Informationen für den Verbraucher

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1 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bevor Sie im Fernabsatz, d.h. per Internet, Telefon, , Telefax oder Briefverkehr mit der Die AKTIONÄRSBANK Kulmbach GmbH (nachfolgend AKTIONÄRSBANK oder Bank ) Verträge abschließen, möchte die AKTIONÄRSBANK Ihnen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ( 312c BGB i.v.m. Artikel und 2 EGBGB) einige allgemeine Informationen zur Bank, zur angebotenen Bankdienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben und Ihnen die gemäß 31 Abs. 3 WpHG erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Dieses Dokument Informationen steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. A. INFORMATIONEN GEMÄSS DEN FERNABSATZ-VORSCHRIFTEN UND 31 ABS. 3 WPHG A.1 Allgemeine Informationen A.1.1. Name und Anschrift der Bank sowie Bankleitzahl und BIC Die AKTIONÄRSBANK Kulmbach GmbH E.-C.-Baumann Str. 8a D Kulmbach Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) info@aktionaersbank.de Bankleitzahl: BIC: FLGMDE77XXX A.1.2. A.1.3. A.1.4. Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Bank Geschäftsführer: Frank Niehage (Vorsitzender), Bernd Würfel Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Hauptgeschäftstätigkeit der AKTIONÄRSBANK ist der Betrieb von Bankgeschäften und die Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 Postfach Marie-Curie-Straße Postfach Bonn Bonn Frankfurt Frankfurt Telefon: +49 (0) Telefon: +49 (0) Telefon: +49 (0) Telefon: +49 (0) poststelle@bafin.de poststelle@bafin.de Internet: Internet: A.1.5. A.1.6. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Bayreuth HRB 5494 Umsatzsteueridentifikationsnummer DE SEITE 1/13

2 A.1.7. A.1.8. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Die Konten werden in Euro geführt, sofern nicht eine andere Währung ausdrücklich vereinbart ist (z.b. bei einem Fremdwährungskonto). Kommunikationsmittel Die AKTIONÄRSBANK und der Kunde kommunizieren grundsätzlich per sowie per Fax und Telefon. Für die Erteilung von Aufträgen kann der Kunde das Zugangsmedium Internet (sog. Online-Brokerage Client WebFiliale), Telefax, mobile Applikationen und Telefon (Callcenter) nutzen. Sofern die AKTIONÄRSBANK bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes dieser Kommunikationsmittel auszuweichen. Beim Einsatz elektronischer Medien ist auf die Verwendung eines geeigneten Virenschutzprogrammes zu achten. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel EG-BGB in Textform verlangen. A.1.9. Online-Brokerage Client (WebFiliale) Der Online-Brokerage Client (WebFiliale) ist der direkte webbasierte Zugang zu den Dokumenten rund um das Konto und Depot. Täglich aktualisiert kann der Kunde dort auf verschiedene Dokumente wie Kontoauszüge, Mitteilungen, ggf. Wertpapier-Abrechnungen etc. zugreifen. Ferner werden über den Online-Brokerage Client (WebFiliale) wichtige Informationen für den Kunden zur Verfügung gestellt. Es gelten die Bedingungen für die Nutzung des Online-Brokerage Client (WebFiliale). Wünscht ein Kunde daneben die postalische Zusendung von Dokumenten, hat er dies der AKTIONÄRSBANK ausdrücklich mitzuteilen. A Kosten und Nebenkosten Die für den Kunden anfallenden Kosten und Nebenkosten kann dieser dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen. A Rechtsordnung/Gerichtsstand Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der AKTIONÄRSBANK gilt deutsches Recht (Nr. 6.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. A Außergerichtliche Streitschlichtung Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die im Internet unter abrufbar ist oder auf Wunsch von der AKTIONÄRSBANK zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach , Berlin, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder in Textform bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, und Marie-Curie-Straße 24-28, Frankfurt über Verstöße der Bank zu beschweren. A Einlagensicherung Die AKTIONÄRSBANK ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten Verbindlichkeiten ist in Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. A Kundenklassifizierung Die Kunden der AKTIONÄRSBANK werden als Privatkunden gemäß 31a Abs. 3 WpHG eingestuft. 2 SEITE 2/13

3 A Beratungsfreies Geschäft/ Execution only Die AKTIONÄRSBANK führt Aufträge in Wertpapieren nach den Grundsätzen von Execution only, d.h. beratungsfrei, aus. Die AKTIONÄRSBANK erteilt demnach weder vor noch bei der Ausführung von Aufträgen Empfehlungen für den Kauf noch für den Verkauf von Wertpapieren und bietet auch keine Anlageberatung an. Aufträge werden lediglich weitergeleitet. A Interessenkonflikte Die Einhaltung von Marktstandards, Professionalität, Sorgfalt und Redlichkeit sowie rechtmäßiges Handeln sind für die AKTIONÄRSBANK selbstverständlich. Die AKTIONÄRSBANK ist daher bestrebt, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit und Aufgabenerfüllung zu vermeiden. Die Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten kann der Kunde dem Dokument Umgang mit Interessenkonflikten entnehmen, welches den Kunden zur Verfügung gestellt wird und unter abrufbar ist. B. INFORMATIONEN ZUM KONTO-/DEPOTVERTRAG, ZUM CFD-/FX-KONTOVERTRAG UND ZUM KREDITKARTENVERTRAG UND DEN DAMIT JEWEILS VERBUNDENEN DIENSTLEISTUNGEN B.1 Wesentliche Leistungsmerkmale des Depotvertrages B.1.1. B.1.2. Verwahrung Die AKTIONÄRSBANK verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden (im folgenden zusammenfassend Wertpapiere ). Ferner erbringt die Bank die in Nr. 14ff. der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Kap. V in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen) beschriebenen Dienstleistungen. Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Der Kunde kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilsscheine, Zertifikate, Optionsscheine und sonstige Finanzinstrumente (z.b. CFDs/FX) über die AKTIONÄRSBANK erwerben oder veräußern: a) Durch Kommissionsgeschäft, d.h. durch einen der AKTIONÄRSBANK vom Kunden erteilten Auftrag für Rechnung des Kunden an einer Börse oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder verkaufen. Die AKTIONÄRSBANK wird sich darum bemühen, ein entsprechendes Ausführungsgeschäft für Rechnung des Kunden zu tätigen. Mit Abschluss eines Ausführungsgeschäfts werden die entsprechenden Wertpapiere dem Depot des Kunden gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf); entsprechend wird das zu leistende bzw. zu vereinnahmende Entgelt dem Verrechnungskonto des Kunden belastet oder gutgeschrieben. b) Durch Festpreisgeschäft, d.h. durch eine vom Kunden mit der AKTIONÄRSBANK getroffene Vereinbarung, welche den Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren zu einem festen Preis vorsieht. c) Durch Zeichnung, d.h. soweit im Rahmen einer Emission von der AKTIONÄRSBANK angeboten, hat der Kunde die Möglichkeit neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe angebotene Wertpapiere bei der AKTIONÄRSBANK zu zeichnen. Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren sind in den Nrn. 1 bis 13 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Kap. V in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen) geregelt. B.1.3. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise, Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten, Totalverlustrisiko 3 SEITE 3/13

4 Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die AKTIONÄRSBANK keinen Einfluss hat. Deshalb können Wertpapiergeschäfte nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Wertpapiergeschäfte sollte der Kunde nur dann selbständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Wertpapieranlage verfügt. B.1.4. B.1.5. B.1.6. B.1.7. Preise Die aktuellen Preise für die Depotdienstleistungen der AKTIONÄRSBANK sind im aktuellen Preisverzeichnis ausgewiesen, welches vom Kunden unter eingesehen und ausgedruckt werden kann. Änderungen von Entgelten während der Laufzeit eines Depotvertrages erfolgen nach Maßgabe von Nr. 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus Wertpapieren wie auch Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Abhängig vom jeweils geltende n Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach USamerikanischem Steuer recht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. Zusätzliche Telekommunikationskosten Keine Leistungsvorbehalt Keiner B.2 Zahlung und Erfüllung des Depotvertrages B.2.1. B.2.2. B.2.3. Beginn der Ausführung des Depotvertrages Nach Zugang der vollständigen und vom Kunden unterzeichneten Unterlagen beginnt die AKTIONÄRSBANK unverzüglich mit der Erfüllung des Depotvertrages. Verwahrung Die AKTIONÄRSBANK erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereitstellung und Führung des Depots. Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung werden im Einzelnen in B.1.1. beschrieben. Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Einzelne Wertpapiergeschäfte werden von der AKTIONÄRSBANK wie folgt erfüllt und bezahlt: a) Kommissionsgeschäfte: Innerhalb der für den jeweiligen (Börsen-) Markt geltenden Erfüllungsfristen, sobald ein Ausführungsgeschäft zustande gekommen ist. Die gehandelten Wertpapiere werden dem Depot gut geschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf); entsprechend wird der zu zahlende Betrag dem Verrechnungskonto des Kunden belastet oder gutgeschrieben. b) Festpreisgeschäft: Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall erfolgen Lieferung der Wertpapiere und Zahlung des geschuldeten Kaufpreises im Rahmen der Erfüllungsfristen, welche für das jeweilige Wertpapier gelten. c) Zeichnung: Bei erfolgter Zuteilung werden die Wertpapiere dem Depot gutgeschrieben und der zu zahlende Betrag dem Verrechnungskonto belastet. 4 SEITE 4/13

5 Die Einzelheiten der Erfüllung von Kommissions- und Festpreisgeschäften werden in B.1.2. geregelt. B.2.4. B.2.5. Vertragliche Kündigungsregeln Für den Depotvertrag gelten die gemäß Nr. 18 und 19 der allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden und die AKTIONÄRSBANK festgelegten Kündigungsregeln. Mindestlaufzeit Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Im Falle der Kündigung des Depotvertrages ist der Kunde verpflichtet, die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot zu übertragen oder zu veräußern. B.3 Wesentliche Leistungsmerkmale des CFD-/FX-Kontovertrages (CFD-/FX-Transferkonto) B.3.1. B.3.2. Eröffnung und Schließung von CFD-/FX-Positionen Ausführliche Informationen zum Eröffnen und Schließen von CFD-/FX-Positionen sind dem Antrag zur Teilnahme am CFD-/FX-Handel unter der Überschrift Basisinformationen zum CFD-/FX-Handel sowie dem Dokument Sonderbedingungen für den CFD-/FX-Handel zu entnehmen. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von CFD-/FX-Positionen Der CFD-/FX-Handel ist wegen seiner spezifischen Merkmale und der durchzuführenden Vorgänge mit hohen finanziellen Risiken behaftet, zu denen insbesondere folgende Risiken zählen: Kursänderungsrisiko / Risiko rückläufiger Kurse/ Preise der Basiswerte Totalverlustrisiko / Nachschusspflicht Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Market Makers CeFDex AG Weitere Informationen zu den Risiken und Preisschwankungen sind dem Dokument Wichtige Informationen über Verlustrisiken beim Handel mit CFDs und Währungen (FX) zu entnehmen. B.3.3. B.3.4. B.3.5. B.3.6. Preise Die aktuellen Preise für die im Rahmen des CFD-/FX-Handel erbrachten Dienstleistungen der AKTIONÄRSBANK sind dem Dokument Ergänzendes Preisverzeichnis CFD-/FX-Handel zu entnehmen, abrufbar unter de. Änderung von Entgelten während der Laufzeit des CFD-/FX-Kontovertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus CFD-/FX-Geschäften sind grundsätzlich steuerpflichtig. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (Inoder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und / oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. Leistungsvorbehalt Keiner Zahlung und Erfüllung des Vertrages a) Kontoführung: Die AKTIONÄRSBANK erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem CFD-/FX-Kontovertrag durch Bereitstellung und Führung des CFD-/FX-Transferkontos. Die Dienstleistungen im Rahmen der Kontoführung werden im Einzelnen im Dokument Sonderbedingungen für den CFD-/FX-Handel beschrieben. 5 SEITE 5/13

6 b) Eröffnung und Schließung von CFD-/FX-Positionen: Die für den Kunden eröffneten und geschlossenen CFD-/ FX-Positionen und die aus diesem Anlass entstehenden Kosten und Handelsergebnisse werden im elektronisch für den Kunden geführten CFD-/FX-Handelskonto angezeigt und übersichtlich in einem CFD-/FX-Monatsreport ausgewiesen. Alle CFD-/FX-Positionen werden in der elektronischen Handelsplattform ausgewiesen. Die durch das Schließen von CFD-/FX-Positionen entstandenen Gewinne oder Verluste (Handelsdifferenzen) werden dem CFD-/FX-Transferkonto gutgeschrieben bzw. belastet. Die Abrechnung der steuerlichen Bewertung erfolgt im Verrechnungskonto (Cashkonto). Weitere Einzelheiten im Zusammenhang mit der Eröffnung und Schließung von CFD-/FX-Positionen sind dem Dokument Sonderbedingungen für den CFD-/FX-Handel zu entnehmen. B.3.7. B.3.8. B.3.9. Handelsbezogene Mitteilungen Die AKTIONÄRSBANK wird dem Kunden Mitteilungen, die seine offenen CFD-/FX-Positionen oder die auf dem CFD-/ FX-Handelskonto des Kunden zu hinterlegende Margin betreffen, und Mitteilungen zu etwaigen Nachschusspflichten über die elektronische Handelsplattform und, soweit möglich, per an eine gesondert mitzuteilende - Adresse zukommen lassen. Verzinsung von Guthaben Guthaben auf dem CFD-/FX-Transferkonto werden nicht verzinst. Zahlungen von Überziehungszinsen durch den Kunden Ggf. anfallende Überziehungszinsen werden dem CFD-/FX-Transferkonto zum Ablauf des Quartals belastet. B Zahlungen von Overnight-Kosten durch den Kunden Sofern durch das Halten von CFD-/FX-Positionen über das Ende eines Handelstages hinaus Finanzierungs- und/oder Leihekosten anfallen, werden diese ausgewiesen und abgerechnet. B Einzahlungen / Zahlungseingänge Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die AKTIONÄRSBANK dem CFD-/FX-Transferkonto gut. B Auszahlung Auszahlungen vom CFD-/FX-Handelskonto sind nur über die elektronische Handelsplattform und nur auf das bei der AKTIONÄRSBANK geführte Verrechnungskonto möglich, von dem wiederum ein erneuter Überweisungsauftrag auf ein bei Dritten geführtes Referenzkonto beauftragt werden kann. B Vertragliche Kündigungsregeln Für den CFD-/FX-Kontovertrag gelten die in Nr. 18 und 19 der allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden und die AK- TIONÄRSBANK festgelegten Kündigungsregeln sowie die Kündigungsrechte gemäß Nr. 20 der Sonderbedingungen für den CFD-/FX-Handel. B Mindestlaufzeit Für den CFD-/FX-Kontovertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kündigung des CFD-/FX-Kontovertrages muss der Kunde die offenen CFD-/FX-Positionen bis zum Ende der Kündigungsfrist schließen. B Zusätzliche Telekommunikationskosten Keine 6 SEITE 6/13

7 B.4 Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungskontos B.4.1. Kontoführung Die AKTIONÄRSBANK legt für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Kontokorrentkonto) an. Ein derartiges Konto wird auch neben dem CFD-/FX-Transferkonto benötigt, um Zahlungsverkehrsaufträge zu Drittkonten abwickeln zu können. Eingehende Zahlungen werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben und vom Kunden veranlasste Zahlungsvorgänge (z.b. Überweisung) werden zu Lasten dieses Kontos gehend abgewickelt, sofern das Konto über ein ausreichendes Guthaben verfügt, ein Überziehungskredit vereinbart wurde oder dies im Rahmen einer geduldeten Überziehung zugelassen wird. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Kontovertrag erfasst: Kontoführung Überweisungen (vgl. hierzu Bedingungen für den Überweisungsverkehr unter Kap. VIII in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen) Lastschriftbelastungen B.5 Zahlung und Erfüllung des Kontovertrages B.5.1. B.5.2. B.5.3. B.5.4. Beginn der Ausführung des Konto- und Depotvertrages Nach Zugang der vollständigen und vom Kunden unterzeichneten Unterlagen beginnt die AKTIONÄRSBANK unverzüglich mit der Erfüllung des Kontovertrages. Verfügungsbeschränkung während der Widerrufsfrist Die AKTIONÄRSBANK ist berechtigt, Verfügungen des Kunden vom Verrechnungskonto zugunsten bei Drittinstituten geführten Konten erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen auszuführen. Zahlung der Entgelte und Zinsen durch den Kunden Anfallenden Entgelte und Zinsen werden dem Verrechnungskonto wie folgt belastet: Leistungspauschale, kumuliert zum Monats- oder Quartalsende (gem. aktuellem Preisverzeichnis) Transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion Zahlungen von Überziehungszinsen durch den Kunden: Gegebenenfalls anfallende Überziehungszinsen werden dem Verrechnungskonto zum Ablauf des Quartals belastet. Kontoführung Die AKTIONÄRSBANK erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Verrechnungskontovertrag durch Einrichtung des Verrechnungskontos, durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z. B. aus Einzahlungen, Depotentgelten, Wertpapiererträgen) auf dem Verrechnungskonto (Kontokorrent). Die jeweiligen Buchungspositionen werden zum Ablauf des Quartals miteinander verrechnet und das Ergebnis dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer Angabe über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form, nämlich durch Bereitstellung im Online-Archiv, sofern der Kunde keine postalische Zusendung wünscht, übermittelt. B.5.5. Einzahlungen / Zahlungseingänge Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die AKTIONÄRSBANK dem Verrechnungskonto gut. B.5.6. Auszahlung Die AKTIONÄRSBANK erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung von Überweisungsaufträgen des Kunden auf das von ihm bestimmte Auszahlungskonto. 7 SEITE 7/13

8 B.5.7. B.5.8. Überweisung Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (Kap. VIII in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen). Lastschriftbelastung/Scheckinkasso Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind (vgl. Nr. 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Lastschriften und Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs- Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen (vgl. Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). B.5.9. Online-Archiv (Postbox) Die AKTIONÄRSBANK bietet ihren Kunden einen webbasierten Zugang zu einem Online-Archiv. Im Online-Archiv werden kundenindividuell im Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung stehende Dokumente wie z. B. Bestätigungen von Ordereinstellungen/-änderungen und -löschungen, Wertpapierabrechnungen, Konto- und Depotauszüge und sonstige wichtige Mitteilungen als PDF-Dateien zum Lesen, Download und Ausdruck bereitgestellt. Kunden der AKTIONÄRSBANK werden durch die Nutzung des Online-Archivs nicht mit Zusatzkosten belastet. Ein daneben möglicher postalische Versand von Dokumenten, die im Online-Archiv bereitge-stellt werden, erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen eine Kunden und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, ausgewiesen im Dokument Preisund Leistungsverzeichnis. B Vertragliche Kündigungsregeln Für den Konto- und Depotvertrag gelten die in Nr. 18 und 19 der AGB in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. B Mindestlaufzeit des Vertrages Für das Verrechnungskonto wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. B Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank beschrieben. In diesen sind unter Nr. 11 die Mitwirkungspflichten des Kunden festgelegt. Daneben gelten die folgenden Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten: Bedingungen für Gemeinschaftskonten (Oder-Konten) Bedingungen für den Zugang über elektronische Medien Bedingungen für das Cash-Konto Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Sonderbedingungen für den Wertpapierkredit 8 SEITE 8/13

9 Sonderbedingungen Termingeschäfte Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Sonderbedingungen außerbörslicher Handel Sonderbedingungen für den CFD-/FX-Handel Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und vorstehend genannte Sonderbedingungen werden zusammen im Dokument Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen bereitgestellt. Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. B Preise Die Kontoführung ist kostenfrei. B Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus Zinsen auf das Guthaben des Verrechnungskontos sind steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.b. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. B Leistungsvorbehalt Keiner B Zusätzliche Telekommunikationskosten Keine B.6 Wesentliche Leistungsmerkmale des Kreditkartenvertrages B.6.1. B.6.2. Vertragspartner des Karteninhabers ist die AKTIONÄRSBANK, die das Kreditkartengeschäft im Rahmen eines bestehenden Lizenzverhältnisses mit MasterCard Europe SPRL abwickelt. Die AKTIONÄRSBANK kooperiert mit der First Data Deutschland GmbH, Konrad-Adenauer-Allee 1, Bad Vilbel, als zentralem Dienstleister für das Kreditkarten-Processing. Verwendungsmöglichkeit der AKTIONÄRSBANK MasterCard Die von der AKTIONÄRSBANK ausgegebene MasterCard kann der Karteninhaber während der Gültigkeitsdauer der AKTIONÄRSBANK MasterCard im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des MasterCard- Verbundes einsetzen und bei MasterCard-Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und - als weitere Dienstleistung -, an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten - dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers - Bargeld beziehen (Bargeldservice). Über den Höchstbetrag beim Bezug von Bargeld wird der Kreditkarteninhaber auf Anfrage gesondert informiert. Wenn die AKTIONÄRSBANK MasterCard mit der Funktion für kontaktloses Bezahlen ausgestattet ist, kann der Karteninhaber an automatisierten Kassen, die über die Technologie für kontaktloses Bezahlen des MasterCard-Verbundes verfügen, auch kontaktlos bezahlen. 9 SEITE 9/13

10 Soweit die AKTIONÄRSBANK MasterCard über einen Chip verfügt, kann die AKTIONÄRSBANK MasterCard als Speichermedium für Zusatzanwendungen: der AKTIONÄRSBANK nach Maßgabe des mit der AKTIONÄRSBANK abgeschlossenen Vertrages (bankgenerierte Zusatzanwendung) oder eines Vertragsunternehmens nach Maßgabe des mit diesem abgeschlossenen Vertrages (unternehmensgenerierte Zusatzanwendung) verwendet werden. Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der AKTIONÄRSBANK MasterCard zu sehen ist. Soweit mit der AKTIONÄRSBANK MasterCard zusätzliche Leistungen (z.b. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert informiert. Die AKTIONÄRSBANK ist nicht verpflichtet, Zusatzleistungen, die nicht Gegenstand des Kreditkartenvertrages sind, aufrecht zu erhalten oder in ähnlicher Weise fortzuführen. B.6.3. PIN, MasterCardSecureCode und PayPass Für die Nutzung von Geldautomaten, von automatisierten Kassen und bei Vertragsunternehmen, sofern erforderlich, kann dem Karteninhaber für seine AKTIONÄRSBANK MasterCard eine persönliche Geheimzahl ( PIN ) zur Verfügung gestellt werden. Für die Teilnahme am MasterCardSecureCode Authentifizierungsverfahren benötigt der Karteninhaber einen persönlichen Sicherheitscode, den SecureCode, den er bei Anmeldung zum MasterCardSecureCode Authentifizierungsverfahren selbst bestimmen kann. Wenn die AKTIONÄRSBANK MasterCard mit einer Funktion für kontaktloses Bezahlen (PayPass) ausgestattet ist, kann der Karteninhaber Kleinstbeträge bis EUR 24,99 (Kleinstbetragslimit) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an automatisierten Kassen, die über die Technologie für kontaktloses Bezahlen des MasterCard-Verbundes verfügen, ohne Eingabe einer PIN bezahlen. Beträge ab EUR 25,00 kann der Karteninhaber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an automatisierten Kassen, die über die Technologie für kontaktloses Bezahlen des MasterCard-Verbundes verfügen, unter Eingabe einer PIN oder Unterschrift bezahlen. Geographische Informationen über die Einsatzmöglichkeit der AKTIONÄRSBANK MasterCard, die mit einer Funktion für kontaktloses Bezahlen (PayPass) ausgestattet ist, sind unter der Internetadresse abrufbar. B.6.4. B.6.5. B.6.6. Preise Für besondere Leistungen, z.b. die Ausstellung von Ersatzkarten oder Ersatz-PIN, die postalische Zusendung von Kontoauszugs-, Rechnungs- und Belegkopien, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz sowie für die Nutzung von im Zusammenhang mit der AKTIONÄRSBANK MasterCard gewährten Zusatz- und Serviceleistungen werden über einen etwaig erhobenen Jahresbeitrag hinaus in der Regel besondere Entgelte verlangt. Die vom Karteninhaber gegenüber der AKTIONÄRSBANK geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis der AKTIONÄRSBANK. Änderungen der Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entsprechend Ziffer 1.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AKTIONÄRSBANK in Textform angeboten. Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Es ist möglich, dass ein Händler (Akzeptanzstelle) vom Karteninhaber für die Nutzung seiner AKTIONÄRSBANK Master- Card einen pauschalen oder prozentualen Aufschlag (Surcharge) verlangt. Ein solcher Aufschlag liegt nicht im Regelungsbereich der AKTIONÄRSBANK. Zusätzliche Kommunikationskosten Eigene Kosten (z.b. für Ferngespräche, Porti) sind vom Karteninhaber zu tragen. 10 SEITE 10/13

11 B.6.7. B.6.8. Leistungsvorbehalt Keiner. Zahlung, Erfüllung des Vertrags und Kreditierung Zahlung der Entgelte Die Jahresgebühr bzw. Monatsgebühr sofern eine Gebühr vereinbart ist wird erstmalig mit Ausgabe der AKTIONÄRSBANK MasterCard und während der Gültigkeitsdauer der AKTIONÄRSBANK MasterCard im jährlichen bzw. monatlichen Rhythmus für ein Jahr bzw. einen Monat im Voraus dem bei der AKTIONÄRSBANK geführten Kreditkartenkonto des Karteninhabers belastet. Ferner ist die AKTIONÄRSBANK berechtigt, für den Einsatz der AKTIO- NÄRSBANK MasterCard im Ausland, soweit es sich nicht um Euro-Transaktionen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) handelt, für Barverfügungen sowie sonstige im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen angemessene Entgelte in Rechnung zu stellen. Die Entgelte für besondere Leistungen werden dem Kreditkartenkonto des Karteninhabers im Falle der Inanspruchnahme belastet. Der Ausgleich erfolgt über das vom Karteninhaber angegebene laufende Cashkonto. Erfüllung des Vertrags Vom Karteninhaber durch Verwendung der Kreditkarte bzw. von deren Daten veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die AKTIONÄRSBANK durch Zahlung an die Vertragsunternehmen (Akzeptanzstellen). Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der AKTIONÄRSBANK Forderungsbeträge zu erstatten. Die AKTIONÄRSBANK kann je nach Ausgestaltung der jeweiligen Kreditkarte unter Einschaltung von Erfüllungsgehilfen (Dienstleistern) Zusatzleistungen zu der Kreditkarte (z.b. Versicherungen) erbringen. Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären, sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen des Karteninhabers gegenüber der AKTIONÄRSBANK. Kreditierung Für die im Rahmen der Vertragserfüllung auf Seiten der AKTIONÄRSBANK entstehenden Erstattungsforderungen räumt die AKTIONÄRSBANK dem Karteninhaber einen Kreditrahmen ein, soweit ein Sollsaldo auf dem Kreditkartenkonto entsteht. Der Karteninhaber ist verpflichtet, den ihm gewährten Kredit nach Einstellung der Monatsrechnung in das Online- Archiv monatlich mindestens in Höhe von 5% des Gesamtrechnungsbetrages, jedoch nicht weniger als 10, EUR (Mindestbetrag) zu tilgen. Die für die Inanspruchnahme des Kredits zu entrichtenden Zinsen werden taggenau berechnet und monatlich fällig gestellt sowie mit dem Saldo verrechnet. B.6.9. Vertragliche Kündigungsregeln Der Kartenvertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen. Der Karteninhaber kann den Kartenvertrag jederzeit, also ohne Einhaltung einer Frist sowie unabhängig von der Laufzeit der AKTIONÄRSBANK MasterCard schriftlich kündigen. Eine Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn der Karteninhaber den der AKTIONÄRSBANK zu erstattenden Forderungsbetrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamkeit der Kündigung erstattet. Die AKTIONÄRSBANK ist berechtigt, den Kartenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen (ordentliche Kündigung). Wenn in den Vermögensverhältnisses des Karteninhabers oder in der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Kredits, auch unter Verwendung der Sicherheit, gefährdet wird, ist die AKTIONÄRSBANK berechtigt, den Kreditvertrag vor Inanspruchnahme des Kreditrahmens im Zweifel stets, nach Inanspruchnahme des Kreditrahmens nur in der Regel, fristlos zu kündigen. Die AKTIONÄRSBANK ist auch berechtigt, den Kreditvertrag gem. 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches wegen Zahlungsverzugs zu kündigen, wenn sich der Karteninhaber mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise oder mit mindestens 5% des Nennbetrages in Verzug befindet und die AKTIONÄRSBANK dem Karteninhaber eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie nach erfolglosem Ablauf der Frist die Zahlung der gesamten Restschuld verlangt. 11 SEITE 11/13

12 Zur fristlosen Kündigung des Kartenvertrages entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ( 313, 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches) ist die AKTIONÄRSBANK berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die AKTIONÄRSBANK unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat und die AKTIONÄRSBANK hierauf die Entscheidung über den Abschluss des Kartenvertrages gestützt hat, oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kartenvertrag gegenüber der AKTIONÄRSBANK gefährdet ist. Bei mehreren Antragstellern können sowohl Hauptantragsteller als auch Mitantragsteller das Vertragsverhältnis nur mit Wirkung für beide Antragsteller durch Kündigung beenden. Mit Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekündigt. Die Zusatzkarte kann separat und ohne Auswirkung auf die Hauptkarte sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden. B Sonstige Rechte und Pflichten der AKTIONÄRSBANK und des Kunden Dem Kartenvertrag zwischen der AKTIONÄRSBANK und dem Karteninhaber liegen die folgenden Bedingungen und Erklärungen zugrunde: a) Antrag zur Bereitstellung einer Kreditkarte b) Sonderbedingungen AKTIONÄRSBANK MasterCard c) Preisverzeichnis der AKTIONÄRSBANK d) Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKTIONÄRSBANK Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. C. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DES FERNABSATZVERTRAGES C.1 Information über das Zustandekommen des Konto- und Depotvertrages sowie des Kreditkartenvertrages im Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der AKTIONÄRSBANK ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Konto- und Depotvertrages ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für den Antrag auf Eröffnung eines Depots bzw. den Antrag auf Eröffnung eines CFD-/FX-Kontos an die AKTIONÄRSBANK übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Konto- und Depotvertrag bzw. der CFD-/FX-Kontovertrag kommt zustande, wenn die AKTIONÄRSBANK dem Kunden nach der gegebenenfalls erforderlichen Legitimationsprüfung die Annahme des Vertrages erklärt und/oder das Konto/Depot zur Nutzung freigibt. Die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kreditkartenvertrages wird durch die Übersendung der beantragten AKTIONÄRSBANK MasterCard an den Karteninhaber erklärt. Der Kartenvertrag kommt zustande mit dem Eingang der AKTIONÄRSBANK MasterCard beim Kunden sowie evtl. Versicherungs- und Leistungsbeschreibungen. Der Kreditkartenvertrag kommt spätestens zustande, wenn der Kunde die ihm übersandte Kreditkarte für Zahltransaktionen oder zum Bargeldbezug einsetzt. C.2 Widerrufsrecht Der Kunde kann die auf Abschluss des Konto- und Depotvertrages, des CFD-/FX-Kontovertrages sowie die auf Abschluss eines Kreditkartenvertrages gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen: 12 SEITE 12/13

13 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu richten an: Die AKTIONÄRSBANK Kulmbach GmbH E.-C.-Baumann Str. 8a D Kulmbach Tel.: +49 (0) / Fax: +49 (0) / info@aktionaersbank.de Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen, auf einem dauerhaften Datenträger abgegebenen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, die Vertragserklärung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das von uns unter bereit gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z.b. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat. Ergänzender Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht nicht für Geschäfte mit Wertpapieren (z.b. Aktien) und anderen handelbaren Finanzinstrumenten (z.b. Derivate), deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerspruchsfrist auftreten können ( 312d Absatz 4 BGB). 13 SEITE 13/13

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