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1 MIROVA FUNDS Société d Investissement à Capital Variable die nach den Gesetzen des Großherzogtums Eingetragener Sitz: 5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nr. B EINBERUFUNG Luxemburg, 22. Dezember 2017 Die Anteilinhaber von MIROVA Funds (nachfolgend die Gesellschaft ) sind herzlich eingeladen, an der außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilinhaber der Gesellschaft (die außerordentliche Hauptversammlung ) teilzunehmen, die in den Geschäftsräumen von CACEIS Bank, Luxembourg Branch, 5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, am 17. Januar 2018 um Uhr stattfinden wird. Dort soll über folgende Tagesordnung beraten und abgestimmt werden: Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung 1. Genehmigung der Zusammenlegung des MIROVA GLOBAL ENERGY TRANSITION EQUITY FUND (der aufzunehmende Teilfonds ) mit dem MIROVA GLOBAL SUSTAINABLE EQUITY FUND (der aufnehmende Teilfonds ), nach der Anhörung von: i. Informationsmitteilung zur vorgeschlagenen Zusammenlegung (die Zusammenlegungsmitteilung ) ii. Bericht des Verwaltungsrats zu beiden Teilfonds, der die vorgeschlagene Zusammenlegung erklärt und unterstützt (der gemeinsame Zusammenlegungsplan ) iii. der geprüfte und von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative genehmigte Bericht 2. Festlegung des Stichtags für die Zusammenlegung auf den 9. Februar 2018 bzw. auf Vorschlag des Verwaltungsrats auf ein anderes bei der Versammlung vereinbartes Datum 3. Befugnisübertragung 4. Berücksichtigung sonstiger Angelegenheiten, die sich vor der Versammlung ergeben Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass zur Beschlussfähigkeit der außerordentlichen Hauptversammlung kein Anwesenheitsquorum erforderlich ist und dass Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der auf der außerordentlichen Hauptversammlung gültig abgegebenen Stimmen der anwesenden bzw. vertretenden Anteilinhaber gefasst werden. Falls Sie an dieser außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mindestens 48 Stunden vor dem Tag der Versammlung über Ihre Absicht in Kenntnis setzen würden. Falls es Ihnen nicht möglich ist, an der außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen, können Sie Ihre Stimme abgeben, indem Sie das beigefügte Vollmachtsformular ausfüllen und spätestens bis zum 15. Januar 2018 an Lydia Neffar senden, per Fax an (+352) oder per an lbdomicile@caceis.com UND per Post an die folgende Adresse: Caceis Bank, Luxembourg Branch z. Hd. Lydia Neffar 5, allée Scheffer L-2520 Luxemburg Das Vollmachtsformular ist auf Anfrage auch am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich oder bei der CACEIS Bank Deutschland GmbH, Lilienthalallee 34-36, D Munich. Die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Verkaufsprospekt Ihrer SICAV, in dem alle ihre Merkmale dargelegt sind, sind wie folgt erhältlich

2 - CACEIS Bank, Germany Branch Lilienthalallee 34-36, D München - am Gesellschaftssitz von Natixis Asset Management, Immeuble Grand Seine, Direction Service Clients, 21 quai d Austerlitz, Paris Cedex 13. Sie werden Ihnen auf schriftliche Anfrage innerhalb einer Woche zugeschickt. - per an nam-service-clients@am.natixis.com - oder auf der Website DER VERWALTUNGSRAT

3 MIROVA FUNDS Société d Investissement à Capital Variable die nach den Gesetzen des Großherzogtums Eingetragener Sitz: 5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nr. B FORMBLÄTTER FÜR DIE STIMMABGABE für die außerordentliche Hauptversammlung der Anteilinhaber von MIROVA Funds, die in den Geschäftsräumen von CACEIS Bank, Luxembourg Branch, 5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg am 17. Januar 2018 um Uhr stattfindet (die außerordentliche Hauptversammlung ). Bis spätestens 15. Januar 2018 zu senden an Lydia Neffar, per Fax an (+352) oder per an lb-domicile@caceis.com UND per Post an die folgende Adresse: CACEIS Bank, Luxembourg Branch z. Hd. Lydia Neffar 5, allée Scheffer L-2520 Luxemburg Gemäß Artikel 67 des Gesetzes zu Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 (in der jeweils gültigen Fassung) und der Satzung von MIROVA Funds (die Gesellschaft ) kann jeder Anteilinhaber mittels Formblättern für die Stimmabgabe abstimmen, die er per Post, Fax oder an den eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder die in der Einberufungsmitteilung bzw. auf dem Formblatt für die Stimmabgabe angegebene Adresse sendet. Jeder Anteilinhaber kann sich auch auf jeder Versammlung der Anteilinhaber durch eine andere Person vertreten lassen, die er zu seinem Stellvertreter ernannt hat. Anweisungen zum Ausfüllen: - Falls der Anteilinhaber persönlich an der Versammlung teilnehmen möchte, kreuzen Sie bitte das nachfolgende Kästchen an. Ich möchte an der Versammlung der Anteilinhaber teilnehmen. - Andernfalls kann der Anteilinhaber das beigefügte Briefwahlformular nutzen oder mithilfe der beiliegenden Vollmacht den Vorsitzenden der Versammlung oder einen anderen Anteilinhaber zu seinem Stellvertreter ernennen. (Bitte kreuzen Sie das nachfolgende Feld an) Ich ziehe es vor, das Briefwahlformular zu nutzen oder mich vertreten zu lassen. Tagesordnung und vorgeschlagene Beschlüsse für die außerordentliche Hauptversammlung 1. Genehmigung der Zusammenlegung des MIROVA GLOBAL ENERGY TRANSITION EQUITY FUND (der aufzunehmende Teilfonds ) mit dem MIROVA GLOBAL SUSTAINABLE EQUITY FUND (der aufnehmende Teilfonds ), nach der Anhörung von: i. Informationsmitteilung zur vorgeschlagenen Zusammenlegung (die Zusammenlegungsmitteilung ) ii. Bericht des Verwaltungsrats zu beiden Teilfonds, welcher die vorgeschlagene Zusammenlegung erklärt und unterstützt (der

4 iii. gemeinsame Zusammenlegungsplan ) der geprüfte und von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative genehmigte Bericht Nach dem Anhören der Zusammenlegungsmitteilung, des gemeinsamen Zusammenlegungsplans und des geprüften und von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative genehmigten Berichts, wird die Versammlung die Zusammenlegung des MIROVA GLOBAL ENERGY TRANSITION EQUITY FUND, des aufzunehmenden Teilfonds, mit dem MIROVA GLOBAL SUSTAINABLE EQUITY FUND, dem aufnehmenden Teilfonds, beschließen. 2. Festlegung des Stichtags für die Zusammenlegung auf den 9. Februar 2018 bzw. auf Vorschlag des Verwaltungsrats auf ein anderes bei der Versammlung vereinbartes Datum Die Versammlung beschließt, den Stichtag für die Zusammenlegung auf den 9. Februar 2018 festzulegen. 3. Befugnisübertragung. Die Versammlung beschließt, jedem Verwaltungsratsmitglied folgende Befugnisse zu übertragen: alle Maßnahmen zu ergreifen oder zu veranlassen und alle oben aufgeführten Beschlüsse und alle weiteren derartigen Vereinbarungen, Bescheinigungen, Instrumente und Dokumente, sofern angemessen, umzusetzen oder deren Umsetzung zu veranlassen und alle diesbezüglichen Gebühren und Aufwendungen zu erheben und zu zahlen, sofern dies nötig oder ratsam ist, um die Zwecke und Absichten des zuvor genannten Beschlusses durchzuführen, wobei die Unterschrift dieser Person bei allen Zwecken der Genehmigung dieser Bedingungen als Nachweis genügt, von und im Namen des aufzunehmenden Teilfonds alle für den oben erwähnten Beschluss notwendigen Firmenunterlagen abzuschließen sämtliche ihm verliehenen Befugnisse durch den erwähnten Beschluss durch eine oder mehrere Vollmachten an Personen zu übertragen, und zu den Bedingung, die diese Person in ihrem freien Ermessen festlegen kann, wobei die Ausübung dieses Rechts durch seine Unterschrift vollumfänglich belegt wird, durch seine Einzelunterschrift, im Namen und im Auftrag des aufzunehmenden Teilfonds 4. Berücksichtigung sonstiger Angelegenheiten, die sich vor der Versammlung ergeben Sonstige Angelegenheiten. Name des Anteilinhabers Anschrift des Anteilinhabers Datum und Unterschrift

5 MIROVA FUNDS Société d Investissement à Capital Variable die nach den Gesetzen des Großherzogtums Eingetragener Sitz: 5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nr. B BRIEFWAHLFORMULAR (kann auch per Fax eingereicht werden) Bis spätestens 15. Januar 2018 zu senden an Lydia Neffar, per Fax an (+352) oder per an lb-domicile@caceis.com UND per Post an die folgende Adresse: CACEIS Bank, Luxembourg Branch z. Hd. Lydia Neffar 5, allée Scheffer L-2520 Luxemburg Es können nur von der Gesellschaft bereitgestellte Formulare berücksichtigt werden, die spätestens zwei Geschäftstage vor der Versammlung bei der Gesellschaft eingehen und die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Formblätter für die Stimmabgabe, die weder eine Stimme für noch gegen den vorgeschlagenen Beschluss noch eine Enthaltung aufweisen, sind ungültig. Sie haben die Möglichkeit, hinsichtlich des vom Verwaltungsrat (der Verwaltungsrat ) vorgeschlagenen Beschlusses wie folgt abzustimmen: - dafür, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen (auf der folgenden Seite) - oder dagegen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen (auf der folgenden Seite) - oder Enthaltung, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen (auf der folgenden Seite)

6 Mittels des vorliegenden Abstimmungsformulars wünscht der Unterzeichnete bzw. wünschen die Unterzeichneten, Inhaber von: Anteilen von Mirova Global Energy Transition Equity Fund, Klasse Bei der außerordentlichen Hauptversammlung von Mirova Funds, die am 17. Januar 2018 um Uhr in den Geschäftsräumen von CACEIS Bank, Luxembourg Branch, 5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg mit der folgenden Tagesordnung (die Tagesordnung ) stattfindet, abzustimmen: TAGESORDNUNG DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 1. Genehmigung der Zusammenlegung des MIROVA GLOBAL ENERGY TRANSITION EQUITY FUND (der aufzunehmende Teilfonds ) mit dem MIROVA GLOBAL SUSTAINABLE EQUITY FUND (der aufnehmende Teilfonds ), nach der Anhörung von: i. Informationsmitteilung zur vorgeschlagenen Zusammenlegung (die Zusammenlegungsmitteilung ) ii. Bericht des Verwaltungsrats zu beiden Teilfonds, welcher die vorgeschlagene Zusammenlegung erklärt und unterstützt (der gemeinsame Zusammenlegungsplan ) iii. der geprüfte und von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative genehmigte Bericht Nach dem Anhören der Zusammenlegungsmitteilung, des gemeinsamen Zusammenlegungsplans und des geprüften und von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative genehmigten Berichts, wird die Versammlung die Zusammenlegung des MIROVA GLOBAL ENERGY TRANSITION EQUITY FUND, des aufzunehmenden Teilfonds, mit dem MIROVA GLOBAL SUSTAINABLE EQUITY FUND, dem aufnehmenden Teilfonds, beschließen. 2. Festlegung des Stichtags für die Zusammenlegung auf den 9. Februar 2018 bzw. auf Vorschlag des Verwaltungsrats auf ein anderes bei der Versammlung vereinbartes Datum Die Versammlung beschließt, den Stichtag für die Zusammenlegung auf den 9. Februar 2018 festzulegen. 3. Befugnisübertragung Die Versammlung beschließt, jedem Verwaltungsratsmitglied folgende Befugnisse zu übertragen: alle Maßnahmen zu ergreifen oder zu veranlassen und alle oben aufgeführten Beschlüsse und alle weiteren derartigen Vereinbarungen, Bescheinigungen, Instrumente und Dokumente, sofern angemessen, umzusetzen oder deren Umsetzung zu veranlassen und alle diesbezüglichen Gebühren und Aufwendungen zu erheben und zu zahlen, sofern dies nötig oder ratsam ist, um die Zwecke und Absichten des zuvor genannten Beschlusses durchzuführen, wobei die Unterschrift dieser Person bei allen Zwecken der Genehmigung dieser Bedingungen als Nachweis genügt, von und im Namen des aufzunehmenden Teilfonds alle für den oben erwähnten Beschluss notwendigen Firmenunterlagen abzuschließen sämtliche ihm verliehenen Befugnisse durch den erwähnten Beschluss durch eine oder mehrere Vollmachten an Personen zu übertragen, und zu den Bedingung, die diese Person in ihrem freien Ermessen festlegen kann, wobei die Ausübung dieses Rechts durch seine Unterschrift vollumfänglich belegt wird, durch seine Einzelunterschrift, im Namen und im Auftrag des aufzunehmenden Teilfonds

7 4. Berücksichtigung sonstiger Angelegenheiten, die sich vor der Versammlung ergeben Sonstige Angelegenheiten. Der/die Unterzeichnete(n) stimmt/stimmen hiermit wie folgt ab: DAFÜR Tagesordnungspunkt 1 Tagesordnungspunkt 2 Tagesordnungspunkt 3 Tagesordnungspunkt 4 DAGEGEN Tagesordnungspunkt 1 Tagesordnungspunkt 2 Tagesordnungspunkt 3 Tagesordnungspunkt 4 Oder ENTHÄLT/ENTHALTEN sich der Stimme bei: Tagesordnungspunkt 1 Tagesordnungspunkt 2 Tagesordnungspunkt 3 Tagesordnungspunkt 4 Datum: 2018 Unterschrift:

8 MIROVA FUNDS Société d Investissement à Capital Variable die nach den Gesetzen des Großherzogtums Eingetragener Sitz: 5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nr. B VOLLMACHTSFORMULAR Bis spätestens 15. Januar 2018 zu senden an Lydia Neffar, per Fax an (+352) oder per an lb-domicile@caceis.com UND per Post an die folgende Adresse: CACEIS Bank, Luxembourg Branch z. Hd. Lydia Neffar 5, allée Scheffer L-2520 Luxemburg Mittels des vorliegenden Vollmachtsformulars ernennt der Unterzeichnete bzw. ernennen die Unterzeichneten, Inhaber von: Anteilen von Mirova Global Energy Transition Equity Fund, Klasse den Vorsitzenden der Versammlung oder Herrn/Frau zu seinem/ihrem Stellvertreter, der bei der außerordentlichen Hauptversammlung von Mirova Funds, die am 17. Januar 2018 um Uhr in den Geschäftsräumen von CACEIS Bank, Luxembourg Branch, 5, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg mit der folgenden Tagesordnung (die Tagesordnung ) abgehalten wird, in ihrem Auftrag seine Stimme zu allen Tagesordnungspunkten abgeben soll: TAGESORDNUNG DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG 1. Genehmigung der Zusammenlegung des MIROVA GLOBAL ENERGY TRANSITION EQUITY FUND (der aufzunehmende Teilfonds ) mit dem MIROVA GLOBAL SUSTAINABLE EQUITY FUND (der aufnehmende Teilfonds ), nach der Anhörung von: i. Informationsmitteilung zur vorgeschlagenen Zusammenlegung (die Zusammenlegungsmitteilung ) ii. Bericht des Verwaltungsrats zu beiden Teilfonds, welcher die vorgeschlagene Zusammenlegung erklärt und unterstützt (der gemeinsame Zusammenlegungsplan ) iii. der geprüfte und von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative genehmigte Bericht Nach dem Anhören der Zusammenlegungsmitteilung, des gemeinsamen Zusammenlegungsplans und des geprüften und von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative genehmigten Berichts, wird die Versammlung die Zusammenlegung des MIROVA GLOBAL ENERGY TRANSITION EQUITY FUND, des aufzunehmenden Teilfonds, mit dem MIROVA GLOBAL SUSTAINABLE EQUITY FUND, dem aufnehmenden Teilfonds, beschließen. 2. Festlegung des Stichtags für die Zusammenlegung auf den 9. Februar 2018 bzw. auf

9 Vorschlag des Verwaltungsrats auf ein anderes bei der Versammlung vereinbartes Datum Die Versammlung beschließt, den Stichtag für die Zusammenlegung auf den 9. Februar 2018 festzulegen. 3. Befugnisübertragung Die Versammlung beschließt, jedem Verwaltungsratsmitglied folgende Befugnisse zu übertragen: alle Maßnahmen zu ergreifen oder zu veranlassen und alle oben aufgeführten Beschlüsse und alle weiteren derartigen Vereinbarungen, Bescheinigungen, Instrumente und Dokumente, sofern angemessen, umzusetzen oder deren Umsetzung zu veranlassen und alle diesbezüglichen Gebühren und Aufwendungen zu erheben und zu zahlen, sofern dies nötig oder ratsam ist, um die Zwecke und Absichten des zuvor genannten Beschlusses durchzuführen, wobei die Unterschrift dieser Person bei allen Zwecken der Genehmigung dieser Bedingungen als Nachweis genügt, von und im Namen des aufzunehmenden Teilfonds alle für den oben erwähnten Beschluss notwendigen Firmenunterlagen abzuschließen sämtliche ihm verliehenen Befugnisse durch den erwähnten Beschluss durch eine oder mehrere Vollmachten an Personen zu übertragen, und zu den Bedingung, die diese Person in ihrem freien Ermessen festlegen kann, wobei die Ausübung dieses Rechts durch seine Unterschrift vollumfänglich belegt wird, durch seine Einzelunterschrift, im Namen und im Auftrag des aufzunehmenden Teilfonds 4. Berücksichtigung sonstiger Angelegenheiten, die sich vor der Versammlung ergeben Sonstige Angelegenheiten. Der Stellvertreter ist berechtigt, an der Sitzung der außerordentlichen Hauptversammlung und gegebenenfalls der nachfolgenden Sitzung teilzunehmen, falls die erste Sitzung einer solchen Versammlung nicht beschlussfähig war. Er ist weiterhin berechtigt, an allen Beratungen teilzunehmen und seine Stimme zu allen Tagesordnungspunkten abzugeben sowie alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Bevollmächtigte als im Interesse der Gesellschaft dienlich oder notwendig erachtet, und insbesondere dazu, das Protokoll oder beliebige andere Dokumente, die der Bevollmächtigte als für die Ausübung der vorliegenden Vollmacht erforderlich erachtet, abzufassen und zu unterzeichnen. Datum: 2018 Unterschrift:

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