Mobilfunkpakt. zwischen. dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. des Landes Nordrhein-Westfalen.
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1 Mobilfunkpakt zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und den Mobilfunkunternehmen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Telekom Deutschland GmbH Vodafone GmbH
2 Präambel Das Land Nordrhein-Westfalen und die Mobilfunkunternehmen stimmen überein, dass die Digitalisierung zügig voranschreitet und damit eine wachsende Nachfrage nach hohen Datenraten bei zunehmender Mobilität der Verbraucher einhergeht. Der mobile und stationäre Breitbandausbau in Deutschland stellt eine enorme Investitionsaufgabe dar, die nur in einer engen Zusammenarbeit aller verantwortlichen Akteure bewältigt werden kann. Der Mobilfunkpakt soll dazu beitragen, die Investitionstätigkeit der Netzbetreiber zu unterstützen und zu fördern und gleichzeitig die schnellstmögliche, bedarfsgerechte, flächendeckende Versorgung mit mobilen Diensten sicherzustellen. Gerade das dicht besiedelte Nordrhein-Westfalen mit seiner Vielzahl von großen und kleinen Unternehmen der Informationsund Telekommunikationsbranche und mit der hier vorhandenen Forschungskompetenz im Digitalbereich kann Vorreiter für den Mobilfunk in Deutschland sein. Zwar verfügt das Land Nordrhein-Westfalen bereits über eine gute Versorgung der Haushalte von etwa 98 % mit LTE-Diensten, allerdings gibt es immer noch Versorgungslücken bei der Abdeckung von Verkehrswegen, wie z.b. Autobahnen und Bahntrassen sowie im ländlichen Raum. Der bedarfsgerechte Ausbau kann nur gelingen, wenn mehr Transparenz über die Versorgungslücken herrscht und die bestehenden Lücken geschlossen werden. Mit Blick auf die zunehmende Mobilität unserer Gesellschaft und auf die Erwartung, innovative, digitale Dienste ortsunabhängig nutzen zu können, müssen auch die notwendigen Voraussetzungen und Ressourcen für den Ausbau der mobilen Breitbandversorgung bereitgestellt werden. Die schnelle Bereitstellung weiterer Frequenzen für mobile Breitbandnetze und Anwendungen ist Grundvoraussetzung für den Erfolg von Industrie 4.0, autonomes und vernetztes Fahren, Internet der Dinge sowie M2M. Die Entwicklung der Netze zu 5G wird hier von besonderer Bedeutung sein. Auch um die flächendeckende Versorgung mit innovativen Anwendungen in Nordrhein- Westfalen und in Deutschland zu realisieren, wird ein Mix aus Technologien und Frequenzen notwendig werden. Damit soll auch eine bedarfsgerechte Versorgung vor Ort mit besonders effizienten Funktechnologien erreicht werden. So wird die nächste Mobilfunkgeneration 5G insbesondere niedrige Latenzzeiten von einer Millisekunde und besonders hohe Spitzendatenraten ermöglichen. Daher ist der Bedarf nach weiteren Frequenzbereichen vorausschauend zu berücksichtigen. Hierfür müssen die Frequenzen, die für 5G identifiziert wurden, mit möglichst wenig Einschränkung dem Mobilfunk bundesweit zur Verfügung gestellt werden. Auch die Frequenzen oberhalb der derzeit für den Mobilfunk genutzten Bänder sollten zeitnah bereitgestellt und die Frequenzkosten investitionsfördernd ausgestaltet werden. 2
3 Ziele der Partnerschaft: zügiger Mobilfunkausbau sowohl bezüglich Netzabdeckung als auch Netzkapazität, damit die Bevölkerung in den nächsten 2 Jahren deutliche Verbesserungen verspürt, gemeinsame, sukzessive Schließung der weißen Flecken im Mobilfunk, Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für die Unternehmen für Investitionen in neue Netze, Stimulierung von frühzeitigen und schnellen Investitionen in qualitativ möglichst hochwertige 5G Netze Die Unterzeichnenden beschließen: Verbesserung der Mobilfunkversorgung bis Zusätzlicher freiwilliger Ausbau von Mobilfunkstandorten durch die Mobilfunkunternehmen Der Ausbau des Mobilfunknetzes soll in den nächsten 2 bis 3 Jahren spürbare Verbesserungen für die Bevölkerung bringen. Die Betreiber werden in Nordrhein-Westfalen in den nächsten 2 3 Jahren Basisstationen neu errichten und upgraden, um die bestehenden Frequenzauflagen zu erfüllen und weitere Lücken zu schließen. Dazu sollen auch neueste Softwarelösungen zur Verbesserung der Netzqualität genutzt werden. Insgesamt werden rund 99% aller Haushalte bis Ende 2019 so versorgt sein, dass die weitestgehend störungsfreie Nutzung von Sprache und mobilem Internet möglich ist. Mit der gleichen Leistungsqualität werden die bestehenden Funklücken entlang der Hauptverkehrswege, wie Autobahnen und Bahntrassen bis Ende 2019 geschlossen sein. 2. Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für Bauverfahren von Funkmasten Die Mobilfunkunternehmen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen werden in Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden die bei Genehmigungsverfahren bestehenden Hemmnisse identifizieren und erörtern, mit dem Ziel, diese abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und bedarfsgerecht neue Mobilfunkstandorte zu genehmigen. 3. Aufstellung mobiler Basisstationen als kurzfristige Problemlösung Die Betreiber werden an neuralgischen Stellen auf eigene Rechnung mobile Basisstationen aufstellen. Diese sind nicht als dauerhafter Ersatz für fixe Standorte anzusehen, sondern eine schnelle Übergangslösung für besondere Problemfälle. 3
4 4. Weiße Flecken : Mitnutzung von Standorten des Behördenfunks In Nordrhein-Westfalen sollen landeseigene NRW Standorte des Behördenfunks für die Mitnutzung durch die Mobilfunkunternehmen gegen marktkonformes Mietentgelt zugänglich gemacht werden. Aktuell bestehende weißen Flecken können durch die Mitnutzung weitgehend beseitigt werden. 5. Transparenz beim Netzausbau Die Betreiber verfügen über den notwendigen Kenntnisstand über die mit Mobilfunk unversorgten Gebiete. Die Betreiber werden das Land über die unversorgten Gebiete und über die geplanten neuen Standorte informieren, für die Genehmigungen vorliegen und die in den nächsten 6-12 Monaten in Betrieb genommen werden. Damit werden die Ausbaufortschritte und die Anzahl der weißen Flecken erkennbar. Das Land aggregiert die Daten, so dass die Informationen wettbewerbskonform genutzt werden können. 6. Prüfung einer Förderung Das Land wird sich beim Bund für eine geeignete, beihilferechtlich zulässige und wettbewerbskonforme Förderung des Mobilfunks in besonders unrentabel zu erschließenden Gebieten und bezogen auf passive Infrastruktur einsetzen. Es ist sicherzustellen, dass nicht Fehlanreize geschaffen und bereits getätigte Investitionen nicht durch Förderung entwertet werden. 7. Beschwerdeverfahren in NRW Alle Betreiber richten eine Beschwerdestelle ein. Ziel ist es, die Anliegen und Anfragen zum Mobilfunk zeitnah zu beantworten Rascher Aufbau des 5G-Netzes in NRW und künftige Frequenzvergabe 8. Ausbau durch die Betreiber Die Betreiber werden in NRW die entwickelten und nachgefragten technologischen Lösungen von 5G zeitnah ins Feld bringen. 5G ist nicht auf Anwendungen wie das autonome, vernetzte Fahren beschränkt. Es geht bei 5G vor allem um innovative, intelligente Anwendungen im Bereich von Industrie 4.0 und dem Internet der Dinge. 4
5 9. Versorgungsauflagen und Frequenzkosten Das Land wird sich im Rahmen des laufenden BNetzA-Frequenzvergabeverfahrens dafür einsetzen, dass die Frequenzen frühzeitig vergeben werden und die Auflagen für die Frequenznutzer wirtschaftlich zumutbar, rechtlich zulässig und technisch machbar sind. Die Landesregierung lehnt Versorgungsauflagen ab, die einem 5G- Universaldienst gleichkommen und den wettbewerblichen Ausbau hemmen würden. Die pro Mobilfunkfrequenz erzielten Erlöse sind in den letzten 10 Jahren in Deutschland stark gesunken. Um Investitionsanreize für den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze zu setzen, wird sich das Land daher dafür einsetzen, dass dieser Entwicklung im Rahmen des laufenden BNetzA-Frequenzverfahrens Rechnung getragen wird. 10. Diensteanbietergebot Die UMTS/IMT-2000-Lizenzen enthalten die Verpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber, Diensteanbietern diskriminierungsfrei Zugang zu Mobilfunkdiensten zu gewähren. Mit dem Ablauf der Befristung der UMTS/IMT-2000-Lizenzen zum 31. Dezember 2020 werden die geltenden Diensteanbieterverpflichtungen enden. Das Land wird sich für freiwillige Vereinbarungen auf Verhandlungsbasis zwischen Mobilfunkbetreibern und den Diensteanbietern einsetzen. 11. Regionale Frequenzen (z.b. für Campusversorgung, Industrieanlagen) Im Rahmen des laufenden BNetzA-Frequenzvergabeverfahrens sollte der regionale Frequenzbedarf spezifiziert werden. Allerdings muss ausreichend Spektrum für den überregionalen Bedarf zur Verfügung stehen. Das gemeinsame Ziel ist, die qualitativ besten 5G Netze für Nordrhein-Westfalen und für Deutschland zu gewährleisten. Dadurch muss die Menge für regionale Anwendungen des reservierten Spektrums auf deutlich unter 100 MHz begrenzt sein und für regionale Anwendungen ungenutztes Spektrum möglichst zeitnah wieder den überregionalen 5G Netzen wettbewerbsneutral zugeschlagen werden. 12. National Roaming Für einen schnellen, leistungsfähigen und wettbewerblichen Ausbau in der Fläche ist eine Verpflichtung zu einem National Roaming hinderlich. Darum sprechen sich die Unterzeichner grundsätzlich gegen ein verpflichtendes National Roaming aus. Allerdings sollten für nichtversorgte, kommerziell nicht erschließbare Gebiete, Möglichkeiten einer freiwilligen, gemeinsamen Versorgung durch die Mobilfunknetzbetreiber ermöglicht werden. 5
6 13. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die derzeit genutzten Frequenzen im Bereich 700 MHz, 800 MHz, 900 MHz, 1800 MHz und 2,6 GHz, die bis 2025 bzw befristet sind, in einem späteren Verfahren zu vergeben. Die Frequenzspektren sind auch nach Ablauf der Lizenzlaufzeit für den Mobilfunk erforderlich. Das Land unterstützt die Forderung nach einer Verlängerung der Frequenznutzungsrechte unter der Voraussetzung, dass keine Wettbewerbsverzerrungen unter den Betreibern entstehen und angemessene Lizenzgebühren für den Verlängerungszeitraum berücksichtigt werden. Düsseldorf, den 25. Juni 2018 (Professor Dr. Andreas Pinkwart) (Markus Haas) (Dr. Dirk Wössner) (Dr. Hannes Ametsreiter) 6
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