Bedingungen für Software-Update und Software-Support Stand:

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1 1. Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand dieser Bedingungen ist die Überlassung von Softwareservices (Update und Support) durch die itworks Bollmann GmbH, nachfolgend itworks genannt. Unter Softwareservice sind die Bereitstellung von Updates und Supportleistungen zu verstehen. Bei Programmen, für die ein Servicepreis (Update- und Support-Pauschale) vereinbart ist, übernimmt itworks den Softwareservice bis zur Beendigung des jeweiligen Softwareservice-Vertrages. 1.2 Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Services sowie die zu zahlende Gebühr ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. 1.3 Bei Systemerweiterungen werden die weiteren Module, Schnittstellen und Programme in den Vertrag einbezogen. 2. Software Service 2.1. Leistungsumfang Software-Support Bei Programmen, für die in der Auftragsbestätigung ein Preis für Support-Pauschale vereinbart ist, umfasst der Service: - die telefonische Beratung bei der Fehlersuche und bei der Erstellung von Diagnoseunterlagen über die Hotline, - die Unterstützung durch Remote-Fernsteuerung, - die Fehlerbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung. - die telefonische Beratung des Nutzers in Fragen der Programmbetreuung während der Büro-Zeiten von itworks - die Übersendung von Änderungen für die vorhandene Version, - die Übersendung neuer oder Anpassung vorhandener Dokumentationsunterlagen, - die Beseitigung von Mängeln der im Rahmen des Überlassungsvertrages überlassenen Software oder der Dokumentation, - die Information über wichtige Änderungen und/oder Ergänzungen der Software, - die Wiederherstellung der im Rahmen des Überlassungsvertrages überlassenen Software, die durch HS/3-Programmfehler beschädigt wurden, - die Beratung des Nutzers bei Programmstörungen, auch wenn diese durch Fehlbedienung hervorgerufen wurden Leistungsumfang Software-Update Bei Programmen, für die in der Auftragsbestätigung ein Preis für die Update-Pauschale vereinbart ist, umfasst der Service: - die laufende Bereitstellung und Verbesserung der Programme in ihrem organisatorischen Aufbau und im Programmablauf, - die Bereitstellung der jeweils auf dem neuesten Stand befindlichen Dokumentation bzw. die Anpassung vorhandener Dokumentationsunterlagen, - die Übersendung von Änderungen für die vorhandene Version (Patches), - die Information über wichtige Änderungen und/oder Ergänzungen der Software. Verbesserte Programmstände werden im Bedarfsfall in von itworks festgelegten Zeitabständen entwickelt und dem Kunden gegen Erstattung der Transportkosten und gegen gegebenenfalls entstehende Installations- oder Einarbeitungskosten einschliesslich Reisekosten angeboten. Das Angebot verbesserter Programmstände erfolgt regelmässig durch Zusendung von Updates. Ein Update ist der funktionale Leistungszuwachs zwischen zwei unmittelbar aufeinander folgende Versionen eines Programms. itworks wird den Kunden über die jeweils verfügbaren Programme informieren. Gewartet Seite 1

2 wird jeweils die vorletzte und letzte Programmversion. Der Kunde ist zur Übernahme eines neuen Programmstandes verpflichtet, es sei denn, dass die Übernahme mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist. Ein unzumutbarer Nachteil liegt beispielsweise vor, wenn eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der übrigen von itworks überlassenen Programme technisch nicht möglich ist. Hat der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen oder Erweiterungen in den Programmen vorgenommen, begründen derartige Änderungen oder Erweiterungen nicht den Einwand eines unzumutbaren Nachteils gegenüber der Übernahmeverpflichtung. Übernimmt der Kunde einen neuen Programmstand nicht, obwohl ihm dieser angeboten worden ist, trägt er den itworks hierdurch gegebenenfalls entstehenden Mehraufwand. Soweit die neue Version zur Behebung von Schutzrechtsverletzungen dient, ist sie unverzüglich zu übernehmen; itworks trägt bei den von ihr zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen den anfallenden Übernahme-aufwand, leistet Unterstützung und übernimmt die Anpassung der von ihr überlassenen Programme. Der Leistungsumfang der Update-Pauschale enthält nicht: - die kostenlose Beseitigung der Folgen, die aufgrund von Fehlbedienung des Nutzers verursacht wurden, - die Verpflichtung zur Erstellung von Zusatzprogrammen oder Programmergänzungen, - die Pflege von Programmen oder Programmteilen, die durch den Nutzer oder auf dessen Veranlassung durch Dritte verändert worden sind, - die Wiederherstellung anwenderbezogener Dateien oder Dateiinhalte, - die Anpassung der Software an individuelle Erfordernisse des Nutzers, - die Anpassung der Software, die aufgrund organisatorischer Veränderungen beim Nutzer erforderlich wird oder die auf Anforderung des Auftraggebers erfolgt, - sämtliche Dienstleistungen, die sich auf das Betriebssystem und auf die Implementierung von itworks beziehen. itworks leistet hierfür im Rahmen kostenpflichtiger Dienstleistungen Hilfestellung, soweit dies im Einzelfall möglich ist. 3.Kostenpflichtige Leistungen Der Nutzer kann u.a. folgende kostenpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen: - die Installation der nach Punkt 2.2 übersandten jüngsten Fassung der Standardversion der Software, - die Installation der nach Punkt 2 übersandten Änderungen, - die Beseitigung der nicht von itworks zu vertretenden Fehler und deren Folgen, sofern möglich, - die Durchführung von Nachschulungen, die aufgrund der vom Nutzer vorgenommenen oder veranlassten Änderung oder Verbesserung notwendig werden, - die Durchführung notwendiger Anpassungsarbeiten an der Software bei Änderung bestehender Betriebssysteme durch deren Hersteller. 4. Allgemeine Voraussetzungen für den Software-Service Der Software-Service setzt voraus: - dass Vorschriften von itworks und des Hardwareherstellers über Aufstellung, Handhabung und Wartung des Hardwaresystems und der Datenträger beachtet wurden, - dass die überlassene Software nicht geändert wurde, - dass eine tägliche Datensicherung erstellt und die Sicherungsdatenträger getrennt an einem sicheren Ort verwahrt vorliegen, - dass sonstige Handhabungshinweise, der Bedienungsanleitung oder sonstigen Mitteilungen eingehalten und beachtet wurden, - dass mindestens eine verantwortliche Person im Betrieb des Nutzers als Ansprechpartner für itworks verfügbar ist und die auftretende Störung nicht aus eigener Kenntnis beseitigt werden kann, - dass vom Nutzer eine genaue und nachvollziehbare Beschreibung des Problems oder aufgetretenen Fehlers erfolgt ist (substantielle Mängelrüge), Seite 2

3 - dass der Nutzer zur Nutzung der Fernwartung die technischen Voraussetzungen (Einwahl am Supportserver) erfüllt. 5. Anzeige von Mängeln und Mängelbeseitigung Mängel sind itworks vom Nutzer eindeutig und nachvollziehbar mitzuteilen. Sind Mängel nicht reproduzierbar oder ist ein aufgetretener Fehler, ein Problem oder eine Störung nicht einzugrenzen, ist der Nutzer verpflichtet, auf eigene Gefahr die betroffenen Daten, Dateien, Datenträger, Datenträgerkopien, Ausdrucke, Ausdruckkopien oder ähnliches an itworks zu schicken. Die Versendung hat in einer Transportbeschädigungen ausschliessenden Verpackung auf eigene Kosten zu erfolgen. Der Nutzer hat itworks bei der Mängelbeseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen und insbesondere die zeitliche Voraussetzung zu schaffen, damit die Mängelbehebung gegebenenfalls beim Nutzer erfolgen kann. Weist itworks nach, dass kein Mangel vorlag, so kann itworks eine Vergütung des Aufwandes für die aufgrund der Mängelmeldung erbrachten Leistungen nach den jeweils gültigen Konditionen für Dienstleistungen verlangen. Bei Mängeln, die eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Software ausschliessen, hat itworks unverzüglich mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung zu beginnen. Kommt itworks mit der Beseitigung eines Fehlers, der eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Programms ausschliesst, in Verzug, ist der Nutzer nach vorheriger Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, den Software-Service zu kündigen. 6. Gewährleistung 6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen und dem zugehörigen Material nicht ausgeschlossen werden können. 6.2 itworks beseitigt eventuelle Programmmängel im Rahmen der Gewährleistung. Die Gewährleistung endet 12 Monate nach Programmüberlassung. Statt einer Fehlerbeseitigung kann itworks nach ihrer Wahl dem Kunden die Benutzung eines neueren Programmstandes anbieten. Lehnt der Kunde die Übernahme eines neueren Programmstandes ab, obwohl die Übernahme zumutbar wäre, ist itworks zur Fehlerbeseitigung nicht verpflichtet. 6.3 Kann bei Überprüfung durch itworks ein Mangel nicht festgestellt werden und ist die Störung von der itworks nicht zu vertreten, trägt die Kosten der Prüfung der Kunde; dies gilt insbesondere bei Störungen, die auf fehlerhaften Programmgebrauch zurückzuführen sind. 6.4 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden oder in dessen Auftrag von einem Dritten geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Beruht ein Fehler auf einer solchen Programmänderung oder - erweiterung, ist itworks zu dessen Beseitigung nicht verpflichtet. Ein der itworks gegebenenfalls aufgrund von derartigen Änderungen oder Erweiterungen, entstandener Mehraufwand bei einer Fehlersuche oder Fehlerbeseitigung, ist vom Kunden zu tragen. 6.5 Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche der itworks erfolglos oder bietet itworks keine fehlerfreie neuere Programmversion an, leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ihm und der itworks geschlossene Verträge. 6.6 Weitere Ansprüche des Kunden gegen itworks sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Programmen selbst entstanden sind, z.b. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Seite 3

4 7. Haftung 7.1 itworks schliesst die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Kunden beherrschbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gemäss diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der itworks. 7.2 Soweit die Haftung der itworks ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Personen, die für die itworks als Arbeiter, Angestellte, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder in sonstiger Weise tätig werden. 7.3 Der Kunde stellt itworks von allen Ansprüchen Dritter frei, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen. Bedingungen für Überlassung von Software-Service und Software-Support. 7.4 itworks haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Mangelfolgeschäden, für den Verlust und die Wiederbeschaffung von Daten sowie vergleichbare mittelbare Schäden, es sei denn, dass seitens itworks Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 7.5 itworks haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn itworks deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Nutzer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form (Datensicherung etc.) bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 8. Behinderung und Unterbrechung von Leistungen Soweit itworks vertragliche Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer für itworks unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für itworks keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Dies gilt nicht, wenn die Behinderung oder Unterbrechung durch einen Arbeitskampf verursacht wird, den itworks durch rechtswidrige Handlungen verschuldet hat. Sieht sich itworks in der ordnungsgemässen Durchführung der übernommenen Leistungen behindert, so hat itworks dies dem Nutzer unverzüglich anzuzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, ist dies dem Nutzer mitzuteilen. Sobald die Ursache der Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, hat itworks unter schriftlicher Mitteilung an den Nutzer die Leistungen ohne besondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen. Die Regelungen unter Punkt 8. dieser Bedingungen gelten entsprechend für vertragliche Leistungen des Nutzers. 9. Geheimhaltung und Sicherheit itworks hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hin zu wirken, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Nutzers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Eine nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung dieser Personen auf die Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit vorzunehmen und dem Nutzer auf Verlangen nachzuweisen. Der Nutzer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln. Nicht unter die vorstehenden Verpflichtungen der Vertragsparteien fallen nicht geschützte Ideen, Konzeptionen, Erfahrungen und sonstige Techniken, die sich aus Anlass der Vertragserfüllung ergeben und sich ausschliesslich auf die Datenverarbeitung beziehen, sowie andere Kenntnisse und Informationen, die offenkundig sind. itworks hat alle ihr im Zusammenhang mit dem Update zur Kenntnis gelangten Unterlagen, die vom Nutzer als schutzbedürftig bezeichnet sind, gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern. itworks ist verpflichtet, dem Nutzer diese Unterlagen einschliesslich eventueller Kopien spätestens mit der Übergabe der jeweiligen Leistung Seite 4

5 herauszugeben. Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn itworks ihrer Verpflichtung nach Absatz 1 innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder von itworks Datenschutzvorschriften oder Sicherheitsvereinbarungen vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden. 10. Vergütung und Zahlungsbedingungen 10.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils bei Leistung gesetzlich gültigen Höhe und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Mit Verstreichen der Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein Die Pauschale für den Softwareservice (Update und/oder Support) wird jeweils für ein Kalenderjahr oder für einen gesondert vereinbarten Berechnungszeitraum im Voraus berechnet und ist zum Beginn des Berechnungszeitraumes fällig. itworks ist berechtigt, die Pauschale für den Softwareservice im gleichen Masse und Verhältnis zu ändern, in welchem sich die sie beeinflussenden Kostenfaktoren verändern oder der Funktions-umfang oder die Leistungsfähigkeit der Programme zum Nutzen des Kunden mit dem Einsatz einer neuen Programmversion erweitert wird. Die Änderung wird wirksam mit Beginn des 3. Monats nach Ablauf des Monats, in dem die Änderung dem Kunden mitgeteilt wurde und zwar auch dann, wenn die Pauschale im Voraus bezahlt ist. Bei Lizenzerweiterungen wird die Vergütung der Update-Pauschale entsprechend der kalkulatorischen Grundlage (Anzahl Zimmer) und dem gewählten Abrechnungsmodell (monatliche oder jährliche Zahlungsweise) angepasst Neben dem für die Programmüberlassung vereinbarten Preis und sonstigen, nicht in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungen, stellt itworks zu ihren jeweils gültigen Preisen in Rechnung: - die Durchführung von Datensicherungen und Aktualisierung der Kundendaten, - die Arbeiten zum Duplizieren, Übersetzen, Generieren von Programmen, - die Lieferung von Datenträgern, - das Analysieren und Beseitigen von Fehlern, die durch unsachgemässe Handhabung von Programmen oder durch sonstige von itworks nicht zu vertretenden Umstände entstanden sind, - die Unterstützung bei der Einführung oder dem Einsatz von Programmen, - die Lieferung neuer Programmversionen, - Reisekosten (Fahrtkosten und Fahrtzeiten) Beanstandungen von Rechnungen sind binnen sieben Werktagen ab Rechnungsdatum gegenüber itworks schriftlich zu erheben Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann itworks Zinsen verlangen. Das gesetzliche Recht der itworks zur Kündigung oder Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus früheren oder anderen Geschäften ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von itworks anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. 11. Verzug und Unmöglichkeit 11.1 Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum Kommt itworks mit einer Lieferung um mehr als 2 Monate in Verzug, kann der Kunde, wenn er nachweist, dass ihm aus dem Verzug ein Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung verlangen. Eine etwaige Verzugsentschädigung ist begrenzt auf 0,5% pro vollendete Woche, insgesamt jedoch auf 10% jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung des Programms oder des Programmteils, dass infolge nicht rechtzeitiger Überlassung nicht genutzt werden kann Jegliche weiteren Ansprüche des Kunden in allen Fällen verspäteter Leistung oder Nichterfüllung sind, auch nach Ablauf einer itworks gesetzten angemessenen Nachfrist, ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung gemäss Punkt 7 dieser Bedingungen besteht Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Seite 5

6 12. Vertragsdauer 12.1 Der Update- und/oder Support-Service wird mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden wirksam. Die Vertragsdauer, die Dauer der Vertragsverlängerung und die Kündigungsfristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung Die Softwareservice-Verträge für Update und Support beginnen mit dem Datum der entsprechenden Auftragsbestätigung Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen durch einen der beiden Vertragspartner kann der andere durch eingeschriebenen Brief Vertragserfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Bleibt die Aufforderung erfolglos, kann der Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist nach Ablauf der Nachfrist gekündigt werden, sofern eine Kündigung zuvor schriftlich angekündigt worden war. Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt insbesondere vor, wenn gegen die Verpflichtung gemäss Punkt 2 dieser Bedingungen verstossen wird Wird die vom Nutzer bestellte Software wie vereinbart in mehreren, zeitlich auseinanderliegenden Schritten ausgehändigt, oder werden später zusätzliche Softwareteile bestellt, umfasst die Kündigung jeweils das Update aller Softwareteile, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Überlassung Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 13.Allgemeines 13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass von itworks personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der itworks. Die itworks ihrerseits ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf andere zu übertragen. Die itworks übernimmt im Falle der Übertragung ihrer Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte dem Kunden gegenüber die Haftung für die ordnungsgemässe Erfüllung aller Vertragspflichten Diese Bedingungen sind für die Geschäftsbeziehung ausschliesslich verbindlich; sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn die itworks im Einzelfall nicht auf sie Bezug nimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die itworks ihnen nicht ausdrücklich widerspricht Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen sowie Nebenabreden und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der itworks. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung vereinbaren die Parteien Bonstetten, ZH als Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine andere zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Bedingung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen Lücken enthalten oder der Auslegung bedürfen. Seite 6

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