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1 Inhaltsverzeichnis A - Adresse... A S.1 - Abmahnung... A S.1 - Abschied... A S Alter... A S.3 - Anerkennung als FSJ-Einsatzstelle... A S.3 - Anerkennung als BFD-Einsatzstelle... A S.3 - Anfangszeit... A S.4 - Anleitung... A S.4 - Anleitungsgespräche... A S Anleitungskalender... A S.10 - Anleiter/innentreffen... A S.10 - Arbeitskleidung... A S.10 - Arbeitslosenversicherung und geld... A S.11 - Arbeitsmarktneutralität... A S.11 - Arbeitspapiere... A S.11 - Arbeitsschutzvorschriften... A S.11 - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung... A S.12 - Arbeitsunfall... A S.12 - Arbeitsvertrag siehe Vereinbarung... V S. 1 - Arbeitszeiten... A S.12 - Aufenthaltsstatus... A S.13 - Auslandsdienste A S Ausweise... A S.14 B - Berufsgenossenschaft... B S.1 - Bescheinigung... B S.1 - Beurteilung siehe Zeugnis... Z S Bewerbungsverfahren... B S.1 - BFD... B S Bildungsarbeit siehe Seminare... S S.1

2 C - D - Datenschutz... D S.1 - Dauer... D S.1 - Dienstbefreiung... D S.1 E - Einarbeitungsphase... E S Einführungstag... E S.2 - Einsatzstellen... E S Einsatzstellenbesuch... E S.3 - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall... E S.3 - Evangelische Freiwilligendienste... E S.4 F - Fahrtkosten... F S.1 - Fortbildungen... F S.1 - FSJ... F S.1 - Führungszeugnis Siehe polizeiliches Führungszeugnis... P S.2 G - Gesetz... G S.1 H - Hilfskraft / Hilftätigkeit... H S.1 - Hospitation... H S.1 - Hospitationsgespäch... H S Hygienebelehrung... H S.3 I - Impfschutz... IJ S.1

3 J - Jugendarbeitschutzgesetz... IJ S.2 K - Kindergeld... K S.1 - Konflikte / Krisen... K S.1 - Krankenversicherung... K S.1 - Krankmeldungen... K S.1 siehe auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung... A S.12 - Kündigungsfristen... K S.2 L - Leistungen... L S.1 - Lohnsteuerkarte... L S.1 M - Mehrarbeit siehe Überstunden... T-V S.2 - Mitarbeitervertretung MAV... M S.1 - Mutterschutz... M S.1 N - Nachtdienst... NO S.1 - Nebentätigkeit... NO S.1 O - Öffentlichkeitsarbeit... NO S.2 P - Pädagogische Begleitung... PQ S.1 - Pädagogische Mitarbeiter/innen... PQ S Polizeiliches Führungszeugnis... PQ S.2 - Praxisanleitung siehe Anleitung... A S.4 - Probearbeiten siehe Hospitation... H S.1

4 - Probezeit... PQ S.3 Q - Qualifikation... PQ S.4 R - Rechte und Pflichten der Einsatzstelle... R S.1 - Rechte der Freiwilligen... R S.1 - Reflexionsgespräch... R S Regionalbetreuer/in im BFD... R S.2 S - Seminare... S S.1 - Sonderurlaub siehe Dienstbefreiung... CD S.1 - Sozialversicherung... S S.2 Sch - Schwangerschaft siehe Mutterschutz... M S.1 - Schweigepflicht... Sch S.1 St - Stellenbeschreibung... St S.1 T - Taschengeld... T-V S.1 - Tätigkeitsbeschreibung siehe Stellenbeschreibung... St S.1 - Teilzeitbeschäftigung siehe Arbeitszeiten... A S. 12 U - Untersuchung... T-V S.2 - Über 27-Jährige... T-V S.2 - Überstunden/Mehrarbeit... T-V S.2

5 - Urlaub... T-V S.2 siehe auch Arbeitszeiten... A S.12 V - Vereinbarung... T-V S.1 - Verlängerung... T-V S.1 - Verpflegung... T-V S.1 W - Waisenrente... W S.1 - Wochenenddienste... W S.1 X - Y - Z - Zeugnis... Z S Zivildienst... Z S.9 - Zwölf-Wochen-Gespräch Z S. 9-11

6 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Antrag zur Anerkennung Kooperation für die pädagogische Betreuung Anerkennung als Einsatzstelle im BFD Anlage 2 a Richtlinien zur Durchführung des BFD Anlage 2 b Abrechnungsweg für pädagogische Pauschale Anlage 2 c Abrechnungsweg für Taschengeld und Sozialversicherung Anlage 2 d Informationen zu erhaltenen Zahlungen Anlage 2e Merkblatt über die Durchführung BFD Anlage 3 FSJ-Stellenbeschreibung extern FSJ Stellenbeschreibung intern BFD Stellenbeschreibung extern BFD Stellenbeschreibung intern Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Einarbeitungsphase Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten Rückmeldebogen FSJ-Vereinbarung BFD-Vereinbarung Zeugnisvorlagen FSJ/BFD Erklärung zur Verschwiegenheit Anleitungs-/ Reflexionsgespräch 12 Wochen Gespräch Konzeption

7 Handbuch FSJ / BFD A dresse: EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel: Fax: freiwillig@evim.de Facebook: EVIMFreiwilligendienste Abmahnung: Wenn Freiwillige auch nach Gesprächen gegen vertraglich vereinbarte Dienstpflichten verstoßen bzw. diese nicht erfüllen, können sie vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der zuständigen Ansprechpartnerin 1 von EVIM in Verbindung. Die Freiwilligen werden durch EVIM Freiwilliges Engagement abgemahnt, wenn sie ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einem Bildungsseminar fernbleiben. Abschied: Gestaltung des Abschieds Der Freiwilligendienst ist für die meisten jungen Menschen ein wichtiger und prägender Lebensabschnitt. Mit dem letzten Arbeitstag heißt es Abschied nehmen von den Kolleginnen, Bewohnerinnen bzw. Klientinnen, der Einsatzstelle und allem was dieses Jahr ausgemacht hat. Das Ende des FSJ/BFD ist deshalb ein wichtiger Übergang im Leben der Freiwilligen. Ein gelungener Abschied ist die Voraussetzung für einen guten Neubeginn. Deshalb ist die bewusste Auseinan- 1 Neben dem Anspruch einer gendergerechten Schreibweise, dem Wunsch den überproportional weiblichen, im Sozialen Bereich tätigen Menschen gerecht zu werden sowie der Erleichterung der Lesbarkeit, wird im Folgenden auf den generischen Maskulinum verzichtet und die weibliche Form gewählt. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 1

8 dersetzung mit dem Abschied und der Abschiedsgestaltung am Ende des FSJ / BFD für alle Beteiligten von großer Bedeutung. Klären Sie, wann der letzte Arbeitstag der Freiwilligen ist. Achten Sie bei der Terminierung des letzten Arbeitstages auf den Resturlaub und das Abschlussseminar. Informieren Sie alle Mitarbeitenden über den letzten Arbeitstag der Freiwilligen, damit diejenigen, die dann nicht anwesend sind, die Möglichkeit bekommen, sich vorher zu verabschieden. Informieren Sie auch die Bewohnerinnen/Klientinnen, damit sie in den Abschied einbezogen werden. Verabreden Sie einen Termin für die Abschlussreflexion und nehmen Sie sich für die Auswertung des FSJ / BFD Zeit. Klären Sie noch offene Fragen, die mit dem Ende des FSJ / BFD in ihrer Einsatzstelle zu tun haben (z.b. Schlüsselübergabe ). Informieren Sie über die internen Gepflogenheiten der Abschiedsgestaltung (Rahmen). Erkundigen Sie sich, wie sich die Freiwillige verabschieden möchte. Gibt es Wünsche? Erkundigen Sie sich wie es nach dem FSJ / BFD für die Freiwillige weiter geht. Ermutigen Sie die Freiwillige zu einem bewussten Abschied. Planen Sie gemeinsam wie, wo, wann und mit wem die Verabschiedung erfolgen soll. Planen Sie dafür Zeit ein. Überlegen Sie, wie Sie Ihre Wertschätzung für den Einsatz der Freiwilligen ausdrücken möchten (Geschenk?). Denken Sie an das Zeugnis und schicken Sie es als Word-Datei an EVIM Freiwilliges Engagement FSJ / BFD (freiwillig@evim.de). Außerdem Verabschieden Sie sich auch dann, wenn die Freiwilligen in ihrer Einrichtung in ein anderes Arbeitsverhältnis wechseln. Die jungen Frauen und Männer sollten zuerst bewusst aus dem FSJ / BFD verabschiedet werden, bevor sie eine neue Rolle einnehmen. Sollte die Arbeitsbeziehung eher schwierig gewesen sein, ist eine angemessene Form der Verabschiedung umso wichtiger. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 2

9 Alter: FSJ Am FSJ können junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht teilnehmen. Bewerberinnen aus dem Ausland müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Freiwilligendienst antreten zu können. BFD Am Bundesfreiwilligendienst können Männer und Frauen nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht teilnehmen. Je nach Bundesland mit 16 Jahren vereinzelt auch mit 15 Jahren. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht. Anerkennung als FSJ-Einsatzstelle: Gemeinnützige Einrichtungen, die in der Denkmalpflege, sozialen oder kulturellen Bereichen tätig sind, können FSJ-Stellen anbieten. Der FSJ-Träger prüft entsprechend der gesetzlichen und trägerinternen Vorgaben alle Einrichtungen (s. Anlage 1 und 3). Zum Anerkennungsverfahren als FSJ-Einsatzstelle finden Sie nähere Informationen unter oder rufen Sie uns an: Anerkennung als BFD-Einsatzstelle: Die Anerkennung als Einsatzstelle für einen Bundesfreiwilligendienst läuft über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) (früher Bundesamt für Zivildienst BAZ). Alle ehemaligen Dienstplätze des Zivildienstes gelten automatisch als anerkannte Einsatzstellen und plätze. Neue Stellen müssen sich beim Bundesamt als Einsatzstellen anerkennen lassen. Die Anträge Antrag auf Anerkennung als Bundesfreiwilligenstelle (s. Anlagen 1, 2, 2a-e,3 ) werden von den Einsatzstellen an EVIM-Freiwilligendienste geschickt, die diese dann an das BAFzA weiterleitet. Die eventuell neu entstandenen Stellen müssen in der dafür vorgesehenen Stellenbeschreibung (s. Anlage 3) beschrieben und ebenfalls an das Freiwilligendienst-Team geschickt werden. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 3

10 Anfangszeit: Die Freiwilligendienste beginnen in der Regel am 1. September und dauern 12 Monate. In Einzelfällen ist es möglich, das FSJ / den BFD um 6 Monate auf insgesamt 18 zu verlängern. Nach Absprache ist in Einzelfällen auch ein anderes Einstiegsdatum möglich. Wenn eine zukünftige Freiwillige die Schule nach Erlangen des theoretischen Teils der Fachhochschulreife beendet hat und den Freiwilligendienst für den praktischen Teil der der Fachhochschulreife benötigt, nach dem Freiwilligendienst eine Ausbildung geplant ist oder eine weiterführende Schule besucht werden möchte ist es sinnvoll, den Dienst zum 1. August zu beginnen. Anleitung: Die Anleitung in der Einsatzstelle ist ein wesentlicher Bestandteil des FSJ / BFD. Neben den pädagogischen Begleitseminaren ist sie das zweite Standbein, das den Freiwilligendienst für junge Menschen zum Bildungsjahr macht. Eine systematische Anleitung gewährleistet, dass die erlebten Ereignisse und Eindrücke in der sozialen Tätigkeit zu reflektierten Erfahrungen werden: sie bietet Hilfen zur persönlichen Verarbeitung der fachlichen Arbeitszusammenhänge sie fördert die bewusste Alltagsbewältigung sie trägt zum persönlichen Reifungsprozess im Laufe des FSJ / BFD-Jahres bei Die Einsatzstellen benennen für jede Freiwillige eine Anleiterin, die im Auftrag des Arbeitsbereiches die Verantwortung für diese Aufgabe übernimmt, wobei Einzelaufgaben wie Einarbeitung oder Teile der fachlichen Anleitung delegiert werden können. Die Anleiterin ist Ansprechpartnerin und Beraterin für die Freiwilligen bei allen in der Arbeit auftauchenden Fragen und Problemen. Für die Anleitung wird ein Konzept erstellt und ein zeitliches Budget für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 4

11 Die Aufgaben der Anleitung werden mit allen Beteiligten abgesprochen. Es wird ein Anleitungsplan erarbeitet, der sowohl die fachlichen Inhalte als auch die organisatorische Struktur der Anleitung festlegt. Anleitungsgespräche: Nehmen Sie sich für die regelmäßigen Anleitungs- und Reflexionsgespräche genügend Zeit. Ein 14-tägiger Rhythmus hat sich bewährt. 1. Anfangsphase Einarbeitungscheckliste (s. Anlage 4) durchgehen (die Vorlage durch einrichtungsinterne Einarbeitungskonzepte ergänzen) Who is Who Organigramm der Einrichtung vorstellen Einrichtungskonzept / Leitlinien vorstellen und besprechen Die Stellenbeschreibung (innerhalb der ersten 14 Tage) mit der Bewerberin gemeinsam besprechen, unterzeichnen und an EVIM Freiwilligendienste schicken (siehe Anlage 3) Erste Informationen zu den Bewohnerinnen, Patientinnen, Kindern, Jugendlichen geben Vor Ablauf der Probezeit Rückmeldung über die geleistete Arbeit geben Am Ende der Probezeit (nach drei Monaten) die künftigen Aufgaben definieren und besprechen Verbindliche Absprachen treffen Seminartermine überprüfen und in den Dienstplan übertragen Die Startphase sollte mit dem 12-Wochengespräch (siehe Anlage 14) abgeschlossen werden. 1.1 Mögliche Fragen Was gefällt Ihnen, was nicht? Gab es Situationen, die unangenehm, fremd, schwierig waren? Was fällt Ihnen noch schwer? Wie kommen Sie mit den Mitarbeiterinnen zurecht? Wie kommen Sie mit den Patientinnen, Bewohnerinnen, Kinder usw. zurecht? Was gelingt schon ganz gut? EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 5

12 Finden Sie sich in der Einrichtung zurecht? Wie gehen Sie nach der Arbeit nach Hause? (aufgedreht, erschöpft ) Haben Sie noch offene Fragen? Benötigen Sie noch Informationen? Was ist noch unklar? Gibt es Dinge, die Sie belasten? 1.2 Rückmeldung geben zu Auftreten, Umgangston, Kleidung, Gesprächsverhalten Umgang mit Patient/innen und Mitarbeitenden Motivation und Arbeitsverhalten Mimik und Gestik, Körperhaltung Mir ist aufgefallen, dass Zufrieden bin ich mit Nicht zufrieden bin ich Ich wünsche mir, dass Sie Mir gefällt Schwierig finde ich, wenn Sie 2. Jahresverlauf 2.1 Inhalte Ethische und religiöse Fragestellungen ansprechen und im Gespräch berücksichtigen Berufsorientierung anbieten, z. B. über die Vorzüge und die Nachteile des Berufes sprechen Besuch der zuständigen pädagogischen Mitarbeiterinnen der Ableitung FSJ / BFD von EVIM einplanen und vorbereiten Informationen geben zu Krankheitsbildern, Verhaltensauffälligkeiten etc. Zugang zu Informationen schaffen (Bücher, Fachzeitschriften zur Verfügung stellen) Arbeitszeiten im Auge behalten (Minus- oder Plusstunden) und Urlaubsplanung ansprechen Belastende Situationen thematisieren, Handlungsmöglichkeiten erarbeiten und Unterstützung anbieten (z. B. Umgang mit dem Tod, Umgang mit ag- EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 6

13 gressiven / verhaltensauffälligen Bewohnerinnen, Kindern, geschlechtsfremde Pflege, Konflikte mit Mitarbeiterinnen, private Sorgen) Zwischenauswertung nach sechs Monaten 2.2 Mögliche Fragen Welche positiven / negativen Erfahrungen haben Sie gemacht? Liegt Ihnen etwas auf der Seele? Nehmen Sie Dinge mit nach Hause, weil diese Sie beschäftigen? Kommen Sie zu Ihren Pausen? Wie kommen Sie mit der Arbeit zurecht? (Über-/Unterforderung?) Wie zufrieden sind Sie mit dem FSJ / BFD hier? (Motivation) Wie kommen Sie mit den Mitarbeiterinnen aus? Wie geht es Ihnen mit den Bewohnerinnen, Patientinnen, Kindern? Was geht gut von der Hand? Womit sind Sie zufrieden, womit nicht? Welches Thema hatte das letzte FSJ / BFD-Seminar? Was haben Sie dazu gemacht? Haben Sie Anregungen für ein Reflexionsthema? Haben Sie Fragen oder Wünsche an mich? 2.3 Rückmeldung geben zu Einfühlungsvermögen Kontaktbereitschaft Eigeninitiative, Selbständigkeit Belastbarkeit Verlässlichkeit, Pünktlichkeit Einsatzbereitschaft, Motivation Gesprächsverhalten Konfliktfähigkeit Umgang mit Nähe und Distanz Umgang mit Bewohnerinnen, Kinder etc. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 7

14 3. Hauptphase 3.1 Weiterentwicklung der Aufgabenbereiche Erweitern bzw. verändern Sie die übertragenden Aufgabenbereiche mit wachsender Kompetenz und Sicherheit der Mitarbeitenden im FSJ / BFD. Beziehen Sie deren Interessen, Begabungen, Wünsche mit ein. Regen Sie inhaltliche Projekte an und stellen Sie die zeitlichen Kapazitäten dafür zur Verfügung. Stellen Sie bei Bedarf weiterführende Literatur zur Verfügung. 3.2 Rückmeldungen Geben Sie den Freiwilligen im FSJ / BFD Rückmeldungen zu ihrer Arbeit, damit sie die eigenen Kompetenzen und Grenzen wahrnehmen können. Suchen Sie mit den Freiwilligen im FSJ / BFD frühzeitig das Gespräch, wenn es Schwierigkeiten oder Unzufriedenheit gibt. Neue bzw. klärende Absprachen sollten schriftlich festgehalten werden. Falls die Schwierigkeiten sich nicht ausräumen lassen, setzten Sie sich bitte unverzüglich mit der zuständigen pädagogischen Mitarbeiterin von EVIM in Verbindung. Seien Sie Gesprächspartnerin bei auftretenden Schwierigkeiten und helfen Sie z. B. bei Fragen persönlicher Abgrenzung, Interessenkonflikten, geschlechtsfremder Pflege, Umgang mit Sterben und Tod etc. oder zeigen Sie auf, mit welchen Menschen darüber geredet werden kann. 3.3 Termine Planen Sie nach sechs Monaten eine Zwischenauswertung ein. Stellen Sie sich auf den Besuch der zuständigen pädagogischen Mitarbeiterin von EVIM ein. 4. Abschlussphase 4.1 Auswertung Führen Sie mit den Freiwilligen ein Auswertungsgespräch. 4.2 Abschied Geben Sie Hilfestellungen zu einem bewussten Abschied von Kolleginnen, Patientinnen und Klientinnen. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 8

15 Bereiten sie gemeinsam den Abschied vor. 4.3 Zeugnis Erstellen Sie den Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis, das Sie im Original als Word-Datei an EVIM schicken. Wir schicken dieses mit einer Ergänzung zur Seminarteilnahme direkt an die (ehemaligen) Freiwilligen im FSJ / BFD weiter. 4.4 Mögliche Fragen: Was hat sich für Sie seit dem ersten Tag hier verändert? Was nehmen Sie an positiven und negativen Erfahrungen mit? Was haben Sie dazugelernt? Was waren die schönsten Momente und Highlights? Was hat Sie am meisten berührt? Wie bewerten Sie das FSJ / den BFD insgesamt? Was hat das Jahr Ihnen gebracht? Auf welche Weise möchten Sie sich von den Mitarbeiterinnen und von den Kindern, Bewohnerinnen etc. verabschieden? Was könnte ich als Anleiterin noch besser machen? Haben Sie Ideen? Brennt Ihnen noch etwas unter den Nägeln? Was müssen Sie noch alles erledigen, bevor Ihr FSJ / BFD endet? Wie geht es nach dem FSJ / BFD für Sie weiter? 4.6 Rückmeldung geben zu Einfühlungsvermögen Kontaktbereitschaft Eigeninitiative / Selbständigkeit Belastbarkeit Verlässlichkeit, Pünktlichkeit Einsatzbereitschaft, Motivation Gesprächsverhalten, Kommunikationsweise Konfliktfähigkeit Umgang mit Nähe und Distanz Umgang mit Bewohnerinnen, Kindern EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 9

16 4.7 Bestandsaufnahme Ich habe Sie als erlebt Sehr gefallen hat mir. Besonders große Veränderungen sehe ich Ich freue mich über Nicht so gut habe ich in Erinnerung Schade fand ich Ich wünsche Ihnen für die Zukunft Anleitungskalender: Der Anleitungskalender ist eine Unterstützung für die Begleitung der Freiwilligen und wird jeder Einsatzstelle durch EVIM zur Verfügung gestellt. Der Kalender soll Anregungen und Vorschläge für die Anleitungsgespräche liefern und eine praktische Ergänzung für die Zusammenarbeit zwischen Anleitung und Freiwilligen darstellen. Anleitungstreffen: Das Anleitungstreffen findet am Anfang und in der Mitte eines FSJ / BFD- Jahrgangs statt. Hierzu werden alle schon tätigen oder zukünftigen Anleiterinnen rechtzeitig vom Freiwilligen-Team eingeladen. Das Treffen bietet den Anleiterinnen die Möglichkeit, sich über ihre Funktion als Anleitung auszutauschen, Themen die das FSJ / den BFD betreffen zu behandeln und aktuelle Informationen vom Freiwilligen-Team zu erhalten. Es werden sowohl am Anfang des Jahrgangs, also auch in der Mitte, jeweils zwei Treffen (1x Vor- und 1x Nachmittag) statt. Die Anwesenheit der Anleiterinnen ist nur an einem Termin erforderlich. Arbeitskleidung: Einsatzstellen, in denen die Freiwilligen eine besondere Arbeits- oder Schutzkleidung tragen müssen, sind für die Bereitstellung und Reinigung der Kleidung zuständig. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 10

17 Arbeitslosenversicherung und -geld Für die Freiwilligen sind von der Einsatzstelle bzw. vom Träger Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzuführen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Wenn Freiwillige im Anschluss an ihren Freiwilligendienst nicht direkt einen Ausbildungs- oder Studienplatz finden, sollten sie sich rechtzeitig (drei Monate vor Beendigung des Dienstes) bei der Agentur für Arbeit melden, um Ansprüche geltend machen zu können bzw. weiter versichert zu sein. Auch Freiwillige, die ihren Dienst vorzeitig beenden, müssen sich arbeitslos melden, wenn sich nicht direkt eine Ausbildung oder Studium anschließt. Es besteht bei Ableistung eines Freiwilligendienstes nach zwölf vollen Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld I. In welcher Höhe und für wie lange ergibt sich aus den jeweils aktuell zutreffenden rechtlichen Regelungen. Arbeitsmarktneutralität: Die Arbeitsmarktneutralität besagt, dass jeglicher Missbrauch des Einsatzes der Freiwilligen als Arbeitskräfte untersagt ist. Die Arbeitgeber stellen sicher, dass die Freiwilligen zusätzlich zu den hauptberuflichen Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Ebenfalls stellen sie sicher, dass durch die Beschäftigung von Freiwilligen bisherige Arbeitsplätze nicht wiederbesetzt oder Neueinrichtungen von Arbeitsplätzen verhindert werden. Arbeitspapiere: Wenn die Personalverwaltung von EVIM geleistet wird, benötigen wir die Steuer- ID-Nummer, eine Kopie des Sozialversicherungsausweises (Sozialversicherungsnummer), die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und die Bankverbindung der Freiwilligen. Erst bei vollständiger Vorlage der Dokumente ist gewährleistet, dass Taschengeld, Verpflegungspauschale und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Arbeitsschutzvorschriften: Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und dem Träger bzw. der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis ist, wird das FSJ / der BFD hinsichtlich der öf- EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 11

18 fentlich-rechtlichen Schutzvorschriften vom Gesetzgeber einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen wie bspw. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Schwerbehindertengesetz. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Arbeitsunfähigkeit ist am 3. Tag einer Krankheit ärztlich zu bescheinigen. Die Bescheinigung ist in der Einsatzstelle vorzulegen. Sie wird an die jeweils zuständige Personalabteilung weitergeleitet. Bei Arbeitsunfähigkeit während der Seminare ist die Krankmeldung dem Träger vorzulegen - bereits am 1. Krankheitstag. Arbeitsunfall: Ein Arbeitsunfall während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Einsatzstelle ist unverzüglich von der Einrichtung bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Ein Unfall während der Seminare wird vom Träger bei der Berufsgenossenschaft gemeldet. Arbeitsvertrag: siehe Vereinbarung Arbeitszeiten: Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht der einer Vollzeitstelle. Nachtdienste sind im Freiwilligendienst nicht erlaubt. Jede Freiwillige erhält grundsätzlich alle 14 Tage ein freies Wochenende. Der Jahresurlaub beträgt 27 Tage. Dieser erhöht sich bei unter 18jährigen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz auf bis zu 30 Tage (siehe Anlage 5). Teilzeitbeschäftigung Teilzeitarbeit ist im FSJ nicht möglich. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 12

19 Im BFD ist Teilzeit möglich, wenn die BFDlerin älter als 27 Jahre ist. Der Dienst kann dann in Teilzeit von mindestens 20,5 Stunden pro Woche geleistet werden. Der Jahresurlaub beträgt 27 Tage. Aufenthaltsstatus: FSJ Freiwillige, die für ein FSJ aus anderen Ländern einreisen, erhalten für das FSJ einen besonderen Aufenthaltsstatus, eine sogenannte Aufenthaltsbewilligung. Diese Bewilligung ist zweckgebunden und gilt für die Dauer des FSJ, maximal 12 Monate. Die Aufenthaltsbewilligung erstellt die am Wohnort zuständige Ausländerbehörde. BFD Ausländische Freiwillige können den BFD absolvieren. Dazu ist keine Arbeitsgenehmigung erforderlich, jedoch wird ein Aufenthaltstitel benötigt, der die Freiwilligen berechtigt, für den Zeitraum des Freiwilligendienstes in Deutschland zu bleiben. Auslandsdienste: In den Auslandsdiensten haben junge Menschen die Möglichkeit, ein Jahr lang über den Tellerrand zu schauen, sich mit interkulturellen Fragen auseinanderzusetzen und die gemachten Erfahrungen nach ihrer Rückkehr hier in Deutschland einzubringen. EVIM bereitet die jungen Menschen auf den Dienst vor, begleitet sie während des Einsatzes im Ausland und wertet den Dienst im Anschluss mit den Freiwilligen aus. Derzeit entsendet EVIM in zwei Programmen in zwei Länder. 1. Rumänien Es ist möglich über EVIM für ein Jahr einen internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) in Rumänien abzuleisten. Die Freiwilligen (17-27 Jahre) erhalten Taschengeld, kostenlose Unterkunft und Verpflegung und sind über EVIM versichert. Sie sind in Sibiu (Hermannstadt) im Bereich Diakonie und in Brasov (Kronstadt) in einer Kindertagesstätte und einem Altenheim tätig. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

20 Der zuständige Ansprechpartner für das Programm ist Alexander Arnold ( ; 2. Nicaragua Über den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts entsendet EVIM 3 Freiwillige nach Ocotal in Nicaragua eine Partnerstadt von Wiesbaden. Die Freiwilligen arbeiten in einem Kindergarten, einer Montessori- Kindereinrichtung, in einer Kinderbibliothek und dem Kinder- und Jugendzirkus mit. Sie erhalten Taschengeld, kostenlose Unterkunft und Verpflege und werden über EVIM versichert. Außerdem übernimmt EVIM die Reisekosten. Ausweise: Mit Antritt des Dienstes erhalten die Freiwilligen einen Ausweis, der Ermäßigungen im öffentlichen Personennahverkehr sowie einigen öffentlichen Einrichtungen sowie Freizeiteinrichtungen ermöglicht. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 14

21 B erufsgenossenschaft: Zu Beginn des Freiwilligendienstes melden die Einsatzstellen die Freiwilligen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Bescheinigung: Die Bescheinigung über den Freiwilligendienst wird vom Träger der Freiwilligendienste zu Beginn und nach Abschluss des Freiwilligendienstes ausgestellt. Sie enthält die Bezeichnung des Trägers und der Einsatzstelle, die Erklärung, dass die Bestimmungen des Gesetzes während der Durchführung des Freiwilligendienstes eingehalten werden und die gesetzliche Zulassung des Trägers. Einsatzstellen können keine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ausstellen. Beurteilung: Siehe Zeugnis Bewerbungsverfahren: Am Freiwilligendienst Interessierte werden von EVIM zeitnah zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Neben der Einladung zum Bewerbungsgespräch erhalten sie Erstinformationen über das FSJ und den BFD. Sollte sich Freiwillige direkt bei der Einsatzstelle bewerben, ist es gut, die Bewerbungsunterlagen an EVIM weiterzuleiten. EVIM lädt die Bewerberin dann zeitnah zum Gespräch ein. Wenn die Bewerberin schon in der Einsatzstelle hospitiert hat, freut sich der Träger EVIM über eine Rückmeldung der Einrichtung zur Bewerberin und dem Eindruck, den die Einrichtung von ihr hatte. BFD: Ist die Abkürzung für Bundesfreiwilligendienst (Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz BFDG) vom 28. April 2011) (s. Anlage 6). EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

22 Dieser Freiwilligendienst unterscheidet sich in folgenden Punkten zum FSJ: Der Dienst ist altersoffen. Die BFDlerinnen müssen lediglich die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, um den Dienst beginnen zu können. Die Freiwilligen, die älter als 27 Jahre sind, können den Freiwilligendienst auch in Teilzeit von mindestens 20,5 Stunden pro Woche ableisten. Der Freiwilligendienst kann mehrmals absolviert werden. Hierzu muss eine Pause von mindestens fünf Jahren zwischen den einzelnen Einsätzen liegen. Bildungsarbeit: Siehe Seminararbeit EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

23 D atenschutz: Die personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Die Unterlagen werden nach Ableistung des Dienstes vernichtet. Dauer: Die Freiwilligendienste dauern in der Regel 12 Monate. In Einzelfällen können sie für sechs oder bis zu 18 Monaten geleistet werden. Dienstbefreiung: Im Vertrag steht: Dienstbefreiung wird aus wichtigen persönlichen und/oder familiären Gründen ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub durch die Einsatzstelle gewährt. Grundsätzlich haben Freiwillige ihre persönlichen Angelegenheiten außerhalb der Dienstzeit zu erledigen. Aus wichtigem Grund (z.b. notwendige Arztbesuche, Behördengänge) kann der direkte Vorgesetzte Ausnahmen hiervon gewähren und die Freiwillige unter Fortzahlung der Vergütung für die Dauer der unumgänglich notwendigen Abwesenheit von der Arbeit freistellen. Dienstbefreiung während der Seminarzeiten ist aufgrund 5 Absatz 2 JFDG grundsätzlich nicht möglich. Eine Freistellung im angemessenen Umfang für Bewerbungsgespräche, Assessment Center, Informationstage an Hochschulen usw. ist auch während der Seminarzeiten möglich. Im Falle von Probearbeiten für einen Ausbildungsplatz kann zudem unbezahlter Urlaub vereinbart werden, um den Freiwilligen nicht den Erholungsurlaub streichen zu müssen. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 1

24 E inarbeitungsphase: Die Einarbeitungsphase dauert in der Regel vier bis acht Wochen. Folgende Tipps können für die Praxisanleitung hilfreich sein: Team Machen Sie die Freiwilligen im FSJ / BFD mit den anderen Mitarbeiterinnen und Ihren Aufgaben bzw. Funktionen bekannt. Wer übernimmt die Anleitung, wenn Sie krank oder im Urlaub sind? Erklären Sie, wie im Team miteinander gearbeitet wird. Gibt es Gepflogenheiten auf die Sie hinweisen sollten? Ermöglichen Sie den Freiwilligen im FSJ / BFD die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen und Übergaben. Verabreden Sie klare Arbeits- und Dienstzeiten und klären Sie, wie eventuell anfallende Überstunden ausgeglichen werden. Binden Sie die Mitarbeitenden im FSJ / BFD frühzeitig in die Urlaubsplanung ein. Arbeitsfeld Sorgen Sie für eine gründliche fachliche Einführung in alle Tätigkeitsbereiche, sowie in die Benutzung von Hilfsmitteln z. B. zum rückenschonenden Arbeiten. Machen Sie die Freiwilligen im FSJ / BFD mit der Zielgruppe (z. B. Kinder, Bewohnerinnen, Patientinnen) und ihren jeweiligen Stärken bzw. Schwächen vertraut. Geben Sie eine Einführung in die Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrer Einrichtung: Wo befindet sich was? Was passiert wann? Informieren Sie situationsbezogen über die Grundlagen Ihrer Arbeit (Konzeption, Leitbild). Machen Sie deutlich, welche Tätigkeiten und Aufgaben die Mitarbeitenden im FSJ / BFD in ihrer Funktion übernehmen dürfen und welche nicht. Setzen Sie eindeutige Grenzen! Geben Sie eine Einführung in die administrativen Aufgaben wie z. B. Pflegedokumentation und Übergabeprotokoll. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 1

25 Was sonst noch wichtig ist Umgang mit Datenschutz, Schweigepflicht und Krankmeldungen Hygienische Vorschriften Weisen Sie auf die Wichtigkeit von Pünktlichkeit hin! Termine / Absprachen Nehmen Sie sich Zeit für regelmäßige Anleitungs- und Reflexionsgespräche. Ein 14-tägiger Rhythmus hat sich bewährt. Planen Sie die Teilnahme am FSJ / BFD-Anleitungstreffen zu Beginn und Ende des FSJ / BFD ein. Berücksichtigen Sie die Seminartermine der Mitarbeitenden im FSJ / BFD im Dienstplan. Erarbeiten Sie gegen Ende der Einführungsphase einen konkreten Aufgabenkatalog, den Sie gemeinsam mit den Mitarbeitenden im FSJ / BFD besprechen und schriftlich festhalten. Einführungstag: Der Einführungstag ist verpflichtend für alle Freiwilligen. Er zählt als Arbeitszeit und findet in der Regel in der ersten Septemberwoche statt. Einsatzstellen: Die Einsatzstellen, in denen die Freiwilligen ihren Dienst absolvieren, sind ein wichtiger Partner für EVIM Freiwilligendienste. Sie sind zuständig für den Einsatz und die Anleitung im Arbeitsbereich. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit der praktischen Arbeit stehen, werden hier geklärt. Dafür dienen regelmäßige Anleitungsgespräche und Teamsitzungen sowie Mitarbeiterbesprechungen in der Einrichtung. Die Einsatzstellen gewährleisten, dass die Teilnehmerinnen des Freiwilligendienstes keine hauptberuflichen Fachkräfte ersetzen. Die Teilnehmerinnen des FSJ / BFD leisten einen freiwilligen Dienst und erledigen überwiegend praktische Hilfstätigkeiten in einem fest umrissenen Arbeitsgebiet, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht und in dem die Fähigkeiten und Interessen der FSJ / BFD- Teilnehmerinnen berücksichtigt werden. Sie übernehmen keine Gesamtaufga- EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 2

26 benbereiche in alleiniger Verantwortung, können aber nach und nach je nach persönlicher Eignung Aufgaben eigenständig und verantwortlich durchführen. Weiterhin übernimmt die Einsatzstelle die Auszahlung des Taschengeldes sowie des Pauschalbetrages für Unterkunft und Verpflegung. Die Anmeldung der Teilnehmerinnen des FSJ / BFD bei der Sozialversicherung, d.h. die Abführung von Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen und der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung sind gleichfalls Aufgabe der Einsatzstelle. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Aufgabe auch an EVIM delegiert wird. Hierfür wird dann eine Verwaltungskostenpauschale erhoben. Einsatzstellenbesuch: Einsatzstellenbesuche sind eine bewährte Form von gemeinsamen Gesprächen und Reflexionsangeboten zwischen Träger, Anleitungsperson und Freiwilligen. Bei dem Einsatzstellenbesuch führt die Mitarbeiterin vom Team der EVIM- Freiwilligendienste ein Gespräch mit dem Freiwilligen und der Anleitung in der Einsatzstelle. Es können Lernschritte, Lernschwierigkeiten und Lernerträge thematisiert, Rückmeldungen gegeben und künftige Lernziele gemeinsam festgelegt werden. Der Träger unterstützt die Einsatzstellen und das Einsatzteam im Rahmen der Beschäftigung der Freiwilligen und berät die Freiwilligen individuell bei Schwierigkeiten. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall wird den Freiwilligen bis zur Dauer von sechs Wochen das Taschengeld und Verpflegungsgeld weiter gezahlt. Bei einer längeren Krankheit übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Freiwilligen Sozialen Jahrs / des Bundesfreiwilligendiensts. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 3

27 Evangelische Freiwilligendienste: EVIM als Träger des FSJ und des BFD hat sich der Trägergruppe evangelischen Freiwilligendienste ggmbh angeschlossen (Otto-Brenner-Straße 9, Hannover; Tel / ; info@ev-freiwilligendienste.de, ) Die evangelische Trägergruppe ist der Zusammenschluss evangelischer Träger, die Freiwilligendienste im In- und Ausland anbieten. Derzeit sind insgesamt 48 regional und bundesweit tätige Träger aus Jugendarbeit, Diakonie, Landes- und Freikirchen angeschlossen, die Inlandsdienste anbieten, sowie 19 Träger, die internationale Freiwilligendienste anbieten. Zusätzlich gibt es mit dem Diakonischen Jahr im Ausland ein gemeinsames Auslandsprogramm der Trägergruppe. Die evangelischen Träger verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in den Freiwilligendiensten und haben diese von Beginn an als Bildungs- und Orientierungszeit für Menschen gesehen und entwickelt und führen diese nach einheitlichen Qualitätsstandards durch. Pro Jahr sind bundesweit rund Freiwillige (8.200 im FSJ und im BFD) in der Evangelischen Trägergruppe im Einsatz. Darüber hinaus sind jährlich circa 800 Freiwillige in den Auslandsdiensten der evangelischen Trägergruppe tätig. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 4

28 F ahrtkosten: Im öffentlichen Personenverkehr enthalten die Freiwilligen in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schülerinnen, Studierende und Auszubildende. Fortbildungen: Freiwillige können an arbeitsfeldbezogenen Fortbildungen in den Einsatzstellen teilnehmen. Für viele Arbeitsfelder ist dies sogar wünschenswert, da durch den Erwerb von Fachwissen das Verständnis für das Arbeitsfeld wesentlich erweitert und die Tätigkeiten vielfältiger gestaltet werden können. Die Fortbildungskosten müssen von den Einsatzstellen getragen werden. Solche Fortbildungen können nicht während der vom Träger durchgeführten Seminarwochen stattfinden und kein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtseminar ersetzen. FSJ: Steht für die Abkürzung Freiwilliges Soziales Jahr (Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16. Mai 2008) (siehe Anlage 6). Für ein FSJ können sich grundsätzlich alle junge Frauen und Männer im Alter von 16 bis 27 Jahren bewerben, die noch keinen anderen Freiwilligendienst geleistet und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Dabei unterscheidet EVIM-Freiwilligendienste nicht nach Geschlecht, Herkunft, Schulbildung und Konfession. Neben deutschen Bewerberinnen können sich auch volljährige ausländische Freiwillige für ein FSJ bewerben. Führungszeugnis: Siehe polizeiliches Führungszeugnis EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

29 G esetz: FSJ Gesetzliche Grundlage für das FSJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16. Mai 2008 (s. Anlage 6). BFD Gesetzliche Grundlage für den BFD ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz BFDG) vom 28. April 2011 (s. Anlage 5). Ebenfalls spielt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine bedeutende Rolle (s. Anlage 4). EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

30 H ilfskraft / Hilfstätigkeit: Freiwillige im FSJ / BFD üben eine Hilfstätigkeit aus. Das bedeutet, dass sie keine ausgebildeten Fachkräfte darstellen und auf dieser Ebene auch nicht arbeiten dürfen. Den Freiwilligen darf auf der Ebene einer Hilfstätigkeit Verantwortung übertragen werden. Hospitation: Freiwillige sollen vor Beginn des FSJ / BFD mindestens ein Hospitationstag absolvieren, wenn möglich mehrere Tage. Dadurch haben Einrichtung und Freiwillige die Möglichkeit, herauszufinden, ob beide Seiten zueinander passen und ob die FSJ / BFD-Stelle den Vorstellungen der Bewerberin entspricht. So sollten frühzeitige Abbrüche des FSJ / BFD vermieden werden. Die Bewerberinnen bringen zur Hospitation einen Rückmeldebogen mit. Wenn die Freiwillige und die Einrichtung gemeinsam das Jahr gestalten möchten, wird der Bogen ausgefüllt und an EVIM zurück geschickt. Dieser Bogen stellt den Vorvertrag dar (s. Anlage 7). Hospitationsgespräch: Dieses Gespräch ist wichtiger Bestandteil des Bewerbungsverfahrens und sowohl für die Bewerberin als auch für die Einsatzstelle von zentraler Bedeutung. Vorher klären Wie sieht der zeitliche Rahmen für das Gespräch aus? Wer ist für das Bewerbungsgespräch zuständig, wer nimmt teil? Wer entscheidet wann über die Zusage / Absage und informiert die Bewerberin? Wer steht als Ansprechpartnerin für die Bewerberinnen während der Hospitation zur Verfügung Wurde der Lebenslauf der Bewerberin zur Vorbereitung des Gespräches genutzt? Aufgabe: Informieren Beschreiben Sie möglichst ausführlich die zu leistenden Aufgaben. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 1

31 Ermöglichen Sie ein erstes Kennenlernen der Einsatzstelle. Geben Sie Informationen zu der Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, Bewohnerinnen, Patientinnen ). Stellen Sie die anderen Mitarbeiterinnen vor. Geben Sie Informationen zu den Arbeitszeiten (Schichtdienst, Wochenenddienste), Pausenregelungen und Urlaubsregelungen (z. b. Schließzeiten). Informieren Sie über die Anforderungen / Herausforderungen der FSJ / BFD-Stelle. Informieren Sie über mögliche Belastungen / Schwierigkeiten im Arbeitsfeld. Klären Sie die Bewerberin über Ihre Erwartungen an eine Mitarbeiterin im FSJ / BFD auf. Stellen Sie Lern- und Entwicklungschancen im Arbeitsfeld vor. Unterstützen Sie die Bewerberin bei der Entscheidungsfindung. Vereinbaren Sie einen Hospitationstermin, falls dieser nicht mit dem Bewerbungsgespräch gekoppelt wurde. Aufgabe: Kennen lernen Erfragen Sie das Alter der Bewerberin (Jugendarbeitsschutzgesetz). Lassen Sie sich von der Bewerberin die Beweggründe und Motivation für das FSJ / BFD und das gewählte Arbeitsfeld erläutern. Überprüfen Sie die Eignung, erfragen Sie Vorerfahrungen und besondere Fähigkeiten. Sprechen Sie die persönliche Belastbarkeit an und erfragen Sie mögliche körperliche Einschränkungen / Erkrankungen (chronische Krankheiten). Sprechen Sie die Bewerberin auf Befürchtungen / Ängste in Bezug auf das FSJ / BFD in diesem Arbeitsbereich an. Fragen Sie nach den Erwartungen, Hoffnungen und Wünschen der Bewerberin. Erkundigen Sie sich, ob die Einsatzstelle für die Bewerberin zu den verabredeten Arbeitszeiten zu erreichen ist. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 2

32 Weitere Verabredungen Geben Sie der Bewerberin möglichst gleich im Anschluss an die Hospitation und das Bewerbungsgespräch eine Zu- oder Absage für das FSJ / BFD in Ihrer Einrichtung und erläutern Sie Ihre Entscheidung. Falls Sie sich nicht sofort entscheiden wollen oder Sie sich mit anderen Mitarbeiterinnen abstimmen möchten, verabreden Sie mit der Bewerberin einen verbindlichen Termin in der nächsten Woche an dem Sie sich bei ihr melden. Verabreden Sie den Anfangstermin für den Beginn des FSJ / BFD und eine klare Uhrzeit für den ersten Arbeitstag. Falls Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen können, klären Sie ab ob die Bewerberin die Unterkunft in Anspruch nehmen möchte. Klären Sie alle mit der Unterkunft in Verbindung stehenden Fragen. Füllen Sie den Vorvertrag, den die Bewerberin zum Bewerbungsgespräch mitgebracht hat, vollständig aus und senden sie diesen an uns zurück Hygienebelehrung: Die Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt findet im Rahmen des Einführungstages für alle Freiwilligen verpflichtend statt. Die Kosten hierfür übernimmt EVIM als Träger der Freiwilligendienste. Sollte eine Freiwillige zu einem anderen Zeitpunkt den Dienst beginnen oder am Einführungstag verhindert sein und so an der Belehrung nicht teilnehmen können, so hat die Einsatzstelle dafür Sorge zu tragen, dass die Hygienebelehrung erfolgt. In diesem Fall sind die entstehenden Kosten von der Einsatzstelle zu tragen. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 3

33 I mpfschutz: Falls die Einsatzstelle es für notwendig erachtet oder es aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften in der Einrichtung nötig ist, ausführliche Untersuchungen, Tests, Impfungen (insbesondere gegen Hepatitis) o.ä. vornehmen zu lassen, sollte die Notwendigkeit ausführlich mit der freiwilligen Person besprochen werden. Die eventuell anfallenden Kosten trägt die Einsatzstelle. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

34 J ugendarbeitsschutz: Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Einsatz der Freiwilligen nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes durchgeführt werden (s. Anlage 4). EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

35 K indergeld: Während FSJ und BFD besteht der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge sowie weitere kinderbezogene Leistungen. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr können Freiwillige diese beziehen, es sein denn, das Gesamteinkommen eines Kindes über 18 Jahre übersteigt die Einkommensgrenze nach dem Bundeskindergeldgesetz. Konflikte / Krisen: Die Aufgabe der Anleitung in der Einrichtung ist es, Konflikte oder Krisen mit den Freiwilligen zu besprechen. Darüber hinaus steht die pädagogische Mitarbeiterin vom Team der Freiwilligendienste der freiwilligen Person als auch der Einsatzstelle bei auftretenden Schwierigkeiten zur Moderation und der Erarbeitung einer gemeinsamen Problemlösung zur Verfügung. Krankenversicherung: Freiwillige müssen sich für die Zeit des Freiwilligendienstes bei einer gesetzlichen Krankenkasse selbst versichern. Die Kosten hierfür trägt die Einsatzstelle. Ein Verbleib in der Krankenversicherung der Eltern ist nicht möglich. Krankmeldungen: Im Falle einer Erkrankung, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, sind Freiwillige verpflichtet, dies umgehend der Einsatzstelle zu melden bzw. zu Seminarzeiten die Arbeitsunfähigkeitserklärung an EVIM Freiwilligendienste zukommen zu lassen. s. auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 1

36 Kündigungsfristen: FSJ: Innerhalb der Probezeit Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit können die Freiwilligen dem FSJ- bzw. BFD-Träger oder der Einsatzstelle mit einer Frist von 2 Wochen die Vereinbarung kündigen (s. Anlage 9). Nach der Probezeit...kann die Vereinbarung aus wichtigen Gründen, mit einer Frist von 2 Wochen, nach bekannt werden des Kündigungsgrundes von jeder Vertragspartnerin, außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Daneben kann die Vereinbarung von den Parteien auch vorzeitig, innerhalb von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Vor Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung hat ein klärendes Gespräch zwischen den Vertragsparteien stattzufinden (s. Anlage 9). BFD: Innerhalb der Probezeit Die ersten 6 Wochen des Einsatzes gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann die Vereinbarung von jeder Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Einsatzstelle kann vom Bundesamt ohne Angaben von Gründen innerhalb der Probezeit kündigen (s. Anlage 10). Nach der Probezeit Die Vereinbarung kann von allen Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Sie bedarf der Schriftform (s. Anlage 10). Die Vereinbarung endet mit Ablauf der Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 2

37 L eistungen: Für die Dauer des Freiwilligendienstes erhalten die Freiwilligen folgende Leistungen: Taschengeld Verpflegungsgeld Sozialversicherungsbeiträge Die aktuellen Beträge können Sie beim Träger (EVIM) erfragen. Lohnsteuerkarte: Die Lohnsteuerkarten gibt es seit 2011 nicht mehr. Ab 2013 wird die Steuer- Identifikationsnummer der Freiwilligen für die Personalverwaltung benötigt. Als Übergangsregelung (2012) müssen die Freiwilligen ein Formular ausfüllen, in dem sie Auskünfte über Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit etc. geben (s. Anlage 11) Siehe auch Arbeitspapiere. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

38 M ehrarbeit: Siehe Überstunden Mitarbeitervertretung / MAV: Freiwillige sind im Sinne der Mitarbeitervertretungsordnung keine Mitarbeiterinnen. In einer Empfehlung des Diakonischen Werkes wurde jedoch festgelegt, dass die genannte Personengruppe: nicht zu den Mitarbeiterinnen gezählt werden darf nicht in eine Mitarbeitervertretung gewählt werden darf nicht an MAV-Wahlen teilnehmen darf sich aber sehr wohl von der MAV beraten lassen darf sich von der MAV vertreten lassen darf, wenn es sich um Fragen und Probleme handelt, die das Arbeiten in der Einrichtung betreffen Mutterschutz: Wird eine Freiwillige während dem Freiwilligendienst schwanger, muss dies umgehend dem Team des Freiwilligendienstes mitgeteilt werden, damit eine Meldung nach dem Mutterschutzgesetz erfolgen kann. Der Einsatz (insbesondere körperliche Belastungen sowie Arbeits- bzw. Pausenzeiten) ist nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes zu regeln. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel freiwillig@evim.de 1

39 N achtdienst: Freiwillige können grundsätzlich nicht im Nachtdienst eingesetzt werden. Nebentätigkeit: FSJ Laut Gesetz wird das FSJ als ganztägige Hilfstätigkeit geleistet. Daraus ergibt sich, dass Nebentätigkeiten vom Träger (EVIM Freiwilligendienste) genehmigt werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass ab einer bestimmten Höhe der Gesamteinkünfte der Anspruch auf Kindergeld erlischt. BFD Der BFD wird auch von Freiwilligen, die über 27 Jahre sind, im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet. Daraus ergibt sich, dass die Freiwilligen der Einrichtung entsprechend mehr als eine halbe Arbeitskraft zur Verfügung stehen. Nebentätigkeiten müssen deshalb auch vom Träger (EVIM) genehmigt werden. EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

40 Ö ffentlichkeitsarbeit: EVIM Freiwilligendienste nehmen regelmäßig an Berufsinformationstagen von Schulen und an Berufsinformationsmessen teil. Darüber hinaus verschicken wir Informationsmaterial an Schulen und sind in enger Kooperation mit Bildungswerken, der Agentur für Arbeit etc. EVIM Freiwilligendienste werben für die Freiwilligendienste, jedoch sind auch die Einsatzstellen gefordert, für die Besetzung ihrer Stellen zu werben. Gerne unterstützen wir Sie in Ihrer Werbung um Freiwillige. Bitte sprechen Sie uns an! EVIM Freiwilliges Engagement Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Tel

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