Vorbereitungsseminar auf die Steuerberaterprüfung
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- Nicole Kalb
- vor 8 Jahren
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1 Vorbereitungsseminar auf die Steuerberaterprüfung in Kooperation mit Infoabende: und , 18:30 19:30 Uhr Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg, Littenstr. 10, Berlin Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
2 Herzlich willkommen! Sehr geehrte Damen und Herren, der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg bietet seit 2011 eine Vollzeitausbildung auf die Steuerberaterprüfung in Berlin an. Der Steuerberaterverband führt diesen Kurs mit Unterstützung der Steuerlehrgänge Dr. Bannas durch. Diese Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen garantiert eine hochqualifizierte Vorbereitung zu fairen Konditionen. Unsere Argumente Top Referenten und Unterrichtsmaterial Kostenlose Nutzung des Fernkurs-Materials (74 Lehrbriefe) der Steuerlehrgänge Dr. Bannas zur Vorbereitung auf die Vollzeitausbildung (Beginn ab September, Einstieg jederzeit auch später möglich) Unterstützend zur Vorbereitung auf die Vollzeitausbildung ist der Besuch der FSB Seminare einmal im Quartal gebührenfrei möglich Maximal 50 Kursteilnehmende Interaktiver und fallorientierter Unterricht ist garantiert 30 Klausuren sind in die Ausbildung integriert Moderne Seminartechnik (Aufzeichnung des Unterrichts mit Tablet PC) Ausreichend Arbeitsplatz für jeden Teilnehmer in klimatisierten Räumen Falls Sie Fragen zur Vorbereitung, zur Zulassung oder auch zur Prüfung haben, rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie in allen Bereichen rund um die Vorbereitung. Weiterhin führen wir regelmäßig Informationsveranstaltungen durch, zu denen wir Sie herzlich einladen. Für die Vorbereitung auf Ihre neuen beruflichen Ziele wünschen wir Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Kfm. Wirt.-Ing. W. Wehmeier Geschäftsführer Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg 2 / 12
3 Prüfungsvoraussetzungen 36 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (1) Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt voraus, dass der Bewerber, ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und danach praktisch tätig gewesen ist. Die praktische Tätigkeit muss über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt worden sein, wenn die Regelstudienzeit des Hochschulstudiums nach Satz 1 Nr. 1 weniger als vier Jahre beträgt, sonst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Wurde in einem Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein erster berufsqualifizierender Abschluss und in einem, einen solchen ersten Abschluss voraussetzenden, weiteren Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet; Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen. (2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung zehn Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sieben Jahre praktisch tätig gewesen ist oder der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 geforderte praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken. (4) Nachweise über das Vorliegen der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen sind nach Maßgabe der Bestimmungen des amtlichen Vordrucks zu erbringen, der gemäß 158 Nr. 1 Buchstabe a eingeführt worden ist. Der Bewerber hat diese Unterlagen seinem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen. 3 / 12
4 Das Konzept Kern der Prüfungsvorbereitung zur Steuerberaterin bzw. zum Steuerberater ist der 10- wöchige Vollzeitkurs im Juni und Juli. Hier werden alle klausurrelevanten Inhalte im fallorientierten Präsenzunterricht vermittelt. Das Skriptmaterial ist optimal auf den Unterrichtsablauf abgestimmt. Nach dem Unterrichtstag und einer zwei bis dreistündigen Pause, sollten Sie den Tag anhand der Skripte und Fälle in weiteren zwei bis drei Stunden wiederholen. Neben speziellen Veranstaltungen zur Klausurtechnik haben wir zudem 12 sechsstündige Klausuren in den Vollzeitkurs integriert. Ein intensives Klausurentraining ist notwendiger Bestandteil der Ausbildung. Weitere 12 Klausuren werden von Mitte August bis Ende September im anschließenden Klausurenkurs geschrieben. Zusätzliche Klausuren werden zum Selbststudium ausgegeben. Aufgrund der Stofffülle und des hohen Niveaus der Ausbildung und Prüfung ist eine Vorbereitung auf den 10-wöchigen Vollzeitkurs notwendig. Wir empfehlen Ihnen daher den Besuch des Vorkurses, des Fernkurses oder ein intensives Selbststudium mit Hilfe adäquater Literatur. Phase I (Herbst des Vorjahres bis Mitte Mai des Prüfungsjahres): Vorkurs oder Fernkurs Sie haben die Möglichkeit, sich ab Herbst des Vorjahres mit dem Fernkurs der Steuerlehrgänge Dr. Bannas über einen Zeitraum von fünf bis acht Monaten zu Hause vorzubereiten. Die 74 Lehrbriefe aus dem Fernkurs stellen wir Ihnen ohne Aufpreis zur Verfügung. Nur für den Fall, dass Sie die Examensfälle zur Korrektur einsenden möchten, entstehen Korrekturkosten in Höhe von 350,-. Haben Sie im Vorjahr wenig Zeit oder bevorzugen aus persönlichen Gründen Präsenzunterricht? Dann bietet es sich an, unseren Vorkurs an vier verlängerten Wochenenden von März bis Mai des Prüfungsjahres zu besuchen. Zeiten 2016: März, April, 28.April Mai, Mai Zeiten 2015: März, März, 30. April Mai und Mai jeweils Uhr Stundenzahl: 121 Ustd Kursgebühr: 798,- 4 / 12
5 Das Konzept Phase II (Juni und Juli des Prüfungsjahres): 10-Wochenlehrgang Die zweite Phase bildet den Hauptteil der Vorbereitung: Sie verlangt Ihren bedingungslosen Einsatz. Berufliche und - so weit möglich - auch private Aktivitäten sollten reduziert werden. Der Unterricht findet jeweils von Montag bis Freitag sowie an fünf Samstagen statt. Unterrichtszeiten sind täglich von 08:30 15:30 Uhr, an Klausurtagen von Uhr. Unser Dozententeam Matthias Alm, StB WP Dipl.-Kfm.: UmwSt Manuela Bube, StB WP Dipl.-Ök.-Päd.: ESt Thomas Henn, StB Dipl. Kfm: KSt Thorsten Jahn, Dipl.-Finw.: Bilanz Karsten Melzer, RA StB: BewR/ErbSt Prof. Dr. Volker Schmidt, FHF Hamburg: USt Prof. Dr. Christoph Uhländer: AO/FGO Markus Perschon, StB Dipl. Finw.: ESt, intern.str, GewSt Zeiten 2016: 6. Juni 13. August 2016 Zeiten 2015: 1. Juni 08. August 2015 Stundenzahl: 488 Unterrichtsstunden (ohne Studientage, inklusive 12 sechsstündiger Klausuren und Nachbesprechungen) Kursgebühr: 3.290,- bzw ,- bei Anmeldung nach dem Phase III (August und September des Prüfungsjahres): Klausurenkurs Der Klausurenkurs im Sommer ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Er folgt im Anschluss an den 10-Wochenlehrgang. Der 12-tägige Klausurenpräsenzkurs findet werktags statt, so dass hierfür Urlaubstage eingeplant werden müssen (Tipp: Bildungsurlaub beantragen). Verteilt auf vier Blöcke werden insgesamt 12 Klausuren geschrieben. Alle Klausuren entsprechen fachlich dem Niveau des Steuerberaterexamens. Wie im Examen besteht ein Block jeweils aus einer sechsstündigen Bilanzsteuer-, einer Ertragsteuer- und einer gemischten Klausur (AO/FGO, USt, BewR/ErbSt). Am Nachmittag werden die Klausuren mit den Fachdozenten besprochen. Diese Besprechungen direkt im Anschluss an die Klausuren erhöhen den Lerneffekt erheblich, da Sie da- 5 / 12
6 Das Konzept mit die Möglichkeit haben, sich Ihre während der Klausur angefallenen Fragen direkt beantworten zu lassen. 6 / 12
7 Das Konzept Die Kurse A und B sind inhaltlich identisch Zeiten 2016 Kurs A: Kurs B - 1. Block: Block: Block: Block: Zeiten 2015 Kurs A: Kurs B - 1. Block: Block: Block: Block: von Uhr jeweils Klausur und von Uhr jeweils Nachbesprechung Stundenzahl: 144 Ustd. Gebühren: 1 Block ,- 2 Blöcke ,- 3 Blöcke ,- 4 Blöcke* ,- *bei Anmeldung bis zum ,- Crashkurs Als zusätzliche Vorbereitungsmöglichkeit bieten wir zwischen dem 3. und 4. Klausurblock von Kurs A den Crashkurs an. Er wendet sich besonders an Teilnehmende, die bereits ausgiebige Erfahrungen mit den sechsstündigen Klausuren im Klausurenkurs haben. Der Crashkurs bietet eine konzentrierte Wiederholung aller prüfungsrelevanter Themen. Die klausurtypischen Inhalte sind stark an Originalsachverhalte aus schriftlichen Prüfungen der letzten Jahre angelehnt. Mit dieser nachhaltigen Wiederholung besonders schwieriger und examensrelevanter Themen sind Sie sehr gut für die letzten Blöcke des Klausurentrainings im September präpariert. Zeiten 2016: September 2016 Zeiten 2015: September 2015 Der Crashkurs findet Montag bis Samstag jeweils von Uhr statt. Stundenzahl: 90 Ustd. Gebühren: 790, 7 / 12
8 Das Konzept Phase IV (Dezember und Januar nach der schriftlichen Prüfung): Vorbereitung mündliche Prüfung Die Inhalte zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, die ab Anfang Dezember berufsbegleitend stattfindet, sind BWL/VWL, Berufsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Aktuelles Steuerrecht. Den Abschluss bildet ein Wochenende Mitte Januar vor Beginn der mündlichen Prüfung mit intensivem Kurzvortragstraining und Prüfungssimulationen. In der mündlichen Steuerberaterprüfung ist der Kurzvortrag zwar nur einer von sieben Prüfungsabschnitten; seine Bedeutung wird aber oft unterschätzt. Da die Prüfung mit dem Kurzvortrag beginnt, wird hier der erste und prüfungspsychologisch entscheidende Eindruck bei den Prüfern geschaffen. Jedem Teilnehmenden wird hier die Gelegenheit geboten, Kurzvorträge unter examensähnlichen Bedingungen zu halten. Parallel wird die Prüfungssituation simuliert. Dabei wird jeder Teilnehmende in einer Gruppe von fünf bis sechs Kandidaten in einer knapp dreistündigen prüfungsähnlichen Situation von zwei Dozenten zu aktuellen und prüfungsrelevanten Themen befragt. Durch diese Simulation lässt sich der Stress später in der richtigen Prüfung erheblich reduzieren. Die Themen sind so gestellt, dass alle prüfungsrelevanten Gebiete noch einmal angesprochen werden. So ist der Kurs gleichzeitig eine kurze, punktuelle Wiederholung des Stoffes. Zeiten: Anfang Dezember Mitte Januar, der Kurs findet samstags von Uhr und an zwei Freitagen von Uhr statt. Stundenzahl: ca. 60 Ustd. Gebühren: 595, 8 / 12
9 Organisatorische Hinweise Öffentliche Förderung Es gibt vielfältige regionale Fördermöglichkeiten. Bundesweit fördert das Bundesministerium für Forschung und Bildung mit dem Prämiengutschein in Höhe von maximal 500. Diese Förderung können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit oder bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Es ist maximal ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich. Für den Erhalt eines Fördernachweises müssen Sie den letzten Einkommensteuerbescheid (mindestens aus dem Vor-Vorjahr) einreichen; ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB), oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen vorgelegt werden. Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Größe des Arbeitgebers, Sie dürfen jedoch für die Bildungsmaßnahme nicht schon eine anderweitige Förderung (z. B. Bildungsscheck der LA- SA Brandenburg) erhalten haben. Den Prämiengutschein erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Eine Übersicht über die Beratungsstellen und die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter Bildungsscheck Brandenburg Die Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) gilt bis und fördert die betriebliche Weiterbildung in Unternehmen und den Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte. Wer erhält einen Bildungsscheck? Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können bei der LASA einmal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck beantragen (nach der Vorgänger-Förderung ausgestellte Bildungsschecks sind davon nicht betroffen), wenn Sie ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben Wie hoch ist der Bildungsscheck? Der Bildungsscheck kann für Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden, die mindestens 715,- EUR kosten. Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme mit mindestens 30 % der Gesamtausgaben (Kurs- und Prüfungsgebühren) beteiligen. Welche Bildungsanbieter kommen in Frage? 9 / 12
10 Organisatorische Hinweise Die Bildungsanbieter müssen über ein regelmäßig von externer Stelle überprüftes System zur Sicherung der Qualität verfügen, eine Förderung kann sonst nicht gewährt werden. Informationen und Antragstellung unter Brandenburg html Informationsveranstaltungen Weitere Informationen zum Steuerberaterexamen und zu unserer Vollzeit Vorbereitung erhalten Sie während unserer Infoabende: Die Zulassungsbedingungen zum Steuerberaterexamen Die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen Die Vollzeitvorbereitung des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg Informationen zu den Kursen: Dozentinnen und Dozenten, Skripte, Internet Hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich individuell beraten zu lassen. Die nächsten Infoabende finden am 18. Dezember 2013, 03. Februar 2014 und am 04. Juni 2014, jeweils von Uhr bis ca Uhr in unseren Räumlichkeiten statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 10 / 12
11 Teilnahmebedingungen Die Teilnehmerzahl des 10-Wochenlehrgangs ist auf 50 Personen begrenzt. Es werden nur schriftliche Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 1. Die Seminargebühr wird in drei Raten am 20.5., und fällig. Die Gebühr für den Klausurenkurs wird am und für den Vorbereitungskurs zur mündlichen Prüfung am fällig. 2. Der Vertrag über die Teilnahme am Seminar kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg zustande. 3. Das Seminar wird bei einer Mindestbeteiligung von 20 Personen durchgeführt. Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg ist berechtigt, bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestanzahl der Teilnehmenden voraussichtlich nicht erreicht wird. 4. Eine Kündigung des Teilnehmenden hat schriftlich zu erfolgen und ist möglich: 5.1. Bis 3 Monate vor Beginn eines Kurses kostenlos 5.2. Bis zu 10 Tagen vor Seminarbeginn unter Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 30% der Kursgebühr. Bei Kündigung einzelner Blöcke des Klausurenkurses kann sich u.u. die Rabattstaffel verändern. 5. Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf Dritte ist nur mit Zustimmung des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg möglich. Voraussetzung ist, dass der Name und die Anschrift des Dritten mitgeteilt werden und eine rechtsverbindliche Lehrgangsanmeldung durch den neuen Teilnehmenden erfolgt. 7. Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass die herausgegebenen Arbeitsunterlagen dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Die herausgegebenen Unterlagen dürfen nur von den Teilnehmenden genutzt werden; eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet. 8. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten zu internen Zwecken im Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. 9. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe, Taschen und Literatur etc. 10. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der Beding. im Übrigen nicht berührt. 11. Falls Sie trotz Kursbesuch das schriftl. Examen im Anschluss an den Kursbesuch nicht bestehen, bieten wir Ihnen an, den 10-Wochenlehrgang nach Zahlung einer Kostenpauschale von 350 zu wiederholen. Bedingung: Sie müssen den 10- Wochenlehrgang und den Klausurenkurs vollständig bezahlt und die schriftl. Prüfung beendet haben; Sie sind nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen und haben 10 der 12 im 10-Wochenlehrgang und 10 der 12 Klausuren im Klausurenkurs mitgeschrieben. 12. Ein Recht auf Wiederholung besteht in allen Fällen nur im Rahmen stattfindender Lehrgänge. 11 / 12
12 Anmeldeformular Name / Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ Ort Telefon Dienstl. Anschrift Ausbildung / berufliche Tätigkeit Ich melde mich verbindlich zu folgenden Lehrgängen an: Prüfung 2016 Prüfung 2015 Fernkurs ohne Korrektur der Examensfälle gebührenfrei Fernkurs mit Korrektur der Examensfälle 350,- Vorkurs 798,- 10-Wochenlehrgang 3.290,- (Anm. ab : 3.490,- ) Klausurenkurs 850,- (Anm. ab : 895,- ) Crashkurs 790,- Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 595,- Ich habe die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen. Datum Unterschrift Bitte ausfüllen bei Übernahme der Gebühren durch den Arbeitgeber! Datum Absender (Stempel) Unterschrift 12 / 12
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