Teilprojekt Einwohnerkontrolle und Versichertennummer
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- Beate Kohl
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Teilprojekt Einwohnerkontrolle und Versichertennummer Eine Einführung
2 Um was geht es bei der Registerharmonisierung im Bereich der Einwohnerkontrollen?
3 Ziel der Merkmalsharmonisierung Die im Einwohnerregister geführten Merkmale und ihre Ausprägungen müssen gemäss dem Registerharmonisierungsgesetz (RHG) und den Direktiven des Amtlichen Katalogs der Merkmale vereinheitlicht werden.
4 Registerharmonisierungsgesetz RHG (1) Art. 6 Minimaler Inhalt der EWR orientiert sich an den bereits in den Einwohnerregistern vorhandenen Merkmalen wie Name, Vornamen, Wohn- und Zustelladresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatorte, Geschlecht, Zivilstand, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Ausländerkategorie, Niederlassung oder Aufenthalt in der Gemeinde, usw. Die Einwohnerkontrollen (EWK) müssen minimal 4 neue Merkmale einführen: 1. die Versichertennummer (neue AHV-Nr.) 2. den eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) 3. den eidg. Wohnungsidentifikator (EWID) 4. die Haushaltsart
5 Instrument für die Merkmalsharmonisierung Amtlicher Katalog der Merkmale 1 Identifikation 2 Name 3 Demographische Daten 4 Staatsangehörigkeit 5 Meldeverhältnis 6 Adresse und Haushalt 7 Weitere Merkmale
6 Merkmale und Ausprägungen: ein Beispiel Merkmal Merkmalsausprägungen «Zivilstand» «ledig», «verheiratet», «verwitwet», «geschieden»... Kodierung der Ausprägungen «Zivilstand» beispielsweise anhand der Ziffern 1 bis 7
7 Beispiel: Aufbau der Merkmalsbeschreibungen
8 Nomenklaturen Ist die Anzahl Merkmalsausprägungen gross, werden sie in Nomenklaturen (Listen) geführt Die Nomenklaturen stellt das BFS unter folgendem Link zur Verfügung: Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz Liste der Staaten und Gebiete
9 1. Aufgabe: Sind alle Personen erfasst? Erfassen von allen Personen, die sich mindestens 3 Monate in der Gemeinde aufhalten oder die Absicht haben sich niederzulassen: Niedergelassene, welche die Schriften deponiert haben Aufenthalter (z.b. Wochenaufenthalter) in Privathaushalten (z.b. Studenten) in Kollektivhaushalten (z.b. Altersheime usw.) Obdachlose Personen in Arbeitsbaracken und Wohnwagen
10 2. Aufgabe: Sind die obligatorischen Merkmale erfasst? (1) Minimaler Inhalt der Einwohnerregister (Merkmale) In Art. 6 RHG wird für Einwohnerregister vorgegeben: Art. 6 Minimaler Inhalt Die Einwohnerregister enthalten von jeder Person, die sich niedergelassen hat oder aufhält, mindestens die Daten zu den folgenden Identifikatoren und Merkmalen: a. Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG); b. Gemeindenummer des Bundesamtes und amtlicher Gemeindename; c. Gebäudeidentifikator nach dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) des Bundesamtes; d. Wohnungsidentifikator nach dem GWR, Haushaltszugehörigkeit und Haushaltsart; e. amtlicher Name sowie die anderen in den Zivilstandsregistern beurkundeten Namen einer Person; f. alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge; g. Wohnadresse und Zustelladresse einschliesslich Postleitzahl und Ort;
11 2. Aufgabe: Sind die obligatorischen Merkmale erfasst? (2) h. Geburtsdatum und Geburtsort; i. Heimatorte bei Schweizerinnen und Schweizern; j. Geschlecht; k. Zivilstand; l. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft; m. Staatsangehörigkeit; n. bei Ausländerinnen und Ausländern die Art des Ausweises; o. Niederlassung oder Aufenthalt in der Gemeinde; p. Niederlassungsgemeinde oder Aufenthaltsgemeinde; q. bei Zuzug: Datum und Herkunftsgemeinde beziehungsweise Herkunftsstaat; r. bei Wegzug: Datum und Zielgemeinde beziehungsweise Zielstaat; s. bei Umzug in der Gemeinde: Datum; t. Stimm- und Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene; u. Todesdatum.
12 2. Aufgabe: Haushaltsart Es gibt 3 Arten von Haushalten: Privathaushalt alle Personen, welche gemeinsam in einer Wohnung wohnen Kollektivhaushalt Personen, die keinen eigenen privaten Haushalt führen besteht in der Regel aus mehreren Personen wird meistens von einer öffentlichen oder privaten Verwaltung geführt Bsp: Altersheime, Spitäler, Internate, Strafanstalten Sammelhaushalt aus Gründen der Statistik eingerichteter fiktiver Haushalt Personen, die in der Meldegemeinde lediglich formell angemeldet sind, aber nicht in der Gemeinde wohnen (z.b. Personen in einem Altersheim in einer anderen Gemeinde) Personen ohne festen Wohnort (z.b. Obdachlose)
13 Erkenntnisse der TPG EWR der Zeitplan ist eng der Handlungsbedarf gross elementar: rasche und enge Zusammenarbeit mit den Software- Anbietern der Gemeinden und Einrichtung einer Projektgruppe NB. Etliche Prozesse lassen sich automatisiert vornehmen
14 Hilfe bei Fragen und Problemen Ihre kantonale Koordinationsstelle Software-Hersteller bei technischen Problemen z.b. Nomenklaturupdates, Sendung der Daten für Datenlieferung Statistik BFS bei inhaltlichen Fragen zur Registerführung und zum Amtlichen Katalog der Merkmale Hotline:
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