DIE WOCHENZEITUNG FÜR ENTSCHEIDER IN DER PFLEGE // AUSGABE 42

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Transkript:

16.10.2015 // H 46794 // 18. JAHRGANG // WWW.CAREKONKRET.NET Die Software für Soziale Dienstleister DIE WOCHENZEITUNG FÜR ENTSCHEIDER IN DER PFLEGE // AUSGABE 42 SEITE 2 // THEMA DER WOCHE Case-Management Beim Übergang vom Krankenhaus in eine weitergehende Versorgung gibt es immer noch viel Verbesserungsbedarf. Ein Modellprojekt zeigt, wie die Zusammenarbeit aller Beteiligten gelingen kann. SEITE 4 // NACHRICHTEN Diskussion Braucht Niedersachsens Altenpflege einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales? Befürworter und Gegner lieferten sich in Hannover einen Schlagabtausch. SEITE 6 // HEIME Gewinnaufschlag Ein Schiedsspruch aus Baden-Württemberg dürfte bundesweit große Beachtung finden. Dabei wurde einem Träger ein Gewinnaufschlag von mindestens 1,5 Prozent zugesprochen. Altenbericht Kommission legt Ergebnisse vor Berlin // Der Vorsitzende der 7. Altenberichtskommission, Prof. Dr. Andreas Kruse, hat jetzt das neue Gutachten zum Thema Sorge und Mitverantwortung in der Kommune Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften an die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) übergeben. Im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird nun geprüft, ob die Handlungsempfehlungen in konkrete politische Maßnahmen einfließen können. Elf Experten unterschiedlicher Fachrichtungen haben den Bericht erarbeitet, der Handlungsempfehlungen an staatliche und gesellschaftliche Akteure für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen gibt: Die Caring Community als Leitbild für neue Nachbarschaften im Quartier. Der demografische und soziale Wandel verlangt nach einer zum Teil grundlegenden Korrektur sozialpolitischer und sozialrechtlicher Steuerung im Sozial- und Gesundheitswesen. Das gilt in besonderem Maße für Fragen der Gestaltung von Aufgaben der Sorge und Unterstützung für auf Hilfe angewiesene ältere Menschen. Die 7. Sachverständigenkommission untersuchte, welchen Beitrag die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um Teilhabe und eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen zu ermöglichen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission ist mit Übergabe des Berichts beendet. Im Anschluss wird die Bundesregierung ihre Stellungnahme dazu erarbeiten. Der so ergänzte Bericht muss dann vom Kabinett beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden. Veröffentlicht wird er voraussichtlich im März 2016. (ck) ZITAT DER WOCHE // Es ist wichtig, den Menschen aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten // Martina Roes vom Deutschen Zentrum für neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) in Witten forderte Pflegekräfte dazu auf, sich in Fallbesprechungen systematisch über die Betreuung von Demenzkranken auszutauschen. Lösungen sollten nicht einfach aus dem Bauch heraus entschieden werden. (epd) Foto: Caro Hoene Kasse kritisiert Auswüchse der Ambulantisierung von Pflegeeinrichtungen AOK: Missbrauch nimmt zu Die Ambulantisierung schreitet weiter voran und sie kostet zunehmend mehr Geld. Weil immer mehr Dienstleister ihre Leistungen ambulant abrechnen und so deutlich mehr Geld aus der Pflegeversicherung erhalten, befürchtet der AOK-Bundesverband eine Kostenexplosion. Er fordert ein politisches Umdenken. Berlin // Die Kasse geht mit den Pflegeanbietern hart ins Gericht. Immer häufiger unterliefen Träger von Pflegeeinrichtungen die gute Absicht des Gesetzgebers, pflegebedürftigen Menschen nach dem Grundsatz ambulant vor stationär möglichst lange ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Träger bieten im Verbund ambulante Versorgungsangebote an, die sich im Leistungsumfang von einer vollstationären Einrichtung nicht unterscheiden, heißt es in einer aktuellen Information des AOK- Bundesverbandes zum Thema. Die Kasse spricht hier sogar von einem Missbrauch bei der Förderung von ambulanten Wohngruppen. Dabei gehe es in erster Linie um den Wohngruppenzuschlag. Der Zuschlag beträgt derzeit 205 Euro monatlich. Er soll mit dem PSG II auf 214 Euro angehoben werden. Nach Darstellung des AOK-Bundesverbandes sind in letzter Zeit zwei Entwicklungen zu beobachten, bei denen es darum gehe, den Wohngruppenzuschlag abzuschöpfen : die Umwandlung von Heimen in ambulante Verbundstrukturen sowie Neugründungen, bei denen gewinnorientierte Geschäftsmodelle entwickelt werden, die Wohnen, Pflegedienst und Tagespflege miteinander verzahnen. So baue zum Beispiel ein großer privater Pflegeanbieter in Bayern Heimzimmer mit überschaubarem Aufwand zu Wohnappartements um: In die Zimmer werden kleine Küchenzeilen eingebaut, die jedoch // Diese Geschäftsmodelle ziehen unter dem Deckmantel innovativer Wohnformen darauf ab, Umsatz und Rendite zu erhöhen // AOK BUNDESVERBAND FREUDE AM ESSEN Das Essen ist ein Highlight für alte Menschen. Doch das, was manchmal in Heimen auf den Teller kommt, lässt nicht immer Freude aufkommen. Lieblos sei es oft, und viel zu sehr an den Kosten orientiert, findet Jörg Reuter. Für ihn muss Essen ein emotionaler Genuss sein. Unterstützt vom Coop- Fonds für Nachhaltigkeit hat der Gastronomieberater mit seiner Kollegin Manuela Rehn und Food-Bloggerin Cathrin Brandes zwölf deutsche Seniorenheime besucht. Die drei haben zugehört wie jenen Damen im Seniorenheim der Caritas Berlin-Brandenburg in Berlin (Foto). Sie haben mit ihnen gekocht, jede Menge Déjà-vus an Omas Sonntagsbraten gehabt und neue Lieblingsrezepte entdeckt. Die Küche aus Großmutters Zeiten haben die Berliner in einem Buch zusammengefasst. Der Titel Wir haben einfach gekocht ist auch eine Verbeugung vor der älteren Generation. Weitere Infos unter www.wir-haben-einfachgekocht.de (dpa) nicht genutzt werden. Der Flur zu den Zimmern wird mit einer Eingangstür verbaut und erhält eine Türklingel. Zudem wird die stationäre Pflegevollversorgung nicht mehr in einem Heimvertrag mit dem Pflegebedürftigen geregelt, sondern in Einzelverträgen mit dem am Versorgungsverbund beteiligten Einrichtungen, kritisiert die Kasse. Die Situation verbessere sich dadurch weder für die Pflegebedürftigen noch für die Pflegepersonen. Der Träger dagegen könne durch die Umwandlung seinen Umsatz nach eigenen Angaben um 39 Prozent steigern bei in etwa gleich bleibenden Kosten. Das sich daraus ergebende Rendite-Plus bezahlen die Beitragszahler der Kranken- und Pflegekassen. Nach diesem Modell steigen die Kosten für die Solidargemeinschaft um mehr als 100 Prozent, so der AOK-Bundesverband. Ein weiteres Beispiel, dass die AOK kritisiert: Ein vorwiegend in Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen tätiger Träger habe sich auf das Kombinieren von Intensiv- und Demenz-Wohngruppen mit Tagespflege-Leistungen spezialisiert: Entsprechende Geschäftsmodelle zielen unter dem Deckmantel innovativer Wohnformen darauf ab, Umsatz- und Rendite zu erhöhen, heißt es dazu im AOK- Papier. Auch hier gebe es bei steigenden Kosten für die Pflegekassen keinerlei Verbesserungen für die Pflegebedürftigen. Die Bundesregierung habe laut AOK das Problem durchaus erkannt. Bereits mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde klargestellt, dass kein Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag besteht, wenn eine Versorgungsform weitgehend dem Umfang der vollstationären Pflege entspricht. Der Entwurf für das PSG II enthält jetzt eine weitere Klarstellung: Damit Pflegebedürftige neben dem Wohngruppenzuschlag Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben, soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüfen und gegenüber der Pflegekasse feststellen, dass die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe ohne solche teilstationären Leistungen nicht sichergestellt ist. Das ist aus Sicht des AOK-Bundesverbandes richtig, schließe aber nicht alle Schlupflöcher. Um einen Graubereich zu vermeiden sollen die Anbieter ambulanter Wohnformen verpflichtet werden, mit Pflegebedürftigen einen Heimvertrag abzuschließen, wenn die Leistungen einer vollstationären Versorgung entsprechen, schlägt die Kasse vor. Den Pflegekassen müsse es außerdem erlaubt werden, den Leistungsumfang in entsprechenden Fällen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüfen zu lassen. (ck)

2 // CAREkonkret AUSGABE 42 // 16.10.2015 THEMA DER WOCHE Modellprojekt Patientenorientiertes Case-Management nach einem Krankenhausaufenthalt könnte landesweit umgesetzt werden Mit gutem Beispiel voran Der Übergang von der Krankenhaus- in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungskette für die Patienten dar. Ein Modellprojekt im Eifelkreis Bitburg- Prüm zeigt, wie die Zusammenarbeit alle Prozessbeteiligten verbessert werden kann. VON HANS OLIVA Bitburg-Prüm // Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist der flächenmäßig größte und mit seinen 235 Ortsgemeinden der am dünnsten besiedelte Landkreis in Rheinland-Pfalz. Aufgrund seiner überwiegend ländlichen Struktur sieht er sich ähnlich wie andere ländliche Regionen aktuell und in Zukunft verstärkt mit folgenden Herausforderungen konfrontiert: Gestaltung des demografischen Wandels Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen im Hinblick auf Infrastruktureinrichtungen und Mobilität Gewährleistung der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen vorrangig in dörflich strukturierten Räumen. Weiterentwicklung und Förderung der regionalen Wirtschaft und Landwirtschaft Bereitstellung moderner Telekommunikationsmittel Gestaltung des Klimawandels und der (alternativen) Energieversorgung. Vor diesem Hintergrund hat der Eifelkreis Bitburg-Prüm in den vergangenen Jahren einen Masterplan Daseinsvorsorge entwickelt, der Vorschläge für die obengenannten Handlungsfelder bündelt. Wichtige Bausteine des Masterplans waren sowohl die im Jahr 2011 erstellte Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen als auch die im Herbst 2014 der (Fach-)Öffentlichkeit vorgestellte Pflegestrukturplanung für den Eifelkreis Bitburg-Prüm. Von vornherein war das im Rahmen des Zukunftsprogramms Gesundheit und Pflege 2020 vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium geförderte Modellprojekt Patientenorientiertes Case-Management nach einem Krankenhausaufenthalt im Eifelkreis Bitburg-Prüm inhaltlich eng mit der kreisweiten Pflegestrukturplanung verknüpft. Dabei war es vor allem auf die Umsetzung folgender Ziele ausgerichtet: 1. Die Überleitung älterer und häufig chronisch kranker (pflegebedürftiger) Personen aus Krankenhäusern sollte frühzeitiger geplant und passgenauer möglichst zurück in das häusliche Umfeld oder in professionelle Pflegedienste und -einrichtungen gesteuert werden. 2. Dazu sollte eine engere Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten/Pflegeüberleitungen der Krankenhäuser (in Bitburg und Prüm), den vier Pflegestützpunkten und dem Sozialamt angestrebt und dafür eine schriftliche Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. 3. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollte die Rolle des Sozialamts als steuernde, koordinierende und vernetzende Instanz gestärkt werden. 4. Parallel dazu sollten unter Einbeziehung der Pflegedienste und -einrichtungen sowie der niedergelassenen Haus- und Fachärzte die bestehenden Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden. Dabei sollte in Verbindung mit der Pflegestrukturplanung vor allem durch den Ausbau ambulanter Angebote die häusliche Versorgung älterer (pflegebedürftiger) Menschen verbessert werden. In enger Verbindung mit der Pflegestrukturplanung und den dazu durchgeführten Erhebungen und Beteiligungsprozessen wurden im landesgeförderten Modellprojekt zur Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung in mehreren Arbeitsschritten umgesetzt, angefangen vom Informieren der (Fach-)Öffentlichkeit zu den Zielen und Aufgaben des Projektvorhabens über die Ist- Beschreibung und Bewertung (Stärken und Schwachstellen) bis hin zu Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Am Schluss stand eine Kooperationsvereinbarung. Etwa ein Jahr nach Beginn des Modellprojekts wurde diese Ein optimales Entlassmanagement vermeidet Schnittstellenprobleme zwischen Akut- und Anschlussversorgung insbesondere im häuslichen Bereich. Kooperationsvereinbarung im Sommer 2014 von allen Projektbeteiligten unterschrieben. Darin wurde zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten/Pflegeüberleitungen der beiden Krankenhäuser, den Pflegestützpunkten und dem Sozialamt die Umsetzung folgender Maßnahmen beschlossen: Die Patienten der beiden am Projekt beteiligten Krankenhäuser werden künftig durch die Sozialdienste/Pflegeüberleitungen regelhaft und frühzeitiger über die Angebote der Pflegestützpunkte und die Zuständigkeit und Leistungen des Sozialamts informiert. Falls die Patienten der Krankenhäuser damit einverstanden sind, werden ihre Daten (mit Hilfe eines Formulars) an die Pflegestützpunkte und das Sozialamt weitergeleitet. Je nach Bedarf erfolgt dieser fallbezogene Datenaustausch auch zwischen den Pflegestützpunkten und dem Sozialamt des Eifelkreises. Wenn es von den Patienten gewünscht wird, können sowohl die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte als auch die des Sozialamts sie im Krankenhaus aufsuchen und beraten. Die Pflegestützpunkte können in den Krankenhäusern Sprechstunden anbieten. Je nach Fallkonstellation und wenn dies gewünscht wird, kann auch eine gemeinsame Beratung der Ratsuchenden durch die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte und des Sozialamts zu Hause erfolgen. Zwischen den Mitarbeitern des Sozialamts, der Pflegestützpunkte und der Krankenhaussozialdienste/Pflegeüberleitungen findet regelmäßig ein Informations- und Erfahrungsaustausch statt. Ein wesentlicher Bestandteil des Modellprojekts bestand darin, die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zu evaluieren. Für diesen wichtigen Arbeitsschritt stand allerdings nur ein relativ kurzer Zeitraum von vier Monaten (September bis Dezember 2014) zur Verfügung. Folgende Evaluationsergebnisse können besonders hervorgehoben werden: Die wechselseitig in der Kooperationsvereinbarung festge- INTERVIEW // 70 Akteure arbeiten an der Pflegestrukturplanung// Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat bereits im Jahr 2012 eine Pflegestrukturplanung erarbeitet. Warum das notwendig wurde und wie sich der Prozess gestaltet hat, erklärt Monika Schuster. Sie leitet das Amt Soziales im Eifelkreis. INTERVIEW: KERSTIN HAMANN Das Modellprojekt Entlassmanagement ist ein Baustein in der Pflegestrukturplanung des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Was hat sich durch die Pflegestrukturplanung verändert? Die politischen Gremien im Eifelkreis Bitburg-Prüm haben sich mit der Thematik der Pflegestrukturplanung auseinandergesetzt und im Februar 2012 hat der Kreistag bereits beschlossen, dass eine Pflegestrukturplanung erarbeitet werden soll. Dies ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass der Eifelkreis der flächengrößte Kreis in Rheinland-Pfalz mit 235 Ortsgemeinden eine Besonderheit in der Struktur ausweist und für den demografischen Wandel gerüstet sein möchte. Die Debatte wurde sowohl auf der politischen Ebene, als auch mit den Akteuren in und um die Pflege sowie mit Bürgern geführt. In Verbindung mit der Pflegestrukturplanung sind weitere Projekte, wie das Patientenorientierte Case- Management nach einem Krankenhausaufenthalt im Rahmen des Modells Gesundheit und Pflege 2020 in Rheinlang-Pfalz und die Teilnahme am Modellprojekt nach 14 a AGSGB XII im Bereich der Hilfe zur Pflege entstanden. Ebenfalls im präventiven beratenden Sektor nimmt der Kreis am Modellprojekt Gemeindeschwester plus in Rheinland-Pfalz teil, mit der Folge, dass an zwei Pflegestützpunkten im Kreis Gemeindeschwestern eingestellt werden. Haben Sie alle Leistungserbringer mit an Bord gehabt oder schlug Ihnen auch Kritik entgegen? Über 70 Akteure waren in den Prozess der Pflegestrukturplanung eingebunden und konnten diesen konstruktiv begleiten. Mit eingeschlossen waren die politischen Vertreter und selbstredend die Bürger. Die Befragungen und der Prozess sind insgesamt auf sehr positive Resonanz gestoßen und es gab eine breite, aktive Beteiligung legten Maßnahmen wurden zeitnah von allen Projektbeteiligten umgesetzt. Die Zusammenarbeit zwischen allen Projektbeteiligten ist systematischer und strukturierter geworden. Überleitungen der Patienten aus den Krankenhäusern erfolgen frühzeitiger und passgenauer. Im Vergleich zu früher erfolgen die wechselseitigen Rückmeldungen zu den jeweils eingeleiteten Maßnahmen und den durchgeführten Beratungen häufiger schriftlich (auf Basis des gemeinsam entwickelten Formulars). Fazit und Ausblick: Im Rahmen des Modellprojekts Patientenorientiertes Case-Management nach einem Krankenhausaufenthalt ist es gelungen, mit den in der Kooperationsvereinbarung vom 13. August 2014 beschriebenen Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen allen Projektbeteiligten zu verbessern. Insgesamt lassen sich die mit der Kooperationsvereinbarung erzielten Ergebnisse gut und erfolgversprechend auf andere Kommunen des Landes Rheinland-Pfalz übertragen. In Verbindung mit den in der Pflegestrukturplanung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gemeinsam entwickelten Handlungsempfehlungen (u. a. fachliche Neuausrichtung der Regionalen Pflegekonferenz, bedarfsgerechter Ausbau ambulanter Pflegeangebote, Schaffung neuer Wohnformen für ältere [pflegebedürftige] Menschen, Weiterentwicklung der Versorgungsangebote für demenziell erkrankte Personen) soll in den nächsten Jahren die Zusammenarbeit mit den Pflegediensten und -einrichtungen sowie anderen Versorgungsbeteiligten vertieft und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Der Autor ist Geschäftsführer der FOGS Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbh, E-Mail: oliva@fogs-gmbh. de, www.fogs-gmbh.de Foto: privat in einem offenen und transparenten Prozess mit wissenschaftlicher Begleitung durch ein externes Forschungs- und Beratungsinstitut. Kurze Einschätzung am Schluss: Wo sehen Sie noch Baustellen? Im Landkreis stellt einerseits die Mobilität eine besondere Herausforderung dar. Andererseits ist die künftige ärztliche und hier insbesondere die hausärztliche Versorgung eine besondere Thematik für die es Lösungen zu entwickeln gilt.

AUSGABE 42 // 16.10.2015 CAREkonkret // 3 NACHRICHTEN NEWSTICKER Start des Wettbewerbs Alzheimer & You Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ruft zum zweiten Mal den bundesweiten Jugendwettbewerb Alzheimer & You aus. Bis zum 31. Januar 2016 können Erfindungen eingereicht werden, die den Alltag von Menschen mit Demenz bzw. von deren Angehörigen erleichtern und verschönern. Der Wettbewerb soll junge kreative und kluge Köpfe zwischen 12 und 21 Jahren ansprechen. Es geht darum, durch eine Erfindung dort zu helfen, wo Menschen mit Demenz im Alltag an ihre Grenzen stoßen. Tüfteln ist angesagt: Gesucht werden kleine Helfer für den Haushalt oder auch Ideen zum Festhalten der eigenen Lebensgeschichte. Dabei sind die Kinder und Jugendlichen frei, ob sie die Erfindung durch basteln, malen, beschreiben, filmen oder anderweitig darstellen und unter wettbewerb@alzheimerandyou.de einreichen. Weitere Infos gibt es online unter www. alzheimerandyou.de. Deutschland bei Betreuung Sterbender auf Platz 7 Die Betreuung Sterbender hat sich in Deutschland seit 2010 verbessert so gut wie in Großbritannien ist die Lage nach einer neuen Studie aber längst noch nicht. Die Lien-Stiftung aus Singapur lobt in ihrem zum zweiten Mal erstellten Index zur Sterbequalität weltweit, dass palliative Pflege in Deutschland bezahlbar sei. Auch Informationskampagnen, um das Thema Tod aus der Tabu-Ecke zu holen, bekommen gute Noten. Insgesamt liegt Deutschland auf Platz sieben unter 80 Ländern, einen Platz besser als 2010. Großbritannien bleibt Spitzenreiter, wie vor fünf Jahren, gefolgt von Australien und Neuseeland. Es ist der beste Ort der Welt für schmerzlindernde Behandlung am Ende des Lebens, heißt es in der Studie. Hospize seien bestens ausgestattet, die Betreuung dort umsonst. Zahl der Woche 9000 Unternehmen der ambulanten und stationären Pflege, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe gehören aktuell zum Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Als neuestes Mitglied wurde bei der Mitgliederversammlung in Hannover das Seniorenzentrum Burhave aus dem niedersächsischen Butjadingen mit 64 Pflegeplätzen in den Verband aufgenommen, teilte der bpa vergangene Woche mit. (ck) Die Jahresergebnisse der sozialen Pflegeversicherung (in Mrd. W) 4,8 4,9 16,98 17,36 16,86 17,56 GRAFIK DES MONATS Das Finanzpolster der sozialen Pflegeversicherung ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Ende 2014 lag es bei rund 6,6 Milliarden Euro, wie das Bundesgesundheitsministerium berichtet. Es ist anzunehmen, dass sich das Finanzpolster in den nächsten Jahren weiter aufbaut. Die Pflegestärkungsgesetze I und II heben die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte an. Dadurch stehen dauerhaft fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz erhalten alle rund 2,7 Millionen Pflegedürftigen in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2015 mehr Leistungen. Die Leistungen für die ambulante Pflege wurden um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Milliarde Euro. Quelle: BMG 2015/Grafik: BVMED VON KERSTIN HAMANN Potsdam // Die Brandenburger Landesregierung plant die Anzahl der Kreise von 14 (plus Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel) auf acht bis neun Großkreise zu reduzieren und Verwaltungsstrukturen zusammenzufassen. Im Zuge der Kreisgebietsreform sollen Aufgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) auf die Kommunen übertragen werden. Das betrifft auch die am LASV angesiedelte Aufsicht für unterstützende Wohnformen (ehemals Heimaufsicht): Sie soll bei den Kommunen angesiedelt werden. Dadurch sehen Kritiker einheitliche Qualitätsstandards gefährdet. Wenn künftig die Kommunen für die Prüfung der Pflegedienste und Heime zuständig sind, sinkt die Beratungskompetenz der Behörden, weil nicht jede Stadt und jeder Kreis entsprechende Fachleute vorhalten kann, meint etwa Ellen Fährmann, brandenburgische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), in einer schriftlichen Stellungnahme. Sie befürchtet, dass es keine einheitlichen Prüfungen mehr geben werde und sieht die erreichten landesweit verbindlichen Standards gefährdet. Fährmann: Dann entsteht ein Flickenteppich, bei dem in einer Region des Landes andere Standards gelten als in der anderen. Das wirft die Pflege um Jahre zurück. Bei der Aufsicht für unterstützende Wohnformen in Potsdam Einnahmen Ausgaben liquide Mittel am Jahresende 4,2 16,87 17,70 3,4 3,5 17,49 17,88 18,49 18,03 3,2 18,02 18,34 3,8 19,78 19,14 21,31 20,33 21,78 21,45 sieht man es ähnlich und wehrt sich gegen die Aufsplittung auf Kommunen. Die Entwicklung öffentlich zu kommentieren übernimmt das zuständige Sozialministerium. Ministerin Diana Golze (Linke) gilt übrigens als Kritikerin der Kreisgebietsreform. Ihr Ministerium hält sich aber mit scharfer Kritik zurück, hält aber an der landesweit einheitlichen Rechtsanwendung fest. Auch in Zukunft müssen Menschen in Einrichtungen und sonstigen unterstützenden Wohnformen wirksam durch eine staatliche Aufsicht geschützt werden, heißt es auf Anfrage aus dem Ministerium. Eine durchsetzungsfähige Aufsichtsbehörde gehöre zu den grundlegenden Dingen, gute und zugleich sehr differenzierte Unterstützungsangebote anzubieten. Auch müsse die zuständige Aufsichtsbehörde schnell und professionell auf die Veränderungen reagieren können, die durch die Weiterentwicklungen des Bundesrechts zu Pflege und Eingliederungshilfe entstehen. Um das zu gewährleisten, brauche es Kooperation mit den zentral agierenden Partnern auf Landesebene. Die Menschen in Einrichtungen und unterstützenden Wohnformen haben einen Anspruch darauf, dass sie nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gepflegt und betreut werden und notwendige Weiterentwicklungen in ihrem Sinne umgesetzt werden. Hierfür brauchen wir landeseinheitliche Maßstäbe, mahnt das Ministerium. 22,24 21,93 23,04 22,94 24,96 24,33 25,91 25,45 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 4,8 5,1 5,4 Brandenburgische Kreisgebietsreform wirkt auf Pflegestruktur Einheitliche Standards sind gefährdet In der brandenburgischen Pflegebranche knirscht es: Im Zuge der Kreisgebietsreform soll die Aufsicht für unterstützende Wohnformen auf die Kommunen übertragen werden. Kritiker befürchten einen Qualitätsverlust bei den Prüfungen. 5,5 6,2 Keine Abschichtung 6,6 In eine ähnliche Richtung geht die Kritik des Diakonischen Werks Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Sie lehnt eine Kommunalgebietsreform nicht grundsätzlich ab. Doch Martin Matz, Mitglied des Vorstandes, warnt vor einer sogenannten Abschichtung der Aufgaben der Heimaufsicht sowohl als Diakonie wie als LIGA der Wohlfahrtsverbände in Brandenburg. Ihm zufolge werden einheitliche Lebensverhältnisse im Land sehr viel schwieriger zu realisieren sein, wenn sich Aufgaben auf Kreisebene verlagerten. Eine landesweite öffentliche Debatte über fachliche Standards wird dadurch unmöglich gemacht. Die parlamentarische Kontrolle und entsprechende mediale Begleitung wäre nach einer Kommunalisierung deutlich schwieriger, sagt er. 5 Zukunft des Pflegesystems Von Skandinavien lernen Berlin // Offensichtlich ist unsere Gesellschaft nicht auf den stark wachsenden Pflegebedarf eingerichtet. Machen wir etwas falsch? Ja, meint die Politologin Dr. Cornelia Heintze. Nicht, dass die alternde Gesellschaft keine Probleme mit sich brächte. Aber Deutschland leistet sich ihrer Auffassung nach den Luxus, auf drängende Zukunftsfragen mit Strategien von gestern zu antworten. In ihrer Studie Auf der Highroad der skandinavische Weg zu einem zeitgemäßen Pflegesystem kontrastiert Heintze die Schwachpunkte des deutschen Pflegesystems mit Erfahrungen aus fünf nordischen Staaten. Den dort eingeschlagenen Weg in ein modernes Pflegesystem beschreibt sie als Highroad mit Vorbildfunktion: Hohe Versorgungsqualität, gute Arbeitsbedingungen und eine leistungsfähige staatliche Infrastruktur kämen nicht nur den direkt Beteiligten zugute, sondern zahlten sich auch volkswirtschaftlich aus. Diese Buchversion ist die zweite Auflage der Erstveröffentlichung von 2012. (ck) Die Studie finden Sie online unter http://vinc.li/1jlrxk9 Abrechnung Software Beratung Marketing Kirsten Jacoby, SOS Pflegedienst Essen KREISGEBIETSREFORM Die Landesregierung hat am 16. Juni 2015 den Leitbildentwurf zur geplanten Verwaltungsstrukturreform beschlossen. Es handelt sich dabei ausdrücklich um einen Entwurf. Es ist der Auftakt eines breiten, öffentlichen und vor allem offenen Dialogprozesses über die Zukunft der Verwaltungsstrukturen in Brandenburg. Dieser Leitbildentwurf soll anschließend auch in den Fachausschüssen des Landtages intensiv mit Experten sowie den Fachverbänden diskutiert werden. Die Neugliederung soll zur Landtagswahl im Jahr 2019 in Kraft treten. DAS GUTE GEFÜHL, ARBEIT ABGEBEN ZU KÖNNEN 20 Jahre Vertrauen in die Partnerschaft Bei der Abrechnung will ich mich einfach darauf verlassen können, dass alles korrekt ist und nicht ein Mitarbeiter aus Bequemlichkeit einen Einsatz gar nicht abrechnet, weil beispielsweise das Handzeichen fehlt. Bei opta data kann ich mir aber sicher sein, dass die Mitarbeiter vom Fach sind und senhaft gewis- arbeiten. www.optadata-gruppe.de

4 // CAREkonkret AUSGABE 42 // 16.10.2015 NACHRICHTEN Altenpflege-Umschüler Drittes Jahr auch weiterhin fördern Düsseldorf // Private Pflegeanbieter warnen davor, dass die Bundesagentur für Arbeit ab dem kommenden Jahr die Umschulung zum Altenpfleger möglicherweise nicht mehr komplett finanziert. Unklar ist die Finanzierung des dritten Jahres der Umschulung zum Altenpfleger, erklärte Christof Beckmann, NRW- Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), am Montag vergangener Woche in Düsseldorf. Eine aktuelle Vereinbarung des Bundes mit der Bundesagentur für Arbeit laufe Ende März 2016 aus. Falle die Bundesfinanzierung weg, dann müsse das Land für das dritte Ausbildungsjahr aufkommen, verlangte der Verband. Zurzeit gebe es aber keine klaren Zeichen aus Düsseldorf oder Berlin, beklagte der bpa-landesvorsitzende Beckmann. Die Umschüler, die 2016 in das dritte Jahr ihrer Ausbildung gehen, schweben derzeit in der Luft, da sie notfalls ihre Umschulung teils selbst finanzieren müssten. Die Azubis, die auf dem Weg einer Umschulung der Arbeitsagentur in den Pflegeberuf kämen, machten einen wichtigen Teil des Nachwuchses in der Branche aus, betonte Beckmann. Wir können es uns nicht leisten, Menschen zu verunsichern, die gerne in der Pflege arbeiten wollen. Er forderte Bund und Länder auf, rasch Planungssicherheit zu schaffen. (epd) Dr. Valentina Tesky. Foto: privat Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge zum vierten Mal seinen mit 10 000 Euro dotierten Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe vergeben. Ausgezeichnet wurde Dr. Valentina Tesky, die in ihrer Dissertation ein Trainingsprogramm zur Vermeidung von kognitiven Einbußen im Alter entwickelt hat. Das Trainingsprogramm AKTI- VA: Aktive kognitive Stimulation Vorbeugung im Alter wurde bereits erprobt. Tesky hat sich in ihrer mit summa cum laude bewerteten Arbeit am Lebensalltag der älteren Menschen orientiert. Durch den gezielten Einbezug der Wünsche, des Vorwissens und der Bedürfnisse der Teilnehmenden wird ermöglicht, dass sie Verhaltensänderungen zur Förderung eines geistig und sozial aktiveren Lebensstils in ihren Alltag und in ihre Freizeit integrieren können. Mit diesem Ansatz und den dargelegten Erfolgen hat sie die Jury überzeugt. (ck) Diskussion um allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales für Niedersachsen Schlagabtausch: Rundt, Grüne und CDU gegen Brüderle, FDP und bpa Braucht Niedersachsens Altenpflege einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales? Sozialministerin Cornelia Rundt meint: Ja. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) flankiert von den Freien Demokraten meint: Nein. Sozialministerin Cornelia Rundt (vierte von links) plädiert für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales in Niedersachsen. Interessiert folgen bpa-präsident Bernd Meurer, die Bundestagsabgeordnete Brigitte Pothmer (Grüne), Moderator Martin von Berswordt-Wallrabe, die FDP-Landtagsabgeordnete Sylvia Bruns, der Präsident des bpa-arbeitgeberverbandes, Rainer Brüderle, und der Peiner Landrat Franz Einhaus (SPD) ihren Ausführungen. Foto: Lötzerich VON UWE LÖTZERICH Hannover // Als Präsident des noch jungen bpa-arbeitgeberverbandes wandte sich Ex-Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) bei einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion des bpa Niedersachsen in Hannover mit den Argumenten eines Wirtschaftsliberalen gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag: Lasst doch den kleinen und mittleren Betrieben ein bisschen Luft, damit sie Menschen in Arbeit bringen! Wenn Sie den Leuten die Handschellen anlegen, führt das nur zu weiterem Preis- und Leistungswettbewerb statt zu kreativen, innovativen Lösungen. Sein Appell an die Politik: Versucht doch nicht, überall alles vorzuschrieben! Zum Allheilmittel für die Pflegebranche erkläre die Landesregierung einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, noch bevor sich Verbände und Gewerkschaften überhaupt auf einen Tariflohn geeinigt hätten, kritisierte der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer. Dabei setze die Sozialministerin vorschnell auf eine gesetzliche Lösung, was das Gegenteil von Tarifautonomie sei. Ähnlich wie Meurer hielt die FDP- Landtagsabgeordnete Sylvia Bruns eine gute, landeseinheitliche Bezahlung von Pflegekräften per Tarifvertrag nicht für das vordringlichste Problem der Altenpflege und für einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Dafür war beiden der Beifall der rund 250 niedersächsischen bpa-mitglieder sicher. Dies sollte sich ändern, als Sozialministerin Rundt für den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales plädierte: Der Mangel an Fachkräften wird hier weiter zunehmen, wenn sie nicht besser vergütet werden. Da es der Selbstverwaltung im regulierten Markt 20 Jahre nicht gelungen sei, bessere Entgelte und Pflegesätze gegenüber Kassen durchzusetzen, sei ein Tarifvertrag Soziales der Tarifpartner in Niedersachsen unumgänglich. Doch Lohn sei nicht alles. Zudem müsse auch die Landesrahmenvereinbarung Personalschlüssel von der Selbstverwaltung überprüft und das Problem des frühen Berufsausstiegs von Pflegekräften gelöst werden. Das Land könne zum Beispiel auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Änderungen beim Elternzeit-Gesetz des Bundes dringen. Volle Unterstützung erhielt Rundt von der Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer (Grüne): Altenpflegekräfte wandern bereits von Niedersachsen nach Nordrhein- Westfalen ab, wobei der Lohn die bedeutendste Rolle spielt. Aufgrund eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages könnten Pflegeeinrichtungen ihre Pflegesätze besser gegenüber Kassen durchsetzen. Wie der Mindestlohn würden einheitliche Tariflöhne für die Pflege keine negativen Folgen haben. Einen Kompromiss finden Diplomatisch äußerte sich der Peiner Landrat Franz Einhaus (SPD), Präsidiumsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages und Präsident des Kommunalen Arbeitgeberverbandes: Ich kann mir vorstellen, UMLAGE FÜR AUSBILDUNG Niedersachsen will über eine Umlage mehr Anreize zur Ausbildung von Altenpflegern schaffen. Nach einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag vergangener Woche sollen künftig alle 3200 Träger von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Ausbildungskosten beteiligt werden. Ausbildende Betriebe bekommen die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet. Auch auf anderer Seite tut sich was in Niedersachsen: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat mit der Arbeiterwohlfahrt (Awo) und der Diakonie Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Altenpflege aufgenommen (s. CAREkonkret 39/2015), aber auch der Paritätische dass die Allgemeinverbindlichkeit ins Auge gefasst werden muss. Nur die Kommunen als Sozialhilfeträger möchten nicht am Ende die ganzen Kosten tragen. Da muss man einen Kompromiss finden. Allein ein verbindlicher Tarifvertrag werde den Fachkräftemangel nicht beseitigen, die Arbeitsbelastung Pflegender nicht senken und regionale Fehlentwicklungen nicht verhindern. Auch der sozialpolitische Sprecher der CDU im Landtag, Dr. Max Matthiesen, plädierte für den Tarifvertrag Soziales: Viele Branchen haben schon lange verlässliche Tarifverträge, die Pflege nicht. Etwa der Arbeitgeberverband Niedersachsenmetall habe schon viele Betriebe dafür gewonnen. Im Wettbewerb zähle bei ihnen die Qualität, nicht der Preis wie in der Altenpflege. Die Finanzierung der Mehrkosten aufgrund hoher Tariflöhne auch für private Pflegeeinrichtungen hält er offenbar für geregelt: Pflegekassen und Kommunen müssen zahlen. Außerdem steigen die Versichertenbeiträge durch die Pflegestärkungsgesetze I und II um 0,5 Prozentpunkte. Wohlfahrtsverband, die Caritas und das Rote Kreuz sitzen in beobachtender Funktion mit am Verhandlungstisch. In der letzten Verhandlungsrunde haben wir uns zunächst über den Geltungsbereich und die Kernthemen verständigt. Weitere Verhandlungstermine bis Ende des Jahres sind vereinbart, sagt Aysun Tutkunkardes, zuständig bei Verdi Niedersachsen/Bremen für die Bereiche Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen. Bei den Azubis wurde die Allgemeinverbindlichkeit mittlerweile im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Tarifausschuss werde sich damit beschäftigen und eine Entscheidung fällen. Ein Termin ist noch nicht bekannt. (dpa/keha) NEWSTICKER Bienstein leitet Beirat für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seine Arbeit aufgenommen. Zur Vorsitzenden des 21 Mitglieder umfassenden, ehrenamtlich tätigen Gremiums wurde Prof. Christel Bienstein ernannt. Das Gremium wurde nach 14 des Familienpflegezeitgesetzes eingesetzt und befasst sich mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Es begleitet die Umsetzung der Regelungen zu beruflichen Auszeiten, insbesondere die neu geschaffenen Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz, und berät über deren Auswirkungen. Ärztliche Sterbehilfe wird in Kalifornien legal Im bevölkerungsreichsten US- Bundesstaat Kalifornien dürfen Ärzte todkranke Menschen künftig beim Suizid unterstützen. Gouverneur Jerry Brown ließ das umstrittene Gesetz am Montag vergangener Woche durch seine Unterschrift in Kraft treten. Die Beihilfe bedeutet, dass der Patient auf seinen Wunsch hin ein Mittel zur Selbsttötung vom Arzt erhält. Zwei Ärzte müssen bestätigen, dass der Kranke nurmehr höchstens sechs Monate zu leben hat. In Oregon, Washington, Montana und Vermont ist ärztliche Sterbehilfe bereits legal. Browns Zustimmung zu dem Gesetz wurde von Gegnern der Sterbehilfe kritisiert. Dies sei ein schwarzer Tag für Kalifornien, hieß es in einer Mitteilung des Verbands Californians Against Assisted Suicide, dem unter anderem Ärzte, Kirchengruppen und Behindertenverbände angehören. Neuer palliativmedizinischer Dienst am Klinikum Nürnberg Im Oktober hat ein neuer palliativmedizinischer Dienst am Klinikum Nürnberg die Arbeit aufgenommen. Am Klinikum wird es künftig zusätzlich zur bereits bestehenden Palliativstation an der Betriebsstätte Süd nun an der Betriebsstätte Nord eine mobile Einheit geben. Dazu gab es jetzt einen positiven Bescheid des bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege. Derzeit gibt es an insgesamt 95 Krankenhäusern in Bayern stationäre palliativmedizinische Versorgungsstrukturen. 48 Krankenhäuser verfügen über eine Palliativstation. 6 Krankenhäuser haben sowohl eine Palliativstation als auch einen palliativmedizinischen Dienst. 47 Krankenhäuser haben ausschließlich einen palliativmedizinischen Dienst. Darüber hinaus sind insgesamt 36 Teams der spezialisierten ambulanten Versorgung (SAPV) für Erwachsene tätig. In diesem Jahr stellt der Freistaat wieder insgesamt 100 000 Euro für die Anschubfinanzierung von SAPV- Teams zur Verfügung.

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6 // CAREkonkret AUSGABE 42 // 16.10.2015 HEIME Unternehmen in Baden-Württemberg erzielt wegweisendes Urteil bei Schiedsstelle Schiedsspruch bietet Chance für die Heimträger Ein aktueller Schiedsspruch aus Baden-Württemberg dürfte bundesweit große Beachtung finden. Dabei wurde einem Träger ein Gewinnaufschlag von mindestens 1,5 Prozent zugesprochen. VON KAI TYBUSSEK Stuttgart // Das Thema Gewinnaufschlag ist oft der zentrale Streitpunkt bei Pflegesatzverhandlungen mit Kostenträgern. Spätestens nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2013 ist die höchstrichterliche Linie klar: Leistungsgerechte Vergütung umfasst eine angemessene Vergütung des Unternehmerrisikos entweder über eine Auslastungsregelung, die Gewinne erlaubt, oder aber über einen umsatzbezogenen Prozentsatz. Das BSG führte dazu ausdrücklich aus, dass der Unternehmergewinn die Kehrseite des unternehmerischen Wagnisses darstelle. Die Vergütung für das Unternehmerrisiko sei dabei gerade keine besonders zu ermittelnde Rechnungsposition, die zu plausibilisieren wäre. Der Gesetzgeber hat die Bemessung der Gewinnmöglichkeit laut BSG nicht vorgezeichnet, sondern der Aushandlung der Vertragspartner und im Streitfall der Entscheidung der SGB-XI-Schiedsstelle überlassen. BSG äußert sich nicht zur Höhe des Gewinnaufschlages Das Problem ist also: Hinsichtlich der Höhe blieb das BSG eine Antwort schuldig. Der vom BSG angesprochene Auslastungsgrad ist problematisch: Das Pflegepersonal muss entsprechend der tatsächlichen Auslastung vorgehalten werden, erlaubt also keinen Gewinn. Die Sachkosten und übrigen Personalkosten treten demgegenüber etwas in den Hintergrund. Aus diesem Grund gelingt es in der Praxis bisher nur selten und nicht in allen Bundesländern, einen Unternehmerlohn durchzusetzen. Die Schiedsstelle in Baden- Württemberg hat am 22. Juli dieses Jahres einen Gewinnaufschlag von mindestens 1,5 Prozent für angemessen erachtet. Dabei ging es um eine Einrichtung der Evangelischen Heimstiftung, die eine Entscheidung zur vollen Refinanzierung der Personal- und Sachkosten und zum Ausgleich des Unternehmensrisikos in Form eines Gewinnaufschlages herbeiführen wollte. Dem Verfahren kam eine besondere Bedeutung zu, weil seit einer vorhergehenden Schiedsstellenentscheidung von Dezember 2013 in dem Bundesland jede Festsetzung eines Gewinnaufschlages beklagt wurde. Das Landessozialgericht hat am 19. Juni 2015 die alten Schiedssprüche aufgehoben, und zwar mit der Begründung, dass eine an die Inflationsentwicklung gekoppelte Berechnungsweise des Gewinnaufschlages nicht richtig sei. Im aktuellen Verfahren musste die Schiedsstelle erstmals diese LSG- Rechtsprechung berücksichtigen und entschied: 1. Die zu Grunde zu legende Auslastungsquote in Baden-Württemberg von 96,5 Prozent bleibt unberührt. 2. Alle Pflegeeinrichtungen können auslastungsunabhängig einen Gewinnaufschlag von 1,5 Prozent geltend machen. 3. Einrichtungen mit einer Auslas- Eine neue Möglichkeit für die Gewinn-Berechnung ergibt sich: Ein Schiedsstellen-Beschluss in Baden-Württemberg könnte wegweisend für viele Träger sein. Foto: Marcel Paschertz / fotolia tung unter 96,5 Prozent können einen Gewinnaufschlag von weiteren 1,0 Prozent, also insgesamt 2,5 Prozent, geltend machen, sofern konkrete Gründe dafür vorgebracht werden. Derartige Gründe könnten z. B. sein: Belegungseinbruch oder fehlende Fachkräfte, die eine Belegung kurzfristig verhindern. Dagegen würden längerfristige Auslastungsprobleme, auf die sich der Träger einstellen könne, wohl eher nicht anerkannt werden. Konkret wurde der Evangelischen Heimstiftung für eine einjährige Laufzeit eine Budgeterhöhung von insgesamt 7,84 Prozent zugesprochen, was der vollen Refinanzierung der Personal- und Sachkosten und einem Gewinnaufschlag von 1,5 Prozent entspricht. Urteil mit hoher Ausstrahlungskraft Die Ausstrahlungskraft dieses Schiedsspruchs dürfte groß sein, erlaubt er insgesamt eine Größenordnung in Höhe von 2,5 Prozent, von denen 1,5 Prozent automatisch anzuerkennen sind. Zwar bleibt die Höhe unter den allgemeinen in der Branche vertretenen Erwartungen in einer Größenordnung von 3-4 Prozent, stellt aber einen Anfang dar. Die Strategie sollte für gemeinnützige (und tarifgebundene) Heimträger damit bundesweit klar sein: Bei allen anstehenden Verhandlungen ist es ratsam, neben einer vollen Refinanzierung der Personalkosten (Stichwort: Tarife sind stets wirtschaftlich) auch einen Gewinnaufschlag von mindestens 2,5 Prozent zu fordern. Schwieriger ist die Situation für private Träger, die oftmals nicht tarifgebunden und insoweit gemäß 84 SGB XI keinen ausdrücklichen Anspruch auf die Refinanzierung der Personalgestehungskosten haben. Auch vor dem Hintergrund des Wegfalls von etwaigen Überschüssen aus den Investitionskostenbeträgen aufgrund der hierzu ebenfalls geänderten BSG-Rechtsprechung aus 2011 ist die Geltendmachung von Unternehmerlohn im Pflegesatz unverzichtbar und sollte offensiv angegangen werden. Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführender Partner der Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Projekt in Niedersachsen Heim mit Hilfe von Genossenschaft geplant Junge Pflegekräfte informieren sich über Tabu-Thema Auszubildende sprechen über Gewalt Lorup // IIm niedersächsischen Lorup soll demnächst ein neues Pflegeheim entstehen. Das Besondere: Die Initiative kommt von einem Für die Pflege. GeoCon. GeoCon Dienstpläne. Seit vielen Jahren erfolgreich für die Gesundheitswirtschaft. www.geocon.de Einwohner, dessen Eltern selbst pflegebedürftig sind. Es soll darüber hinaus ein Genossenschafts- Projekt werden. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, plant der Loruper Manfred Kistel das Heim gemeinsam mit seiner Frau Margareta Pohlabeln. Auf einer Informationsveranstaltung präsentierten sie ihr Projekt vor 100 interessierten Einwohnern. Wir möchten, dass die Menschen ihren Lebensabend dort verbringen, wo sie ihr Leben verbracht haben, sagte Pohlabeln. Finanzierung durch Genossenschaft Da dieses Projekt von Lorupern für Loruper entstehen soll, planen die Verantwortlichen eine Genossenschaft. Wir wollen keinen Investor, der nur auf Rendite aus ist, sagte Kistel. Für das Bauprojekt gebaut werden soll ein Heim mit 55 vollstationären Plätzen und einer Nutzfläche von etwa 2800 Quadratmetern würden Kosten zwischen vier und viereinhalb Millionen Euro anfallen, so Kistel. Das zweiflügelige Gebäude soll mit einem Innenhof ausgestattet werden. Im Innern werde das Gebäude aufgeteilt in bis zu vier unterschiedliche Bereiche. Bevor die Planungen in die Tat umgesetzt werden können, muss nun das Eigenkapital von zehn Prozent aufgebracht werden also etwa 400 000 bis 450 000 Euro. Die Kosten für den Betrieb des Heimes und alle Nebenkosten würden durch die Beiträge der Bewohner gedeckt, sagte Kistel. Dabei werde besonders darauf geachtet, dass die Organisation des Pflegebetriebes gut funktioniere. Kistel, der selbst als Dozent im Gesundheitswesen aktiv ist, will nach eigenen Aussagen besonderen Wert auf faire Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte legen. Dabei spielen für den Heim-Initiator vernünftige Löhne, eine entbürokratisierte Pflegedokumentation und flexible Arbeitszeitmodelle eine wichtige Rolle im Hinblick auf das künftige Heim. Der Plan ist, mit dem Projekt 50 Arbeitsplätze für Lorup zu schaffen. (ck) Meschede // Gewalt in der Pflege kann auch junge Pflegekräfte treffen. Das zeigte sich jüngst am Fachseminar des Deutschen Roten Kreuzes in Meschede. Ein Großteil der 57 Schüler, die dort eine Ausbildung zum Altenpfleger absolvieren, hat selbst schon Gewalt erfahren. Das war das Ergebnis einer Befragung, die die Schüler im Rahmen ihrer Ausbildung durchgeführt haben, berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Schüler reden über eigene Haltung in der Pflege In dem Seminar erläuterten die Schüler gemeinsam mit ihrer Lehrerin auch die möglichen Ursachen. Aggression hat immer etwas mit Macht- und Ohnmacht zu tun, sagt Lehrerin Christine Reffelmann. Die Schüler haben im Unterricht auch über ihre eigene Haltung nachgedacht. Natürlich sei fast jeder Übergriff auch der Situation geschuldet, erläutert Schüler Kevin Stodt. Wenn wenig Zeit für die Pflege ist, steigt auf beiden Seiten die Frustration. Der Patient fühlt sich dann in die Ecke gedrängt. Aber auch die Pflegekraft selbst sei oftmals mit der Situation überfordert. Der demenziell veränderte Mensch sieht für sich dann keine andere Möglichkeit mehr als aggressiv zu werden. Für seine Ausbildungskollegen hat er deshalb auch die Hilfsangebote recherchiert. Da gibt es zum Beispiel in Paderborn einen Präventionsrat, erläutert er. Dort können Pflegekräfte, die Gewalt erlebt haben, sich anonym melden. Möglichkeiten zur Deeskalation der Situation Auch Maßnahmen zur Deeskalation hat der Schüler zusammengetragen: Wenn die Situation für den zu Pflegenden sicher ist, kann man das Zimmer verlassen, andere Pflegekräfte rufen oder versuchen beruhigend auf den Patienten einzuwirken. Jeder müsse sich auch selbst fragen, was er zur Eskalation beigetragen hat: War ich zum Beispiel gestresst? (ck)

AUSGABE 42 // 16.10.2015 CAREkonkret // 7 HEIME PSG II: Für die stationäre Pflege existenzbedrohend? Neues Gesetz setzt Heime unter Druck NEWSTICKER Kultursensible Pflege gesetzlich verankern Die Erwartungen an das Pflegestärkungsgesetz II waren groß doch nun droht das böse Erwachen. Immer deutlicher kristallisiert sich heraus, dass das neue Gesetz für einige Heime existenzbedrohende Folgen haben könnte. VON HOLGER BIEMANN DAS NEUE BEGUTACHTUNGS-ASSESSMENT (NBA) Module und deren Gewichtung: 1. Mobilität (Gewichtung bei der Begutachtung: 10 Prozent) 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und deren Problemlagen (2 und 3 zusammen 15 Prozent) 4. Selbstversorgung (Alltagsverrichtung) (40 Prozent) 5. Umgang mit Krankheit/therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent) 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 Prozent) Für die Erteilung des Pflegegrades 4 müssen mindestens 70 Prozent aller Faktoren im neuen Begutachtungsassessment erfüllt sein, für den Pflegegrad 5 sind es 90 Prozent. Einstufungen in Pflegegrade 4 + 5 sind im Sinne der Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs daher ohne die Berücksichtigung psychischer Faktoren (Module 2, 3 + 6) unmöglich. Für Pflegebedürftige ohne kognitiv-psychische Einschränkungen wird es nahezu unmöglich sein, den Pflegegrad 4 oder 5 zu erhalten. Foto: Krüper Essen // Nach Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) stehen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG) zukünftig fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Versorgung Pflegebedürftiger zur Verfügung. Dass damit gleichzeitig auch mehr Leistungen bei den Pflegebedürftigen ankommen werden, trifft nur zum Teil zu. Während der ambulante Sektor von der Erhöhung der Mittel durchaus profitiert, gerät der vollstationäre Bereich der Altenhilfe zunehmend unter Druck. Mit der gesetzlichen Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden zukünftig zwar verstärkt auch psychische Faktoren Pflegebedürftiger berücksichtigt, jedoch darf dabei nicht übersehen werden, dass damit auch die Hürden höher gesetzt werden, höhere Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige, die bisher allein aufgrund körperlicher Faktoren (in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität) einen Pflegebedarf aufgewiesen haben, bleiben nach der Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Leistungen der Pflegegrade 4 und 5 (heute Leistungen der Stufe 3 und Stufe 3 + Härtefall) verwehrt. Ursache dafür ist das neue Begutachtungsverfahren. Durch die Umstellung der Prüfkriterien von einer Zeitbemessung definierter Katalogverrichtungen auf eine Punktevergabe innerhalb prozentual gewichteter Module (die sechs Bereiche der Pflegebedürftigkeit, siehe Kasten) ist ein direkter Vergleich der beiden Begutachtungssysteme nahezu unmöglich. Im neuen System machen die psychischen Faktoren (kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) zusammen 15 Prozent sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 15 Prozent der Gewichtung aus, das macht zusammen immerhin insgesamt 30 Prozent der Gewichtung der Module aus. Das Problem: Mindestens 70 Prozent aller Faktoren werden für die Erteilung des Pflegegrades 4 benötigt. Es ist aber nur in Ausnahmefällen davon auszugehen, dass ein Pflegebedürftiger jeweils 100 Prozent der zu vergebenden Punkte innerhalb eines Moduls erhalten wird (z.b.: bei Komapatienten oder Querschnittsgelähmten). Allen anderen, nicht kognitiv eingeschränkten Personen bleibt demnach der Pflegegrad 4 und 5 verwehrt. Stationäre Leistungen werden abgesenkt Darüber hinaus werden die Leistungen der Pflegekassen für die Pflegegrade 2 und 3 (heute Pflegestufen 1 und 2) zum Teil signifikant abgesenkt. So erhalten zukünftig Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 in vollstationärer Versorgung nur noch 770 Euro pro Monat statt wie bisher 1 064 Euro. Das ist ein Unterschied von 294 Euro. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 in einer vollstationären Versorgung sinkt der Anspruch von derzeit 1 330 Euro pro Monat auf zukünftige (Pflegegrad 3) 1 262 Euro pro Monat. Der Unterschied beträgt immerhin noch 68 Euro monatlich. Wenn man nun auch noch berücksichtigt, dass mehr als 70 Prozent aller Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen unterhalb der Pflegestufe 3 eingestuft sind, wird deutlich, dass von Verbesserungen der Leistungen im vollstationären Bereich nicht die Rede sein kann. Im Gegenteil: Die neuen Regelungen können dafür sorgen, dass die Existenz einzelner Einrichtungen gefährdet ist. Was bei den beabsichtigten gesetzlichen Veränderungen möglicherweise nicht berücksichtigt wurde: Bei der Klientel, die derzeit in vollstationärer Pflege versorgt wird, besteht im Regelfall keine Möglichkeit, eine ambulante Versorgung sicherzustellen. Entweder fehlt die Bereitschaft Angehöriger, Pflege zu übernehmen, oder es steht keine Laienkraft für die Übernahme pflegerischer Leistungen zur Verfügung. Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen stehen durch die neuen Regelungen extrem unter wirtschaftlichen Druck, die Umsätze werden sich möglicherweise deutlich verringern. Um kein negatives Ergebnis zu erzielen, wird manchem Träger nichts anderes übrigbleiben, als Personal abzubauen obwohl die Arbeitsbelastung sowie Arbeitsdichte weiter steigt. Zumindest im Bereich der vollstationären Altenhilfe kann unter solchen Vorzeichen von einer Verbesserung der Pflegesituation nicht gesprochen werden. Derartige Entwicklungen werden dann zwingender Weise auch die Pflegebedürftigen zu spüren bekommen. Holger Biemann ist TQM-Auditor und Qualitätsmanager. Internet: www.qm-berater-online.de, E-Mail: info@qm-berater-online.de Wie gut sind wir auf die Versorgung von älteren Menschen mit Zuwanderungsgeschichte vorbereitet sind, diskutierten kürzlich neben Vertretern aus der Wissenschaft, von Migrantenorganisationen und Fachverbänden auch Anbieter interkultureller Pflegeangebote auf Einladung von Staatsministerin Aydan Özoguz im Bundeskanzleramt. Die stationäre Altenpflege war durch Wolfgang Hilleprandt, Leiter des Hans-Sieber-Hauses der Münchenstift, vertreten. Das Haus hat in diesem Jahr einen Wohnbereich eröffnet, der speziell auf die Bedürfnisse von Menschen muslimischen Glaubens ausgerichtet ist. Hilleprandt regte an, eine Zertifizierung der interkulturellen Öffnung gesetzlich zu verankern und die kultursensible Pflege auch im Pflegestärkungsgesetz, etwa bei der Vergabe der Pflegegrade, zu berücksichtigen. Weitere Vorschläge der Teilnehmenden bezogen sich auf die kultursensible Qualifizierung von Pflegekräften, aber auch eine verbesserte Aufklärung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte über die bestehenden Beratungs- und Pflegeangebote. Die Ergebnisse des Gespräches sollen in den kommenden Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin einfließen. Mediana Gruppe verstärkt Geschäftsleitung Seit September verstärkt Thorsten Roch die Geschäftsleitung der Mediana Unternehmensgruppe, die seit Anfang der 1990er Jahre in Fulda und Hünfeld (Hessen) ambulante, teilstationäre und stationäre Dienstleistungen anbietet. Das starke Wachstum der Unternehmensgruppe habe die Unterstützung des bisherigen Alleingeschäftsführers, Hans-Karl Diederich, nötig gemacht. Gemeinsam mit Diedrich, der zum Sprecher der Geschäftsführung ernannt ist, wird der 41-jährige Diplom-Pflegewirt und Betriebswirt Roch im Gesundheits- und Sozialwesen die Geschicke der Gruppe leiten. AOK will mit Gesundheitsförderung gegensteuern Krankenstand in Heimen um 40 Prozent höher als in anderen Branchen München // Der Krankenstand der Beschäftigten in bayerischen Pflegeheimen ist um mehr als 40 Prozent höher als der Durchschnitt der Beschäftigten aller Branchen. Die Pflegeheim-Mitarbeiter waren laut Report Pflege 2014 der AOK Bayern an 6,27 Prozent aller Kalendertage erkrankt. Im Vergleich dazu waren die bei der AOK Bayern versicherten Arbeitnehmer insgesamt lediglich an 4,5 Prozent der Kalendertage krank. Zudem ist der Krankenstand der Pflegenden deutlich angestiegen. 2008 lag er noch bei 5,38 Prozent. Der bayerische AOK-Report Pflege macht typische Gesundheitsbelastungen des Pflegepersonal deutlich, so Hubertus Räde, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die Tätigkeit in Pflegeheimen ist insbesondere durch schweres Heben und Tragen sowie langes Stehen belastend für den Muskel- und Skelettapparat. Diese und hohe psychische Belastungen prägen das Krankheitsgeschehen in der Branche Pflegeheime. Acht Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsfälle wurden durch psychische Störungen verursacht. Der bayernweite Durchschnitt beträgt hier 5,1 Prozent. Auffällig ist auch die jeweils längere Dauer der psychischen und Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Branche. Mit durchschnittlich fast 32 Kalendertagen liegen die Genesungszeiten für psychische Erkrankungen um 22 Prozent und für Muskel-Skelett-Erkrankungen (mit rund 23 Kalendertagen) um 31 Prozent über dem Bayernwert. Zur besseren Bewältigung insbesondere der psychischen Anforderungen und zur Entlastung des Muskel-Skelettsystems bietet die AOK Bayern für Pflegeheime branchenspezifische betriebliche Gesundheitsförderung an, so Räde. Allein in 338 bayerischen Pflegeheimen mit 36 000 Mitarbeitern habe die AOK Bayern im vergangenen Jahr Projekte durchgeführt, die arbeitsbedingte Gesundheitsbelastungen und Erkrankungen reduzieren sollen. Dazu unterstützt die AOK Bayern mit einem praxisnahen Konzept zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Ein typisches Beispiel sei ein Gesundheitsprojekt, bei dem AOK- Experten die Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes GmbH (BRK) begleitet haben. Schwerpunkt sei hier die Verbesserung von Arbeitsorganisation und Organisationsstrukturen. Dazu gehöre die Anpassung des Dienstplanes hinsichtlich der Mitarbeiterbesetzung in den Spätdiensten, die Investition in Hilfsmittel ebenso wie Maßnahmen zur Teamentwicklung und Führungskräftetrainings. www.aok-bgf.de/bayern Für Ihr Personal. GeoCon. GeoCon Dienstpläne Konkrete Anzahl an Pflegestunden anhand aktueller Bewohnerzahlen. www.geocon.de

8 // CAREkonkret AUSGABE 42 // 16.10.2015 HEIME Energieaudits bei Pflegeeinrichtungen Einrichtungen müssen Energieeinsatz analysieren lassen Seit April 2015 sind viele Pflegeeinrichtungen zu Energieaudits verpflichtet. Betroffen sind zwar nur Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Ausnahmen bestätigen jedoch wie immer die Regel. VON ANDRÉ SPAK UND ALINE STAPF Münster // Im April 2015 sind Änderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in Kraft getreten, die viele Einrichtungen und Rechtsträger unmittelbar tangieren. Hintergrund dafür ist, dass die Europäische Union den CO2-Ausstoß drastisch reduzieren muss. Daher mussten Regelungen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ab dem 5. Dezember 2015 trifft viele Wirtschaftsakteure deshalb die Pflicht zur Erstellung eines Energieaudits. Verlangt wird dabei eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potential für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Wer muss ein Energieaudit durchführen? Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (sogenannte KMU ) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 sind und eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, zur Erstellung eines Energieaudits verpflichtet. Ob das Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt tätig oder wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt ist, spielt keine Rolle. Insoweit fallen auch Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen unter den Unternehmensbegriff des EDL- G. Eine Befreiung kommt nur bei der Verfolgung hoheitlicher Zwecke (zum Beispiel Verkündungsauftrag, Schule und Kindertagesstätten) in Betracht. Überschreiten der Schwellenwerte Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente während eines Jahres, Werkstattbeschäftigte einer WfbM werden nicht mitgerechnet), ist es unabhängig vom Umsatz oder der Bilanzsumme zu einem Energieaudit verpflichtet. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, aber mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und (kumulativ) mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme sind ebenfalls zu einem Energieaudit verpflichtet. Sofern ein Unternehmen sowohl hoheitliche als auch wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, werden zur Berechnung obiger Schwellenwerte mangels gesetzlicher Regelung nach uns vorliegenden Informationen des für die Energieaudits zuständigen Bundesministeriums für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) die auf die hoheitliche Tätigkeit entfallenden Mitarbeiter und Umsätze unberücksichtigt belassen. Stichtag zur Ermittlung der Schwellenwerte ist der 31. Dezember 2014. Die Schwellenwerte müssen an zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden. Die gute alte Glühbirne sollte auch in den Pflegeeinrichtungen mittlerweile ausgedient haben. Dennoch kann es hier und da Stromfresser geben. Diese werden beim Energieaudit aufgedeckt. Foto: Stefan Klein / epd Auswirkungen in Verbundstrukturen Bei der Ermittlung der Schwellenwerte sind auch verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen zu berücksichtigen. Ein Partnerunternehmen ist ein Unternehmen, das mindestens 25 Prozent, höchstens aber 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält. Die Mitarbeiterzahlen und Finanzwerte dieses Partnerunternehmens sind in der Höhe des gehaltenen Anteils den Werten des anderen Unternehmens hinzuzuzählen. Ein verbundenes Unternehmen liegt dann vor, wenn ein Unternehmen die Mehrheit des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens hält oder es berechtigt ist, die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsgremiums zu bestellen oder abzuberufen. Es handelt sich auch dann um ein verbundenes Unternehmen, wenn aufgrund vertraglicher oder satzungsmäßiger Vorgaben ein beherrschender Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausgeübt werden kann oder ein Unternehmen Gesellschafter des Unternehmens ist und die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte ausübt (beispielsweise Tochtergesellschaften mit einer Beteiligung zwischen 51 und 100 Prozent). Die Mitarbeiterzahlen und Finanzwerte des verbundenen Unternehmens werden zu 100 Prozent zu den Werten des anderen Unternehmens hinzugezählt. Stichtag für das Energieaudit Überschreitet ein Unternehmen nach eigener oder externer Prüfung die Schwellenwerte, muss erstmals bis spätestens zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchgeführt werden. Das Energieaudit erfolgt entweder durch registrierte Energieauditoren oder durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter. Das Audit ist alle vier Jahre zu wiederholen. Da in Verbundstrukturen auch kleine Unternehmen zu einem Energieaudit verpflichtet sein können, sollten alle Unternehmen regelmäßig (jährlich) prüfen, ob die Schwellenwerte überschritten werden und ein Energieaudit durchgeführt werden muss. Die nicht oder nicht ordnungsgemäße Durchführung eines Energieaudits wird mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet. Die Autoren sind Rechtsanwälte der Solidaris Unternehmensgruppe. Kontakt: a.spak@solidaris.de Konflikte in der stationären Pflege Ombudsstelle soll vermitteln Hofheim // Der Main-Taunus-Kreis erhält eine Ombudsstelle Pflege. Für die Reha. GeoCon. GeoCon Dienstpläne. Genaue Berechnung der planbaren Netto Arbeitszeit. www.geocon.de Dies soll zwischen Bewohnern bzw. ihren Angehörigen und Heimen vermitteln, wenn es Beschwerden zur Versorgung gibt. Wie das Kreisblatt berichtet, hat der Kreisausschuss ein Konzept beschlossen, nach dem noch in diesem Jahr ehrenamtliche, unabhängige Vertrauensleute als Ansprechpartner zur Verfügung stehen sollen. Hintergrund seien Klagen von Angehörigen, die eine Möglichkeit vermissten, sich bei beobachteten Missständen in Pflegeheimen an eine Institution auf Kreisebene wenden zu können. Die fachliche Aufsicht liegt beim Regierungspräsidium, doch Fälle in der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass sich Angehörige, Pflegebedürftige, aber auch Mitarbeiter in der Pflege oft erst einmal einen Ansprechpartner im Kreis wünschten, an den sie sich mit Problemen wenden können. Unabhängig und diskret soll durch die Ombudsstelle vermittelt werden, bevor Konflikte eskalieren. (ck) Auszeit für pflegende Angehörige Heim mit Hotel kombiniert Projekt in Oberhausen Neues Quartier entsteht Schotten // Pflegebedürftige und Hotelgäste unter einem Dach das soll es demnächst in einer Einrichtung in Schotten, 80 Kilometer von Frankfurt am Main entfernt, geben. Mit dem Carehotel Niddasee wird dort ein neues kombiniertes Hotel- und Pflegekonzept für Urlauber und Pflegebedürftige auf den Weg gebracht. Das Hotel soll 76 barrierefreie Zimmer bieten. Die Eröffnung ist für den Sommer 2016 vorgesehen. Die Idee hinter dem Projekt ist, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen zu können. Ein Alltag mit körperlichen Einschränkungen ist schon hart genug für die Betroffenen und die Angehörigen, darum ist ein erholsamer Urlaub so wichtig, so Karina-Anna Dörschel, Geschäftsführerin der Sonnenhotels Gruppe und künftige Betreiberin der Einrichtung. (ck) Oberhausen // In Oberhausen soll ein neues Seniorenzentrum mit Quartierscharakter entstehen. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet, schafft der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ein Pflegeheim mit 66 Einzelzimmern für Demenzkranke sowie ein Wohnhaus mit 14 alten- und behindertengerechten Wohnungen. Die beiden Einrichtungen sollen eine Einheit bilden mit einem weiteren Pflegeheim, das dort bereits vorhanden ist. Wenn alles gut geht, sollen die beiden neuen Gebäude im März fertig sein, sagt Marita Hanslik, Geschäftsführerin des ASB-Regionalverbandes Oberhausen. (ck) Infektionsschutz Erreger verbreiten sich weiter Berlin // Infektionsschutz muss im Gesundheitswesen umfassender gedacht werden als bisher. Zu diesem Schluss kommt die Initiative Infektionsschutz durch eine jetzt veröffentlichte Studie. Die Daten, die dabei in 364 Krankenhäusern erhoben wurden, zeigen, dass die seltenen sogenannten 4-MRGN-Erreger in den Kliniken nachweisbar waren. Dabei handelt es sich um Erreger, die gegen alle vier Antibiotikagruppen resistent sind. Die Initiative hat in diesem Zusammenhang auch die Pflegeeinrichtungen im Blick. Zwar ist in den Krankenhäusern das Hygienepersonal aufgestockt worden, der Infektionsschutz ist im Pflegesektor aber immer noch nicht angekommen, so Dr. Nils- Olaf Hübner, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin in Greifswald. Die Initiative fordert deshalb ein sektorenübergreifendes Konzept, das alle Akteure der Langzeitpflege konsequent einschließt. (ck)

AUSGABE 42 // 16.10.2015 CAREkonkret // 9 QM PRAXIS Kennzahlen und Balanced Scorecard, Teil 2 Die Qualität durch Kennzahlen stützen Die Balanced-Scorecard stellt eine Möglichkeit dar, Kennzahlen im Unternehmen zu strukturieren. Ein wesentlicher Gedanke besteht dabei in der gegenseitigen Beeinflussung von Vorgehensweisen und Ergebnissen. VON FRANK VON PABLOCKI DIE THEMEN DER REIHE 1. Messen und Bewerten 2. Kennzahlen im Sinne der BSC Tornesch // Die Systematik der Balanced-Scorecard (BSC) von Kaplan und Norton (1992) wurde mittels vier sich gegenseitig beeinflussenden Perspektiven definiert. Die Abbildung rechts zeigt die vier Perspektiven, die jeweils abhängig vom Unternehmenszweck mittels Kennzahlen definiert werden können. Im Rahmen der Finanzperspektive werden die für das Unternehmen relevanten Finanzdaten erhoben. Diese sind neben dem Umsatz und dem Gewinn auch Ergebnisse, die die Ausgabenstruktur verdeutlichen. Die Kundenperspektive erhebt Daten, die die Kundenentwicklung mitbestimmen. Hier spielen die Verweildauer, die Zufriedenheit mit der Dienstleistung oder der Quotient zwischen Anfragen und Vertragsabschlüssen eine wichtige Rolle. Die Prozessperspektive zeigt auf, welche Prozesskennzahlen für die Aufrechterhaltung der Kennzahlen im Bereich der Finanz- und Kundenperspektive wichtig sind. Hier können das Einzugs-, Beschwerde-, Hygiene- oder Pflegemanagement beleuchtet werden. Die Lern- und Entwicklungsperspektive ermittelt die Ergebnisse, die wichtig sind, um den Mitarbeitern die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten an die Hand zu geben, um die Dienstleistungen zu erbringen. Häufig werden hier auch Daten, wie z. B. Fluktuation, Ausfallquoten oder Altersdurchschnitt der Belegschaft, betrachtet. Am Ende ergibt sich eine Verbindung zwischen Daten, vorangegangenen Prozessen bzw. Abläufen, die wiederum von der Konzeption und damit durch die Strategie des Unternehmens bestimmt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Einsparungen in einem Unternehmen (Finanzperspektive) Auswirkungen auf die Ergebnisse der anderen drei Perspektiven haben können. Genauso hat die Steigerung von Mitarbeiterqualifizierungen Auswirkungen auf die Finanzsituation sowie auf eine mögliche Verbesserung im Bereich der Prozessperspektive. Es besteht natürlich die Möglichkeit, selbst Ebenen (Überschriften) für die eigene Balanced-Scorecard zu definieren. Die Finanz- und Kundenebene wird in der Regel immer auftauchen. Andere Unternehmen nennen die Lern- und Entwicklungsperspektive Mitarbeitermanagement, um die Zielgruppe zu benennen. Eine Kennzahlensortierung, gegliedert in die Bereiche Führung und Qualitätsmanagement ist ebenfalls möglich. Wichtig ist, dass den Kennzahlen Prozesse zugeordnet werden, um durch die Ergebnisse mögliche korrigierte Vorgehensweisen zielgerichtet bestimmen zu können. Hier sind dem Unternehmen keine Grenzen gesetzt. Neben der eigentlichen Kennzahl sollte jedoch von Anfang an ein Mitarbeiter benannt werden, der für das Ergebnis, das als Ziel definiert wird, verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass viele unternehmerische Ergebnisse erst durch die Aufteilung in Gruppen- bzw. Teamergebnisse sinnvoll ausgewertet werden können. Dieses soll an einem Beispiel näher erläutert werden: Die Kundenzufriedenheit eines Unternehmens ist eines der wesentlichen Ergebnisse allen Handelns innerhalb des Unternehmens. Somit sollte sie auch als eines der wichtigsten Ziele verstanden werden. Die Kundenzufriedenheit global zu messen, also über das gesamte Unternehmen mittels Fragebogen hinweg, ist möglich. Im Nachhinein dann jedoch aus den // Wichtig ist, dass den Kennzahlen Prozesse zugeordnet werden. So können durch die Ergebnisse korrigierte Vorgehensweisen zielgerichtet bestimmt werden. // FRANK VON PABLOCKI Prozessperspektive Ergebnissen Schlussfolgerungen auf das Vorgehen einzelner Teams ziehen zu können, ist kaum erreichbar. Deshalb muss im Vorwege darüber nachgedacht werden, welche Handlungsweisen in welchen Prozessen einen Einfluss auf die Zufriedenheit der Kunden haben können. Diese werden durch die Kunden pro Team bewertet. Zu diesem Zeitpunkt kann das Ergebnis eines einzelnen Teams zum Gesamtergebnis der Zufriedenheit der Kunden herangezogen werden. Viele Unternehmen scheuen sich jedoch davor, Kennzahlen bis auf die Teamebene runter zu brechen. Die Befürchtung, dass sich ob Konzeption bzw. Strategie Finanzperspektive Lern- und Entwicklungsperspektive Vorgehensweisen und Ergebnisse Abbildung: Die Grundstruktur der Balanced Scorecard (BSC) nach Kaplan und Norton (1992) dieses Vorgehens ein Konkurrenzkampf entwickelt, der den Betriebsfrieden stört, ist in vielen Unternehmen groß. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass eine interne Weiterentwicklung nur dann möglich ist, wenn Best-Practice-Vorgehensweisen identifizierbar werden. Mitarbeitergruppen können unterstützt durch das Qualitätsmanagement ihre eigenen Ziele Kundenperspektive und damit Kennzahlen innerhalb ihrer BSC definieren. Globale Daten sind von allen Teams zu ermitteln, spezielle Daten lediglich in der eigenen Gruppe. Der motivationale Faktor, wenn selbst definierte Ziel erreicht werden, ist unbestritten. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der einzelne Mitarbeiter für sein eigenes Handeln sensibilisiert wird. Da er weiß, welche Ziele Altenpflege Dossier Dokumentation Das neue Strukturmodell Wie es funktioniert und wie Sie es richtig umsetzen Altenpflege Dossier Dokumentation Das neue Strukturmodell: Wie es funktioniert und wie Sie es richtig umsetzen 2015, 36 Seiten, 19,, Best.-Nr. 762 Die Vorteile des neuen Strukturmodels der Pflegedokumentation liegen auf der Hand. Planen auch Sie die Umstellung, die alle Ebenen Ihrer Organisation und die Neuausrichtung des kompletten Pflegeprozesses betrifft? Dann profitieren Sie von topaktuellen Infos im neuen Dossier: Sie erfahren, wie Sie den Umstellungsprozess erfolgreich organisieren, das Modell Schritt für Schritt in die Praxis umsetzen und auch mit schlanker Dokumentation prüfungsrechtliche Vorgaben erfüllen. Vincentz Network T + 49 511 9910-025 zeitschriften@vincentz.net www.altenpflege-online.net sein Team verfolgt, so hat er auch ein Gespür dafür, welchen Beitrag er direkt zur Erreichung der Zielwerte leistet. Kennzahlen erfüllen keinen Selbstzweck. Das reine Messen um des Messens willen hat keinen Mehrwert. Die Ergebnisse müssen regelmäßig diskutiert werden. Deshalb sollten die jeweiligen BSCs in festgelegten Zeitabständen den Zielgruppen präsentiert werden, um im Anschluss daran über mögliche Ursachen für die Ergebnisse zu diskutieren. Der erste Schritt zum kennzahlengestütztes Qualitätsmanagement ist damit vollbracht. Der Autor ist Diplom-Psychologe mit einer Weiterqualifikation zum Controller. SP Kommunikation Beratung Training Coaching in Tornesch, www.sp-kommunikation.de, pablocki@sp-kommunikation.de Im Downloadbereich von CAREkonkret finden Sie beispielhaft Verbindungen zwischen Prozessen und Kennzahlen sowie mögliche Kennzahlen im Sinne der BSC: www.carekonkret.net/ Downloads Altenpflege Vorsprung durch Wissen

10 // CAREkonkret AUSGABE 42 // 16.10.2015 AMBULANTE DIENSTE 100-jährigen-Studie Altersgruppe 100plus nutzt Kurzzeit- und Tagespflege kaum Von den bei der AOK Nordost Versicherten über 99 Jahre in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden nur 17 Prozent ausschließlich durch Pflegedienste versorgt so ein Ergebnis der AOK-Hundertjährigen-Studie. Berlin // Immer mehr alte Menschen sind darauf angewiesen, dass sie gut versorgt werden eine große Herausforderung für Medizin und Pflege. Letztere wird vor allem von Angehörigen übernommen, selbst für Hochbetagte. So werden von den 1.123 bei der AOK Nordost versicherten über 99 Jahre in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern noch nahezu die Hälfte in 2014 Zuhause vor allem durch Familie und Freunde versorgt. Um nur 17 Prozent kümmerten sich ausschließlich Pflegedienste, so ein Ergebnis der Hundertjährigen- Studie des Gesundheitswissenschaftlichen Instituts (GeWINO) der AOK Nordost. Das GeWINO untersucht seit 2014 gemeinsam mit der Altersforscherin Prof. Adelheid Kuhlmey und dem Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft an der Charité, wie es hochbetagten Menschen in den AOK Nordost Regionen geht. Verhinderungspflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege: Pflegenden Angehörigen steht eine Reihe von Hilfsund Entlastungsangeboten zur Verfügung. Die Kosten dafür übernimmt die AOK-Pflegekasse, so Dr. Thomas Zahn, Leiter des GeWINO. Doch selbst wenn sich pflegende Angehörige um einen Hundertjährigen kümmern, nutzen sie die unterstützenden Pflegedienstleistungen nicht voll aus. Im Jahr 2014 nutzten fast 30 Prozent der pflegenden Angehörigen der AOK-100-Jährigen das Angebot der Verhinderungspflege und zehn Prozent das Angebot der Kurzzeitpflege, so Zahn. Entlastung durch die Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege nutzten gerade einmal sechs Prozent. Ob die Aussagen der Studie auf die aktuelle Situation übertragen werden können, ist schwer zu beurteilen. So umfasst die Erhebung nicht das Jahr 2015. Seit Beginn dieses Jahres gelten aber beispielsweise für die Angebote der Tagespflege verbesserte Bedingungen. Diese könnten die Akzeptanz von Angeboten außerhalb der Häuslichkeit beeinflussen. Nach Expertenmeinung wird die Zahl von Tagespflegeeinrichtungen in den nächsten Jahren sprunghaft ansteigen. Das GeWINO analysiert die Versorgungssituation in den nordostdeutschen Bundesländern Berlin, Zuhause versorgt vor allem durch Familienangehörige: Um nur 17 Prozent kümmerten sich ausschließlich Pflegedienste, so ein Ergebnis der Hundertjährigen-Studie des Gesundheitswissenschaftlichen Instituts (GeWINO) der AOK Nordost. Foto: epd-bild / Dörthe Boxberg Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern mit wissenschaftlichen Methoden. Ziel ist es, gemeinsam mit den Leistungserbringern der Regionen innovative regionale Lösungsansätze zu entwickeln und den Erfahrungsaustausch zu befördern. Dafür können die Wissenschaftler auf die pseudonymisierten Stammdaten von 1,75 Millionen AOK Versicherten zurückgreifen. Die Ergebnisse der 100-Jährigen-Studie KONFERENZEN sollen helfen, gezielte Maßnahmen für die Bewältigung der Herausforderungen der alternden Gesellschaft zu entwickeln. Im ersten Teil der Untersuchung betrachtete das GeWINO dazu die Altersstruktur DIE ERGEBNISSE DER STUDIE IM ÜBERBLICK ihrer Versicherten. So feierten in Berlin 536, in Brandenburg 378 und in Mecklenburg-Vorpommern 209 Männer und Frauen wenigstens das 100. Lebensjahr in 2013. (ck) In allen drei Bundesländern liegt der Anteil der Pflegebedürftigen bei den 100-Jährigen bei über 90 Prozent, wobei die Mehrheit von ihnen die Pflegestufe 2 hat. Nur 39 Prozent der 460 zu Hause gepflegten 100-Jährigen nahmen ausschließlich Geldleistungen für pflegende Angehörige in Anspruch, 44 Prozent in Kombination mit Leistungen von ambulanten Pflegediensten und 17 Prozent wurden ausschließlich durch Pflegedienste betreut. 30 Prozent der Pflegenden Angehörigen von AOK Nordost-Versicherten über 100 Jahren nahmen in 2014 Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch. Für die ambulanten Pflegedienste wurden in 2014 am häufigsten Leistungen zur Körperpflege gefolgt von Leistungen zur Zubereitung von Mahlzeiten und zur Reinigung der Wohnung für die AOK-100-Jährigen erstattet. Für 47 Prozent der zu Hause lebenden 100-Jährigen wurden in 2014 zusätzlich auch Leistungen der Häuslichen Krankenpflege erstattet. Mit freundlicher Unterstützung von Managertag kompakt Ihre Termine n 20. Oktober 2015 Dortmund n 11. November 2015 Berlin n 14. Januar 2016 Hannover n 17. Februar 2016 Nürnberg Ihre Themen n Pflegestärkungsgesetze I und II: So meistern Sie die unterschiedlichen Herausforderungen in der Praxis n Erfolgreiche Unternehmensführung: So steuern Sie Ihren Pflegedienst trotz Turbulenzen in ruhiges Fahrwasser www.hp-managertag.de Kontakt: Vincentz Network GmbH & Co. KG T+49 511 9910-175 veranstaltungen@vincentz.net Studie Immer mehr Senioren verarmen Gütersloh // Immer mehr Senioren drohen einer Studie zufolge zu verarmen. Im Jahr 2006 war noch jeder zehnte Bundesbürger über 65 Jahren von Altersarmut bedroht, im Jahr 2013 war es bereits jeder siebte, wie die Bertelsmann Stiftung in Gütersloh mitteilte. Besonders häufig betroffen sind laut der Untersuchung der Stiftung Frauen, Alleinstehende, Geringqualifizierte und Migranten. Als armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte haben. Am höchsten war im Jahr 2013 der Anteil armutsgefährdeter Menschen im Saarland (19,2 Prozent), in Rheinland-Pfalz (17,8 Prozent) und in Bayern (17 Prozent). Besonders niedrig war der Anteil dagegen in Berlin (11 Prozent), Sachsen (11,5 Prozent) und Hamburg (11,7 Prozent). Nordrhein-Westfalen rangiert mit einer Quote von 14,3 im Mittelfeld. Ursache dafür seien unter anderem eine niedrige Frauenbeschäftigtenquote und niedrige Einkommen in der Vergangenheit. Nach Einschätzung der Autoren wird die Armutsgefährdung im Alter in den ostdeutschen Bundesländern zunehmen. Die Studie empfiehlt als Prävention gegen Altersarmut den Kommunen, mit einem Ausbau der Kindertagesbetreuung die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu ermöglichen. Zudem sollten die Kommunen intensive soziale Betreuungs- und Unterstützungsangebote für ältere Menschen anbieten. (epd) Für die Studie wurden Daten des Wegweiser Kommune und des Mikrozensus 2013 ausgewertet. Der Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung stellt für Kommunen in Deutschland Daten und Handlungskonzepte für kommunale Akteure zur Verfügung. (epd)

AUSGABE 42 // 16.10.2015 CAREkonkret // 11 AMBULANTE DIENSTE Zehn Jahre Villa Nestor in Mülheim Ich würde alles noch einmal machen Vor zehn Jahren gründete Christel Schneider die Villa Nestor im hessischen Mühlheim. Die Geschäftsführerin des ambulanten Pflegedienstes die Pflegepartner war damit Vorreiterin in Sachen Pflege-Wohngemeinschaft. INTERVIEW: KERSTIN SCHNEIDER Frau Schneider, zehn Jahre Villa Nestor in Mülheim wer wohnt dort? Christel Schneider: Unsere Villa Nestor ist ein geräumiges Einfamilienhaus in einer ruhigen, grünen Wohngegend Mülheims. 240qm Wohnfläche und ein 1.700qm großes Gartengelände stehen zur Verfügung. Sechs Frauen und ein Mann mit demenziellen Veränderungen leben dort. Der jüngste ist 63 Jahre, die älteste 95. Jeder Mieter hat ein eigenes Zimmer, das er nach seinem Geschmack eingerichtet hat. Die Gemeinschaftsräume sind familiär und gemütlich gestaltet. Unsere schöne Terrasse wird bei gutem Wetter viel genutzt zum Kaffeetrinken in der Sonne oder zum Grillen. // Es dauerte lange, bis mein Konzept von den zuständigen Stellen angenommen wurde. // GESCHÄFTSFÜHRERIN DIE PFLEGE- PARTNER, CHRISTEL SCHNEIDER Welche Form der WG ist es genau? Nach den Buchstaben des neuen Wohn-Teilhabe-Gesetzes NRW handelt es sich um eine selbstverantwortete Wohngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Mieter besitzt einen individuellen Mietvertrag mit dem Eigentümer des Gebäudes und einen Betreuungsvertrag mit uns, dem begleitenden ambulanten Pflegedienst. Damit sind wir quasi Gast im Haus. Foto: privat Von wem wurde die Villa Nestor gegründet? Die Villa Nestor ist die erste und älteste Einrichtung dieser Art in Mülheim. Ich habe sie am 1. August 2005 gegründet in meiner Eigenschaft als Geschäftsführerin des privaten ambulanten Pflegedienstes die pflegepartner. Für Wohngemeinschaften habe ich mich schon immer interessiert während meiner Ausbildung in Bethel und später in Berlin, wo die Idee der Alten-WG aus der Taufe gehoben wurde. Als ich nach Mülheim kam, habe ich diese Idee mitgebracht. Nach dem Motto: Was in Studentenzeiten ging, muss doch auch für ältere Menschen funktionieren. Was war der größte Clou? Der größte Clou war, dass wir vor zehn Jahren einen Immobilienbesitzer fanden, der das Konzept einer Demenz-WG gut fand und uns vertraute. Das war damals wirklich keine Selbstverständlichkeit. Neue Wohnformen hatten noch keine Lobby, auch heute klaffen große Informationslücken in der Bevölkerung. Die größte Fehleinschätzung? Ich glaubte damals, dass sich die Idee einer Demenz-WG in Mülheim schnell und reibungslos umsetzen lässt. Das war wohl mein größter Irrtum. Zunächst stieß ich auf viel mehr Widerstand als mir lieb war. Von öffentlicher Unterstützung konnte keine Rede sein, im Gegenteil. Es dauerte lange, bis mein Konzept von den zuständigen Stellen angenommen wurde. Als wir mit den ersten Mietern in die Villa Nestor einzogen, stand alles noch auf Messers Schneide. Glücklicherweise hat sich die Akzeptanz auf Seiten der Sozialverwaltung und der Politik enorm verbessert. Die Bürgerinnen und Bürger waren schon immer von der Idee begeistert. Was würden Sie als ambulanter Dienst so auf gar keinen Fall wieder machen? Ich würde alles noch einmal machen. Wir haben damals im Vorfeld unsere Hausaufgaben gut erledigt, die Premiere ist gelungen. Das gab uns den Mut für weitere Neugründungen. Das familiäre Miteinander und der gute Austausch mit den Angehörigen führen zu einer enorm hohen Zufriedenheit aller auch der Mitarbeiter. Foto: Engel Was würden Sie auf jeden Fall wiederholen? Villa Nestor ist nicht die einzige WG geblieben, die wir als Pflegedienst begleiten. Mittlerweile sind wir in vier selbstbestimmten Wohngemeinschaften in Mülheim tätig. Und es werden weitere hinzukommen. In der Praxis hat sich diese Wohnform längst bewährt. Unsere Kooperationspartner wie z.b. Prof. Dr. Markus Jüptner, Psychiater und Demenz-Experte in Mülheim, bestätigt uns, dass er mit Demenz-WGs bisher nur exzellente Erfahrungen gemacht hat. Bewohner dieser WGs benötigen deutlich weniger Beruhigungsmittel als Menschen in stationären Einrichtungen. Die Ärzte werden fast täglich aus Heimen angerufen, weil es Probleme mit Demenzkranken gibt, die die Pflegenden nicht allein lösen können. Unsere Wohngemeinschaften rufen so gut wie nie an. Wie sieht es mit dem Personal aus? Haben Sie Schwierigkeiten in der Stellenbesetzung und Planung? Im Gegenteil. Die Arbeit in einer Wohngemeinschaft wird von den Pflegenden sehr geschätzt. Durch den hervorragenden Personalschlüssel können sie wieder das tun, was sie gelernt haben und was sie mit Freude erfüllt: gut pflegen und nahe beim Menschen sein. In der WG arbeiten tagsüber zwei Pflegekräfte, nachts eine. Dreimal pro Woche kommt eine Alltagsbegleiterin hinzu, die mit den Bewohnern Spaziergänge macht oder Ausflüge organisiert. Deshalb kennen wir so gut wie keine Fluktuation beim Pflegepersonal und freuen uns über gute Bewerberzahlen. Wo liegt der größte Gewinn für Ihren Pflegedienst? Wohngemeinschaft sind ein winwin-win-win-win für alle Beteiligten. In erster Linie profitieren die Mieter, die in einem liebevollen Zuhause alt werden können. Es profitieren die Mitarbeiter, die die Kontinuität, die Nähe und das Miteinander in den WGs schätzen. Es profitieren die Angehörigen, die ihre Sorgenkinder gut und sicher versorgt wissen. Es profitiert der Vermieter dank langfristiger Mietverträge und engagierter Mieter. Und es profitiert der ambulante Pflegedienst, der als Begleiter der WG angemessen entlohnt wird, zufriedene Mitarbeiter hat und einen wertvollen sozialen Beitrag in einer älter werdenden Gesellschaft leistet. Was empfehlen Sie anderen Sozialstationen oder Pflegediensten, die eine WG eröffnen wollen? Wohngemeinschaften für Menschen mit besonderen Bedarfen sind die Wohnform der Zukunft in der Stadt genauso wie auf dem Land. Es lohnt sich für Pflegedienste, für Wohlfahrtsverbände oder Sozialstationen, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. Dabei muss niemand das Rad neu erfinden, es gibt Expertenwissen, von dem Gründer profitieren können. Ich empfehle deshalb die Mitgliedschaft in einem Fachverband, der sich mit der Konzeption, dem Bau und der Begleitung von Demenz- WGs wirklich auskennt. Damit meine ich den Fachverband WIG Wohnen in Gemeinschaft NRW, den ich gemeinsam mit Gleichgesinnten vor acht Jahren gegründet habe. Damals wurden wir als Spinner und Freaks verspottet, heute hat WIG einen Sitz im neuen Ausschuss für Alter und Pflege des NRW-Gesundheitsministeriums. Und bei der Formulierung des neuen Wohn-Teilhabe-Gesetzes haben wir in den Fragen der Wohngemeinschaften wichtige Anregungen ein- und durchbringen können. Ergänzen Sie bitte den Satz: Eine funktionierende Wohngemeinschaft braucht...... vor allem ein gutes, tragfähiges Konzept, speziell ausgebildetes Pflegepersonal und eine Anbindung an das Quartier, denn Demenz gehört in die Mitte der Gesellschaft. www.diepflegepartner-mh.de Caritas-AG der Sozialstationen in Rheinland-Pfalz und im Saarland Mit starker Stimme Interessen der Sozialstationen vertreten Trier // Die Caritas-Arbeitsgemeinschaft der Sozialstationen in Rheinland-Pfalz und im Saarland hat einen neuen Vorstand gewählt. Bestätigt im Amt als Vorsitzender wurde der Caritasdirektor des Caritasverbandes Westeifel, Winfried Wülferath. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählten die Mitglieder Michael Schütz, den Caritasdirektor des Caritasverband Schaumberg-Blies. Geschäftsführerin ist Anja Hagel, Referentin für ambulante Dienste im Diözesan-Caritasverband Trier. Die Arbeitsgemeinschaft vertritt die Interessen von rund 60 Trägern und Ambulanten Diensten und Sozialstationen in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Diözesan-Caritasdirektorin Dr. Birgit Kugel und Winfried Wülferath betonten, wie wichtig es ist, auf der Länderebene mit einer starken Stimme zu sprechen und politisch die Interessen der Sozialstationen und damit der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu vertreten. Für die Träger und Sozialstationen bietet der Zusammenschluss in der Arbeitsgemeinschaft eine gute Unterstützung dabei, gemeinsam ihre Angebotspalette weiterzuentwickeln und damit älteren Menschen noch besser zu helfen. (ck) EINFACH STARKE LÖSUNGEN. Softwaresysteme für Pflegeeinrichtungen www.dm-edv.de

12 // CAREkonkret AUSGABE 42 // 16.10.2015 AMBULANTE DIENSTE Vom Pflegenotstand sind die ambulanten Dienste in Brandenburg besonders betroffen Brandenburg: Pflegekräfte pendeln lieber nach Berlin Von Brandenburg nach Berlin dauert es mit dem Auto nur eine knappe Stunde. Mitarbeiter ambulanter Dienste pendeln daher immer häufiger nach Berlin, weil sie dort mehr verdienen können als in Brandenburg. Berlin // Wenn mehrere tausend Pflegefachkräfte aus Brandenburg jeden Tag in benachbarte Bundesländer pendeln, dann müssten bei der Politik eigentlich alle Alarmglocken schrillen. Stattdessen erklärt das zuständige Ministerium, wir hätten in Brandenburg tolle Beschäftigungschancen, stellt die brandenburgische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) Ellen Fährmann fest. Eine von den Wirtschaftsförderungen der Länder Berlin und Brandenburg in Auftrag gegebene Studie hatte kürzlich gezeigt, dass allein mehr als 2 700 Pflegefachkräfte täglich nach Berlin pendeln. Ambulante Pflege in Brandenburg wird schlechter vergütet Gesundheitsministerin Diana Golze (Die Linke) hatte nach Bekanntwerden der Zahlen zwar einen Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen eingeräumt, dann aber erklärt, dies // Einen Katheter zu versorgen, erfordert in Brandenburg genau so viel Zeit und Fachwissen wie in anderen Bundesländern. // ELLEN FÄHRMANN, BPA LANDESVORSITZENDE BRANDENBURG bringe hervorragende Beschäftigungschancen für Fachkräfte im Gesundheitswesen mit sich. Unbesetzte Fachkraftstellen sind in der Tat eine Beschäftigungschance und es ist ein toller und sehr interessanter Beruf, wie auch die erheblich steigenden Ausbildungszahlen in der Altenpflege zeigen. Aber das Fehlen von Fachkräften in Brandenburg und deren Pendeln nach Berlin ohne Analyse der Gründe dafür, warum es nicht gelingt, die Mitarbeiter im Land zu halten, ist schon eine sehr eigenwillige Lesart, wundert sich die bpa-landesvorsitzende. Die bpa-mitgliedsunternehmen in der ambulanten und stationären Pflege versuchten eindrucksvoll, mit zusätzlichen Angeboten und Unterstützungen ihre Fachkräfte in Brandenburg zu halten, berichtet Fährmann. Die Politik hingegen hat offensichtlich keinerlei Rezepte gegen die Abwanderung. Dabei liege eine Lösung auf der Hand: In kaum einem Bundesland werden die Leistungen gerade in der ambulanten Pflege so schlecht vergütet wie bei uns in Brandenburg. Würden die Kranken- und Pflegekassen konkrete pflegerische Tätigkeiten wie die Blutzuckermessung oder einen Verbandswechsel so bezahlen wie in anderen Bundesländern um uns herum, dann könnten die Pflegedienste und Einrichtungen hier auch deutlich höhere Gehälter zahlen. Das würde Brandenburg als Arbeitsort für Pflegefachkräfte attraktiver machen. Bisher werden solche Forderungen aber von den Kostenträgern vehement zurückgewiesen. Einen Katheter zu versorgen, erfordert in Brandenburg genau so viel Zeit und Fachwissen wie in anderen Bundesländern. Deshalb ist es unverständlich, dass diese Leistung den Krankenkassen in Brandenburg weniger Wert ist als anderswo, unterstreicht Fährmann. Die Vergütungen zum Beispiel an die Preise in Berlin anzugleichen ist der entscheidende Weg, die alltägliche Abwanderung der dringend benötigten Fachkräfte zu stoppen. (ck) "Medikamentengabe als Verabreichen in der Behandlungspflegegruppe 0" Vergütungsvereinbarung HKP nach Einzelleistung Brandenburg Berlin AOK in Prozent 6,02 10,16 40,75 Kompressionsstrümpfe/ -hosen Ausziehen 6,02 15,79 61,87 Abnehmen von Kompressionsverbänden 6,02 10,16 40,75 Blutzuckerkontrolle 7,00 15,79 55,67 Medikamentengabe als Verabreichen 7,00 10,16 31,10 s.c. Injektion 7,00 10,16 31,10 Richten von Injektionen 7,00 10,16 31,10 Kälteträger auflegen 7,00 15,79 55,67 Kompressionsstrümpfe/ -hosen Anziehen 7,00 15,79 55,67 Dermatologisches Bad 7,97 10,16 21,56 i.m. Injektion 7,97 10,16 21,56 Inhalation 7,97 15,79 49,53 Überprüfen, Versorgen von Drainagen 7,97 15,79 49,53 Flüssigkeitsbilanzierung 7,97 16,54 51,81 Katheter, Versorgung eines suprapubischen 7,97 15,79 49,53 Medikamentengabe als Richten 7,97 10,16 21,56 PEG, Versorgung bei 7,97 15,79 49,53 s.c. Infusion Abhängen 7,97 16,54 51,81 Absaugen 12,31 16,54 25,57 Blasenspülung 12,31 15,79 22,04 Dekubitusbehandlung Grad II 12,31 16,54 25,57 Instillation 12,31 15,79 22,04 Einmalkatheterisierung, transurethrale 12,31 16,54 25,57 Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung 12,31 16,54 25,57 file:///c:/ Users/Schneider/Desktop/ DianaGolze_4175.jpg Kompressionsverband anlegen 12,31 15,79 22,04 Stomabehandlung 12,31 15,79 22,04 Verbände, stützende und stabilisierende 12,31 15,79 22,04 Wundverbände 12,31 16,54 25,57 Zentraler Venenkatheter 12,31 16,54 25,57 Wundverbände nekrotische Wunden 13,52 16,54 18,26 Dekubitusbehandlung Grad III 13,52 16,54 18,26 Bronchialtoilette 13,52 16,54 18,26 Infusionen i.v. 13,52 16,54 18,26 Katheterisierung der Harnblase 13,52 16,54 18,26 Magensonde 13,52 16,54 18,26 Trachealkanüle 13,52 16,54 18,26 Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung 13,52 16,54 18,26 Wer weniger einnimmt, kann auch nur geringe Gehäter auszahlen. Die Vergütungssätze zwischen Brandenburg und Berlin im Vergleich. HEIMBAS Softwarelösungen für das Sozialwesen SIS Maßnahmenplanung Berichteblatt Evaluation Strukturmodell zur Entbürokratisierung www.heimbas.de Tel. 0201-59 22 90 Brambring Jaschke GmbH Als Arbeitgeber mit Verantwortung ausgezeichnet Unterhaching // Die Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH aus Unterhaching erhielt am 1. Oktober 2015 im Rahmen des CSR Jobs Award 2015 den Sonderpreis Pflege als Arbeitgeber mit Verantwortung. Damit gehörte der ambulante Pflegedienst aus Unterhaching, der in Süd- und Nordbayern, Baden- Württemberg, Hessen, Rheinland- Pfalz und Nordrhein-Westfalen versorgt, zu zwölf Arbeitgebern, die für ihr soziales und gesellschaftliches Engagement mit dem CSR Jobs Award ausgezeichnet wurden. Bundestagsabgeordneter Frank Heinrich vergab den Preis an den Gesamtsieger HypoVereinsbank. Unter der Leitidee Hier arbeite ich gerne mein Wunsch-Arbeitgeber mit Verantwortung hatte www.csr-jobs.de in Kooperation mit einer Jury Arbeitgeber aufgerufen, sich mit ihren besonderen Leistungen für Mitarbeiter als Arbeitgeber mit Verantwortung zu bewerben. Die hohe Teilnehmerzahl am Wettbewerb zeigt, dass Unternehmen in Deutschland den Stellenwert von Corporate Social Responsibility erkannt haben, um Mitarbeiter nachhaltig an ihr Unternehmen zu binden, freut sich Dr. Stefan Rennicke, Geschäftsführer von CSR j&c GmbH und Betreiber der Plattform. www.csr-jobs.de Christoph Jaschke und Dr. Maria Panzer von der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH mit Dr. Stefan Rennicke, Geschäftsführer von CSR j&c sowie Jörg Brambring. Foto: CSR

AUSGABE 42 // 16.10.2015 CAREkonkret // 13 STELLENANZEIGEN & BILDUNGSANGEBOTE Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.v. (B.A.H.) ist ein bundesweit organisierter Verband vorwiegend ambulanter und seit einigen Jahren auch (teil-) stationärer Pflegeeinrichtungen. Als maßgeblicher Pflegeverband der Pflegeselbstverwaltung vertreten wir seit u ber 25 Jahren die Anliegen unserer Mitgliedseinrichtungen. Zusätzlich bieten wir fu r ambulante Pflegedienste Seminare, Fort- und Weiterbildungen. Hierfu r suchen wir fu r den Raum Berlin/Brandenburg eine/n Pflegeexperte/in als freiberufliche/n Dozent/in Sie sind bereits erfolgreich in der Weiterbildung von Pflegekräften tätig. Wir bieten eine intensive nicht ausschließliche Zusammenarbeit fu r Sie auf freiberuflicher Basis zu attraktiven Konditionen. Auf Wunsch und bei Eignung wäre auch eine Festanstellung möglich. Senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung. Wir informieren Sie im persönlichen Gespräch u ber alle Einzelheiten unseres Angebotes. B.A.H. e.v. Personalabteilung Cicerostraße 37 10709 Berlin bah@bah-bundesverband.de www.bah-web.de Weitere Infos unter Tel. 030-81015270 www.attraktiver-arbeitgeber-pflege.de 98 % der HEIMLEITUNGEN befassen sich mit Betriebs- und Personalplanung. Quelle: Repräsentative Leseranalyse Pflegezeitschriften 2015 4.750 ABONNENTEN vertrauen jede Woche der einzigen Wochenzeitung für das Management der Pflegebranche in Deutschland. Quelle: IVW 1/2015 (gerundet) B.A.H. Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.v. BLICKEN SIE UNTER DIE OBERFLÄCHE. ausgezeichnet als Der Tischkalender 2016 Bilder, Rätsel, Sprichworte und mehr www.altenpflege-online.net/shop 32 MINUTEN nimmt sich der Leser von CAREkonkret jede Woche Zeit für eine Ausgabe. Heim- und Pflegedienstleitungen sowie Leiter ambulanter Pflegedienste nutzen ihre Fachzeitung intensiv. > Treffen Sie Ihre Zielgruppe! Ihre Anzeige wirkt. Ihre Ansprechpartnerin in der Verkaufsabteilung: Anette Hildebrand T +49 511 9910 156 anette.hildebrand@vincentz.net Quelle: Repräsentative Leseranalyse Pflegezeitschriften 2015 Vincentz Network T +49 511 9910-033 F +49 511 9910-029 buecherdienst@vincentz.net Schenken Sie Ihren Bewohnern zu Weihnachten ihren eigenen Tischkalender! Für nur 6,90 E pro Exemplar beim Kauf von 50 Stück. Anregende und schöne Momente zaubert die Beschäftigung mit dem Tischkalender 2016 hervor. Beim Betrachten liebevoll ausgesuchter Bilder und Zeichnungen. Beim Klönen, Raten und Schmunzeln, bei der Beschäftigung mit Sprichwörtern, Rätseln und Scherzfragen. Der Tischkalender 2016 ist garantierter Blickfang: 52 stabile Wochenblätter zum Umschlagen schön gestaltete Bilder samt Wochenplan Rätsel, Sprichwörter und Scherzfragen auf der Rückseite Petra Fiedler/Andrea Friese/Bettina M. Jasper/ Ute und Kadie Schmidt-Hackenberg Der Tischkalender 2016 Bilder, Rätsel, Sprichworte und mehr Einzelpreis 17,90, Best.-Nr. 756 ab 10 Expl. je 14,90 ab 20 Expl. je 9,90 ab 50 Expl. je 6,90 IMPRESSUM CAREkonkret Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege Chefredaktion Steve Schrader, T +49 511 9910-108, steve.schrader@vincentz.net Redaktion Kerstin Hamann, T +49 511 9910-191, kerstin.hamann@vincentz.net Friederike Geisler, T +49 511 9910-128, friederike.geisler@vincentz.net Kerstin Schneider, T +49 511 9910-123, kerstin.schneider@vincentz.net Redaktionsfax: +49 511 9910-196 Redaktionsassistenz Martina Hardeck, T +49 511 9910-140, Carekonkret@vincentz.net Verlagsleitung Miriam von Bardeleben (mvb) T +49 511 9910-101 miriam.v.bardeleben@vincentz.net Grafik & Design Julia Zimmermann, Eugenia Bool, Claire May, Nathalie Nuhn Anzeigen Ralf Tilleke (Ltg.), T +49 511 9910-150, ralf.tilleke@vincentz.net Beratung Geschäftsanzeigen: Kirsten Bockting, T +49 511 9910-152 kirsten.bockting@vincentz.net Beratung Rubrikanzeigen: Anette Hildebrand; T +49 511 9910-156, anette.hildebrand@vincentz.net Anzeigenschluss Zwei Wochen vor dem Erscheinungs- termin. Gültige Anzeigenpreisliste Nr. 17 vom 1.10.2014 Verlag Vincentz Network GmbH & Co. KG, Plathnerstraße 4c, 30175 Hannover, T +49 511 9910-000 Vertrieb Leitung: Dirk Gödeke, T +49 511 9910-025; F +49 511 9910-029, zeitschriftendienst@vincentz.net Bezugsbedingungen: CARE konkret erscheint wöchentlich (48 Ausgaben im Jahr, 4 Doppelnummern). Bezug im Abonnement: 189,90 EUR p.a. inkl. Versand und zzgl. MwSt. Bei vorzeitiger Abbestellung anteilige Rückerstattung. Studenten erhalten gegen Vorlage eines Studiennachweises 20 Prozent Nachlass auf das Abo-Brutto. Bei höherer Gewalt keine Erfüllungspflicht. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Hannover Druck Deister- und Weserzeitung Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Vincentz Network GmbH & Co KG ISSN 1435-9286 Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Beiträge, die mit vollem Namen oder auch mit Kurzzeichen des Autors gezeichnet sind, stellen die Meinung des Autors, nicht unbedingt auch die der Redaktion dar. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen und Handelsnamen in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen. Vielmehr handelt sich häufig um geschützte, eingetragene Warenzeichen. i V W 46794

14 // CAREkonkret AUSGABE 42 // 16.10.2015 NAVIGATOR Dienstleistungen Abrechnungssysteme IT- und Kommunikationstechnik EDV-Systeme.snap ambulant www.euregon.de Pflegedokumentation VIVENDI@connext.de www.connext.de VIVENDI@connext.de www.connext.de Controlling Bohmann-Laing Steuern und Controlling www.bohmann-laing.de VIVENDI@connext.de www.connext.de eva/3 viva! Pflegesoftware www.optadata-gruppe.de Software www.systema.de T +49 (0)7355 799 1617 HEIMBAS Softwarelösungen für das Sozialwesen Heimmanager Pflegemanager Dienstplanmanager Ambulanter Dienst Finanzwesen www.heimbas.de Heimverwaltung Pflegeplanung mit ENP Pflegedokumentation Dienstplanung Controlling Heimmanager, Dienstplan, Dokumentation (SIS) GODO Systems GmbH www.godo-systems.de 02131-298470 Pflegeplanung THS-Software GmbH Navigator_Anzeige_25x45mm_2C_V2_2015.indd 28.05.15 1 13:07 07151 / 13 392-0 info@ths-software.de VIVENDI@connext.de www.connext.de Abrechnung Software Beratung Marketing PFLEGEDIENST 2000 PFLEGEHEIM 2000 DIENSTZEIT 2000 www.comfuture.de www.hycare.de Ernährung Catering 0800 / 678 23 28 (gebührenfrei) www.optadata-gruppe.de VIVENDI@connext.de www.connext.de ARAMARK GmbH Martin-Behaim-Str. 6 63263 Neu-Isenburg Tel: 06102/745-0 www.aramark.de Bewohner- und Mitarbeiterverpflegung Besuchercafeterien und Kioske Abrechnung? Ich geb ab und bekomme mehr. Telefon: 0281 / 9885-110 Telefax: 0281 / 9885-120 info@rzh.de www.rzh.de info@danprodukte.de www.danprodukte.de Tel. (02 71) 880 98 0 Fax (02 71) 880 98 98 Organisation & Verwaltung Datenverarbeitung Raumeinrichtungen www.wi-bo.de VIVENDI@connext.de www.connext.de wibo_anzeige_51x18mm_carekonkret.indd 1 17.09.13 17:43 Lohnabrechung www.ntconsult.de www.ntconsult.de Bohmann-Laing Steuern und Controlling www.bohmann-laing.de Unternehmensberatung Krisenvermeidungsstrategien www.beraterflat.com EDV Lösungen ambulant + stationär! www.dm-edv.de Individuell & flexibeldie Software für Soziale Dienstleister www.sinfonie.de Mobile Datenerfassung Mobile Datenerfassung für Pflegedienste www.wepro.org Bundesweit kostenl. Hotline 0800-9616690 Textil und Bekleidung Wir stellen nicht alles auf den Kopf, nur Ihre Wäschekosten auf den Prüfstand. Besuchen Sie unseren Einsparrechner auf www.datakleen.de PRÄSENTIEREN SIE IHR UNTERNEHMEN GENAU DA, WO IHRE ZIELGRUPPE SUCHT! Im Navigator präsentieren Sie sich unter den Rubriken Dienstleistungen IT- & Kommunikationstechnik Ernährung Fachliteratur, Medien Fort- und Weiterbildung Gebäudetechnik Küche & Hauswirtschaft Organisation & Verwaltung Pflege & Therapie Raumeinrichtung Textil & Bekleidung zielgenau Ihren Kunden. Kirsten Bockting Mediaberaterin T +49 511 99 10-152 kirsten.bockting@vincentz.net

AUSGABE 42 // 16.10.2015 CAREkonkret // 15 SERVICE SPEZIAL // EFFIZIENTE PFLEGESOFTWARE IT-gestützte Dokumentation erfolgreich einführen und steuern Damit sich die Investition lohnt Welche Prozessqualität sollte im Heim vorhanden sein, um die IT-gestützte Pflegedokumentation vollständig nutzen zu können? Diese Frage wurde im Rahmen einer Promotionsstudie beantwortet. ANNE MEISSNER Sachsenhagen // Um den Wertbeitrag Ihrer IT-Investition zu optimieren und die größtmögliche Geschäftsprozessintegration erlangen, sind die folgenden Maßnahmen empfehlenswert. Diese Tipps sind das Ergebnis einer Promotionsstudie an der Universität Witten/Herdecke am Department Pflegewissenschaft. Sie ermöglichen, auch bereits abgeschriebene Projekte nachzusteuern und in die richtige Richtung zu lenken. 1. Sinnvolle in Art und Umfang angemessene Dokumentationsregeln mit Handlungsorientierung vorgeben und regelmäßig aktualisieren: Unternehmensregeln zur Dokumentation stoßen auf Unverständnis, wenn sie keine Praxisrelevanz und auf die Versorgung keinen Einfluss haben. In solchen Fällen wird die ITgestützte Dokumentation vermutlich nicht im Unternehmenssinn angewendet. Ärger und Frust können entstehen, das Arbeitsengagement sinkt. Empfehlenswert ist, die Dokumentationsregeln auf Sinnhaftigkeit und Handlungskonsequenz zu prüfen. Achten Sie darauf, dass diese ins Verhältnis zu vorhandenen Ressourcen gesetzt sind. 2. Die Pflegedokumentation an pflegefachlichen Argumenten ausgestalten: Der vermutete Anspruch Dritter, z. B. MDK, stößt auf Unverständlichkeit, wenn er keine Praxisrelevanz und auf die Versorgung keinen Einfluss hat, d. h. aus dokumentierten Inhalten keine Handlungskonsequenz abgeleitet werden kann. Es ist deshalb unbedingt sinnvoll, das Regelwerk nicht an bekannten oder vermuteten Forderungen der Prüfinstanzen auszurichten, sondern an pflegefachlichen Argumenten, die mit den Prüfrichtlinien übereinstimmen können. 3. Transparenz der Anforderungen und Regeln: Vermeiden Sie, die ITgestützte Pflegedokumentation als Entscheider darzustellen. Stellen Leitungen sich dahinter, machen sie so deutlich, dass die IT ihre Vorgaben umsetzt. So wird Kommunikation um das Regelwerk wieder möglich und Mitarbeiter können Regeln mit den Vorgesetzten aushandeln. 4. Verständliches, übersichtliches und kurzes Regelwerk: Das vorhandene Regelwerk sollte verständlich definiert und übersichtlich gestaltet sein. Klare Vorgaben reduzieren Missverständnisse und das Gefühl von Willkür, das sich hinderlich auf die Ausführung unternehmensinterner Anforderungen auswirkt. 5. Regelmäßig authentische Wertschätzung von Pflegearbeit und IT-Handhabung: Menschen wollen ihre alltägliche Leistung gewürdigt wissen und werden sich durch dadurch ihrer Leistung und ihres Wertes bewusst. Es gibt kein Zuviel an Wertschätzung. Mit Einführung ITgestützter Pflegedokumentation ist es besonders wichtig, die Wertschätzung nicht auf die Auseinandersetzung mit der IT-Dokumentation zu reduzieren, sondern die direkte Interaktions- und Kommunikationsarbeit der Mitarbeiter mit den Pflegebedürftigen ebenfalls wertzuschätzen, mitunter in den Vordergrund zu stellen. 6. Kontinuierliche Lern- und Unterstützungsangebote: Regelmäßige Unterstützungsangebote wirken hilfreich auf den Lernprozess. Solche Angebote müssen nicht zeitaufwändig sein. Eine wöchentliche Schulung von z. B. 15 Minuten kann ausreichen und der regelhaften Umsetzung der Vorgaben zuträglich sein. Hilfreich sind fortlaufende Schulungen, die einem transparenten Lehr- und Wiederholungsplan folgen. Es ist empfehlenswert, solche Trainings in regelmäßigen Abständen zur selben Zeit am selben Ort mit derselben Dauer durchzuführen. 7. Ausreichende Anzahl an Computer-Arbeitsplätzen und angemessenen Standort gewährleisten: Gestalten Sie Arbeitsbedingungen prozessunterstützend. Zum einen ist die Anzahl der Zimmer und Bewohner, für die dokumentiert werden soll, zu prüfen. Zum anderen sind die Anzahl der Stützpunkte zu prüfen, die von Haus zu Haus sehr unterschiedlich gestaltet sein können und zwar sowohl in der pflegerischen Organisationsform (Wohnbereiche, Wohngruppen, Hausgemeinschaften etc.) als auch in den baulichen Gegebenheiten (Rondell, langer Flur, verschiedene Stockwerke etc.). Im Pflegealltag sollten so wenig wie möglich Wegezeiten anfallen. Das erhöht die Akzeptanz, die wiederum wichtig für die Prozessintegration ist. 8. Gute Performance der IT-gestützten Pflegedokumentation gewährleisten: Auch die technischen Rahmenbedingungen sollten prozessunterstützend gestaltet sein. Dabei spielt die Performance eine besondere Rolle. Denn jede Sekunde in der Pflegearbeit zählt und jede Sekunde, die sinnerfüllender genutzt werden Digitale Pflegedokumentation sollte die Gespräche zwischen Mitarbeitern und Pflegebedürftigen nicht in den Hintergrund drängen. Foto: Krüper könnte, kann zu negativen Gefühlen der IT-Dokumentation gegenüber führen. Das wiederum kann sich als hinderlich auf die Integration auswirken. 9. Technisch einwandfrei funktionierendes und in sich performantes Produkt auswählen: Technik sollte praktische Prozesse nicht be- oder verhindern, sondern sie unterstützen. www.meissner-care-consulting. de Software für die Pflege! DAN Produkte Pflegedokumentation GmbH Birlenbacher Str. 48 57078 Siegen Tel. 0271-880 980 Fax 880 98 98 info@danprodukte.de www.danprodukte.de

16 // CAREkonkret AUSGABE 42 // 16.10.2015 SERVICE SPEZIAL // EFFIZIENTE PFLEGESOFTWARE Schwestern vom Guten Hirten legen Grundstein für bedarfsorientierte Dienstplanung bei unterschiedlichen Anforderungen Viele Standorte auf gleichem Qualitätsniveau In der Dienstplanung laufen alle Fäden zusammen. Doch was, wenn sie an mehreren Standorten unterschiedlich gehandhabt wird? Die Schwestern vom Guten Hirten wollten sie auf ein einheitliches Qualitätsniveau bringen. Soll der Dienstplan überregional das gleiche Qualitätsniveau haben, müssten zunächst gemeinsame Kernprozesse an verschiedenen Standorten mit unterschiedlichen Aufgaben einheitlich definiert werden. Foto: fotolia/monkey Business Images MICHAEL HENKEL Würzburg // In der Dienstplanung laufen alle Fäden zusammen: Personal, Kunden, Kosten, Budget, Qualität, Unternehmensstandorte, Verwaltungsaufwand, Ansprüche Dritter, wie z. B. der Gesetzgeber. Dienstplanung wird somit zunehmend als strategische Aufgabe der Geschäftsführung verstanden. Das gilt ganz besonders für moderne bedarfsorientierte Dienstplanung, die belegungsabhängig und mit Nettoarbeitszeit plant, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitflexibilisierung nutzt immer mit Blick auf den Kunden. Um bedarfsorientierte Dienstplanung zukunftsorientiert einführen zu können, bedarf es aber auch einiger Voraussetzungen: Ein qualitativ einheitliches Fundament, auf dem diese Art der Dienstplanung aufsetzen kann und eine Dienstplanungssoftware, die effizient unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Geschäftsführung der Schwestern vom Guten Hirten (SvGH) Deutschland mit Sitz in Würzburg für eine standortübergreifende Grundsteinlegung entschieden. Die SvGH sind ein weltweit operierender Orden mit weit über 5000 Schwestern und Mitarbeitern in 70 Ländern. Als gemeinnützige Organisation mit religiösem Träger haben die SvGH in Deutschland 14 Standorte. In vier Standorten der SvGH, mit insgesamt 340 Mitarbeitern, wird Dienstplanung betrieben. Diese Standorte widmen sich unterschiedlichsten Aufgaben, u. a. der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Altenpflege. Dementsprechend sind die Anforderungen an die Dienstplanung bei den SvGH sehr divers. Eine gemeinsame Qualitätsstrategie für die Dienstplanung ist über alle Standorte hinweg nicht so einfach zu definieren. Zudem haben die vier Standorte Jahrzehnte lang sehr eigenständig operiert und von Standort zu Standort sehr unterschiedlich gearbeitet. So wurde als Einstieg eine ausführliche Ist-Analyse durchgeführt. Im Ergebnis wurden standortspezifisch Zuständigkeiten bei der Dienstplanung geklärt und die hinterlegten Tarife vereinheitlicht. Zugriffsrechte wurden vereinheitlicht und minimiert In allen Standorten wurden außerdem in der Dienstplanungssoftware die Zugriffsrechtebezeichnungen vereinheitlicht und in ihrer Anzahl drastisch auf vier minimiert: Systemadministrator, Dienstplanadministrator, Dienstplaner, Leserechte. Mit diesen vier Rechtegruppen sind sämtliche Dienstplanungsprozesse abbildbar, trotz der bereits beschriebenen Heterogenität der SvGH. Für jeden Standort wurden zwei Multiplikatoren benannt, zum einen für die Kommunikation in die Organisation hinein, zum anderen als fachliche Ansprechpartner vor Ort. Als abgesandte Experten ihres Standortes haben sie in überregionalen Workshops Ablaufprozesse definiert, wie z. B. Mitarbeiter anlegen/ändern oder Status: Krank/ Wiedereingliederung. Auch hier zeigte sich, dass sich gemeinsame Kernprozesse sehr wohl einheitlich definieren lassen. Ein erwünschter Nebeneffekt: verstärkter standortübergreifender Austausch und gewachsene überregionale Zusammengehörigkeit. Parallel zu den Workshops begannen Softwareschulungen. Die Multiplikatoren wurden zusätzlich standortübergreifend geschult. Die erarbeiteten Ergebnisse und unterstützende Informationen wurden in einem Qualitätsleitfaden Dienstplanung zusammengefasst. Hohe Priorität hatte hierbei eine prägnante und praxisnahe Darstellung für den Dienstplanenden. Der entstandene zehnseitige Qualitätsleitfaden wurde durch alle Standorte bewertet, angepasst und verabschiedet. In einem Workshop wurde ebenfalls der informative Grundstein zum Thema bedarfsorientierte Dienstplanung gelegt. Die dauerhafte Implementation des Qualitätsleitfadens, neben der Kommunikation durch die Multiplikatoren, wird durch die fortlaufenden Softwareschulungen sichergestellt. Der Qualitätsleitfaden ist Schulungsinhalt und leitfaden. Qualitätsleitfaden zur Dienstplanung ist Grundlage der Schulung Im Einzelnen wären die vier Standorte der SvGH möglicherweise in der Lage gewesen, bedarfsorientierte Dienstplanung umzusetzen, jedoch nicht in der gewünschten einheitlichen überregionalen Qualität. Zu groß waren anfangs die Unterschiede in der Umsetzung. Ohne einen partizipativen Austausch wäre die Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsleitfadens nicht möglich gewesen. Dieses gemeinsame Verständnis der Dienstplanung aber, in Kombination mit einer Software, die an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden kann, und den zugehörigen Schulungen, ist der Grundstein, der die Einführung bedarfsorientierter Dienstplanung in allen Standorten auf einem vergleichbaren qualitativen Niveau ermöglicht. Michael Henkel ist Unternehmensberater für Personal- und Organisationsentwicklung im Gesundheitswesen. Details zu den Zugriffsrechten finden Sie als Download auf www.carekonkret.net/downloads www.guterhirte.de www. a-s-d.de Ihr Ziel ist unser Anliegen Ihr Erfolg ist unser Ziel! Die Pflegedokumentation aus juristischer Perspektive Nicht nur Spiegel guter Pflege, sondern auch im Rechtsfall entscheidend Garrel // Eine Pflegedokumentation liefert alle wichtigen Informationen, die nicht zuletzt auch in einem Rechtsfall entscheidend sind, betont Alexandra Zimmermann, Dozentin und Fachanwältin für Medizinrecht und Strafrecht, von der Hannoveraner Anwaltskanzlei für Heime und Pflegedienste auf einer Veranstaltung für Führungskräfte des Software-Unternehmens DM EDV. Der Umgang mit offenen Heimkosten und aktuelle Informationen zum Haftungsrecht und der Dokumentation würde die Teilnehmer in der Praxis besonders beschäftigen, so Zimmermann. Sie sagt: Im Bereich des Umgangs offener Heimkosten findet meines Erachtens eine Sensibilisierung statt, da infolge eines Zahlungsausfalls nicht selten uneinbringliche Kosten entstehen. Da stellt sich natürlich die Frage, wie sich dies verhindern lässt. Zudem befindet sich das Haftungsrecht im steten Fluss, nicht zuletzt durch die neuesten Entscheidungen aus der Rechtsprechung. Hier ist es sinnvoll, allen am Pflegeprozess Beteiligten aufzuzeigen, wie Risiken vermieden Alexandra Zimmermann ist Fachanwältin für Medizin- und Strafrecht. Foto: privat werden können. Die Dokumentation spielt dabei natürlich eine entscheidende Rolle, wobei hier keineswegs gilt: je mehr, je besser, sondern vielmehr: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Darüber hinaus sei die Pflegedokumentation das Kernstück der haftungsrechtlichen Absicherung und auch ein Spiegel der guten Pflege. Sie liefere alle wichtigen Informationen, die nicht zuletzt auch in einem Rechtsfall entscheidend sind, so die Rechtsanwältin. Auf die Frage, wo die wichtigsten rechtlichen Fallstricke beim Bürokratieabbau in der Pflege liegen und welche Abhilfe da eine gute Pflegedokumentation schaffen kann, antwortet Zimmermann: Im Bereich der Grundpflege kann auf Einzelleistungsnachweise verzichtet werden. Voraussetzung für diesen Verzicht ist aber, dass die zu erbringenden Leistungen auf einer individuellen, strukturierten Informationssammlung und einer darauf abgeleiteten Pflegeplanung beruhen. Dann müssen nur noch Abweichungen und Auffälligkeiten im Berichteblatt dokumentiert werden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Organisationsverantwortung ist aber sicherzustellen, dass die Pflegekräfte Kenntnis dieser individuellen und strukturierten Informationssammlung erhalten und dass dies, etwa durch Abzeichnen der einzelnen Kräfte, auch beweissicher hinterlegt ist. www.dm-edv.de Fragen Sie nach unseren Komplett-Lösungen für die Heimverwaltung, Pflege und Dienstplanung. Wir informieren Sie ausführlich: THS-Software GmbH Remshalden Tel: (07151) 13392-0, Fax: -50 Mail: info@ths-software.de www.ths-software.de COPpro, Senior Office GRIPS-Pflege (ENP), P-PLUS.NET-Dienstplan, ADDISON betriebswirtschaftliche Komplettlösung