Grafik-Studio Ein exklusiver Service der Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Mecklenburg- Vorpommern

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1 GK 130 Grafik-Studio Stand: 04/2014

2 Inhalt 1 Markt 2 Büroaufbau und Organisatorisches 3 Leistungsprofil 4 Kalkulationshilfen 5 Investitionsrahmen 6 Finanzierung 7 Spezielle Gründerinfos 8 Recht 9 Gründerkontakte / -informationen 10 Fachkontakte / -informationen

3 VR-GründungsKonzept GK Markt Die Branche auf einen Blick: Branche rund Ateliers (2012) Branchenumsatz rund 855 Mio. EUR (2012, netto) Durchschnittsumsatz rund EUR (netto) Kunden mit größerem Werbeetat werden in der Regel von Werbeagenturen betreut. Die Kunden des freien Werbegrafikers sind daher in erster Linie solche Agenturen, die Einzelaufträge an freie Mitarbeiter weiterreichen. Direkte Kunden finden Sie als Existenzgründer bei kleinen und mittleren Betrieben, so dass häufig eine breite Spanne von Ideen und Ansätzen abgerufen wird. Diese Aufträge können im Entwerfen von Covern für kleinere Buchverlage bestehen, in der Jubiläumsanzeige für den Handwerker um die Ecke oder der Gestaltung von Briefpapier und Visitenkarten für Freiberufler bestehen. Branche rd Grafik- u. Kommunikationsdesigner (2012) Auch unter den rund Werbeagenturen, die von der Umsatzsteuerstatistik erfasst werden, gibt es Unternehmen, die hauptsächlich auf dem Gebiet des Grafikdesign tätig sind. Rund zwei Drittel aller Grafik-Designer arbeiten als Angestellte. Die restlichen arbeiten als freischaffende Designer, die entweder eine Vielzahl kleinerer Kunden betreuen oder von einem oder zwei größeren Kunden regelmäßig Aufträge erhalten, von diesen dann aber auch wirtschaftlich abhängig sind. Wettbewerb. Die klassische Betätigung freier Grafiker wie z.b. Anzeigenentwurf für Mittelständler, Produktion von Flyern und Broschüren in Einzelaufträgen verliert an Bedeutung. Vieles produzieren die (potenziellen) Auftraggeber heute selbst: die entsprechende Software und der Digitaldruck machen das möglich. Wie diese selbstgestrickte Werbung wirkt, steht auf einem anderen Blatt. Zudem stößt der ausgebildete Grafik-Designer auf eine Vielzahl "Halbgebildeter", die sich nach mehr oder weniger kurzen Lehrgängen als Setzer oder Webdesigner berufen fühlen, sich mit 1-Personen-Büros niederlassen, oft die Preise "verderben", meist nach kurzer Zeit scheitern und so den Ruf der Branche in Misskredit bringen. Vorteilhaft: Das Wachstum des Online-Segments in seinen verschiedenen Facetten bietet auch Designern eine Erweiterung ihres Tätigkeitsfelds. Branchenumsatz Grafik- u. Kommunikationsdesigner rund 855 Mio. EUR (2012, netto) zum Vergleich: Werbeagenturen rund 23,2 Mrd. EUR Marktvolumen (2012, ZAW) Bruttoinvestitionen in klassische Werbemedien *) Nettowerbeeinnahmen der Schaltmedien rund 29,6 Mrd. EUR rund 18,2 Mrd. EUR Entsprechend fließen rund 38 Prozent des Gesamtvolumens in die Kassen der Agenturen bzw. die Herstellung von Anzeigen und Werbemitteln. *) inkl. Schaltung in online-medien

4 VR-GründungsKonzept GK130 4 Nach der Dienstleistungserhebung des Statistischen Bundesamt von 2004 machte das eigentliche Werbedesign damals nur 3 Prozent an den gesamten Einnahmen der Werbebranche aus auf den heutigen Werbemarkt bezogen, ergibt sich daraus ein Volumen um die 800 Mio. EUR. Eine positive Umsatzentwicklung der Betriebe der Druck- und Medienvorstufe, hier insbesondere die Gestaltung von Druckwerken (insgesamt rund 2,5 Mrd. EUR in 2012) dürfte auch freien Grafikern außerhalb der Werbebranche zugute kommen. Das Auftragsvolumen in der Gestaltung allein von Druckwerken betrug 2011 rund 187 Mio. EUR (BVDM). Das Statistische Bundesamt ermittelte im gesamten Segment Information und Kommunikation (das Werbung, audiovisuelle Medien wie auch das Verlagswesen umfasst) für 2013 einen leichten Umsatzverlust gegenüber dem Vorjahr (- 0,4 %). Ein positives Zeichen für die Marktentwicklung 2014 ist der Optimismus der bestehenden Unternehmen, die mehr Mitarbeiter einstellten als 2012 (+ 2,8 %). Zudem brachte das letzte Quartal 2013 wieder wachsende Umsätze, sowohl gegenüber dem Vorquartal (+ 1,4 %) als auch gegenüber dem 4. Quartal des Vorjahres (+ 1,2 %). Marktanteile der Werbeträger an den Nettowerbeeinnahmen (2012, ZAW): TV-Spots 22,0 % Tageszeitungen 17,6 % Direktwerbung per Post 15,6 % Anzeigenblätter 10,9 % Zeitschriften 7,0 % Kataloge 6,0 % Online-Werbung 5,9 % Fachzeitschriften 4,7 % Plakatwerbung 4,7 % Hörfunk 3,9 % Sonstige 2,0 % Werbemarkt. Während die Werbeinvestitionen 2013 um ein halbes Prozent sanken, stieg der Anteil der Agenturen und Hersteller von Werbemitteln an diesen Ausgaben leicht auf 11,42 Mrd. EUR. Für die von ihm vertretenen Agenturen sah der Branchenverband GWA einen deutlichen Umsatzanstieg um rund 5,3 Prozent. Das Statistische Bundesamt ermittelte im gesamten Segment Information und Kommunikation (das auch audiovisuelle Medien und das Verlagswesen umfasst) für 2013 einen leichten Umsatzverlust gegenüber dem Vorjahr (- 0,4 %). Ein positives Zeichen für die Marktentwicklung 2014 ist der Optimismus der bestehenden Unternehmen der Kommunikationsbranche, die mehr Mitarbeiter einstellten als 2012 (+ 2,8 %). Zudem brachte das letzte Quartal 2013 wieder wachsende Umsätze, sowohl gegenüber dem Vorquartal (+ 1,4 %) als auch gegenüber dem 4. Quartal des Vorjahres (+ 1,2 %). Auch der ZWA erwartet für 2014 steigende Werbeumsätze (Herbstumfrage 2013). Für die großen Agenturen ermittelte der GWA eine durchschnittliche Umsatzerwartung von 7,4 Prozent, das Gesamtvolumen sieht der GWA 2014 bei plus 5,7 Prozent. Weiterhin soll Onlinewerbung in allen Varianten deutlich wachsen, während die Werbepraktiker einen Bedeutungsverlust von Sponsoring- und Eventaktivitäten registrieren. Die Entwicklung der Umsätze im Online-Segment Die Entwicklung der Umsätze im Online-Segment war stürmisch im letzten Jahrzehnt; Internetwerbung

5 VR-GründungsKonzept GK130 5 hat mittlerweile ein Volumen von jährlich über 1 Mrd. EUR Nettowerbeeinnahmen (2012). Das Wachstum scheint in eine Konsolidierungsphase überzugehen und abzuflachen: Bei insgesamt rund 130 Prozent Wachstum zwischen 2005 und 2009 ging die jährliche Wachstumsrate von 49 Prozent in 2006 auf 1,3 Prozent in 2009 bzw. 13 Prozent in 2011 zurück. Nach Einschätzung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft sollten zum Volumen der klassischen Internetwerbung noch die Segmente Suchwortvermarktung und Social Media gerechnet werden. Die Werbeinvestitionen ins Online- Marketing betragen demnach 2012 rund 6,5 Mrd. EUR (+ 12,7 %) und erreichte 2013 gut 7,2 Mrd. EUR. (Nach BVDW beträgt das gesamte Bruttowerbevolumen rund 40 Mrd. EUR.) Nach Einschätzung klassischer Werber befindet sich die Online-Werbung in ihren verschiedenen Spielarten (Banner, Blogs, Apps, Social Media) noch in der Probephase und die Nachhaltigkeit und Effizienz gelten noch nicht als gesichert. Eines der Probleme dabei stellen neuere Entwicklungen durch Schadsoftware in der Bannerwerbung dar, deren Konsequenzen nicht abzuschätzen sind die Klickraten sinken in diesem Bereich. Und etwa ein Viertel der Internetnutzer verwendet Werbeblocker.

6 VR-GründungsKonzept GK Büroaufbau und Organisatorisches Honorierung: Struktur nach Honorarbestandteilen Projekthonorare 48 % Pauschalhonorare 26 % nach Arbeitsaufwand 19 % Media-Provisionen 7 % 2013 GWA, Durchschnittswerte für Full-Service-Agenturen) Vergütung. Um nicht in die Gefahr zu geraten, die eigene Leistung unter Wert zu verkaufen, empfiehlt die Allianz deutscher Designer, sich am "Tarifvertrag für Design-Leistungen" zu orientieren. Dieses Werk ist ein Abschluss zwischen zwei großen Design-Verbänden: der Allianz deutscher Designer (AGD) und den selbständigen Design-Studios (SDSt), also nicht nur eine einseitige Erklärung eines Berufsverbandes, sondern die Anerkennung ganz bestimmter Stundensätze und Zeitaufwendungen für die Mitglieder von zwei Berufsverbänden. Er wird in vielen Gerichtsurteilen zitiert und ist eingetragen beim Bundesarbeitsminister sowie bei den Arbeitsministerien aller Länder und Stadtstaaten. Aufgrund von Umfragen und Gerichtsentscheidungen über die übliche Vergütung sowie auf der Basis von Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger stellt die AGD-Tarifkommission die Werte für die einzelnen Leistungsbereiche zusammen. Das Werk ist direkt an der Praxis orientiert, wird permanent aktualisiert und alle zwei bis drei Jahre neu unter den Tarifpartnern abgeschlossen. Kundenstruktur / Grafikdesigner (inkl. Web-, Medien, Fotodesigner) Privatpersonen rund 21 % Unternehmen rund 63 % Öffentliche Hand / Soz.versicherungsträger rund 16 % IFB-Studie 2011 Aufträge. In der Praxis wird selten lange verhandelt. Termindruck verhindert häufig eine rechtlich verlässliche Auftragsvergabe. Es ist durchaus üblich, Aufträge telefonisch zu erteilen. Um Missverständnissen vorzubeugen und im Fall eines Rechtsstreites Beweise vorlegen zu können, empfiehlt es sich aber, Aufträge schriftlich und detailliert zu bestätigen. Neben der grafisch-technischen Ausführung muss der Grafik-Designer planen, entscheiden, entwerfen, Kontakte unterhalten und kalkulieren. Mittlerweile eröffnen sich für Gründer neben den Geschäftsfeldern in klassischen Design- Bereichen bei entsprechendem Know-how zusätzliche Möglichkeiten im Screen- und Web-Design. Fremdaufträge, die Sie im Zusammenhang mit einem Auftrag vergeben müssen, sollten Sie grundsätzlich im Namen und für Rechnung Ihres Kunden erteilen. Bei eventuellen Fehlern sind Sie dann nicht haftbar. Umsatzanteil / ausländische Auftraggeber / Werbeagenturen 6,8 % / Ateliers für Grafik-Design 13,1 % Statistisches Bundesamt, Dienstleistungserhebung 2011

7 VR-GründungsKonzept GK130 7 Akquise. Es ist üblich, potenzielle Kunden gezielt und persönlich anzusprechen und eigene Arbeiten zu präsentieren. Dafür kann man schon vorab eine Mappe zusammenstellen, auch wenn sie noch keine Veröffentlichungen enthält. Eine gelungene Präsentation allein reicht allerdings nicht, um sich Aufträge zu holen. Die Fähigkeit, seine Leistung an Mann oder Frau zu bringen, sich zu verkaufen und Vertrauen zu gewinnen, darf gerade zu Anfang nicht unterschätzt werden. Kleine und mittlere Unternehmen planen ihre Werbung laut einer Studie (telegate ) eher konservativ: rund drei Viertel der Etats fließen in Printmedien: Gedruckte Branchenbücher 48 % Tageszeitungen (regional) 40 % Anzeigenblätter 33 % Online-Verzeichnisse 37 % Suchmaschinenmarketing 23 % Print-Mailings 25 % ings 21 % Telefonwebung 5 % (Mehrfachnennungen möglich) Wichtig: Die Etats dieser kleineren Werbetreibenden sind begrenzt, mehr als EUR gibt nur jedes zehnte Unternehmen aus, 14 Prozent treiben gar keine (bezahlte) Werbung. Am häufigsten trifft man auf Etats zwischen 1000 und EUR. Entwurfswettbewerbe. Größere Auftraggeber gehen aus unterschiedlichsten Gründen häufig den Weg der Ausschreibung. Die Fachverbände warnen regelmäßig vor einer Teilnahme, da die Auswahl der Entwürfe häufig ohne Fachleute erfolgt, oder mit der Preisauslobung gleichzeitig die Nutzungsrechte erkauft werden sollen. Die Grafik-Designer werden mit ihrem Arbeitsaufwand häufig übervorteilt. Web-Präsenz: Eine gut gestaltete Homepage im Internet ist gerade in dieser Branche ein wesentliches Marketinginstrument (die Internetadresse gehört wie die Telefonnummer auf jede Visitenkarte, in jede Anzeige etc.). Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie das Büro daherkommen. Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger umfänglich dem Telemediengesetz vor allem ein fehlerhaftes Impressum kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail, neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie -Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. (Gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen müssen in Verbindung mit dem Staat aufgeführt sein, in dem sie erworben wurden.) Öffentliche Aufträge. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird zunehmend formalisiert. Das Mitbieten erfordert gerade bei Anfängern viel Zeitaufwand und den Erwerb von erheblichem Verfahrens-Know-how, auch was die Vergabe / Information über das Internet angeht. Auftragberatungsstellen können den Einstieg erleichtern und damit die Chance, zum Zuge zu kommen erhöhen. Es gibt drei Arten von Vergabe: Öffentliche Ausschreibungen in amtlichen Mitteilungsblättern, auf die sich jedes Unternehmen bewerben kann.

8 VR-GründungsKonzept GK130 8 bei Aufträgen ab EUR muss mit europäischen Mitbewerbern gerechnet werden Beschränkte Ausschreibungen für Leistungen, die nur ein kleiner Kreis von (Fach-) Firmen überhaupt erbringen kann nur bei Aufträgen bis zu einem Volumen von EUR erlaubt Freihändige Vergabe, bei der lediglich drei Anbieter aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben (erfolgt z.b. bei patentgeschützten Leistungen / Lieferungen bzw. im Rahmen von zusammenhängenden Projekten) nur bei Aufträgen bis EUR Wichtig: Den Kriterienkatalog der Auftragsbeschreibung genau einhalten bei Abweichungen fällt auch ein sonst wirtschaftliches Angebot aus dem Wettbewerb. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag wirtschaftlich bedeutet: ein günstige Relation von Preis und Qualität, die u.a. durch den Nachweis der fachlichen Eignung und/oder Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflusst wird. Letztere muss durch eine Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden, und zwar erfordert jedes Bieterverfahren erneut (VOB/A 8): Auszug aus dem Handelsregister Bankauskunft Eintrag ins Gewerbezentralregister Auskunft über ggf. Einträge im Landeskorruptionsregister ggf. Eintrag in die Handwerksrolle Diese Papierflut, die auch jedes Mal mit Kosten verbunden ist), kann vermeiden, wer am Präqualifikationsverfahren des pq-vereins teilnimmt. Staatliche Stellen können auf die entsprechenden Internetseiten zugreifen und sich der Eignung und Seriosität eines Bieters vergewissern.

9 VR-GründungsKonzept GK Leistungsprofil Grafik-Designer sind in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft tätig. Gestaltung und visuelle Planung von Werbung (Prospekte, Broschüren, Displays, multimediale Benutzeroberflächen) und Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Messeauftritte) sind das wichtigste Einsatzfeld, aber auch in Politik, Wirtschaft, Kultur oder Sozialwesen liegen Aufgabenbereiche für Grafiker. Die Gestaltung von Dokumenten mit Fonts, Bildern oder Grafiken ist dank Desktop-Publishing leichter geworden, und entsprechend haben sich die Ansprüche der Kunden erhöht. Viele einfache Grafik-Arbeiten werden mittlerweile per In-House-Lösung vom Kunden selbst erledigt, während anspruchsvolle Arbeiten nach wie vor die Fachkenntnis von Grafikern/Grafik-Designern erfordern. Aufträge von kleinen und mittleren Firmen zielen in der Regel auf vereinzelte Werbemittel, wie zum Beispiel den Entwurf eines Briefkopfes oder Signets. Mit den entsprechenden Werbeaktivitäten können Sie durchaus kleine Werkstattbetriebe, Einzelhändler, Transportunternehmen, kleine kommunale Verwaltungen oder Privatpersonen erreichen. Die Aufträge für zusammenhängende Folgen unterschiedlicher Werbemittel bei einem mittleren Etat, z.b. die Entwicklung einer Prospektserie für eine Gruppe ähnlicher Waren, markieren für einen allein arbeitenden Grafik-Designer schon die Grenze des Möglichen. An Aufträge von mittleren Markenartikelherstellern, Handelsunternehmen, regionalen Banken, Reisebüros oder Kommunen wird der Anfänger eher selten kommen. Achtung: Unternehmen suchen i.d.r. Kampagnen aus einer Hand, die online-themen und offline-motive verknüpfen. Daher ist es für Spezialanbieter mit exzellentem technischen Know-how und guten Ideen in der Praxis oft einfacher, für klassische Werbeagenturen zu arbeiten, als Aufträge von Kundenunternehmen direkt zu akquirieren. Arbeitsbereiche: Illustratoren entwickelt durch Zeichnungen in der Werbung oder Publizistik seine Art der Darstellung, überwiegend im künstlerischen Bereich, z.b. in der Kinderbuchproduktion. Die Umschlaggestaltung von Büchern im Auftrag von Verlagen ist ein interessantes Aufgabenfeld für Grafik-Designer. Layouter präzisieren Bildideen grafisch auf vorgegebenen Flächen. Typografen entwerfen Drucksachen mit überwiegendem Schriftanteil und ist für die satz- und drucktechnische Durchführung verantwortlich. Schriftgestalter beschäftigen sich mit den Formen gezeichneter und geschriebener Schrift, er entwirft Schriften, Schriftsysteme und Symbole. Zunehmend wichtig wird die Gestaltung von Grafiken und Animationen im Multimedia-Bereich. Spezialisierungen sind Messe- und Ausstellungsgestaltung, Foto-Design, Bildregie, Audiovision, Trickfilm-Design. Arbeitsbereich Webdesign: Einzelkämpfer ohne ausgefeiltes Nischenkonzept haben hier kaum noch Chancen, direkt am Markt Kunden zu gewinnen. Suchen sollte man dann eher die Zusammenarbeit mit einer größeren Online-Agentur bzw. Multimedia-Agentur, die den Web-Auftritt großer Kunden organisieren und betreuen. Hier werden häufiger Teilbereiche an Subunternehmen vergeben.

10 VR-GründungsKonzept GK Kalkulationshilfen Durchschnittsumsatz rund EUR (2012, netto) / pro Beschäftigtem rund EUR (2011) zum Vergleich: Durchschnittsumsatz Werbeagenturenrd EUR (2012) / pro Beschäftigtem rund EUR (2011) / pro Beschäftigtem in kleinen Agenturen *) rund EUR (2010) *) unter EUR Nettoumsatz im Jahr Honorare. Der "Tarifvertrag für Designleistungen" regelt die übliche Vergütung von Designaufträgen. Diese Publikation ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei großen Designverbänden und durch Par. 12a des Tarifvertragsgesetzes (TVG) abgesichert (zu beziehen beim Branchenverband AGD. Da die Vielfalt möglicher Designaufträge eine individuelle und produktadäquate Berechnung erfordert, unterrichtet der Tarifvertrag Designer ebenso wie Auftraggeber darüber, welche Vergütung bei einer ganz bestimmten Leistung und Nutzung angemessen ist. Für den Kunden gilt: je eingeschränkter, umso billiger das Nutzungsrecht. Das höher honorierte ausschließliche Nutzungsrecht wird vom Auftraggeber nur dann anvisiert, wenn die Wiederverwendung oder die Mehrfachnutzung zwangsläufig folgt. Der Tarifvertrag trennt nicht zwischen Entwurf und Nutzung, sondern bietet ablesbare Zahlen für unterschiedliche Nutzungsarten. Falls der Auftraggeber einen Entwurf - aus welchen Gründen auch immer - nicht nutzen kann oder will, multipliziert man einfach den Stundensatz mit der Anzahl der angefallenen oder im voraus kalkulierten Stunden und ermittelt so die Vergütung für den reinen Entwurf. Tarife und Nutzungsarten: Eine finanziell gravierende Unterscheidung besteht in vier verschiedenen Nutzungsarten, d.h. Multiplikationsfaktoren zwischen 1,5 und 3,5. Stufe 1: Stark eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit, zum Beispiel räumlich auf die eng begrenzte Region, zeitlich für einen kurzen Zeitraum, inhaltlich auf das einfache Nutzungsrecht, d.h. der Erwerber kann das Werk im Rahmen des vereinbarten Zwecks neben dem Urheber nutzen, darf aber keine Rechte an Dritte vergeben. Multiplikator 1,5. Stufe 2: Mittlere Nutzungsmöglichkeit, z.b. räumlich beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, zeitlich beschränkt auf einen mittleren Zeitraum bis zu 5 Jahren, inhaltlich beschränkt auf das einfache Nutzungsrecht. Multiplikator 2. Stufe 3: Umfassende Nutzungsmöglichkeit, räumlich und zeitlich unbeschränkt für mittelgroße Unternehmen; inhaltlich erhält der Erwerber das ausschließliche Nutzungsrecht, d.h. er kann das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen einschließlich des Urhebers umfassend nutzen und Dritten Nutzungsrechte einräumen. Multiplikator 2,5. Stufe 4: Umfassende Nutzungsmöglichkeit, räumlich (international) und zeitlich unbeschränkt für Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit Weltgeltung, Großverbände oder Zusammenschlüsse von Unternehmen. Multiplikator 3,5.

11 VR-GründungsKonzept GK Kosten. Über die konkrete Ertragssituation der Grafik-Designer liegen keine gesonderten Daten vor. Sie werden zusammen mit Textil- oder Schmuckdesignern und ähnlichen Branchen erfasst (2011): Branche nur Ateliers über EUR Umsatz Personalaufwand 16,2 % 24,4 % Wareneinsatz, Fremdleistungen 24,6 % Energie u. ä. 8,6 % Mieten. Leasing 4,3 % 3,7 % Sonst. Sachaufwand 39,5 % 15,5 % Rechnerisch ergibt sich demnach im Schnitt der Branche ein Betriebsergebnis vor Steuern von 40,0 %, in den umsatzstärkeren Unternehmen von 23,2 % vom Nettojahresumsatz (netto)..zum Vergleich: Werbeagenturen. Im Schnitt der Agenturen sieht die Kostenverteilung so aus (laut Daten des Statistischen Bundesamtes, 2011, in % vom Nettoumsatz): Branche Agenturen über EUR Umsatz Personalaufwand 22,9 % 23,9 % Fremdleistungen 35,4 % Mieten. Leasing 3,2 % 3,0 % Materialeinsatz 5,9 % Sonst. Sachaufwand 55,4 % 16,6 % Das rechnerische Betriebsergebnis vor Steuern liegt danach im Schnitt der Branche bei 18,5 % vom Nettoumsatz, umsatzstärkere Agenturen erzielen einen Wert von 15,2 %. Versicherungen. Wichtig sind Haftpflichtversicherungen für Fehler bzw. Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen. Beispielsweise für den Fall, dass gedruckte Broschüren durch Ihre oder die Schuld Ihrer Mitarbeiter nicht den angesprochenen Inhalt oder falsche Farben erhalten. Darüber hinaus sind die Risiken je nach Unternehmen sehr unterschiedlich, man muss sich nicht gegen alles absichern, für Bagatellschäden kann man selbst aufkommen. Arbeitslosenversicherung. Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung. Krankenversicherung. Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger.

12 VR-GründungsKonzept GK Alters- / Risikovorsorge. Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet. WICHTIG: Sofern Sie nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen müssen Sie sich (was sehr vorteilhaft sein kann!) u. U. in der Künstlersozialkasse pflichtversichern. Informationen dazu im Abschnitt Fachkontakte.

13 VR-GründungsKonzept GK Investitionsrahmen Der Bedarf für die Profiarbeit in dieser Branche richtet sich nach dem Konzept / den Auftraggebern. Ein leistungsstarker Computer inkl. der Standard-Grafik- Programme sowie eines Scanners, einer ISDN-Karte und eines A4-Color- Laserdruckers führen sogar schnell zu einer Größenordnung von gut EUR. Grundausstattung: Ein leistungsstarker PC oder ein "Mac", dazu diverse Grafik- Programme, sind Voraussetzung für die Arbeit. Mit etwa bis EUR sollten Sie dafür rechnen. Die meisten Grafik-Designer und Layouter arbeiten mit Apple-Computern. Das Betriebssystem und die darauf zugeschnittenen Programme gelten für Grafik und Layout als besonders ideal. Als Grafik- Designer benötigen Sie zudem einen kalibrierten Monitor von mindestens 21 Zoll. Zum Sichern Ihrer Arbeiten und zum Versand benötigen Sie ein DVD-/CD- ROM-Laufwerk mit Brenner bzw. Wechsel-Festplatten. Software: In diesem Bereich wird professionelle Software Sie zwischen und EUR kosten. Die Programmbereiche: ein professionelles DTP-Programm, z. B. Quark Xpress / InDesign ein Grafik-Programm, z.b. Adobe Illustrator ein Bildbearbeitungs-Programm, z.b. Adobe Photoshop ein Textprogramm, z.b. MS Word für Mac außerdem Schriften (Fonts), Programmerweiterungen (Extensions) Telekommunikationssoftware Drucker: Als Grafik-Designer genügt Ihnen heute auch am Anfang kaum mehr ein Tintenstrahldrucker. Für professionelles Arbeiten benötigen Sie vielmehr einen Color-Laser-Printer. Für einen Farblaserdrucker mit 600 dpi, 16 S./Min, mit Netzwerk und Duplexeinheit zahlen Sie meist kaum über EUR. Verkennen Sie dabei aber auf keinen Fall die enorm hohen laufenden Kosten für Farb-Toner und Fixierer! Scanner: Brauchbare Flachbettscanner mit einer Auflösung von 1200x2400 dpi erhalten Sie heute schon ab 120 EUR. Für manche Arbeiten benötigen Sie aber einen Dia-Aufsatz bzw. einen Durchlicht-Aufsatz und evtl. eine höhere Auflösung. Hier beginnen die Preise dann etwa bei 400 EUR.

14 VR-GründungsKonzept GK Finanzierung Berufsanfänger dürften in erster Linie auf eigenes Geld und ein privates Bankdarlehen bzw. einen höheren Überziehungskredit angewiesen sein. Vor allem lohnt der Versuch, einen Antrag auf Fördermittel zu stellen, wenn Sie über feste Kundenzusagen verfügen. Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis EUR, ERP- Gründerkredit-Universell für höhere Kreditsummen bis 10 Mio. EUR oder ERP- Kapital für Gründung mit Eigenkapitalfunktion bis EUR) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert. Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt (bis EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung. Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab EUR bis 5 Mio. EUR + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + MONEX-Mkrofinanzierung mit Darlehen bis max EUR (Anschlussfinanzierungen bis EUR; spezielle Varianten für Frauen bzw. die Kreativbranche) + Exi-Gründungs- Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt)

15 VR-GründungsKonzept GK Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen EUR und EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen EUR und EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis sowie Betriebsmittel zwischen EUR und EUR + Mikrokredite bis EUR aus KMU-Fonds + Coaching in der Vorgründungsphase (Zuschüsse bei max EUR Tagessatz bis 2 Tage zu 100 %, danach bis max. 20 Tage zu 70 % der Kosten) Bremen u.a.: BAB-Mikrokredit bis max EUR / BAB- Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max EUR (bei max EUR Finanzierungsbedarf)+ Bremer Gründerkredit bis 5 Mio. EUR + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: keine spezifische Förderung von Freiberuflern Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Kleindarlehen zwischen EUR und EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max EUR Niedersachsen u.a.: MikroSTARTer Niedersachsen - Darlehen zwischen EUR und EUR (derzeit regional beschränkt) + Niedersachsen-Gründerkredit zwischen EUR und EUR für Investitionen sowie ggf. Betriebsmittel + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen) Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten) Rheinland-Pfalz u.a.: Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: IB.Mikrokredit ab EUR bis max EUR + Starthilfedarlehen bis EUR Investitionsbedarf und/oder EUR Betriebsmittelbedarf Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der

16 VR-GründungsKonzept GK Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat. Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en)

17 VR-GründungsKonzept GK Spezielle Gründerinfos Gründerqualifikation. Die Ausbildung zum Grafik-Designer kann über eine Berufsfachschule erfolgen (zum staatlich geprüften Designer) oder über folgende Studiengänge: Design, Grafik-Design, Kommunikations-Design. Schwerpunkte bei den Studiengängen können Werbegrafik, Computerdesign, Illustration, DTP oder CAD sein. Durchsetzen werden Sie sich als Existenzgründer auf dem Markt nur dann, wenn sich die exzellente Qualität Ihrer Arbeit mit dem entsprechenden Präsentationsgeschick und kaufmännischen Wissen paart. Für Ihre künftigen Auftraggeber sind Ihr Können und die Überzeugungskraft entscheidend, mit der Sie Ihre eigenen Arbeiten präsentieren. Nur wirklich guten Grafik-Designern gelingt es, als Selbständige ein gutes Einkommen zu erwirtschaften. Berufsverband. Die Allianz deutscher Designer (AGD) ist der einzige Berufsverband in der Bundesrepublik Deutschland, der ausschließlich die Interessen der selbständigen Designer vertritt. Die AGD bietet Rechts- und Steuerberatung, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Beratung, Unterstützung in Fragen der Auftragspraxis und Verkaufstechnik sowie Publikationen zu vielen berufswirtschaftlichen Sachthemen. Sie veranstaltet ferner Seminare zum Thema "Preis-Argumentation" und "Kunden-Akquisition" und versteht sich als praktisch organisierter Service-Verband, wo jedes Mitglied schnell und unkonventionell beraten wird. Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompe-

18 VR-GründungsKonzept GK tenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Persönliche Kreditwürdigkeit. Neben den wirtschaftlichen Aussichten des geplanten Unternehmens werden auch die persönliche Vermögens- und Einkommenssituation und die Kreditsicherheiten des Gründers eine Rolle spielen. In Bezug auf diese Frage kann es leicht zu Enttäuschungen kommen, da die Bank die aufgeführten Sicherheiten manchmal nicht so hoch bewertet, wie ein Gründer sich das erhofft. Übliche Bewertungen: in voller Höhe Kontoguthaben bei einem Kreditinstitut, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen und Bausparguthaben, zu drei Vierteln des Wertes festverzinsliche Wertpapiere (für ausländische Wertpapiere gelten besondere Regelungen), mit fünfzig Prozent Aktien.

19 VR-GründungsKonzept GK Recht Für die Tätigkeit als freier Grafik-Designer bestehen keine besonderen rechtlichen Vorschriften oder Einschränkungen. Strittig ist mitunter die Frage, ob er als Freiberufler oder Gewerbetreibender anzusehen ist. Freiberuflich (künstlerisch tätig) ist, wer eigene schöpferische Leistungen erbringt; eine der Voraussetzungen ist im Allgemeinen der Abschluss einer staatlichen Hoch- oder Fachhochschule künstlerischer und gestalterischer Richtung. Die Tätigkeit des Werbeberaters erfordert lt. Rechtsprechung keine regelmäßige künstlerische Gestaltung; die reine Beratung, die Übernahme von üblichen Textgestaltungen und Anzeigenstreuung wird als gewerbliche Leistung angesehen. In der Praxis wird ein Grafik-Studio auch beratend, textend oder lehrend tätig. Eine nebenbei praktizierte Mittlertätigkeit des Grafikers zieht den Verlust der Freiberuflichkeit und die Gewerbesteuerpflicht nach sich. Melden Sie zu Beginn Ihrer Selbständigkeit auf keinen Fall ein Gewerbe an, denn dann sind die Weichen gestellt. Freiberufler müssen lediglich das Finanzamt informieren und gehören keiner Kammer an. Über die Einstufung entscheiden die Finanzämter. Die Finanzverwaltungen haben Gutachterausschüsse eingesetzt, die anhand von Arbeitsproben über den Status des Antragstellers entscheiden. Gewerbeanmeldung bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Davon werden automatisch in Kenntnis gesetzt das Finanzamt das Gewerbeaufsichtsamt die Ordnungsbehörden die Berufsgenossenschaft Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird jedes Unternehmen kammerzugehörig und damit beitragspflichtig. Sollte das Finanzamt innerhalb von wenigen Wochen keine Steuernummer zugeteilt haben, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, eine persönliche Mitteilung zu machen. Steuerfallen. Auch Gründer, die sich beim Thema Unternehmenssteuern von Anfang an der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, müssen sich selbst in Grundzügen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer Unternehmensgründung befassen. Wichtig für viele, wenn sie (in der Anfangsphase) ohne Mitarbeiter arbeiten: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits durch die gemeinsame Tätigkeit / Kooperation zweier Personen entstehen und dann ohne dass die Partner dies wissen zu weit reichenden steuerlichen Konsequenzen führen, ggf. verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die Partner. Personal. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt. Natürlich müssen Ihre Mitarbeiter gegen

20 VR-GründungsKonzept GK Unfall versichert sein. Deshalb ist innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft fällig. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte. Schutzrechte für gestalterische Leistungen. Der Grafik-Designer ist Bild- Urheber, der gegen Honorar Gestaltungsleistungen im Bereich der visuellen Kommunikation erbringt und gegen Honorar Lizenzen für deren Nutzung vergibt. In diesem Zusammenhang sind Grundkenntnisse des Zusammenhangs von Urheberpraxis und Lizenzvergabe notwendig. Die Vergabe der Nutzungslizenz ist in Ihrem Beruf selbstverständlich. Wenn Sie Ihre Arbeiten verkaufen, bedeutet das nicht, dass Sie das Urheberrecht verkaufen. Das bleibt für immer beim Grafik-Designer. Die Entwürfe werden einem Dritten gegen Honorar zur Vervielfältigung zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht kennt zwei Formen, das "einfache" und das "ausschließliche". Das einfache Nutzungsrecht kann gleichzeitig auch Dritten zur Nutzung angeboten werden. Das ausschließliche Nutzungsrecht schließt alle anderen, auch den Urheber selbst, von der Nutzungsbefugnis aus. Der Kunde allein ist berechtigt, den Entwurf zu verwerten. Als Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann er sogar selbst einfache Nutzungsrechte an Dritte weitergeben. Das Nutzungsrecht kann auch "eingeschränkt" eingeräumt werden, und zwar zeitlich (z.b. auf zwei Jahre), räumlich (z.b. auf die Bundesrepublik Deutschland) oder inhaltlich (z.b. als Projekttitelblatt). Während der Entscheidungsphase hat der Auftraggeber die Entwürfe nur zu treuen Händen in Besitz, ohne sie vervielfältigen zu dürfen. Daher sollten Sie die Entwürfe in der Entscheidungsphase keinem Dritten anbieten. Bei Unsicherheit sollten Sie dem Auftraggeber eine Option auf die Nutzungsrechte einräumen.

21 VR-GründungsKonzept GK Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/ ifex@mfw.bwl.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, München Tel. 089/ , Fax 089/ info2010@mittelstand-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, Berlin poststelle@senwtf.berlin.de Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, Bremen Info-Line Bremen: 0421/ Info-Line Bremerhaven: 0471/ info@begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ Kontaktformular: Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do Uhr unter: Online-Beratung:

22 VR-GründungsKonzept GK Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, Hannover Existenzgründung in Niedersachsen: Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: Infoline: 0211/ (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: Förderlotse: Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, Mainz, Tel / Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/ (Mo.-Do Uhr; Fr Uhr) Förderfinder: Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/ Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Kammern Service der Industrie- und Handelskammern: Existenzgründungsberatung Vermittlung/Benennung von Spezialisten und weiterführenden Beratungseinrichtungen Auskunft über gewerberechtliche Fragen Wegweiser zu den Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln etc. Links zu allen IHKs: Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.v. Jägerstraße 40, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/

23 VR-GründungsKonzept GK IHK Bodensee-Oberschwaben: IHK Ulm: IHK Ostwürttemberg: IHK Reutlingen IHK Hochrhein-Bodensee: IHK Rhein-Neckar: IHK Karlsruhe: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: IHK Nordschwarzwald: IHK Südlicher Oberrhein: IHK Heilbronn-Franken: IHK Region Stuttgart: Bayerischer Industrie- und Handelskammertag BIHK e.v. Balanstraße 55 59, München Tel. 089/5116-0, Fax 089/ IHK Aschaffenburg: IHK zu Coburg: IHK für München und Oberbayern: IHK für Niederbayern in Passau: IHK Nürnberg für Mittelfranken: IHK für Oberfranken Bayreuth: IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim: IHK Schwaben: IHK Würzburg-Schweinfurt: Industrie- und Handelskammer Berlin Fasanenstr. 85, Berlin Tel. 030/ , -667, Fax 030/ Handelskammer Bremen Am Markt 13, Bremen Tel. 0421/3637-0, Fax 0421/ IHK Bremerhaven: Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ IHKs in Mecklenburg-Vorpommern: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, Schwerin Tel. 0385/ , Fax 0385/ IHK Neubrandenburg: IHK Rostock: Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag Hinüberstraße 16-18, Hannover Tel. 0511/ , Fax 0511/ IHK Hannover: IHK Lüneburg-Wolfsburg: Oldenburgische IHK: IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim: IHK für Ostfriesland und Papenburg: IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum: IHK NRW - Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Marienstraße 8, Düsseldorf Tel. 0211/ , Fax 0211/ info@ihk-nrw.de IHK Aachen: IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: IHK Mittleres Ruhrgebiet: IHK Bonn / Rhein-Sieg: IHK Lippe zu Detmold:

24 VR-GründungsKonzept GK IHK zu Dortmund: IHK zu Düsseldorf: Niederrheinische IHK Duisburg Wesel Kleve zu Duisburg: IHK für Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen zu Essen: Südwestfälische IHK zu Hagen: IHK zu Köln: IHK Mittlerer Niederrhein: IHK Nord Westfalen: IHK Siegen: IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz c/o IHK Koblenz, Schlossstraße 2, Koblenz Tel. 0261/106-0, Fax 0261/ IHK zu Koblenz: IHK für die Pfalz: IHK Rheinhessen: IHK Trier: Arbeitsgemeinschaft IHK Schleswig-Holstein Flensburg Kiel Lübeck Bergstraße 2, Kiel Tel. 0431/5194-0, Fax 0431/ Betriebs-/Existenzgründungsberatung Beratung der Länder: RKW Deutschland GmbH Kontorhaus Charlottenstraße 65, Quartier 203 Kronenstraße 18-19, Berlin Tel. 030/ , Fax 030/ Das RKW Deutschland GmbH (RKW-D) ist die Dachorganisation der regionalen RKWs. RKW - Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.v. Düsseldorfer Str. 40 A, Eschborn Tel / Kontakt: Das RKW Kompetenzzentrum ist eine Einrichtung des RKW-Bundesvereins. Es bietet schnelle, pragmatische Lösungen für heutige und künftige Herausforderungen in kleinen und mittleren Unternehmen. Beratung vor Ort: Linkkarte auf dem RKW Portal: Die folgenden Verbände legen an die Qualität ihrer beratenden Mitglieder hohe Maßstäbe an und können Existenzgründungsberater aus den Regionen benennen. Die Beratungskosten werden im Allgemeinen vom Bund bezuschusst. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.v. Zitelmannstraße 22, Bonn Tel. 0228/9161-0, Fax 0228/ info@bdu.de Vereinigung Beratender Betriebs- und Volkswirte (VBV) e.v. Blütenweg 12, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ info@vbv.de

25 VR-GründungsKonzept GK Bundesverband der Wirtschaftsberater (BVW) e.v. Lerchenweg 14, Zülpich Tel /81361, Fax 02252/ BUS Betreuungs- und Unternehmensberatungs GmbH Kunstmühlstraße 12a, Rosenheim Tel / , Fax 08031/ Regionale Ansprechpartner: Infos zu öffentlichen Fördermitteln GENO-STAR, das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehnskassen, informiert nicht nur über Fördermittel, sondern berechnet unverbindlich einen optimalen Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan und liefert Hinweise auf einzureichende Unterlagen. Internet-Service: Förderrechner + Förderprogramme + Förderlexikon + Adressen der lokalen genossenschaftlichen Banken KfW-Infocenter: Montag bis Freitag von 8:00-17:30 Uhr (Zentrales Förderinstitut des Bundes - die KfW-Bankengruppe fördert u. a. Existenzgründer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen.) infocenter@kfw.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Tel Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Finanzierungshotline Tel Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr foerderberatung@bmwi.bund.de Förderdatenbank (Förderprogramme und Finanzhilfen) Hier gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank L-Bank Karlsruhe Tel. 0721/ , Fax 0721/ derung/wirtschaftsfoerderunguebersicht.xml?ceid= LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17, München Kundencenter: Tel. 089/ , Fax 089/ info@lfa.de

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