dem Altar der grenzüberschreitenden INTERREG-Weihen. Zum Anderen sind die Projekte zu nennen, die aus Pseudo-Partnerschaften bestehen. In diesem Fall hat man nur pro forma einen Partner, um ein Projekt zu verwirklichen, das man genauso gut selber erledigen könnte, wenn man das Geld zusammen bekäme. Solche Projekte hat es gegeben und es gibt sie immer noch. Aber das kann nicht die Zukunft der territorialen Zusammenarbeit in der Planungsphase sein! Dafür wird der Kampf um die Mittel viel zu hart. Geändert hat sich daran jedoch nicht viel. Die grenzüberschreitenden Projekte müssen daher einen echten Mehrwert haben. Gleichzeitig müssen aber die regionalen Akteure, die sich mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beschäftigen mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein, damit sie auch langfristig produktive Ergebnisse erzeugen können.

15 Es fehlt außerdem an einem professionellen Marketing und einer Gesamtstrategie für die Grenzregion. Der landesweite und europäische Projekt-Wahnsinn ist daher kritisch zu überprüfen. Dies gilt gerade auch für die neue Förderphase ab 2020, die ab dem Jahr 2018 vorbereitet werden sollte. Es gibt gute und sinnstiftende Projekte, die allerdings aufgrund fehlender Finanzmittel nie wirklich nachhaltig und öffentlichkeitswirksam begleitet werden. Oft passiert folgendes: es wird in jedem Interreg-Projekt ein neues Logo entwickelt, viel Geld in schöne Broschüren und Internet-Auftritte investiert ist das Projekt zu Ende landet alles im Papierkorb. Hier wäre eine neue von Landesseite ausgearbeitete - Gesamtstrategie dringend geboten. Die Grenzregion mit ihren vier EUREGIOs muss als Innovationsraum der europäischen Integration verstanden werden und diesen Innovationsraum zu fördern, ist eine zentrale Aufgabe der neuen Landesregierung. J Konsequente Anwendung des europäischen Subsidiaritätsprinzips - Europa der Regionen Etablierung eines Normenkontrollrats für EU-Regulierungsvorschläge bei der Landesregierung Zwingende Behandlung subsidiaritätsrelevanter Regulierungsvorschläge im Europaausschuss des Landtags Stärkung des NRW-Einflusses im Ausschuss der Regionen Nutzung des Ausschusses der Regionen als Plattform zur Vorstellung innovativer Konzepte auf EU-Ebene Inländerdiskriminierung durch weitergreifendes nationales Recht (aus der Vergangenheit rückgängig machen) und für die Zukunft unterlassen

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