Informationen zur Anerkennung von Leistungen
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- Judith Ziegler
- vor 8 Jahren
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1 MIN-Fakultät Fachbereich Informatik Informationen zur Anerkennung von Leistungen Ergänzung zur Orientierungseinheit WS 2015/16 Studienbüro Informatik Dagmar Schacht + Johannes Göbel
2 Anerkennung von Leistungen Rechtsgrundlage 8 MIN PO (1) Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie in den Studiengang eingeordnete berufsfeldbezogene Studien beziehungsweise Praktika, die an einer Universität, gleichgestellten Hochschule, in staatlich anerkannten Fernstudien, an anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademiensowie an Fachhochschulenerbracht worden sind, sind auf Antrag des bzw. der Studierendenanzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiedezwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen. Eine Anerkennung mit Auflagenist möglich. (3) Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, die jenen gleichwertig und für einen erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs erforderlich sind, sind in einem Umfang von bis zur Hälfteauf die zu erbringenden Studien-und Prüfungsleistungen anzuerkennen.
3 Anerkennung von Leistungen Allgemeines Kompetenzbasierte Anerkennung nach Kenntnissen und Fähigkeiten : Im alten Studium erworbene Kompetenzen müssen wesentlich mit dem im neuen Studium angerechneten Modul übereinstimmen Erwerb von Leistungspunkten durch Abschluss von Modulen: Nur ganze Module können angerechnet werden Ausnahme: In Mathematik für Informatik-Studierende können die Semester-Teilmodule Diskrete Mathematik und Analysis und Lineare Algebra einzeln angerechnet werden Im Prinzip keine zeitliche Ausschlussfrist für die Anerkennung, jedoch ist zu berücksichtigen: Das anerkannte Modul kann Vorausetzung für weitere Module sein, die ihr belegen möchtet (eventuell bereits in diesem Semester, dann uns ansprechen bzgl. Modulanmeldung auf dem Papierweg) Belegen und Anerkennen schließt sich aus (mit großzügiger Auslegung am Semesteranfang)
4 Anerkennung von Leistungen Formular (oberer Teil) mit euren persönlichen Daten sowie eurem alten und neuen Studiengang...
5 Anerkennung von Leistungen Formular (unterer Teil) hier werden die Module ihres alten Studiengangs aufgeführt sowie die Module des neuen Studiengangs, in dem die Anrechnung erfolgen soll. Ein Ausfüllen direkt im PDF-Dokument ist möglich. Beispiele für verschiedene Fälle folgen gleich!
6 Anerkennung von Leistungen Verfahren Ausfüllen des Antrages auf Anerkennung von Leistungen für noch nicht im neuen Studium belegte Module (Kürzel, z.b. SE1, genügt im Formular) wobei Modulnotenins Schema 1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / / 3,7 / 4,0 gerundet werden (ab der Mitte zur besseren Note) ex-oderein Noteneintrag b für bestanden im Fall eines im alten Studium nicht benoteten Moduls erfolgt Ein bestanden führt dazu, dass das anerkannte Modul für die Berechnung eurer Abschlussnote nicht berücksichtigt wird, sich die Abschlussnote also als gewichtetes Mittel vom Rest ergibt Abweichende Prüfungsformen (z.b. Klausur, Hausarbeit, mündlich) stehen der Anrechnung nicht im Weg Anhang: Zeugnis, Transscriptoder STiNE-Leistungskontoausdruck als Belege für den Modulabschluss, außerdem Modulbeschreibungen Ausnahme: Keine Modulbeschreibung nötig im freien Wahlbereich und bei Modulen, die identisch im neuen Studiengang vorkommen Abgabedes Antrages im Studienbüro. Der Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet über die Genehmigung des Antrags.
7 Anerkennung von Leistungen Beispielfälle Module, die gemäß Inhalt und Umfang (ungefähr) übereinstimmen Faustregel: Vermehrung der LP um bis zu 50% ist möglich Einführung Java 6 Softwareentwicklung I 6 2,0 Computertechnik 6 Rechnerstrukturen 9 1,7
8 Anerkennung von Leistungen Beispielfälle Zusammenfassung oder Teilung von Modulen bei Zusammenfassung werden die Noten gemittelt (mit Gewichtung proportional zum Umfang der einzelnen Module) und (wie generell üblich) auf eine Notenstufe 1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / / 3,7 / 4,0 gerundet Programmieren I 3 Softwareentwicklung I 6 2,0 2,3 Softwarearchitektur 3 3,0 Programmieren II 15 Softwareentwicklung II 9 1,7 Softwaretechnik 6 1,7
9 Anerkennung von Leistungen Beispielfälle Zusammenfassung und Teilung von Modulen falls Inhalte quer über verschiedene Module verteilt sind die Note ist auch hier eine gewichtete Gesamtnote der eingebrachten Module Technischn. Inform. 6 Rechnerstrukturen 9 3,0 1,7 Theoretische Inform. 12 Formale Grundlagen d. Inf. I 9 1,3
10 Anerkennung von Leistungen Beispielfälle Module ohne vergleichbaren Inhalt im Curriculum des neuen Studienganges sofern gemäß Anspruch und inhaltlicher Ausrichtung zum neuen Studiengang passend: Übernahme in den passenden Wahlpflichtbereich.sonst kann die Anerkennung (nur) im freien Wahlbereich erfolgen Compilerbau 5 Wahlpflicht Informatik 6 1,0 Holzwirtschaft I 4 Freier Wahlbereich 4 3,7 Achtung: Der Umfang der im Wahlpflichtbereich anerkannten Module wird auf ein Vielfaches von drei LP gerundet.
11 Anerkennung von Leistungen Beispielfälle Module mit teilweise vergleichbarem Inhalt bzw. zum Hamburger Curriculum können zwischen Pflicht-/Wahlpflichtmodulen und dem freien Wahlbereich aufgeteilt werden Datenbanken-Praxis 15 Grundlagen von Datenbanken 6 1,3 Praktikum 6 1,3 Freier Wahlbereich 3 1,3
12 Anerkennung von Leistungen Beispielfälle Module mit exakt gleiche Inhalt: Anerkennung unserer eigenen Module, :) weil als Haupt-oder Nebenfach in einem Informatikstudiengang schon belegt: Auch hier geschieht die Anerkennung nur auf euren Antrag hin, auch ihr startet mit einem leeren Leistungskonto mit 0 LP! Softwareentwickl. I 6 Softwareentwicklung I 6 1,7 IKON 6 IKON 6 4,0 Rechnerstrukturen 9 Rechnerstrukturen 9 2,0 Die Anerkennung ist aber nicht Pflicht, d.h. ihr könnt, wenn ihr möchtet, Module wiederholen, die im alten Studium nicht gut gelaufen sind (aber dann nicht mehr anerkennen)!
13 Anerkennung von Leistungen Module Übersicht über die Module eines Studienganges Modultabelle auf eurer jeweiligen Studiengangswebseite, siehe dann Auswahl des Studiengangs, z.b. B.Sc. Informatik
14
15 Anerkennung von Leistungen Umrechnungen Semesterwochenstunden (z.b. alte Diplom-/Magisterstudiengänge) 1 SWS = 1,5 LP bzw. 1 LP = ⅔ SWS Totalstunden (z.b. Russland, Osteuropa, Iran) 1 Stunde = ⅓0LP bzw. 1 LP = 30 Stunden Noten anderer Länder auf Anfrage, bitte melden! Hier drei Beispiele: Eventuelle Zusammenfassung (gewichtetes Mittel) von numerischen Noten bzw. Bewertungen geschieht vor der Umrechnung auf die Hamburger Note
16 Anerkennung von Leistungen Sonderfälle Anerkennung von Ausbildungsinhalten Nur möglich, sofern der Abschluss der Ausbildung zusätzlichzur Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde Freier Antrag in Briefform an den Prüfungsausschuss ohne Formular, Anlage Zeugnis o.ä. als Beleg Vorschlag für anzuerkennende Module (ohne Garantie): Fachinformatiker/in Informations- und Informations- und Mathematisch- System- Modul LP Anwendungsentw. Telekomm. system- Telekomm. system- technische/r informatiker/in oder Systemint. Elektroniker/in Kaufmann/frau Softwareentw. SE 1 6 Anerkennung Anerkennung Anerkennung Anerkennung Anerkennung SE 2 6 Keine Anerkennung Keine Anerkennung Keine Anerkennung Anerkennung Keine Anerkennung RS 9 Keine Anerkennung Keine Anerkennung Keine Anerkennung Keine Anerkennung Anerkennung MK 3 Anerkennung Anerkennung Anerkennung Keine Anerkennung Keine Anerkennung Praktikum 6 Anerkennung Anerkennung Anerkennung Anerkennung Keine Anerkennung Math1 18 Keine Anerkennung Keine Anerkennung Keine Anerkennung Anerkennung Keine Anerkennung PM 3 Anerkennung Anerkennung Anerkennung Anerkennung Anerkennung Einf. BWL 3 Anerkennung Anerkennung Anerkennung Keine Anerkennung Keine Anerkennung GRUR 6 Keine Anerkennung Keine Anerkennung Anerkennung Keine Anerkennung Keine Anerkennung
17 Anerkennung von Leistungen Sonderfälle Anerkennung von Ausbildungsinhalten, Fortsetzung Noten werden nicht übertragen, d.h. Anerkennung als bestanden Wenn Sie meinen, dass Ihr Ausbildungsverlauf die Anerkennung anderer Module rechtfertigt, dann sollten Sie im Antrag Inhalte, Dauer, Prüfungen der betroffenen Ausbildungsteile beschreiben und durch geeignete Materialien belegen und die aus Ihrer Sicht äquivalenten Module benennen.
18 Anerkennung von Leistungen Sonderfälle Anerkennung von Bachelor-Modulen im Master Möglich, wenn dies zusätzliche Studienleistungen waren, die für den Bachelorabschluss nicht erforderlich gewesen sind Rechtlich strittig: Aus Bachelor-Abschlüssen mit mehr als 180 LP können eventuellmodule im Umfang der über 180 LP hinausgehenden Leistungspunkte angerechnet werden, sofern dies nach den normalen Anerkennungskriterien passt, also z.b. bis zu 30 LP bei einem Bachelor- Abschluss mit 210 LP. Hintergrund sind konkurrierende Rechtsgrundsätze: Gemäß Bologna-Prozess werden 300 LP für einen konsekutiven Bachelor- Master-Abschluss verlangt, andererseits dürfen Voraussetzungen (Bachelor-Abschluss als Vorbedingung für den Master) nicht erneut verwendet werden. Letzte Entscheidungen der Prüfungsausschüsse M.Sc. Wirtschaftsinformatik und ITMC: Anerkennung nur im freien Wahlbereich möglich.
19 Anerkennung von Leistungen Grenzen Beschränkungen Keine Anerkennung einer Leistung, die ihrerseits bereits eine Anerkennungist Statt dessen: Original-Leistung anerkennen lassen Keine mehrfache Nutzung von selben und vergleichbaren Modulen für die Anerkennung Keine Anerkennung eines bereits anerkanntes Modul als ein weiteres Modul Keine zusätzliche Anerkennung eines zu einem belegten Modul vergleichbaren Moduls Zum Beispiel: Mit einem Pflicht-Modul Softwareentwicklung I kann nicht zusätzlich ein Modul Programmieren I im freien Wahlbereich anerkannt werden Keine Anerkennung von Abschluss-Modulen
20 Anerkennung von Leistungen Wie geht es weiter? Antrag ausfüllen heute oder auch später Nach Einreichung im Studienbüro (siehe Folie Verlauf ) entscheidet die Prüfungsausschussvorsitzenden über die Genehmigung des Antrags Dies kann 2-3 Wochen dauern, evt. leider auch länger Im positiven Fall erscheinen die anerkannten Leistungen ohne weiteres Zutun in eurem Leistungskonto Gibt es Fragen eurerseits?
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