Ausbildung plus Wirtschaftsfachwirt/in + Ausbilderschein

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1 Ausbildung plus + Ausbildung plus Wirtschaftsfachwirt/in + Ausbilderschein Bielefeld

2 Ausbildung plus + - Auszubildende gewinnen Fachkräfte binden Ambitionierte junge Menschen suchen zunehmend attraktive Karriereeinstiege mit Perspektive Betriebe suchen qualifizierte junge Nachwuchskräfte für die berufliche Erstausbildung. Diese Interessen kombinierend, geben wir ab sofort Unternehmen mit einem neuen Konzept die Möglichkeit, Schulabgängerinnen und Schulabgängern eine fundierte, praxisorientierte Qualifizierung anzubieten. Das neue Modell Ausbildung plus + verbindet die Ausbildung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf direkt mit der Fortbildung zum geprüften/zur geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in in nur 4 Jahren Lehr- und Lernzeit. Die Ausbildungskosten in Höhe von 190 Euro im Monat über einen Zeitraum von vier Jahren trägt das Unternehmen. Wirtschaftsfachwirt/-in Geprüfte Wirtschaftsfachwirte/-innen sind die universellsten unter den Fachwirt/-innen: Die Weiterbildung ist nicht auf eine bestimmte Branche oder Unternehmensgröße fokussiert. Die Weiterbildung vermittelt ein solides, breit gefächertes betriebswirtschaftliches Wissen. Damit sind Wirtschaftsfachwirt/-innen in der Lage betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Durch ihr breites Fachwissen sowie ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten in Führung, Organisation und Personalentwicklung sind sie in der Lage, Führungsaufgaben in sehr unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens wahrzunehmen. Ausbilder/-in Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse - oft umgangssprachlich bezeichnet als Ausbilderschein - ist verpflichtend, um ausbilden zu dürfen. Das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung stellt somit eine wertvolle Zusatzqualifikation dar. 3 in 1 Ausbildung plus Wirtschaftsfachwirt/-in + Ausbilderschein in Bielefeld Fortbildung Wirtschaftsfachwirt/-in + Ausbildereignungsprüfung plus Ausbildung z. B. Industriekaufmann 2,5 Jahre mit zahlreichen Zusatzqualifikationen 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr

3 Ausbildung plus + im schnellen Überblick 1. Kaufmännische Ausbildung Reguläre duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule Ausbildungsdauer auf 2,5 Jahre verkürzt Parallel Teilnahme an Veranstaltungen der IHK-Akademie zum Erwerb von fachspezifischen Zusatzqualifikationen sowohl mediengestützt als auch in Präsenz: - Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung - Business English - Prüfungsvorbereitung plus 2. Fortbildung Wirtschaftsfachwirt/-in Im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung der Ausbildung: Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK- Prüfungen Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen Lehrgangsdauer 1,5 Jahre Wöchentlicher Terminturnus: - 4 Tage Praxis im Betrieb - 1 Tag Unterricht in der IHK-Akademie (freitags) - zusätzlich 1x monatlich samstags - ergänzt durch mediengestütztes Lernen Weiterführende Perspektiven Fortbildung zum Betriebswirt Fachwirt/-innen steht die Zulassung zum Geprüften Betriebswirt/ zur geprüften Betriebswirtin und damit zur obersten Stufe in der IHK-Weiterbildung offen: Die sehr anspruchsvolle Fortbildung zum Betriebswirt hat den Focus, eigenverantwortlich Managementaufgaben übernehmen zu können. Studieren mit IHK-Fortbildungsabschluss Fachwirt/-innen haben des Weiteren die Möglichkeit, auch ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife zu einem Studium an einer Fachhochschule bzw. Hochschule zugelassen zu werden. Durch die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 8. März 2010 kann beispielsweise mit dem Abschluss Fachwirt/Fachkaufmann ein Studium in jedem Studiengang an Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Eine Studienberatung mit detaillierten Informationen zum jeweiligen Fach und eventuellen weiteren Voraussetzungen erhalten Studieninteressierte direkt an den Hochschulen Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung Vorbereitung auf den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil der Ausbildereignungsprüfung Mix aus mediengestütztem Lernen und Präsenzunterricht (Blended Learning) 2 Präsenztage und ein Unterrichtsabend in der IHK

4 Die Vorteile für Unternehmen und Auszubildende Vorteile für Unternehmen Generierung von mehr qualifizierten Bewerbungen passgenaue Ausbildung künftiger Führungskräfte mit Praxisbezug hohe Motivation der Auszubildenden starke Bindung zwischen Betrieb und Nachwuchskräften qualifizierte Fachkräfte mit Ausbildereignung Vorteile für Auszubildende Verkürzte Ausbildung drei anerkannte Qualifikationen: - Kaufmännische Berufsausbildung - Wirtschaftsfachwirt/-in - Ausbilder/-in Kostenübernahme durch Betrieb teilweise Freistellung für Weiterbildung hohe Übernahmechancen Erarbeitung weiterer Qualifizierungschancen

5 Lehrplaninhalte - Ausbildung plus + im Detail 1. Ausbildungsabschnitt Zusatzqualifikationen zur Ausbildung Inhalte der Berufsausbildung laut Verordnung. 2. Fortbildungsabschnitt Wirtschaftsfachwirt/-in Lern- und Arbeitsmethodik 10 U-Std. Parallel zur kaufmännischen Ausbildung: Grundlagen der Kommunikation Business-Knigge Persönlichkeitstraining/ Umgang mit persönlichen Ressourcen Arbeitsmethodik, Zeit- und Informationsmanagement Professionell telefonieren Moderne Geschäftskorrespondenz Rhetorik und Präsentation Professionelle Gesprächsführung Moderationstraining Basic Business Communication in English Qualitätsmanagement Prüfungsvorbereitung auf die IHK-Prüfung Zukunfts-Kompetenztraining I) Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (230 U-Std.) 1. Volks- u. Betriebswirtschaft 40 U-Std. 2. Rechnungswesen 45 U-Std. 3. Recht und Steuern 80 U-Std. 4. Unternehmensführung 65 U-Std. II) Handlungsspezifische Qualifikationen (410 U-Std.) 5. Betriebliches Management 90 U-Std. 6. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling 90 U-Std. 7. Logistik 70 U-Std. 8. Marketing und Vertrieb 70 U-Std. 9. Führung und Zusammenarbeit 90 U-Std. Ausbildung der Ausbilder/-innen Die vier Handlungsfelder nach der Ausbildereignungsverordnung (110 U-Std.) 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Mitwirkung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen 4. Ausbildung abschließen

6 Voraussetzungen 1.) Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausbildung plus + 1.1) Mindestens die Fachoberschulreife (Realschulabschluss/Hauptschulabschluss 10b) muss gegeben sein, um an Ausbildung plus + teilnehmen zu können. Dies ist Voraussetzung, um die Verkürzung der Ausbildungsdauer auf 2,5 Jahre zu ermöglichen. 1.2) Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages in einem anerkannten und in der Regelausbildungszeit mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf (wie zum Beispiel Industriekaufmann/-frau, Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Groß- u. Außenhandel und andere). 1.3) Abschluss der notwendigen Verträge über die Teilnahme an Ausbildung plus + 2.) Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung Wirtschaftsfachwirt/-in* 2.1) Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Die mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der oben unter 1.2 genannten kaufmännischen Ausbildungsberufe. Besteht der/die Auszubildende die Abschlussprüfung der Berufsausbildung nicht, so verlängert sich der Fortbildungsvertrag auf sein/ihr Verlangen und bei Einverständnis der Ausbilder/in bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens um ein Jahr. 2.2) Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die abgelegte Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich im Anschluss an die Berufsausbildung. *Vereinfachte Darstellung aus der Verordnung über den Abschluss Wirtschaftsfachwirt/-in, reduziert auf die für Ausbildung plus + relevanten rechtlichen Bestimmungen. 3.) Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildereignung Das Bestehen der Prüfung zum/zur geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in hat zur Folge, dass der schriftliche Teil der Ausbildereignungsprüfung erlassen wird. Sie müssen also nur noch die praktische Prüfung erfolgreich ablegen. Anmeldung für die Fortbildungsprüfungen und Zulassungsklärung Verantwortlich und maßgeblich in allen Zulassungsfragen zu den Fortbildungsprüfungen ist die prüfende Stelle: Industrie- und Handelskammer zu Bielefeld Abteilung Berufliche Bildung, Herr Mann Für die Teilnahme an den Prüfungen ist eine separate, schriftliche Anmeldung bei der vorgenannten Stelle erforderlich. Alle Anmeldeformulare für die jeweiligen Prüfungsteile stellen wir über unseren E-Campus bereit und informieren Sie über die jeweils beizufügenden Unterlagen zu gegebener Zeit.

7 Organisatorisches Termine/Unterrichtsdauer/Unterrichtszeit Lehrgangsbeginn 1. August 2014 Lehrgangsende 31. Juli 2018 Termine der schriftlichen Prüfungen Berufsausbildung: November 2016 Wirtschaftsbezogene Qualifikation Okt Handlungsspezifische Qualifikation April 2018 Der Lehrgang umfasst rund 1100 Unterrichtsstunden im Methodenmix (mediengestützter Unterricht/Präsenzunterricht). Der Anteil mediengestützten Unterrichts liegt bei ca. 30 Prozent. Eine Unterrichtsstunde, kurz U-Std., entspricht 45 Minuten. Die Unterrichtszeiten im Präsenzunterricht sind 1.) Zusatzqualifikationen parallel zur Ausbildung 1x monatlich samstags 9:00 bis 17:00 Uhr 2. ) Wirtschaftsfachwirt/-in Wöchentlich freitags 1x monatlich samstags 9:00 bis 17:00 Uhr 9:00 bis 17:00 Uhr 3. ) Ausbildung der Ausbilder/-innen 3x freitags 9:00 bis 17:00 Uhr Lehrgangsentgelt/Zahlungsbedingungen Das Lehrgangsentgelt beträgt 190,00 monatlich und ist quartalsweise im Voraus zu entrichten. Zur vereinfachten Abwicklung kann das Einzugsverfahren genutzt werden. Prüfungsgebühren Nach gültigem Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Bielefeld zum Zeitpunkt der Prüfung. Stand Juli 2013: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 200,00 Handlungsspezifische Qualifikationen 260,00 Ausbildereignungsprüfung praktisch 70,00 (fällig bei Prüfungsanmeldung) Literatur Für Lehrmaterial wird 250,00 in Rechnung gestellt. In diesem Preis sind die DIHK-Textbände zum jeweiligen Themengebiet des Lehrganges Wirtschaftsfachwirt/-in enthalten sowie die vier aktuellsten verfügbaren Prüfungen. In Einzelfällen sinnvolle, ergänzende Literatur muss von den Teilnehmern selbst beschafft werden. Alle vorgenannten Teile enthalten mediengestützte Unterrichtseinheiten. Beachtet werden die Sommer- und Weihnachtsferien in NRW (Ausnahmen möglich). Eine selbstständige Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsinhalte ist Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der Prüfung. Angebote anderer Bildungsinstitutionen, die auf eine IHK-Prüfung vorbereiten, finden Sie im Internet unter: Unterrichtsort Bielefeld Probevorlesung Gern laden wir Sie zu einer kostenlosen Probevorlesung in einem laufenden Lehrgang ein. Bitte stimmen Sie den Termin individuell ab.

8 Anmeldung Wie und bis wann? Nur schriftlich und möglichst bis spätestens vier Wochen vor Ausbildungsbeginn mit den Vertragsvordrucken der IHK-Akademie GmbH. Ansprechpartner IHK-Akademie GmbH Elsa-Brändström-Str Bielefeld Die Unterlagen oder eine kostenlose Beratung können Sie mit dem beiliegenden Fax anfordern. Neben dem Ausbildungsvertrag sind für Ausbildung plus + folgende drei Vereinbarungen erforderlich: A - Dienstleistungsvertrag Wer? IHK-Akademie/Ausbildungsbetrieb Wann? Ausbildungsbeginn Inhalt: Dienstleistungsvertrag über alle Schulungsveranstaltungen der IHK-Akademie in der Gesamtlaufzeit von Ausbildung plus + B - Vertrag über den Ausbildungsabschnitt Wer? Auszubildender/Ausbildungsbetrieb Wann? Ausbildungsbeginn Inhalt: Teilnahme an Seminaren mit Zusatzqualifikationen parallel zur Ausbildung C - Vertrag über den Fortbildungsabschnitt Wer? Auszubildender/Ausbildungsbetrieb Wann? Frühestens 6 Monate vor Ausbildungsende Inhalt: Teilnahme an der Fortbildung und befristeter Arbeitsvertrag für die Dauer der Fortbildung Teilnahmebedingungen Mit der Anmeldung zum Lehrgang werden die Teilnahmebedingungen der IHK-Akademie GmbH anerkannt. Gunnar Utech Seminar- und Lehrgangsorganisation Telefon: Telefax: gunnar.utech@ihk-akademie.de Annette Pieper Fachbereichsleiterin Betriebswirtschaft Telefon: Telefax: annette.pieper@ihk-akademie.de Die IHK-Akademie behält sich vor, die Durchführung der Maßnahme vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig zu machen. Die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Berufsausbildung bleiben unberührt. Eine Beendigung der Berufsausbildung beendet auch die Teilnahme an Ausbildung plus +.

9 Ausbildung plus+ Vier Verträge, aber eigentlich ganz einfach Nr Vertragsname Vertragspartner Zeitpunkt Inhalt 1 Ausbildungsvertrag Auszubildender und Betrieb Ausbildungsbeginn Vertrag über die Berufsausbildung 2 A - Dienstleistungsvertrag Betrieb und Akademie Ausbildungsbeginn Dienstleistungsvertrag über alle Schulungs-veranstaltungen der IHK-Akademie in der Gesamtlaufzeit von Ausbildung plus+ 3 B - Vertrag über den Ausbildungsabschnitt Auszubildender und Betrieb Ausbildungsbeginn Teilnahme an Seminaren mit Zusatzqualifikationen parallel zur Ausbildung, Absichtserklärung über die Teilnahme am Fortbildungsabschnitt 4 C - Vertrag über den Fortbildungsabschnitt Auszubildender und Betrieb 6 Monate vor Ausbildungsende Teilnahme an der Fortbildung, Befristeter Arbeitsvertrag für die Dauer der Fortbildung

10 IHK-Akademie GmbH Per Fax Elsa-Brändström-Str Bielefeld Das ist interessant! Wir möchten unsere/n Auszubildende/n zu Ausbildung plus + anmelden. Bitte senden Sie uns die erforderlichen Vertragsunterlagen. Ich habe noch offene Fragen und würde diese gerne persönlich mit Ihnen besprechen. Bitte kontaktieren Sie mich, um einen kostenlosen Beratungstermin zu vereinbaren. Name/Firma Ansprechpartner/-in, Position im Unternehmen Adresse Telefon Datum / Unterschrift Firmenstempel

11 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der IHK-Akademie GmbH Mit Ihrer Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen erkennen Sie die folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" an. Wir behalten uns aus organisatorischen Gründen vor, für bestimmte Veranstaltungen von diesen Teilnahmebedingungen abzuweichen und Besondere Teilnahmebedingungen zur Anwendung kommen zu lassen, auf die in diesem Falle ausdrücklich gesondert hingewiesen wird. Wir unterscheiden bei unseren Weiterbildungsangeboten Seminare (kurzzeitige Veranstaltungen mit einer Dauer von i. d. R. unter 50 Unterrichtsstunden) von Lehrgängen (längerfristige Veranstaltungen mit einer Dauer von i. d. R. über 50 Unterrichtsstunden). Sofern keine besondere Abgrenzung erfolgt, gelten die folgenden Angaben für beide Veranstaltungstypen gleichermaßen. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. 1. Anmeldung Ihre Anmeldung zu unseren Seminaren und Lehrgängen nehmen Sie bitte stets schriftlich (per Anmeldebogen, Brief, Fax oder mit qualifizierter elektronischer Signatur) vor. Nur in diesem Fall ist sie gültig und gilt als verbindlich. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt; besondere Zulassungs- oder Auswahlverfahren für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen bleiben davon unberührt. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung der Zulassung. Eine solche Bestätigung kann auch mündlich erfolgen. Der Zugang einer Anmeldung über das Online-Formular der Akademie wird unverzüglich elektronisch bestätigt, wobei die Eingangsbestätigung noch keine Teilnahmebestätigung ist. Erfolgt eine Anmeldung im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens oder Bildungsprämienverfahrens wird der Vertrag erst rechtswirksam, wenn unserer Akademie ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von 50% der Teilnahme- und Prüfungsentgelte (max. 500 ) von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde. 2. Zahlungsbedingungen Die Zahlung bei Lehrgängen ist mit der Zulassung und bei Seminaren nach Erhalt der Rechnung am ersten Veranstaltungstag fällig. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Semester oder Lehrgangsabschnitte erstrecken, tritt die Fälligkeit zum in der Lehrgangsbeschreibung angekündigten und in der Rechnung benannten Termin für den jeweiligen Folgeabschnitt ein. Bei diesen Lehrgängen kann eine Zahlung per Bankeinzug vereinbart werden. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. des Arbeitgebers, der Agentur für Arbeit oder des Versorgungsamtes (Meister-BaföG, Bildungsscheck)) zu erfolgen. Kosten für weitere Leistungen (z. B. Lehrmittel, Tests und Prüfungen) sind in den Seminar- und Lehrgangsentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich zugesagt wird. 3. Rücktritt und Kündigung Bei Seminaren können Sie ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie uns den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von einer Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen. Maßgebend ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei unserer Akademie. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so sind Sie zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von fachlich und persönlich geeigneten Ersatzteilnehmern ist möglich. Bei Lehrgängen ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung bis zu zwei Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung möglich. (In diesem Falle wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch 80,00, fällig.) Erfolgt eine Kündigung durch den Teilnehmer erst nach Ablauf dieser Frist, so ist das volle Lehrgangsentgelt zu zahlen. Bei Lehrgängen, für die mehrere Zahlungsabschnitte vorgesehen sind, ist ohne fristgerechte Abmeldung bei Nichtantritt des Lehrgangs der erste Teilzahlungsbetrag zu zahlen. Bei späterer Kündigung sind nur die Beträge zu zahlen, die bis zum Ablauf des Zahlungsabschnittes fällig sind, in welchem die schriftliche Kündigung bei unserer Akademie eingeht. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (Wir empfehlen Ihnen, insbesondere Rücktrittserklärungen für Lehrgänge per Einschreiben zuzustellen. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich.) 4. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen Wir haben das Recht Veranstaltungen aus wichtigem Grund, z. B. bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder plötzlichem Ausfall des Dozenten, abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Stundenplan bekannt gegeben. Neben den regulären Unterrichtszeiten können an anderen unterrichtsfreien Tagen Unterrichtstermine anberaumt werden. Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfalls von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle (in ) als in der Anmeldebestätigung aufgeführt, durchzuführen. 5. Wechsel der Dozenten Soweit der Gesamtzuschnitt und der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 6. Leistungsüberprüfungen Die Teilnahme an Leistungsüberprüfungen zur Erlangung eines IHK-Zertifikats im Rahmen eines entsprechend ausgewiesenen Lehrgangs unserer Akademie ist ausschließlich den Teilnehmern dieser Weiterbildung vorbehalten. Um ein IHK- Zertifikat zu erhalten, müssen Sie die Leistungsüberprüfung erfolgreich bestehen und zuvor 80% der Lehrveranstaltungen in unserer Akademie besucht haben. Die Leistungsüberprüfung kann in unterschiedlicher Form (z. B. durch einen Test, eine Projektarbeit o. ä.) erfolgen. Die verbindlichen Termine der Leistungsüberprüfung werden in aller Regel spätestens zu Beginn eines Lehrgangs bekannt gegeben. Sollten Sie aus individuellen persönlichen oder betrieblichen Gründen einen separaten Termin vereinbaren wollen, stellen wir Ihnen unseren gesonderten Aufwand mit 100,-- Euro in Rechnung. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Eine nicht bestandene Leistungsüberprüfung können Sie maximal zwei Mal wiederholen. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich.) Für die Teilnahme an IHK-Prüfungen gelten gesonderte Regelungen. 7. Anmeldungen zu Prüfungen bei der IHK zu Bielefeld Bei Lehrgängen mit IHK-Prüfung sind die Anmeldungen zu Prüfungen bis spätestens zu dem vorgegebenen Anmeldeterminen schriftlich auf einem besonderen Formular vorzunehmen. Das hierfür erforderliche Anmeldeformular erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer zu Bielefeld, Abteilung Berufliche Bildung. 8. Nutzung der akademieeigenen und von ihr angemieteter EDV-Schulungsräume Die IHK-Akademie GmbH stellt Ihnen sofern erforderlich die vorhandenen Computer und den Internetzugang für den Wissenserwerb in Ihrer Weiterbildung zur Verfügung. Diese Infrastruktur dient ausschließlich als Arbeitsmittel zur Erreichung des jeweiligen Schulungszieles. Unzulässig ist jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer und des Internetzuganges, die geeignet ist, den Interessen oder dem Ansehen der IHK-Akademie zu schaden, die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. Dies gilt vor allem für das Abrufen oder Verbreiten von Inhalten, die gegen Persönlichkeitsrechte, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, das Abrufen oder Verbreiten von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, Gewalt verherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Seminar/dem Lehrgang führen sowie straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben. 9. Haftung Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Garderobe, (Wert- )Gegenstände und Fahrzeuge oder für Zertifikats- bzw. Titelmissbrauch, ist ausgeschlossen; es sei denn, dass der Schaden auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruht. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, haften wir uneingeschränkt. 10. Datenspeicherung Die IHK-Akademie erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes. Durch die Anmeldung erklären Sie sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminar-, Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie ggfs. mit der Weitergabe der Daten an die prüfende Institution (z. B. eine Industrie- und Handelskammer) einverstanden. 11. Urheberrecht Die in den Lehrveranstaltungen verwendeten Präsentationen, Arbeitsunterlagen, DIHK-Textbände sowie Computer-Software inkl. Lernprogramme, sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und/oder deren Weiterleitung an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig. Jegliche Art von audio- und/oder visuellen Mitschnitten von Veranstaltungen ist nicht gestattet. 12. Widerrufsrecht bei der Anmeldung für Seminare und Lehrgänge (nur bei Fernabsatzverträgen) Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK-Akademie GmbH, Elsa-Brändström-Str. 1-3, Bielefeld. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die gegebenenfalls empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 13. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. 14. Gerichtsstand /Anwendbares Recht Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die die Teilnahme an Seminaren oder Lehrgängen betreffen, Bielefeld. Das selbe gilt, wenn der Teilnehmer als Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15. Ungültige Klauseln Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Bielefeld, 01. Dezember 2010 IHK-Akademie GmbH (Mit Veröffentlichung dieser Teilnahmebedingungen werden die bisher veröffentlichten Teilnahmebedingungen der IHK-Akademie GmbH unwirksam.)

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