Leitfaden für die betriebliche Unterweisung

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1 Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Informationen für Vorgesetzte

2 Vorwort Unterweisungen sind wichtige Bausteine im zeitgemäßen Arbeitsschutz: In persönlichen Gesprächen zwischen Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sollen Verhaltensweisen, die für den Arbeitsschutz von Bedeutung sind, diskutiert und vermittelt werden. Diese müssen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anschaulich und nachvollziehbar sein. Vordringliches Ziel ist es, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes verstanden und akzeptiert werden.

3 Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Warum Unterweisungen? Um einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen zu erreichen, müssen alle Beteiligten die für sie wesentlichen Informationen erhalten. Arbeitssicherheit hängt nicht allein von der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiter innen ab. Die Mitarbeiter/-innen können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeich nungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden. Informierte und motivierte Beschäftigte sind eine der Voraus setzungen für ein erfolg reiches Unternehmen. Für Unternehmensleitung und Vorgesetzte können sich dadurch folgende Vorteile ergeben: Störungsfreier Betriebsablauf Gesicherte Qualität Geringere Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und Krankheiten Sorgsamer Umgang mit Maschinen und Anlagen Kostenreduzierung Größere Arbeitszufriedenheit Mit dem vorliegenden Leitfaden werden Unternehmer/-innen bei der Unterweisung der Beschäftigten zu allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützt. Wer ist zuständig? Wer hat die Gesamt ver ant wor tung für die Unterweisungen? Die Unternehmensleitung hat die Gesamtverantwortung. Sie ist verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der Vorgesetzten und kontrolliert die Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu gehören auch die Unterweisungen. Dabei ist es dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin freigestellt, wen sie mit der Durchführung der Unterweisung beauftragen. Wer führt die Unterweisungen durch? Die Vorgesetzten (Abteilungsleitung, Meister und Meisterinnen, Schicht- oder Maschinenführung, Teamleitung etc.) führen jeweils in ihrem Verantwortungsbereich die Unterweisungen durch. Es ist weniger sinnvoll, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/-innen die Durchführung der Unterweisung allein zu überlassen. Dieser Personenkreis ist beratend tätig; ihm fehlen disziplinarische Vollmachten und Weisungsrechte. Gleichwohl erscheint es sinnvoll, diesen Personenkreis bei der Vorbereitung oder der Behandlung einzelner Themen zu beteiligen. Wann muss unterwiesen werden? Sicherheitsunterweisungen mind. 1 x jährlich durchführen! Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden. Weitere Anlässe sind: Neueinstellung oder Umsetzung Aufnahme einer neuartigen Tätigkeit Arbeiten in ungewohnter Umgebung, z. B. Störungssuche, Instandhaltung Erkennen unsicheren Verhaltens Unfälle oder Beinahunfälle Rückfragen der Mitarbeitenden 1

4 Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Wann? Prinzipiell können Unterweisungen jederzeit stattfinden. Empfehlenswert ist eine Unterweisung gleich nach Arbeitsbeginn oder nach Arbeitspausen. Wo? Wie geht man vor? Der Ort der Unterweisung ist von den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen abhängig. Unter anderem kommen infrage: Arbeitsplatz, wenn es für die Durchführung der Unterweisung erforderlich und sinnvoll ist Meisterbüro Pausenraum Ausbildungs- oder Besprechungsraum Wie? Grundsätzlich gilt, dass die Unterweisungen in einer für alle Mitarbeiter/-innen verständ lichen Art und Weise durchgeführt werden sollten. Die Unterweisungsthemen werden am besten in Gesprächen und Diskussionen mit den Mitarbeitern/-innen besprochen. Die alleinige Übergabe schriftlicher Informationen ist nicht ausreichend. Die Unterweisung kann auch im Rahmen der technologischen Einweisung durchgeführt werden. Folgende Fragen haben sich für die Gesprächsführung bewährt: Welche Gefährdungen bestehen? Wie kann man sich schützen? Bei der Beantwortung der Fragen sollte folgende Vorgehensweise berücksichtigt werden: Gefährdungen bei den konkreten Tätigkeiten aufzeigen Sicherheitseinrichtungen zeigen und erläutern Sicheres Arbeitsverhalten vormachen und begründen Verständnis durch Nachfragen feststellen Auf Zwischenfragen eingehen Anweisung klarmachen und begründen Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen soll der persönliche Nutzen aufgezeigt werden. Drohungen und Begründungen allein durch Paragrafen sind fehl am Platz. 2

5 Welche Inhalte und Themen? Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten. Unterweisungsinhalte sind z. B.: Erstunterweisung bei Neueinstellung Erste Hilfe richtiges Verhalten im Notfall Arbeiten an Maschinen Stolpern, Rutschen und Stürzen Gehörschutz Umgang mit elektrischen Geräten Hand- und Hautschutz Tragen von Schutzhandschuhen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I / Ätzende und reizende Stoffe Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten Brandschutz Bildschirmarbeitsplätze Alkohol am Arbeitsplatz Handbetriebene Transportmittel Heben und Tragen Tragen von Sicherheitsschuhen Leitern und Tritte Arbeiten mit dem Gabelstapler Mitgängerflurförderzeuge (MFZ) Sehen und gesehen werden Verkehrssicherheit Siehe Anhang 3: Bestellbogen Unterweisungsmaterial Diese Themen können sowohl einzeln als auch zusammengefasst Gegenstand einer Unter weisung sein. Die Entscheidung hierüber hängt insbesondere von der Art und Größe des Betriebes sowie vom Teilnehmerkreis ab. Sind Nachweise der Unterweisung erforderlich? Siehe Anhang 2: Rechtliche Grundlagen der Unterweisung Siehe Anhang 4: Kopiervorlage Durchgeführte Unterweisungen Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen schriftlich festgehalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Vergleichbare Pflichten ergeben sich nach der Biostoff- sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung. Grundsätzlich schreibt die Unfallverhütungsvorschrift»Grundsätze der Prävention«(DGUV Vorschrift 1) die schriftliche Dokumentation aller Unterweisungen vor. Die Bedeutung der Unterweisung wird damit unterstrichen. Außerdem haben Unterweisende einen Nachweis für ihre Pflichterfüllung erbracht. Erfolgskontrolle Das Dulden fehlerhaften Verhaltens wird oftmals als Zustimmung aufgefasst. Um dem entgegenzutreten, sollten Unternehmer/-innen und Vorgesetzte Folgendes beachten: Arbeitsweise der Mitarbeiter/-innen beobachten Mitarbeiter/-innen auf unsichere Arbeitsweise ansprechen Gründe für fehlerhaftes Verhalten erfragen und die Ursachen möglichst schnell beseitigen Keine fehlerhaften Arbeitsweisen dulden Jeweilige Unterweisung bei Bedarf wiederholen Vorbildliche Arbeitsweisen herausstellen Ist die Unterweisung durchgeführt, gilt es, die angestrebten Ziele auch wirklich zu erreichen. Das heißt, konsequent zu kontrollieren, ob die Mitarbeiter/-innen sich auch wirklich so verhalten, wie es bei der Unterweisung vereinbart wurde. Dies bedeutet aber auch, dass die Vor gesetzten in der Praxis zu den Unterweisungszielen stehen müssen. Sie müssen das von ihnen Geforderte vorleben. 3

6 Anhang 1 Weiterführende Unterlagen der Berufsgenossenschaft Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. Erstunterweisung bei Neueinstellung Unfallverhütungsvorschrift»Grundsätze der Prävention«DGUV Vorschrift 1 Broschüre»Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung«Broschüre»Ergonomie«MB 008 Broschüre»Innerbetrieblicher Transport«Broschüre»Lärmschutz«DGUV Information DP 214 DP Broschüre»Unterweisungen planen und durchführen«pu 007 Broschüre»Prüfungsfragen Arbeitssicherheit«PU 003 Broschüren»Der sichere Start ins Berufsleben Infos für Azubis«Kampagne für junge Berufstätige interaktiv Lernmodule zu rund 40 Themen der Arbeitssicherheit Lernmodule»Mir passiert schon nixx«dvd»mir passiert schon nixx«dvd 008 DVD»Die unachtsame Sekunde«DVD 004 Medienpakete für Berufsstarter (Feinmechanik, Elektrohandwerke/elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Druck- und Papierverarbeitung, Textil und Mode, Büro und Verwaltung) 215 DP, AB 010, AB 012, AB 013, AB 015, AB Webcode: Webcode: AZUBI-P 001 AZUBI-P 006 Erste Hilfe Unfallverhütungsvorschrift»Grundsätze der Prävention«DGUV Vorschrift 1 Ihre Berufsgenossenschaft Unsere Aufgaben und Leistungen D 010 Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben«215 DP Broschüre»Erste Hilfe mit Sonderteil Stromunfall«MB 017 Kurzbroschüre»Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege«T 010 Plakat»Ich bin Hoffnungsträger«P 011/2014 Plakatausführung»Erste Hilfe im Betrieb«DGUV Information Telefonaufkleber»Notruf«H 056, H 057 Aufkleber»Sind Sie schon Ersthelfer?«H 058 interaktiv Lernmodul»Erste Hilfe«Webcode: Arbeiten an Maschinen Broschüre»Persönliche Schutzausrüstungen«MB 001 Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben AB 015 Infos für Azubis in der Feinmechanik«Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben AB 010 Infos für Azubis in Textil- und Modeberufen«Kurzbroschüre»Ergonomische Gestaltung von T 003 Montagearbeitsplätzen«Testbogen»Montagearbeiten«ABL 007 Testbogen»Werkzeug«ABL 009 4

7 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. Lernmodul»Mir passiert schon nixx: bewegte Maschinenteile«DVD»Sicherheit an spanabhebenden Maschinen«DVD 063 DVD»Sicherheit an Pressen auf den Punkt gebracht«dvd 076 Webcode: Stolpern, Rutschen und Stürzen Broschüren»Der sichere Start ins Berufsleben Infos für Azubis«Plakat»Ich bin Wegwischer«P 003/2014 Plakat»Ich bin Gefahrenmelderin«P 007/2014 DVD»Die unachtsame Sekunde«DVD DP, AB 010, AB 012, AB 013, AB 015, AB 016 Gehörschutz Broschüre»Lärmschutz«214 DP Kurzbroschüre»Gehörschäden vorbeugen«t 014 BG-Infoblatt»Gehörschutzmittel-Lieferanten«313 BG-Infoblatt»Schallpegelerhöhung durch Fremdgeräusch«349 BG-Infoblatt»Gehörschutz, wozu?«403 BG-Infoblatt»Gefährdungen durch Lärm«465 BG-Infoblatt»Unterweisungen nach der Lärm- und 466 Vibrations-Arbeitsschutzverordnung«BG-Infoblatt»Lärm: Gefährdungen beurteilen nach der 469 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung«Schulungsprogramm»Lärm«PU 006 interaktiv Lernmodul»Lärmschutz«Webcode: Lernmodul»Mir passiert schon nixx: Lärm«Webcode: CD»Schütze Dein Gehör«CD 010 Umgang mit elektrischen Geräten Unfallverhütungsvorschrift»Elektrische Anlagen und Betriebsmittel«Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben«DGUV Vorschrift DP Broschüre»Unterweisen in der Elektrotechnik«PU 008 Kurzbroschüre»Umgang mit elektrischen Anlagen T 008 und Betriebsmitteln«BG-Infoblatt»Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, 372 Prüfliste«Testbogen»Elektrischer Strom«ABL 005 Schulungsprogramm»Die fünf Sicherheitsregeln«PU 004 interaktiv Lernmodul»Die fünf Sicherheitsregeln«Webcode: Lernmodul»Mir passiert schon nixx: Strom«Webcode: DVD»Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms«DVD 001 5

8 Anhang 1 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. Hand- und Hautschutz Broschüre»Hautschutz«MB 003 Kurzbroschüre»Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien«T 020 BG-Infoblatt»Allergien im Bereich Druck und 416 Papierverarbeitung«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz Allgemein«531.0 BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Offsetdruck«531.1 BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Etiketten- und Schmalbahndruck«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Verpackungstief und Flexodruck (Farben auf Lösemittelbasis)«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Flexodruck (Farben auf Wasserbasis)«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz beim Druck mit UV-Farben«BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz im Siebdruck«531.7 BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutz in der Weiterverarbeitung«BG-Infoblatt»Mechanische Gefährdungen der Haut« BG-Infoblatt»Hand- und Hautschutzplan« Testbogen»Hautschutz«ABL 004 Faltblatt»Haut- und Handschutz: Tipps konkret«s 020 Aushang»Handhygiene«S 040 Online-Datenbank»BASIS«interAKTIV Lernmodul»Hautschutz« Webcode: Tragen von Schutzhandschuhen Broschüre»Hautschutz«MB 003 Testbogen»Hautschutz«ABL 004 Faltblatt»Haut- und Handschutz: Tipps konkret«s 020 BASIS-Modul Hand- und Hautschutz Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I / Ätzende und reizende Stoffe Broschüre»Arbeiten im Offsetdruck«202 DP Broschüre»Staub bei Elektroinstallationsarbeiten«S 032 Broschüre»Gefahrstoffe im Elektromaschinenbau«S 016 BG-Infoblatt»Betriebsanweisungen für das Arbeiten 501 mit Gefahrstoffen«BG-Infoblatt»Unterweisung der Mitarbeiter, die 505 mit Gefahrstoffen umgehen«bg-infoblatt»vorschriften und Informationsmaterial zu 508 Gefahrstoffen«Testbogen»Gefahrstoffe«ABL 013 Faltblatt»Staubarm arbeiten«s 033 interaktiv Lernmodul»Umgang mit Gefahrstoffen«Webcode:

9 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. interaktiv Lernmodul»Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen«interAKTIV Lernmodul»Textilstaub«interAKTIV Lernmodul»Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen«Lernmodul»Mir passiert schon nixx: Gefahrstoffe«Webcode: Webcode: Webcode: Webcode: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten Broschüre»Arbeiten im Offsetdruck«Broschüre»Zündgefahren in Erdgasanlagen durch elektrostatische Aufladungen«Broschüre»Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall«BG-Infoblatt»Behälter für Lösemittel und gebrauchte Putztücher, Sicherheitsschränke«BG-Infoblatt»Lagerung brennbarer Flüssigkeiten im Bereich Druck und Papier«BG-Infoblatt»Lösemittel im Druck und in der Papierverarbeitung«interAKTIV Lernmodul»Grundlagen des Explosionsschutzes«interAKTIV Lernmodul»Umgang mit Gefahrstoffen«interAKTIV Lernmodul»Grundlegende Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Gasanlagen«Lernmodul»Mir passiert schon nixx: Gefahrstoffe«202 DP MB 005 T Webcode: Webcode: Webcode: Webcode: Bildschirmarbeitsplätze Broschüre»Arbeiten am Bildschirm Maßnahmen DGUV Information zum Schutz der Gesundheit am Bildschirm-Arbeitsplatz«Broschüre»Arbeiten am Bildschirm«T 040 Broschüre»Grundlagen zum Raumklima und zur S 042 Raumlufttechnik«Broschüre»Ergonomie«MB 008 Broschüre»Der sichere Start ins Berufsleben Infos für Azubis in Büro und Verwaltung«interAKTIV Lernmodul»Sicherheit an Büroarbeitsplätzen«CD»Bildschirm-Fitnesstrainer«AB 016 DVD»Fit im Büro«DVD 010 Webcode: CD 009, Webcode: Alkohol am Arbeitsplatz Broschüre»Alkohol im Betrieb«219 DP Broschüre»Alkohol und Arbeit zwei, die T 042 nicht zusammenpassen«plakat»ich bin Neinsagenkönner«P 008/2014 7

10 Anhang 1 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. Handbetriebene Transportmittel Broschüre»Innerbetrieblicher Transport«Broschüre»Ladungssicherung«Broschüre»Ladungssicherung: Ratgeber Pkw/Transporter«Broschüre»Ladungssicherung: Ratgeber Lkw«211 DP 226 DP DP DP Broschüre»Ergonomie«MB 008 Plakat»Ich bin Rückversicherin«P 010/2014 Testbogen»Transport«ABL 006 interaktiv Lernmodul»Umgang mit Gabelstaplern«interAKTIV Lernmodul»Sicherheit beim Wäschetransport«interAKTIV Lernmodul»Transport von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften«Webcode: Webcode: Webcode: Heben und Tragen Broschüre»Innerbetrieblicher Transport«211 DP Broschüre»Lasten bewegen von Hand«T 041 Broschüre»Ergonomie«MB 008 interaktiv Lernmodul»Heben und Tragen«Webcode: Tragen von Sicherheitsschuhen Broschüre»Persönliche Schutzausrüstungen«MB 001 BG-Infoblatt»Tragen von Sicherheitsschuhen«350 BG-Infoblatt»Sicherheitsschuhe, Hersteller und Lieferanten«303 Plakat»Ich bin Selbstschützer«P 006/2014 Leitern und Tritte Ausfüllhilfe»Leiternprüfbuch«S 012 Testbogen»Umgang mit Leitern und Arbeiten auf erhöhtem Stand«ABL 008 Aufkleber»Betriebsanleitung für Anlegeleitern«HK 010 Aufkleber»Betriebsanleitung für Stehleitern«HK 011 interaktiv Lernmodul»Sicherheit auf Leitern«Lernmodul»Mir passiert schon nixx: hoch gelegene Arbeitsplätze«DVD»Wer gut runterkommt, bleibt immer oben«dvd 055 DVD»Hoch hinaus! Sicher arbeiten mit Hubarbeitsbühnen«DVD 016 Webcode: Webcode: Arbeiten mit dem Gabelstapler Unfallverhütungsvorschrift»Flurförderzeuge«DGUV Vorschrift 68 Broschüre»Ergonomie«MB 008 Broschüre»Wichtig für Gabelstaplerfahrer«Broschüre»Sicherheitsbeurteilung, Innerbetrieblicher Transport«213 DP DP 8

11 Unterweisungshilfen Weiterführende Unterlagen Best.-Nr. BG-Infoblatt»Flurförderzeuge, Prüfung«363 BG-Infoblatt»Betriebsanweisungen für den Betrieb von Gabelstaplern«BG-Infoblatt»Betriebsanweisungen für den Betrieb von Handhubwagen«429 BG-Infoblatt»Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr«434 Testbogen»Transport«ABL 006 Plakat»Ich bin Rückversicherin«P 010/2014 Faltblatt»Fahrausweis für Gabelstapler«Flyer»Innerbetrieblicher Transport kompakt«aufkleber»nicht Rollerfahren«Aufkleber»Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung«(Gabelstapler) interaktiv Lernmodul»Umgang mit Gabelstaplern« DP 075 DP 065 DP 066 DP Webcode: Mitgängerflurförderzeuge (MFZ) Broschüre»Ergonomie«MB 008 BG-Infoblatt»Betriebsanweisungen für den Betrieb von 430 Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung«Testbogen»Transport«ABL 006 Plakat»Ich bin Rückversicherin«P 010/2014 Aufkleber»Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung«(MFZ) interaktiv Lernmodul»Umgang mit Gabelstaplern«067 DP Webcode: Sehen und gesehen werden interaktiv Lernmodul»Verhalten im Straßenverkehr«Webcode: Verkehrssicherheit Unfallverhütungsvorschrift»Fahrzeuge«DGUV Vorschrift 70 Broschüre»Sicherheitsbeurteilung Verkehrssicherheit« DP BG-Infoblatt»Verkehrssicherheitsarbeit im Betrieb«375 BG-Infoblatt»Sicherheitsartikel für Zeitungszusteller/-innen«425 BG-Infoblatt»Radfahren bei schlechter Sicht sehen und gesehen werden«bg-infoblatt»betriebliche Veranstaltungen zur Verkehrssicherheit«Faltblatt»Zu Fuß unterwegs« DP Plakat»Ich bin Anhalter«P 004/2014 interaktiv Lernmodul»Verhalten im Straßenverkehr«DVD»Zeitungszusteller«DVD»Ladungssicherung«Webcode: DP DP DVD»Defensive Strategien für den Straßenverkehr«DVD 002 9

12 Anhang 2 Rechtliche Grundlagen der Unterweisung Nachstehend sind die für die Unterweisungen besonders zu beachtenden Gesetze, Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften zusammengestellt: 1. Arbeitsschutzgesetz 12,»Unterweisung«2. Jugendarbeitsschutzgesetz 29,»Unterweisung über Gefahren«(mindestens halbjährliche Unterweisung) 3. Betriebssicherheitsverordnung 12,»Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten«4. Biostoffverordnung 12,»Arbeitsmedizinische Vorsorge«5. Gefahrstoffverordnung 14,»Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten«6. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung 11,»Unterweisung der Beschäftigten«7. Röntgenverordnung 36,»Unterweisung«8. Strahlenschutzverordnung 38,»Unterweisung«9. Unfallverhütungsvorschrift»Grundsätze der Prävention«4,»Unterweisung der Versicherten«10

13 Anhang 3 Bestellbogen Unterweisungsmaterial Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sollen die Unterweisungsgespräche unterstützen und sind gleichzeitig zur Weitergabe an die Mitarbeiter/-innen vorgesehen. Sie können bei Bedarf um spezifische betriebliche Gegebenheiten ergänzt werden. Die Unterweisungshilfen können, je nach Bedarf, sowohl einzeln als auch im Paket bei der Berufsgenossenschaft bestellt werden. Unterweisungsunterlagen Best.-Nr. Anzahl Gesamtpaket (233-1 bis ) Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Erstunterweisung bei Neueinstellung Erste Hilfe richtiges Verhalten im Notfall Arbeiten an Maschinen Stolpern, Rutschen und Stürzen Gehörschutz Umgang mit elektrischen Geräten Hand- und Hautschutz Tragen von Schutzhandschuhen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I / Ätzende und reizende Stoffe Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten Brandschutz Bildschirmarbeitsplätze Alkohol am Arbeitsplatz Handbetriebene Transportmittel Heben und Tragen Tragen von Sicherheitsschuhen Leitern und Tritte Arbeiten mit dem Gabelstapler Mitgängerflurförderzeuge (MFZ) Sehen und gesehen werden Verkehrssicherheit DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP DP Datum der Bestellung Mitglieds-Nr. (unbedingt angeben) Bitte senden Sie das Material an folgende Adresse Firma Name Straße Ort Bestellung bitte über: Rückfragen unter: > medien.dp@bgetem.de oder > /medien-service oder per Fax an:

14 Anhang 4 KOPIERVORLAGE Durchgeführte Unterweisung Datum Unterweisender / Unterweisende Unterweisungsthemen Teilnehmer / Teilnehmerinnen Name Vorname Unterschrift

15 Anhang 5 Übersicht für Unterweisende Durchgeführte Unterweisung Datum Thema

16 Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Bestell-Nr DP 1 4 (4) 3 15 Alle Rechte beim Herausgeber. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, Köln, Telefon 0221/3778-0, Telefax 0221/ , info@bgetem.de,

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