Schulversuch Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)

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1 14. Wahlperiode Antrag des Abg. Siegfried Lehmann u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schulversuch Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob sie der Auffassung ist, dass es Schülerinnen und Schüler an Haupt- oder Förderschulen gibt, welche grundsätzlich die Fähigkeiten, einen Hauptschulabschluss zu erlangen, nicht besitzen; 2. ob sie das bildungspolitische Ziel teilt, allen Schülerinnen und Schülern von Haupt- oder Förderschulen durch gezielte individuelle Förderung mindestens einen Hauptschulabschluss zu ermöglichen; 3. nach welchen Kriterien die Schulen für den Schulversuch Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) im kommenden Schuljahr 2009/2010 ausgewählt wurden; 4. mit welchen Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt die am Schulversuch VAB beteiligten Lehrerinnen und Lehrer auf ihre pädagogische Arbeit im Rahmen des Schulversuchs VAB vorbereitet wurden oder werden; 5. nach welchen Kriterien von Seiten der Versuchsschulen entschieden werden soll, welche der am Schulversuch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der Prüfungsgruppe, und welche der Praxisgruppe zugeordnet werden; 6. wie eine sogenannte Berufswegeplanung ihrer Ansicht nach ohne das Erreichen eines Hauptschulabschlusses aussehen kann, wenn ein Grundsatz der Zielsetzung einer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe eines jeden vorausgesetzt wird; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 7. ob nach ihrer Ansicht Klassengrößen mit bis zu 21 Schüler/-innen angemessen sind, wenn es einzelnen Lehrpersonen gelingen soll, besonders theorieschwache oder schulmüde Jugendliche, die einen großen Teil der Zielgruppe umfassen, durch Individualisierung des Lernprozesses zu einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu führen; 8. von wie vielen Prozent der Schülerinnen und Schülern, welche das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) besuchen werden, die Landes - regierung annimmt, dass diese die Praxisgruppe besuchen werden; 9. ob und ggf. in welchem Umfang eine verpflichtende Anerkennung der in der Praxisgruppe des VAB erlangten Kompetenzen im Rahmen des wei - teren Berufsweges vorgesehen ist Lehmann, Bauer, Mielich, Pix, Rastätter, Schlachter, Dr. Splett GRÜNE Begründung Entsprechend eines Schreibens des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg beabsichtigt die Landeregierung zu Beginn des kommenden Schuljahres 2009/2010 an 26 Schulen im Land versuchsweise ein Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf als Weiterentwicklung des BVJ einzuführen. Im Gegensatz zum bestehenden Berufsvorbereitungsjahr sollen am VAB teilnehmende Schülerinnen und Schüler nicht grundsätzlich das Erlangen des Hauptschulabschlusses anstreben Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund der Einschätzung der Schule nicht in den Prüfungszug, sondern in den Praxiszug eingeteilt wurden, absolvieren nach Ende des Jahres keine Prüfung, um einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Die Antragsunterzeichner halten die Einteilung von Jugendlichen in Schülerinnen und Schüler mit und ohne Befähigung zur Erreichung des Hauptschulabschlusses und damit einer Fähigkeit zur Erlangung grundlegender Qualifikationen für jegliche weitere berufliche Perspektive für nicht hinnehmbar. Nach Ansicht der Grünen Landtagsfraktion muss es zentrales bildungspolitisches Ziel sein, jeden Schüler und jede Schülerin zu einem qualifizierten und bundesweit anerkannten Schulabschluss zu führen. Die Aufgabe dieses grundlegenden bildungspolitischen Ziels kommt einer Bankrotterklärung des Schulsystems gleich und lässt auf gravierendes Versagen der Bildungspolitik schließen. Die Einrichtung einer Schulart und das Abstempeln von jungen Menschen, welche im bestehenden System nicht in der vorgegebenen Zeit die vorgegebenen Inhalte aufnehmen können, zu Menschen ohne Befähigung, einen Schulabschluss zu erlangen, ist nach Ansicht der Grünen Landtagsfraktion demotivierend und desillusionierend für die Jugendlichen. Die im Praxiszug zu erlangenden Kompetenzen werden zu einer Farce, wenn es keine verbindlichen Anerkennungsregelungen gibt, nach welchen die Qualifikationen im weiteren Berufsleben berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus ist es nach Ansicht der Unterzeichner dringend geboten, gerade zur Förderung der lernschwachen Schüler/-innen in möglichst kleinen Klassen 2

3 zu arbeiten. Ein Klassenteiler von 21 Schülern ist daher hinsichtlich einer grundsätzlich notwendigen und anzustrebenden individuellen Lernförderung deutlich zu hoch. Das individuelle Fördern der angesprochenen Zielgruppe des VAB erfordert besonders geschulte Pädagoginnen und Pädagogen sowie das Arbeiten in Kleingruppen, welche nicht dem bereits zu hohen Klassenteiler des Berufsvorbereitungsjahres unterliegen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 4. Oktober 2009 Nr /9/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob sie der Auffassung ist, dass es Schülerinnen und Schüler an Hauptoder Förderschulen gibt, welche grundsätzlich die Fähigkeiten, einen Hauptschulabschluss zu erlangen, nicht besitzen; 2. ob sie das bildungspolitische Ziel teilt, allen Schülerinnen und Schülern von Haupt- oder Förderschulen durch gezielte individuelle Förderung mindestens einen Hauptschulabschluss zu ermöglichen; 6. wie eine sogenannte Berufswegeplanung ihrer Ansicht nach ohne das Erreichen eines Hauptschulabschlusses aussehen kann, wenn ein Grundsatz der Zielsetzung einer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe eines jeden vorausgesetzt wird; Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) wurde als pädagogische Weiterentwicklung des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) konzipiert. Die umfassende Verzahnung von Theorie und Praxis sowie die Individualisierung und Differenzierung stellen die Kernelemente dieser Weiterentwicklung dar. Die langjährige Erfahrung der Schulen im bisherigen BVJ zeigen, dass immer wieder Jugendliche in das BVJ eintreten, deren Unterstützungsbedarf so umfassend ist, dass sie den Hauptschulabschluss innerhalb des einjährigen Bildungsganges nicht erlangen. Für die weitere Entwicklung dieser Schülerinnen und Schüler eröffnet das VAB neue und passgenauere Fördermöglichkeiten als bisher im BVJ verfügbar waren. So können Schülerinnen und Schüler des VAB über eine zusätzliche praxisorientierte Förderung innerhalb des Praxiszuges zunächst grundlegende berufs- und lebensweltbezogene Kompetenzen erlangen, um hierauf aufbauend in einem zweiten Durchlauf des Bildungsganges mit Hilfe eines verstärkten Unterrichts in den Fächern Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch auch die theoretischen und allgemein bildenden Kompetenzen zu erwerben, die der Hauptschulabschluss verlangt. Das Kultusministerium geht davon aus, dass es durch den neuen pädagogischen Ansatz und diese strukturelle Erweiterung gelingen wird, den Anteil der Jugendlichen, die einen Hauptschulabschluss erwerben, weiter zu erhöhen. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen der Schulen, dass für einzelne Absolventinnen und Absolventen der Förderschulen ein erfolgreicher Übergang an der Schnittstelle Schule Beruf nicht über für alle geltenden Maßstäbe, sondern vielmehr über individuell mit allen Beteiligten zu entwickelnden Bil- 3

4 dungskonzepten erreicht werden kann. So kann in Einzelfällen die nachhaltige berufliche und soziale Integration besser gelingen, wenn ein Bildungsangebot vorgehalten wird, das nicht primär auf die Vermittlung der theoretischen Anforderungen des Hauptschulabschlusses ausgerichtet ist, sondern das Ziel verfolgt, nach Abschluss der allgemein bildenden Schulzeit auf das Leben als Erwachsener umfassend vorzubereiten. Dies bedeutet, die Jugendlichen entsprechend der jeweiligen individuellen Kompetenzen so zu fördern und zu begleiten, dass sie nach Erfüllung der Berufsschulpflicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Dass dies erfolgreich gelingen kann, zeigen die Erfahrungen der kooperativen Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und der Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV). Diese Angebote werden derzeit an acht Standorten in Baden-Württemberg geführt. Sie sollen mittelfristig möglichst flächendeckend angeboten werden und eine wichtige Ergänzung des Bildungsangebots im Bereich des BVJ und VAB leisten. 3. nach welchen Kriterien die Schulen für den Schulversuch Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) im kommenden Schuljahr 2009/2010 ausgewählt wurden; Die Auswahl der Versuchsschulen erfolgte durch die Regierungspräsidien. Bei der Auswahl der Versuchsschulen wurde Wert auf eine möglichst große Ausgewogenheit in Bezug auf den Anteil an gewerblichen bzw. haus- und landwirtschaftlichen Schulen sowie auf deren Einzugsgebiete (städtisch, ländlich) gelegt. Des Weiteren waren die Regierungspräsidien vom Kultusministerium angehalten, durch die Auswahl der Schulen eine möglichst große Vielfalt an verschiedenen Berufsfeldern sicherzustellen. Die Regierungspräsidien haben überwiegend Schulen ausgewählt, die die o. g. Maßgaben erfüllen und im bisherigen BVJ bereits gute Ansätze im Sinne der pädagogischen Konzeption des VAB entwickelt haben. 4. mit welchen Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt die am Schulversuch VAB beteiligten Lehrerinnen und Lehrer auf ihre pädagogische Arbeit im Rahmen des Schulversuchs VAB vorbereitet wurden oder werden; Die benannten Versuchsschulen werden eng von den Regierungspräsidien und dem Kultusministerium begleitet. Dazu haben sowohl regional auf der Ebene der einzelnen Regierungspräsidien sowie zentral vom Kultusministerium veranlasste Informations- und Fortbildungsveranstaltungen stattgefunden. Außerdem wurde den Versuchsschulen ein Leitfaden zur Umsetzung des VAB zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden wurde von Mitgliedern der Arbeitsgruppe, welche die Konzeption des VAB entwickelt hat, erstellt. Zusätzlich können die Lehrkräfte des VAB auch an den ab Ende 2009 auf der Ebene der Regierungspräsidien angebotenen Fortbildungen zur individuellen Förderung teilnehmen. 5. nach welchen Kriterien von Seiten der Versuchsschulen entschieden werden soll, welche der am Schulversuch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der Prüfungsgruppe, und welche der Praxisgruppe zugeordnet werden; Die Schülerinnen und Schüler des VAB werden in der Regel der Prüfungsgruppe zugeordnet. Wenn die Lern- und Leistungsvoraussetzungen einzelner Schülerinnen oder Schüler jedoch nicht erwarten lassen, dass sie den Anforderungen, die an die Erlangung eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes gestellt sind, innerhalb des Schuljahres genügen können, so können sie im Rahmen des Klassenverbandes der Praxisgruppe zugeordnet werden. Die Zuordnung in die Praxisgruppe soll einvernehmlich mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern und ggf. ihren Erziehungsberechtigten erfolgen. 4

5 Die Versuchsschulen verfügen grundsätzlich über einen großen pädagogischen Entscheidungsspielraum für eine solche Beratung einzelner Schülerinnen und Schüler in die Praxisgruppe. Wünschen eine Schülerin bzw. ein Schüler oder die Erziehungsberechtigten, dass abweichend von der Empfehlung der Schule eine Zuordnung zur Prüfungsgruppe erfolgen soll, kann die Schule diesem Wunsch entsprechen. Sie kann aber auch festlegen, dass innerhalb eines Zeitraums von vier bis acht Schulwochen nachzuweisen ist, dass der Schüler oder die Schülerin über das erforderliche Leistungsniveau für die gewünschte Zuordnung verfügt. Dieser Nachweis ist erbracht, wenn innerhalb des festgelegten Zeitraums in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fachrechnen im Durchschnitt mindestens ausreichende Leistungen gezeigt werden. Außerdem kann die Schule weiter für den Nachweis maßgebliche Leistungskriterien (z. B. überfachliche Kompetenzen) festlegen. Insgesamt wird das Kultusministerium die Versuchsschulen bei der Erprobung des VAB eng begleiten. Die Erfahrungen der Versuchsschulen beispielsweise auch zu den Vorgehensweisen zur möglichen Zuordnung zur Praxisgruppe werden bei der weiteren Ausgestaltung des VAB berücksichtigt. 7. ob nach ihrer Ansicht Klassengrößen mit bis zu 21 Schüler/-innen angemessen sind, wenn es einzelnen Lehrpersonen gelingen soll, besonders theorieschwache oder schulmüde Jugendliche, die einen großen Teil der Zielgruppe umfassen, durch Individualisierung des Lernprozesses zu einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu führen; Die Klassengröße im BVJ betrug im Schuljahr 2008/09 durchschnittlich 13,3 Schüler. Dieser Wert zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der beruflichen Schulen das BVJ bereits in deutlich kleineren Klassen geführt hat als der Klassenteiler als Obergrenze vorgibt. Das Kultusministerium erwartet, dass die durchschnittliche Klassengröße im BVJ bzw. VAB in den nächsten Schuljahren weiter sinken wird. Für einzelne Schulen, die dennoch das BVJ bzw. VAB in größeren Klassen umsetzen müssen, ist das Kultusministerium bestrebt, weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu erreichen. 8. von wie vielen Prozent der Schülerinnen und Schülern, welche das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) besuchen werden, die Landesregierung annimmt, dass diese die Praxisgruppe besuchen werden; Da ein wesentliches Ziel des Bildungsganges darin besteht, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf den Erwerb eines dem Hauptschulabschlusses gleichwertigen Bildungsstandes zu erhöhen, nimmt das Kultusministerium insgesamt an, dass schätzungsweise durchschnittlich rund ein Viertel der VAB-Schülerschaft zunächst eine Förderung im Rahmen der Praxisgruppe erhalten werden. Durch einen anschließenden erneuten Besuch des VAB wird ein großer Teil dieser Schülerinnen und Schüler hierauf aufbauend einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erlangen können. 9. ob und ggf. in welchem Umfang eine verpflichtende Anerkennung der in der Praxisgruppe des VAB erlangten Kompetenzen im Rahmen des wei - teren Berufsweges vorgesehen ist. Im VAB sollen die in berufsbezogenen Arbeitsfeldern erlangten fachlichen und überfachlichen Kompetenzen von den Schulen zertifiziert werden. Dies gilt für die Praxisgruppe und die Prüfungsgruppe. Der Umfang und die fachliche Tiefe der berufsbezogenen Arbeitsfelder im VAB liegen deutlich unterhalb der auf Bundesebene über die 2003 in Kraft getretene BAVBVO (Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung) definierten Qualifizierungsbausteine. Die Zertifikate des VAB dienen vorrangig dazu, die von den Schülerinnen und Schüler im VAB erworbenen Kompetenzen gegenüber 5

6 den Betrieben transparent zu machen und so die Chancen der Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt bzw. im Einzelfall auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport 6

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