Produktrückruf Risiko und Versicherungslösungen
|
|
- Sofie Brauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VMG Versicherungsmakler GmbH Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Berggasse 31, A-1090 Wien Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) wien@vmg.at Reg.Nr G Produktrückruf Risiko und Versicherungslösungen
2 Inhaltsübersicht 1. Das Risiko 1.1. Fakten 1.2. Rechtliche Grundlagen 1.3. Arten des Produktrückrufs Die Versicherungslösung 2.1. Rückrufkostenversicherung 2.2. Produktschutzversicherung Krisenmanagement und Notfallplan 8 4. Presseberichte 9 Alle Rechte an dieser Ausarbeitung sind vorbehalten. Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Die darin enthaltenen Informationen sind vertraulich. Die Ausarbeitung und ihre Inhalte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der GrECo International AG nicht verwendet, übersetzt, verbreitet, vervielfältigt und in elektronischen Systemen verarbeitet werden. Insbesondere ist eine Weitergabe an jegliche Dritte nicht gestattet. Seite 2
3 1. Das Risiko 1.1. Fakten Während in der Vergangenheit das Thema Produkt-Rückruf vor allem in der Automobil-Branche besondere Bedeutung hatte, häufen sich in den letzten Jahren Produkt-Rückrufe auch in anderen Branchen. Gründe dafür sind unter anderem: die Verschärfung der Richtlinien und Gesetze zum Konsumentenschutz und zur Lebensmittelsicherheit, deren immer effizientere Durchsetzung durch die Behörden, das gestiegene Bewusstsein der Verbraucher hinsichtlich der geforderten Produktqualität, aber auch die Globalisierung in der Produktion: gerade einfache, in großer Stückzahl produzierte Waren kommen heute in erster Linie aus Billiglohnländern, in denen hohe qualitative Sicherheitsansprüche nicht immer durchgesetzt werden. Die spektakulärsten Ereignisse der letzten Jahre waren der Rückruf von 21 Millionen Stück diverses Spielzeug durch Mattel, 9,6 Millionen Sony-Akkus von Sony oder 5,7 Millionen Pfund Rindfleisch durch Washington Beef mehr als 4 Mio. Fahrzeuge aufgrund Gaspedalproblemen durch Toyota. Lau AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) kam es 2010 zu 20 Produktwarnungen im Bereich der Lebensmittelindustrie und 21 Fälle von Rückrufen von Non-Food-Artikeln. Dies eine Steigerung von rund 95% im Vergleich zu 2009 und gar mehr als 170% im Vergleich zu 2008! Der vermutlich bekannteste Rückruf des vergangenen Jahres betraf die Firma Prolactal, bei welcher in verschiedenen Käsesorten erhöhte Listerienwerte festgestellt wurden. Laut Meldung des KONSUMENT vom seien 21 Personen betroffen und teilweise sogar infolge Konsumation der Produkte gestorben, das Unternehmen wurde im Juni 2010 gespalten. AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) Seite 3
4 1.2. Rechtliche Grundlagen Hersteller, Importeure und Händler treffen zahlreiche Verpflichtungen, welche sich einerseits aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, andererseits aus konkreten gesetzlichen Grundlagen ableiten. Als allgemein anerkanntes Rechtsprinzip gilt unter anderem der Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle (wie z.b.: durch Produktion oder Vertrieb von Produkten) schafft, dafür vorzusorgen hat, mögliche damit verbundene Gefahren zu beseitigen oder zu minimieren (Gefahrensatz). Damit verbunden ist die Verpflichtung, die auf dem Markt befindlichen Produkte genauestens zu beobachten und, wenn notwendig, entsprechende Maßnahmen zur Unterbindung oder Reduktion möglicher Gefahren zu ergreifen (= Produktbeobachtungspflicht). Zusätzlich nehmen gesetzlich normierte Bestimmungen direkt auf den Rückruf mangelhafter Produkte Bezug. So normiert die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG, Abl. Nr. L11 Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte sicher sind und die Hersteller dürfen nur sichere Produkte auf den Markt bringen. In Österreich wurde die Richtlinie mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Produkten (Produktsicherheitsgesetz - PSG) 2004, welches neben die bestehenden besonderen bundesgesetzlichen Verwaltungsvorschriften trat, in nationales Recht umgesetzt 1 PSG 2004: Dieses Bundesgesetz regelt Sicherheitsanforderungen an Produkte, Verpflichtungen für Inverkehrbringer sowie behördliche Maßnahmen mit dem Ziel, insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte zu schützen. Befindet sich ein gefährliches Produkt im Umlauf so trifft den Hersteller bzw. Importeur die Verpflichtung, angemessene Maßnahmen zu treffen, um die vom Produkt ausgehende Gefahr zu vermindern bzw. zu vermeiden. Als eine der möglichen Maßnahmen wird ausdrücklich auch der Rückruf des Produktes von den Verbrauchern genannt. Daneben ist auch die zuständige Behörde, sobald sie von gefährlichen Produkten Kenntnis erlangt, verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die je nach Gefahrenlage auch hier im Rückruf bzw. in der Vernichtung der sich im Umlauf befindlichen Produkte enden können. Seite 4
5 1.3. Arten des Rückrufs Führt den Rückruf der Hersteller, Importeur oder Händler aus eigenem Antrieb durch, so spricht man von freiwilligem Rückruf, wird der Rückruf von der zuständigen Behörde angeordnet, so handelt es sich um einen behördlichen Rückruf. Erfolgt der Rückruf ohne Einschaltung der Öffentlichkeit (z.b. wenn Endverbraucher bekannt sind und direkt kontaktiert werden) spricht man von stillem Rückruf. Wird der Endverbraucher über die Medien von der Rücknahme der Produkte informiert, handelt es sich um einen öffentlichen Rückruf. Seite 5
6 2. Die Versicherungslösung Während die Betriebshaftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund eines fehlerhaften Produktes abdeckt (= Produkthaftung), deckt eine speziell abzuschließende Rückrufkostenversicherung jene (im Regelfall sehr hohen) Kosten, die im Zusammenhang mit einer Rückrufaktion (dem Unternehmen, dem Rückrufenden) entstehen. Der Eintritt eines Drittschadens bildet hier keine Voraussetzung für den Deckungsschutz, der Rückruf muss aber dazu dienen, einen drohenden Personenschaden zu verhindern. In der Sportartikel- und Spielzeugindustrie stellen in der Regel Konstruktions- bzw. Produktionsfehler die Ursache für Rückrufe dar. Im Bereich der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie kommt es vermehrt aufgrund von Produktkontaminationen zu Rückrufaktionen. Das Risiko aus Produktkontaminationen kann über eine sogenannte Produktschutzversicherung abgesichert werden. Seite 6
7 2.1. Rückrufkostenversicherung Versicherungsgegenstand Ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass aufgrund ausreichenden Stichprobenbefundes festgestellter oder nach sonstigen objektiven Tatsachen vermuteter Mängel von Erzeugnissen Oder aufgrund behördlicher Anordnung zur Vermeidung von Personenschäden ein Rückruf durchgeführt wurde. Versicherungsfall wesentliche versicherte Kosten wesentliche Ausschlüsse ist der während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgte Rückruf Benachrichtigungskosten der Endverbraucher, Händler und Werkstätten Vorsortieren der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse Rücktransport der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse Überprüfung der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse Umpackungskosten Kosten der Zwischenlagerung (in der Regel bis zu 3 Monaten) Austauschkosten, das sind Kosten für Ausbau, Abnehmen, Freilegen oder Entfernen mangelhafter Erzeugnisse und Einbauen, Anbringen, Verlegen oder Auftragen mangelfreier Ersatzteile Beseitigungs- Vernichtungskosten Kosten der Ablauf- und Erfolgskontrolle noch nicht an den Endverbraucher oder Endverbraucher beliefernde Händler ausgelieferte Produkte Rückruf von gentechnisch veränderten Produkten Rückruf nicht ausreichend erprobter Produkte (Entwicklungsrisiko) Bewusstes Abweichen von Vorschriften Rückrufe aufgrund behaupteter oder tatsächlicher mut- oder böswillige Manipulation von Produkten Vertraglich übernommene Haftungen und Garantiezusagen Folgeschäden, wie Betriebsunterbrechnung, Produktionsausfall und entgangener Gewinn Strafen oder Bußgelder Anmerkung: Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Seite 7
8 2.2. Produktschutzversicherung Für den Lebensmittel-, Getränke-, Tabak- und Kosmetikbereich besteht die Möglichkeit, dass gemeinsam mit der Rückrufkostenversicherung eine Produktschutzversicherung abgeschlossen wird, welche einen erweiterten Deckungsumfang im Falle einer vorsätzlichen oder versehentlichen Produktkontamination zur Verfügung stellt. In diesem Zusammenhang übernimmt der Versicherer unter anderem den entgangenen Gewinn, Rehabilitationskosten, Krisenberatungskosten und Aufwendungen wegen negativer Medienberichterstattung. 3. Krisenmanagement und Notfallplan Im Hinblick auf die komplexen und unter hohem Druck auf die involvierten Personen ablaufenden Vorgänge im Zuge eines drohenden oder durchzuführenden Rückrufes (wie Einschaltung von Behörden, Medien, Imageproblematik, Klärung aller möglichen Sach- und Rechtsfragen, Kosten, etc.) erscheint es nahezu zwingend not-wendig, für dieses Krisenmanagement über einen entsprechend ausgefeilten Notfallplan mit Rollenverteilung, Maßnahmen, Entscheidungshierarchien, usw. zu verfügen. Nur so können auch die auflaufenden Kosten einigermaßen unter Kontrolle gehalten werden. Vermehrt betrachten Versicherer bereits den Bestand eines solchen Notfallplanes als zwingende Voraussetzung für den Abschluss einer Rückrufkostenversicherung. VMG arbeitet in diesem Bereich mit renommierten Partnern zusammen. Kontaktieren Sie uns bei Interesse und wir werden den Kontakt zu unseren Partnern im Krisenmanagement gerne herstellen. Seite 8
9 4. Pressemitteilungen Handelsblatt, 25. Februar 2012 Seite 9
10 Produktrückruf Bergkäse Die AGES informiert über einen Produktrückruf der Tirolmilch GmbH. Das Unternehmen hat am einen Rückruf folgender Produkte veranlasst: Öffentlicher Produktrückruf Bergkäse In bestimmten Bergkäseprodukten des Herstellers Tirolmilch GmbH, Wörgl wurde im Rahmen der internen Qualitätssicherung festgestellt, dass eine Verunreinigung mit Listerien vorliegen kann. Die Keime können sich nur auf der Käserinde befinden, nicht jedoch im Inneren des Käses. Betroffen sind: Andreas Hofer Jubiläumskäse 250g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum Tiroler Bergkäse 400g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum Spar Natur Pur Bio Bergkäse 200g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum Clever Bergkäse 250g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum Zillertaler Bergkäse (in Scheiben) 150g mit Mindesthaltbarkeitsdatum Die genauen Bezeichnungen sind auch auf ersichtlich. Die Produkte sind nicht zum Verzehr geeignet und können von den Konsumenten in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Die Tirolmilch GmbH, Wörgl, bedauert den Vorfall, kommt ihrer Eigenverantwortung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und hat daher einen Rückruf der Produkte veranlasst. Information zu Listerien Listerien sind hinsichtlich ihres Lebensraums anspruchslose und widerstandsfähige Bakterien. Für die menschliche Gesundheit ist fast ausschließlich die Spezies Listeria monocytogenes von Bedeutung. Listerien kommen in der Umwelt weit verbreitet vor, sowohl in Abwässern, der Erde, in Kompost und auf Pflanzen. Auch Lebensmittel tierischer Herkunft wie Rohmilch, Weichkäse, Räucherfisch oder rohes Fleisch und Geflügel können z. B. beim Melken und Schlachten, aber auch in der Weiterverarbeitung, verunreinigt werden. Auf Grund ihrer für Bakterien ungewöhnlichen Fähigkeit zu Wachstum bei niedrigen Temperaturen können sich Listerien auch im Kühlschrank vermehren. Wie gefährlich sind Listerien? Bei gesunden Erwachsenen verläuft eine Infektion meist ohne Krankheitszeichen bzw. als Durchfall. Im Allgemeinen schützt das menschliche Immunsystem ausreichend gegen schwere Krankheitsverläufe und viele Infektionen gehen praktisch unbemerkt und ohne besondere Folgen vonstatten. Schwere Erkrankungen kommen meist nur bei immungeschwächten Menschen vor (Krebserkrankungen, bei hochdosierter Cortisontherapie usw.). Bei ihnen äußert sich eine Erkrankung in heftigen Kopfschmerzen, starkem Fieber, Übelkeit und Erbrechen. In der Folge kann es zu Hirn- bzw. Hirnhautentzündung oder einer Sepsis (Blutvergiftung) kommen, die bei rund einem Viertel der Patienten tödlich enden. Die Erreger können aber auch an anderen Körperstellen entzündliche Prozesse verursachen (z. B. Wirbelkörperentzündungen), diese Folgen werden aber selten beobachtet. Bei Schwangeren verläuft die Erkrankung meist unauffällig, allerdings besteht die Gefahr einer Infektion des ungeborenen Kindes mit dem Risiko, dass es zu einer Früh- oder Totgeburt kommt. Infizierte Säuglinge erkranken häufig an einer Hirnhautentzündung. (Quelle Ages) AGES, Seite 10
11 Der Standard, 13. November 2009 Wirtschaftsblatt, 2. Februar 2010 Seite 11
12 Der Standard, 11. Februar 2010 Seite 12
13 Der Standard, 9. Februar 2012 Format, Wirtschaftsblatt, 1. Februar 2012 Seite 13
14 17. Februar 2011 Seite 14
Kreditversicherung. Seite 1
GrECo International AG Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1191 Wien, Elmargasse 2-4 Reg.Nr. 13962G01/08 Tel. +43 (0)5 04 04-0 Fax +43 (0)5 04 04-11 999 office@greco.at www.greco.eu
MehrGrECo Online Services
GrECo International AG Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1191 Wien, Elmargasse 2-4 Reg.Nr. 13962G01/08 Tel. +43 (0)5 04 04-0 Fax +43 (0)5 04 04-11 999 office@greco.at www.greco.eu
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrDMK Deutsches Milchkontor GmbH warnt vorsorglich vor Verzehr von Stiftelund Reibekäse im 200g-Beutel aufgrund von Listerien
Kundeninformation Warenrückruf DMK Deutsches Milchkontor GmbH warnt vorsorglich vor Verzehr von Stiftelund Reibekäse im 200g-Beutel aufgrund von Listerien Bremen, 6. November 2013. DMK Deutsches Milchkontor
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrFrau sein in jedem Alter
Frau sein in jedem Alter... von Frau zu Frau 10 Tipps damit es klappt Frau sein in jedem Alter 10 Tipps, damit es klappt für eigene Freiheiten für die persönliche Unabhängigkeit für Individualität für
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrGemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen
Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrEINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER
EINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER UND SALZREDUZIERTE PRODUKTE INHALT Grundsatz...2 1. Ziele und Geltungsbereich...3 2. Betroffene Warengruppen...3 3. Gestaltung des Eigenmarkensortiments...4 4. Verantwortlichkeiten...5
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrDie Besonderheiten der Rückrufkostenversicherung
Christian Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de 1. EINLEITUNG Die Besonderheiten der Rückrufkostenversicherung Die gestiegene Zahl
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrSchaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012
Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen
MehrSTARTER BU. Mit Geld spielt man nicht. bald Millionen! Wir verdienen. www.amv.de
STARTER BU Mit Geld spielt man nicht. Wir verdienen bald Millionen! www.amv.de Warum ist es so wichtig, sich früh gegen Berufsunfähigkeit abzusichern? Wussten Gibt es ein günstiges Starter-Angebot? Woran
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht
MehrProjektcontrolling in der Praxis
2014 WIE SIE EFFEKTIVES PROJEKTCONTROLLING BETREIBEN Was ist bei Multiprojektmanagement zu beachten? Wie lassen sich mit einem Klick Auswertungen erstellen? Und wie behalten Sie alle relevanten Projektkennzahlen
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrProdukthaftung des Handwerkers und Händlers
Produkthaftung des Handwerkers und Händlers Besonderheiten für Aus- und Einbaukosten (Diese Information ersetzt nicht die persönliche Risikoanalyse.) Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an: Roland
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrGesundheitsvorsorge in der Schule
Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Gesundheitsvorsorge in der Schule Elterninformation Liebe Eltern Die Gesundheit Ihres Kindes liegt auch der Schule am Herzen. Gut sehen und hören sind zum
MehrWenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.
Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
MehrVDEB warnt: Mittelständische IT-Unternehmen leben gefährlich
VDEB warnt: Mittelständische IT-Unternehmen leben gefährlich Die Zahlen sind alarmierend: Fast 40 Prozent der kleineren IT-Unternehmen verfügen über keinen Versicherungsschutz für IT-Vermögensschäden.
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrDer wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.
SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrAvenue Start Roller und Motorräder. Entspannt durch die Stadt fahren
Avenue Start Roller und Motorräder Entspannt durch die Stadt fahren Alle Deckungen für wenig Geld Sie begrenzen die Risiken Für Sie ist Ihr Roller oder Ihr Motorrad das beste Transport mittel für Stadt
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
Mehr1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR
1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrKeime sicher beherrschen. Fleischzubereitung
Keime sicher beherrschen. Hygienetipps für die Fleischzubereitung HygienemaSSnahmen bei der Zubereitung von Fleisch Verbraucher müssen genauso auf Hygiene achten wie Hersteller und Handel Rohe Lebensmittel
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrAbituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR)
Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Eine Firma stellt USB-Sticks her. Sie werden in der Fabrik ungeprüft in Packungen zu je 20 Stück verpackt und an Händler ausgeliefert. 1 Ein Händler
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrAltersVorsorgen-Airbag
1 Vertrag fu r 2x Schutz Dietmar Heinrich BCA OnLive 28.09.2015 1 Die Fakten im Überblick Über 21. Mio Deutsche glauben nicht, dass sie über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen* 67 % der Deutschen
MehrSTARSTICK 2 DVB-T Receiver als USB Stick
STARSTICK 2 DVB-T Receiver als USB Stick Bedienungsanleitung Sehr geehrter Kunde, Vielen Dank, das Sie Sich für dieses hochwertige Produkt entschieden haben. Sollte ihr USB-Stick nicht richtig funktionieren,
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
MehrSchutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das.
Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Mag. Elisabeth Brückler 1 Die Gesetzeslage in Österreich 1295 ABGB Auszug: Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrVersicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen
Versicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen Hessische Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung setzen bundesweit Maßstäbe! 1 Referent: Dietrich Blank
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrVermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen
Vermögensversicherung Bauversicherungen Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Vaudoise Eine sichere Basis für Ihr Haus Ein Neubau oder eine Renovation bedeutet für den Eigentümer eine beträchtliche
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrB könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.
Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrLV-Marktreport Juli 2014 Seite 1 von 6
Juli 2014 Seite 1 von 6 Die Infektionsklausel im Kurzüberblick Infektionsklausel in der BU Für Humanmediziner und Zahnärzte sowie Studenten der Humanmedizin mit vollständig bestandenem Ersten Abschnitt
MehrWeiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrGrußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie
Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktpiraterie Gesprächskreis Verbraucherpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung 25. Oktober 2007,
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrKapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrWelche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...
Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen
MehrGute Ideen sind einfach:
SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung
MehrDie Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrBesondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern
Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Seite 1 von 5 BBE 015 - Ausgabe JULI 2001 I. Gegenstand des Versicherungsschutzes Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrVerkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf
Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrRichtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Telecomdienste Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit
MehrDer wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe
Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit. Die Start-Easy-BU. Mit dem Berufsleben beginnt ein
MehrPrivate Vorsorge für den Pflegefall
Private Vorsorge für den Pflegefall Bericht der IW Consult GmbH Köln, 10. August 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668 Köln Postanschrift: Postfach 10 19
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrPatienteninformationsbroschüre Valproat
Patienteninformationsbroschüre Valproat Informationen für Patientinnen Die Informationen in dieser Broschüre sind für Frauen bestimmt, denen Valproat verschrieben wird und die schwanger werden können (Frauen
Mehr