SaZ. Sicherheit bei Dienstunfähigkeit. Zusatzversorgung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit seit 50 Jahren

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1 Speziell für SaZ Sicherheit bei Dienstunfähigkeit Zusatzversorgung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit seit 50 Jahren Versicherungsschutz bei allen vom Bundestag beschlossenen Einsätzen auch bei Einsatz von Waffengewalt Rahmenvertragspartner vom Empfohlen von der

2 Zusatzversorgung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Inhalt Ihre Lage als Soldatin oder Soldat auf Zeit 1 Ihre Lage bei Dienstunfähigkeit 2 Folgen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit 3 Ihre Versorgungssituation 4 Die Hinterbliebenenversor gung 5 Ihr Problem 5 Die Lösung 6 Wie funktioniert das alles? 7 Die Leistungen der Zusatzversor gung nach dem Rahmenvertrag Bundeswehr 8 Leistungen und Beiträge 10 Ministerialblatt 12 Die Organisationsstruktur des Rahmenvertrages Bundeswehr 14 Wichtig bitte beachten! 15 Verbraucherinformation 16

3 Ihre Lage als Soldatin oder Soldat auf Zeit Sie sind Soldatin oder Soldat auf Zeit. Für die Dauer Ihrer Dienst zeit können Sie sich auf einen sicheren Arbeitsplatz und auf ein regelmäßiges Einkommen verlassen. Alle Möglichkeiten, die junge Menschen heute haben, stehen auch Ihnen offen, z. B. zu reisen, Sport zu treiben, einen eigenen Wagen zu fahren und viele andere Dinge. Beispiele für Bruttodienstbezüge Stand SaZ 4, 21 Jahre, ledig, Erfahrungsstufe 1, BesGrp. A3, kaser nenpflichtig Grundgehalt 2.050,34 Abzüglich Anrechnungsbetrag für Gemeinschaftsunterkunft 112,10 Stabsunteroffizier, SaZ 8, 24 Jahre, ledig, Erfahrungsstufe 3, BesGrp. A6, wohnt privat 1.938,24 Grundgehalt inkl. Erhöhungsbetrag 2.315,58 Der Dienstherr gewährleistet im Krankheitsfall unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Nach Ablauf Ihrer Dienstzeit erhalten Sie Übergangsgebührnisse in Höhe von 50 % der Dienstbezüge des letzten Monats und eine Übergangsbeihilfe sowie Berufsförderung. Sie erhalten beim Ausscheiden nach einer Dienstzeit von z. B. Übergangsgebührnisse 1, 2 für die Dauer von 4 und weniger als 5 Jahren 12 Monaten als 4-Faches 6 und weniger als 7 Jahren 24 Monaten als 5-Faches 8 und weniger als 9 Jahren 36 Monaten als 6-Faches 12 und weniger als 13 Jahren 60 Monaten als 8-Faches 13 und weniger als 14 Jahren 60 Monaten als 8,5-Faches 17 und weniger als 18 Jahren 60 Monaten als 10,5-Faches 20 und mehr Jahren 60 Monaten als 12-Faches und Übergangsbeihilfe (in einer Summe) in Höhe des Mehrfachen der Dienstbezüge des letzten Monats 1 Minderungen bei Bezug von zusätzlichem Einkommen sind möglich. 2 Offiziere, die im Rahmen der militärischen Ausbildung auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvierten und eine Abschlussprüfung bestanden, erhalten die Übergangsgebührnisse für einen kürzeren Zeitraum. 1

4 Ihre Lage bei Dienstunfähigkeit Als Soldatin oder Soldat zahlen Sie keine Beiträge zur Sozialversicherung (Ausnahme: Pflegeversicherung). Nach Ablauf Ihrer Dienstzeit werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entsprechend der Höhe Ihrer jährlichen Bruttodienstbezüge und des jeweiligen Beitragssatzes nachversichert. Dabei übernimmt der Dienstherr sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge. Abgaben zur Sozialversicherung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (ca. 40 %) Stand Die Folgen einer Dienstunfähigkeit: Entlassung gem. 55 Abs. 2 SG Die ZDv 46/1* legt die Tauglichkeitskriterien für den Soldaten fest. Entspricht sein Tauglichkeitsgrad nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen, die an ihn als Soldaten auf Zeit zu stellen sind, so wird er dienstunfähig. * Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Dienstantritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten, Juli Pflegeversicherung 2,35 % (für kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr 2,6 %) Gesetzliche Rentenversicherung 18,9 % Gesetzliche Krankenversicherung 14,6 % AG-Anteil 7,3 %, AN-Anteil 7,3 % + ggf. Zusatzbeitrag Arbeitslosenversicherung 3,0 % Gesamt 38,85 % Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist. Die Dienstunfähigkeit wird auf Grund des Gutachtens eines Arztes der Bundeswehr von Amts wegen oder auf Antrag festgestellt. (Wortlaut 55 Abs. 2 Soldatengesetz) Dienstunfähigkeit kann verursacht werden durch Krankheit / Unfall im außerdienstl. Bereich Dienstunfall/Einsatzunfall sonstige Wehrdienstbeschädigung 2

5 Folgen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit Was bedeutet Dienstunfähigkeit? Dienstunfähigkeit im Sinne des Soldatengesetzes ist mit einer Erwerbsminderung im Sinne des Sozialgesetzbuches und mit einer Berufsunfähigkeit im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungswirtschaft in der Regel nicht gleichzusetzen! Dienstunfähigkeit ist für die Soldatin oder den Soldaten der entscheidende Begriff. Er beschreibt, dass die Soldatin oder der Soldat aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre/seine Dienstpflichten zu erfüllen, und die Bundeswehr verlassen muss. Die Entlassung wird vom Dienstherrn verfügt. Das bedeutet nicht, dass sie/er z. B. ihren/seinen erlernten Zivilberuf oder einen anderen nicht mehr aus üben oder einer Erwerbstätigkeit gar nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen kann. In über 90 % aller Fälle von Dienstunfähigkeit liegt nicht zugleich eine Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit vor! Eine volle oder halbe Erwerbsminderung führt zur Leistung durch die gesetzliche Rentenversicherung, wenn die/der geschädigte und entlassene Soldatin oder Soldat gar nicht mehr oder nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich irgendetwas arbeiten kann und sie/er die Wartezeit erfüllt hat. Diese ist dann erfüllt, wenn sie/er 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt bzw. in der Summe aus Beitragszeit und Dienstzeit 5 Jahre erreicht hat. Das ist bei jungen Soldatinnen und Soldaten oft nicht der Fall (Ausnahme: bei Wehrdienstbeschädigung WDB gilt die Wartezeit als erfüllt). Die Rentenhöhe aus dem gesetzlichen Sicherungssystem beträgt für die junge Soldatin oder den jungen Soldaten bei voller Erwerbsminderung ca. 600 monatlich, bei halber Erwerbsminderung ca Aber Vorsicht: Dienstunfähigkeit als Soldatin oder Soldat löst nicht automatisch einen Leistungsanspruch aus dem gesetzlichen Sicherungssystem oder aus einer privat abgeschlossenen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung aus. Folgen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit Verlust des sicher geglaubten Arbeitsplatzes Wegfall der Dienstbezüge Teilweiser oder völliger Verlust der Übergangsgebührnisse und der Übergangsbeihilfe Wegfall der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung Gesundheitszustand erschwert die Suche nach neuem Arbeitsplatz Im Allgemeinen kein Rentenanspruch bei Dienstunfähigkeit; es erfolgt lediglich Nachversicherung in der GRV für die abgeleistete Dienstzeit 3

6 Ihre Versorgungssituation Ihre Rentenansprüche Rentenansprüche wegen Erwerbsminderung aus dem gesetzlichen Sicherungssystem bestehen aber erst nach Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren (die Dienstzeit bei der Bundeswehr zählt als Pflichtbeitragszeit) oder wenn die Wartezeit als erfüllt gilt (z. B. bei Dienstunfähigkeit wegen anerkannter Wehrdienstbeschädigung). Höhe der Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung Die Leistungen bei Wehrdienstbeschädigung Erleidet eine Soldatin oder ein Soldat eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse verursacht wurde (auch bei Verwendung im Ausland), gilt dies als Wehrdienstbeschädigung (WDB). Monatliche Grundrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zurzeit in Altersrente Volle Erwerbsminderungsrente ca. 600 Halbe Erwerbsminderungsrente ca. 300 DU-Rente Versorgungsabschläge von bis zu 10,8 % sind zu berücksichtigen. GdS Seit Rentenansprüche entstehen ab einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von wenigstens 25 über die Dauer von 6 Monaten oder mehr. Weitere Leis tun gen der Versorgungsdienststellen sind abhängig von Umstand und Schwere des Falles möglich, z. B. Ausgleichsrente und/oder Schwerstbeschädigtenzulage. Bei einem Unfall durch eine besonders gefährliche Tätigkeit kommt eine einmalige Unfallentschädigung, bei bewusstem Lebenseinsatz oder Schädigung nach einem rechtswidrigen Angriff die einmalige Entschädigung in Betracht, wenn ein GdS von mindestens 50 eingetreten ist. Bei Schädigungen im Auslands einsatz kommen auch Leistungen nach dem Einsatzversorgungs- Verbesserungsgesetz und dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz infrage. 4

7 Ihr Problem Die Hinterbliebenenversorgung Nach dem Tod einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit erhält der Witwer/die Witwe aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Witwer-/Witwenrente, soweit die/der Verstorbene die allgemeine Wartezeit erfüllt hatte. Witwer/Witwen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhalten als Große Witwer-/Witwenrente 55 % der Rente der verstorbenen Soldatin/des verstorbenen Soldaten. Alle anderen Witwer/Witwen erhalten als Kleine Witwer-/ Witwenrente 25 % der Rente der verstorbenen Soldatin/ des verstorbenen Soldaten für längstens 24 Monate. Die Halbwaisenrente beträgt 10 %, die Vollwaisenrente 20 % der Rente der/des Verstorbenen Sterbegeld nach dem SVG wird in Höhe der 2-fachen Monatsdienstbezüge ausgezahlt Bei Tod eines SaZ nach einer WDB bezieht der Witwer/die Witwe zusätzlich eine vom Einkommen unabhängige Grundrente nach dem SVG in Höhe von zurzeit 400 Halbwaisen erhalten eine zusätzliche Rente nach dem SVG von zurzeit 113, Vollwaisen von 210. Einkommensabhängig werden darüber hinaus für Witwer/Witwe und Waisen Ausgleichsrenten gewährt Finanzielle Einbußen wegen Dienstunfähigkeit Im Fall der Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen müssen Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen, insbesondere wenn keine WDB vorliegt. Es droht der teilweise oder völlige Verlust der Übergangsgebührnisse und der Übergangsbeihilfe Selbst wenn gleichzeitig eine Erwerbsminderung anerkannt wird und die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist oder als erfüllt gilt, reichen die Rentenleistungen zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards nicht aus Auch für die Hinterbliebenen ergeben sich erhebliche Versorgungslücken 5

8 Die Lösung Der Rahmenvertrag mit dem BMVg In Erkenntnis dieser Situation hat der Dienstherr schon im Jahre 1962 durch einen Rahmenvertrag mit einem Konsortium von Versicherungs gesellschaften unter Federführung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG, seinen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Berufssoldatinnen und -soldaten und Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr die Möglichkeit geschaffen, sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit abzusichern und für Hinterbliebene vorzusorgen. Mit der Wahl eines entsprechenden Tarifs können Soldatinnen und Soldaten ihre spätere Altersversorgung durch zusätzliche Kapitalbildung ergänzen. Im VMBl 1993 (Seite 271 ff.) ist der Vertrag in seiner gültigen Fassung vom 9. September 1992 ver öffent licht. Das Merkblatt des Bundesamtes für Wehrverwaltung (PS4 Az ) vom 1. Dezember 2011, legt die Grundsätze für die laufende Unterrichtung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Berufssol datinnen und -soldaten und Beamtinnen und Beamten in den Einheiten und Dienststellen durch Rahmenvertragsbeauftragte ( RVB ) fest. Die Konsorten im Rahmenvertrag mit dem BMVg Allianz Alte Leipziger Bayerische Beamten Bayern DBV Debeka Delta Lloyd Deutscher Ring ERGO Gothaer HDI-Gerling Iduna Karlsruher Nürnberger Provinzial-Rheinprovinz R+V Stuttgarter Württembergische WWK Zurich Deutscher Herold 6

9 Wie funktioniert das alles? 1. Antrag 2. Vertragsangebot auf Abgabe eines Vertragsangebotes Nur beim vom Bundesminister der Verteidigung zugelassenen Rahmenvertragsbeauftragten mit Ausweis des Bundesamtes für Wehrverwaltung (neu: BAPersBw, Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) Ab Antragsabgabe keine Nachmeldung von neuen Krankheiten oder Unfallfolgen nötig Soldat erhält individuelles Angebot in Form eines Versicherungsscheines per Post 3. Annahmeerklärung 4. Erster Beitrag 5. Nachversicherungsgarantie 6. Ausscheiden Beginn des Versicherungsschutzes nach Eingang der Annahmeerklärung beim Versicherer oder beim Rahmenvertragsbeauftragten Einbehalt durch BVA (Bundesverwaltungsamt) zu Beginn des 4. Monats nach Antragstellung DU-/BU-Rente und Todesfallleistung können ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen erhöht und/oder die Laufzeit auf das für den Dienstgrad vorgesehene Dienstzeitendalter verlängert werden aus der Bundeswehr Fortführung der Zusatzversorgung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einem der beteiligten Versicherungsunternehmen des Konsortiums unter Anrechnung sämtlicher während der Bundeswehr-Dienstzeit erworbener Werte 7. Verlängerungsgarantie Verlängerung von Laufzeit und Leistungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung bis maximal zum 67. Lebensjahr bei der Fortführung der DU-/BU-Rente am Ende der Dienstzeit 7

10 Die Leistungen der Zusatzversorgung nach dem Rahmenvertrag Bundeswehr Die besonderen Vorteile Kostenloser vorläufiger Versicherungsschutz für die Dauer von bis zu 3 Monaten Volle Versorgungszusage mit Vertragsschluss Schon bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit, ohne dass Berufsunfähigkeit (BU) oder eine sonstige Erwerbsminderung (EM) vorliegt, aber auch bei BU und sonstiger EM erhalten Sie garantiert eine Die Leistungen bei Tod oder Unfalltod Bei Tod oder Unfalltod erhalten Sie das Versorgungskapital und die ggf. aufgelaufenen Überschüsse zur Versorgung der Hinterbliebenen Zusätzlich haben Sie folgende Versicherungsmöglichkeiten für den Fall des Unfalltodes: doppeltes oder dreifaches Versorgungskapital sofortige Beitragsbefreiung Zahlung der vereinbarten Rente bei Dienstunfähigkeit, mindestens für 2 Jahre Fortzahlung der vereinbarten Rente bei anschließender Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung unter Verzicht auf die abstrakte Verweisung, wenn ein Beruf erlernt oder ein Studium bei der Bundeswehr aufgenommen wurde, längstens bis zum versicherten Endalter Die Zahlung erfolgt mindestens für 2 Jahre längstens bis zum versicherten Endalter Die Leistungen bei optional vereinbarter Altersrente Wurde die Zahlung einer Altersrente vereinbart, werden bei Ablauf der Versicherungsdauer ausgezahlt: die garantierte monatliche Rente plus Überschussrente oder wahlweise die garantier te Kapitalabfindung plus Überschüsse Auch eine Risikoabsicherung für den Todesfall ist möglich Die Ansprüche auf Hinterbliebenen- und Altersversorgung bestehen während des Rentenbezuges beitragsfrei weiter. Die Beitragszahlung übernehmen wir für Sie. 8

11 Die Leistungen der Zusatzversorgung nach dem Rahmenvertrag Bundeswehr Wann leistet die Zusatzversorgung nach dem Rahmenvertrag? Die Leistungen erfolgen bei Eintritt des Versicherungsfalles Wer kann die Zusatzversorgung in Anspruch nehmen? In die Zusatzversorgung werden aufgenommen durch Krankheit durch Unfall im Dienst während der Freizeit im Inland im Ausland im Rahmen besonderer Auslandsverwendung nach Vorlage der Entlassungsurkunde und der medizinischen Begründung. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Berufssoldatinnen und -soldaten Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr Aufnahme auch von besonders gefährdetem Personal Die Aufnahme von Soldatinnen und Soldaten, die nach 63 SVG zum besonders gefährdeten Personal gehören, erfolgt zuschlagfrei; z. B. von Strahlflugzeugführern Leistungen bei allen vom Bundestag beschlossenen Einsätzen auch bei Einsatz von Waffengewalt Fallschirmjägern Kampfschwimmern Tritt der Versicherungsfall bei einem vom Bundestag beschlossenen Einsatz ein, leistet die Zusatzversorgung nach dem Rahmenvertrag. 9

12 Leistungen und Beiträge Basisversorgung Risikolebensversicherung ohne Kapitalansammlung Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1 Bei Dienstunfähigkeit ( 55 Abs. 2 SG), Berufsunfähigkeit und völliger Erwerbsminderung Beitragsbefreiung, monatliche Rente garantiert für 2 Jahre, längstens bis zum versicherten Endalter Im 1. Versicherungsjahr 700 Ab 2. Versicherungsjahr* Bei Tod Monatsbeitrag* * Die um die Überschussbeteiligung erhöhten Rentenbeträge ab dem 2. Versicherungsjahr und die reduzierten Beiträge können nicht auf Dauer garantiert werden. Je nach Risikoverlauf können sie sich in Zukunft geringfügig erhöhen oder vermindern. 10

13 Leistungen und Beiträge Versorgung mit garantierter monatlicher Rente ab dem 63. Lebensjahr oder wahlweise garantierter Kapitalabfindung Vollversorgung Grund versorgung Standardversorgung Bei Dienstunfähigkeit ( 55 Abs. 2 SG), Berufsunfähigkeit und völliger Erwerbsminderung Beitragsbefreiung bis zum 63. Lebensjahr; monatliche Rente garantiert für 2 Jahre, längstens bis zum versicherten Endalter Im 1. Versicherungsjahr 700 Ab 2. Versicherungsjahr* Bei Tod Überschüsse + Überschüsse + Überschüsse Bei Ablauf Endalter 63 Lebenslange Rentenzahlung + Überschussrente oder garantierte Kapitalabfindung + Überschüsse Überschüsse + Überschüsse + Überschüsse Monatsbeitrag* * Die um die Überschussbeteiligung erhöhten Rentenbeträge ab dem 2. Versicherungsjahr und die reduzierten Beiträge können nicht auf Dauer garantiert werden. Je nach Risikoverlauf können sie sich in Zukunft geringfügig erhöhen oder vermindern. 11

14 12 Ministerialblatt

15 13

16 Die Organisationsstruktur des Rahmenvertrages Bundeswehr Bundesminister der Verteidigung Versichererkonsortium unter Federführung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG als Vertragspartner bilden Ausschuss Bundesminister der Verteidigung Hinzu treten: DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG setzt ein Bundesminister der Finanzen Deutscher BundeswehrVerband Verband der Beamten der Bundeswehr 2 Vertreter des Versichererkonsortiums Direktionsbevollmächtigten Organisationsleiter mit den vom BMVg zugelassenen Rahmenvertragsbeauftragten (RVB) 14

17 Wichtig bitte beachten! Im Schriftverkehr immer die Versicherungsnummer und die Personenkennziffer angeben. Verwenden Sie Ihre Servicekarten! Betreuung Auskünfte und Unte r- stützung erhalten Sie von jedem Rahmen vertrags - be auftragten und der federführenden Gesellschaft. Änderungsmeldungen Erhebung von Leistungsansprüchen Fortführung der Zusatzversorgung Bei Verlust der Versorgungs ur kunde 1. Bei Vertragsänderungen, wie Erweiterung des Versicherungsschutzes Änderung der Vertragsform Änderung des Bezugsrechtes 2. Bei Rückstufung oder Entlassung aus der Bundeswehr innerhalb der Probezeit 3. Bei Weiterverpflichtung 4. Bei Umzug 1. Bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit ( 55 Abs. 2) 2. Bei Tod Nach Ablauf der Verpflichtungsdauer Schriftliche Anforderung einer Ersatzurkunde Benachrichtigung des zuständigen Beauftragten oder der federführenden Gesellschaft, z. B. Im Falle meines Todes ist ab sofort Name, Geburtsdatum, Anschrift bezugsberechtigt (Servicekarte) Benachrichtigung des zuständigen Beauftragten oder der federführenden Gesellschaft (Servicekarte) Benachrichtigung des zuständigen Beauftragten (Servicekarte) Benachrichtigung des zuständigen Beauftragten oder der federführenden Gesellschaft (Servicekarte) Unverzügliche schriftliche Benachrichtigung der federführenden Gesellschaft und Einreichung einer Foto kopie des rechtskräftigen Entlassungs bescheides Unverzügliche schriftliche Benachrichti gung der federführenden Gesellschaft und Einreichung der Versorgungsurkunde (Police), der Ster beurkunde und einer ärztlichen Bescheinigung über die Todesursache. Bei Unfalltod bitte zusätzlich das Aktenzeichen der mit dem Unfall be fassten Staatsanwaltschaft angeben Benachrichtigung des zuständigen Beauftragten, möglichst 3 Monate vor dem Dienstzeitende. Möglichkeit der Fortsetzung bei einem der Versicherungsunternehmen des Konsortiums innerhalb von 2 Monaten nach Ausscheiden aus der Bundeswehr ohne erneute Gesundheits prüfung unter Anrechnung sämtlicher erworbener Werte 15

18 Verbraucherinformation Verbraucherinformation für die Renten- und Dienstunfähigkeitsversicherung Gemäß 10 a Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes informieren wir Sie anlässlich des Abschlusses Ihres Versicherungsvertrages unter anderem zu folgenden Themen: Versicherungsträger Federführer des Rahmenvertrages Bundeswehr DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Frankfurter Straße Wiesbaden Sitz Köln Handelsregister Köln HRB Nr. 271 Versicherungsschein Auf dem Versicherungsschein sind unse re Leistungen in Form einer Vertragsübersicht dokumentiert. Dort finden Sie die Angaben zur Vertragslaufzeit, zur Höhe Ihres Beitrages und zur Beitragszahlungs weise Versicherungsbedingungen; welches Recht gilt für Ihren Versicherungsvertrag? Rückkaufswerte, beitragsfreie Leistungen Überschussermittlung, Überschussbeteiligung Neben den im Versicherungsschein genannten Leistungen gelten die beigefügten Versicherungsbedingungen, die Die Höhe der Rückkaufswerte sowie der beitragsfreien Versicherungssummen/Renten und inwieweit diese Werte garantiert sind, können Sie der beiliegenden Information zu Rückkauf und Beitragsfreistel lung entnehmen. Angaben über die für Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und -maßstäbe finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen und Information zu Rückkauf und Beitragsfrei stellung sowie das Recht der Bundes republik Deutschland Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen und ggf. in den Bedingungen für die Zusatzversicherung(en) ggf. in den Bedingungen für die Zusatzversiche rung(en), im Merkblatt zur Überschussbeteiligung sowie in der unverbindlichen Modellrechnung Steuerregelungen Hinweise zum Steuerrecht finden Sie im beigefügten Merkblatt zum Steuerrecht Widerrufsrecht Aufsichtsbehörde Sie können Ihre Annahmeerklärung bis zum Ablauf von 30 Tagen nach deren Abgabe ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Diese Frist beginnt aber erst, wenn Sie den Versicherungsschein oder die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten haben. Eine Erklärung in Textform (z. B. per Brief, Fax oder ) ist ausreichend. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für das Ver sicherungswesen, Postfach , Berlin DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Federführer des Rahmenvertrages Bundeswehr VBM-pAV4-BW Betrieb und Leistung Frankfurter Straße Wiesbaden Sofern der genannte Versicherungsbeginn vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz beitragspflichtig vor Ablauf dieser Frist beginnt Dorthin können Sie sich bei Beschwerden wenden 16

19 Notizen Sie finden uns im Internet unter: -Adresse: Impressum Bildnachweis: Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr IMZBw (Titel, Seite 1, 2 und 9) DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG, RV Bw (Fotos Titel, Umschlag innen, Seite 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 14), Ausbildungszentrum Munster (Foto Seite 8) Anschrift der federführenden Gesellschaft: DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Federführer des Rahmenvertrages Bundeswehr VBM-pAV4-BW Betrieb und Leistung Frankfurter Straße Wiesbaden

20 Lassen Sie sich persönlich beraten! Bundesweit unterrichten die Rahmenvertragsbeauftragten alle Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und Berufssoldatinnen und Berufssoldaten über die Dienstzeitversorgung nach dem Soldaten versorgungsgesetz und deren Ergänzung durch die Zusatzversorgung nach dem Rahmenvertrag Bundeswehr. Der Rahmenvertragsbe auftragte ist mit einem Ausweis des Bundesamtes für Wehrverwaltung legitimiert und darf während der Dienstzeit persönlich in den Liegenschaften beraten. Ihr zuständiger Rahmenvertragsbeauftragter: (8.14)

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