Antragsverfahren Auslandsförderung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Antragsverfahren Auslandsförderung"

Transkript

1 Antragsverfahren Auslandsförderung 1. Örtliche Zuständigkeit: Das Studentenwerk Heidelberg ist auch zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem BAföG bei Durchführung einer schulischen Ausbildung in Spanien wie auch bei der dortigen Durchführung eines zu einer schulischen Ausbildung gehörenden Praktikums (für die Schweiz/das Fürstentum Liechtenstein ist ab April 2004 das Studentenwerk Augsburg zuständig). Die Förderungsanträge sind zu richten an: Studentenwerk Heidelberg - Amt für Ausbildungsförderung - Marstallhof 1,, Heidelberg. Die Formblattsätze für eine Antragstellung können auf Anforderung zugesandt werden (gegen Beifügung eines an den Empfänger adressierten DIN A 5 - Freiumschlags, mit 1,44 Euro freigemacht); bitte auch bei solchen Formblattanforderungen immer angeben: den Namen des / der Studierenden, die Hochschule und die Studienfachrichtung des / der (künftigen) Antragstellers / Antragstellerin. Die Formblätter können auch im Internet besorgt werden ( ggf. auch unter der Homepage des Studentenwerks: Die Formblätter werden sämtlich im Sommer 2004 geändert; nach Verkündung der Änderung im Gemeinsamen Ministerialblatt A dürfen die alten Formblätter nicht mehr verwendet werden. Unter unserer Internetadresse werden Entwürfe der neuen Formblätter (jeweils mit dem Zusatz neu im Dateinamen) eingestellt, es ist aber nicht gewährleistet, dass die Endfassungen vollständig mit diesen Entwürfen übereinstimmen. 2. Antragstellung: Die förderungsrechtlich maßgeblichen Umstände müssen in den bundeseinheitlich bestimmten Formblättern erklärt werden; ergänzend zu diesen Formblättern werden außerdem örtliche Zusatzvordrucke zur Erklärung oder Bescheinigung für bestimmte Sachverhalte angeboten, bei Auslandsförderungssachen ggf. auch zweisprachig. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch formlos gestellt werden; bitte aber dabei wie auch immer bei Zusendung sonstiger Unterlagen unter keinen Umständen Absender, Unterschrift, Angabe der konkreten Ausbildungsstätte und der Ausbildungsrichtung (Studienfachrichtung) vergessen. Bei formloser Antragstellung per Fax muss das Fax vom Antragsteller unterschrieben sein und die Fax-Vorlage muss umgehend nachgereicht werden. Eine rechtswirksame Antragstellung per ist derzeit noch nicht möglich (auch nicht zur Fristwahrung), ebenso wenig wie die Abgabe sonstiger Willenserklärungen im Antragsverfahren; hierzu müssen immer noch die konventionellen Übermittlungswege genutzt werden und dabei die sonstigen Form- und Fristvorschriften eingehalten werden. Zu einem Auslandförderungsantrag gehören alle Unterlagen, die zu einem vollständigen Inlandsantrag einzureichen sind, zuzüglich das Formblatt zur Erklärung des Lebenslaufs und der Angaben und Nachweise zu Formblatt 6. Soweit vorab nur vorläufige Erklärungen möglich sind, sind diese Angaben entsprechend zu kennzeichnen und die endgültigen Daten dann spätestens umgehend nach Ankunft in Spanien nachzureichen, ebenso wie erst im Ausland auszustellende spanische Vordruckbescheinigungen. Ausbildungsförderung kann frühestens ab Beginn des Monats gewährt werden, in dem ein Förderungsantrag gestellt wird (jedoch nicht für den Zeitraum vor Beginn der betreffenden Ausbildung). Förderungsrechtlich entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, in dem der Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist (nicht maßgeblich: das Datum des Poststempels). Bis auf Weiteres ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen eine rechtswirksame Antragstellung oder die Abgabe sonstiger Willenserklärungen per noch nicht möglich! Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes muss eine inländische Postzustellungsanschrift und ggf. ein im Inland lebender Postempfangsbevollmächtigter benannt werden, bei dem gewährleistet ist, dass er Schreiben umgehend an die / den Studierende(n) weiterleitet. Förderungszahlungen sind derzeit nur auf ein Inlandskonto möglich! 3. Antragszeitpunk: Ein Antrag für eine Auslandsförderung sollte 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes eingereicht werden. Bei Antragstellung erst nach Ablauf des Monats, in dem die Auslandsausbildung aufgenommen wurde bzw. der Weiterförderungszeitraum hätte beginnen sollen, ist eine rückwirkende Förderungsbewilligung schon deswegen nicht möglich. Bei geplanter Aufnahme eines zulassungsbeschränkten Studiums ist eine Antragstellung vor Erhalt des positiven Zulassungsbescheids wenig sinnvoll, da eine Bearbeitung vor der Zulassung in aller Regel nicht erfolgt. 4. Antragszeitraum (sog. Bewilligungszeitraum): Ein Antragszeitraum umfasst längstens zwei Semester, d. h. üblicherweise muss zumindest jedes Jahr ein vollständiger Wiederholungsantrag gestellt werden. Ein solcher Neuantrag ist auch erforderlich: - zu Beginn einer (zeitweiligen) Auslandsausbildung (erneut bei anschließendem Inlandsstudium); - bei nachträglicher Entscheidung, die Auslandsstudienzeit zu verlängern - bei einem (zusammenhängenden) Auslandsaufenthalt in Spanien, der nacheinander (unabhängig von der Reihenfolge) sowohl aus einem Praktikum wie auch aus einem schulischen Teil besteht für jeden der beiden Teile ist ein eigener Antrag erforderlich - für eine Förderung ab dem 5. Fachsemester - bei Immatrikulation in mehreren Teilstudiengängen mit unterschiedli-

2 cher Fachsemesterzählung: für eine Förderung ab dem jeweils 5. Fachsemester jedes einzelnen Teilstudienganges! - bei solchen Anträgen müssen förmliche Studienleistungsnachweise der Hochschule auf dem Formblatt 5" mit eingereicht werden; - für einen (möglichen) Förderungszeitraum nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer; - für eine Förderung als Hilfe zum Studienabschluss (nachdem die Förderungshöchstdauer überschritten ist); - ab dem Zeitpunkt, ab dem wegen eines früheren Fachrichtungswechsels eine Förderung nur in Form eines Bankdarlehens möglich ist. Außerdem sind u. a. spezielle Anträge bzw. Zusatzanträge erforderlich, wenn die Studienfachrichtung gewechselt wird - auch bei Änderung nur in einem Teilstudiengang!, wenn ausnahmsweise die voraussichtlichen aktuellen Einkommensverhältnisse eines Elternteils und oder des Ehegatten berücksichtigt werden sollen (Formblatt 7), wenn Unterhaltsvorschüsse (sog. Vorausleistungen) gewünscht werden (Formblatt 8), wenn wegen eines besonderen Härtefalls Zusatzfreibeträge vom Elterneinkommen berücksichtigt werden sollen. Der Auslandsförderungszeitraum darf nicht vor dem Monat beginnen, in dem die eigentliche förderungsfähige Auslandsausbildung aufgenommen wird; vorherige Sprachkurse in Spanien gehören nicht dazu, auch wenn sie von der betreffenden spanischen Ausbildungsstätte angeboten oder sogar gefordert werden. Der Auslandsförderungszeitraum endet in jedem Fall spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zur ausländischen Ausbildungsstätte endet bzw. die ausbildungsrechtlich verlangte Mindestdauer eines (förderungsfähigen) Praktikums erreicht wird, auch wenn der Auslandsaufenthalt noch andauert bzw. das Praktikum noch etwas länger dauert. Dauert die Lücke zwischen Ende der Auslandsausbildung und Beginn der nachfolgenden weiteren Inlandsausbildung nicht länger als vier Monate, so ist das Inlandsförderungsamt berechtigt, für die (längstens) zwei Monate unmittelbar vor der Aufnahme der Inlandsausbildung Förderung zu bewilligen, wenn rechtzeitig ein Inlandsantrag gestellt war (diese Lückenförderung ist ggf. in den folgenden Inlandförderungszeitraum mit einzubeziehen). 5. Bearbeitungsdauer: Das Antragsverfahren nach dem BAföG ist leider auf Grund der vorgegebenen Regelungen außerordentlich kompliziert und arbeits- und zeitaufwendig. In einer Vielzahl von Fällen ist es auch unvermeidlich, dass sich aus nachgereichten Unterlagen zusätzliche Fragen zu entscheidungserheblichen Sachverhalten ergeben, die nicht von vornherein feststellbar waren oder festgestellt wurden. Es erleichtert und beschleunigt eine Bearbeitung besonders, wenn: - bei Zusendung von Unterlagen regelmäßig darauf geachtet wird, dass der Name des / der Studierenden und der Hochschule und die Studienfachrichtung (der Studiengang bzw. die Teilstudiengänge) jeweils deutlich angegeben sind, - die Formblattfragen vollständig beantwortet sind und nicht zutreffende Fragen gestrichen wurden, - die amtlichen Hinweisblätter beim Ausfüllen der Formblätter 1, 3, 6 und 7 beachtet werden - die erforderlichen Unterschriften nicht vergessen worden sind, - die sich aus den Formblättern und Anforderungsschreiben ergebenden Nachweise vollständig beigefügt sind und für nachzureichende Unterlagen auch gleich mitgeteilt wird, welche noch fehlenden Erklärungen und Nachweise bis zu welchem Zeitpunkt vorgelegt werden (typische Fehler: der Steuerbescheid der Eltern wird nicht vollständig eingereicht, bei Rentenbescheiden fehlen die Seiten, in denen die Brutto- und Nettobeträge angegeben werden, bei Rentennachzahlungen fehlen die Bescheidteile zur Abrechnung und der Bescheid zum Verbleib vorläufig einbehaltener Nachzahlungsbeträge) - nachgeforderte Unterlagen termingerecht eingereicht werden und im Bedarfsfall rechtzeitig formlos schriftlich Terminverlängerung beantragt wird, - Änderungen gegenüber den ursprünglichen Antragsangaben jeweils unverzüglich und unaufgefordert schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen mitgeteilt werden, und zwar vom Auszubildenden, wenn es um seine Verhältnisse geht und in jedem Fall von den Eltern, wenn es um deren Verhältnisse oder um die von Geschwistern des Antragstellers geht. - eine bisherige Bankverbindung erst dann aufgegeben wird, nachdem die erste BAföG-Zahlung auf das neue Konto eingegangen ist und bei Anschriftenänderungen bzw. zeitweiliger Ortsabwesenheit für einen ausreichend langen Zeitraum auch jeweils eine umgehende Postnachsendung oder die Bestellung eines Bevollmächtigten organisiert wird. - Rückfragen zum Stand der Bearbeitung unterlassen werden Als Bearbeitungsdauer für einen vollständig vorliegenden Förderungsantrag bis zur Bescheidung/Zahlung müssen Sie in jedem Fall mit zwei Kalendermonaten; sofern schwierige Sachverhalte insbesondere hinsichtlich des bisherigen Werdegangs eines Antragstellers oder nur schwer zu besorgender Elternunterlagen vorliegen, kann die Bearbeitungszeit auch erheblich länger sein! Noch ein ganz dringender und fürsorglicher Hinweis: Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Erklärungen und Mitteilungen im Antragsverfahren nach dem BAföG vollständig und auch vollständig richtig sind, und dass Änderungen gegenüber den bisherigen Angaben unverzüglich schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen werden - Verstöße gegen diese gesetzlichen Verpflichtungen führen nicht nur zur Rückforderung zu Unrecht bezogener BAföG-Leistungen, sondern können außerdem Bußgeldverfahren oder sogar Strafverfahren zur Folge haben!

3 Hinweise zu besonderen Förderungsregelungen für ein Auslandspraktikum Zur Möglichkeit der Bewilligung von Auslandsförderung für die Durchführung eines Praktikums müssen mehrere Voraussetzungen zusammen erfüllt sein. Im Einzelnen: - Das Praktikum muss im Zusammenhang mit dem Studium an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule im Inland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union stehen; entspricht das Studium an der betreffenden Ausbildungsstätte nicht den vorstehend genannten Ausbildungsstättenarten nach Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer, Qualifikationsniveau und Art des damit vermittelten Berufsabschlusses, ist eine Förderung für das Auslandspraktikum nicht möglich. - Das Praktikum muss in Ausbildungsbestimmungen der sonst besuchten Ausbildungsstätte inhaltlich geregelt sein - Die Ableistung des Praktikums muss in der vorliegenden Förderungssache ausbildungsrechtlich erforderlich sein, d.h. es kann nicht z.b. auf Grund einschlägiger Vorbildung oder wegen eines schon vorher absolvierten Praktikums erlassen werden, - Förderungsfähig ist nur die ausbildungsrechtlich verbindlich vorgeschriebene Mindestdauer (d.h. ein Praxissemester mit einer Mindestdauer von 20 Wochen kann nur fünf Monate lang gefördert werden) - Die Anerkennung des Auslandspraktikums durch die zuständige Stelle der sonst besuchten Ausbildungsstätte (Prüfungsamt, Praktikantenamt) muss gewährleistet sein - Die für eine erfolgreiche Ableistung des Auslandspraktikums erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse müssen nachgewiesen sein - Das Praktikum muss in Europa* (Europa als geographischer Begriff!) abgeleistet werden. Umfasst ein Staat sowohl in Europa liegende Teile wie auch außereuropäische Gebiete, kommt es daher auf die örtliche Lage der Praktikumsstelle an. Zum Auslandsantrag gehören deswegen auch die Angaben und Nachweise, die sich aus dem Formblatt 6 und den Ausfüllhinweisen für dieses Formblatt ergeben, einschließlich der Bestätigung der zuständigen Stelle der Ausbildungsstätte in Formblatt 6 zu Mindestdauer, Erforderlichkeit und Gewährleistung der Anerkennung, eine Kopie des Praktikumsvertrags, eine bei Beginn des Praktikums nachzureichende Bescheinigung der Praktikantenstelle, der Nachweis der notwendigen Fremdsprachenkenntnisse und bei einem Praktikum außerhalb Europas die gesonderte gutachtliche Stellungnahme der zuständigen Stelle der Ausbildungsstätte zur besonderen Förderlichkeit. Außerdem: Wie bei einem Inlandspraktikum ist eine Praktikantenvergütung auf BAföG-Ansprüche anzurechnen; es gelten dabei auch die gleichen Einkommens- und Freibetragsbestimmungen des Gesetzes Ergänzender Hinweis: Findet das Praktikum außerhalb Europas statt, kommt eine Förderung grundsätzlich nicht in Betracht; Die Ausnahme zu der vorstehenden Ausschlussbestimmung ( 5 Abs. 5 Satz 3 BAföG): Das Praktikum wird in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einem Auslandsstudium in demselben Staat durchgeführt oder Der Antragsteller muss durch detaillierte und aussagekräftige Bescheinigung der zuständigen Stelle seiner sonst besuchten Ausbildungsstätte dem Amt für Ausbildungsförderung nachweisen, dass die Ableistung des Praktikums gerade außerhalb Europas für sein Studium nach den Studieninhalten und -anforderungen, dem erreichten Studienleistungsstand und ggf. einer besonderen schon bisher begonnenen Spezialisierung besonders förderlich ist und in vergleichbarer Weise nicht auch innerhalb Europas durchführbar ist. Beispiele hierzu (Ziffer Satz 1 der nach Artikel 85 Abs. 2 des Grundgesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats zum BAföG erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift BAföGVwV): Die Studien- oder Prüfungsordnung schreibt vor, dass das Praktikum außerhalb Europas abzuleisten ist, oder Es handelt sich in der vorliegenden Förderungssache bereits jetzt um eine derart spezialisierte Studienrichtung, dass praktische Erfahrungen außerhalb Europas erworben werden müssen (zum Beispiel zu einer Spezialisierung Technologie in den Tropen )

4 Hinweise zur Auslandsförderung nach dem BAföG (Spanien) Nach dem BAföG kann ein Förderungsanspruch auch für eine Auslandsausbildung bestehen, wenn einer / einem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel (nach Maßgabe der pauschalierenden Berechnungsvorschriften des BAföG) nicht zur Verfügung stehen und insbesondere auch im bisherigen Werdegang, im Studienleistungsstand, in der bisherigen Studiendauer, im Alter oder in der Staatsangehörigkeit keine Förderungshindernisse vorliegen. Wer dem Grunde nach keine Inlandsförderung wegen eines derartigen Förderungshindernisses erhalten kann, ist auch von der Möglichkeit einer Auslandsförderung nach dem BAföG ausgeschlossen! Bitte beachten Sie zu den derzeitigen Förderungsregelungen folgende Hinweise (wobei nicht sämtliche Bestimmungen angeführt werden können): I. Örtliche Zuständigkeit ( 45 Abs. 4 BAföG, Auslandszuständigkeitsverordnung): Für Auszubildende, die im Rahmen einer schulischen (im Gegensatz zu betrieblicher) Ausbildung oder für ein damit zusammenhängendes Praktikum eine in Spanien gelegene Ausbildungsstätte oder Praktikumsstelle besuchen, ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem BAföG das Studentenwerk Heidelberg Amt für Ausbildungsförderung Im Marstallhof 1, Heidelberg zuständig geworden (Tel , , , Fax , foe.stw@urz.uni-heidelberg.de); die bisherige Zuständigkeit des Studentenwerks in Saarbrücken gilt nicht mehr für Auslandsantragszeiträume, die nach März 2004 beginnen (Eine vollständige Auflistung der aktuellen Auslandszuständigkeiten finden Sie unter Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Interesse einer möglichst zügigen Antragsbearbeitung die für die Auslandsförderung zuständigen Bediensteten telefonisch nur beschränkt erreichbar sind, nämlich vorrangig nur montags. dienstags und donnerstags jeweils bis Uhr. II. IIa. Es gibt für Auslandsausbildungszeiten in Mitgliedsländern der EU (hier: Spanien) im Vergleich mit denen für andere Länder unterschiedliche Förderungsregelungen mit jeweils unterschiedlichen Förderungsvoraussetzungen und Förderungsfolgen: Besondere Auslandsförderung für Ausbildungszeiten in einem Mitgliedsland der Europäischen Union ( 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG): Antragstellern mit ständigem Wohnsitz im Inland kann nach zumindest einjähriger Ausbildungsdauer im Inland die Fortführung dieser Ausbildung in Mitgliedsländern der EU ggf. bis zu einem dort zu erreichenden Ausbildungsabschluss gefördert werden. Mit dieser im April 2001 eingeführten Möglichkeit findet EU-weit eine Angleichung an Inlandsförderungskonditionen statt, d.h. alle wesentliche Regelungen zur Inlandsförderung sind bei diesem Förderungsweg anzuwenden; die wesentliche Ausnahme: Für die Studienzeit in einem Mitgliedsland der EU werden notwendige Studiengebühren und 1 x Familienheimfahrtskosten je Semester bedarfserhöhend berücksichtigt. Damit können sich bei dieser EU-Förderung Förderungsprobleme insbesondere dann ergeben, wenn mit dem Wechsel von der Inlandsausbildungsstätte zu der im Ausland ein Fachrichtungswechsel im Sinne des BAföG verbunden war - dies kann wie bei der Inlandsförderung einen absoluten Förderungsausschlussgrund darstellen, oder wenn die zum 5. Semester erforderlichen Studienleistungsnachweise nicht vorgelegt werden können, mit denen von der Ausbildungsstätte bestätigt wird, dass die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des 4. Semesters (einschließlich der Inlandssemester in derselben Fachrichtung!!) üblichen Ausbildungsleistungen erbracht sind ist, oder wenn die an der ausländischen Ausbildungsstätte ausbildungsrechtlich vorgesehene Mindeststudienzeit (entsprechend der deutschen Regelstudienzeit) einschließlich der vom BAföG-Amt einzurechnenden Inlandssemester in derselben Fachrichtung überschritten wird. IIb. Allgemeine Auslandsförderung sowohl außerhalb der EU wie auch in den Mitgliedsländern der EU ( 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG): Wie auch schon vor April 2001 können Antragssteller mit ständigem Wohnsitz im Inland Auslandsförderung nach dieser Vorschrift in der Regel nur ein Mal, nur in einem Land und nur für eine zeitweilige längstens einjährige - Ausbildung im Ausland erhalten, nämlich wenn diese Auslandsausbildung nach dem bisher erreichten Ausbildungsstand für die Fortführung des Ausbildungsabschnitts im Inland oder einem Mitgliedsland der EU förderlich ist (d.h. es muss nicht dieselbe Fachrichtung sein!!), sie zumindest teilweise auf die vorgeschriebene oder übliche inländische (oder EU-) Ausbildungszeit angerechnet werden kann und wenn die ausländische Ausbildung zumindest ein Semester / Schulhalbjahr dauert bzw. sofern sie im Rahmen eines förmlichen Kooperationsabkommens zwischen inländischer und ausländischer Ausbildungsstätte durchgeführt wird mindestens zwölf Wochen. Diese Förderungsvorschrift kommt also nur dann in Betracht, wenn der Schwerpunkt des Ausbildungsabschnitts im Inland oder einem Mitgliedsland der EU liegt und diese Ausbildung im Inland bzw. einem Mitgliedsland der EU abgeschlossen werden wird. Vorteil dieser Förderungsvorschrift ist aber, dass während der Dauer einer danach geförderten Auslandsausbildung sonst fällig werdende Nachweise zum Studienleistungsstand nicht verlangt werden, dass die Prüfung eines Fachrichtungswechsels bei Wechsel vom Inland bzw. EU- Mitgliedsland zur Auslandsausbildung entfällt (es wird nur die Förderlichkeit der betreffenden Auslandsausbildung geprüft) und dass für derartige Auslandsausbildungszeiten, sofern sie außerhalb der EU stattfinden, zum Bedarf auch ein allgemeiner Auslandszuschlag (an Stelle des niedrigeren Mietzuschlags für Studienunterkunftskosten) gewährt werden kann (innerhalb der EU nur der Mietzuschlag wie bei der Inlandsausbildung), ebenso wie Zuschläge für Familienheimfahrten und notwendige Studiengebühren (s.o.). Ist bei dem ersten Förderungsantrag für die Auslandsausbildung in einem Mitgliedsland der EU noch nicht feststellbar, dass nur die besondere EU-Regelung für eine Förderungsbewilligung in Betracht kommt, wird Auslandsförderung vorläufig unter Anwendung der allgemeinen Auslandsregelung (s.o. Ziff. IIb) geleistet. Stellt sich dann bei einem Folge-Auslandsantrag heraus, dass doch nur die besondere EU-Regelung in Betracht kommt, wird nachträglich auch der erste Auslandszeitraum den EU-Förderungsvorschriften zugeordnet, d.h. dass dann noch nachträglich geprüft werden muss, ob einer der unter IIa genannten Problemfälle vorliegt. Für beide Förderungswege gilt, dass es sich dabei um den Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte handeln muss, der dem Besuch von im Inland gelegenen Gymnasien ab Klasse 11 (bei Ausbildungsstätten, an denen der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bereits nach 12 Schuljahren vorgesehen ist: ab Klasse 10), dem Besuch von zumindest zweijährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschulen, von

5 Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen gleichwertig ist, wobei die ausländische Ausbildungsstättenart der Ausbildungsstättenart der Inlandsausbildung bzw. Ausbildung in einem Mitgliedsland der EU entsprechen muss. III. Handelt es sich bei der Auslandsausbildung um ein Praktikum, so ist dies nur und auch nur für die ausbildungsrechtlich vorgeschriebene Mindestdauer förderungsfähig, wenn es in Ausbildungsbestimmungen inhaltlich geregelt ist, noch durchgeführt werden muss, zumindest zwölf Wochen dauert, die Anerkennung des Praktikums durch die zuständige (inländische oder in einem Mitgliedsstaat der EU liegende) Ausbildungsstätte / Prüfungsstelle / Praktikumsamt ausbildungsrechtlich gewährleistet ist, dieses Praktikum zu einem Studium an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule gehört und die Praktikumsstelle / Praktikantenfirma nicht außerhalb Europas liegt Praktika außerhalb Europas können nur ausnahmsweise gefördert werden, nämlich wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind und wenn mit einer detaillierten Stellungnahme die Ausbildungsstätte, zu deren Besuch das außereuropäische Praktikum gehört, nachgewiesen wird, dass und warum für die konkrete Ausbildung des Antragstellers und dem bisherigen Studienleistungsstand dieser Praktikumsaufenthalt außerhalb Europas nach dem Ausbildungsstand besonders förderlich ist und mit vergleichbarem Nutzen nicht innerhalb Europas durchgeführt werden kann. Eine derartige besondere Förderlichkeit kann z.b. vorliegen, wenn das Praktikum nach der betreffenden Studien- oder Prüfungsordnung zwingend außerhalb Europas abgeleistet werden muss, der Auszubildende sich in seinem bisherigen Studiengang inzwischen derart spezialisiert hat, dass praktische Erfahrungen außerhalb Europas erworben werden müssen, das Praktikum in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem Auslandsstudium in demselben Staat durchgeführt wird. Für alle vorstehend genannten Förderungsmöglichkeiten ist weitere Voraussetzung einer Auslandsförderung, dass einschlägige Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden, die für den Erfolg der betreffenden Auslandsausbildung notwendig sind und auch sonst eine ausreichende Verständigung in dem ausländischen Staat ermöglichen. Die Bearbeitung von Auslandsförderungsanträgen ist besonders verwaltungsaufwändig und nimmt deswegen wesentlich mehr Zeit in Anspruch, als dies bei der Inlandsförderung der Fall ist. Ein Auslandsförderungsantrag sollte daher möglichst frühzeitig gestellt werden (sechs Kalendermonate vor Beginn der Auslandsausbildung), damit überhaupt die Chance dafür besteht, zeitnah mit dem Beginn der Auslandsausbildung die dafür vorgesehene Förderung zahlbar zu machen. Auslandsförderungszahlungen können nur auf ein Inlandskonto überwiesen werden und außerdem muss auch zu einem Auslandsantrag eine inländische Postzustellungsanschrift (ggf. unter Benennung eines Empfangsbevollmächtigten) vorhanden sein. Bitte beachten: Es ist derzeit noch nicht möglich, rechtswirksam Anträge per Internet zu stellen oder zu einem Antrag Willenserklärungen abzugeben. Hierzu müssen immer noch die konventionellen Übermittlungswege eingehalten werden und dabei auch sämtliche sonstigen Formvorschriften und Fristenregelungen eingehalten werden. Bei Zusendung von Unterlagen per Fax sind die Originale der Faxvorlagen jeweils umgehend nachzureichen. Beachten Sie bitte auch, dass Anfragen per nicht vorrangig beantwortet werden können und dass das Amt für Ausbildungsförderung Mitteilungen, die personenbezogene Daten enthalten, aus Datenschutzgründen nicht per Internet übermitteln sollen; bitte daher immer neben Benennung der konkreten Ausbildung (was, ab wann, wo, mit welchem dabei angestrebten Abschluss) auch die Postanschrift angeben. Bedenken Sie bei Rückfragen zum Stand einer Antragssache, dass dies die eigentliche Bearbeitung verzögert! Es besteht die Möglichkeit, bis zu einem Jahr vor Beginn der geplanten Ausbildungsmaßnahme im Ausland eine Vorabentscheidung darüber zu beantragen, ob dem Grunde nach für die geplante Maßnahme eine Förderung nach dem BAföG bewilligt werden kann (eine rechnerische Vorabentscheidung ist gesetzlich nicht vorgesehen und auch wegen des damit verbundenen Aufwands nicht möglich). Die Wahrnehmung dieser Antragsmöglichkeit verkürzt außerdem die Bearbeitungsdauer eines späteren konkreten Förderungsantrags. Für eine solche Vorabentscheidung ist erforderlich: Ein dahingehender formloser schriftlicher Antrag (zweckmäßigerweise unter Verwendung des Formblatts 1 und mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit eine Vorabentscheidung beantragt wird), verbunden mit der Angabe des ständigen Wohnsitzes. Die Erklärungen in Formblatt 6 auch mit den Angaben, ab wann, wie lange, an welcher ausländischen Ausbildungsstätte und konkret in welcher Fachrichtung die Auslandsausbildung geplant ist und ob bzw. ab wann und an welcher Ausbildungsstätte im Inland oder einem Mitgliedsland der EU die bisherige Ausbildung weitergeführt werden wird und in welchem Land konkret welche Art des angestrebten Abschlussexamens geplant ist; bei einem Auslandspraktikum ist außerdem eine formularmäßige Bestätigung der inländischen Ausbildungsstätte zu den Praktikumsvorschriften erforderlich (in Formblatt 6). Ein geeigneter Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (s. Ausfüllhinweise zu Formblatt 6) die Bestätigung über die Durchführung einfacher Sprachkurse reicht nicht. Beizufügen ist außerdem ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf (zweckmäßigerweise unter Verwendung des Formblatts Anlage zum Formblatt 1 ), auch mit der Angabe, ob bzw. von wann bis wann und in welchem Ausbildungsgang bereits Auslandsausbildungszeiten absolviert wurden und mit der jeweiligen Erklärung, ob dafür BAföG-Leistungen bezogen worden waren. Die Berechnung der Höhe einer Auslandsförderung entspricht den Inlandsförderungsbestimmungen mit Ausnahme bedarfserhöhender Zusatzleistungen (s. Erläuterungen zu Ziff IIa und IIb). Eine unverbindliche Grobabschätzung der möglichen Förderungshöhe erlaubt ein im Internet zugänglicher BAföG-Rechner unter

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Andreas Schulz (Teamleiter Ausbildungsförderung bei der Region Hannover) 1 Gliederung des Vortrages Zuständigkeit

Mehr

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Autor: Andreas Schulz Gliederung des Vortrages Zuständigkeit für die Auslandsförderung Förderung eines zeitlich begrenzten Auslandsstudiums in aller Welt im Rahmen eines Studiums in Deutschland oder in

Mehr

Mit BAföG ins Ausland

Mit BAföG ins Ausland Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme

Mehr

MERKBLATT. (Stand: Mai 2004) für die Förderung eines Praktikums in den Ländern Ozeaniens (außer Australien) und den Ländern Afrikas

MERKBLATT. (Stand: Mai 2004) für die Förderung eines Praktikums in den Ländern Ozeaniens (außer Australien) und den Ländern Afrikas Studentenwerk Frankfurt (Oder), Amt für Ausbildungsförderung Paul-Feldner-Str. 8, 15230 Frankfurt (Oder), Telefon (0335) 565 09 22 Telefax (0335) 565 09 99, Email: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de MERKBLATT

Mehr

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft 6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Andere Ausbildung nach dem Abbruch einer früheren Ausbildung oder einem Fachrichtungswechsel

Andere Ausbildung nach dem Abbruch einer früheren Ausbildung oder einem Fachrichtungswechsel Andere Ausbildung nach dem Abbruch einer früheren Ausbildung oder einem Fachrichtungswechsel Merkblatt zu den Voraussetzungen der Förderung einer anderen Ausbildung nach dem Abbruch einer früheren Ausbildung

Mehr

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013

Mehr

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen Allgemeine Studienberatung Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife

Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife

Mehr

Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudien- oder Praxissemesters

Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudien- oder Praxissemesters Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudien- oder Praxissemesters Inhaltsverzeichnis 1 Auslands-BAföG... 2 1.1 Voraussetzungen für die Förderung... 2 1.2 Leistungen: Grundförderung und Auslandszuschläge...

Mehr

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein. Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung

Mehr

Checkliste Bachelor Bewerbung

Checkliste Bachelor Bewerbung Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss

Mehr

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH) syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 17. Januar 2013 Nr. 3/2013 I n h a l t : Erste Satzung zur Änderung der Praktikantenordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-29 13 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Hochschulzugang ohne Abitur in Thüringen

Hochschulzugang ohne Abitur in Thüringen Hochschulzugang ohne Abitur in Thüringen Bezüglich des Hochschulzugangs gelten in Thüringen aktuell (Stand: April 2015) insbesondere folgende Rechtsgrundlagen: 60, 63 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)

Mehr

BREMER STUDIEN- FONDS e.v.

BREMER STUDIEN- FONDS e.v. BREMER STUDIEN- FONDS e.v. Förderverein für studienbedingte Auslandsaufenthalte Flughafen Bremen Der Bremer Studien-Fonds e.v. fördert Auslandsaufenthalte von Studierenden der Universität Bremen Hochschule

Mehr

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531. An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)

ZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts) SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-26 65 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de

Mehr

Anleitung zur Online-Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge

Anleitung zur Online-Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge CampusCenter Alsterterrasse 1 20354 Hamburg Tel.: 040-42838-7000 Anleitung zur Online-Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge Bewerbungsbeispiel: Lehramt an Gymnasien (BA und MA) Wichtiger Hinweis: Sie

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

1. Wie beantrage ich Auslandsförderung? 1.1. Nach 15 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung vom Beginn des Monats an geleistet,

1. Wie beantrage ich Auslandsförderung? 1.1. Nach 15 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung vom Beginn des Monats an geleistet, Bezirksregierung Köln Ausbildungsförderung- Theaterplatz 14 * 52062 Aachen Telefon (0241) 455-02 * Telefax (0241) 455-191 bafoeg@bezreg-koeln.nrw.de M E R K B L A T T (Stand: Juli 04) für die Förderung

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Fachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Fachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können

Mehr

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik

Vorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?

Mehr

ALLES RUND UM DAS BAföG! Erstantrag Wiederholungsantrag

ALLES RUND UM DAS BAföG! Erstantrag Wiederholungsantrag MainSWerk Studentenwerk Frankfurt am Main Anstalt des öffentlichen Rechts Postanschrift Postfach 90 04 60 60444 Frankfurt am Main Besucheranschrift: Bockenheimer Landstraße 133 60325 Frankfurt am Main

Mehr

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) Formblatt 1 Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) zwischen (Träger). (Ansprechpartner).. (Adresse) und dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Das BAföG. Ein kurzer Überblick. (Grundlagen und Härtefallregelung) Sven Drebes

Das BAföG. Ein kurzer Überblick. (Grundlagen und Härtefallregelung) Sven Drebes Das BAföG Ein kurzer Überblick (Grundlagen und Härtefallregelung) Referent*innen Jeanette Krell Sven Drebes Inhalt Was bedeutet BAföG? Fragen zur Antragstellung Fragen während des Studiums Rückzahlung

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Antrag auf Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums SS 2016

Antrag auf Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums SS 2016 Antrag auf Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums SS 2016 Erstantrag Wiederholungsantrag Verlängerungsantrag 1. Angaben zur Person des Antragstellers 1.1 Name: Vorname: Geburtsname: 1.2 Heimatadresse:

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

BAföG. alles rund um das bafög! Erstantrag Wiederholungsantrag. Mein Studium. MainSWerk.

BAföG. alles rund um das bafög! Erstantrag Wiederholungsantrag. Mein Studium. MainSWerk. BAföG MainSWerk Studentenwerk Frankfurt am Main Anstalt des öffentlichen Rechts Postanschrift Postfach 90 04 60 60444 Frankfurt am Main Besucheranschrift: Bockenheimer Landstraße 133 60325 Frankfurt am

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife

Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife Niedersächsisches Kultusministerium Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife 1. Praktikumsregelungen für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe,

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original

Mehr

Unterhalts-Schnell-Check

Unterhalts-Schnell-Check Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

ANTRAG AUF NAMENSÄNDERUNG

ANTRAG AUF NAMENSÄNDERUNG Die Angaben zur Person bitte in Blockschrift oder mit Schreibmaschine/Computer ausfüllen! Zutreffendes bitte ankreuzen! Zu den Klammerziffern ( ) bitte die Ausfüllanweisungen auf Seite 3 lesen! ANTRAG

Mehr

Leitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab.

Leitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab. Leitsätze: 1. 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG ist auf andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als die Schweiz (hier: Liechtenstein) nicht entsprechend anwendbar. 2. Besondere

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

Die Finanzierung der Psychotherapieausbildung - Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungsmöglichkeiten 1

Die Finanzierung der Psychotherapieausbildung - Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungsmöglichkeiten 1 Die Finanzierung der Psychotherapieausbildung - Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungsmöglichkeiten 1 Ingrid Dorschner-Wittlich 2 Für die Ausbildungen nach dem PsychThG zum Psychologischen Psychotherapeuten

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Was ist Wohngeld? Wohnen kostet Geld oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen

Mehr

BAföG Geförderte nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG Geförderte nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG Geförderte nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und finanzielle Förderung in absoluten in absoluten Zahlen, Zahlen, 1991 bis 1991 2012bis 2012 durchschnittlicher monatlicher Schüler 228 246

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig 13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

Bewerbungsbedingungen für Stipendien

Bewerbungsbedingungen für Stipendien Bewerbungsbedingungen für Stipendien 1. Wer kann sich bewerben? Jede Familie, die mit Ihrem Kind die allgemeinen Aufnahmebedingungen erfüllt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Stipendium. 2. Wer

Mehr

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Volkshochschule Meppen Postfach 17 62 49707 Meppen Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Ansprechpartner: Oliver Hankofer, Tel.: 05931 9373-35 oliver.hankofer@vhs-meppen.de Freiherr-vom-Stein-Str.

Mehr

Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg

Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg Bitte beachten Sie den Leitfaden zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens. Persönliche Daten Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort,

Mehr

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung

Mehr

A n t r a g. auf Zustimmung zur Ableistung eines 4- und 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungen im Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit

A n t r a g. auf Zustimmung zur Ableistung eines 4- und 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungen im Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung eines 4- und 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungen im Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit Name, Vorname Geburtsdatum: Anschrift: Tel.-Nr.: E-Mail-Adresse:

Mehr

ANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

ANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) ANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) Eingang: 1. Name: 2. Matrikel-Nr.: 3. IBAN: BIC: ANGABEN ZUM WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITSVORHABEN Ich beantrage ein

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc.

Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. der Fakultät III der Universität Siegen vom 12. Juni 2013 Aufgrund der Satzung der Universität Siegen

Mehr