Aktueller. Versicherungsschutz. im Feuerwehr-Dienst. Stand: Februar Januar 2010 OBM Matthais Thom 1

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1 Aktueller Versicherungsschutz im Feuerwehr-Dienst Stand: Februar Januar 2010 OBM Matthais Thom 1

2 Vorwort Die nachfolgenden Informationen und Darstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Diese dienen lediglich als unverbindliche Information für jede Feuerwehr-Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr der Mittelstadt St. Ingbert! Irrtümer vorbehalten und Haftung ausgeschlossen! 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 2

3 Versicherungsübersicht 4 f a c h e r S c h u t z UKS GVV LFV KFV 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 3

4 Gliederung - Umfang Teil 1 Gesetzliche Unfallversicherung (BG) Träger: Unfallkasse Saarland/UKS/Dudweiler Tel.: 06897/ Januar 2010 OBM Matthais Thom 4

5 Teil 2 Zusatz-Versicherung Bereiche: Personen- und Sachversicherungen Träger: GVV Kommunalversicherung/Köln Versicherung für Städte und Gemeinden Ansprechpartnerin: Stadtverwaltung IGB Frau Spaniol, Tel: Januar 2010 OBM Matthais Thom 5

6 Teil 3 Zusatz Versicherungsschutz Rahmenvertrag (Personen- und Sachversicherung) über den Landesfeuerwehrverband (LFV) Saarland Träger: Saarland Versicherung/Saarbrücken Ansprechpartner: Geschäftsstelle des LFV, Frau Stenger, Tel.: 06897/ Januar 2010 OBM Matthais Thom 6

7 Teil 4 Kreisfeuerwehrverband Saarpfalz-Kreis Härtefonds (Sonderregelung) Nähere Infos hierzu unter oder über die Delegierten des KFV aus IGB 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 7

8 Zu 1. UKS Heilbehandlung, Leistungen zur sozialen Rehabilitation, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Renten, Beihilfen, Abfindungen Lohnfortzahlung/Verletztengeld (siehe Seite 9 und 24/UKS Broschüre) Mehrleistungen wie Übergangsgeld, Renten an Versicherte und Hinterbliebene 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 8

9 Hinweis: Renten-Zahlung: Klausel: Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles über die 26. Woche hinaus und wenigstens 20 vom Hundert (20%) gemindert ist (Minderung der Erwerbsfähigkeit) z.b. Verlust der Hand = 20 % Rente abhängig vom Jahresarbeitsverdienst Rente, solange der Versicherte in seiner Erwerbsfähigkeit um wenigstens 20% gemindert wird, Anspruch endet mit dem Tod! auch evtl. Kapitalabfindungs-Möglichkeit (bestimmte Voraussetzungen!) 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 9

10 Jahresarbeitsverdienst (siehe Seite 13 UKS-Broschüre) Berechnungsgrundlage für viele UKS-Leistungen, u.a. Rente, Witwenrente Jahresarbeitsverdienst ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte ( 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) des Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist! Tabelle unter einsehbar, Link: Rechengrößen der Sozialversicherung 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 10

11 Beispielrechnung: Verlust eines Auges bzw. einseitige Erblindung= 30 % Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Jahresarbeitsverdienst = Rentenberechnung: Ausgangsbasis ist die Vollrente (2/3 von = ) hieraus wird die Teilrente berechnet! Teilrente: 30% aus = Teilrente monatlich = Januar 2010 OBM Matthais Thom 11

12 Leistungsgrundlage Die Höhe der Rente ist vom Jahresarbeitsverdienst und der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) abhängig! Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit (=100%) wird die VOLLRENTE geleistet! Sie beträgt 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes Bei einer MdE wird TEILRENTE geleistet, sie wird in der Höhe des Vomhundertsatzes der Vollrente festgesetzt, der dem Grad der MdE entspricht! 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 12

13 Fazit: Je nach Einkommenssituation und persönlicher vorhandener zusätzlicher Absicherung (private Versicherungswirtschaft) kann es von Fall zu Fall zu einer Deckungslücke zum bisherigen Einkommen kommen! Mit der Zusatzversorgung GVV und LFV (Saarland- Versicherung) kann diese evtl. bestehende Versorgungslücke zum Teil geschlossen werden! 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 13

14 Todesfall: Sterbegeld, Überführungskosten, Witwen- und Witwerrente, Waisenrente Sterbegeld beträgt ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Jahresarbeitsverdienstes 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 14

15 Weitere Infos und Versicherungsleistungen im Details Siehe Broschüre der UKS Mein Schutz 4. Auflage / Stand November Januar 2010 OBM Matthais Thom 15

16 Zu 2. GVV (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) Haftpflichtversicherung Gesetzl. Haftpflichtrisiko gesamten Tätigkeit Feuerwehr, sachlich umfassend, Höhe unbegrenzt, Mitversicherung dienstl. Tätigkeit Dritten gegenüber 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 16

17 Unfallversicherung Es bestehen 2 Verträge (JFW ohne Tagegeld und Lohnerstattung, da keine Berufstätigkeit) Vertrag 1 Tod: Invalidität: Tagegeld ab 1. Tag: 8.- Lohnerstattungskosten: Januar 2010 OBM Matthais Thom 17

18 Vertrag 2 Tod: Invalidität: Tagegeld ab 1. Tag : 10.- Diese Police gilt als Ergänzung! Hinweis: Grundlage Anerkennung wegen fehlender Kausalität aufgrund des medizinischen Zusammenhangs und der hieraus resultierende Ablehnung der GVV oder UKS! 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 18

19 Klartext Vertrag 2 der GVV zahlt nur in Sonderfällen! Zitat der Vers.Bedinungen: nicht alle Fälle sind generell in der Unfall-Vers. abgedeckt, da diese Unfallfolgen nicht mit der FW-Tätigkeit zusammenhängen. Es gibt Verletzungen, die nicht Folge eines Dienstunfalles entstehen können: Meniskusschäden, Achillessehnenriss, ausgerenkte Schulter etc. Um Unfallfolgen (allg. Lebensrisiko), die weder von der UKS noch von der GVV übernommen werden, hat man die Ergänzung durch Vertrag 2 vorgenommen! 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 19

20 Vertrag 1 leistet in ersten Linie Vertrag 2 nur in den besagten Sonderfällen! Anschreiben der Stadtverwaltung (Frau Spaniol) mit den beiden GVV Versicherungs- Nachträgen/Policen 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 20

21 Zu 3. Rahmen-Vertrag LFV/Saarland- Versicherung (Zusatzversorgung!) Haftpflicht-Versicherung Unfall-Versicherung Rechtsschutz-Versicherung Kraftfahrt-Versicherung Musikinstrumente-Versicherung 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 21

22 Versicherungsvertrag mit Versicherungsbedingungen und Leistungen / Übergabe Unterlagen an die LbzFührung Nachtrag vom mit Summenanpassungen Neu: unfallunabhängiger Herzinfarkt während des Einsatzes oder Übung gilt in der Unfallversicherung als Versicherungsschutz (ohne Anrechnung einer Vorerkrankung) 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 22

23 Unfallversicherung Invalidität: (ohne Progression/Mehrleistung) Tod: Krankenhaus-Tagegeld: 21.- Genesungsgeld: Januar 2010 OBM Matthais Thom 23

24 Haftpflichtversicherug: Personenschäden: Sachschäden: Vermögensschäden: Januar 2010 OBM Matthais Thom 24

25 Kraftfahrtversicherung: Rabattverlust: Begrenzung Mehraufwand je Schadenereignis Kaskoversicherung: SB je Schadenf Höchstersatzleistung je versichertes Fahrzeug (alle Schäden im Jahr maximiert ) 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 25

26 Beispiel Schaden mit KFZ Alarmierung Anfahrt privater PKW Wohnung zum Gerätehaus Selbst verschuldeter KFZ Unfall Eigenschaden PKW ca Fremdschaden Unfallgegner ca Frage: Wer reguliert welchen Schaden? Wie ist in diesem Fall die Vorgehensweise? 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 26

27 Besonderheit: Subsidiaritätsklausel Die Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Kraftfahrt- Versicherung gelten subsidär, d.h. jedweder andere Versicherungsschutz für den gleichen Versicherungsfall geht dieser Police vor. Diese Regelung gilt nicht für die Unfall- u. Musikinstrumenten-Versicherung! 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 27

28 Zusammenfassung: Unfallversicherungen UKS, GVV, LFV (Saarland Versicherung) Sachversicherungen GVV, LFV (Saarland Versicherungen) 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 28

29 Verhalten nach einem Versicherungsfall: unmittelbare Meldung an die Löschbezirksführung Personenschaden ins Verbandsbuch eintragen! Schadenmeldung und weitere Abwicklung über Frau Spaniol/Stadtverwaltung 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 29

30 und zum guten Schluss! Was sich nicht geändert hat! Vorbeugung ist wichtiger als Heilung! Stichwort UVV! Vermeidung von Unfällen, Prävention 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 30

31 Quellenverzeichnis: 1. GVV Police/Nachtrag mit Anschreiben von Frau Spaniol/Stadtverwaltung IGB vom Saarland-Versicherungs Police/Nachtrag von LFV 3. UKS Broschüre Mein Shutz 4. Auflage, Stand November Übergabe dieser Unterlagen an die Löschbezirksführung IGB-Mitte 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 31

32 Anmerkung: Ein Unfall bzw. ein Versicherungsfall lohnt sicherlich nicht! Auch der Tod kostet bekanntlich meistens das eigene Leben! Daher alle Zeit eine glückliche und gesunde Rückkehr von allen Einsätzen! Danke für die Aufmerksamkeit! 8. Januar 2010 OBM Matthais Thom 32

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