Wofür haftet DENIC? Stephan Welzel. Stephan Welzel 13II2009
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- Jacob Baumhauer
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Transkript
1 Wofür haftet DENIC? Stephan Welzel
2 Nanu? ist doch alles klar
3 Bundesgerichtshof 2001 ambiente.de Bundesgerichtshof 2004 kurt-biedenkopf.de ja, aber
4 Das verflixte 7. Jahr seit Mitte 2008
5 vermehrte Versuche, DENIC in Anspruch zu nehmen wegen Domains Websites Domaininhaber Abmahnkosten
6 Warum?
7 Ambiente.de? Nie gehört! Das wolln wir doch mal sehn! Die Domain holen wir uns vom Inhaber das Geld für unseren Anwalt soll DENIC bezahlen.
8 Mal sehen, ob man nicht die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze ein bißchen aufweichen oder uminterpretieren kann.
9 Natürlich nicht! zur Erinnerung
10 DENIC hält sich aus Streitigkeiten heraus Anspruchsteller muß sich mit Domaininhaber auseinandersetzen denn
11 DENIC will nicht DENIC nur technisch notwendiger Dienstleister
12 DENIC kann nicht 12,5 Millionen Domains monatlich rund neue Registrierungen
13 DENIC ist nicht legitimiert warum DENIC? auf welcher Grundlage? DENICs Entscheidungen hätten keinen Bestand
14 DENIC muß nicht ausnahmslos alle Versuche fehlgeschlagen, DENIC in Anspruch zu nehmen DENIC hat am Ende ausnahmslos alle Gerichtsverfahren gewonnen
15 DENIC. Hat. Ausnahmslos. Alle. Gerichtsverfahren. Gewonnen.
16 Aber wofür haftet DENIC denn nun (nicht)?
17 im Hinblick auf Domains
18 vor/bei Domainregistrierung DENIC nie zum Eingreifen verpflichtet Bundesgerichtshof ambiente.de Bundesgerichtshof kurt-biedenkopf.de
19 nach Domainregistrierung DENIC muß eingreifen, wenn Auseinandersetzung zwischen Anspruchsteller und Domaininhaber endgültig zugunsten des Anspruchstellers beendet Bundesgerichtshof ambiente.de
20 endgültig beendet: insbesondere rechtskräftiges Hauptsacheurteil auf Domainlöschung auf vollständige Nutzungsunterlassung gegen den Domaininhaber
21 nach Domainregistrierung - ausnahmsweise DENIC muß eingreifen, wenn Rechtsverletzung durch Domain dramatisch offenkundig Bundesgerichtshof ambiente.de
22 dramatisch offenkundig: allenfalls, wenn Domain mit berühmter Marke identisch Bundesgerichtshof ambiente.de
23 Identität mit berühmter Marke nicht etwa ein unverbindliches Beispiel, sondern die absolute Grenze der Haftung DENICs Bundesgerichtshof ambiente.de OLG Frankfurt a. M. viagrabestellung.de
24 Inhalt einer etwa vorhandenen Website bleibt bei Prüfung, ob dramatisch offenkundige Rechtsverletzung vorliegt, außer Betracht OLG Frankfurt a. M. viagrabestellung.de
25 keine Sperrung von Domains Bundesgerichtshof ambiente.de Bundesgerichtshof kurt-biedenkopf.de (OLG Frankfurt a. M. vw.de )
26 im Hinblick auf Website-Inhalte
27 keine Haftung DENICs argumentum a fortiori aus Bundesgerichtshof ambiente.de und OLG Frankfurt a. M. viagrabestellung.de LG Wiesbaden r-e-y.de
28 btw: keine Haftung, kein Geld* *Ersatz von Abmahnkosten
29 also: Finger weg!
30 Vorgehen gegen DENIC lohnt sich nicht Schwelle viel höher als bei Vorgehen gegen Inhaber DENIC gibt niemals auf aber
31 Anspruchsteller brauchen DENIC gar nicht
32 DENIC mischt sich zwar nicht ein aber DENIC schafft die Voraussetzungen dafür, daß Anspruchsteller sich mit Domaininhaber auseinandersetzen kann
33 WHOIS ggf. weitere Informationen auf (begründete) Anfrage admin-c als inländischer Zustellungsbevollmächtigter bei ausländischen Domaininhabern Recherche bei (nachgewiesen) falschen Daten von Domaininhaber/admin-c und ggf. Domainlöschung DISPUTE-Eintrag
34 apropos DISPUTE-Eintrag
35 Übertragbarkeit von Domains kein naturgegebenes Recht sondern von DENIC gewährt
36 schon deshalb kann DENIC natürlich Übertragbarkeit durch DISPUTE-Eintrag auch ausschließen
37 Diskussion mit DENIC über DISPUTE-Eintrag zwecklos zumal DISPUTE-Eintrag ja nur, wenn Antragsteller Recht glaubhaft gemacht hat
38 Regeln für rechtsverletzende Domains gelten spiegelbildlich für DISPUTE-Einträge Aufhebung des DISPUTE-Eintrags nur bei endgültigem Abschluß der Auseinandersetzung zwischen Anspruchsteller und Domaininhaber zugunsten des Domaininhabers ansonsten Auslaufen des DISPUTE-Eintrags
39 und die Moral
40 DENIC hält sich heraus DENIC hat einen fein austarierten Rahmen geschaffen, in dem Anspruchsteller ihre (vermeintlichen) Rechte gegen Domaininhaber durchsetzen können
41 Gerichtsentscheidungen zu DENIC:
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