Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von: 1a Personalservice / Geschäftsinhaber: Roman Anikejew Anwendungsbereich: private Arbeitsvermittlung // Personalvermittlung/Personalberatung in vorliegender Fassung gültig ab: Definitionen 1a Personalservice meint das Unternehmen 1a Personalservice / Geschäftsinhaber: Roman Anikejew. Bewerber meint die Person, die 1a Personalservice Kunden zur Einstellung vorstellt/vermittelt. Kunden meint die natürlichen und juristischen Personen; sowie deren Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und Konzernmütter, die die Dienstleistungen von 1a Personalservice in Rahmen der Personalvermittlung/ Personalberatung in Anspruch nehmen. Unter Kunden verstehen sich in der Regel Arbeitgeber. Bewerber sind in der Regel Arbeitnehmer. Beschäftigung meint die Einstellung oder Verwendung von Bewerbern durch Kunden. Dies sind in der Regel sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. In Einzelfällen kann eine Beschäftigung auch durch Dienstvertrag, einer Agentur, einem Gewerbeschein, einem Franchise, einem Gesellschaftsvertrag oder anderen entsprechenden Verträgen begründet sein. Private Arbeitsvermittlung meint die kostenpflichtige Beauftragung von 1a Personalservice durch Bewerber zur Suche einer Beschäftigung. Personalvermittlung/Personalberatung meint die kostenpflichtige Beauftragung von 1a Personalservice durch Kunden zur Suche nach Bewerbern. Zur Vereinfachung werden jeweils nur die männlichen Bezeichnungen und der Plural angegeben, weibliche Personen bzw. die Einzahl sind hierbei natürlich mit inbegriffen, soweit der Kontext es nicht anders verlangt. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Nutzerfreundlichkeit und beeinflussen die Auslegung dieser nicht. 2. Allgemeines/Vertragsgegenstand Die Tätigkeit von 1a Personalservice gliedert sich in den zu Grunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in die Bereiche Personalvermittlung/Personalberatung und private Arbeitsvermittlung. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten gelten für die Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit von 1a Personalservice zwischen 1a Personalservice und Kunden einerseits und zwischen 1a Personalservice und Bewerbern andererseits. Kunden beauftragen 1a Personalservice mit der Vermittlung von Bewerbern zur Beschäftigung gemäß den spezifischen Vorgaben des jeweiligen Kunden. 1a Personalservice unterbreitet Kunden nach Möglichkeit Vermittlungsvorschläge, nachdem 1a Personalservice zuvor mit den Bewerbern deren Verfügbarkeit und Bereitschaft geprüft hat. Bewerber beauftragen 1a Personalservice im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung zur Suche nach einer Beschäftigung gemäß deren spezifischen Vorgaben und Voraussetzungen. Die Bemühungen von 1a Personalservice umfassen sämtliche Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der aktiven Arbeitsplatzsuche sowie erfolgreichen Vermittlung erforderlich sind, insbesondere die Feststellung der Kenntnisse der Bewerber, die mit der privaten Arbeitsvermittlung verbundene Berufsberatung sowie die Erstellung von Bewerberprofilen/Bewerbungsunterlagen. Angebot und Leistungserbringung von 1a Personalservice erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten in den vertraglichen Beziehungen bis zu deren vollständigen Abwicklung zwischen 1a Personalservice und den Vertragsparteien. Im Falle eines ersten Geschäftskontakts zwischen Kunden oder Bewerbern mit 1a Personalservice werden die getroffenen Vereinbarungen in Einzelverträgen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Insbesondere vereinbaren die Parteien einzelvertraglich die Details im Hinblick auf den zu leistenden Dienstleistungsumfang von 1a Personalservice, die Aufgabenbereiche und Konditionen, die im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung bzw. Personalvermittlung/Personalberatung relevant sind. 1

2 Seitens 1a Personalservice wird ein Vertragsverhältnis gegenüber Kunden durch eine erfolgreiche Personalvermittlung/Personalberatung erfüllt. Grundlage ist das Zustandekommen einer Beschäftigung zwischen Kunden und Bewerbern durch die Vermittlungsaktivität von 1a Personalservice. Die Leistung von 1a Personalservice gilt als erbracht, wenn eine Beschäftigung durch die Übersendung der Kontaktdaten geeigneter Bewerber an Kunden zustande kam. Die Leistung von 1a Personalservice gilt als erbracht, wenn eine Beschäftigung durch die Übersendung der Kontaktdaten geeigneter Bewerber an Kunden zustande kam. Seitens 1a Personalservice wird ein Vertragsverhältnis gegenüber Bewerbern durch eine erfolgreiche private Arbeitsvermittlung erfüllt. Grundlage ist das Zustandekommen einer Beschäftigung zwischen Kunden und Bewerbern durch die Vermittlungsaktivität von 1a Personalservice. 3. Pflichten der Bewerber Bewerber verpflichten sich zur Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bewerber" stellen 1a Personalservice" unmittelbar nach ihrer Willensbekundung zur Stellensuche bzw. Registrierung, Nachweis ihrer Qualifikation zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Kopien von Dokumenten wie: Lebenslauf, Nachweis über Abschlüsse, Zeugnisse und ggf. weitere Qualifikationsnachweise. 1a Personalservice behält sich vor, ggf. weitere Nachweise, Zeugnisse oder ein polizeiliches Führungszeugnis von Bewerbern zum Nachweis seiner Eignung und Qualifikation anzufordern. Bewerber garantieren, dass alle an 1a Personalservice übermittelten Angaben der Wahrheit entsprechen. 4. Pflichten der Kunden Kunden verpflichten sich zur Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kunde haben die Pflicht, vor Beginn der Beschäftigung vermittelter Bewerber, deren Identität, fachliche und persönliche Eignung zu prüfen sowie die Verantwortung der Prüfung der Eignung und Qualifikation sowie die Einsicht in die Originale. 1a Personalservice obliegt dabei lediglich eine Vorprüfung der Qualifikation der Bewerber anhand der von Bewerbern zur Verfügung gestellten Kopien entsprechender Dokumente. Die abschließende Überprüfung obliegt unabhängig davon immer den Kunden. Kunden entscheiden, ob und mit welchem Bewerbern eine Beschäftigung vereinbart werden soll. Kunden stellen 1a Personalservice alle erforderlichen Informationen bzw. Daten zur Verfügung, die für die Vermittlungen von Bewerbern notwendig sind. Sollten von 1a Personalservice" vorgestellte Bewerber" dem Kunden" bereits bekannt sein, so sind Kunden" verpflichtet, 1a Persoanlservice" unverzüglich schriftlich darüber zu unterrichten. In diesem Fall erbringt 1a Personalservice" keine weiteren Leistungen bezüglich dieser Bewerber". Unterlassen Kunden" die Unterrichtung und kommt es in diesem Fall zur Begründung einer Beschäftigung" mit vorgestellten Bewerbern", ist 1a Personalservice" berechtigt, vereinbarte Honorare/Provisionen in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Kunden verpflichten sich Unterlagen und Kontakte vorgestellter Bewerber nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen ist die zur Herbeiführung einer "Beschäftigung" erforderliche Weitergabe der Daten innerhalb der Unternehmung der Kunden". Kunden verpflichten sich, dass Zustandekommen von Beschäftigungen mit vermittelten Bewerbern unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 5. Honorar/Provision Personalvermittlung/Personalberatung 1a Personalservice" und Kunden" vereinbaren nach Schwierigkeit der jeweiligen Aufgaben/Aufträge bemessene Honorare/Provisionen für die Personalvermittlung/Personalberatung. Mit der Erfüllung eines Auftrages werden Honorare/Provisionen fällig. Die Höhe der Honorare, Fälligkeiten und Zahlweisen variieren und werden im Einzelfall konkret vertraglich vereinbart. In Rechnung gestellte Honorare/Provisionen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 6. Honorar private Arbeitsvermittlung 6.1 Vermittlung von Bewerbern mit Aktivierungs und Vermittlungsgutschein: Der Anspruch auf ein Vermittlungshonorar entsteht, wenn infolge der erfolgreichen Vermittlung durch 1a Personalservice eine Beschäftigung zustande kam und der Bewerber die Beschäftigung antritt. Dabei spielt es keine Rolle, ob zu diesem Zeitpunkt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt oder nicht. 2

3 Im Nachweisgesetz ist verankert, dass Arbeitgeber spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn der Beschäftigung die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen hat. Bewerbern entstehen durch die Vermittlung als solches im Voraus keine Kosten. Die Kosten für die Vermittlungsleistung, d.h. eine erfolgreiche Vermittlung in ein Beschäftigung betragen im Regelfall EUR 2.000,00. Bei Vorlage eines gültigen Aktivierungs und Vermittlungsgutschein nach 45 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 i.v.m. Abs. 6 SGB III oder nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 6 SGB III, ausgestellt von der für Bewerber zuständigen Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Grundsicherungsträger (ARGE, Jobcenter, Eigenbetrieb, Landkreis etc.), ist zunächst die Zahlung der Vermittlungsvergütung bis zur Zahlung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Grundsicherungsträger gestundet. Die Auszahlung der ersten Rate in Höhe von EUR 1.000,00 erfolgt erst dann, wenn eine Beschäftigung mindestens 6 Wochen bestanden hat. Der Restbetrag wird nach einer mindestens 6 monatigen Dauer der Beschäftigung an 1a Personalsevice gezahlt. Versäumen Bewerber die Zusendung des Originals des Aktivierungs und Vermittlungsgutschein, ergeht die Rechnungslegung über die im Aktivierungs und Vermittlungsgutschein ausgewiesene Höhe an die Bewerber. 6.2 Vermittlung von Bewerbern ohne Aktivierungs und Vermittlungsgutschein: Haben Bewerber keinen Anspruch auf einen gültigen Aktivierungs und Vermittlungsgutschein, so besteht die Möglichkeit die Kosten der Vermittlung selbst zu tragen. Die Höhe des Vermittlungshonorars, Fälligkeiten und Zahlweisen variiert und werden im Einzelfall konkret vertraglich vereinbart. Der Erfolgsfall tritt ein, wenn eine Beschäftigung durch die Vermittlung von 1a Personalservice zustande kam. Auf die Dauer des Bestandes der Beschäftigung kommt es nicht an. Die Vermittlung unterliegt dem Maklerrecht. Auf Dauer und/oder Laufzeit einer möglichen Beschäftigung hat 1a Personalservice keinen Einfluss und ist für deren Ausgestaltung auch nicht verantwortlich zu machen. 7. Bestandschutz Die Vermittlung von Bewerbern" erfolgt ausschließlich über 1a Personalservice". Kunden" verpflichten sich, für die Dauer von mindestens 24 Monaten keine Verträge mit vermittelten Bewerbern" zum Zwecke der Beschäftigung" unter Ausschluss von 1a Personalservice" abzuschließen, insbesondere nicht um Zahlungen von Honoraren/Provisionen an 1a Personalservice" zu umgehen. Bei Zuwiderhandlung hat 1a Personalservice" einen Anspruch auf Honorare/Provisionen entsprechend der einzelvertraglichen Regelungen bzw. bei nicht vorliegen von vertraglichen Regelungen, entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste mit den jeweiligen Honoraren/Provisionen. Der Kunde" haftet dafür, dass auch die mit ihm verbundenen Unternehmen, sofern Sie Verträge mit Bewerbern eingehen, die Unterlassungs, Informations und Honorarpflichten/Provisionspflichten erfüllen. Verbundene Unternehmen sind solche, die am Unternehmen der Kunden" direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen Kunden" direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind sowie auch jene private oder juristischen Personen mit denen Kunden" Kooperations und oder Partnerschaftsvertragliche Beziehungen unterhalten. 8. Gewährleistung und Haftung 1a Personalservice übernimmt gegenüber Kunden keine Garantien oder Gewährleistungen für die erfolgreiche Vermittlung von Bewerbern oder den nachfolgenden Fortbestand der Beschäftigung der Bewerber innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. 1a Personalservice übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelten Bewerber und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für erforderliche Fachkenntnisse, mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Bei Nichtzustandekommen einer tatsächlichen Arbeitsleistung nach Abschluss von Beschäftigungen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Bewerber sowie seitens der Kunden gegenüber 1a Personalservice schließen eine Haftung von 1a Personalservice aus. 3

4 Bewerbungsunterlagen die Kunden von 1a Personalservice zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von 1a Personalservice. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich zu behandeln und müssen bei nicht zustande gekommenen Beschäftigungen unverzüglich zurückgegeben werden. Verletzen Kunden ihre Pflicht, Unterlagen und Kontakte vorgestellter Bewerber nicht an Dritte weiterzugeben, ist 1a Personalservice gegenüber den Kunden zur Berechnung einer Vertragsstrafe berechtigt. 1a Personalservice übernimmt gegenüber Bewerbern keine Garantien oder Gewährleistungen für die erfolgreiche Vermittlung einer Beschäftigung. Ebenfalls übernimmt 1a Personalservice gegenüber Bewerbern keine Haftung für die von Kunden gemachten Angaben zu Arbeitsweise der Kunden, Arbeitsort, Arbeitszeit, Verdienst und Dauer der Beschäftigung. 1a Personalservice haftet nicht für den Inhalt oder etwaige Datenschutzverstöße fremder Webseiten, die auf der Internetplattform personalservice.de verlinkt sind. Insbesondere haftet 1a Personalservice nicht für Schäden, die durch Nutzung der verlinkten Informationen entstehen. 9. Kündigung Kunden und Bewerbern steht ein vertragliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung von Aufträgen/Verträgen hat schriftlich zu erfolgen. Fristen werden durch konkrete Verträge und Vereinbarungen geregelt. Rechtmäßig entstandene Ansprüche auf Honorare/Provisionen werden durch eine Kündigung nicht ausgeschlossen. 10. Verwirkung von Ansprüchen Ansprüche aus jeweiligen Vereinbarung und Verträgen müssen von Kunden und Bewerbern spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss einer Beschäftigung schriftlich geltend gemacht werden. Nicht in dieser Form geltend gemachte Ansprüche gelten als verwirkt. 11. Datenschutz 1a Personalservice überlässt Kunden vertrauliche und nur für diese bestimmte Informationen zu den jeweilig in Frage kommenden Bewerbern. Kunden achtet auf die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen und verpflichten sich, die Daten der Bewerber nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiter zu geben. 1a Personalservice verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen. Unterlagen und Exposés von Bewerbern, die den Kunden durch 1a Personalservice zur Verfügung gestellt werden, bleiben dessen Eigentum. Alle Unterlagen und Exposés sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch zurückzugeben. 1a Personalservice holt vor jeder Versendung von Unterlagen und Exposés das ausdrückliche Einverständnis der jeweiligen Bewerber ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung versagt, besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Unterlagen und Exposés. Sofern sich Kunden und Bewerber im allgemeinen Angebot von 1a Personalservice informieren und die dort befindlichen Informationsangebote nutzen, benötigt 1a Personalservice für diese Nutzung keine persönlichen Nutzerdaten. Gleiches gilt auch dann, wenn sich Kunden und Bewerber lediglich im offenen Bewerber oder Stellenmarkt von 1a Personalservice informieren. Sollten Bewerber sich registrieren, so erfordert dies die Eingabe persönlicher Nutzerdaten, insbesondere Name, Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus können Bewerber weitere Kontaktinformationen angeben, insbesondere Anrede, Titel und aktuelle Positionen. Um Stellenwünschen entsprechend bearbeiten zu können, haben Bewerber die Möglichkeit eine Vielzahl weiterer Informationen zu übermitteln. Diese Informationen beziehen sich auf die derzeitige und die gewünschte Beschäftigung, auf gewünschte Arbeitsorte, Gehaltsvorstellungen, Berufserfahrung, etc. Die Vermittlung von Bewerbern und freien Stellen führt zwingend dazu, dass Bewerbern bestimmte persönliche Informationen der potentiellen Kunden zugänglich gemacht werden; umgekehrt werden Kunden Informationen über die Bewerber offen gelegt. 1a Personalservice kann in diesem Zusammenhang Informationen gegenüber Dritten (potentiellen Kunden, Bewerbern ) offenlegen, wenn Kunden oder Bewerber Ihre Zustimmung dazu erklären. Durch Einstellung eines Gesuchprofils in die Datenbank erklären Bewerber Ihre Zustimmung dazu, dass 1a Personalservice auf die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen zugreifen kann und diese potentiellen Kunden in der Form eines anonymisierten Bewerberprofils zur Verfügung stellen darf. 4

5 Bewerber und Kunden erklären sich mit der elektronischen Speicherung der Daten in einer Datenverarbeitungsanlage und der Weitergabe der 1a Personalservice zur Verfügung gestellten Angaben an die jeweiligen Vertragsparteien zum Zwecke des Abschlusses einer Beschäftigung einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Es ist sichergestellt, dass die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nur zweckentsprechend gemäß 13, 14 des Bundesdatenschutzgesetzes genutzt werden. Gem. 33 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass die Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und sichergestellt ist, dass die Daten nach Stand der Technik nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen. Alle 1a Personalservice zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich durch 1a Personalservice genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Daten und Informationen, die ihnen in Zusammenhang mit der Vermittlung zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsdauer hinaus. 12. Schlussbestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den zulässigen möglichst nahe kommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verliert bei Erscheinen neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen der zwischen 1a Personalservice und Kunden oder Bewerbern getroffene Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig. 1a Personalservice behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter personalservice.de/agb.html einsehbar. 5

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