E R G E B N I S B E R I C H T ARBEITSBESPRECHUNG DER ABT. I/9 BMUKK MIT DEN LANDESREFERENT/INN/EN FÜR SCHULPSYCHOLOGIE-BILDUNGBERATUNG

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1 E R G E B N I S B E R I C H T ARBEITSBESPRECHUNG DER ABT. I/9 BMUKK MIT DEN LANDESREFERENT/INN/EN FÜR SCHULPSYCHOLOGIE-BILDUNGBERATUNG vom 21. bis 23. November 2011 in Wien

2 Ort: Zeit: 1010 Wien, Concordiaplatz 1, Sitzungsraum 301 (3. Stock) Montag, , bis Uhr Dienstag, , 9.00 bis Uhr / bis Uhr Freitag, , 9.00 bis Uhr Teilnehmer/innen BMUKK: Dr. Gerhard Krötzl Dr. Beatrix Haller Dr. Harald Aigner Mag. Karin Waska Landesreferent/inn/en B: Dr. Elfriede Jud K: Dr. Gert Lach NÖ: DDr. Andrea Richter OÖ: Dr. Agnes Lang S: Mag. Helene Mainoni-Humer St: Dr. Josef Zollneritsch T: Dr. Hans Henzinger V: Dr. Maria Helbock W: Dr. Brigitta Srncik (als Vertretung von Dr. Mathilde Zeman) 2

3 INHALT Seite Tagesordnung 4 Kurzzusammenfassung der Ergebnisse 5 Nähere Informationen zu ausgewählten Tagesordnungspunkten Lese-/Rechtschreibschwäche Zwischenbericht der Arbeitsgruppe und schulpsychologische Positionierungen 14 Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im schulischen Bereich 19 Analyse der Jahresberichte und Diskussion strategischer Konsequenzen 28 Qualitätssicherung in der Schulpsychologie-Bildungsberatung Update Standards und Indikatoren 39 Bundesweite Fortbildung für SchulpsychologInnen im Jahr Koordination und Qualitätssicherung in Bezug auf Angebote zur Gewaltprävention Orientierungshilfen für SchulleiterInnen durch das ÖZPGS 48 LehrerInnenbildung NEU 70 Schulsozialarbeit 81 Studienchecker 84 Projekt Intranet für SchulpsychologInnen und Projektdatenbank 95 3

4 TAGESORDNUNG ZEIT THEMA Montag, 21. November bis Uhr Handlungsfelder für die Schulpsychologie-Bildungsberatung im Zusammenhang mit der Qualität des Lernens an österreichischen Schulen Schulentwicklungsberatung Rolle der Schulpsychologie LehrerInnencoaching im Zusammenhang mit dem Konzept der Bindungsgeleiteten pädagogischen Intervention Erarbeitung von Vorschlägen der Schulpsychologie-Bildungsberatung für die LehrerInnenbildung Lese- / Rechtschreibschwäche LBVO, Reifeprüfung, Diagnostik, Förderung, LehrerInnenkompetenzen ab 16:00 mit SC Kurt Nekula, M.A. Dienstag, 22. November 9.00 bis Uhr bis Uhr bis Uhr bis Uhr Dr. Rüdiger Teutsch: - UN-Konvention für Behinderte - Migration und Schule Analyse der Jahresberichte - Diskussion strategischer Konsequenzen Qualitätssicherung in der Schulpsychologie-Bildungsberatung Update Standards, Indikatoren Rechnungshofprüfung Definition von Kernprozessen Fortbildung Koordination und Qualitätssicherung in Bezug auf Angebote zur Gewaltprävention Orientierungshilfen für SchulleiterInnen Rolle der Schulpsychologie und des ÖZPGS ÖZPGS Koordination, Fortbildung Mittwoch, 23. November 9.00 bis Uhr bis Uhr Dr. Andreas Schnider LehrerInnenbildung NEU Aktueller Stand der Umsetzung Vorschläge der Schulpsychologie-Bildungsberatung Aktueller Stand der Projekte Schulsozialarbeit, Studienchecker Rolle der Schulpsychologie Realisierung Kommunikationskonzept (Projekt- und Personaldatenbank) Planung 2012 Tagungen, bundesweite Projekte 4

5 Ergebnisse Landesreferent/innentagung November 2011 Kurzzusammenfassung und TODOs Handlungsfelder für die Schulpsychologie-Bildungsberatung im Zusammenhang mit der Qualität des Lernens an österreichischen Schulen Leitprojekte des BMUKK: SC Nekula erläutert die strategischen Ziele und die sich daraus ergebenden aktuellen Schwerpunktsetzungen des BMUKK (siehe Grafik): Ausgehend von den drei grundlegenden Zielsetzungen (1) Kompetenzorientierung, innere Differenzierung und Individualisierung, (2) Standardisierung in den Grundkompetenzen und (3) Qualitätsentwicklung wurden strategische Projekte definiert. Einige davon sind in der Umsetzung bereits weit fortgeschritten (z.b. Weiße Feder, IBOBB), einige in der Planungsphase (z.b. LehrerInnenbildung NEU, Inklusion von Behinderten) und einige stehen aktuell und prioritär zur flächendeckenden Umsetzung an. Diese haben daher derzeit die höchste Priorität und sind: o Bildungsstandards o Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung und Oberstufe NEU o Neue Mittelschule o Qualitätsentwicklung / Qualitätsmanagement o Tagesbetreuung o Literacy Die Beiträge der Schulpsychologie-Bildungsberatung zur Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Leitprojekte des BMUKK (Diskussionsergebnis): 5

6 o Einbringung der spezifischen schulpsychologischen Perspektive als kritischer Freund in Entwicklung und Umsetzung: Rückmeldefunktion aus der schulpsychologischen Praxis über Auswirkungen von Maßnahmen auf spezifisches Klientel, Rückmeldung von Ecken und Kanten des Systems inklusive Einschätzung möglicher Konsequenzen geplanter Maßnahmen o Unterstützung der operativen Umsetzung bzw. Implementierung auf regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit den dortigen Systempartnern (Mitwirkung beim regionalen Bildungsmanagement). o Vertiefung und Weiterentwicklung des schulpsychologischen Angebotes in den Bereichen Coaching, Supervision, Teambildungsunterstützung und Schulentwicklung o Systematische Personalentwicklung, um diese (neuen) Aufgaben verstärkt wahrnehmen zu können (im Rahmen der bundesweiten schulpsychologischen Fortbildung werden hier im Jahr 2012 besondere Akzente gesetzt). Lese- / Rechtschreibschwäche Zwischenbericht der Arbeitsgruppe und schulpsychologische Positionierungen Die vom BMUKK eingerichtete Arbeitsgruppe Legasthenie der Schulpsychologie- Bildungsberatung besteht aus den von den LandesreferentInnen nominierten SchulpsychologInnen aus allen Bundesländern, zwei WissenschaftlerInnen (Univ.Prof. Dr. Landerl, Univ. Graz und a.o. Univ.Prof. Dr. Schabmann, Univ. Wien) und Dr. Beatrix Haller (BMUKK) als Leiterin. Der Arbeitsauftrag beinhaltet folgende Zielsetzungen: o Erarbeitung wissenschaftlich fundierter Vorschläge zur Optimierung des Unterrichtes mit dem Ziel der Früherkennung, Prävention und rechtzeitiger Intervention mit pädagogischen Mitteln o Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der dazu notwendigen LehrerInnenqualifikationen im Bereich der Aus- und Fortbildung o Erarbeitung von einheitlichen Positionen und Vorschlägen im Hinblick auf Regelungen zur Leistungsbeurteilung (in Planung befindliche Änderung der LBVO sowie Bewertungsrichtlinien für die neue standardisierte Reifeprüfung). o Definition eines bundeseinheitlichen schulpsychologischen Angebotes in dieser Fragestellung, vor allem im Hinblick auf Fragen der Diagnostik und der Sekundärsymptomatik o Veröffentlichung der Ergebnisse durch Überarbeitung der Handreichung Die schulische Behandlung der Lese-/Rechtschreibschwäche - siehe Die Arbeitsgruppe hat bereits einige Ergebnisse vorgelegt (Stellungnahmen zur LBVO und zur Reifeprüfung). 6

7 Im Rahmen einer Klausur am 30. und in Wien wird das grundlegende Konzept zur Neuauflage der Handreichung finalisiert und die weitere Arbeit geplant. Mit der weiteren Koordination und Qualitätssicherung der Verschriftlichung wird Frau Univ. Prof. Dr- Landerl beauftragt. Die Fertigstellung soll bis Ende 2012 erfolgen. Abstimmung der LandesreferentInnen mit den jeweiligen ArbeitsgruppenteilnehmerInnen aus dem eigenen Bundesland um sicherzustellen, dass gemeinsame, in der Folge verbindlich zu vertretende Ergebnisse erzielt werden (TODO 1 alle LREF) Von den LandesreferentInnen formulierte wichtige, zu berücksichtigende Eckpunkte: o Klarheit der Begriffe o Besonderer Fokus auf Schriftspracherwerb und diesbezüglichen Unterricht o Keine Krankheitszuschreibung als Zugang zu Förderung o Allgemeine Thematisierung der aktuellen schulgesetzlichen Definition von Nicht Genügend als Defizitmodell Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im schulischen Bereich Dr. Teutsch, der Leiter der Abt. I/5 im BMUKK, erläutert den diesbezüglichen Diskussions- und Abstimmungsprozess. Ziel ist, auf Basis eines von Univ.Prof. Dr. Barbara Gasteiger-Klicpera, Univ. Graz und David Wohlfahrt, KPH Graz erstellten Diskussionspapiers im Rahmen von 3 runden Tischen mit externen InteressensvertreterInnen sowie VertreterInnen des Schulsystems einen Vorschlag an die Frau Bundesministerin für eine Strategie zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Schulbereich zu erarbeiten. Leitend dabei ist die Vision eines in allen Aspekten inklusiven Schulsystems. Handlungsfelder für die Schulpsychologie: Verbesserung der Koordination der Unterstützungssysteme für Schulen und Eltern Die Schulpsychologie-Bildungsberatung soll hier als das einzige bundesweit in den Schulbehörden verankerte Unterstützungssystem wie vielerorts bereits erfolgt - im jeweiligen regionalen Bereich die Initiative ergreifen. Die Abstimmung bei der Kommunikation der Profile von BeratungslehrerInnen & PsychagogInnen, SchülerberaterInnen und SchulpsychologInnen nach außen ist bereits 2010 von einer gemischten Arbeitsgruppe vorgenommen worden, die Ergänzung durch das Profil von Schulsozialarbeit soll im Rahmen der vom BMUKK initierten Entwicklungspartnerschaft für die vom Bund mitfinanzierten Pilotprojekte erfolgen. 7

8 Die Schulpsychologie sollte beratend und auf lokaler Ebene mitgestaltend wirken, wenn zunächst eine inklusive Versuchsregion eingerichtet wird. Teilnahme von VertreterInnen der Schulpsychologie am dritten Runden Tisch am 26. Jänner 2012 in Wien Vorschläge für Nominierungen an Abt. I/9 bis Ende 2012 (TODO 2 alle LREF) Analyse der Jahresberichte und Diskussion strategischer Konsequenzen Die Analyse der Jahresberichte der Schulpsychologie-Bildungsberatung in den Bundesländern und vor allem der diesbezügliche langjährige Vergleich zeigt, dass sich die aktuell vereinbarten und auch in den Evaluationsstudien vorgeschlagenen strategischen Ziele, insbesondere die Verstärkung der Systemarbeit und der Ausweitung des Coachings und der Beratung von LehrerInnen, erreicht wurden. Zwischen den Bundesländern gibt es allerdings nach wie vor erhebliche Unterschiede in den Schwerpunktsetzungen. Diese sollten unter Berücksichtung der jeweils regionalen Gegebenheiten und Anforderungen reduziert werden. Die sich auf Basis der Analysen ergebenden Handlungsvorschläge: Burgenland Rolle in BB überdenken: mehr niederschwelliges Angebot? Behandlungen steigern Systemarbeit in VS erhöhen Kärnten Angebot im Bereich BB überdenken: weniger dafür zielgerichteter? Definition Behandlung reflektieren und gegebenenfalls anpassen Systemarbeit in VS erhöhen Niederösterreich Bei LVE auf Tiefenwirkung achten: Anzahl Kontakte pro Fall erhöhen Behandlungen steigern Sind so viele Gutachten notwendig? Oberösterreich Rolle in BB überdenken: mehr niederschwelliges Angebot? allgemein Reichweite bei Einzelfallberatung steigern Systemarbeit in VS, HS und BMHS steigern Reichweite der LehrerInnenberatung steigern Wird die Gutachterfunktion ausreichend wahrgenommen? Salzburg Die Reichweite der Einzelfallberatung in der Sekundarstufe II steigern Bei LVE auch auf Breitenwirkung achten: 8

9 Steiermark Tirol Die hohe durchschnittliche Anzahl der Kontakte pro Fall mit Systempartnern und Eltern reflektieren Anzahl der SchülerInnenkontakte steigern? Bei LVE auf Tiefenwirkung achten: Anzahl Kontakte pro Fall erhöhen Behandlungen steigern Angebot im Bereich BB überdenken: weniger dafür zielgerichteter? Anteil Behandlungen steigern LehrerInnenberatung steigern Systemarbeit in der VS steigern Vorarlberg Wien Reichweite in Sekundarstufe I erhöhen mit Systemarbeit in AHS und BMHS beginnen! Intensität (hohe Kontaktzahl) in der BB überdenken Mehr Öffentlichkeitsarbeit Rolle in BB überdenken: mehr niederschwelliges Angebot? Reichweite in Sekundarstufe I erhöhen Insgesamte Zielsetzungen Systemarbeit weiter steigern und diversifizieren (auch in VS) LehrerInnenberatung allgemein fokussieren LehrerInnen- und SchulleiterInnencoaching Kooperationen mit anderen Helfersystemen LVE= Vorstellungsgrund Lernen-Verhalten-Emotionales BB= Vorstellungsgrund Bildungsberatung Qualitätssicherung in der Schulpsychologie-Bildungsberatung Update Standards und Indikatoren Die aktuellen Standards und Indikatoren für die Schulpsychologie-Bildungsberatung wurden zuletzt 2008 adaptiert. Die aktuelle Analyse der Berichte zeigt, dass diese im Schuljahr 2010/11 zwar österreichweit erreicht wurden, auf Bundeslandebene jedoch noch nicht überall in allen Punkten. Die nicht erreichten Indikatoren stellen Handlungsfelder auf Bundesland- bzw. auch Beratungsstellenebene dar. Zu der Zielsetzung, in der schulpsychologischen Einzelberatung für LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern gleichermaßen zur Verfügung zu stehen (Standardbereich Kooperationen) wird ein neuer Indikator definiert: Mindestens 25% der Gesprächskontakte soll jeweils auf jede der drei genannten Gruppen entfallen. 9

10 Im Rahmen von MitarbeiterInnengesprächen soll bei der Besprechung der jeweiligen Arbeitsergebnisse des vergangenen Jahres auf die bundesweiten Zielindikatoren verwiesen und bei Notwendigkeit Möglichkeiten einer entsprechenden Schwerpunktverlagerung besprochen und vereinbart werden. (TODO 3 alle LREF) Bundesweite Fortbildung für SchulpsychologInnen im Jahr 2012 Im Kalenderjahr 2012 werden statt einer bundesweiten großen Fortbildungstagung mehrere spezifische Fortbildungsseminare durchgeführt, die der gezielten Personalentwicklung für die strategische Schwerpunktsetzung zum Ausbau der Systemarbeit und des LehrerInnencoachings dienen. Folgende Fortbildungsmaßnahmen sind für 2012 geplant: WISK: Lehrgang mit 48 Präsenzeinheiten (verteilt auf 3-4 Termine), durchgeführt von Uni Wien (Ziel: Ausbildung zur/zum WISK-Begleiter/in - Schulentwicklungsberatung im Bereich Gewaltprävention) Lernen ohne Angst: 3tägiges Seminar, 3 Termine zur Wahl im Jahr 2012, durchgeführt von IKM-Hamburg im Auftrag von Plan Österreich (Ziel: Beratung von Schulen/LehrerInnen bei Durchführung dieses Unterrichtsprojektes zur Gewaltpräv.) Bindungsgeleitete Intervention: Seminarreihe mit 3-4 Terminen, jeweils dreitägig, , durchgeführt von Prof. Julius, Univ. Rostock (Ziel: Expert/in für LehrerInnencoaching) Supervision: Seminar mit 16 Einheiten (3 Kalendertage) lt. Fortbildungscurriculum der Schulpsychologie-Bildungsberatung (Termin 2012), durchgeführt ev. von DiplPsych. Claudius Henning, Schulpsychologie Tübingen Krisenmanagement: Seminar mit 16 Einheiten (3 Tage) lt. Fortbildungscurriculum der Schulpsychologie-Bildungsberatung (Termin 2012 oder 2013), durchgeführt von ao. Univ.-Prof. Dr. Barbara Juen und/oder internen ReferentInnen aus der Schulpsychologie Eventuell zusätzlich: Onlinetraining gegen Schüchternheit/Prüfungsangst/soziale Angst zwei 3tägige Seminare, durchgeführt von Dr. Stetina & Mag. Lehenbauer, Univ. Wien (Ziel: Methodik der Onlineberatung, Einsatz des Onlinetrainings mit Schwerpunkt Sek II) 10

11 Darüber hinaus wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die einen Vorschlag zur Aktualisierung/Weiterentwicklung des bundesweiten Fortbildungskonzeptes erarbeitet (Leitung: Dr. Zollneritsch, Mitarbeit von 1 Landesref.-StellvertreterIn und 1 Vertreterin des BÖSS) Die Arbeitsgruppe Fortbildungskonzept soll sich im Frühjahr 2012 konstituieren und bis zur LandesreferentInnentagung im Nov einen Entwurf für ein neues Fortbildungskonzept vorlegen (TODO 4 Dr. Zollneritsch) Koordination und Qualitätssicherung in Bezug auf Angebote zur Gewaltprävention Orientierungshilfen für Schulleiter- Innen durch das ÖZPGS Um SchulleiterInnen dabei zu unterstützen, aus den vielen externen Angeboten und Unterstützungen im Bereich Gewaltprävention für ihre Schule geeignete Angebote auszuwählen sollen insbesondere die PsychologInnen des ÖZPGS damit beauftragt und auch dazu qualifiziert werden, die SchulleiterInnen hier kompetent zu beraten. Das ÖZPGS baut diese Zielsetzung daher in die verpflichtende Grundausbildung für ÖZPGS- PsychologInnen ein. Im Rahmen einer Ausbildungswoche vom 30. Jänner bis 3. Februar 2012, die Bestandteil des Ausbildungscurriculums des ÖZPGS ist, wird auf genau diese Aufgabe fokussiert. Um eine gute fachliche Abstimmung mit der Schulpsychologie-Bildungsberatung zu gewährleisten, sollen auch SchulpsychologInnen aus allen Bundesländern als ReferentInnen eingesetzt werden. Zu folgenden Themen soll jeweils ein Halbtag von je einem Team aus der Schulpsychologie gestaltet werden: Diagnostik von Systemen, insbesondere Klassen im Bereich der Gewaltprävention (Ref. E. Jud, E. Freudenthaler, H. Teufelhart) Gewaltprävention als Aufgabe der gesamten Schule Programm WISK (Ref. K. Schnepf. E. Seyfried) Klasseninterventionen (Ref. E. Moser, S. Oppitz, H. Teufelhart, N.N.) LehrerInnenbildung NEU Dr. Andreas Schnider, der Leiter der Vorbereitungsgruppe zu LehrerInnenbildung NEU, und Mag. Ursula Zahalka (Koordination im BMUKK) präsentierten den aktuellen Stand der Vorbe- 11

12 reitung und Diskussion und diskutierten über die von der Schulpsychologie eingebrachten Vorschläge. Dabei wurden folgende konkrete Handlungsfelder für die Schulpsychologie-Bildungsberatung definiert: Beratung von PHs hinsichtlich der mit 2012 beginnenden curricularen Entwicklungen, z.b. aktuell im Bereich Mentoringausbildung Rückmeldung zu den derzeit vorliegenden Konzepten aus spezifisch schulpsychologischer Perspektive Aktives Zugehen auf die PHs im jeweiligen regionalen Bereich: Informationen über Stand der Curriculumsentwicklung einholen und Beratung anbieten (TODO 5 LREF und Ansprechpersonen LehrerInnenbildung in der Schulpsychologie) Rückmeldung zu den von Dr. Schnider vorgelegten Konzeptskizzen an Abt. I/9 bis Ende 2012 (TODO 6 LREF und Ansprechpersonen LehrerInnenbildung in der Schulpsychologie) Schulsozialarbeit Nunmehr sind alle geplanten vom BMUKK mitfinanzierten Pilotprojekte im Bereich der Schulsozialarbeit gestartet (Sek I Bereich sowie Handelsschulen). Der 1. Zwischenbericht der Evaluation wir vom LBI demnächst vorgelegt. Am 17. und 18. Jänner 2012 findet in Salzburg das zweite allgemeine Vernetzungstreffen der Pilotprojekte statt, für 9. Mai 2012 ist eine größere Fachtagung zur Schulsozialarbeit in Wien geplant. Teilnahme aller Ansprechpersonen der Schulpsychologie-Bildungsberatung für Schulsozialarbeit am Vernetzungstreffen am 17./ in Salzburg sowie an der Fachtagung am in Wien. Bei Verhinderung Entsendung einer Vertretung (TODO 7 LREF bzw. Ansprechpersonen Schulsozialarbeit in der Schulpsychologie) Studienchecker Im Schuljahr 2012/13 erfolgt ein weiterer Ausbauschritt. Im Jänner 2012 werden dazu die Eckpunkte bekanntgegeben. Geplant ist, österreichweit eine Reichweite von mindestens 12

13 50% und in jedem Bundesland von mindestens 40% zu erreichen. Für 31. Mai 2012 ist ein bundesweiter Workshop mit allen ProjektträgerInnen geplant. Teilnahme aller Ansprechpersonen der Schulpsychologie-Bildungsberatung für Stuidienwahlberatung/Studienchecker am Projektworkshop am 31. Mai 2012 (TODO 8 LREF bzw. Ansprechpersonen Studienwahlberatung in der Schulpsychologie) Projekt Intranet für SchulpsychologInnen und Projektdatenbank Die Einrichtung eines Intranets für SchulpsychologInnen mit Projekt- und Personendatenbank wird noch im Dezember 2011 abgeschlossen. Ab 2012 soll diese in Betrieb genommen werden (Mitteilung des Starts erfolgt durch das BMUKK). Bei Inbetriebnahme des Intranets erfolgt die Berichtlegung über Initiativen und Projekte durch Eintragungen in die Projektdatenbank. Die Sammlung von dann zu berichtenden Projekten und Initiativen kann ab sofort erfolgen, um eine zügige Befüllung der Datenbank ab Freischaltung zu gewährleisten (TODO 9 LREF) Weitere Termine LandesreferentInnentagung im Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, St. Wolfgang Fachtagung Bildungsberatung im Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, St. Wolfgang (Teilnahme der Ansprechpersonen für IBOBB wenn möglich) Ausbildungslehrgang f.d. höheren schulpsych. Dienst in Wien Wissenschaftl. Tagung und Vernetzungstreffen Weiße Feder in Wien (Teilnahme der Ansprechpersonen für Gewaltprävention) Dienstprüfung LandesreferentInnentagung in Wien G. Krötzl

14 NÄHERE INFORMATIONEN ZU AUSGEWÄHLTEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN Lese- / Rechtschreibschwäche Zwischenbericht der Arbeitsgruppe und schulpsychologische Positionierungen Lese-Rechtschreibstörung - Ausgangslage Gesellschaftliche Verantwortung Kinder/Jugendliche mit LRS rechtzeitig zu entdecken, denn 30,2 % Schulabbrecher 25 % Suizidversuche (Daniel et al., 2006) 14% Depression 15% Angststörungen 24% Verhaltensstörungen 15 % Substanzmissbrauch (Goldstone et al., 2007) Wirksamkeitsfaktoren der Förderung bei LRS (Metaanalyse, Ise et al., in Druck Kindheit und Entwicklung, 2012): Interventionsform Symptomspezifische Intervention Effektstärke 0,71 Funktions- Wahrnehmungstrainings Effektstärke 0,23 Kombinierte Interventionen Effektstärke 0,38 Trainingsmethode Lesetraining 0,53 Rechtschreibtraining 0,78 Lese- Rechtschreibtraining 0,88 Dauer 10 Wochen 0,41 mehr als 20 Wochen 0,82 Enorme Diskrepanz zwischen Selbsteinschätzung der Lehrerinnen und Lehrer und dem Wissen z.b. 91 % sehen Buchstabenverdrehen b/p als ein typisches Zeichen für LRS (Ise et al., 2007; Vortrag Schabmann, 2011) Allein durch einen veränderten Unterricht und Unterrichtsmaterialien kann die Rechtschreibund Lesefähigkeit verbessert werden (Klipcera, Schabmann & Gasteiger-Klipcera, 2010) Diagnoseproblematik: Im ICD-10 wird als Kriterium eine Abweichung der Lese/Rechtschreibschwäche um mindestens 2 Standardabweichungen vom durch das Entwicklungsalter vorhergesagten Wert angegeben. In der diagnostischen Praxis kommt häufig ein Kriterium von 1,5 Standardabweichungen zur Anwendung. Die Prävalenzraten hängen von den willkürlich" festgelegten Kriterien ab (Landerl, 2009 in Lehrbuch der Verhaltenstherapie, Schneider&Margraf (Hrsg.) Prävalenzschätzungen.gehen von 4-6% der Bevölkerung aus d.h. statistisch gesehen sitzen in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder mit LRS. 14

15 Ziele der Arbeitsgemeinschaft LRS 1) Empfehlungen zur Optimierung der schulischen Förderung Evidenzbasierte Förderkomponenten bewährte Umsetzungskonzepte Basisfertigkeiten Slbg OÖ Vlbg Bgld Wien Phonologische Bewusstheit x x x x x Buchstaben-Laut-Zuordnung x x x x x Schreiben Lautorientiertes Schreiben x nein x x nein Orthografisches Schreiben x nein x x nein Lesen Lesegenauigkeit x x x x x Leseflüssigkeit x x x x x 2) Empfehlungen für den Umgang mit Schüler/innen mir LRS im Zusammenhang mit der Zentralmatura Lesedefizite stellen für die weitere berufliche Laufbahn/Studium ein ernsthaftes Problem dar, während Rechtschreibprobleme kaum mehr relevant sind. Chancengleichheit und Vermeidung von Diskriminierung (Ermöglichung eines begabungsadäquaten Schulabschlusses) durch 1. Reduzierung der Wertigkeit der Rechtschreibung als Beurteilungskriterium bei Schularbeiten und schriftlichen Leistungsfeststellungen. 2. Kompensationsmöglichkeiten wie z.b. Verwendung von Hilfsmitteln wie PC oder Wörterbuch. 3. Herstellung einer Übereinstimmung mit den Bildungsstandards und der kompetenzorientierten Reifeprüfung. 3) Erarbeiten von Qualitätskriterien für die wissenschaftliche fundierte Aus- und Weiterbildung für Lehrer/innen 4) Festlegen von Diagnostikleitlinien 5) Schulpsychologische Beratungs- und Behandlungsangebote für psychische Begleitstörungen bei LRS 15

16 Positionspapier, Oktober 2011 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung Deutsch und Fremdsprachen Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten Ausgangslage Die Häufigkeitsangaben für Lese-Rechtschreibstörungen liegen zwischen 2 und 6%. Im Laufe der Schulzeit haben aber ca. 20 % der Schüler und Schülerinnen gravierende Schwierigkeiten mit dem Lesen und der Rechtschreibung, wobei Burschen häufiger betroffen sind als Mädchen. Für die Entwicklung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten wird ein Zusammenwirken individueller Faktoren (Defizite in der sprachlichen Informationsverarbeitung, genetische Disposition und Umweltfaktoren) als Ursache gesehen. Laut LVBO 16, Absatz 1 sind für die Beurteilung von Schularbeiten in der Unterrichtssprache Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit maßgebend. Schülerinnen und Schüler mit einer LRS haben trotz Rundschreiben Nr. 32/2001 keine Rechtssicherheit, dass Schularbeiten nicht ausschließlich wegen Art und Anzahl der Rechtschreibfehler negativ beurteilt werden. Zielsetzung Chancengleichheit und Vermeidung von Diskriminierung (Ermöglichung eines begabungsadäquaten Schulabschlusses) durch 1. Reduzierung der Wertigkeit der Rechtschreibung als Beurteilungskriterium bei Schularbeiten und schriftlichen Leistungsfeststellungen. 2. Kompensationsmöglichkeiten wie z.b. Verwendung von Hilfsmitteln wie PC oder Wörterbuch. 3. Herstellung einer Übereinstimmung mit den Bildungsstandards und der kompetenzorientierten Reifeprüfung. 4. Rechtzeitiges Erkennen der LRS durch Lehrerinnen und Lehrer auf der Basis standardisierter und normierter Verfahren. 5. Wissen über adäquate Förderung und Fördermaßnahmen in allen Schulen. 16

17 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen eine Änderung der LBVO 16, Absatz 1 in Hinblick auf die Wertigkeit der Rechtsschreibung und Hinweise auf Kompensationsmöglichkeiten. Dadurch benötigen Schülerinnen und Schüler mit Lese- und Rechtschwierigkeiten keine Bestätigung (Gutachten) über eine LRS, um die oben genannte Chancengleichheit zu erhalten. die Streichung des Begriffes hirnorganische Störung im Zusammenhang mit Lese- und Rechtschwierigkeiten im Rundschreiben Nr. 32/2001. LRS ist eine umschriebene Entwicklungsstörung des Erlernens von Lesen und Rechtschreiben und keine hirnorganische Störung. die Förderung der Schülerinnen und Schüler durch innere Differenzierung und einer zielgerichteten Förderung, die eine begleitende Förderdiagnostik erforderlich macht. Die Ausgrenzung von Schülerinnen und Schüler mit Leseund Rechtschreibstörungen, durch einen Vermerk im Zeugnis verhindert nachhaltig eine mögliche Verbesserung der Lese-Rechtschreibleistung. die frühmöglichste Förderung aller Schülerinnen und Schüler mit Lese- /Rechtschreibproblemen durch Vertiefung, Ergänzung und Ausweitung des Erstlese- und Schreibunterrichts: Empirische Befunde zeigen, dass Schülerinnen und Schüler mit Rechtschreibschwierigkeiten sich nur in der Menge, nicht aber in der Art der Fehler von anderen Kindern unterscheiden. die qualitätsgesicherte Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, um eine optimale schulische Förderung im Klassenverband und im schulinternen Förderunterricht gewährleisten zu können. Dafür werden gerade Qualitätsstandards von der Schulpsychologie - Bildungsberatung in Kooperation mit Expertinnen und Experten ausgearbeitet. Verwendete Literatur: Bundesländererlässe, Burgenland, Kärnten, Niederösterreich (2007), Oberösterreich (2001), Salzburg (2003), Steiermark (2011), Tirol (2009), Vorarlberg (2008), Wien (2002 AHS, 2010 APS) BMUKK (2008). Die schulische Behandlung der Lese-Rechtschreibschwäche Klipcera, C., Schabmann, A.& Gasteiger-Klipcera, B. (2010). Legasthenie - LRS. Reinhardt UTB Kubinger, K. (2006). Psychologische Diagnostik. Theorie und Praxis psychologischen Diagnostizierens. Hogrefe Moll K. & Landerl, K. (2010), SLRT II. Lese- und Rechtschreibtest, Weiterentwicklung des Salzburger Lese- und Rechtschreibtests (SLRT). Hogrefe 17

18 Stellungnahme der Schulpsychologie-Bildungsberatung, AG-Legasthenie zum Vorschlag der Arbeitsgruppe Schriftliche Reife- und Diplomprüfung Deutsch, 4. Oktober 2011 Umgang mit dem Thema Legasthenie bei der schriftlichen Reifeprüfung Deutsch Wir unterstützen das Grundprinzip der bestmöglichen Förderung im Umgang mit Legasthenie. Die AG Schriftliche Reife- und Diplomprüfung Deutsch betont Der Umgang mit Legasthenie bei der schriftlichen Reifeprüfung muss sich auf die vorhergehende Förderung stützen. Wir weisen darauf hin, -dass keine flächendeckenden Fördermaßnahmen vor allem in der Sekundarstufe II angeboten werden. -dass der Schwerpunkt aber auf die schulische Förderung zu legen ist, weil die Qualität der außerschulischen Förderung aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Fundierung oftmals nicht gegeben ist und seitens des bmukk nicht überprüfbar ist. Die Schulpsychologische Praxis zeigt, dass durch die Leistungsbeurteilung nach dem Prinzip Qualitative Beurteilung der Leistung statt Zählen der Fehler die erhoffte Entschärfung für Legastheniker nicht gegeben ist. Denn eine negativ beurteilte inhaltliche Teilleistung bedingt jedenfalls die negative Beurteilung der Gesamtleistung! Die Forderung der AG Schriftliche Reife- und Diplomprüfung Deutsch, dass die Kandidatinnen, eine zertifizierte Legasthenie (ICD-10) nachweisen müssen, damit sie besondere Stützungsmaßnahmen erhalten können, hätte aus Sicht der Schulpsychologie-Bildungsberatung folgende negativen Auswirkungen: -dass bewährte landesweit implementierte LRS-Förderkonzepte z.b. Salzburg, die keine ICD-Diagnosen zwingend vorsehen, hinfällig werden. -wir weisen auf folgende Diagnoseproblematik hin: Die Interpretation des Diagnosekriteriums (Diskrepanz zwischen Lese und/oder Rechtschreibleistung und Entwicklungsalter) ab dem eine LRS vorliegt, variiert. Im ICD-10 wird eine Abweichung von 2 Standardabweichungen gefordert. In der psychologischen Praxis wird häufig ein Kriterium von 1,5 Standardabweichungen verwendet. Die Prävalenzraten hängen davon ab. 18

19 Die Schulpsychologie-Bildungsberatung empfiehlt zur Erreichung von Chancengleichheit und Vermeidung von Diskriminierung: 1. Reduzierung der Wertigkeit der Rechtschreibung als Beurteilungskriterium bei der schriftlichen Leistungsfeststellung. 2. Einsatz von standardisierten Screeningverfahren bei Eintritt in VS, HS und AHS, damit Schwierigkeiten früh erkannt werden. 3. Flächendeckende evidenzbasierte schulische LRS-Förderung in allen Bundesländern. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im schulischen Bereich Auf dem Weg zur Inklusiven Schule BMUKK Strategie zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im schulischen Bereich Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die gemeinsam mit dem Fakultativen Protokoll von Österreich im Jahre 2008 ratifiziert wurde, definiert Ziele und Maßnahmen, die die Umsetzung einer umfassenden Partizipation aller Menschen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben sicherstellen sollen. Für den Bildungsbereich bedeutet das vor allem den freien Schulzugang mit entwicklungsorientiertem, individualisierendem Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Die inklusive Schule orientiert sich an den Stärken und Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes. Als gemeinsamer Lern- und Lebensraum, in dem sich junge Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten angenommen fühlen und Bestätigung erfahren, wird die individuelle Leistungsbereitschaft so gefördert, dass die bestmögliche (Aus-)Bildung möglich wird. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat im Frühjahr 2011 in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das die Gesamtkoordination der Umsetzung der UN-Konvention in Österreich übernommen hat mit der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie im Bereich Bildung (Artikel 24) begonnen. In einem wissenschaftlich begleiteten, partizipativen Prozeß kommen VertreterInnen der Zivilgesellschaft (Vereine, Dachverbände, Interessensvertretungen und Behindertenorganisationen) ebenso zu Wort, wie Expertinnen und Experten aus dem Ministerium, den 19

20 Schulbehörden, der LehrerInnenbildung und der schulischen Praxis. Ziel ist es, die komplexe Situation mit ihren vielfältigen Interessen und Sichtweisen darzustellen, Wege und Maßnahmen der Umsetzung zu identifizieren und damit die Grundlage für weitere politische Entscheidungen aufzubereiten. Etwa 200 Expertinnen und Experten haben an den bisherigen Dialogrunden im Juni und Oktober 2011 direkt teilgenommen, dazu kommen zahlreiche Konferenzen, Informations- und Diskussionsveranstaltungen, bei denen der Weg zu einer gemeinsamen Schule für alle erörtert worden ist. Die bisher identifizierten wichtigsten Handlungsfelder bzw. Maßnahmen betreffen die pädagogische und organisatorische Entwicklung von Schule und Unterricht, die Verbesserung der regionalen Unterstützungsstrukturen, die bedarfs- und bedürfnisgerechte Förderung, die Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen, sowie die wissenschaftliche Begleitung. Darüber hinaus wurden auch schon Szenarien zur stufenweisen Realisierung der inklusiven Schule angesprochen. Noch im laufenden Schuljahr soll der Plan zur Umsetzung gemeinsam mit den relevanten Akteuren und Stellen soweit präzisiert werden, dass nicht nur ein Überblick über die langfristig notwendigen pädagogischen, organisatorischen und gesetzlichen Entwicklungsschritte vorliegt, sondern auch - in Abstimmung mit Ländern und Gemeinden konkrete Schritte zur Schaffung inklusiver Regionen unternommen werden können. Dr. Rüdiger Teutsch BMUKK, Abteilung I/5 Weitere Informationen zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: 20

21 BMUKK Strategie zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Auf dem Weg zur inklusiven Schule Tagung der Landesreferentinnen für Schulpsychologie Wien, Dr. Rüdiger Teutsch Abt. I/5 : Diversitäts-und Sprachenpolitik Sonderpädagogik und Inklusive Bildung Begabungsförderung Gender-Mainstreaming Beauftragter der Sektion I Schulqualität und Inklusion Das Thema Inklusion ist aufs engste mit den aktuellen Reformanliegen zur Entwicklung der Qualität des Lernens im Sinne der Individualisierung und Kompetenzorientierung verbunden. Es ist daher kein isoliertes sonderpädagogisches Anliegen, sondern zielt auf die Qualitätsentwicklung des Schulsystems insgesamt. Diskussionspapier für die Strategie zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention Barbara Gasteiger-Klicpera, David Wohlhart 21

22 Information bei LSI Konferenzen LSI Konferenz Herbst 2010 Erstinformation über den Prozess der Strategieentwicklung zur Umsetzung der UN-Konvention LSI Konferenz Frühjahr 2011 Darstellung der Anliegen und Ziele der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ( Monitoringausschuss ) und des NAP Behinderung (Nationaler Aktionsplan; koordiniert vom BMASK) LSI Konferenz Herbst 2011 Information über den aktuellen Stand der Diskussion und Ausblick auf die nächsten Schritte zur Entwicklung der politischen Entscheidungsgrundlage Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Österreich ist diesem Übereinkommen beigetreten und hat es 2008 ratifiziert. Ebenso ratifiziert hat es ein Zusatzprotokoll, in dem es die Zuständigkeit des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkennt, Beschwerden über eine Verletzung der Rechte entgegenzunehmen und zu prüfen. Österreich verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz koordiniert die Angelegenheiten dieser Konvention. 22

23 Artikel 24 - Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. (2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden. aus: BGBl. III - ausgegeben am 23. Oktober Nr. 155 Entwicklung einer Strategie des BMUKK Auftrag und Ziel Entwicklung einer BMUKK Strategie bis 2013 zur Umsetzung der UN Konvention in der Schule Steuerungsgruppe Mag. J. Horschinegg (Abt. II/8), Dr. R.Teutsch (Abteilung I/5) Mag a.c. Seifner, Mag a.d. Raditsch (Ref. I/5c Sonderpädagogik und Inklusion ) Konzept Die Strategie zur Umsetzung der UN-Konvention im Schulbereich soll unter intensiver Einbeziehung aller Betroffenen vom BMUKK entwickelt werden. Zeitplan Die Entwicklung der Strategie erfolgt in Abstimmung mit dem BMASK, insbesondere auch mit dem Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen ( ) 23

24 Entwicklung einer Strategie des BMUKK Zeitplan zum dialogischen Prozess ( ) Jänner 2011: Eine Redaktionsgruppe - VertreterInnen der Wissenschaft, des BMUKK und der Schulaufsicht (Bgld./NÖ/Ktn.) - klärt die inhaltlichen Vorgaben ( Diskussionspapier ) Juni 2011: Runder Tisch (extern) mit jeweils 55 TeilnehmerInnen aus der Gruppe der Betroffenen, Verbänden, Vereinen, Elterninitiativen, Wissenschaft, BMASK 25. Oktober 2011: Runder Tisch (intern) mit VertreterInnen des BMUKK (Schulführende Abteilungen, Berufsbildung, Schulpsychologie, JuristInnen ) Schulaufsicht, Pädagogische Hochschulen, 26. Jänner 2012: Gemischtes Forum aus allen Akteursgruppen Frühjahr 2012: Finalisierung der Strategie Mai/Juni 2012: Abschlussrunde mit Frau Bundesministerin Handlungsfelder Inklusive Schule Inklusiver Unterricht als Regelform Organisationsformen inklusiven Unterrichts, Rahmenbedingungen Verstärkung der Unterstützungssysteme Zugänglichkeit und Barrierefreiheit Veränderungen in der Ausbildung und im professionellen Selbstverständnis der LehrerInnen Forschende Begleitung der Umsetzung Diskussionspapier für die Strategie zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention Barbara Gasteiger-Klicpera, David Wohlhart 24

25 Individuelle Förderung im System Schule - die Pyramide des Förderkontinuums Inklusion I 25

26 Inklusion II Homogenität Heterogenität Diversität Assimilation Integration Inklusion Unterschiede werden nicht wahrgenommen Unterschiede gelten als Herausforderung Unterschiede gelten als Potenzial Entwicklungsszenario: Inklusiven Region Das Vorhaben der Realisierung eines inklusiven Bildungssystems kann am besten auf der Basis regionaler Konzepte in Angriff genommen werden. Eine pädagogische und organisatorische Weiterentwicklung ausschließlich an der Basis, also an Einzelinstitutionen, würde zu kurz greifen, weil es nicht möglich und sinnvoll ist, alle Kompetenzen für personalisiertes und adaptives Lernen sowie für jede Form der Förderung an jeder Einrichtung anzusiedeln. Eine ausschließliche Änderung von Bundes- und Landesgesetzen ohne regionale Initiativen würde sehr wahrscheinlich zu geringe Auswirkungen auf das Bildungssystem haben. Die Einrichtung der inklusiven Regionen folgt einem vom bm:ukk vorgegebenen Zeitplan. Zunächst ist die Entwicklung von inklusiven Modellregionen vorgesehen, die es ermöglichen, von günstigen Bedingungen ausgehend die unten genannten Strukturen beispielhaft auszubauen. Die Erfahrungen aus diesen Modellregionen werden gesammelt, systematisiert und zu einem Entwicklungskonzept verdichtet, das zu einem gegebenen Stichtag in ganz Österreich umgesetzt wird. 2. Arbeitspapier zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im österreichischen Bildungssystem Barbara Gasteiger-Klicpera, David Wohlhart,

27 Interdependenzen mit anderen Politikfeldern Vorbereitung des 3. Runden Tisches ( extern und intern ) 1. Was habe ich im bisherigen Dialogprozess zur Umsetzung der UN-Konvention wahrgenommen? 2. Worauf muss in der weiteren Diskussion (beim nächsten Runden Tisch) geachtet werden? 27

28 Analyse der Jahresberichte und Diskussion strategischer Konsequenzen Leistungen der Schulpsychologie-Bildungsberatung Auszug aus den Tätigkeitsberichten des Schuljahres 2010/11 Die in den bundesweit 76 schulpsychologischen Beratungsstellen tätigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (132 Dienstposten) und die bis März 2011 zusätzlich eingesetzten 60 schulpsychologischen Fachkräfte (freie Dienstnehmer/innen) erbrachten im Schuljahr 2010/11 folgende psychologische Leistungen für die österreichische Schule: Beratungsgespräche mit Schüler/innen, Lehrer/innen, Erziehungsberechtigten, Schulaufsichtsbeamt/innen und anderen Kooperationspartnern Schüler/innen wurden psychologisch untersucht bzw. behandelt Lehrer/innen wurden bezüglich deren eigener Probleme beraten Personen wurden längerfristig psychologisch behandelt andere schulpsychologische Tätigkeiten wurden direkt an Schulen verrichtet (z.b. Vorträge, Moderationen, Sprechtage, Seminare, psychologische Expertise bei Lehrer/innenkonferenzen) Stunden leisteten Schulpsycholog/innen im Rahmen von Schulbesuchen direkte Unterstützungen an Schulen vor Ort psychologische Informationsbeiträge für die Öffentlichkeit wurden geleistet (z.b. Broschüren, Artikel, Interviews). Der Vergleich zum Jahresbericht 2009 zeigt, dass sich aufgrund der zunehmenden Komplexität der Problemstellungen die Anzahl der untersuchten Schüler/innen zwar leicht verringerte, dabei aber mehr Gespräche geführt wurden. Ein besonders deutlicher Anstieg ist den aktuellen bundesweiten Zielsetzungen der Schulpsychologie-Bildungsberatung entsprechend - im Bereich Beratung und Coaching von Lehrer/innen sowie bei der Systemarbeit zu verzeichnen. Zu vermerken ist außerdem, dass seit April 2011 die Psycholog/innen des Österreichischen Zentrums für psychologische Gewaltprävention (ÖZPGS) die Schulpsycholog/innen im Bereich der Gewaltprävention unterstützen. Von diesen wurden in diesem Zeitraum zusätzlich zu den hier angeführten Zahlen Schüler/innen psychologisch unterstützt, Beratungsgespräche (davon mit Lehrer/innen) wurden geführt, Aktivitäten im Bereich Systemarbeit wurden durchgeführt und Schulbesuche absolviert. 28

29 Einige Detailergebnisse: Im Rahmen der Einzelfallberatung nahmen sich die Schulpsycholog/innen der Probleme von insgesamt Schüler/innen an. Lern- u. Verhaltensschwierigkeiten, Krisen (LVK) Summe Bildungsberatung Summe Lernen Verhalten Lernen+Verh. Krise LVK Schulart Emotionales Vorschulbereich VS (1.-4.SST) SO HS/NMS PTS BS AHS/U AHS/O BMS BHS Sonstige SUMME Vergl.zu ,9% -2,2% -5,2% -0,5% -13,2% -2,9% -1,9% Die in obiger Tabelle angeführten Thematiken stellen den Grund der Kontaktaufnahme mit der Schulpsychologie dar. Oftmals ergeben sich im Laufe der Beratung auch andere Fragestellungen. Dies trifft besonders häufig beim Vorstellungsgrund Bildungsberatung, bei dem es um Fragen zu Bildungs- und Laufbahnentscheidungen (z.b. Einschulung, Umschulung, Schulwahl, Begabungsförderung, Studienwahl etc.) geht. Fragestellungen zum Themenbereich Lernen können sich auf bestimmte Lernschwierigkeiten beziehen, wie z.b. Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche oder auch auf allgemeine psychologische Fragen zum Lernen bzw. zu Lernvoraussetzungen. Unter Verhalten sind Fragestellungen subsumiert, bei denen Schwierigkeiten im Verhalten bzw. sozialen Kontakt Ursache der Kontaktaufnahme mit der Schulpsychologie waren. Oftmals ist gleich bei der Anmeldung klar, dass die Problemlage mehrdimensional ist. Dies trifft auf die Kategorie Lernen, Verhalten, Emotionales zu, z.b. bei Schulangst, Hyperaktivität, belastenden familiären Situationen, die sich auf Schule und Lernen auswirken. Unter Krise sind schulpsychologische Interventionen in akuten Krisenfällen angeführt. 29

30 Einzelfallarbeit (Gespräche) Schüler Innen Erziehungsb. Lehrer- Innen Schulaufsicht Dipl. Sozialarb. Sonst. Summe Ärzte Anmeldegrund Bildungsberatung Lernen Verhalten Lernen+Verhalten Krise Summe Schulart Kindergarten Vorschulstufe VS SO HS/NMS PTS BS AHS/Unterstufe AHS/Oberstufe BMS BHS Sonstige SUMME Vergl.zu ,7% +2,5% +1,0% -9,8% +17,9% -12,6% -2,4% +0,6% Im Rahmen der Einzelfallarbeit werden Gespräche mit den beteiligten Personen, in der Regel mit der/dem Schüler/in selbst, den Erziehungsberechtigten und Lehrer/innen, aber in vielen auch anderen wichtigen Kooperationspartnern wie Beamt/innen der Schulaufsicht, Ärzt/innen, Sozialarbeiter/innen und noch vielen anderen verschiedenen Unterstützungseinrichtungen und betroffenen Personen (z.b. Kindergärtner/innen, Sozialpädagog/innen, Therapeut/innen, soziale Einrichtungen etc.) geführt. Neben der klassischen umfassenden Einzelfallarbeit werden auch Kurzberatungen (z.b. Telefonberatungen, Beratungen und Auskünfte bei Bildungsmessen, Sprechtagen) durch: Kurzberatungen mit Erziehungsberechtigten Lehrer/innen Schüler/innen Sonstigen SUMME Anzahl

31 Die Schulpsychologie-Bildungsberatung unterstützt auch Lehrer/innen unabhängig von Problemen mit konkreten Schüler/innen durch Beratung, Coaching und Supervision. Separate Lehrer/innenberatungen Anz. Lehrer/innen Anz. Kontakte VS SO HS/NMS PTS BS AHS BMHS Σ Lehrer Schulaufsicht Sonstige Summe Vergl.zu ,3% +16,5% Es gibt mehrere Orte des schulpsychologischen Wirkens. Während für Einzelberatungen die außerhalb der Schule gelegene Beratungsstelle viele Vorteile bietet, ist es bei umfassenden Fragestellungen, besonders dann, wenn sie mehrere Personen betreffen, unumgänglich direkt an der Schule tätig zu werden. Neben den psychologischen Tätigkeiten rund um die Einzelfallarbeit im engeren Sinn, leistet die Schulpsychologie-Bildungsberatung hier in verschiedenen Formen Unterstützung. Dies und die stärkere Fokussierung auf Coaching und Beratung von Lehrer/innen ist eine wichtige strategische Zielsetzung für die Weiterentwicklung der Schulpsychologie-Bildungsberatung. Systemarbeit (meist direkt an Schulen) Moderation Konflikt- Konferenz- bearbeitung teilnahme Sprechtag Vortrag Seminar Sonstiges SUMME Schulart VS SO HS/NMS PTS BS AHS BMHS Sonstige Summe Vergl zu ,1% +9,6% +3,6% +7,5% +50,2% +16,1% +69,3% +19,1% 31

32 Die in obiger Tabelle aufgelisteten Kategorien sind wichtige psychologische Beiträge zur Schulentwicklung und Steigerung der Problemlösefähigkeit der Schulstandorte selbst. Moderation: Leitung von Gesprächs- und Arbeitsgruppen zu pädagogisch-psychologischen Themen, z.b. im Rahmen der Schulpartnerschaft Konfliktbearbeitung: Psychologische Unterstützung bei der Bearbeitung und Lösung von Konflikten zwischen Lehrer/innen, Schüler/innen, Erziehungsberechtigten Konferenzteilnahme: Einbringung schulpsychologischer Expertise in pädagogische Konferenzen, Konferenzen über disziplinäre Entscheidungen, Verhaltensvereinbarungen, Erstellung von Förderkonzepten etc. Sprechtag: Schulpsychologische Sprechtage an Schulen ein niederschwelliges Angebot für Schüler/innen, Lehrer/innen und Erziehungsberechtigte Vortrag, Seminar: Vorträge Seminare für Lehrer/innen, Erziehungsberechtigte, Schüler/innen Unter Sonstiges sind vor allem Tätigkeiten im Zusammenhang mit Konzeption und der Umsetzung von Projekten (z.b. zur Gewalt- oder Suchtprävention, psychologischen Gesundheitsförderung, Schulentwicklung etc.) auf schulischer oder regionaler Ebene angeführt. Erfolg der Initiative zum Ausbau der psychologischen Unterstützungsangebote Durch den zusätzlichen Einsatz von PsychologInnen, die in enger Abstimmung mit der Schulpsychologie-Bildungsberatung seit Jänner 2010 zunächst als freie DienstnehmerInnen und dann als MitarbeiterInnen des Österreichischen Zentrums für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich (ÖZPGS) tätig waren, konnte das Leistungsangebot deutlich gesteigert werden. Insbesondere wurden die große Steigerung in der Systemarbeit und die größere Präsenz an Sekundarschulen dadurch möglich. Weitere Informationen und Daten: 32

33 Schulpsychologie-Bildungsberatung im Schuljahr 2010/11 Statistische Daten (bm:ukk, Abt. I/9) Statistische Grunddaten 1,14 Mio Schülerinnen und Schüler Lehrerinnen und Lehrer 132 Dienstposten: 9 Landesreferent/innen 101 vollbeschäftigte Schulpsycholog/innen 43 teilzeitbeschäftigte Schulpsycholog/innen 76 Beratungsstellen 33

34 Schulpsychologische Leistungen (2010/11) Gesprächskontakte Schüler/innen Lehrer/innen mit eigenen Problemen Personen wurden psychologisch behandelt sonstige schulpsychologische Tätigkeiten an Schulen verrichtet (z.b. Vorträge, Moderationen, Sprechtage, Seminare) Informationsbeiträge für die Öffentlichkeit geleistet (z.b. Broschüren, Artikel, Interviews) Einzelfallarbeit Anzahl Schüler/innen 2010/11 Bildungs- Lern- u. Verhaltensschwierigkeiten, Krisen (LVK) Summe beratung Lernen VerhaltenLernen+Verh. Krise Summe LVK Schulart Emotionales Vorschulbereic VS (1.-4.SST) SO HS/NMS PTS BS AHS/U AHS/O BMS BHS Sonstige SUMME

35 Kontakte bei Fallarbeit 2010/11 Schüler/innen Erziehungsb. Lehrer/innen Schulaufsicht Ärzte Dipl.Sozialarb. Sonst. Summe Anmeldegrund Bildungsberatung Lernen Verhalten Lernen+Verhalten Krise Summe Schulart Kindergarten Vorschulstufe VS SO HS/NMS PTS BS AHS/Unterstufe AHS/Oberstufe BMS BHS Sonstige SUMME

36 Arbeitsprofil - Gesprächskontakte Sonstige 8% Schüler/innen 32% Lehrer/innen 30% Eltern 30% Zunahme der Lehrer/innenberatungen 36

37 Die schulpsychologische Präsenz an Schulen hat sich seit 2006 kontinuierlich verstärkt. 37

38 38 Die Systemarbeit ist stark im Steigen.

39 Qualitätssicherung in der Schulpsychologie-Bildungsberatung Update Standards und Indikatoren Standards und Indikatoren der Schulpsychologie-Bildungsberatung (Neuer Stand 2011) Ausgewogenheit - Adressaten Standard 1: Ausgewogenheit der schulpsychologischen Versorgung durch anteilsmäßige Ausbalancierung der Adressaten schulpsychologischer Dienstleistungen. Die dadurch in bisher überrepräsentierten Bereichen sich ergebenden Versorgungsreduktionen sind durch entsprechende Methoden aufzufangen (Sprechtage, -stunden, Telefonpräsenz, Kurzberatungen, Gruppentests bei bestimmten Vorstellungsgründen wie etwa Laufbahnberatungen..). Siehe auch die Balance zwischen Tiefen - und Breitenwirkung beim 2. Aufgabenbereich. Nichterfüllung bei Überhang einer bestimmten Adressatengruppe oder Dienstleistung (z.b. Diagnostik) Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert Reichweite in jeweiliger Zielgruppe (Schulart, Alter, Region) Verteilung LVEK/BB bei Fallarbeit Kontakte pro Fall (Durchschnitt bei Zielgruppen und Fragestellungen) 3% Primarbereich 2% Sekundarb. I 0,5% Sekundarb. II Bandbreite LVEK:BB 60% < LVEK < 80% 20% < BB < 40% Richtwert für Durchschnitt LVEK: 4-5 Kontakte BB: höchstens 3 Kontakte Reichweite: Anteil der bezogen auf ein Jahr - untersuchten/beratenen Schüler/innen an der Grundgesamtheit der jeweiligen Schulart. LVEK: Vorstellungsgrund Lernen/Verhalten/Emotionales/Krise BB: Bildungsberatung Tiefen- und Breitenwirkung Standard 2: Ausgewogenheit von Tiefen- und Breitenwirkung durch Einhaltung einer Obergrenze von Kontakten pro Fall, sowie durch Nutzung von Mehrpersonen-Settings (z.b. Gruppensitzungen/beratungen, systemische Ansätze). Nichterfüllung wenn bei einem Schulpsychologen/ einer Schulpsychologin ausschließlich einmalige Kurzkontakte pro Fall vorliegen 39

40 oder eine ausschließlich hochfrequente (d.h. sehr viele Kontakte pro Fall aufweisende) Beschäftigung mit Einzelfällen zu verzeichnen ist. Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert Kontakte pro Fall (Durchschnitt) Anteil Anzahl Behandlungen an Fallzahlen Richtwert für Durchschnitt LVEK: 4-5 Kontakte BB: höchstens 3 Kontakte Richtwert für Durchschnitt 5% - 15% Kooperationen Standard 3: Kooperation unter Wahrung der Eigenständigkeit und im Rahmen einer geforderten psychologischen (ev. auch psychotherapeutischen) Kompetenz. Nichterfüllung bei Beitragsleistungen, die keine explizite psychologische (ev. auch psychotherapeutische) Kompetenz erfordern (dazu gehört zwar nicht die Erstellung fundierter Interview- oder Assessment-Arrangements, sehr wohl aber die durchaus delegierbare Durchführung der Auswahlverfahren in Analogie zur Schultestkonzeption und Testvorgabe in der Schule), bzw. bei Kooperationen, die die Besonderheit schulpsychologischer Mitwirkung ignorieren. Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert Schulaufsichtskonferenzen (Teilnahme) Persönl. Gesprächskontakte mit BSI Systemarbeit erfolgt in allen Schularten Anteil Kontakte mit Lehrern, Schulaufsicht und Sonstigen an Gesamtkontaktanzahl Teilnahme LREF/Stellv. an BSI-Konferenz Mindestens 1x pro Jahr Jede/r SchulpsychologIn: Mindestens 1x pro Jahr Pro Bundesland und Schulart: Anz. Tätigkeiten zu Anz. der Schulen mindestens 25% Pro Bundesland: Gleichverteilung d. Kontakte mit SchülerInnen-Eltern-Sonstigen: mind. jeweils 25% der Kontakte entfallen auf SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen 40

41 Forschung/Systemrückmeldungen Standard 4: Wahrnehmung der Systemberatung durch Rückmeldungen an das System betreffend Grundlagen-, Anwendungsforschung und Feldbeobachtungen sowie Tätigkeitsreflexionen (letztere können z.b. problemorientiert sein etwa Fragen zur Dyskalkulie - oder entwicklungsorientiert etwa Fragen zur Begabungsförderung) unter weitgehender Berücksichtigung der unter den gegebenen Bedingungen gesetzten wissenschaftlichen Grenzen der Aussagefähigkeit (z.b. Stichprobengrößen, Aufwand, Messinstrumente..). Indikatoren Teilnahme an bundesweiten Projekten Forschungs- bzw. Entwicklungsprojekte im Bundesl. Ziel/Erfüllung/Richtwert Pro Bundesland: Teilnahme an mindestens einer bundesweiten ArGe pro Jahr Pro Bundesland: mind. ein Projekt pro Jahr Multiplikator(inn)enfortbildung Standard 5: Mitwirkung an Konzepten der Multiplikator(inn)enausbildung (z.b. Schüler-, Bildungsberatung) sowie begleitende, stützende Aktivitäten (Supervision, Coaching..) Indikatoren Ziel/Erfüllung/Richtwert Kooperation mit dem PI Pro Bundesland: betreffend Aus- und Weiterbildung der Schülerberater und Implementierung eines Mitwirkung bei Erstellung / anderer Lehrer Akademielehrganges Mitwirkung bei Schüler- und Bildungsberater(innen)- fortbildung Pro Bundesl./Beratungsstelle: Präsenz bzw. aktive Mitwirkung bei ArGe- Veranstaltungen der Schüler- und Bildungsber. 41

42 Personalentwicklung Standard 6: Ausreichende Schulung und ausreichendes Training on the job (Indikator z.b. die Qualität der Fallarbeiten bei Ausbildungslehrgängen für den schulpsychologischen Dienst); Regelmäßiger Fachaustausch im Team, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Schulpsychologie. Als Fachaustausch im Team sind anzusehen: Dienstbesprechung, Intervision, themenbezogene Arbeitsgruppe Als schulpsychologiespezifische Fortbildungsveranstaltungen sind anzusehen: Bundesweite Fortbildungsveranstaltungen der Abt. V/4, im Land organisierte Fortbildungsveranstaltungen der Schulpsychologie- Bildungsberatung, Training on the job bei Schülerberaterseminaren. Die Landesreferentin / der Landesreferent kann spezielle Fortbildungsveranstaltungen anderer Anbieter als schulpsychologiespezifische Fortbildungsveranstaltung anerkennen. Indikatoren Existenz und Anzahl von Teambesprechungen Teilnahme an schulpsychologie-spezifischen Fortbildungsveranstaltungen Benchmark Pro Schulpsych.: Teilnahme an mind. 6 dem fachl. Austausch dienenden Teamsitzungen pro Jahr Pro Schulpsych.: mind. 4 Halbtage (16 Einheiten zu 45 Min.) im Zeitraum von 2 Jahren Ergänzung: Bundesweites Fortbildungskonzept: Das BMUKK bietet pro Jahr 2400 Teilnehmer/innenstunden (= im Durchschnitt 2 Tage / 16 Stunden pro Schulpsycholog/in) bundesweite Fortbildung an, wodurch im Durchschnitt 50% der unter Indikator 2 genannten Zielwerte abgedeckt werden. Berichtswesen, Verfahren Standard 7: Einhaltung der für die interne Evaluation nötigen Dokumentation und Berichtlegung in übersichtlicher zusammengefasster Form und vorgesehener Zeit (Quartalsberichte) bzw. vereinheitlichter Datenerfassung (Tätigkeitsbericht); Einhaltung des Dienstweges bei Weitergabe fachbezogener Informationen (z.b. Schreiben von Landesreferenten an über das jeweilige Bundesland hinausgehende Adressaten betreffend z.b. Struktur der Schulpsychologie bzw. Qualität und 42

43 Schwerpunktsetzungen schulpsychologischer Arbeit haben über die fachaufsehende Abt.V/4 zu ergehen). Indikatoren Dokumentation, Berichtlegung lt. bundeseinheitl. Vorgaben Ziel/Erfüllung/Richtwert Pro Bundesland: Quartalsberichte Tätigkeitsbericht Info d. Mitarbeiter/innen über wichtige Zielsetzungen, Strategien, Projekte, neue gesetzliche Regelungen und bundesweite Anliegen Pro Schulpsych.: gesicherter Kenntnisstand Individuelle Dokumentation Aktuelle Datenbanken (Schulpsychologie und Schülerberatung) Pro Schulpsych.: Diensttagebuch bzw. elektronisches Dokumentationssystem Pro Bundesland: Aktuelle Verzeichnisse über Adress- und Namensdaten Öffentliche Aussagen Standard 8: Veröffentlichungen haben den Copyright- Bestimmungen, der korrekten Zitatweise zu entsprechen und orientieren sich in ihren Aussagen explizit oder implizit an wissenschaftlichen Ergebnissen, sofern sie nicht als Meinungskundgaben deklariert werden. Aussagen über die Schulpsychologie müssen dem jeweiligen Verantwortungsrahmen angepasst sein (z.b. Aussagen aus einem Bundesland betreffen die jew. regionale Perspektive und sind deutlich in dieser Eingrenzung zu deklarieren, sofern nicht ein Konsensbeschluss im Rahmen einer vorgängigen Tagung der Landesreferent/inn/en mit dem BMUKK gegeben ist). Weiters sind ethische Kriterien (z.b. klare Trennung von Meinungen und Tatbeständen) und der konstruktive Ansatz (Kritik mit Suche nach Lösungen verbunden) zu berücksichtigen. Nichterfüllung bei unklarem Umgang mit Fakten und Behauptungen, Herausreißen von Zitaten aus dem Kontext, Problemaufrissen ohne Lösungsvorschläge etc. Indikatoren Medienarbeit (in Absprache mit LSR-Präs.) Vorliegen breitenwirksamer Aktivitäten Ziel/Erfüllung/Richtwert Pro Bundesland (LREF): Auskunftsbereitschaft gegenüber Medien bei schulpsych. Themen Pro Schulpsych.: durchschnittl. mind. 3 Beiträge Öffentliche Information über Schulpsychologie- Bildungsberatung Pro Bundesland: Existenz eines Folders Homepage Darstellung entspricht bundeseinheitl. Rahmen 43

44 Ergebnisse Indikatoren für Schuljahr 2010/11 Ausgewogenheit - Adressaten Tiefen- und Breitenwirkung Kooperationen 44

45 Vorschlag: Neue Zielsetzung jeweils mind. 25% Kontakte mit S, E, L ( zu wenig S in B,K,S / E in W / L in OÖ,T,V ) Qualitative Indikatoren bis erfüllt (im Rahmen von Mitarbeitergesprächen thematisieren) Öffentliche Aussagen 45

46 Bundesweite Fortbildung für SchulpsychologInnen im Jahr 2012 Eckpunkte eines bundesweiten Personalentwicklungskonzepts im Bereich der Schulpsychologie-Bildungsberatung (Stand 2009) (a) Anforderungen an neue Mitarbeiter/innen: Fachliche Qualifikation (Diplomstudium, Masterstudium) Schlüsselkompetenzen: Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Belastungsfähigkeit, Professionalitätsbewusstsein, Organisationskompetenz, Zusatzqualifikationen Berücksichtigung bei der Bewerbung (z.b. Erfahrung und Zusatzausbildungen) (b) Auswahl der Mitarbeiter/innen (Methoden): Assessment Hearing Interview (c) Einführung der neuen Mitarbeiter/innen: Probemonat Zielvereinbarungen Zielkontrolle Mentoring Training on the job Einschulungsunterlagen (d) Grundausbildung (lt. BGBl. II Nr. 233/2000): Schulung am Arbeitsplatz Selbststudium Ausbildungslehrgang (6 Wochen) o 42 Stunden Pädagogik o 42 Stunden Psychologie o 42 Stunden Recht o Prüfung 46

47 (e) Fort- und Weiterbildung: Grundlagen für die personelle Weiterentwicklung Mitarbeitergespräch Kontrolle Feedback Fort- und Weiterbildung für Schulpsycholog/innen Richtwert: 10 Tage pro Mitarbeiter/in pro Jahr im Rahmen des personbezogenen Entwicklungsplans auf Basis von Vereinbarungen mit der/dem Vorgesetzten und nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten Intervision Fallsupervision Überregionale Fachgruppen Interne Fortbildung im Bundesland Curriculum zur Weiterentwicklung schulpsychologischer Kompetenzen: o Gesprächsführung o Gruppenleitung o Supervision o Fördermanagement o Medienmanagement o Krisenmanagement Bundesweite Fortbildungstagungen Externe Fortbildung (Kongresse, internationale Vernetzung usw) Fortbildung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen Zugang zu den zertifizierten Angeboten der Pädagogische Hochschulen Verwaltungsakademie: spezifische Angebote für Schulpsychologie Fortbildung für Führungskräfte Spezielle Fortbildungsangebote für Führungskräfte 47

48 Koordination und Qualitätssicherung in Bezug auf Angebote zur Gewaltprävention Orientierungshilfen für SchulleiterInnen durch das ÖZPGS 2. Grundausbildungsseminar für ÖZPGS-PsychologInnen Mo, Fr, , Europahaus Wien Seminarkonzept Stand Dez Thematik: Unterstützung von Schulen im Bereich Gewaltprävention Ziele: - Persönliche Auseinandersetzung mit Gewalt unter Berücksichtigung des Genderaspektes - Kenntnis von Methoden zur IST-Analysen (Klassen-, Schulebene) - Kenntnis von Evidence based practice auf 3 Ebenen (Schulentwicklung, Unterrichtsprojekte, Individuelle Ebene) - Erwerb von Wissen und Kompetenzen zur Beratung von SchulleiterInnen in Hinblick auf Planung von Maßnahmen zur Gewaltprävention am Schulstandort und der Auswahl von entsprechenden externen Angeboten Mo, Di, Mi, 1.2. Do, 2.2. Fr, :30 E. Jud, E. Freudenthaler, H. Teufelhart, D. Jakubowicz Methoden der IST- Analyse - Systemische Diagnostik in der Schulpsychologie - Online Self Assessments - Messung Sozialkapital - Diagnost. Instrumente Markt - Evidence-based practice, Qualitätskriterien für Programme und Beurteilung von Programmen - Verhaltensvereinbarungen, Vereinbarungskultur L. Seyfried, K. Schnepf - Gewaltprävention als Aufgabe der gesamten Schule Erfahrungen mit dem Programm WISK B. Haller, G. Krötzl - Finanzielle Fördermöglichkeiten f. Schulen - Qualitätsoffensive /EBIS: Positionierung der Gewaltprävention 11-12:30 R. Felder-Puig (LBI) - - HBSC Studie (soz. Beziehungen, Gewalt, Sucht) 14 15:30 G. Krötzl: Eröffnung 16 17:30 A. Götz, R. Bissuti (Vereine EFEU & White Ribbon - Reflexion: Persönliche Auseinandersetzung / Einstellung zu Gewalt - Genderaspekte (bis 18:00 Uhr) D. Kessler (ÖZEPS) - Mehrebenen- Programme: Maßnahmen Schulebene und Klassenebene - Angebote und Aktivitäten für Schulen, für LehrerInnen - Info über ÖZEPS - Methodenmarkt zu Projekten und Materialien ( Wir lernen voneinander ) E. Moser, S. Oppitz, H. Teufelhart - Klasseninterventionen 48

49 Leistungen der Psycholog/innen des ÖZPGS von April bis August 2011 Der Verein ÖZPGS nahm im April 2011 seine Tätigkeit auf. Die dort beschäftigten Psycholog/innen erbrachten ab diesem Zeitpunkt im Schuljahr 2010/11 bereits als Unterstützung der Schulpsychologie-Bildungsberatung im Bereich Gewaltprävention folgenden Leistungen für die österreichische Schule: Beratungsgespräche mit Schüler/innen, Lehrer/innen, Erziehungsberechtigten, Schulaufsichtsbeamt/innen und anderen Kooperationspartnern Schüler/innen wurden psychologisch untersucht bzw. behandelt Schüler/innen wurden psychologisch beraten Lehrer/innen wurden in verschiedensten Anliegen beraten Aktivitäten im Bereich Systemarbeit wurden direkt an Schulen verrichtet (z.b. Konfliktbearbeitung, Konferenzteilnahme, Vorträge, Moderationen, Sprechtage, Seminare, Primärprävention in Klassen, Krisenintervention, Schulentwicklungsberatung) Stunden leisteten ÖZGPS-Psycholog/innen im Rahmen von Schulbesuchen direkte Unterstützungen an Schulen vor Ort. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag, anders als bei der Verteilung der allgemeinen schulpsychologischen Beratung auf die Schularten (bei der ein stärkerer Fokus im Primarbereich liegt), wie die nebenstehende Grafik deutlich macht, im Bereich der Sekundarstufe I. 48

50 Im Rahmen der Einzelfallberatung wurden Problemstellungen von insgesamt Schüler/innen bearbeitet: Lern- u. Verhaltensschwierigkeiten, Krisen (LVK) Schulart Bildungsberatung Lernen Verhalten Lernen+Verh. Emotionales Krise Summe SUMME LVK Vorschulbereich VS (1.-4.SST) SO HS/NMS PTS BS AHS/U AHS/O BMS BHS Sonstige SUMME Die in obiger Tabelle angeführten Thematiken stellen den Grund der Kontaktaufnahme dar. Auf Grund des Tätigkeitsprofils waren Anfragen hinsichtlich Bildungsberatung und Laufbahnentscheidungen, in denen Thematiken wie Einschulung, Umschulung, Schulwahl, Begabungsförderung, etc. bearbeitet werden, naturgemäß die Ausnahme. Die dieser Kategorie zugeordneten Beratungen standen immer im Zusammenhang mit Fragen der Gewaltprävention. Fragestellungen zum Themenbereich Lernen fokussieren auf spezifische Lernschwierigkeiten oder allgemeine psychologische Fragen zum Lernen bzw. zu Lernvoraussetzungen als bedeutende Bedingungsfaktoren im Rahmen der Gewaltprävention. Unter Verhalten sind Fragestellungen subsumiert, bei denen Schwierigkeiten im Verhalten bzw. in sozialen Kontakten die Ursache der Kontaktaufnahme mit den Psycholog/innen waren. Im Laufe einer Beratung ergeben sich oftmals auch andere Fragestellungen. Besonders häufig trifft dies beim Vorstellungsgrund Lernen, Verhalten und Emotionales zu, bei dem es um Fragen zu Schulangst, Prüfungsangst, belastende familiäre Situationen und insbesonders um (Cyber-) Mobbing geht, die sich auf Schule und Lernen auswirken. Unter Krise sind psychologische Interventionen in akuten Krisenfällen angeführt. 50

51 Im Rahmen der Einzelfallarbeit werden die Gespräche mit den beteiligten Personen, vordergründig mit der/dem Schüler/in selbst, den Erziehungsberechtigten und Lehrer/innen, aber in vielen auch anderen wichtigen Kooperationspartnern wie schulärztlichem Dienst, Beamt/innen der Schulaufsicht, Ärzt/innen, Sozialarbeiter/innen und vielen anderen verschiedenen Unterstützungseinrichtungen und betroffenen Personen (z.b. Kindergärtner/innen, Sozialpädagog/innen, Therapeut/innen, etc.) geführt. Neben der umfassenden Einzelfallarbeit werden auch Kurzberatungen (z.b. Telefonberatungen, Beratungen und Auskünfte bei Bildungsmessen, Sprechtagen) getätigt. Gesprächskontakte mit Erziehungsberechtigten Lehrer/innen Schüler/innen Sonstigen SUMME Anzahl Die in obiger Tabelle angeführten Gesprächskontakte veranschaulichen, dass sich die psychologische Unterstützung durch Beratung sowie Coaching in erster Linie auf Lehrpersonen konzentriert. Des weiteren nehmen Schüler/innen, Erziehungsberechtige sowie andere Kooperationspartner wie schulärztlicher Dienst, Beamt/innen der Schulaufsicht, Ärzt/innen, Sozialarbeiter/innen und betroffene Personen aus anderen Unterstützungseinrichtungen Kontakt mit den ÖZPGS-Psycholog/innen auf. Es gibt mehrere Orte des schulpsychologischen Wirkens. Während für Einzelberatungen die außerhalb der Schule gelegene Beratungsstelle viele Vorteile bietet, ist es bei umfassenden Fragestellungen, besonders dann, wenn sie mehrere Personen betreffen, unumgänglich direkt an der Schule tätig zu werden. Diese Hilfestellung direkt vor Ort ist auch ein Schwerpunkt der Tätigkeit des ÖZPGS. Neben den psychologischen Tätigkeiten rund um die Einzelfallarbeit im engeren Sinn, leisten die ÖZPGS Psycholog/innen hier in verschiedenen Formen Unterstützung. Die stärkere Fokussierung auf Coaching sowie Beratung von Lehrer/innen und Schulleitung ist eine wichtige Zielsetzung für die Weiterentwicklung einer effizienten Zusammenarbeit im gesamten Schulsystem. 51

52 SCHULBESUCHE Anzahl Stunden Schulart VS ,25 SO ,5 HS/NMS PTS BS AHS ,5 BMHS ,75 Sonstige ,5 SUMME ,5 Die Auflistung in obiger Tabelle hinsichtlich Häufigkeit und Stundenausmaß von Schulbesuchen der ÖZPGS-Psycholog/innen und die Veranschaulichung in der untenstehenden Grafik lassen deutlich erkennen, dass eine sehr hohe Präsenz an den Sekundarschulen österreichweit, insbesondere an den Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) gefolgt von den Hauptschulen (HS) bzw. Neuen Mittelschulen (NMS), besteht. 52

53 SYSTEMARBEIT (meist direkt an Schulen) Moder ation Konflikt bearbei tung Kon ferenz teil nahme Sprech tag Vortrag Seminar Primär prävention in Klassen Krisen inter vention Schul ent wicklungs beratung Sonst iges SUMME Schulart VS SO HS/NMS PTS BS AHS BMHS Sonstige SUMME Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des ÖZPGS ist die Systemarbeit. Diese soll zur Schulentwicklung und Steigerung der Problemlösefähigkeit der Schulstandorte selbst beitragen. Moderation: Leitung von Gesprächs- und Arbeitsgruppen zu pädagogisch-psychologischen Themen, z.b. im Rahmen von Workshops zu (Cyber-) Mobbing Konfliktbearbeitung: Psychologische Unterstützung bei der Bearbeitung sowie Lösung von Konflikten zwischen Schüler/innen, Lehrer/innen, Erziehungsberechtigten Konferenzteilnahme: Einbringung schulpsychologischer Expertise in pädagogische Konferenzen, Konferenzen über disziplinäre Entscheidungen, Verhaltensvereinbarungen, etc. Sprechtag: Schulpsychologische Sprechtage an Schulen ein niederschwelliges Angebot für Schüler/innen, Lehrer/innen und Erziehungsberechtigte Vortrag, Seminar: Vorträge, Seminare für Schüler/innen, Lehrer/innen, Erziehungsberechtigte Primärprävention in Klassen: Prophylaktisch werden gewaltfördernde Bedingungen aufgedeckt, verändert und ein adäquater Umgang damit erarbeitet. Es werden soziale Kompetenztrainings, Workshops zur Verbesserung der Kommunikation mit Klassen oder Gruppen von Schüler/innen sowie solche zur Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung, etc. durchgeführt. Krisenintervention: Ziele der psychologischen Krisenintervention sind ein rascher Beginn der Hilfestellung, Konzentration auf ein klar abgegrenztes Problem, Einbeziehung der Ressourcen aus dem persönlichen Umfeld, begrenzte Dauer und aktive Haltung der Helfer, sowie interprofessionelle Zusammenarbeit. Bei Vorfällen von Gewalt gegen sich und andere in der Schule wie gewaltsame Übergriffe, Suiziddrohungen, Bedrohungslagen, etc. setzt ein/e ÖZPGS Psychologin/e am betroffenen Schulstandort Ziele der Gewaltpräventionsarbeit um. 53

54 Schulentwicklungsberatung: Ziel ist es, das Unterstützungsangebot passgenau auf den Bedarf der jeweiligen Schule abzustimmen. Die Beratung folgt dem Grundsatz der "Hilfe zur Selbsthilfe". Die Schule nutzt das Beratungsangebot, entscheidet aber selbst über ihre Entwicklungsschritte und verantwortet diese. Das Angebot richtet sich an die Schulleitung sowie schulische Steuer- und Projektgruppen. Betroffene Bereich hier sind die systematische Qualitätsentwicklung (Organisation, Information, Transparenz), Anwendung eines Evaluationsverfahrens, Leitbildentwicklung, Klärung der Entwicklungsziele, Teamentwicklung und Kommunikation, etc. Unter Sonstiges sind vor allem Tätigkeiten im Zusammenhang mit Konzeption und Umsetzung von Projekten (z.b. zur Gewalt- oder Suchtprävention, Schaffung von Konfliktfähigkeit, Vermittlung sozialer Kompetenzen, etc.) auf schulischer Ebene angeführt. Die folgende Grafik veranschaulicht die Schwerpunktsetzungen innerhalb der Systemarbeit: Das niederschwellige Angebot Sprechtag, Konfliktbearbeitung und Primärprävention in Klassen. 54

55 Die Verteilung auf die Schularten zeigt auch hier einen starken Fokus auf die Sekundarstufe I: Erfolg der Initiative zum Ausbau der psychologischen Unterstützungsangebote Durch den zusätzlichen Einsatz der Psycholog/innen des ÖZPGS, die in enger Abstimmung mit der Schulpsychologie-Bildungsberatung seit Jänner 2010 zunächst als freie Dienstnehmer/innen und seit April 2011 als MitarbeiterInnen des Österreichischen Zentrums für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich (ÖZPGS) tätig waren, konnte das schulpsychologische Leistungsangebot deutlich gesteigert werden. Insbesondere wurden dadurch eine deutliche Steigerung in der Systemarbeit sowie eine stärkere Präsenz an Sekundarschulen möglich. Weitere Informationen und Daten:

56 Projekt Gewaltprävention der Schulpsychologie-Bildungsberatung Umsetzungsmodelle 2011 Grundlegende Zielsetzung Erweiterung der schulpsychologischen Unterstützungsangebote, insbesondere im Bereich Gewaltprävention. (Weiter-)Entwicklung von schulpsychologischen Konzepten und Modellen zur Unterstützung von Schulen im Bereich der Gewaltprävention. Definition der konkreten Aufgaben des Österreichischen Zentrums für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich (ÖZPGS) Nutzen des Projekts Mit beiden Zielsetzungen werden eine Verbesserung der Schulhauskultur, ein konstruktiver Umgang mit Konflikten und eine effektive Problemlösung zum Nutzen aller SchulpartnerInnen angestrebt. Vorgabe für jedes Bundesland lt. Gesamtprojektplan Jedes Bundesland entwickelt und erprobt ein Konzept zum Ausbau qualitätsvoller schulpsychologischer Unterstützungsangebote durch Beauftragung des Österreichischen Zentrums für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich (ÖZPGS) mit der Erbringung von psychologischen Beratungsleistungen auf Basis des RS 12/2011 des BMUKK. Die psychologischen Unterstützungsangebote beziehen sich auf alle drei Präventionsstufen (Prophylaxe, Intervention, Rehabilitation). Laufzeit: ab April 2011 Indikatoren für Zielerreichung Quantitativ: Anzahl LehrerInnenberatungen steigen Anzahl Beiträge Systemarbeit steigen Gesprächskontakte mit LehrerInnen, Schulaufsicht, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen und Sonstigen steigen Gesprächskontakte zu Themenbereichen Lernen+Verhalten sowie Krise steigen 56

57 Qualitativ: Modellentwicklung: Theoriegeleitete Programme für Schulen Ev. Feedbackeinholung über die Verbesserung der Schulhauskultur Allgemeine inhaltliche Positionierungen Schulpsychologische Arbeit im Bereich der Gewaltprävention geht von folgenden Voraussetzungen aus: 1. Schulpsychologisches Handeln baut, wo immer es notwendig ist, auf psychologischen Diagnosen auf. 2. Neben der Präventionsarbeit sind effektive Interventionsformen einzusetzen. 3. Alle Schulpartner/innen sind nach Möglichkeit in die Maßnahmen einzubeziehen. 4. Bei Schulproblemen ist zwischen vertraulich zu behandelnden persönlichen zu unterscheiden, und solchen, bei denen eine Rückmeldung an das System wünschenswert ist. 5. Kontinuierliche Kontakte fördern die Kooperation bei schulpsychologischer Beratung und Betreuung von Schulen. 6. Bei LehrerInnenberatungen ist zwischen Anlass und Ursache, d.h. zwischen anlassbezogener Intervention und grundlegender Präventionsarbeit zu unterscheiden. 7. Wo die Prävention und Intervention an Effektivität gewinnen können, ist Kooperation mit anderen Unterstützungssystemen anzustreben. Aufgaben des Österreichischen Zentrums für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich (ÖZPGS) Gemäß RS 12/2011 des BMUKK kommen folgende Aufgabenfelder im Rahmen der Beauftragung des ÖZPGS zur Erbringung psychologischer Leistungen in Betracht: 1. In der Primärprävention an Schulen sind dies insbesondere: Arbeit mit Klassen/Gruppen, Lehrercoaching, Moderation in interdisziplinären Beratungsteams, Sprechstunden, (schul-)psychologische Einzelfallarbeit mit dem Ziel Primärprävention, Durchführung bzw. Begleitung von Programmen zur Gewaltprävention, Durchführung von Projekten, z.b. Soziales Lernen zur Förderung sozialer Kompetenzen, Verbesserung der Konfliktfähigkeit, 2. In der Sekundärprävention an Schulen sind dies insbesondere: (Schul-)psychologische Intervention im Anlassfall z.b. Konfliktklärung, Streitschlichtung, Antigewalt- und Antimobbingintervention, zur Verhinderung der Verfestigung von Störungen, aggressiven Verhaltenstendenzen (Selbst- und Fremdschädigung) u. ä. bei gefährdeten Personen und Gruppen im schulischen Kontext. 57

58 3. In der Tertiärprävention an Schulen sind dies insbesondere: (Schul-)psychologische Behandlung und Begleitung zur Schadensbegrenzung nach negativer Einwirkung, Sicherung und Stabilisierung von erreichten positiven Veränderungen, Herstellung optimaler psychologischer Funktionsfähigkeit. UMSETZUNGSMODELL BURGENLAND Landesspezifische Zielsetzungen Beitrag zu einer bedarfsgerechten schulpsychologischen Versorgung durch Unterstützung der angestellten SchulpsychologInnen in ihren Aktivitäten. Anmerkung: Gesetzlich verankerte schulpsychologische Tätigkeiten wie z.b. die GutachterInnentätigkeit bei schulrechtlichen Verfahren ( 6, 7, 8 Schulpflichtgesetz, 26, 49 SCHUG), die schulpsychologische Beratung und Behandlung im Rahmen gesundheitsbezogener Maßnahmen gemäß 13 Suchtmittelgesetz, sowie komplexe Kriseneinsätze erfolgen ausschließlich durch erfahrene und auf einer Planstelle beschäftigte Schulpsycholog/innen. Verstärkung aller gewaltpräventiven Maßnahmen, die durch die Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung geleistet werden (Erarbeitung von situationsangepassten Modulen zur Gewaltprävention und Erprobung dieser bzw. unterstützende Beratung der LehrerInnen bei der Implementierung von bereits erprobten Programmen). Einsatzbereiche Präsenz an Schulen noch weiter verbessern Quantitative Verbesserung des Angebotes der Schulpsychologie: mehr Kontinuität in der Beratung mehr Folgetermine kürzere Wartezeiten Unterstützung bei Projekten in Klassen: Persönlichkeitsentwicklung soziales Lernen Verbesserung des Klassenklimas Mediation bei Konflikten Unterstützung exemplarisch ausgewählter Schulen: 58

59 Mitglied eines standortbezogenen Teams, das sich mit Persönlichkeitsentwicklung und Verhaltensauffälligkeiten beschäftigt Moderation von Klassenlehrerkonferenzen Vernetzungsarbeit mit externen Angeboten Teilnahme an dienstlichen Besprechungen Angestrebte Wirkungen Verbesserung der schulpsychologischen Versorgung durch Steigerung der Niedrigschwelligkeit des Zugangs Unmittelbarkeit durch mehr Präsenz Erreichbarkeit vor Ort UMSETZUNGSMODELL KÄRNTEN Landesspezifische Zielsetzungen 1. Verdichtung des Angebotes schulpsychologischer Leistungen (psychologische Diagnostik, Beratung und Intervention) durch die Intensivierung der schulpsychologischen Tätigkeit an den Schulen, wodurch eine raschere und unmittelbare schulpsychologische Hilfestellung für alle Schulpartner erreicht werden soll. 2. Steigerung der Wirkung der Interventionen durch die Schulpsychologie insbesondere im Bereich Verhalten, Krisen und Gewalt. 3. Verstärkte Unterstützung aller gewaltpräventiven Maßnahmen an Schulen und Erarbeitung von situationsangepassten Modulen zur Gewaltprävention und Erprobung dieser bzw. unterstützende Beratung der LehrerInnen bei der Implementierung von bereits erprobten Programmen. Als wesentlich ist anzumerken, dass gesetzlich verankerte schulpsychologische Tätigkeiten wie z.b. die GutachterInnentätigkeit bei schulrechtlichen Verfahren ( 6, 7, 8 Schulpflichtgesetz, 26, 49 SCHUG), die schulpsychologische Beratung und Behandlung im Rahmen gesundheitsbezogener Maßnahmen gemäß 13 Suchtmittelgesetz, sowie komplexe Kriseneinsätze weiterhin ausschließlich durch erfahrene und auf einer Planstelle beschäftigte SchulpsychologInnen bearbeitet werden. 59

60 Organisatorische Umsetzung Aus regionalen Gesichtspunkten und aus den Notwendigkeiten einer optimalen bedarfsorientierten Einsetzbarkeit sind in Kärnten nach eingehender Rücksprache mit dem und der Zustimmung durch das BMUKK zwei ÖZPGS-PsychologInnen tätig. ARBEITSSCHWERPUNKTE Schülerinnen und Schülern Eltern Lehrerinnen und Lehrern Psychologische Diagnostik, Beratung bei Laufbahnfragen, Lernschwierigkeiten, Legasthenie, Dyskalkulie, Konzentrationsproblemen Beratung bei Laufbahnfragen, Lernschwierigkeiten, Verhaltensproblemen, Fördermaßnahmen Begleitende Beratung bei Verhaltensproblemen von Schüler/innen, in Fällen von Mobbing und Konflikten unter Schüler/innen Beratung und Intervention bei Mobbing, Konflikten mit Schüler/innen, Lehrer/innen oder Eltern Gewaltpräventive Maßnahmen und Projekte sowie psychologische Interventionen Vermittlung bei Konflikten Lehrer/innen - Eltern Unterstützende Beratung bei Konflikten mit Eltern, psychologische Interventionen in Klassen, insbesondere bei Auftreten von Gewaltphänomenen Unterstützung bei gewaltpräventiven Maßnahmen und Projekten Zielerreichungsindikatoren Die erfolgreiche Umsetzung des Modells sollte ein Beitrag sein, der mithilft, dass Schulen im Umgang mit Konflikten und im Erarbeiten von Problemlösungsstrategien kompetenter und effektiver gemacht werden. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zu einer allen Schulpartnern nützenden Schulkultur geleistet. Quantitativ kann die Zielerreichung an folgenden Kennzahlen feststellbar sein: Zunahme der Anzahl der LehrerInnenberatungen Erhöhte Kooperation mit allen Schulpartner (Systemberatung) Zunahme der Beratungskontakte zu den Themenbereichen Lernen und Verhalten sowie Krisen Sprechstunden an Schulen Beratung/Begleitung von LehrerInnen bei Schulprogrammen wie beispielsweise Faustlos Zunahme längerfristiger Betreuungen im Bereich Verhalten/Gewalt 60

61 UMSETZUNGSMODELL NIEDERÖSTERREICH Landesspezifische Zielsetzungen Die PsychologInnen des ÖZPGS haben die Aufgabe die Schulpsychologie-Bildungs-beratung NÖ bei der Erweiterung des Unterstützungsangebots im Bereich der Gewaltprävention zu unterstützen. Dabei werden folgende Punkte wurden als grund-legende Zielsetzungen für den Einsatz der ÖZPGS-Psychologinnen in Niederösterreich definiert. Primärprävention: Das durch die MitarbeiterInnen des ÖZPGS im Auftrag der Schulpsychologie-Bildungsberatung NÖ entwickelte Gewaltpräventionsprojekt Gemeinsam unschlagbar soll in den ersten Klassen der Sekundarstufe I und II durchgeführt werden. Ziel des Projektes ist es SchülerInnen in der Phase der Bildung einer neuen Klassengemeinschaft zu unterstützen und sie für die Phänomene der Gewalt, des Mobbings, des Cybermobbings, zu sensibilisieren. Sie mit Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung derartiger Interaktionen auszustatten und auf dem Weg zur Entwicklung eines positiven Klassenklimas zu begleiten. Sekundärprävention: Durch die Psychologinnen des ÖZPGS soll das Angebot der Schulpsychologie-Bildungsberatung NÖ schulpsychologischer Sprechstunden an Schulen erweitert und zusätzliche Workshops zu den Themen Gewalt, Mobbing und Klassenklima in belasteten Klassen ermöglicht werden. Unterstützung der SchulpsychologInnen in der Diagnostik & Beratung: Die Psychologinnen des ÖZPGS haben die Aufgabe, die SchulpsychologInnen bei der psychodiagnostischen Abklärung, Erstellung von Gutachten und Beratung im Zusammenhang mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. Gewaltphänomenen zu unterstützen. Dabei sind jedoch Begutachtungen im Rahmen von schulgesetzlich geregelten Verfahren (Fragen der Schulreife, des sonderpädagogischen Förderbedarfs, Überspringen von Schulstufen, Suchtmittelmissbrauch) ausdrücklich aus dem Aufgabenkatalog der Psychologinnen des ÖZPGS ausgenommen. UMSETZUNGSMODELL OBERÖSTERREICH Landesspezifische Zielsetzungen 1. Unterstützung der SchulpsychologInnen bei ihrer täglichen Fallarbeit (Diagnostik, Beratung) ausgenommen bei gesetzlich verankerten gutachterlichen Tätigkeiten bzw. bei gesundheitsbezogenen Maßnahmen und schwierigen Kriseneinsätzen. 2. Einbeziehung der PsychologInnen bei anlassbezogener schulpsychologischer Arbeit an Gewaltphänomen im Lebensraum Schule wie: 61

62 1) Situations- und Systemanalyse 2) Klärungshilfe, schulpsychologische Diagnose und Beratung betreffend Entstehung und Verlauf von Gewaltphänomenen 3) Erarbeiten von konkreten Lösungsschritten und deren Umsetzung in angemessene pädagogische Maßnahmen. 4) Methodik: auf Basis entwicklungspsychologischer und pädagogisch-psychologischer Grundlagen sowie Systemkenntnis der Institution Schule 3. Unterstützung bei der schulpsychologischen Präventionsarbeit an oö. Schulen durch folgende Maßnahmen: Stärkung psychosozialer Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen der Verhaltenskultur der Institution Schule Erkennen und Aufzeigen von Wegen betreffend Aggression fördernde / Aggression mindernde Entwicklungen Konkrete Angebote in der Gewaltprävention: Konfliktbearbeitung Mitwirkung bei der Entwicklung von Vorgehensweisen bei Gewaltvorfällen an Schulen Konfliktbearbeitungshilfen in Form von Supervision, Coaching, Mediation, Knüpfen von Kooperationsnetzen zwischen Schule, Eltern und helfenden Institutionen, Fortbildungsangeboten Spezifische Projekte und Angebote: Faustlos, Anti-Mobbing-Strategien in der Klasse, professionelle Gesprächsführung für Lehrer, Verhaltenscoaching, Umgang mit Disziplinstörungen und Störenfrieden, Förderung der Teamentwicklung, Burnout-Prävention, Suizidprävention, Stressreduktion. Organisatorische Maßnahmen: Die ÖZPGS-PsychologInnen wurden den Beratungsstellen Linz-Stadt, Mühlviertel, Wels und Steyr zugewiesen und mit den notwendigen Arbeitsmitteln und der nötigen Infrastruktur ausgestattet. Weitere zwei ÖZPGS-PsychologInnen wurden den Beratungsstellen Gmunden und Innviertel zugeteilt. Diese PsychologInnen sollen vorerst gemeinsam mit den angestellten SchulpsychologInnen vor Ort an den Beratungsstellen und an den Schulen arbeiten und im weiteren Verlauf selbstständige psychologische Arbeit immer in Absprache mit der Leitung ausführen. Arbeitsschwerpunkte: Diese decken sich mit den oben angeführten Tätigkeiten unter Punkt 2 und 3. 62

63 Angestrebte Wirkungen: Durch die Unterstützung bei oben genannten schulpsychologischen Tätigkeiten und Maßnahmen im Rahmen der Gewaltprävention soll 1. die Präsenz der Schulpsychologie an den Schulen erhöht und 2. die Schulen durch entsprechende Gewaltpräventionsangebote unterstützt werden. UMSETZUNGSMODELL SALZBURG Landesspezifische Zielsetzungen Erweiterung der schulpsychologischen Unterstützungsangebote für Schulen, insbesondere im Bereich der Primärprävention bei Gewalt, Mobbing und Konflikten. Weiterentwicklung von Konzepten und Methoden zur Unterstützung von Schulen im Bereich der Gewaltprävention. Beratung einzelner SchülerInnen, mit Eltern- und LehrerInnenberatungen Gruppen- und Klassenberatungen Vernetzungskontakte inner- und außerschulisch Beiträge zur Weiterentwicklung der standortbezogenen psychosozialen Arbeit. Einsatzbereiche Schulart/Regional: Höhere Schulen im Bundesland Salzburg, APS nach freier Kapazität. Regionale Zuständigkeit Stadt (2), Flachgau/Tennengau (1), Pinzgau (1), Pongau/Lungau (1). Inhaltlich: Kein Ersatz für bestehende Dienste, keine schulpsychologische Sachverständigentätigkeit Primäre Gewaltprävention, sekundärpräventiv und Krisenintervention nach Maßgabe (Ausbildung und aktueller Anlassfall). Vermittlung bei Konflikten LehrerInnen Eltern. Beratung und Coaching von LehrerInnen. 63

64 Angestrebte Wirkungen Verstärkte schulpsychologische Präsenz an Schulen. Raschere und mobilere Verfügbarkeit schulpsychologischer Hilfestellung. Nachhaltigere Präsenz an Schulstandorten (Betreuung über mehrere Monate). Erhöhung der quantitativen schulpsychologischen Versorgungsrate insbesondere in den Höheren Schulen Verbesserung der qualitativen standortbezogenen schulpsychologischen Versorgung bei den aufgabenspezifischen Interventionen. Erweiterung des inhaltlichen und qualitativen Spektrums unseres Teams. Beitrag zur Erweiterung des innerschulischen psychosozialen Netzes. UMSETZUNGSMODELL STEIERMARK Landesspezifische Zielsetzungen Schaffung eines qualifizierten psychologischen Angebotes vor Ort an Schulen der Sekundarstufe I. Diese Schulen arbeiten in einem Support-Verbund in enger Kooperation mit der schulpsychologischen Beratungsstelle. Ferner soll an diesen Schulen ein Konzept für die Gewaltprävention als Teil des Schulprogrammes geschaffen werden. Einsatzbereiche Die KollegInnen arbeiten an konkreten Schulen je einen Tag pro Woche. Es geht dabei um psychologische Erstintervention bzw. Clearing vor Ort in enger Kooperation mit der zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle. Die Angebote richten sich an alle SchulpartnerInnen. Tätigkeiten in den Schulen Klassenbeobachtungen bzw. Pausenbeobachtungen Entlastungsgespräche bzw. Beratungsgespräche mit SchulleiterInnen, LehrerInnen, Eltern, SchülerInnen Vernetzungsgespräche bzw. Austausch mit BeratungslehrerInnen Vernetzungsgespräche mit SchulpsychologInnen Vernetzungsgespräche mit Personen, die extern unterstützend tätig sind Informationen über externe Unterstützungssysteme Präsenz in Konferenzzimmer Stimmung wahrnehmen, 64

65 Konfliktthemen aufgreifen und, wenn gewünscht, in Klassen thematisieren bzw. Informationen an LehrerInnen Lösungsvorschläge,.. Intervisionen mit LehrerInnen Gespräche mit SchülerInnen Bestärkung von SchülerInnen Bestärkung von LehrerInnen Präsenz bei Elternsprechtagen (Diagnostik) Angestrebte Wirkungen Wir erhoffen uns eine spezifische Wahrnehmung psychologischer Leistungen an bestimmten Schulstandorten bzw. den Aufbau einer Support-Struktur vor Ort. Da die ÖZPGS-PsychologInnen ein ganz eigenes Tätigkeitsprofil aufweisen werden, soll ihr Mehrwert für alle Betroffenen deutlich sichtbar werden. Die betroffenen Schulen sind dann sozusagen Netzwerkpartner der Schulpsychologie. UMSETZUNGSMODELL TIROL Landesspezifische Zielsetzungen Inhaltlich Beauftragung der ÖZPGS-PsychologInnen auf verschiedenen Präventionsstufen 1. Primärprävention (allgemein) I. Sprechstunden für Lehrpersonen, Lehrercoaching II. Beratung von SchulleiterInnen III. Sprechstunden für SchülerInnen IV. Moderation interdisziplinärer Beratungsteams V. Sensibilisierung in Bezug auf die körperliche, psychische und relationale Gewalt VI. Arbeit mit Klassen/Gruppen: Soziales Lernen zur Förderung sozialer Kompetenzen VII. Fortbildung schulinterner Krisenteams mit den Schwerpunkten (bundeslandweit) (1) Meldestrukturen, Checklisten, Kooperationspartner (2) Todesfälle (Tod, Trauer und Rituale) (3) Gewalt gegen andere (v.a. körperliche Gewalt, Bullying, Bedrohungen) (4) Gewalt gegen sich selbst (Suizidalität, Suizid, selbstverletzendes Verhalten) 2. Sekundärprävention (gefährdete Kinder/Jugendliche) I. (Schul-)psychologische Intervention im Anlassfall im Einzelfall und in der Gruppe (1) Konfliktbearbeitung (SCH-SCH, SCH-L, E-L) 65

66 (2) Antigewalt- und Antimobbingintervention (3) Verhinderung der Verfestigung von Störungen, aggressiven Verhaltensweisen (Selbst- und Fremdschädigung) (4) Beratung der Schule bezüglich Kinder mit Verhaltensstörungen, die aggressive Anteile beinhalten 3. Tertiärprävention (manifest betroffene Kinder/Jugendliche) I. (Schul-)psychologische Behandlung und Begleitung zur Schadensbegrenzung nach negativer Einwirkung: Deeskalation, Klärung und Aufarbeitung II. Sicherung und Stabilisierung von erreichten positiven Veränderungen, Herstellung optimaler psychologischer Funktionsfähigkeit, bei Bedarf mit Elternarbeit III. Krisenintervention: Unterstützung von Schulen (Schulentwicklungsberatung) Coaching und Intervention bei (1) Vorfällen von Gewalt gegen andere im Kontext Schule/Internat (z.b. gewaltsame Übergriffe, Konflikteskalationen, Bedrohungslagen, ) (2) Vorfällen von Gewalt gegen sich (z.b. selbstverletzendes Verhalten, Suiziddrohungen) Regional Standorte der ÖZPGS-PsychologInnen: Innsbruck und Wörgl, dementsprechend regionale Schwerpunktsetzung (tertiäre Prävention nach Möglichkeit bundeslandweit und in allen Schulformen) UMSETZUNGSMODELL VORARLBERG Landesspezifische Zielsetzungen Dem Bedarf an schulpsychologischen Hilfestellungen (Problemanalyse, psychologische Untersuchung, Abklärung, Begutachtung, psychologische Beratung, Begleitung, Förderung) soll mehr und rascher entsprochen werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf den Ausbau der direkten Kontakte zu Schulen gelegt: Beratung und Zusammenarbeit mit der Schulleitung, mit einzelnen Lehrpersonen und mit LehrerInnenteams, gemeinsame Beratung aller von der Problemstellung Betroffenen, Moderation von Helferkonferenzen, niederschwellige Gesprächsmöglichkeit für SchülerInnen und LehrerInnen, schulinterne LehrerInnenfortbildung). In schulbezogenen Krisensituationen und Notfällen wird die Notwendigkeit eines schulpsychologischen Einsatzes unmittelbar abgeklärt. Es soll leichter möglich sein, eine schnelle, effektive und nachhaltige psychologische Hilfestellung zu leisten. Zusammen mit den Schulen werden bei Bedarf schulpsychologische Konzepte und Modelle zum Umgang mit verhaltensauffälligen SchülerInnen und schwierigen Situationen entwickelt. Erweiterung der Angebote, Schulen in ihren Initiativen zur Gewaltprävention zu unterstützten und zu begleiten. Die Wirksamkeit pädagogischer und sozialpädagogischer Unterstützungssysteme soll durch die stärkere Mitwirkung (schul-)psychologischer ExpertInnen erhöht werden. 66

67 Die Schulen sollen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Förderkonzepte und Verhaltensvereinbarungen, bei den Schulkonzepten und neuen Schulmodellen (u.a. Neue Mittelschule) durch schulpsychologisches Knowhow unterstützt werden. Einsatzbereiche Zielgruppen Schülerinnen und Schüler aller Schultypen, Eltern, LehrerInnen, SchulleiterInnen, schulinterne und schulexterne HelferInnen und schulische KooperationspartnerInnen. Tätigkeiten Allgemein: Psychologische Beratung, Diagnostik und Hilfestellung bei schulischen Problemen und psychologischen Fragen, Bildungsberatung, Prävention von schulischen und psychosozialen Fehlentwicklungen, Unterstützung bei Kriseninterventionen. Mithilfe bei der genauen Erfassung, Analyse und Beurteilung vorliegender Schwierigkeiten, Störungen und Fehlentwicklungen (Lehrer- und Elterngespräche, Klassenbeobachtungen) Bei Bedarf und mit Einverständnis der Eltern psychodiagnostische Abklärung und Testungen, Gutachtenerstellung (ausgenommen Begutachtungen im Rahmen von schulgesetzlich geregelten Verfahren, die den angestellten SchulpsychologInnen vorbehalten bleiben dies betrifft im Speziellen die Bereiche Schulreife, sonderpädagogischer Förderbedarf, Überspringen von Schulstufen, Suchtgiftmissbrauch). Beratung der Betroffenen (SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen), gemeinsame Erarbeitung von Lösungswegen/Maßnahmen und Hilfe bei der Umsetzung, effektive Nutzung des Helfernetzes/Koordination und Kooperation. Arbeit mit Schülergruppen und Klassen, im Besonderen Bearbeitung von sozialen Konflikten, Mobbing u.a. und Hilfe zur Entwicklung eines förderlichen Klassenklimas unter Mitarbeit der LehrerInnen und Eltern. Unterstützung der Kooperation zwischen den Schulpartnern und Beratung bei der Erarbeitung präventiver Maßnahmen und Konzepte, Begleitung von Projekten an Schulen zum sozialen Lernen und zur Gewaltprävention (u.a. beim Einsatz des Programms Faustlos ). Bei entsprechender Kompetenz Begleitung der SchulpsychologInnen bei schulischen Kriseneinsätzen. Angestrebte Wirkungen Raschere und damit effektivere schulpsychologische Hilfe Verstärkte Präsenz an Schulen Bessere Unterstützung der LehrerInnen, speziell im Umgang mit schwierigen SchülerInnen, belastenden Unterrichtssituationen und Elternkontakten sowie bei problematischen Entwicklungen von einzelnen SchülerInnen oder Klassen. Mehr Prävention von persönlichen und schulischen Fehlentwicklungen und Reduzierung bzw. Verhinderung von LehrerInnen-Burnout. 67

68 UMSETZUNGSMODELL WIEN Landesspezifische Zielsetzungen Gewalt zu verhüten bzw. zu reduzieren, ist gemäß Weltbericht ein wichtiges Public-Health- Anliegen. Dies steht in völligem Einklang mit der Initiative von Frau Bundesministerin Dr. Claudia Schmied Weiße Feder (siehe unter Projektbeschreibung). In der pädagogischen und psychologischen Literatur wird zur Gewaltprävention diskutiert, mit welchen Angeboten, Methoden und Maßnahmen die Entstehung von Gewaltbereitschaft verhindert bzw. reduziert werden kann. Es finden sich dazu immer wieder (z. B. in Gemeinsam gegen Gewalt, ÖZEPS mit Vorwort von Frau Bundesministerin; Projektbeschreibung Weiße Feder ; Online Handbuch, Wikipedia usw.) folgende Inhalte: Präventionsmaßnahmen sollen verstanden werden als primäre, sekundäre, tertiäre Prävention (damit auch die Intervention im Anlassfall beinhalten). Durchführung bzw. Begleitung von Programmen zur Gewaltprävention (wie z. B. Faustlos ; WISK ; Buddy-Projekt ; echt stark, usw., aber auch Einsatz eigenständig erarbeiteter Stundenbilder) Alle Maßnahmen (Projekte, Interventionen), die Soziales Lernen (generell) fördern. Konfliktfähigkeit Frustrationstoleranz Soziale Kompetenzen (Soft skills) Konfliktlösungen und Streitschlichtung Wichtig ist es herauszustreichen, dass bei allen Maßnahmen der primären, sekundären und tertiären Gewaltprävention jeweils alle notwendigen psychologischen Tätigkeiten (wie Diagnose, Beratung, Behandlung) erfolgen können/sollen. Gewaltprävention soll in der psychologischen Arbeit mit Gruppen, aber auch mit Einzelnen erfolgen. Die Beratung aller Schulpartner ist als selbstverständlich zu verstehen. ReferentInnentätigkeit zum Thema Gewaltprävention bei Elternabenden, Schulforen, Schulgemeinschaftsausschüssen, etc.; Führung von Elternrunden; Moderationstätigkeit bei gewaltpräventiven Veranstaltungen der Schulen 68

69 Von den Organisationsformen der Präventionsarbeit sind alle Arten umzusetzen: Einzel- und Gruppensetting; regelmäßige Sprechtage/-stunden an Schulen; anlassbezogene Schulbesuche; interdisziplinäres, koordiniertes Arbeiten (SchulsozialarbeiterInnen, schulärztlichem Dienst, BeratungslehrerInnen, PsychagogInnen, BetreuungslehrerInnen, SchülerberaterInnen, Peer-Mediatoren, Peer-MediatorInnen, ). Sonderfall Kriseninterventionen: Bei Vorfällen von massiver Gewalt in der Schule (z. B. schwere Verletzung von Mitschülern) kann durch eine ad hoc-anordnung der/des LandesreferentInnen bzw. eines von diesem dazu beauftragten Schulpsychologen ein/e Vereinspsychologin/e an den betroffenen Schulstandort angefordert werden, um die Ziele der laufenden Gewaltpräventionsarbeit (z. B. rasche psychologische Hilfe für Opfer) umsetzen zu helfen. Das Krisenmanagement bleibt in der Hand der SchulpsychologInnen. Dieselbe Regelung gilt auch bei Bedrohungsszenarien (zielgerichtete Gewalt, Amokdrohungen). Alle anderen Vorstellungsanlässe wie Lernschwierigkeiten (einschließlich Diagnose von Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten - Legasthenie / Rechenschwäche - Dyskalkulie), Schullaufbahnfragen, persönliche Krisen sind ausschließlich nur dann von den PsychologInnen des ÖZGPS zu bearbeiten, wenn sie in unmittelbarem (ursächlichem) Zusammenhang mit der gewaltpräventiven Arbeit stehen, ansonsten sind die Schulen auf die Anmeldung bei der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung / jeweilige Beratungsstelle hinzuweisen (keine Anmeldung durch die PsychologInnen des ÖZPGS!). Vorstellungen wegen Schulreife, sonderpädagogischen Förderbedarfs (im Berufsschulbereich auch Teilqualifikation und IBA-Maßnahmen), Suspendierung, Schulausschluss, 13 SMG, Krisenmanagement, Kriseninterventionen (siehe dazu auch die Regelung im Punkt Sonderfall Krisenintervention ) und Bedrohungsmanagement sind ausschließlich Aufgaben von SchulpsychologInnen der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung. Bei diesen angeführten Vorstellungsgründen ist das Erstellen von Sachverständigengutachten ebenfalls nur den SchulpsychologInnen der Abt. Schulpsychologie-Bildungsberatung vorbehalten. 69

70 70 LehrerInnenbildung NEU

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79 Vorschläge der Schulpsychologie-Bildungsberatung zur LehrerInnenbildung Entwurf Aus schulpsychologischer Sicht werden folgende Prioritätensetzungen im Rahmen der LehrerInnenbildung NEU vorgeschlagen: Pädagogische und didaktische Ausbildung am Stand der Forschung und evidenzbasiert Inhalte z.b. o Entwicklungspsychologie (von Pränatal bis zur Adoleszenz) Sprachentwicklung, motorische und kognitive Entwicklung, soziale Entwicklung, im Normalfall und die entsprechenden möglichen Abweichungen davon, Entwicklung von Arbeitshaltung, Lernmotivation, Konzentration, Bedeutung des Spielens, etc o Theorien des Lernens: emotionale, psychologische und neuropsychologische Grundlagen des Lernens, Lerntypen, Lernstile, Entwicklung des Logischen Denkens, Fähigkeit zu abstrahieren, Bedeutung des sozialen Kontextes, Nachahmungslernen, Bedeutung des eigenen Platzes/ Stellenwertes in der Klasse, Wissensvermittlung über spezifische Lernschwierigkeiten (LRS, Dyskalkulie, Lernen bei sehbeeinträchtigten/ hörbeeinträchtigten Kindern, viele Inhalte der Sonderpädagogik, etc., Grundkenntnisse von Mediation o Didaktische Ausbildung: umfangreiche evidenzbasierte Methodenkenntnis, Einbeziehung neuer Medien, Problemerkennungskompetenz, Problemveränderungskompetenz, Kommunikative Kompetenzen, pädagogisch diagnostische Kompetenz, Feedbackkompetenzen Vermittlung von pädagogisch-diagnostischer Kompetenz Gesprächs- und Kommunikationskompetenz Insbesondere auch Gesprächsführung mit Erziehungsberechtigten und Umgang mit schwierigen Situationen Konfliktlösekompetenz inklusiver gruppendynamischer Grundkompetenz Selbsterfahrung und Selbstreflexion als einer der zentralen Methoden in der LehrerInnenbildung z.b. 1) geblockt, überschaubare Gruppengröße (ca.15), fixe Gruppe: Selbsterfahrung Ziel: Einsicht in die eigenen Motive und Einstellungen, Reflexion der eigenen Entwicklung, Förderung der Bereitschaft, zu wachsen und sich weiter zu entwickeln, Reflexion der beruflichen Entscheidung, Entwicklungsziele 79

80 2) geblockt, überschaubare Gruppengröße, fixe Gruppe Selbsterfahrung in der Rolle, der Kommunikation, der Führung und Anpassung, im Konflikt Ziel: Beziehungsfähigkeit, Reflexion der eigenen sozialen Bedürfnisse und der Rollen sowie der Geschlechtsrollen, Empathiefähigkeit, Übernahme anderer Sichtweisen, systemischer Blick, Konfliktlösungskompetenz, Reflexion der beruflichen Entscheidung, Entwicklungsziele 3) geblockt oder fix im Stundenplan Diversivität Ziel: Einblick in die Heterogenität von Schüler/innengruppen, Überblick über die Verschiedenartigkeit (persönliche, soziale, gesellschaftliche Merkmale), Konfrontation mit schwierigen beruflichen Settings, Selbstreflexion in der Konfrontation, Handlungsfähigkeit erwerben, unterstützende Systeme kennen lernen, Reflexion der beruflichen Entscheidung, Entwicklungsziele 4) geblockt oder fix im Stundenplan Fallbesprechungen, Coaching, Supervision Ziel: Transfer der Ausbildungsinhalte in konkrete Unterrichts- und Erziehungssituationen, Entwicklungsziele Weitere wichtige Ziele von LehrerInnenbildung NEU im Hinblick auf die LehrerInnenpersönlichkeit: o Offenheit gegenüber professionellen HelferInnensystemen, Wissenschaft o Selbstreflexivität o Beziehungsfähigkeit o Leitbild der eigenen Rolle, Übernahme von Verantwortung, Menschenbild, Werte o Vermeidung von Überforderung (im Sinne von: wo darf ich/muss ich abgeben? Wo muss/darf ich mich selbst abgrenzen? Wo liegen meine Ressourcen? Wie gehe ich mit Problemfällen um, wo ich als Lehrperson hilflos bin, damit mich diese Hilflosigkeit nicht fertig macht? etc.) Optimierung der LehrerInnenauswahl 80

81 Schulsozialarbeit BMUKK, November 2011 Aktueller Stand der Pilotprojekte Schulsozialarbeit in Österreich Auf Basis des aktuellen Regierungsprogrammes (und des operationellen Programmes des Europäischen Sozialfonds, ESF) fördert das BMUKK derzeit drei Entwicklungspartnerschaften auf dem Gebiet der Schulsozialarbeit (SSA). Ziel ist in Abstimmung mit den für die Jugendwohlfahrt zuständigen Landesbehörden eine koordinierte Entwicklung und Unterstützung von SSA-Modellen in Österreich. Hauptaugenmerk liegt auf der Verringerung von Schulverweigerung und absentismus. SSA war von Beginn an nicht intendiert als Ersatz oder Übernahme von Funktionen anderer schulischer oder außerschulischer Unterstützungssysteme, sondern als innovative, neue, ergänzende, komplementäre Aktivität. Das Angebot der SSA soll klar als soziale Arbeit positioniert sein und die operative Tätigkeit zu mindestens 50% im außerschulischen Bereich liegen (wobei der aufsuchende Charakter hervorzuheben ist). SSA muss über eines der Kernmerkmale der sozialen Arbeit Niederschwelligkeit definiert sein. Eine der Grundvoraussetzungen ist (s.o.) die enge Kooperation mit der Jugendwohlfahrt: die Kooperationspartner müssen unbedingt als freie Träger der Jugendwohlfahrt anerkannt sein und dies bestätigen können. Folgende Teilprojekte laufen aktuell: 1. Entwicklungspartnerschaft 1 für die Sekundarstufe I: Bundesländer Kärnten, Niederösterreich und Salzburg (Finanzierung ESF/BMUKK, Projektdauer bis ). 81

82 Standorte und Trägervereine: Wolfsberg (Kinderfreunde), Melk/Loosdorf (Verein Young pluspunkt), Salzburg (Verein Spektrum) 2. Entwicklungspartnerschaft 2 für die Sekundarstufe I: Bundesländer Steiermark und Tirol (Finanzierung BMUKK/Land Stmk./Gemeinde Imst, Projektdauer bis ). Standorte, Trägervereine: Graz (Verein ISOP), Imst (Tiroler Kinderschutz) 3. Entwicklungspartnerschaft Schulsozialarbeit an berufsbildenden mittleren Schulen: alle neun Bundesländer (Finanzierung BMUKK, Projektdauer bis ). Standorte, Trägervereine: Burgenland: Oberpullendorf (Volkshilfe Burgenland), Kärnten: Klagenfurt (Kinderfreunde), Niederösterreich: Stockerau (Verein Young), Oberösterreich: Traun (Institut für soziale Kompetenz), Salzburg: Salzburg (Spektrum), Steiermark: Graz (ISOP), Tirol: Imst (Tiroler Kinderschutz), Vorarlberg: Bregenz (Institut für Sozialdienste), Wien (Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen). Im Jänner 2011 fand die erste Tagung zur SSA (koordiniert von der Steirischen Volkswirtschaftlichen Gesellschaft) statt. Hier präsentierten sich u.a. alle Trägervereine sowie weitere Kolleg/innen von SSA-Modellen der Länder. Im September 2011 lud das BMUKK zur Tagung mit den Vertreter/innen des BMS- Projektes ein, gemeinsam mit den Vertreter/innen der Trägervereine sowie den Schulleiter/innen der jeweiligen BMS (Handelsschulen; pro Bundesland wurde eine Schule gewählt). Auf dieser Tagung wurden folgende Eckpunkte über die Ziele von Schulsozialarbeit zusammengefasst: Erprobung von SSA-Modellen Senkung der Drop-Out-Quote Beitrag zum Schulerfolg durch soziale Arbeit Beitrag zur psychosozialen Entlastung von Jugendlichen Kooperation mit schulischen Partnern Verbesserung der Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Sozialeinrichtungen 82

83 Zu den Methoden der SSA wurde erarbeitet: Individuelle Unterstützungen (Beratung, Vermittlung, Information) sowohl für Schüler/innen (niederschwelliger Zugang) als auch für Eltern Informationsarbeit (Lehrer/innen, Eltern, Schüler/innen) Workshops, Teilnahme an Projekten Kooperation mit Lehrer/innen und Schulleitung, inner- und außerschulische Vernetzung Sozialraumarbeit Zur (quantitativen) Dokumentation von SSA wurde Folgendes festgehalten: Grundgesamtheit (Aufgabe der Schule): Gesamtzahlen (Schüler/innen, Klassen), Zahl der Schulabbrüche, Fehlstunden (entschuldigt/nicht entsch.) Tätigkeit (Aufgabe des Trägervereins): Beratungen, Workshops (Gruppenaktivitäten), Kooperationsbesprechungen QIBB-Fragebogen? (Schulen, über BMUKK-II/3) Gemeinsame Reflexion Schule Trägerverein über Erfahrungen Die drei SSA-Modelle werden von der Steirischen Volkswirtschaftlichen Gesellschaft bundesweit koordiniert. Die Evaluation erfolgt über das Ludwig Boltzmann-Institut (geplante Fertigstellung der Evaluation: November 2011). In einem weiteren Schritt wird ein einheitliches Evaluationsmodell der SSA entwickelt, u.a. mit Darstellung der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle geplante Fertigstellung April Bis Dezember 2012 soll schließlich die Implementierungsproblematik im Kontext des österreichischen Schulsystems durch das LBI untersucht werden. Derzeit sind folgende Vernetzungstreffen/Tagungen für 2012 geplant: 17./18. Jänner 2012, Salzburg 9. Mai 2012, Wien (Fachtagung mit ca. 60 Personen) Weitere Informationen: 83

84 Studienchecker IBOBB und Studienwahlberatung Aktuelle Konzepte und Planungen des BMUKK und BMWF November 2011 Gerhard Krötzl 84

85 Allgemeine Charakteristika von Unterstützungssystemen Guidance lt. EU/OECD: A range of activities designed to assist people to make decisions about their lives (educational, vocational, personal) and to implement those decisions z.b. Information Beratung Orientierung Praxiserfahrung Betreuung Breiter Ansatz! Nationale LLG-Strategie Programmatische Ziele (2006) Implementierung der Grundkompetenzen in allen Curricula Fokus auf Prozessorientierung und Begleitung Professionalisierung der Berater/innen, Trainer/innen Qualitätssicherung und Evaluation von Angeboten, Prozessen und Strukturen Zugang verbreitern Angebote für neue Zielgruppen schaffen Weitere Info: 85

86 Grundsätzliches: Die Rolle der Schule Es ist nicht Aufgabe von Schule, alle Unterstützungen selbst anzubieten. Es ist jedoch Aufgabe von Schule, die SchülerInnen bei der Gestaltung ihrer Entscheidungsprozesse zu begleiten und zu beraten und über zur Verfügung stehende Unterstützungen zu informieren IBOBB im Rahmen von Schule soll primär auf Kompetenzerwerb fokussieren Guidance for Guidance Das primäre Ziel: Die Entwicklung von Grundkompetenzen (Career Management Skills) fördern *) Bei möglichst vielen Bildungsmaßnahmen sollte Vermittlung und Erwerb wichtiger Grundkompetenzen für das Treffen von selbstverantwortlichen Bildungs- und Berufsentscheidungen bewusst intendiert werden. Diese Grundkompetenzen sind vor allem: Fähigkeit zur Selbstreflexion (insb. hinsichtlich Fähigkeiten, Interessen, Leistungsfähigkeit, Wünschen) Entscheidungsfähigkeit (inklusive Fähigkeit zur Gestaltung von Entscheidungsprozessen und Umgang mit mehrdimensionalen, teils auch widersprüchlichen Entscheidungsgrundlagen) Informationsrecherche und bewertung Fähigkeit, eigene Ziele definieren und verfolgen zu können *) = erstes programmatisches Ziel der österr. LLG-Strategie 86

87 Fokus auf Prozessorientierung und Begleitung Qualitätsvolle Entscheidungsprozesse sind die Voraussetzung für das Gelingen von treffsicheren Bildungsund Berufsentscheidungen in allen Lebensphasen. Daher sollten sich alle Unterstützungsmaßnahmen an diesen Prozessen orientieren. Dem begleitenden Aspekt sollte daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Vorhandene Strukturen im Schulbereich 3-Ebenen-Modell Externe Partner BO-Unterricht (verpflichtend in 7. und 8. Schulstufe) Schüler- und Bildungsberater/innen (Information und Beratung an der Schule) Schulpsycholog/innen (professionelle psychol. Beratung außerhalb der Schule) AMS Sozialministerium Wirtschaftsministerium Wissenschaftsministerium Studienberatung Psychol. Studentenberatung ÖH Sozialpartner Arbeiterkammer Wirtschaftskammer ÖGB Industriellenvereinigung Euroguidance Vereine, NGOs 87

88 Prozessunterstützung auf mehreren Ebenen als Lösungsansatz Unterricht Schulprojekte Beratung Vermittlung von Erfahrungen Information Zugrundeliegendes Modell der Entscheidungsfindung in sechs Schritten zum Erfolg 88

89 Grundsätzliches zur Entscheidungsbegleitung Getragen vom ganzen Lehrkörper nicht nur Schüler-/Bildungsberaterinnen zahlreiche Lehrplanbezüge Prozessbegleitung über 3 Semester Vorletztes Schuljahr (1. und 2. Semester) Letztes Schuljahr (1. Semester) Prinzipien Vom Allgemeinen zum Individuellen Von der Bringschuld zur Holschuld Bildungsauftrag von Schule Beispiele für CMS-Ziele im Lehrplan Auszüge aus dem Allgemeinen Teil des Lehrplans der AHS allgemeines Bildungsziel Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen: Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist Auszüge aus den allgemeinen didaktischen Grundsätzen 89

90 Unterricht Unterricht an sich Reflexives und autonomes Lernen Bewusstmachung von entsprechenden Bezügen in den Lehrplänen Berufsorientierungsunterricht Vermittlung von Wissen und Erfahrungen Impulse zur persönlichen Auseinandersetzung mit Fragen der Berufs- und Bildungswahl Beratung Beratung an der Schule: Nach Bedarf durch Schüler- und BildungsberatInnen (LehrerInnen mit zusätzlicher Beratungsfunktion) Beratung durch professionelle Beratungseinrichtungen der Bildungsministerien: Bereich Schule: Schulpsychologie- Bildungsberatung Bereich Hochschulen: Psychologische Studierendenberatung Außerschulische Beratung 90

91 Vermittlung von Erfahrungen Praktika, Schnupperstudium Exkursionen Tage der offenen Tür Gesprächsmöglichkeiten mit Studierenden Absolventen BerufspraktikerInnen Projekttage mit außerschulischen Personen und Einrichtungen Information Grundinformation durch Schüler- und BildungsberaterIn Hilfen für den Entscheidungsprozess Übersicht über Bildungsalternativen Abrufbare Informationen Informationsportal im Internet Tools zur Selbstreflexion Schriftliche Informationen 91

92 Die konkreten Initiativen im Schulbereich Definition eines Katalogs verpflichtender Maßnahmen im Bereich Information, Beratung und Orientierung in der 7. und 8. Schulstufe RS Nr. 17/2009 Brief der Frau BM an alle Schulleitungen Webportal Qualifizierungsmaßnahmen durch Päd. Hochschulen Studienwahlberatung NEU / Studienchecker Kooperation mit BMWF / Psychol. Studentenberatung Einbeziehung der ÖH mit Projekten zur Realbegegnung (z.b. Kennzeichen der Initiativen im Schulbereich Grundsätzlich: Prozessbegleitung im letzten und vorletzten Schuljahr Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen Definition von Standards für Unterricht Information Beratung Entwicklung von schulstandortspezifischen multidimensionalen Konzepten Koordinationsverantwortung bei der Schulleitung Einbeziehung externer Institutionen 92

93 Ergebnisse IBOBB-Umfrage (n=900 Schulen) 90% kennen RS 17 2/3 haben ein IBOBB-Konzept 90% Koordination durch Lehrer (10% Schulleitung) Fast 2/3 d. HS: BO als eigenes Fach (8% der AHS) Aufgaben der PHs 93

94 Zukünftiges Qualifizierungsschema - IBOBB im Schulbereich BOKO-Lehrgang: (BO-Grundlagen 2 EC) Gender&Diversity 1 EC Projektmanagement & Koordinationskompetenz 3 EC IBOBB_Schulentwicklung 2 EC BOLE-Lehrgang: 10(+2) EC SB-Lehrgang: Aufbaulg. Akadem.ExpertIn 18 EC 12 EC 30 EC Herausforderungen Commitment : Identifikation von Schulleitung und Lehrer/innenkollegium mit dem Anliegen - Leadership Entwicklung eines standortorientierten Schulkonzepts (Rollen, Verantwortlichkeiten, Rahmenbedingungen) Kooperation mit externen Partnern Im Bereich Information und Beratung Bei Realbegegnungen Qualifizierungen rollenspezifisch allgemein 94

95 Projekt Intranet für SchulpsychologInnen und Projektdatenbank 95

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