Leitfaden für die betriebliche Unterweisung
|
|
- Brit Hase
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Informationen für Vorgesetzte
2 Vorwort Unterweisungen sind wichtige Bausteine im zeitgemäßen Arbeitsschutz: In persönlichen Gesprächen zwischen Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sollen Verhaltensweisen, die für den Arbeitsschutz von Bedeutung sind, diskutiert und vermittelt werden. Diese müssen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anschaulich und nachvollziehbar sein. Vordringliches Ziel ist es, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes verstanden und akzeptiert werden.
3 Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Warum Unterweisungen? Um einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen zu erreichen, müssen alle Beteiligten die für sie wesentlichen Informationen erhalten. Arbeitssicherheit hängt nicht allein von der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiter innen ab. Die Mitarbeiter/-innen können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeich nungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden. Informierte und motivierte Beschäftigte sind eine der Voraus setzungen für ein erfolg reiches Unternehmen. Für Unternehmensleitung und Vorgesetzte können sich dadurch folgende Vorteile ergeben: Störungsfreier Betriebsablauf Gesicherte Qualität Geringere Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und Krankheiten Sorgsamer Umgang mit Maschinen und Anlagen Kostenreduzierung Größere Arbeitszufriedenheit Mit dem vorliegenden Leitfaden werden Unternehmer/-innen bei der Unterweisung der Beschäftigten zu allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützt. Wer ist zuständig? Wer hat die Gesamt ver ant wor tung für die Unterweisungen? Die Unternehmensleitung hat die Gesamtverantwortung. Sie ist verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der Vorgesetzten und kontrolliert die Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu gehören auch die Unterweisungen. Dabei ist es dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin freigestellt, wen sie mit der Durchführung der Unterweisung beauftragen. Wer führt die Unterweisungen durch? Die Vorgesetzten (Abteilungsleitung, Meister und Meisterinnen, Schicht- oder Maschinenführung, Teamleitung etc.) führen jeweils in ihrem Verantwortungsbereich die Unterweisungen durch. Es ist weniger sinnvoll, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/-innen die Durchführung der Unterweisung allein zu überlassen. Dieser Personenkreis ist beratend tätig; ihm fehlen disziplinarische Vollmachten und Weisungsrechte. Gleichwohl erscheint es sinnvoll, diesen Personenkreis bei der Vorbereitung oder der Behandlung einzelner Themen zu beteiligen. Wann muss unterwiesen werden? Sicherheitsunterweisungen mind. 1 x jährlich durchführen! Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden. Weitere Anlässe sind: Neueinstellung oder Umsetzung Aufnahme einer neuartigen Tätigkeit Arbeiten in ungewohnter Umgebung, z. B. Störungssuche, Instandhaltung Erkennen unsicheren Verhaltens Unfälle oder Beinahunfälle Rückfragen der Mitarbeitenden 1
4 Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Wann? Prinzipiell können Unterweisungen jederzeit stattfinden. Empfehlenswert ist eine Unterweisung gleich nach Arbeitsbeginn oder nach Arbeitspausen. Wo? Wie geht man vor? Der Ort der Unterweisung ist von den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen abhängig. Unter anderem kommen infrage: Arbeitsplatz, wenn es für die Durchführung der Unterweisung erforderlich und sinnvoll ist Meisterbüro Pausenraum Ausbildungs- oder Besprechungsraum Wie? Grundsätzlich gilt, dass die Unterweisungen in einer für alle Mitarbeiter/-innen verständ lichen Art und Weise durchgeführt werden sollten. Die Unterweisungsthemen werden am besten in Gesprächen und Diskussionen mit den Mitarbeitern/-innen besprochen. Die alleinige Übergabe schriftlicher Informationen ist nicht ausreichend. Die Unterweisung kann auch im Rahmen der technologischen Einweisung durchgeführt werden. Folgende Fragen haben sich für die Gesprächsführung bewährt: Welche Gefährdungen bestehen? Wie kann man sich schützen? Bei der Beantwortung der Fragen sollte folgende Vorgehensweise berücksichtigt werden: Gefährdungen bei den konkreten Tätigkeiten aufzeigen Sicherheitseinrichtungen zeigen und erläutern Sicheres Arbeitsverhalten vormachen und begründen Verständnis durch Nachfragen feststellen Auf Zwischenfragen eingehen Anweisung klarmachen und begründen Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen soll der persönliche Nutzen aufgezeigt werden. Drohungen und Begründungen allein durch Paragrafen sind fehl am Platz. 2
5 Welche Inhalte und Themen? Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten. Unterweisungsinhalte sind z. B.: Erstunterweisung bei Neueinstellung Erste Hilfe richtiges Verhalten im Notfall Arbeiten an Maschinen Stolpern, Rutschen und Stürzen Gehörschutz Umgang mit elektrischen Geräten Hand- und Hautschutz Tragen von Schutzhandschuhen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I / Ätzende und reizende Stoffe Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten Brandschutz Bildschirmarbeitsplätze Alkohol am Arbeitsplatz Handbetriebene Transportmittel Heben und Tragen Tragen von Sicherheitsschuhen Leitern und Tritte Arbeiten mit dem Gabelstapler Mitgängerflurförderzeuge (MFZ) Sehen und gesehen werden Verkehrssicherheit Siehe Anhang 3: Bestellbogen Unterweisungsmaterial Diese Themen können sowohl einzeln als auch zusammengefasst Gegenstand einer Unter weisung sein. Die Entscheidung hierüber hängt insbesondere von der Art und Größe des Betriebes sowie vom Teilnehmerkreis ab. Sind Nachweise der Unterweisung erforderlich? Siehe Anhang 2: Rechtliche Grundlagen der Unterweisung Siehe Anhang 4: Kopiervorlage Durchgeführte Unterweisungen Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen schriftlich festgehalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Vergleichbare Pflichten ergeben sich nach der Biostoff- sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung. Grundsätzlich schreibt die Unfallverhütungsvorschrift»Grundsätze der Prävention«(DGUV Vorschrift 1) die schriftliche Dokumentation aller Unterweisungen vor. Die Bedeutung der Unterweisung wird damit unterstrichen. Außerdem haben Unterweisende einen Nachweis für ihre Pflichterfüllung erbracht. Erfolgskontrolle Das Dulden fehlerhaften Verhaltens wird oftmals als Zustimmung aufgefasst. Um dem entgegenzutreten, sollten Unternehmer/-innen und Vorgesetzte Folgendes beachten: Arbeitsweise der Mitarbeiter/-innen beobachten Mitarbeiter/-innen auf unsichere Arbeitsweise ansprechen Gründe für fehlerhaftes Verhalten erfragen und die Ursachen möglichst schnell beseitigen Keine fehlerhaften Arbeitsweisen dulden Jeweilige Unterweisung bei Bedarf wiederholen Vorbildliche Arbeitsweisen herausstellen Ist die Unterweisung durchgeführt, gilt es, die angestrebten Ziele auch wirklich zu erreichen. Das heißt, konsequent zu kontrollieren, ob die Mitarbeiter/-innen sich auch wirklich so verhalten, wie es bei der Unterweisung vereinbart wurde. Dies bedeutet aber auch, dass die Vor gesetzten in der Praxis zu den Unterweisungszielen stehen müssen. Sie müssen das von ihnen Geforderte vorleben. 3
6 Anhang 1 Weiterführende Unterlagen der Berufsgenossenschaft Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. Erstunterweisung bei Neueinstellung Unfallverhütungsvorschrift»Grundsätze der Prävention«DGUV Vorschrift 1 Broschüre»Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung«Broschüre»Ergonomie«MB 008 Broschüre»Innerbetrieblicher Transport«Broschüre»Lärmschutz«DGUV Information DP 214 DP Broschüre»Unterweisungen planen und durchführen«pu 007 Broschüre»Prüfungsfragen Arbeitssicherheit«PU 003 Broschüren»Der sichere Start ins Berufsleben Infos für Azubis«Kampagne für junge Berufstätige interaktiv Lernmodule zu rund 40 Themen der Arbeitssicherheit Lernmodule»Mir passiert schon nixx«dvd»mir passiert schon nixx«dvd 008 DVD»Die unachtsame Sekunde«DVD 004 Medienpakete für Berufsstarter (Feinmechanik, Elektrohandwerke/elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Druck- und Papierverarbeitung, Textil und Mode, Büro und Verwaltung) 215 DP, AB 010, AB 012, AB 013, AB 015, AB Webcode: Webcode: AZUBI-P 001 AZUBI-P 006 Erste Hilfe Unfallverhütungsvorschrift»Grundsätze der Prävention«DGUV Vorschrift 1 Ihre Berufsgenossenschaft Unsere Aufgaben und Leistungen D 010 Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben«215 DP Broschüre»Erste Hilfe mit Sonderteil Stromunfall«MB 017 Kurzbroschüre»Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege«T 010 Plakat»Ich bin Hoffnungsträger«P 011/2014 Plakatausführung»Erste Hilfe im Betrieb«DGUV Information Telefonaufkleber»Notruf«H 056, H 057 Aufkleber»Sind Sie schon Ersthelfer?«H 058 interaktiv Lernmodul»Erste Hilfe«Webcode: Arbeiten an Maschinen Broschüre»Persönliche Schutzausrüstungen«MB 001 Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben AB 015 Infos für Azubis in der Feinmechanik«Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben AB 010 Infos für Azubis in Textil- und Modeberufen«Kurzbroschüre»Ergonomische Gestaltung von T 003 Montagearbeitsplätzen«Testbogen»Montagearbeiten«ABL 007 Testbogen»Werkzeug«ABL 009 4
7 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. Lernmodul»Mir passiert schon nixx: bewegte Maschinenteile«DVD»Sicherheit an spanabhebenden Maschinen«DVD 063 DVD»Sicherheit an Pressen auf den Punkt gebracht«dvd 076 Webcode: Stolpern, Rutschen und Stürzen Broschüren»Der sichere Start ins Berufsleben Infos für Azubis«Plakat»Ich bin Wegwischer«P 003/2014 Plakat»Ich bin Gefahrenmelderin«P 007/2014 DVD»Die unachtsame Sekunde«DVD DP, AB 010, AB 012, AB 013, AB 015, AB 016 Gehörschutz Broschüre»Lärmschutz«214 DP Kurzbroschüre»Gehörschäden vorbeugen«t 014 BG-Infoblatt»Gehörschutzmittel-Lieferanten«313 BG-Infoblatt»Schallpegelerhöhung durch Fremdgeräusch«349 BG-Infoblatt»Gehörschutz, wozu?«403 BG-Infoblatt»Gefährdungen durch Lärm«465 BG-Infoblatt»Unterweisungen nach der Lärm- und 466 Vibrations-Arbeitsschutzverordnung«BG-Infoblatt»Lärm: Gefährdungen beurteilen nach der 469 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung«Schulungsprogramm»Lärm«PU 006 interaktiv Lernmodul»Lärmschutz«Webcode: Lernmodul»Mir passiert schon nixx: Lärm«Webcode: CD»Schütze Dein Gehör«CD 010 Umgang mit elektrischen Geräten Unfallverhütungsvorschrift»Elektrische Anlagen und Betriebsmittel«Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben«DGUV Vorschrift DP Broschüre»Unterweisen in der Elektrotechnik«PU 008 Kurzbroschüre»Umgang mit elektrischen Anlagen T 008 und Betriebsmitteln«BG-Infoblatt»Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, 372 Prüfliste«Testbogen»Elektrischer Strom«ABL 005 Schulungsprogramm»Die fünf Sicherheitsregeln«PU 004 interaktiv Lernmodul»Die fünf Sicherheitsregeln«Webcode: Lernmodul»Mir passiert schon nixx: Strom«Webcode: DVD»Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms«DVD 001 5
8 Anhang 1 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. Hand- und Hautschutz Broschüre»Hautschutz«MB 003 Kurzbroschüre»Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien«T 020 BG-Infoblatt»Allergien im Bereich Druck und 416 Papierverarbeitung«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz Allgemein«531.0 BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Offsetdruck«531.1 BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Etiketten- und Schmalbahndruck«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Verpackungstief und Flexodruck (Farben auf Lösemittelbasis)«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Flexodruck (Farben auf Wasserbasis)«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz beim Druck mit UV-Farben«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Siebdruck«531.7 BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz in der Weiterverarbeitung«BG-Infoblatt»Mechanische Gefährdungen der Haut« BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutzplan« Testbogen»Hautschutz«ABL 004 Faltblatt»Haut- und Handschutz: Tipps konkret«s 020 Aushang»Handhygiene«S 040 Online-Datenbank»BASIS«interAKTIV Lernmodul»Hautschutz« Webcode: Tragen von Schutzhandschuhen Broschüre»Hautschutz«MB 003 Testbogen»Hautschutz«ABL 004 Faltblatt»Haut- und Handschutz: Tipps konkret«s 020 BASIS-Modul Hand- und Hautschutz Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I / Ätzende und reizende Stoffe Broschüre»Arbeiten im Offsetdruck«202 DP Broschüre»Staub bei Elektroinstallationsarbeiten«S 032 Broschüre»Gefahrstoffe im Elektromaschinenbau«S 016 BG-Infoblatt»Betriebsanweisungen für das Arbeiten 501 mit Gefahrstoffen«BG-Infoblatt»Unterweisung der Mitarbeiter, die 505 mit Gefahrstoffen umgehen«bg-infoblatt»vorschriften und Informationsmaterial zu 508 Gefahrstoffen«Testbogen»Gefahrstoffe«ABL 013 Faltblatt»Staubarm arbeiten«s 033 interaktiv Lernmodul»Umgang mit Gefahrstoffen«Webcode:
9 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. interaktiv Lernmodul»Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen«interAKTIV Lernmodul»Textilstaub«interAKTIV Lernmodul»Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen«Lernmodul»Mir passiert schon nixx: Gefahrstoffe«Webcode: Webcode: Webcode: Webcode: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten Broschüre»Arbeiten im Offsetdruck«Broschüre»Zündgefahren in Erdgasanlagen durch elektrostatische Aufladungen«Broschüre»Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall«BG-Infoblatt»Behälter für Lösemittel und gebrauchte Putztücher, Sicherheitsschränke«BG-Infoblatt»Lagerung brennbarer Flüssigkeiten im Bereich Druck und Papier«BG-Infoblatt»Lösemittel im Druck und in der Papierverarbeitung«interAKTIV Lernmodul»Grundlagen des Explosionsschutzes«interAKTIV Lernmodul»Umgang mit Gefahrstoffen«interAKTIV Lernmodul»Grundlegende Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Gasanlagen«Lernmodul»Mir passiert schon nixx: Gefahrstoffe«202 DP MB 005 T Webcode: Webcode: Webcode: Webcode: Bildschirmarbeitsplätze Broschüre»Arbeiten am Bildschirm Maßnahmen DGUV Information zum Schutz der Gesundheit am Bildschirm-Arbeitsplatz«Broschüre»Arbeiten am Bildschirm«T 040 Broschüre»Grundlagen zum Raumklima und zur S 042 Raumlufttechnik«Broschüre»Ergonomie«MB 008 Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben Infos für Azubis in Büro und Verwaltung«interAKTIV Lernmodul»Sicherheit an Büroarbeitsplätzen«CD»Bildschirm-Fitnesstrainer«AB 016 DVD»Fit im Büro«DVD 010 Webcode: CD 009, Webcode: Alkohol am Arbeitsplatz Broschüre»Alkohol im Betrieb«219 DP Broschüre»Alkohol und Arbeit zwei, die T 042 nicht zusammenpassen«plakat»ich bin Neinsagenkönner«P 008/2014 7
10 Anhang 1 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. Handbetriebene Transportmittel Broschüre»Innerbetrieblicher Transport«Broschüre»Ladungssicherung«Broschüre»Ladungssicherung: Ratgeber Pkw/Transporter«Broschüre»Ladungssicherung: Ratgeber Lkw«211 DP 226 DP DP DP Broschüre»Ergonomie«MB 008 Plakat»Ich bin Rückversicherin«P 010/2014 Testbogen»Transport«ABL 006 interaktiv Lernmodul»Umgang mit Gabelstaplern«interAKTIV Lernmodul»Sicherheit beim Wäschetransport«interAKTIV Lernmodul»Transport von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften«Webcode: Webcode: Webcode: Heben und Tragen Broschüre»Innerbetrieblicher Transport«211 DP Broschüre»Lasten bewegen von Hand«T 041 Broschüre»Ergonomie«MB 008 interaktiv Lernmodul»Heben und Tragen«Webcode: Tragen von Sicherheitsschuhen Broschüre»Persönliche Schutzausrüstungen«MB 001 BG-Infoblatt»Tragen von Sicherheitsschuhen«350 BG-Infoblatt»Sicherheitsschuhe, Hersteller und Lieferanten«303 Plakat»Ich bin Selbstschützer«P 006/2014 Leitern und Tritte Ausfüllhilfe»Leiternprüfbuch«S 012 Testbogen»Umgang mit Leitern und Arbeiten auf erhöhtem Stand«ABL 008 Aufkleber»Betriebsanleitung für Anlegeleitern«HK 010 Aufkleber»Betriebsanleitung für Stehleitern«HK 011 interaktiv Lernmodul»Sicherheit auf Leitern«Lernmodul»Mir passiert schon nixx: hoch gelegene Arbeitsplätze«DVD»Wer gut runterkommt, bleibt immer oben«dvd 055 DVD»Hoch hinaus! Sicher arbeiten mit Hubarbeitsbühnen«DVD 016 Webcode: Webcode: Arbeiten mit dem Gabelstapler Unfallverhütungsvorschrift»Flurförderzeuge«DGUV Vorschrift 68 Broschüre»Ergonomie«MB 008 Broschüre»Wichtig für Gabelstaplerfahrer«Broschüre»Sicherheitsbeurteilung, Innerbetrieblicher Transport«213 DP DP 8
11 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. BG-Infoblatt»Flurförderzeuge, Prüfung«363 BG-Infoblatt»Betriebsanweisungen für den Betrieb von Gabelstaplern«BG-Infoblatt»Betriebsanweisungen für den Betrieb von Handhubwagen«429 BG-Infoblatt»Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr«434 Testbogen»Transport«ABL 006 Plakat»Ich bin Rückversicherin«P 010/2014 Faltblatt»Fahrausweis für Gabelstapler«Flyer»Innerbetrieblicher Transport kompakt«aufkleber»nicht Rollerfahren«Aufkleber»Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung«(Gabelstapler) interaktiv Lernmodul»Umgang mit Gabelstaplern« DP 075 DP 065 DP 066 DP Webcode: Mitgängerflurförderzeuge (MFZ) Broschüre»Ergonomie«MB 008 BG-Infoblatt»Betriebsanweisungen für den Betrieb von 430 Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung«Testbogen»Transport«ABL 006 Plakat»Ich bin Rückversicherin«P 010/2014 Aufkleber»Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung«(MFZ) interaktiv Lernmodul»Umgang mit Gabelstaplern«067 DP Webcode: Sehen und gesehen werden interaktiv Lernmodul»Verhalten im Straßenverkehr«Webcode: Verkehrssicherheit Unfallverhütungsvorschrift»Fahrzeuge«DGUV Vorschrift 70 Broschüre»Sicherheitsbeurteilung Verkehrssicherheit« DP BG-Infoblatt»Verkehrssicherheitsarbeit im Betrieb«375 BG-Infoblatt»Sicherheitsartikel für Zeitungszusteller/-innen«425 BG-Infoblatt»Radfahren bei schlechter Sicht sehen und gesehen werden«bg-infoblatt»betriebliche Veranstaltungen zur Verkehrssicherheit«Faltblatt»Zu Fuß unterwegs« DP Plakat»Ich bin Anhalter«P 004/2014 interaktiv Lernmodul»Verhalten im Straßenverkehr«DVD»Zeitungszusteller«DVD»Ladungssicherung«Webcode: DP DP DVD»Defensive Strategien für den Straßenverkehr«DVD 002 9
12 Anhang 2 Rechtliche Grundlagen der Unterweisung Nachstehend sind die für die Unterweisungen besonders zu beachtenden Gesetze, Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften zusammengestellt: 1. Arbeitsschutzgesetz 12,»Unterweisung«2. Jugendarbeitsschutzgesetz 29,»Unterweisung über Gefahren«(mindestens halbjährliche Unterweisung) 3. Betriebssicherheitsverordnung 12,»Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten«4. Biostoffverordnung 12,»Arbeitsmedizinische Vorsorge«5. Gefahrstoffverordnung 14,»Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten«6. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung 11,»Unterweisung der Beschäftigten«7. Röntgenverordnung 36,»Unterweisung«8. Strahlenschutzverordnung 38,»Unterweisung«9. Unfallverhütungsvorschrift»Grundsätze der Prävention«4,»Unterweisung der Versicherten«10
13 Anhang 3 Bestellbogen Unterweisungsmaterial Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sollen die Unterweisungsgespräche unterstützen und sind gleichzeitig zur Weitergabe an die Mitarbeiter/-innen vorgesehen. Sie können bei Bedarf um spezifische betriebliche Gegebenheiten ergänzt werden. Die Unterweisungshilfen können, je nach Bedarf, sowohl einzeln als auch im Paket bei der Berufsgenossenschaft bestellt werden. Unterweisungsunterlagen Best.-Nr. Anzahl Gesamtpaket (233-1 bis ) Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Erstunterweisung bei Neueinstellung Erste Hilfe richtiges Verhalten im Notfall Arbeiten an Maschinen Stolpern, Rutschen und Stürzen Gehörschutz Umgang mit elektrischen Geräten Hand- und Hautschutz Tragen von Schutzhandschuhen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I / Ätzende und reizende Stoffe Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten Brandschutz Bildschirmarbeitsplätze Alkohol am Arbeitsplatz Handbetriebene Transportmittel Heben und Tragen Tragen von Sicherheitsschuhen Leitern und Tritte Arbeiten mit dem Gabelstapler Mitgängerflurförderzeuge (MFZ) Sehen und gesehen werden Verkehrssicherheit DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP Datum der Bestellung Mitglieds-Nr. (unbedingt angeben) Bitte senden Sie das Material an folgende Adresse Firma Name Straße Ort Bestellung bitte über: Rückfragen unter: > medien.dp@bgetem.de oder > /medien-service oder per Fax an:
14 Anhang 4 KOPIERVORLAGE Durchgeführte Unterweisung Datum Unterweisender / Unterweisende Unterweisungsthemen Teilnehmer / Teilnehmerinnen Name Vorname Unterschrift
15 Anhang 5 Übersicht für Unterweisende Durchgeführte Unterweisung Datum Thema
16 Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Bestell-Nr DP 1 4 (4) 3 15 Alle Rechte beim Herausgeber. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, Köln, Telefon 0221/3778-0, Telefax 0221/ , info@bgetem.de,
Leitfaden für die Betriebliche Unterweisung Informationen für den Vorgesetzten
Leitfaden für die Betriebliche Unterweisung Informationen für den Vorgesetzten Warum Unterweisungen? Wer ist zuständig? Wie geht man vor? Erfolgskontrolle Vorwort Unterweisung ist die Bezeichnung für einen
MehrKrefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung
MehrLeitfaden für die betriebliche Unterweisung
Unterweisen Allgemeines Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Informationen für Vorgesetzte Vorwort Unterweisungen sind wichtige Bausteine im zeitgemäßen Arbeitsschutz: In persönlichen Gesprächen
MehrSicherheits-Beauftragte im Betrieb
Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache Das Heft haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
MehrBefähigte Person im Gerüstbau
Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrArbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?
Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrKooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung
Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrUnterweisungskonzept für Auszubildende
Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten
MehrLasten bewegen von Hand Ergo-Tipps
Ergo-Tipps Vorhandene Hilfsmittel nutzen Wichtig! Durch das Verwenden von Hebe-, Trage- oder Transporthilfen werden die körperlichen Belastungen für den Ausführenden reduziert. Einen wirksamen Schutz gewährleisten
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrArbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrBetriebs-Check Gesundheit
Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrSo bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor
G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrSitzungsleitung. Dr. Urs-Peter Oberlin www.oberlin.ch 1/5
Führungskräfte aller Ebenen verbringen einen grossen Teil ihrer Arbeitszeit an Sitzungen, Meetings und Besprechungen. Viele dieser Veranstaltungen werden von den Teilnehmern selbst als pure Zeitverschwendung
MehrGanz sicher oben arbeiten!
www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns
MehrPflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich
MehrFragebogen für Franchise-Interessenten
Fragebogen für Franchise-Interessenten Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Franchise-Partnerschaft mit foxberry Frozen Yogurt interessieren. Um mehr über Sie zu erfahren, bitten wir Sie, diesen Fragebogen
MehrWie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können.
Schützen Sie Ihr Unternehmen Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Neue Gesetze Strenge Auflagen für kleine und mittlere
MehrHerzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden
Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann
MehrLagerung von Chemikalien. Sicherheitsunterweisung
Lagerung von Chemikalien Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Sicher Abstellen und Lagern Verkehrs- und Fluchtwege freihalten Nur in geschlossenen Gebinden lagern Möglichst in Originalbehältern lagern Inhalt
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrAufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.8 vom September 2015 Creative Commons Lizenzvertrag Stand: September 2015 Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellen Seite 1 von
MehrAcht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung
Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent
MehrPsychische Belastung aktuelle Entwicklungen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Psychische Belastung bei der Arbeit - Erkennen, Beurteilen, Handeln 19. März, Wetzlar Psychische Belastung aktuelle Entwicklungen Bettina Splittgerber
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrName Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer:
1 Praktikumsmappe Dauer des Betriebspraktikums: vom _bis _ Name des Schülers: Straße: Postleitzahl/Wohnort: Telefon: Name der Lehrkraft:: Telefon: Schulstempel: Betrieb: Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
Mehrtipps für schülerinnen und schüler Fragen und Antworten Interview mit Unternehmen Fragebogen Interview mit Unternehmen Antwortbogen
tipps für schülerinnen und schüler Fragen und Antworten Interview mit Unternehmen Fragebogen Interview mit Unternehmen Antwortbogen Fragen und Antworten 1. Warum dieser Zukunftstag? Uns, dem Organisationsteam,
MehrAngaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme
Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...
MehrAntrag für ein Schlichtungs-Verfahren
Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrGesundheitsschutz im Handwerk
Gesundheitsschutz im Handwerk Was muss ich im Hinblick auf den gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutz in meinem Betrieb beachten? Rudolf Fischer Diplom-Ingenieur (FH) Sicherheitsingenieur Ingolstadt,
MehrEinführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?...
Inhalt Inhalt Einführung................................................. 7 KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?......................
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrL e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch
L e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: Sylvia.Schroeder@magistrat.bremerhaven.de
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung Zwischen der Unternehmensleitung der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH sowie dem Betriebsrat der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH wird zur Konkretisierung der Regelungen
MehrVerzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention
MehrErste-Hilfe-Schulung für Unternehmen
Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Innovativ. Kooperativ. Effektiv. Mal ehrlich, wissen Sie noch, wie die stabile Seitenlage geht? Oder wie Sie bei Blutungen einen Druckverband anlegen? Es ist ganz normal,
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrTipps für ein Bankgespräch
Tipps für ein Bankgespräch Download von www.reinhardstrempel.de Betriebsberater Dipl.-Kfm. Reinhard Strempel Gründercoach Gründercoaching Controlling Finanzierung Fachkundige Stellungnahmen Sofortberatung
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrMeet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten
Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp
MehrHinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung
Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
MehrInformationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen
Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrSchulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten.
Vortrag Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Gerd Witte Geschäftsführer eneg Vertrieb- und Service GmbH Nur qualifizierte Schulungen von Mitarbeitern sind
MehrMind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999
Mind Mapping am PC für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement von Isolde Kommer, Helmut Reinke 1. Auflage Hanser München 1999 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 21222 0 schnell
MehrBeauftragtenwesen Problem oder Lösung?
Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrSpracherwerb und Schriftspracherwerb
Spracherwerb und Schriftspracherwerb Voraussetzungen für ein gutes Gelingen Tipps für Eltern, die ihr Kind unterstützen wollen Elisabeth Grammel und Claudia Winklhofer Menschen zur Freiheit bringen, heißt
MehrSicher arbeiten Gesundheit schützen. Unterweisungen im Handel mit Unterstützung eines Computer Based Training (CBT)
Unterweisungen im Handel mit Unterstützung eines Computer Based Training (CBT) Was ist das CBT? Das CBT ist ein interaktives Computer-Lernprogramm. Es wurde geschaffen, um den Verantwortlichen im Betrieb
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrMitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum
Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum Leitfaden für die MAGs in der Verwaltung Kurzfassung entwickelt und zusammengestellt von der Personalentwicklung im Herbst 2006 MAG Leitfaden
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrProtokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW
1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrRegeln für das Qualitäts-Siegel
Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben
MehrDR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrGesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen
UNIVERSITÄT HOHENHEIM DER KANZLER Miteinander Aktiv - Gestalten Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden in nächster Zeit mit Ihrem
MehrAuslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Soziales Gleichstellungsbeauftragte Wirtschaftsförderung Auslobung
MehrFührungsgrundsätze im Haus Graz
;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrIT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung
IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit
MehrDefinierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz
Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze
MehrRechtliche Verantwortung nach dem Arbeitsunfall
1 Rechtliche Verantwortung nach dem Arbeitsunfall Nach einem Arbeitsunfall stellt sich die Frage nach dem/den Verantwortlichen. Dabei geht es um zwei Kernprobleme: Beruht der Unfall auf einem vorwerfbaren
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrQuestico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011
Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrPräsentationsordner-Info
Soziales Engagement Präsentationsordner-Info Du hast in diesem Jahr die Aufgabe einen Präsentationsordner zu erstellen. Dieser Ordner soll die Erfahrungen, die du während deines SE -Praktikums gemacht
MehrArbeitsschutz in der Zeitarbeit Herausforderung im Einsatzbetrieb
Arbeitsschutz in der Zeitarbeit Herausforderung im Einsatzbetrieb Tagung der BGRCI für Sicherheitsfachkräfte 2014. 22. Mai 2014 in Oberhof Carsten Zölck 22.05.2014 Agenda Die VBG und die Zeitarbeit Was
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrRobert Günther Versicherungsmakler
Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrM03a Lernstraße für den Unterricht in Sekundarstufe I
M03a Lernstraße für den Unterricht in Sekundarstufe I 1. Station: Der Taufspruch Jedem Täufling wird bei der Taufe ein Taufspruch mit auf den Weg gegeben. Dabei handelt es sich um einen Vers aus der Bibel.
MehrEin Vorwort, das Sie lesen müssen!
Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrCheckliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen
Sicherheit ist machbar. Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sind in Ihrem Betrieb die Warenübergabestellen so gesichert, dass weder Personen noch Gegenstände abstürzen
Mehrwww.be-forever.de EINE PLATTFORM
Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre
Mehr