Der Naturschutz in Europa und die Finanzierung der EU- Agrar- und Umweltpolitik

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1 euronatur - Info Der Naturschutz in Europa und seine Finanzierung Der Naturschutz in Europa und die Finanzierung der EU- Agrar- und Umweltpolitik Über Brüssel spricht man. Jeder. Auch wenn es um den klassischen Naturschutz geht, richten sich immer mehr Blicke nach Brüssel. Und dies ist gut und richtig so, denn der Zustand von Natur und Landschaft wird mindestens so stark von der EU beeinflußt, wie von der Politik der Bundesregierung bzw. der Bundesländer. Und dies gilt im positiven wie im negativen Sinn. Fangen wir mit dem Positiven an: Die EU hat diverse Richtlinien und Programme für den Naturschutz erlassen, die sehr fortschrittlich sind. Die Vogelschutzrichtlinie aus 1979, die Flora-, Fauna-, Habitatrichtlinie aus 1992 oder das Europäische Umweltfinanzierungsinstrument, das sog. LIFE Programm, sollen ihren Beitrag zum europäischen Naturschutz leisten. Sie tun es auch, aber leider nicht in dem Maße, wie es sich die Schöpfer gedacht haben. Und schon kommen wir zum Negativen: Denn die Situation im europäischen Arten- und Biotopschutz ist dramatisch; trotz dieser Richtlinien und trotz des LIFE Programms. Wie schreibt doch die Europäische Umweltagentur in 1999 in ihrem 2. Bericht zur Lage der Umwelt in Europa? Die freilebenden Arten in Europa sind weiterhin ernstlich gefährdet, und die Anzahl der im Rückgang befindlichen Arten nimmt zu.... In vielen Ländern sind bis zu 50% der bekannten Wirbeltierarten bedroht... Mehr als ein Drittel der Vogelarten in Europa sind (...) im Abnehmen begriffen. Als Grund hierfür werden nicht mangelnde rechtliche Rahmenbedingungen seitens der EU ausgemacht. Die Hauptursache dafür sind Einschränkungen ihres Lebensraumes aufgrund Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR), Info 23/00 1

2 veränderter Flächennutzung, insbesondere aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung... Die Bedrohung der Artenvielfalt durch menschliche Aktivitäten... hat sich verschärft.... (Es) wurden kaum Fortschritte in Richtung auf eine umweltfreundliche Landwirtschaft erzielt. Die Grenzen für den Naturschutz in Europa ergeben sich vornehmlich nicht durch fehlende Rechtsgrundlagen seitens der EU. Was aber nützt recht fortschrittliches europäisches Naturschutzrecht, wenn es national nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird? Es ist ein unglaubliches Kapitel europäischer (Naturschutz)Politik, daß eine der bedeutsamsten Richtlinien des Naturschutzes, nämlich die Vogelschutzrichtlinie, auch 21 (!) Jahre nach ihrer Verabschiedung noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wurde. Über die bisherigen Restriktionen, die die Mitgliedstaaten wegen dieser Nichtumsetzung durch Brüssel erfahren haben, konnte man in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten nur müde lächeln. Und hinzu kommt, daß parallel zu dieser schleppenden Umsetzung sowohl in Brüssel als auch in den Mitgliedstaaten weiterhin eine naturzerstörende Politik betrieben wird. Hieraus resultiert die erste These von EURONATUR: Wer in Europa den Naturschutz flächendeckend voran bringen will, wer sich also nicht als Resteverwerter verstehen möchte, der muß sich auch mit der Ausgabenpolitik der EU, und hier vornehmlich mit der Europäischen Agrarund der Strukturpolitik befassen. Eine zweite These, die gleich hinterher geschoben werden soll: Die neue Agrar- und Strukturpolitik, die unter dem Namen Agenda 2000 firmiert, bringt lediglich marginale, aber keinesfalls entscheidenden naturschutz-politische Verbesserungen, die Politik steuert nach wie vor weitgehend in eine falsche Richtung. In diesem Beitrag soll die Frage geklärt werden, wieviel Geld aus dem großen Brüsseler Füllhorn für den Naturschutz zur Verfügung steht und welche Politik die EU auf der breiten Fläche betreibt, ob also eine naturschutzverträgliche, eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert wird oder ob das Geld weiterhin in falsche Kanäle fließt. Der Gesamtausgaben der EU betrugen laut beschlossenem Haushaltsansatz 89,3 Mrd. für das Jahr ,7 Mrd. davon wurden von der Kommission in ihrem Subventionsetat verwaltet, der Rest entfiel auf Parlament, Rat, Rechnungs- und Gerichtshof sowie den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen. Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR), Info 23/00 2

3 85% der Kommissionsmittel, also rund 73 Milliarden, flossen lediglich in zwei große Ausgabenbereiche, nämlich in die Agrarpolitik (41,4 Mrd. ) sowie in die Strukturfonds (31,8 Mrd. ). Auf die Umweltwirkungen dieser Posten wird weiter eingegangen. Widmen wir uns zunächst dem klassischen Umweltetat des EU-Haushalts, der unter dem Haushaltstitel B 4-3 geführt wird. Ganze 138,4 Mio., also rund 0,15% des Gesamtetats, standen für Umweltaktionen (26,1 Mio. ), für die Arbeit der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen (17,5 Mio. ), für den Katastrophenschutz (1,4 Mio. ) und für den Ausgabeposten mit dem wunderschönen Titel Europäisches Umweltfinanzierungsinstrument, das LIFE - Programm (93,4 Mio. ), zur Verfügung. Im LIFE Programm werden die Mittel paritätisch geteilt zwischen Naturschutz- und Umweltschutzmaßnahmen aufgeteilt, so daß für den Naturschutz in Europa aus dem klassischen Umweltetat der EU pro Mitgliedstaat und Jahr durchschnittlich rund 3 Mio. zur Verfügung stehen! Wußten Sie, daß die damalige Österreichische Umweltministerin ihre Landsleute vor der Volksabstimmung zum Beitritt des Landes mit dem Argument zu überzeugen verscuhte, man sollte für den Beitritt zur EU stimmen, weil Österreich dann auch auf das LIFE Programm zugreifen könne? Die Zahlen belegen, daß der klassische Umweltetat für den europäischen Naturschutz nur sehr wenig bietet. Also muß man auf die dicken Töpfe schielen, analysieren, wie sie den Naturschutz beeinflussen und welche Möglichkeiten sie für die nachhaltige Entwicklung bieten. Beginnen wir bei den Strukturfonds. Nach Aussagen des Europäischen Rechnungshofes sind rund 9% aller Strukturfondsmaßnahmen als Umweltmaßnahme zu bezeichnen. 80% hiervon wiederum sind Wasserent- und versorgungseinrichtungen. Sie sollen dazu dienen, die europäischen Richtlinien zum Gewässerschutz mit Leben zu erfüllen. Das ist auch bitter nötig: denn der von uns oft geworfene Blick auf die schlechte Wassersituation in den östlichen Beitrittsstaaten läßt uns leicht vergessen, daß auch in den EU Mitgliedstaten nicht alles Gold ist, was da glänzen soll: Es gibt, so der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht, in den EU Mitgliedstaaten derzeit rund Kläranlagen, wovon ein Drittel dringend generalüberholt werden muß. Weitere müssen gebaut werden, um die Auflagen der Abwasserbestimmungen einzuhalten. Für den klassischen Naturschutz gibt es kaum Mittel aus den Strukturfonds. Dies liegt nicht unbedingt an den Bestimmungen der Fonds an sich, sondern vielfach an der Ideenlosigkeit derer, die ihre Förderkonzepte in Brüssel zu Genehmigung vorlegen. Statt die oft gepriesene Verbindung von Ökologie und Ökonomie strategisch und systematisch mit Leben zu erfüllen, anstatt Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR), Info 23/00 3

4 beispielsweise den Aufbau von Biospährenreservaten aus Brüssel finanzieren zu lassen, sind es die klassischen Wirtschaftsentwicklungskonzepte, die letztlich auf Antrag der Mitgliedstaten den Brüsseler Geldsegen erfahren. Es sind die drei großen G`s, die profitieren: Gewerbegebiete, Großprojekte, Generalunternehmer. Betrachtet man sich die EU-Verträge, so hat sich an der Zielsetzung der Agrarpolitik seit 1957 nichts geändert: Die Steigerung der Produktivität, die Stabilisierung der Märkte, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sowie angemessene Verbraucherpreise (was immer das auch ist) sind 4 der 5 festgeschriebenen Ziele; angemessene Einkommen für die in der Landwirtschaft Tätigen zu erzielen das fünfte. Es hört sich gut an, was die EU in der Agenda 2000 unter dem Titel Europäisches Agrarmodell beschreibt: eine Landwirtschaft nämlich, die in bäuerlichen Familienbetrieben qualitativ hochwertige Produkte herstellt, eine traditionsreiche Landwirtschaft, welche die Schönheiten der Landschaft erhält und im Einklang mit Natur und Umwelt wirtschaftet, die Arbeitsplätze sichert und (hört! hört!) Neue schafft, die den Schutz der Nutztiere als wichtiges Kriterium anerkennt und gleichzeitig auf dem Weltmarkt ohne (übermäßige) Subventionen konkurrenzfähig ist. Es scheint, als hätte eine Neuformulierung der Ziele stattgefunden. Doch nach wie vor geht alle 2 Minuten in der Landwirtschaft der EU ein Arbeitsplatz verloren, und die Bauern, die bisher überlebt haben, führen auch nur zu einem sehr geringen Teil ein Leben in finanziellem Saus und Braus. Wachsen oder Weichen, immer intensiver und billiger produzieren, um über die Massenproduktion Einkommen zu erwirtschaften; das ist es, was die Bauern heute nach wie vor an Rahmenbedingungen vortreffen. Man weiß auch in Brüssel, daß es so nicht weiter gehen kann. Und das nicht erst seit gestern: Die Preisstützung und das Vorhandensein garantierter Märkte haben die Annahme von intensiven Produktionsmethoden begünstigt. Ganz allgemein hat sich diese Politik, der eine Produktionssteigerung vollkommen gelungen ist, in einer Form ausgewirkt, die heute als umweltschädlich bezeichnet werden darf... Die landwirtschaftlichen Praktiken müssen geändert werden, schreibt die EU Kommission schon vor einigen Jahren in ihrem Bericht zur Umsetzung der Nitratrichtlinie. Die Agenda 2000 sollte, glaubt man unseren Politikern, die Wende zum besseren darstellen. Doch die Agenda resultierte nicht aus einer kritischen Analyse der bisherigen Agrarpolitik aus Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR), Info 23/00 4

5 ökologischer oder sozialer Sicht. Sie hat einen welthandels-, einen finanztechnischen und einen wirtschaftspolitischen Hintergrund. Dennoch fanden sich in den Kommissionsvorschlägen zur Agenda 2000 einige Ideen, die die Unterstützung von Naturschützern fanden. Die Silomaisprämie, die das Grünland wirtschaftlich immer uninteressanter macht, sollte gestrichen werden (Einsparung: 2,5 Mrd. (!) DM), die Ausgleichszahlungen, die die Bauern für die vorgenommenen weiteren Senkungen der Garantiepreise erhalten, sollten sozial gestaffelt (absolute Obergrenze) und an ökologische Auflagen gebunden werden, die EU wollte in naturschützerisch wertvollen Gebieten ihren Förderanteil um 10% erhöhen. Doch all diese positiven Vorschläge fanden nicht die Zustimmung der Regierungschefs auf dem entscheidenden Gipfel in Berlin im März 1999: Die Silomaisprämie (übrigens nie von der Kommission vorgeschlagen, sondern eine Erfindung der EU Agrarminister, besonders des deutschen und des französischen) blieb erhalten, da es einen finanziellen Plafonds gab, mußte an anderer Stelle eben diese 1,2 Mrd., die für den Mais benötigt wurden, eingespart werden. Und was tat man? Man senkte den Milchpreis weiter, strich gleichzeitig die geplante Kuhprämie ebenso wie den höheren Kofinanzierungsanteil der EU in ökologisch wertvollen Gebieten. Man beschloß somit Maßnahmen, die zu Lasten des Grünlands und des Naturschutzes gehen. Die Bindung der Ausgleichszahlung an ökologische Auflagen wurde in die Hand der Mitgliedstaaten gelegt. In Deutschland heißt dies, daß sich die Bauern an die bestehenden Gesetze zu halten haben, dann gibt es Geld aus Brüssel. Gerade so, als ob die Gesetze in Deutschland zur Verbesserung des Naturschutzes beitragen würden! Die geplante soziale Komponente, also die Einführung einer Obergrenze für Ausgleichszahlungen (sie hätte 2,4 Mrd. eingespart) gibt es ebenfalls nicht. Betroffen gewesen wären gerade einmal 6% der Betriebe, doch diese wehrten sich erfolgreich gegen das Versiegen dieser bequemen Geldquelle, und da diese Wachstumsbetriebe das Leitbild der Agrarpolitiker sind, wurde die Idee der Kommission und speziell von Agrarkommissar Fischler zu den Akten gelegt. Und so zocken weiter die großen Betriebe ab. 80% aller Ausgleichszahlungen (und die machen immerhin mittlerweile 16,6 Mrd. pro Jahr aus) fließen in nur 5 Mitgliedstaten (Deutschland ist darunter), nur 4% der landwirtschaftlichen Betriebe holen 40% der Mittel, und dies ohne Auflagen, die einen wirklichen Umwelt- oder Naturschutzeffekt hätten. Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR), Info 23/00 5

6 Für die traditionelle Agrarpolitik, die sogenannte 1. Säule, in der 90% der Agrarmittel ausgegeben werden, ist der Naturschutz nach wie vor ein Fremdwort. Doch wir Naturschützer werden ja immer wieder gern auf die neue 2. Säule der Agrarpolitik, die Verordnung ländlicher Raum verwiesen. 4 Mrd. stehen hier für bestimmte Maßnahmen, darunter die Agrarumweltprogramme, zur Verfügung. Zwei Dinge fallen gleich zu Beginn auf. Denn in den Wein, der so gern anläßlich zu den Feierlichkeiten dieser neuen Agrarpolitik getrunken wird, muß ein wenig Essig geschüttet werden. Standen doch für die Maßnahmen, die jetzt in dieser zweiten Säule geführt und gefeiert werden, beispielsweise im Jahr 1999 eine glatte Milliarde Euro mehr zur Verfügung. Weniger Geld als Erfolg feiern, ja, das beherrschen Politiker. Und die zweite Frage, die sich stellt, ist die, ob denn alle Maßnahmen, die in dieser 2. Säule ausgegeben werden, per se eine positive Umwelt- bzw. Naturschutzrelevanz haben. Auch dies ist zu bezweifeln. Die Agrarumweltprogramme, die übrigens vornehmlich in den agrarischen Problemgebieten ansetzen, also nicht für die Lösung der Probleme in den Intensivgebieten dienlich sind (da finanziell zu schwach ausgestattet), machen gerade einmal 50% der Ausgaben dieser 2. Säule aus (also 5% aller Agrarausgaben). Aufforstungsprogramme, Vorruhestandsprogramme oder Vermarktungsinitiativen direkt mit einem positiven Naturschutzeffekt in Verbindung zu bringen, wäre abenteuerlich. Und auch innerhalb der vorgelegten und beschlossenen Agrarumweltprogramme sind kritische Analysen durchaus gerechtfertigt. In Bayern beispielsweise gab es eine Förderung von intensivst genutztem Grünland aus den Agrarumweltmitteln. Flächen wurden also gefördert, deren Naturschutzwert nicht weit oberhalb der von Parkplätzen lag. Und Zweifel sind auch angebracht, ob es sinnvoll war, in Baden-Württemberg im Rahmen des MEKA gleich 25% aller Finanzmittel für nur zwei Maßnahmen mit recht geringem Naturschutzeffekt auszugeben: nämlich für den Verzicht auf Halmverkürzer und die Vergrößerung des Drillreihenabstandes. Fazit: die Brüsseler Politik ist weit davon entfernt, der Hoffnungsschimmer für Naturschützer zu sein. Das gute Naturschutzrecht wird nicht umgesetzt, aus den großen Töpfen wird vielfach eine für den Naturschutz kontraproduktive Politik unterstützt, was mit den geringen Naturschutzmitteln nicht ausgeglichen werden kann. Spätestens im Jahr 2007 steht eine neue Reform der EU Politik an, eine Agenda 2007 wird die Agenda 2000 ablösen. Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR), Info 23/00 6

7 EURONATUR hat in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und den bedeutenden bundesdeutschen Umweltverbänden wie BUND, NABU, WWF und DVL begonnen, erste Forderungen an die politischen Eckpfeiler dieser Reform zu formulieren. Es bleibt zu hoffen, daß sich auch der staatliche Naturschutz zu den Unzulänglichkeiten der Agrarpolitik stärker zu Wort meldet. Denn ohne grundlegende Reform der Agrarpolitik und somit der Ausgabenpolitik wird der Naturschutz das bleiben, was er ist: Der vernachlässigste Teil auf der politischen Agenda. Beitrag von Lutz Ribbe, Leiter der Umweltpolitischen Abteilung der Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR) und Mitglied im Wirtschafts- und Sozialausschuß der EU, anläßlich des Naturschutztages in Bamberg (Juni 2000). Autor: Lutz Ribbe, Erstveröffentlichung: November 2000 Eine Informationsschrift der Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR) Grabenstr. 23, D Rheinbach. Tel: , Fax: V.i.S.d.P.: Lutz Ribbe Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR), Info 23/00 7

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